DE2026335B - Kernhebevorrichtung - Google Patents
KernhebevorrichtungInfo
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Description
55
Die Erfindung betrifft eine Kernhebevorrichtung für ein axial langgestrecktes Kernaufnahmerohr mit
einem Kernhebemantel, der zur Verbindung mit einem axialen Ende des Kernaufnahmerohres vorgesehen
ist und sich dann axial von diesem wegerstreckt, wobei der Kernhebemantel eine zylindrische Außenfläche
und eine konische Innenfläche hat, die sich in Richtung auf das Kernaufnahmerohr erweitert, wobei
die Außenfläche und die konische Innenfläche eine gemeinsame Mittelachse haben, und mit einem radial
spreizbaren Kernheber, der zur begrenzten Gleitbewegung in dem Mantel zwischen zwei Endlagen befähigt
ist, wobei der Kernheber aus einem axial geschlitzten Metallring mit einer konischen Außenfläche, die der
konischen Innenfläche des Kernhebemantels angepaßt ist, einer im allgemeinen ringförmigen, kernrohrseitigen
Oberkante und einer gegenüberliegenden ringförmigen Unterkante besteht
Ein derartiger Kernheber ist aus der USA.-Patentschrif
t 3 363 705 bekannt Er weist einen flachen Ring mit einer Innen- und einer Außenkante sowie eine Anzahl
Finger auf, die mit ihrer Oberkante an der äußeren Umfangskante des Ringes befestigt sind und sich
nach unten erstrecken, wobei an dem Ring eine nach unten gerichtete, ringförmige Schulter gebildet wird.
Die Konstruktion dieses Kernhebers ist verhältnismäßig kompliziert, seine Fertigung dementsprechend
teuer. Vor allem aber hat er den Nachteil, daß beim Bohren der Kern an der ringförmigen Schulter stekkenbleiben
kann, so daß nur eine ungenügende Kernlänge gewonnen wird und/oder Materialverschiebungen
im Kern auftreten.
Weiterhin ist in der USA.-Patentschrift 2 014 S06
ein korbförmiger Kernheber mit einem rohrförmigen Körper beschrieben, der eine Anzahl nach oben ragender
und nach innen geneigter Finger aufweift. Die Finger erstrecken sich auch nach unten und tragen an
ihren Enden Gleitstücke, die den Kern erfassen sollen. Ähnliche Kernheber dieses Typs sind auch in den
USA.-Patentschriften 2000 389, 2081201, 2019 176 und 2 760 758 beschrieben. All diese Kernheber haben
einen komplizierten konstruktiven Aufbau, sind schwierig zu fertigen und deshalb kostspielig.
Schließlich ist aus der USA.-Patentschrift 1 574 922 noch ein Kernbohrgerät mit einem Kernheber
bekannt, der aus einem radial expandierbaren Ring besteht, der eine Anzahl keilförmiger Elemente
trägt, deren Innenflächen sich näher an der Mittelachse befinden als die Außenflächen des Ringes und
deren Außenflächen von der Mittelachse radial weiter entfernt sind als die Außenflächen des Ringes. Dieser
Kernheber muß in seiner Arbeitsweise als unzuverlässig angesehen werden, da der Kern nicht greifend erfaßt
und sicher festgehalten wird.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Kernheber der eingangs bezeichneten Art anzugeben, der sich durch
eine einfache Bauweise auszeichnet, den Kern mit einer verbesserten Greifwirkung erfaßt und zuverlässig
festhält.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe im wesentlichen dadurch gelöst, daß der Ring eine zylindrische,
den Kern erfassende Innenfläche, die im wesentlichen über den größten Teil der axialen Länge des Kernhebers
eine im wesentlichen konstante Krümmung aufweist, und eine erste Anzahl über den Umfang verteilter
Längsschlitze hat, die zu der ringförmigen Oberkante hin offen sind.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung an Hand der Zeichnungen näher beschrieben.
In den Zeichnungen ist
F i g. 1 ein Schnitt in Längsrichtung durch das innere axiale Ende des Bohrschaftes und des Kernmantel-Innenrohres
mit der am Innenrohr befestigten Kernhebevorrichtung,
F i g. 2 ein Schnitt in Querrichtung durch den Kernheber und den Kernhebemantel an der Linie 2-2 der
Fig. 1,
F i g. 3 ein Schaubild des Kernhebers gemäß der Erfindung und
Fig.4 eine Ansicht des Kernhebers im wesentlichen
aus der Ebene der Linie 4-4 der F i g. 2.
In F i g. 1 ist die innere Endpartie eines Bohrschaftes 11 gezeigt. Die gezeigte Partie bildet die Partie, die
man häufig als das Kernmantel-Außerrohr bezeichnet. Mit dem inneren Ende des Boorschaftes ist durch
Verschrauben ein rotierender Kernmeißel 12 verbunden, der vom Bohrschaft gedreht wird, um einen Kern
zu bohren. Der Kernmeißel hat ein Mittelloch 13, das zum Bohren des Kerns in einer Bodenforroation 14
vorgesehen ist. Innerhalb des Bohrschaftes an einer Lage zur Aufnahme des Kerns mit dessen Bohren befindet
sich eine Kernmantel-Innenrohrkonstruktion mit einem Kerumaniel-Innenrohr 17, einem Kernhebemantel
18, der durch Verschrauben mit dem axialen inneren Ende des Innenrohrs verbunden ist, und
einem Kernheber 19, der verschiebbar im Kernhebemantel gehalten ist. Der einzige Teil der Kernmantel-Innenrohrkonstruktion,
der dargestellt ;st, ist das innere axiale Ende des Innenrohrs des Kernhebemantels
und des Kernhebers. Es versteht sich jedoch, daß die es sich bei der Kernmantel-Innenrohrkonstruktion um
eine DrahtscilkonstruktioQ handeln kann, die durch
einen Bohrschaft ausfahrbar ist, wobei als Beispiel für eine solche Konstruktion auf die USA.-Patentschrift
2 829 868 hinzuweisen ist. Aus der USA.-Patentschrift 2 522 399 andererseits ist eine Kernmantel-Innenrohrkonstruktion
bekannt, die nicht unabhängig vom Bohrschaft ausfahrbar ist.
Die äußere Endpartie 21 des Kernhebemantds 18 hat Innengewinde 18 c, das in einem Eingriff mit
Außengewinde des kernaufnehmenden Rohrs steht. Der Mantel 18 hat eine Innenringnut 20, die axial etwas
nach innen versetzt zum Gewinde 18 c ist und einen äußeren querliegenden Ringabsatz 20 α hat, der
in einer Ebene senkrecht zur Mittelachse L-L der Innen- und Außenfläche des Kernmantel-Innenrohrs
liegt, und er hat eine Kegelfläche 23, eine angefaste Fläche 24, die im wesentlichen zylindrische Außenfläche
18 α und die Kegelfläche 18 b. Die Ringnut 20 hat eine axiale Fläche 20 c, die in bezug auf die Achse
L-L zentriert ist, und eine im wesentlichen ringförmige Kante 20 b.
Der Kernhebemantel hat eine axial langgestreckte, allmählich konvergierende axiale Innenfläche 23, die
sich an ihrem äußeren axialen Ende mit der inneren radialen Kante der Fläche 20 b verbindet und die sich
an ihrem gegenüberliegenden Ende mit der angefasten Fläche 24 verbindet. Die Konizität ist derart, daß die
diametrale Abmessung an der Fläche 24 kleiner als an irgendeinem anderen axialen Punkt ist. der näher an
der Ringnut 20 liegt.
Der Kernhebemantel hat an seinem inneren axialen Ende die angefaste Fläche 24. die progessiv größer
werdende Durchmesser in axialer Richtung zum Kernmeißelloch hin hat. Ferner weist er eine äußere
Kegelfläche 18 b auf, die eine Konizität hat, welche zur Bildung eines zusammenpassenden Sitzes an der
schrägliegenden Schulter Ma des Kernmeißels dient. Vorteilhafterweise befindet sich während des Bohrens
die Fläche 18 b im Abstand relativ zur Fläche 12 α, wie das in F i g. 1 gezeigt ist. Es versteht sich jedoch,
soweit es die Erfindung betrifft, daß diese Flächen aneinanderliegen können, während der Kern gebohrt
wird. Geeignete Mediumkanäle können entsprechend vorgesehen sein, um Medium vom Ringraum zwischen
dem Bohrschaft und dem Kernhebemantel zum Loch 13 oder zur Arbeitsseite 13 b des Kernmeißels
zu leiten.
Im Kernhebemantel sitzt zur Ausführung einer Axialbewegung ihm gegenüber der Kernheber 19, der
dazu dient, einen Kern festzuhalten und loszubrechen, v/ährend der Bohrschaft herausgefahren wird. Der
Kernheber ist durch einen geteilten Stahlfederring gebildet, der eine glatte zylindrische querliegende Innenfläche
19 α hat, die am äußeren Ende an der äußeren
Kante 19 b endet. Die Fläche 19 α erstreckt sich im wesentlichen über die gesamte axiale Länge des Mantels
und schneidet an ihrem axial innenliegenden Ende
ίο die glatte querliegende innere Kegelfläche 19 c, die an
ihrem inneren Ende in der inneren Kante 19 d des Kemhebers endet. Die Mittelachse L-L des Kernhebers,
des Innenrohrs und des Kernhebemantels befindet sich im gleichen Abstand von der Innenfläche 19 α
is über die gesamte axiale Länge der Innenfläche hinweg,
während die innere Kegelfläche 19 α in einer Richtung axial nach innen kegelförmig ist, daß sie progressiv
in einem weiteren axialen Abstand von der Achse liegt. Der Kernheber 19 hat auch eine glatte querliegende
äußere axiale Kegelfläche 19 e, deren Konizität mit der Fläche 23 des Kernhebemantels zusammenpaßt
und die sich axial von der Kante 19 b zur Kante 19 rf erstreckt. In einer Ebene durch die Mittelachse
L-L treffen sich die Flächen 19 c und 19 e in einem Punkt. Zusätzlich ist der Kernheber in Längsrichtung
bei 29 geteilt, um ihn eine Form mit einem kleineren oder einem größeren Durchmesser annehmen zu lassen,
je nachdem, ob er im Kernhebemantel ihm gegenüber in Richtung nach außen oder nach innen bewegt
wird.
Der Kernheber hat eine Anzahl auf den Umfang gleichmäßig verteilter, sich axial erstreckender
Schlitze 30, die zur äußeren Kante 19 b offen sind. Die axialen Kantenbereiche 30 a, 30 b des jeweiligen
Schlitzes 30 liegen parallel zueinander und parallel zu einem Durchmesser des Kernhebers, während der
axial innenliegende Kantenbereich 30 c, der sich zwischen den Kantenbereichen 30 α und 30 b erstreckt, in
einer Lage angeordnet ist, die mehr als zwei Drittel der axialen Entfernung von der Kante 19 b zur Kante
19 rf beträgt. Der Kernheber hat ferner eine Anzahl gleichmäßiger auf den Umfang verteilter, sich in axialer
Richtung erstreckender Schlitze 31 (abgesehen von dem durchlaufenden Schlitz 29), die zum inneren
Rand 19 rf offen sind. Die axialen Randbereiche 31 a und 31 b des jeweiligen Schlitzes 31 liegen ebenfalls
parallel zueinander und zu einem Durchmesser des Kernhebemantels, während der axial innenliegende
Randbereich 31 c, der sich zwischen den Randbereichen 31 α und 31 b erstreckt, in einer Lage liegt, die
mehr als zwei Drittel des axialen Abstandes von dem Rand 19 rf zum Rand 19 b beträgt. In jeder Ebene
senkrecht zur Achse des Kernhebers, die durch beide Schlitzsätze 30 und 31 geht, ist der periphere Abstand
von einem Schlitz 31 zum nächstfolgenden Schlitz 30 zu beiden Seiten davon im wesentlichen gleich. Vorteilhafterweise
befinden sich die beiden Schlitze 30, die peripher zu beiden Seiten des Schlitzes 29 liegen,
im gleichen Abstand zu diesem.
Der allgemeine Krümmungsradius R der zylindrischen
Innenfläche 19 α des Kernhebers ist im wesentlichen derselbe wie der Innenradius der Innenrohrfläche
17 a, wenn der Kernheber an der Kante
20 a oder an einem Anschlagring (nicht dargestellt; anschlägt, wenn ein solcher in der Ringunt 20 vorgesehen
ist, wie das aus der USA.-Patentschntt 3 340 939 bekanntgeworden ist. .
Es folgt nun eine Beschreibung der Funktion der
Vorrichtung gemäß der Erfindung. Zur Erleichterung der Beschreibung der Arbeitsweise der erfindungsgemäßen
Vorrichtung wird angenommen, daß der Bohrschaft in ein Loch in einer Erdformation in einer
Richtung nach unten ausgefahren ist, obgleich die Erfindung nicht auf das Bohren in Richtung nach unten
begrenzt ist. Eine Kernmantel-Innenrohrkonstruktion sitzt im Bohrschaft an einer Stelle, an der der Kern mit
seinem Bohren aufgenommen wird. Normalerweise befindet sich zu dieser Zeit der Kernhebemantel in ig
einem erheblichen Abstand axial innerhalb der Ringnut 20, wie das in F i g. 1 dargestellt ist. Dann wird der
Bohrschaft axial nach innen bewegt, so daß die Schneidkrone 13 b des Kernmeißels an der Ringnut in
der Erdformation anliegt. In diesem Zustand wird das Kernbohren begonnen. Wegen der Ringform des
Kernmeißels wird ein immer tiefer werdendes Loch geschnitten, und dabei entsteht ein stangen artiger
Kern. Mit dem weiteren Bohren bewegen sich der Bohrschaft und der Bohrmeißel gegenüber dem Kern,
derart, daß der Kern sich durch das Kernmeißelloch erstreckt und in den Kernhebemantel gelangt, um an
die angrenzende Fläche des Kernhebers anzuschlagen. Mit der Vergrößerung der axialen Länge des Kerns
bewegt sich der Kernhebemantel relativ zum Kernheber, bis der Kernheber an dem Ringabsatz 17 b des Innenrohrs
anschlägt (und zwar, wenn kein Anschlagring vorgesehen ist —wenn ein Anschlagring in der
Ringnut 20 vorgesehen ist, schlägt er an den Anschlagring an). Danach bewegen sich der Kernhebemantel,
der Kernheber und das Kernaufnahmerohr zusammen axial als Einheit relativ zum Kern. In diesem
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß in beiden bekannten Kernbohrvorrichtungen, insbesondere
für das Bohren tiefer Löcher, eine Kernmantel-Innenrohrkonstruktion mit einem Gelenk verbunden
ist, so daß die Drehbewegung des Bohrschafts nicht auf das Kernmantel-Innenrohr übertragen wird. Vielmehr
bewegen sich das Innenrohr und der Kernhebemantel normalerweise nur in axialer Richtung gegenüber
dem Kern mit dem Drehen des Bohrschaftes.
Nach dem Schneiden des Kerns auf eine gewünschte Länge, beispielsweise wenn ein Hochdruckimpuls
an der Bohrstelle über bekannte Einrichtungen ankommt, hört man mit dem Bohren auf, und der
Bohrschaft wird um ein kurzes Maß angezogen. Durch Herausziehen des Bohrschaftes bewegt sich der
Bohrschaft axial nach außen relativ zum Kernhebemantel, bis die Fläche 12 a an der Fläche 18 6 an
schlägt, vorausgesetzt, daß man entsprechende Kern bohrmaschinen verwendet. Dadurch wird der Kernhebemantel
normalerweise außer Kontakt mit den Kernmeißel gehalten. Bei Bewegbarkeit des Kernhebemantels
relativ zum Bohrschaft in der beschriebenen Weise führt nach Anlage der Fläche 12 α und 181
eine weitere axiale Bewegung des Bohrschafts nach außen dazu, daß sich der Kernhebemantel axial gegenüber
dem Kern und dem Kernheber bewegt, wodurch durch die Mitnahmewirkung des Kernhebers
am Kein der Kernheber 19 in einen weiteren axialer Abstand zur Ringnut 20 gelangt und in Querrichtung
zusammengedrückt wird (als Folge der Kegelflächen 23, 19 e), um den Kern kraftschlüssig festzuhalten und
ihn loszubrechen. Nach dem Losbrechen des Kerns wird entweder die Kernmantei-Innenrohrkonstruktion
gegenüber dem Bohrschaft herausgezogen, oder es werden sowohl der Bohrschaft als auch die Kernmantel-Innenrohrkonstruktion
herausgezogen, je nachdem, welche Konstruktion die Kernbohrvorrichtung hat.
Als ein Ausfüh ungsbeispiel der Erfindung werden die folgenden Abmessungen angegeben. Der Außendurchmesser
der Fläche 19 e an der Kante 19 b beträgt etwa 40 mm, an der Kante 19 d beträgt er etwa
38mm. Die Länget des Kernhebers, gemessen an
der Achse L-L entlang, beträgt 25,4 mm, während die entsprechende Länge der Fläche 19 C 1,2 mm beträgt.
Der Abstand Yt' des angrenzendsn Teils des Kantenbereichs 3OC von der Kante 19 C beträgt etwa
6,35 mm, während der Abstand Z des angrenzenden Teils des Kantenbereichs 31c von der Kante 19 b
etwa 4,75 mm beträgt. Das periphere Maß C zwischen den jeweiligen Randbereichen 30 α und 30 b und den
Randbereichen 31a und 31 & für die jeweiligen SchUtze beträgt bei entspanntem Kernheber etwa
2,4 mm. Der periphere Abstand der den Schlitz 29 bildenden Ränder bei einem entspannten Kernheber beträgt
etwa 3,2 mm.
Die axiale Länge der Schlitze 30 und 31 ist vorteilhafterweise
erheblich größer als die Hälfte der axialen Länge des Kernhebers, vorzugsweise ist sie sogar größer
als zwei Drittel der axialen Länge des Kernhebers.
Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Kernhebers wird eine bessere Greifwirkung und eine längere Lebensdauer
erreicht, als mit bekannten Kernhebern. Die Herstellungskosten sind ebenfalls geringer, d. h. es ist
ein geringerer Aufwand an Spezialwerkzeugen erforderlich.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Kernhebevorrichtung für ein axial langgestrecktes Kernaufnahmerohr mit einem Kernhebemantel,
der zur Verbindung mit einem axialen Ende des Kernaufnahmerohres vorgesehen ist und
sich dann axial von diesem wegerstreckt, wobei der Kernhebemantel eine zylindrische Außenfläche
und eine konische Innenfläche hat, die sich in Richtung auf das Kernaufnahmerohr erweitert,
wobei die Außenfläche und die konische Innenfläche eine gemeinsame Mittelachse haben, und
mit einem radial spreizbaren Kernheber, der zur begrenzten Gleitbewegung in dem Mantel zwisehen
zwei Endlagen befähigt ist, wobei der Kernheber aus einem axial geschlitzten Metallring mit
einer konischen Außenfläche, die der konischen Innenfläche des Kernhebemantels angepaßt ist,
einer im allgemeinen ringförmigen, kernrohrseitigen Oberkante und einer gegenüberliegenden
ringförmigen Unterkante besteht, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ring eine zylindrische, den Kern erfassende Innenfläche (19 a),
die im wesentlichen über den größten Teil der axialen Länge des Kernhebers (19) eine im wesentlichen
konstante Krümmung aufweist, und eine erste Anzahl über den Umfang verteilter Längsschlitze (30) hat, die zu der ringförmigen
Oberkante (19 b) hin offen sind. 3„
2. Kernhebevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der jeweilige Schlitz
(30) eine axiale Länge hat, die wesentlich größer als die Hälfte der axialen Länge des Kernhebers
(19) ist.
3. Kernhebevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kernheber
(19) eine zweite Anzahl in axialer Richtung langgestreckter, auf den Umfang verteilter
Schlitze (31) hat, die zur ringförmigen Unterkante (19 d) hin offen sind und zwischen den Kanten enden.
4. Kernhebevorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Schlitze jeweils
peripher gegen die ersten Schlitze versetzt sind.
5. Kernhebevorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitze
(30, 31) eine Länge haben, die mehr als zwei Drittel der axialen Länge des Kernhebers (19) beträgt.
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