DE20302486U1 - Verpackungsmittel, insbesondere für Pflanzen und Pflanzschnittgut - Google Patents
Verpackungsmittel, insbesondere für Pflanzen und PflanzschnittgutInfo
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Description
B-2000 Antwerpen, Belgien Titel: Verpackungsmittel, insbesondere für Pflanzen und
Pflanzschnittgut
Die Erfindung betrifft ein Verpackungsmittel insbesondere für Pflanzen und Pflanzschnittgut, das vorzugsweise für Nadelbäume mit oder ohne Wurzelballen Verwendung finden kann.
Pflanzen oder Pflanzschnittgut wie beispielsweise Büsche und insbesondere Nadelbäume, die anlässlich des Weihnachtsfestes in unzählig vielen Haushalten für einige Tage oder Wochen aufgestellt werden, hinterlassen bei ihrem Transport häufig unerwünschte Spuren, indem ihre Blätter oder Nadeln abfallen und dann teilweise mit großem Aufwand wieder entsorgt werden müssen. Dieses Problem ist insbesondere beim Abschmücken des Weihnachtsbaums ein Ärgernis, denn die trockenen Nadeln des Baums fallen von diesem bei der leichtesten Berührung herab und bilden eine Spur der Verunreinigung, wenn der Weihnachtsbaum nach den Festtagen durch Wohnung und Treppenhaus wieder ins Freie gebracht wird. Besonders ärgerlich ist dies, wenn die Nadeln auf Teppiche oder Teppichböden fallen, wo sie sich in den Teppichschlaufen festsetzen und oft erst nach Monaten vom Staubsauger wieder herausgesaugt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verpackungsmittel insbesondere für Pflanzen und Pflanzschnittgut, vorzugsweise für Nadelbäume zu schaffen, das einen Transport des zu verpackenden Gutes ermöglicht, ohne daß hierbei Spuren von Verunreinigungen entstehen. Darüber hinaus soll mit der Erfindung auch ein Ver- I", '"' .**. ·**· ***· ·**· ·**· · ·**· ·** · · &Lgr;
fahren zum Auffangen von von einem Nadelbaum abfallenden Nadeln angegeben werden, mit dem zumindest ein Großteil der Nadeln eines Weihnachtsbaumes sowohl während dessen Standzeit während der Weihnachtsfeiertage bis hin zu seinem Abschmücken als auch während des anschließenden Abtransportes zur Entsorgung aufgefangen werden kann, so daß sich Aufräumungsarbeiten auf ein Minimum beschränken, die nach dem Abtransport des Baumes erforderlich sind.
Die Aufgabe wird durch ein Verpackungsmittel gelöst, das aus einer schlauchförmigen Hülle besteht, die an ihren oberen und unteren Enden mit Verschlußmitteln zum Zusammenziehen der Hüllenwandung im Bereich ihrer Ränder versehen ist. Mit einem derartigen Verpackungsmittel ist es erfindungsgemäß möglich, den Nadelbaum mit der schlauchförmigen Hülle zu versehen, die an ihren unteren und oberen Enden mit den Verschlußmitteln zum Zusammenziehen der Hüllenwandung im Randbereich der Hülle versehen ist, wobei im aufgestellten Zustand des Baumes die am unteren Ende der Hülle angeordneten Verschlußmittel den unteren Hüllenrand gegen den Baumstamm anlegen, während der Rest der Hülle unter den Ästen des Baums angeordnet wird, und wobei zum Transport des Baumes der Hüllenrest mit dem oberen Rand über die Zweige des Baumes nach oben gezogen und im oder oberhalb des Baumspitzenbereiches die Hülle mit dem oberen Verschlußmittel verschlossen wird. Solange also der Weihnachtsbaum im Raum aufgestellt bleibt, ist die schlauchförmige Hülle unterhalb des Baumes offen ausgebreitet, so daß jedenfalls ein Großteil der während der Standzeit herabfallenden Nadeln auf diesen ausgebreiteten Teil der Hülle fällt. Nach dem Abschmücken des Baums wird der unterhalb des Baumes liegende Hüllenteil mitsamt der darauf gefallenen Nadeln von unten nach oben über die Äste des Weihnachtsbaumes gezogen und nimmt diesen dann sackartig auf. Um beim anschließenden Transport des Baumes durch das Treppenhaus od.dgl. auch ein Herausfallen von Nadeln am oberen Ende der Hülle zu vermeiden, wird diese im oder oberhalb des Baumspitzenbereiches ebenfalls verschlossen.
b U1
In bevorzugter Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verpackungsmittels besteht die Hülle aus einer Kunststofffolie, beispielsweise einer Polyethylenfolie. Sie kann mit Perforationsöffnungen versehen sein, die einen Luftaustausch zwischen der Umgebung und dem Hülleninneren gestatten, ohne daß durch die kleinen Perforationsöffnungen Teile der umhüllten Pflanzen od.dgl. nach außen dringen können. Perforationsöffnungen werden insbesondere dann vorgesehen, wenn das Verpackungsmittel zum Transport von lebenden Pflanzen benutzt werden soll.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Verschlußmittel im wesentlichen aus die Hülle an deren Enden umschlingenden, im Verschlußfall die Hülle zusammenziehenden Zugbändern od.dgl. bestehen, die zweckmäßig im an den Enden der Hülle angeordneten, umlaufenden Bandkanälen aufgenommen sind. Diese Ausgestaltung ist vergleichsweise einfach und kostengünstig realisierbar, gewährleistet aber gleichzeitig eine hohe Strapazierfähigkeit des erfindungsgemäßen Verpackungsmittels. Der Durchmesser der Hülle ist vorzugsweise an den Umfang des zu verpackenden Gegenstandes angepasst, wobei er wegen der vergleichsweise großen Flexibilität der Äste von Weihnachtsbäumen auch etwas geringer gewählt werden kann, als es die größte Ausladung der unteren Baumäste nahelegen würde. Allerdings wird man während der Standzeit eines Weihnachtsbaumes ein umso besseres Auffangergebnis von herabfallenden Nadeln erzielen, je größer der Durchmesser der unter dem Weihnachtsbaum ausgebreiteten Schlauchhülle ist.
Um das Umhüllen des zu verpackenden Gutes zu erleichtern, kann die schlauchförmige Hülle mit einem sich wenigstens über eine Teillänge zwischen dem oberen und unteren Ende erstreckenden, im wesentlichen in Hüllenlängsrichtung verlaufenden Verschlußelement versehen sein, bei dem es sich um einen Reißverschluß, einen Klettverschluß od.dgl. handeln kann. Das Verschlußelement reicht zweckmäßig bis zum oberen Ende, d.h., die
schlauchförmige Hülle ist an ihrem oberen Ende unterbrochen und kann jedenfalls von dort bis beispielsweise zur Mitte oder bis kurz vor das untere Ende in Längsrichtung des Schlauches geöffnet werden.
Das erfindungsgemäße, eine Hülle bildende, schlauchförmige Verpackungsmittel mit unteren und oberen Verschlußmitteln zum Zusammenziehen und/oder Verschließen der Hülle läßt sich besonders vorteilhaft zum Umhüllen eines Weihnachtsbaumes insbesondere während dessen Transport verwenden. Eine weitere, bevorzugte Verwendung des erfindungsgemäßen Verpackungsmittels besteht im Transport von Bäumen oder Sträuchern oder als Schutzhülle für Gewächse gegen Kälte und/oder Vogelfraß.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung, worin eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung anhand eines Beispiels näher erläutert wird. Es zeigt:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Verpackungsmittel in einer Ansicht;
Fig. 2 bis 4 das Verpackungsmittel nach Fig. 1 in verschiedenen Stadien seiner Verwendung zum Verpacken eines Weihnachtsbaumes .
Das in der Zeichnung mit 10 bezeichnete Verpackungsmittel besteht im wesentlichen aus einer schlauchförmigen Hülle 11, die an ihren oberen und unteren Enden 12 bzw. 13 mit umlaufenden Bandkanälen 14 versehen sind, in denen Zugbänder 15 aufgenommen sind. Die Zugbandenden 16 treten an einer Stelle aus den Bandkanälen heraus und können dort leicht erfasst werden, um die Hülle 11 im Verschlußfall zusammenzuziehen.
Die Hülle selbst besteht aus einer Polyethylenfolie, die mit über ihre Fläche verteilt angeordneten Perforationsöffnungen
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17 versehen ist. Ausgehend vom oberen Ende 12 ist die Hülle mit einem sich über etwa drei Viertel der Gesamthüllenlänge erstreckenden Reißverschluß 18 versehen, der vom oberen Ende 12 nach unten hin aufgezogen werden kann, um den Verpackungsschlauch auf einem Teil seiner Länge in Längsrichtung zu öffnen.
Die Fig. 2 bis 4 zeigen eine besonders vorteilhafte Verwendungsweise des erfindungsgemäßen Verpackungsmittels. Hierbei dient das Verpackungsmittel dazu, die von einem Weihnachtsbaum 19 während dessen Standzeit wie auch während dessen anschließender Entsorgung herabfallenden Tannennadeln aufzufangen.
Fig. 2 zeigt die Verwendung des erfindungsgemäßen Verpackungsmittels am aufgestellten und geschmückten Christbaum. Die schlauchförmige Hülle 11 ist dabei von ihrem oberen Ende her aufgerollt und der hierbei entstandene Wulst 2 0 liegt unterhalb des Baumes auf dem Boden, während das untere Ende 13 der Hülle mit dem unteren Zugband 15 fest um den Stamm des Baumes 19 gelegt ist. Vom Baum herabfallende Nadeln fallen weitestgehend auf die unter dem Baum glockenartig ausgebreitete Hülle 11.
Zum Transport des Baumes wird nach dem Abschmücken die schlauchförmige Hülle 11 von unten nach oben über die Baumäste gezogen und dabei der Wulst 20 abgewickelt (Fig. 3). Im Baumspitzenbereich 21 wird dann auch das obere Zugband 15 in seinem Bandkanal 14 zusammengezogen, so daß der Baum im wesentlichen vollständig von der Kunststoffhülle aufgenommen ist und anschließend problemlos transportiert werden kann, ohne daß Tannennadeln, die hierbei von den Ästen abfallen, die Wohnung, das Treppenhaus od.dgl. verunreinigen können. Um das Verpacken des Baumes zu erleichtern, wenn dieser beispielsweise besonders ausladende Äste hat, oder um nachträglich einen Zugang in das Verpackungsmittel zu schaffen, beispielsweise um
nachträglich separate Tannenzweige od.dgl. mit in die Verpackung einzulegen, kann der Reißverschluß 18 beim Hochziehen der schlauchförmigen Hülle oder nach Zusammenziehen des oberen Zugbandes geöffnet und vor dem Abtransport des Baumes wieder geschlossen werden.
Das erfindungsgemäße Verpackungsmittel eignet sich nicht nur zum Verpacken von Nadelbäumen, sondern auch für andere Pflanzen oder Pflanzschnittgut und kann insbesondere auch als Schutzhülle für Gewächse gegen Kälte und/oder Vogelfraß eingesetzt werden.
Claims (10)
1. Verpackungsmittel insbesondere für Pflanzen und Pflanzschnittgut, vorzugsweise für Nadelbäume mit oder ohne Wurzelballen, bestehend aus einer schlauchförmigen Hülle (11), die an ihren oberen und unteren Enden (12, 13) mit Verschlußmitteln (15) zum Zusammenziehen der Hüllenwandung im Bereich ihrer Ränder versehen ist.
2. Verpackungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle (11) aus Kunststofffolie besteht.
3. Verpackungsmittel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle (11) aus Polyethylenfolie besteht.
4. Verpackungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle (11) mit Perforationsöffnungen (17) versehen ist.
5. Verpackungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußmittel (15) im wesentlichen aus die Hülle (11) an deren Enden (12, 13) umschlingenden, im Verschlußfall die Hülle (11) zusammenziehenden Zugbändern (15) od. dgl. bestehen.
6. Verpackungsmittel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugbänder (15) in an den Enden (12, 13) der Hülle (11) angeordneten, umlaufenden Bandkanälen (14) aufgenommen sind.
7. Verpackungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser der Hülle (11) an den Umfang des zu verpackenden Gegenstands (19) angepaßt ist.
8. Verpackungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die schlauchförmige Hülle (11) mit einem sich wenigstens über eine Teillänge zwischen dem oberen und unteren Ende (12, 13) erstreckenden, im wesentlichen in Hüllenlängsrichtung verlaufenden Verschlußelement (18) versehen ist.
9. Verpackungsmittel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement (18) ein Reißverschluß, ein Klettverschluß od. dgl. ist.
10. Verpackungsmittel nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement (18) bis zum oberen Ende (12) reicht.
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