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DE20202502U1 - Postkartenbuch - Google Patents

Postkartenbuch

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Publication number
DE20202502U1
DE20202502U1 DE20202502U DE20202502U DE20202502U1 DE 20202502 U1 DE20202502 U1 DE 20202502U1 DE 20202502 U DE20202502 U DE 20202502U DE 20202502 U DE20202502 U DE 20202502U DE 20202502 U1 DE20202502 U1 DE 20202502U1
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DE
Germany
Prior art keywords
postcard
book
postcard book
postcards
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Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20202502U
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English (en)
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE20202502U1 publication Critical patent/DE20202502U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42DBOOKS; BOOK COVERS; LOOSE LEAVES; PRINTED MATTER CHARACTERISED BY IDENTIFICATION OR SECURITY FEATURES; PRINTED MATTER OF SPECIAL FORMAT OR STYLE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DEVICES FOR USE THEREWITH AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; MOVABLE-STRIP WRITING OR READING APPARATUS
    • B42D15/00Printed matter of special format or style not otherwise provided for
    • B42D15/02Postcards; Greeting, menu, business or like cards; Letter cards or letter-sheets
    • B42D15/04Foldable or multi-part cards or sheets
    • B42D15/042Foldable cards or sheets

Landscapes

  • Credit Cards Or The Like (AREA)

Description

Patentanwalt und Rechtsanwalt Günter Leinung
PA Leinung - Olvenstedter Str.15 - D-39I08 Magdeburg
Telefon 0391/7339433 Fax 0391/7392868
Email Leinung@t-online.de
Bankverbindung
Dresdner Bank Magdeburg Kto.-Nr. 0309418200 BLZ 81080000
IdNr.: DE 139 274 098
Anmelder: Grafisches Centrum Cuno Gewerbering West 27 39240 Calbe
Postkartenbuch
Die Erfindung bezieht sich auf ein Postkartenbuch mit herausnehmbaren und den Beförderungsbestimmungen der Post entsprechenden Postkarten gemäß des Oberbegriffes des Anspruchs 1.
Es ist allgemein bekannt, einzelne Postkarten als Geschenk-, Glückwunsch- oder Werbekarten zu versenden. So ist im Bereich der Firmenwerbung bekannt, vorgedruckte Anwortpostkarten an Kunden zu verschicken, um es dem Kunden auf eine einfache Weise
zu ermöglichen, beispielsweise Bestellungen aufzugeben, eine Beratung zu vereinbaren oder weiteres Informationsmaterial anzufordern. Die Antwortpostkarten liegen dabei meist entweder in gebrauchsfertiger, formloser Art vor oder sind Teil eines Werbe- oder Informationsträgers, beispielsweise eines Zeitungs- oder Illustriertenblattes, aus dem diese herausgeschnitten werden müssen. Die Rücklaufquote derartiger Antwortpostkarten ist jedoch relativ gering, da die Antwortpostkarten meist weggeworfen werden.
So ist ferner bekannt, mehrere Antwortpostkarten über verschiedene Leistungen eines Anbieters in Form einer Postkartenzusammenfassung oder eines Antwortpostkaren-Kataloges gebündelt dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall muss die gewünschte Antwortpostkarte aus einem Stapel hintereinanderliegender Antwortpostkarten herausgesucht und aus dem Auftragsscheckbuch herausgetrennt werden, was infolge der Unübersichtlichkeit problematisch und umständlich in der Handhabung ist.
Ein Postkartenbuch für Briefpostsendungen ohne Umhüllung ist bereits mit der DE 299 14 362 U 1 bekannt geworden, welches als zweiseitig geschlossenes Postkartenbuch für Briefsendungen ohne Umhüllung ausgebildet ist. Dies in der Form, dass die einzelnen Buchseiten neben einer dauerhaften und unlösbaren Bindung zusätzlich auf der jeweils gegenüberliegenden Seite durch eine abnehmbare Klemmschiene zusammengehalten werden.
Dieses zweiseitig geschlossene Postkartenbuch ist so ausgebildet, dass nur einzelne Postkarten zu einem Buch geheftet sind, ohne irgendwelche Informationen zu den einzelnen Postkarten selbst, wobei ferner nachteilig ist, dass die dauerhafte unlösbare Bindung der einzelnen Postkarten sich nachteilig beim Gebrauch und Versand einzelner Postkarten auswirkt. Die dauerhafte Bindung ist hier als eine Ringbindung ausgebildet, so dass bei Entnahme einer einzelnen Postkarte diese aus der Ringbindung herausgerissen werden muss, was einmal optisch zur Beeinträchtigung der Postkarte führt und zusätzliche Nacharbeiten durch Beschneiden des Randes notwendig werden.
•&Sgr;
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Postkartenbuch mit einer Vielzahl herausnehmbarer Postkarten zu schaffen, das eine einfache Handhabung ermöglicht und Träger weiterer Informationen ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein Postkartenbuch gelöst, welches aus einem Einband besteht, in dem die einzelnen Postkarten eingebunden sind. Dies in der Art und Weise, dass die einzelnen Postkarten je nach Wunsch aus dem Einband herausgenommen werden können, ohne dass die übrigen Postkarten und der Einband selbst dabei zerstört werden. Die Einbindung bzw. Befestigung der einzelnen Postkarten ist so gewählt, dass diese nur stirnseitig erfolgt, so dass bei ihrer Herausnahme die Befestigungsseite der Postkarte nicht zerstört und auch keine Nachbehandlung durch Beschneiden erforderlich wird.
Wesensbestimmend für das Postkartenbuch ist, dass dieses Träger von postalischen Druckerzeugnissen ist, daneben einen Beschreibungsteil enthält, der unmittelbar in gegliederter Form Bezug nimmt auf die auf den Postkarten aufgedruckten Abbildungen, und zum anderen ist das Postkartenbuch mit einem Hinweisplan, im weitesten Sinne mit einem Wege-/Stadtplan ausgebildet.
Diese Dreiteiligkeit des Postkartenbuches ist so gestaltet und gewährleistet, dass die drei Informationsträger eine gegenseitige Bezugnahme durch Objektbezeichnungen und Kenn-Nummern besitzen, so dass der Benutzer unmittelbar aus dem Postkartenbuch den Bezug zu dem auf der Postkarte abgebildeten Objekt/Motiv in dem Postkartenbuch selbst findet, da zum einen in dem Beschreibungsteil das abgebildete Objekt/Motiv in seiner Art und Ausführung beschrieben wird und zum anderen der im Postkartenbuch vorgesehene Hinweisplan ihm eine Orientierung gibt, wie der diese Sehenswürdigkeiten erreichen kann.
Der Einband des Postkartenbuches ist erfindungsgemäß so gestaltet, dass er einmal zur Aufnahme der Postkarten selbst dient und seine Deckblätter als Informationsträger ausgebildet sind, indem sowohl die Außenseiten als auch die Innenseiten der Deckblätter entsprechend gestaltet sind, wobei die Deckblätter des Postkartenbuches sowohl einseitig als auch mehrseitig, jeweils dann nach innen klappbar, ausgebildet sind.
&igr; V
Das Frontdeckblatt des Postkartenbuches gibt in einer allgemeinen Darstellung einen Hinweis auf den Inhalt des Postkartenbuches, die Postkarten selbst sind deckseitig mit einer Abbildung von Objekten/Motiven versehen und besitzen rückseitig die postalische Ausgestaltung sowie die Bezeichnung der Objekte/Motive der Frontseite. Die Postkarten sind durchgängig numeriert und in einer Auflistung mit Nummernangabe und Ansichtsbezeichnung auf der Innenseite des Deckblattes wiedergegeben, auf der gleichfalls ein Informationsplan, eine Wegbeschreibung, in Form eines Stadtplanauszuges abgedruckt ist.
Die Innenseite des rückseitigen Einbandblattes vom Postkartenbuch ist als Beschreibungsseite gestaltet, dies in der Form, dass die auf den Postkarten abgebildeten Objekte/Motive hier beschreiben werden. Der Beschreibungstext ist unterteilt und jeweils mit der entsprechenden Bezugsziffer versehen, so dass ein unmittelbarer Bezug zur jeweiligen Postkarte gegeben ist.
Um dem Benutzer des Postkartenbuches eine ausreichende Information zukommen zu lassen, ist die Rückseite des Postkartenbuches mehrteilig und klappbar ausgebildet, so dass auf mehreren Seiten umfassende Informationen dargeboten werden.
Das Postkartenbuch ist sowohl ein Informationsdruckwerk als auch Träger von entfernbaren Postkarten, die in einer Vielzahl einseitig zum Einband des Postkartenbuches verbunden sind.
Das Postkartenbuch selbst kann als Informationsdruckwerk zu verschiedensten Objekten/ Motiven der unterschiedlichen Bereiche genutzt werden, die zum einen bildhaft auf den Postkarten wiedergegeben sind, im Beschreibungsteil sind Erläuterungsinformationen zu den einzelnen Objekten aufgeführt und der Hinweis-/Wegplan gibt dem Benutzer eine Orientierungshilfe, wie er zu den einzelnen Objekten gelangt bzw. wie er diese erreichen kann. So können auch hier Verweise auf Fahrpläne von öffentlichen Verkehrsmitteln mit aufgenommen werden.
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• «
Das Postkartenbuch kann auch als Informationsdruckwerk für Städte, Stadteile, Gemeinden, Regionen, Kultur- und Sportzentren, Vergnügungseinrichtungen und Gaststätten gestaltet und genutzt werden. Die Ausgestaltung des Postkartenbuches ist nicht auf die genannten Objekte und Vorhaben beschränkt, vielmehr können in diesem Postkartenbuch weitere Objekte/Komplexe dargestellt und beschrieben werden. Denkbar wäre also auch, das Postkartenbuch auf die Bereiche der Pflanzen, der Tiere oder des Sports zu beziehen und zu gestalten.
Dabei bleibt das Postkartenbuch in seiner äußeren Form erhalten, gleichfalls seine Demonstrations- und Erläuterungsinformationen zu den einzelnen Objekten.
Vorteilhafterweise ist das Postkartenbuch in seiner Gesamtheit der Größe der aufnehmenden Postkarten angepasst, wodurch es leicht handhabbar und somit benutzerfreundlich gestaltet ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert.
Diese zeigt in
Figur 1: eine Vorderansicht des Postkartenbuches in aufgefächerter Form
Figur 2: eine Ansicht der Innenseite vom Deckblattes des Postkartenbuches
Figur 3: eine Ansicht der Innenseite vom rückseitigen Deckblatt mit
aufgeschlagenem Einklappteil.
Das in der Figur 1 leicht aufgefächert dargestellte Postkartenbuch 1 umfasst ein Deckblatt 2, eine Vielzahl von hinter dem Deckblatt 2 eingeordneten Postkarten 3, die zum Einband 4 des Postkartenbuches 1 verbunden sind.
Die Einbindung bzw. Befestigung der einzelnen Postkarten 3 erfolgt über eine Klebeverbindung, mit der gesichert ist, dass die einzelnen Postkarten 3 ohne deren Beschädigungen aus dem Postkartenbuch 1 entnommen werden können.
Die Frontseite des Deckblattes 2 vom Postkartenbuch 1 ist dabei mit einem Motiv ausgebildet, welches unmittelbar Bezug nimmt auf das im Postkartenbuch 1 herausgebildete Informationsdruckwerk. Diese Motivdarstellung kann sich beziehen auf eine Ansicht von Städten, Stadtgebieten oder Gemeinden, auch auf Regionen, Landschaften, Kultur- und Sportzentren sowie auf Vergnügungseinrichtungen und Gaststätten sowie auf weitere Bereiche des täglichen Lebens, der Unterhaltung, der Landschaft und Tierwelt. Somit ergibt sich unmittelbar aus der Motivanzeige auf dem Deckblatt 2 des Postkartenbuches 1 für den Käufer und Benutzer die Information, worauf sich das Postkartenbuch 1 bezieht.
Dabei ist neben der bildhaften Darstellung des jeweiligen Objektes auch eine schriftbildliche Information auf dem Deckblatt 2 vorgesehen, die einmal unmittelbar das Motiv bezeichnet und ferner Hinweise auf die Ausgestaltung und den Inhalt des Postkartenbuches 1 gibt. Die einzelnen Postkarten 3 sind mit bezugnehmenden Abbildungen des Postkartenbuches 1 ausgebildet, dessen Objektbezeichnung 6 und Kenn-Nummer 11 auf der Postkartenrückseite 9 der jeweiligen Postkarte 3 abgedruckt sind. Figur 3 -
Eine Informationsübersicht über den Inhalt des Postkartenbuches 1 erhält der Benutzer dieses Postkartenbuches 1 aus den Angaben auf der Innenseite 5 des Deckblattes 2. Auf dieser Innenseite 5 sind die einzelnen Objekte/Motive der Postkarten 3 in numerischer Reihenfolge mit Kenn-Nummern 11 und den jeweiligen Objektbezeichnungen 6 aufgeführt. Gleichfalls ist ein Hinweis-/Wegeplan 12 abgedruckt, hier Auszug aus einem Stadtplan, in dem die im Stadtplan eingearbeiteten Kenn-Nummer 11 unmittelbar die Lage des Objektes wiedergeben, somit dem Benutzer eine Orientierung zur Hand gegeben ist, die ihn die Lage versetzt, ohne fremde Hilfe und ohne Probleme das gewünschte Zielobjekt zu erreichen.
Die Gestaltung der Innenseite 5 vom Deckblatt 2 ist in der Figur 2 dargestellt.
Die Darstellung nach der Figur 3 verdeutlicht die Ausgestaltung der Postkartenrückseite 9 sowie der Innenseite 7 des rückseitigen Deckblattes und der Innenansicht des Einklappteiles 8.
Die Postkartenrückseite 9 ist rechtsseitig entsprechend den Beförderungsbestimmungen der Post gestaltet, während linksseitig im oberen Bereich die Objektbezeichnung 6 des auf der Vorderseite der Postkarte 3 wiedergegebenen Objektes/Motives sowie die Kenn-Nummer 11 abgedruckt sind.
Die Innenseite 7 vom Rückblatt 10 des Postkartenbuches 1 und die Innenseite des Einklappteiles 8 werden zur Beschreibung der Objekte/ Motive genutzt. Die einzelnen Beschreibungsteile der Objekte/Motive sind mit der jeweiligen Objektbezeichnung 6 und der zugehörigen Kenn-Nummer 11 gekennzeichnet, und die Beschreibungsteile geben eine Kurzinformation zu dem dargestellten Objekt/Motiv.
Aus dem Postkartenbuch 1 erhält der Benutzer in einer übersichtlichen Form Erläuterungen und Informationen zum Inhalt des Postkartenbuches 1, den auf den Postkarten 3 dargestellten Objekten und Motiven sowie eine Wegbeschreibung zum Erreichen des jeweiligen Objektes.
Der Besucher einer Stadt, einer Gemeinde oder einer Kultur- oder Sportstätte ist also nicht mehr darauf angewiesen, einen Stadt-/Orientierungsplan, ein Informationsheft, zu erwerben, da dieses Postkartenbuch 1 als Informationsdruckwerk diese Informationen und Hinweise in sich vereint. Ferner kann der Erwerber und Benutzer eines derart gestalteten Postkartenbuches 1 die darin enthaltenen Postkarten 3 als Postsendungen verwenden oder als Erinnerungsstücke mit nach Hause nehmen, ohne einzelne Ansichtskarten bzw. Bilderalben kaufen zu müssen.
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Claims (8)

1. Postkartenbuch mit herausnehmbaren und den Beförderungsbestimmungen der Post entsprechenden Postkarten, dadurch gekennzeichnet, dass die im Postkartenbuch (1) postalisch verwertbaren Postkarten (3) zum Einband (4) mittels einer Klebverbindung befestigt und frontseitig mit Objekten/Motiven bedruckt sind, wobei die Innenseite (5) des Deckblattes (2) sowie die Innenseite (7) des rückseitigen Deckblattes vom Postkartenbuch (1) und die Innenseite vom Einklappteil (8) Träger von Informationen sind.
2. Postkartenbuch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Postkartenbuch (1) als Informationsdruckwerk dreiteilig ausgebildet ist, welches touristische Informationen als Objekte/Motive auf der jeweiligen Postkarte (3) darstellt, einen Wege- und Hinweisplan (12) und einen Beschreibungsteil, jeweils mit Objektbezeichnungen (6) und Kenn-Nummer (11) versehen, umfasst.
3. Postkartenbuch nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Innenseite (5) der Wege- und Hinweisplan (12) in Form eines Stadtplanauszuges sowie die Objektbezeichnungen (6) mit den zugehörigen Kenn- Nummern (11), auf der Innenseite (7) und der Innenseite des Einklappteiles (8) die Beschreibung der Objekte/Motive, mit den zugehörigen Kenn-Nummern (11) versehen, abgedruckt sind.
4. Postkartenbuch nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichent, dass auf dem Deckblatt (2) das Gesamtmotiv des Inhaltes vom Postkartenbuch (1) wiedergegeben ist.
5. Postkartenbuch nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abbildungen im Postkartenbuch (1) sich auf Objekte/Motive von Städten, Stadtteilen, Gemeinden, Landschaften, Kulturzentren, Gaststätten und Vergnügungseinrichtungen sowie weiterer Einrichtungen beziehen.
6. Postkartenbuch nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Postkarten (3) einzeln aus dem Postkartenbuch (1) entnehmbar sind.
7. Postkartenbuch nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Postkartenbuch (1) vorzugsweise in der Größe der Postkarten (3) ausgebildet ist.
8. Postkartenbuch nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das rückseitige Deckblatt vom Postkartenbuch (1) mehrteilig und klappbar ausgebildet ist.
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