DE20301938U1 - Präsentationsmittel zur Darstellung räumlicher Abbildungen - Google Patents
Präsentationsmittel zur Darstellung räumlicher AbbildungenInfo
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Description
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Unser Zeichen: DT 3009 G
PRÄSENTATIONSMITTEL ZUR DARSTELLUNG RÄUMLICHER ABBILDUNGEN
Die vorliegende Erfindung befasst sich mit einem Präsentatuinsmittel zur Darstellung räumlicher Abbildungen, insbesondere mit einem variablen Gebilde aus einer Mehrzahl von Hohlkörpern, die scharnierartig miteinander verbunden sind.und derart variiert werden, dass die Außen- und Innenflächen mit einander vertauscht und kombiniert werden können.
Derartige Gebilde sind im Stand der Technik aus der Druckschrift.DE 18 97 364 und der DE 202 16 753.4 bekannt. Die" bekannten Gebilde bestehen aus einer Vielzahl von Körpern., die an mindestens zwei Seiten miteinander faltbar verbunden sind. Nachteilig an den bekannten Gebilden ist es, dass sie in der Regel aus undurchsichtigem Material, wie beispielsweise Pappe, gefertigt sind, so dass deren Innenflächen nicht gesehen werden können und somit ungenutzt bleiben. Daher ist es notwendig, jeden Körper einzeln herzustellen und ihn anschließend an mindestens zwei Seiten mit einem dünnen flexiblen Band, einer Lasche oder auf andere
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Weise zu verbinden. Ferner ist es bei der Herstellung umständlich, in mehreren aufwendigen Verfahrensschritten zunächst die zu verbindenden Körper herzustellen und anschließend die Oberfläche zu bedrucken, zu bekleben oder sonstwie zu gestalten. Des weiteren sind die bekannten geschlossenen bzw. massiven Hohlkörper nur begrenzt zur Kombination von Untergebilden zur Zusammenstellung von Bildmotiven oder bestimmten Zahlenkombinationen zu verwenden.
Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, räumliche Abbildungen in einem dreidimensionalen Gebilde darzustellen, mit einer Vielzahl von beliebigen Hohlkörpern, die einfach und kostengünstig in der Herstellung sind.
Diese Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst. Erfindungswesentliche Merkmale sind ferner den Unteransprüchen zu entnehmen.
Erfindungsgemäß ist das Präsentationsmittel zur Darstellung räumlicher Abbildungen mit einem Gebilde aus mindestens zwei Körpern dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Außenseite mindestens eines Körpers einen bildartigen Druck aufweist und mindestens eine Innenseite mindestens eines Körpers einen bildartigen Druck aufweist.
Die Methode zur Herstellung eines zusammengesetzten kombinierbaren Gebildes aus einer Mehrzahl von in der Regel Hohlkörpern zeichnet sich dadurch aus, dass die Abwicklung des Gebildes aus mindestens einem einzigen flachen Material vor- und ausgestanzt oder als Vollmaterial gegossen oder gespritzt und anschließend bedruckt wird und dann an den vorgestanzten Kanten getrennt, gefaltet und verbunden wird,
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wobei mindestens eine Seite eines jeden Hohlkörpers mit einem benachbarten Hohlkörper verbunden wird.
In besonderen Fällen ist es vorteilhaft, mindestens einen beliebigen Körper aus durchsichtigem Vollmaterial herzustellen, von dem mindestens eine Seite beklebt, bedruckt oder auf sonstige Weise mit bildhaften Darstellungen versehen wird·.
In vorteilhaften Ausführungsformen stellen die Hohlkörper entweder Würfel, Tetraeder, Pyramiden oder Zylinder mit beliebigem Querschnitt dar. Hier nicht genannte Hohlkörper können ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Erfindung sein. Ganz allgemein ist es vorteilhaft, das zusammengesetzte kombinierbare Gebilde aus einer beliebigen Anzahl beliebiger Hohlkörper zu gestalten.
Vorteilhaft ist es auch, dass das flache Material aus durchsichtigem Kunststoff oder Pappe oder einem sonstigen beliebigen Material besteht, dass flach ausgebildet werden kann.
In dem .erfindungsgemäßen Verfahren ist es vorteilhaft, dass die Faltkanten vorgestanzt, jedoch nicht vollständig durchtrennt werden.
Ferner ist es vorteilhaft, dass mindestens eine Kante eines
einzelnen vorbestimmten Hohlkörpers an der Abwicklung auf dem
flachen Material durchtrennt wird. Tatsächlich ist es jedoch so in der Praxis, dass eine vorbestimmte Anzahl von
halbdurchtrennten und durchtrennten Kanten vorgesehen sind, wobei sich die Anzahl dieser durchtrennten und
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halbdurchtrennten Kanten nach der Anzahl der Hohlkörper bzw. der Ausbildung der Hohlkörper richtet.
In einer vorteilhaften Ausbildung der Erfindung ist mindestens eine Seitenfläche eines einzelnen Hohlkörpers mit einem perforierten Linienzug versehen, der dazu dient, die von dem Linienzug umgrenzte Fläche herauszutrennen, um in das Innere des Höhlkörpers einzusehen.
Eine ganz besonders vorteilhafte Ausbildung des Präsentationsmittels stellt ein Gebäude dar, dessen Außenwände auf einer bestimmten Unterkombination des Gebildes aus beispielsweise mehreren Würfeln, abgebildet sind.
Vorteilhaft ist es ferner, in einer bestimmten Unterkombination des Gebildes mindestens eine Innenwand mindestens eines Hohlkörpers mit einer Abbildung eines Wohnraumes zu versehen, der von außen eingesehen werden kann.
Vorteilhaft ist es auch, dass mindestens eine Seite eines bestimmten Hohlkörpers des Gebildes Durchbrüche aufweist, wobei die Durchbrüche auch als Fenster ausgebildet sind. Vorteilhaft ist es ganz allgemein, die Außen- und Innenseiten der Hohlkörper mit bildhaften Aufdrucken zu versehen, um mit einer Unterkombination Außen- und Innenleben eines Gebildes darzustellen, um in einer Präsentation mit einem einzigen Gebilde eine Vielzahl von Darstellungen zu zeigen.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform ist darin zu sehen, dass die Seitenflächen der einzelnen Hohlkörper aus einem starren durchsichtigen Kunststoff gefertigt sind, wobei mindestens eine Seitenfläche als Klappe ausgebildet ist, so
dass mindestens eine Seitenfläche eines jeden Hohlkörpers zu öffnen ist.
In einer weiteren vorteilhaften Unterkombination des erfindungsgemäßen Gebildes stellen die zusammengesetzten kombinierten Hohlkörper einen Würfel dar.
Im nun Folgenden wird die Erfindung anhand von Zeichnungen im Detail näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1: die Draufsicht einer Abwicklung der Oberfläche des Gebildes (1) auf einem flachen Material;
Fig. 2: eine schematische perspektivische Darstellung eines Gebildes (1) als Würfel (17) aus einer Mehrzahl einzelner Hohlkörper (7);
Fig/ 3: eine schematische perspektivische Darstellung eines aufgeklappten Gebildes (1) als Würfel (17; aus einer Mehrzahl einzelner Hohlkörper (7), deren Außenseiten die Abbildung eines Gebäudes aufweisen;
Fig. .4·: eine perspektivische schematische Darstellung
eines einzelnen Hohlkörpers (7), dessen ■ Innenseiten die Abbildung eines Wohnraumes aufweisen;
In Fig. 1 ist die schematische Draufsicht eines Teils einer der Abwicklung auf einem flachen beliebigen Material beispielhaft dargestellt. In dieser Teilansicht sind vier einzelne Hohlkörper 7 als Würfel ausgebildet, die an
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bestimmten Seiten auf verschiedene Weisen miteinander verbunden sind. Der einzelne Würfel bzw. Hohlkörper 7 besteht aus sechs Seitenflächen, die nach einer vorbestimmten Reihenfolge und Faltvorschrift gestanzt und gefaltet und anschließend mit dafür vorgesehenen Klebestreifen 12 miteinander verbunden werden. Dabei ist es wichtig, dass die Faltlinien 3, 4 lediglich vorgestanzt sind, so dass ein anschließendes Falten definiert und mühelos vorgenommen werden kann. Gemäß einer vorgegebenen Stanzvorschrift werden bestimmte Seiten 9, 9' eines einzelnen Hohlkörpers 7 vollständig durchtrennt, so dass sie keine Verbindung mit der benachbarten Seitenfläche eines anderen Würfels aufweisen. Diese Linien sind im vorliegenden Ausführungsbeispiel punktiert mit runden Punkten dargestellt. Die Seiten des Hohlkörpers, die mit zwei dünnen Strichen und einem dicken Strich senkrecht zur Faltlinie 3, 4 gekennzeichnet sind und analog dazu die weiteren Seiten der Abwicklung, die miteinander verbunden sind, wobei die Verbindungen unterschiedlich ausgeführt sind. Eine Verbindungsart ist z.B. so ausgelegt, dass sie nur bei der ersten Faltung zur Bildung des Hohlkörpers 7 eine definierte Linie 3, 4 bildet, entlang der Faltvorschrift gefaltet wird. Eine weitere Verbindung 18 ist so ausgelegt, dass sie beliebig -oft gefaltet werden kann. Diese Faltungsart dient dazu, dass das zusammengesetzte Gebilde beliebig kombiniert werden kann, das heißt, dass diese Faltkante mit dieser speziellen Verbindung beliebig oft gefaltet werden kann. Für den Fall, dass die gesamte Abwicklung eines gewünschten zusammengesetzten kombinierbaren Gebildes 1 nicht auf einem flachen Bogen Pappe oder sonstigem Material Platz findet oder aus Gründen zur Reduzierung des Verschnitts, kann es günstiger sein, die Abwicklung des gesamten Gebildes 1, 1' auf mehrere flache Bögen zu verteilen und diese nach erfolgter Ausstanzung an bestimmten Stellen
zusammenzufügen. Diese Stellen sind beispielsweise durch eine dick gestrichelte Linie 18 gekennzeichnet. An diesen Stellen der Seitenflächen werden die an sich getrennten ausgestanzten Abwicklungen mit einer Klebebandverbindung oder einer sonstigen geeigneten Verbindung miteinander verbunden. Die gesamte Oberfläche einer derartigen Abwicklung kann im Anschluss an den Stanzvorgang mit einem ausgewählten Druck versehen werden, wobei innen- und Außenseiten unterschiedliche Drucke aufweisen können. Die Aufbringung eines Druckes kann ebenso gut vor dem Ausstanzvorgang der Abwicklung 1 aufgebracht werden. Für jeden einzelnen Hohlkörper kann mindestens ein Deckel 20 bestimmt werden. Der Deckel 20 kann wiederum in verschiedenen Ausführungsformen vorliegen, indem beispielsweise eine Seite einen perforierten Linienzug 11 aufweist, entlang dessen das von diesem Linienzug 11 umschlossene Innere bei Bedarf herausgetrennt werden kann, so dass eventuell eingelegte Gegenstände dem Hohlraum des Hohlkörpers entnommen werden können. Die Linienzüge 11 können beliebig, je nach Verwendungszweck, ausgestaltet werden. In einer anderen Ausführungsform des Deckels 20 ist dieser als Klappe oder Fenster ausgeführt, die beliebig oft auf- und zugemacht werden kann, um einen Einblick in das Innere des Hohlkörpers nehmen zu können. Diese Ausführungsform findet besonders bei Hohlkörpern aus Kunststoff seinen Vorzug, bei dem das flache Material bzw. die Seitenflächen der Hohlkörper verhältnismäßig starr sind. Die schraffierten Flächen stellen die nach außen weisenden Oberflächen des Hohlkörpers 7 dar und die unschraffierten Flächen stellen die nach innen weisenden OberflächenDie voll schwarz ausgefüllten Flächen stellen Befüllungsöffnungen dar.
Die Fig. 2 zeigt eine schematische perspektivische Darstellung eines Gebildes als Würfel 17 aus einer Mehrzahl
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einzelner Hohlkörper 7. In diesem Ausführungsbeispiel wurden acht Würfelhohlkörper 7 in der oben beschriebenen Art und Weise zusammengestellt, so dass in der Gesamtheit des Gebildes wieder ein Würfel entsteht. Die Verbindungsstellen sind mit Zahlen im Kreis gekennzeichnet, die mit beispielsweise Klebeband verbunden werden, um das Gebilde 1 variabel zu kombinieren.
In Fig. 3 ist eine Unterkombination 19 in Form eines Würfels in perspektivischer Darstellung schematisch dargestellt. Hier sind die oberen Würfelpaare hochgeklappt, wodurch der Einblick in das Innere des Gebildes (Gebäude) gewährt wird, z. B. ein Wohnzimmer. Die Außenseiten der Unterkombination 19 weisen die Abbildung eines Gebäudes von außen auf. Dabei können wahlweise Durchbrüche 23, die als Fenster oder Türen 24 ausgestanzt sind. Sinn und Zweck der verschiedenen Unterkombinationen ist es, beliebige Gebilde in mehreren Unterkombinationen sowohl von Außen als auch von Innen zu zeigen.· Die bildhaften Abbildungen sind Fotografien oder Federzeichnungen. Andererseits kann mindestens die gesamte Seite eines einzelnen Hohlkörpers 7 als Fenster 23 ausgeführt werden, um einen Einblick in das Innere zu gewähren.
Die'Fig. 4 zeigt die perspektivische schematische Darstellung eines einzelnen Hohlkörpers 7 als Würfel, bei dem die beiden vorderen Wände 25,26 und die Deckenseite 27 durchsichtig sind. Die Durchbrüche 23 sind in den Wänden 2 6 als Fenster ausgebildet, die beiden hinteren Wände 28, 29 sind mit bildhaften Abbildungen, z. B. Tapeten, bedruckt oder beklebt. Der Druck kann auch eine Fotografie eines Raumes sein, die so
am Boden und an den Wänden zusammengestellt ist, dass sie den Eindruck eines möbelierten Zimmers vermittelt.
Claims (20)
1. Präsentationsmittel zur Darstellung räumlicher Abbildungen aus einer Mehrzahl von Körpern (7), dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Außenseite mindestens eines Körpers (7) einen bildartigen Druck aufweist und mindestens eine Innenseite mindestens eines Körpers (7) eine bildartige Darstellung aufweist.
2. Präsentationsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Körper (7) beliebige Formen aufweisen.
3. Präsentationsmittel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Körper (7, 8) Würfel sind.
4. Präsentationsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Körper (7, 8) Tetraeder sind.
5. Präsentationsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Körper (7, 8) Pyramiden sind.
6. Präsentationsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Körper (7) Zylinder, deren Querschnitt ein beliebiges Vieleck ist.
7. Präsentationsmittel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Körper (7) beliebige mehreckige Körper sind.
8. Präsentationsmittel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das flache Material aus Pappe ist.
9. Präsentationsmittel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Material für die Hohlkörper (7) aus einem geeigneten durchsichtigen Kunststoff ist.
10. Zusammengesetztes kombinierbares Gebilde (1) aus einer Mehrzahl von Würfeln (7'), dadurch gekennzeichnet, dass jeder einzelne Würfel (7) an zwei Seitenflächen mit dem benachbarten Würfel gelenkig verbunden ist.
11. Präsentationsmittel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, der Körper (7) aus einem durchsichtigen Vollmaterial gefertigt ist, das auf mindestens einer Seite eine bildartige Darstellung aufweist.
12. Präsentationsmittel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der bildartige Druck auf der Außenseite die Abbildung eines Gebäudes darstellt.
13. Präsentationsmittel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der bildartige Druck auf der Innenseite die Abbildung eines Wohnraums darstellt.
14. Präsentationsmittel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der bildartige Druck auf der Außenseite des Hohlkörpers (7) Durchbrüche (22) aufweist.
15. Präsentationsmittel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchbrüche (23) als Fenster ausgebildet sind.
16. Zusammengesetztes kombinierbares Gebilde nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der einzelnen Hohlkörper (7) des zusammengesetzten Gebildes (1) ein Vielfaches von 2 ist.
17. Zusammengesetztes kombinierbares Gebilde nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Seitenfläche (10) eines einzelnen Hohlkörpers (7) einen perforierten Linienzug (11, 11') aufweist.
18. Zusammengesetztes kombinierbares Gebilde nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Oberfläche (14) des flachen Materials vor oder nach den Stanzvorgängen, jedoch vor dem Faltvorgang, bedruckt oder beklebt ist.
19. Zusammengesetztes kombinierbares Gebilde nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wahlweise mindestens eine Seitenfläche (20) eines jeden Hohlkörpers (7) zu öffnen ist.
20. Zusammengesetztes kombinierbares Gebilde nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gebilde in einer zweiten Kombination einen Würfel (17) darstellt.
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