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Die Erfindung betrifft einen Zweikammerbohnenbehälter einer Kaffeemaschine, insbesondere eines Espressovollautomaten, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung betrifft diese eine Kaffeemaschine, insbesondere einen Espressovollautomaten, mit integrierter Kaffeemühle und einem Zweikammerbohnenbehälter gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 12.
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Zweikammerbohnenbehälter sind generell in Verbindung mit Espressovollautomaten, die mit einem Mahlwerk ausgestattet sind und so ausgebildet sind, dass aus diesem frisch gemahlener Kaffee entweder direkt in eine Brühkammer fällt oder über Zuführeinrichtungen in die Brühkammer gelangt, bekannt. Die Zweikammerbohnenbehälter gestatten eine bequeme Auswahl einer von zwei verschiedenen Kaffeesorten zum Mahlen und anschließenden Brühen. Solche Espressovollautomaten weisen bevorzugt ein einziges Mahlwerk auf. Es kommt somit darauf an, nur die jeweils gewünschte Kaffeesorte aus dem Zweikammerbohnenbehälter dem Mahlwerk zuzuführen und die Zufuhr der anderen zur Verfügung stehenden Kaffeesorte zu dem Mahlwerk durch eine Zuführ- bzw. Sperrvorrichtung, die mindestens ein Verschlusselement aufweist, zu verhindern.
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Bei einer zum Stand der Technik gehörenden Mahlvorrichtung für Kaffeebohnen mit einem über einem Mahlwerk angeordneten Vorratsbehälter, in dem mindestens zwei durch eine Trennwand getrennte Abteilungen bzw. Kammern zur Aufnahme unterschiedlicher Kaffeebohnensorten ausgebildet sind, ist eine Öffnung im Boden des Vorratsbehälters durch eine schwenkbare Klappe abgestuft verschließbar (
EP-A-1 597 991 ). Die Öffnung erstreckt sich in beide Abteilungen bzw. Kammern des Vorratsbehälters, und die schwenkbare Klappe ist bezüglich der Öffnung so angeordnet, dass sie die Zufuhr von Kaffeebohnen aus einer ausgewählten der beiden Abteilungen bzw. Kammern des Vorratsbehälters bewirken kann, indem die jeweils andere Abteilung verschlossen ist. Die schwenkbare Klappe ist in einem Bodenbereich gekrümmt, mit Seitenwänden baggerschaufelähnlich ausgebildet und vorzugsweise in der Trennwand zwischen den Abteilungen des Vorratsbehälters mit einer Welle um eine waagerechte Schwenkachse schwenkbar gelagert. An der Trennwand sind weiterhin schräg nach unten verlaufende Wände ausgeformt, die verhindern sollen, dass ein Benutzer versehentlich in das Mahlwerk eingreift, die jedoch in Verbindung mit der Klappe die Gefahr des Klemmens der Klappe durch Einklemmen von Kaffeebohnen bei Schwenken der Klappe hervorrufen bzw. fördern.
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Bei einer anderen zum Stand der Technik gehörenden Kaffeemühle mit einem Mahlwerk und einem darüber angeordneten Vorratsbehälter für Kaffeebohnen weist der Vorratsbehälter mindestens zwei separate Vorratskammern auf, die jeweils durch einen Verbindungskanal mit dem Mahlwerk in Verbindung gebracht werden können, wenn ein an Durchtrittsöffnungen der Verbindungskanäle angeordneter Schieber eine der Durchtrittsöffnungen freigibt (
DE 31 42 348 A1 ). Der Schieber kann als horizontal angeordneter Drehschieber oder linear verschiebbarer Schieber ausgebildet sein. Beide Ausführungsformen des Schiebers können durch auf dem Schieber lagernde oder benachbarte Kaffeebohnen klemmen, wenn eine geöffnete Durchtrittsöffnung wieder durch den Schieber verschlossen werden soll.
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In einer weiteren bekannten Kaffeemühle, die einen trichterförmigen Behälter mit zwei getrennten Fächern bzw. Kammern und einen gemeinsamen Bodenauslass aufweist, ist ein um eine vertikale Achse drehbares Verschlusselement in Form einer umgedrehten Tasse, von deren Seite ein Teil ausgespart ist und mit deren nicht ausgespartem Bereich der gemeinsame Bodenauslass verschließbar ist, vorgesehen (
DE 196 06 076 A1 ). Über dem Bodenauslass ist ein ähnlich dem Verschlusselement geformter Deckel fest angeordnet, der mit dem Verschluss zusammenwirkt und hierzu an jedem Fach bzw. jeder Kammer eine Ausnehmung aufweist, über die der ausgesparte Abschnitt des Verschlusses gedreht werden kann, um eine Verbindung jeweils eines der Fächer zu dem gemeinsamen Bodenauslass freizugeben. Diese Anordnung hat den zusätzlichen Nachteil der aufwendigen, annähernd konusförmigen Formgebung des Verschlusselements und des an diesen angepassten Deckels, die gleichwohl eine unerwünschte Klemmwirkung bei Verstellen des Verschlusselements nicht gänzlich ausschließen kann.
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Eine kompakte, möglichst störungsfrei ohne Klemmwirkung funktionierende Ausbildung eines Kaffeebohnenbehälters mit zwei getrennten Bohnenkammern und einer in deren Böden angeordneten Ausgabeöffnung, die mit mindestens einem Verschlusselement zu jeweils einer der Bohnenkammern verschlossen oder geöffnet werden kann, sieht in jeder der beiden Bohnenkammern ein vertikal verschiebbar geführtes und einstellbares Verschlusselement vor, welches je nach vertikaler Einstellung die Bodenkammer seitlich gegenüber der Ausgabeöffnung verschließen oder öffnen kann (
EP 2 087 820 A1 ). Einstellmittel der Verschlusselemente sind derart ausgebildet, dass die Verschlusselemente zueinander gegenläufig vertikal eingestellt werden können. Auch diese Ausbildung des Kaffeebohnenbehälters ist technisch aufwendig. Gleichwohl kann ein Verklemmen der einstellbaren Verschlusselemente zwischen deren Kanten und feststehenden Kammerauslaufkanten nicht vollständig ausgeschlossen werden.
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Sämtliche bekannten Verschlussanordnungen an Zweikammerbohnenbehältern haben außer dem Klemmproblem den Nachteil, dass bei geöffneter Kammer die Kaffeebohnen, die lediglich durch Schwerkraft und meist über eine schräge Fläche durch einen freigegebenen Kammerauslauf und/oder einen gemeinsamen Bohnenbehälterauslauf in das Mahlwerk rutschen, durch ihr geringes Gewicht einen Auslaufvorgang stören, sogar unterbrechen können, was eine genaue Vordosierung der dem Mahlwerk zugeführten Kaffeebohnen- bzw. Mahlgutmenge verhindert, zumal nach dem Abschalten des Mahlwerks zwischen den Bohnenkammern bzw. dem Zweikammerbohnenbehälter und dem Mahlwerk Mahlgutreste verbleiben können. Dies kann auch eine unerwünschte Vermischung der aktuell gewünschten Kaffeesorte mit einer zuvor gemahlenen Kaffeesorte hervorrufen.
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Deswegen weisen die bekannten Zweikammerbohnenbehälter in der Regel keine Vordosierungsmöglichkeit der von ihnen einem Mahlwerk zugeführten Kaffeebohnen auf.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die geschilderten Nachteile der vorbekannten Zweikammerbohnenbehälter einschließlich ihrer Verschlusselemente zu vermeiden, somit ein Verklemmen der Verschlusselemente auszuschließen und eine exakt dosierbare Menge der gewünschten Kaffeesorte dem gemeinsamen Mahlwerk aus zumindestens einer ausgewählten Bohnenkammer des Zweikammerbohnenbehälters zuzuführen.
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Diese Aufgabe wird durch die Ausbildung des Zweikammerbohnenbehälters mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Dadurch, dass als aktives Verschlusselement je eine Transportschnecke in jeder der Bohnenkammern des Zweikammerbohnenbehälters in deren Bodenbereich waagerecht ortsfest angeordnet ist, bleibt das Verschlusselement, welches zur Auswahl einer Kaffeebohnensorte in einem der beiden Bohnenkammern aktiviert wird, insgesamt ortsfest und führt nur eine durch eine durch einen Elektromotor hervorgerufene Drehbewegung aus, durch die insbesondere nach Maßgabe einer Einschaltdauer eines die Transportschnecke drehenden Elektromotors eine vorgegebene Menge Kaffeebohnen der gewünschten Sorte aus einem der Bohnenbehälter zu dem Bohnenbehälterauslauf transportiert wird. Hierzu erstreckt sich die Transportschnecke, die einen Abschnitt einer Kammerwand bzw. einer Trennwand der beiden Bohnenkammern durchdringt, zumindest bis zu dem Bohnenbehälterauslauf. Infolge der Transportwirkung der Transportschnecke ist die dem Bohnenbehälterauslauf zugeführte Bohnenmenge weitgehend unabhängig von Rutschvorgängen der Kaffeebohnen in der Bohnenkammer, aus der sie zu dem Bohnenbehälterauslauf ausgegeben werden. Die Transportschnecke als aktives Verschlusselement hält die Bohnenkammer, in der sie angeordnet ist, verschlossen, so lange sie nicht gedreht wird, und stellt in dem Fall, in dem sie gedreht wird, eine dynamisch wirksame Öffnung der ausgewählten Bohnenkammer zu dem Bohnenbehälterauslauf hin dar. Die Auswahl der Bohnenkammer mit der gewünschten Bohnensorte kann also einfach mittels einer elektrischen Steuerung durch Einschalten eines die Transportschnecke antreibenden Elektromotors realisiert werden. Mit der aktivierten Transportschnecke wird die gewünschte Kaffeebohnenportion zuverlässig und genau dosiert dem Bohnenbehälterauslass und von diesem dem Mahlwerk zugeführt. Durch Steuerung insbesondere der beide Transportschnecken antreibenden Elektromotore nach Anspruch 6 ist es auch möglich, zwei Kaffeebohnensorten, die in den beiden Bohnenbehältern getrennt aufgewahrt werden, in einem vorgegebenen Verhältnis portionsweise zu mischen.
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Vorzugsweise sind nach Anspruch 2 die Transportschnecken der beiden Bohnenkammern zueinander waagerecht angeordnet. In diesem Fall können sie nach Anspruch 3 fluchtend auf einer gemeinsamen Antriebswelle oder Trägerachse angeordnet sein. Mit dieser einander gegenüberliegenden Anordnung der Transportschnecken kann ein symmetrischer, einfacher Aufbau des Zweikammerbohnenbehälters mit wenigen Elementen, die an ihm anzubringen sind, erreicht werden.
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In Vervollständigung dieses symmetrischen Aufbaus ist der Bohnenbehälterauslauf mittig unterhalb der beiden Transportschnecken nach Anspruch 4 angeordnet. Die symmetrische mittige Anordnung hat den werteren Vorteil, dass gleich kurze Transportwege zwischen den Bohnenkammern und dem gemeinsamen Bohnenbehälterauslauf bzw. einem sich unter diesem befindenden Mahlwerkeinlauf erreicht werden können.
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Die oben erwähnte gemeinsame Antriebswelle für beide Transportschnecken ist vorteilhaft nach Anspruch 5 mit einem einzigen umsteuerbaren Elektromotor verbunden, wobei jede der beiden Transportschnecken über je einen Freilauf mit der gemeinsamen Antriebswelle gekuppelt werden kann. Über den Freilauf wird jeweils die Transportschnecke mit der Antriebswelle gekuppelt, die so ausgebildet ist, dass sie Kaffeebohnen aus dem durch Wahl der Drehrichtung des Antriebsmotors bestimmten Bohnenkammer zu dem Bohnenbehälterauslauf befördert.
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Statt des Aufbaus des Zweikammerbohnenbehälters mit einer gemeinsamen Antriebswelle und mit einem einzigen umsteuerbaren Elektromotor für beide Transportschnecken, können diese nach Anspruch 6 wahlweise durch je einen jeder Transportschnecke einzeln zugeordneten Elektromotor angetrieben werden, wobei die beiden Transportschnecken vorzugsweise auf einer gemeinsamen ortsfesten Trägerachse gelagert sind.
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Um eine Überlastung des Elektromotors, der die gemeinsame Antriebswelle der beiden Transportschnecken nach Anspruch 5 antreibt, und der mit ihm in diesem Antriebsstrang zu der Transportschnecke verbundenen Elemente zu vermeiden, ist nach Anspruch 7 in dem Antriebsstrang zwischen dem Elektromotor und der gemeinsamen Antriebswelle eine Rutschkupplung angeordnet.
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Bei dem alternativen Antrieb der beiden Transportschnecken mit je einem Elektromotor nach Anspruch 6 ist als Überlastschutz je eine Rutschkupplung in dem Antriebsstrang zwischen jedem Elektromotor und der zugehörigen Transportschnecke nach Anspruch 8 angeordnet.
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Wie oben erwähnt, kann die von jeweils einer Transportschnecke geförderte Kaffeebohnenmenge genau nach Maßgabe der Einschaltdauer des die Förderschnecke antreibenden Elektromotors bestimmt werden, wozu nach Anspruch 9 der umsteuerbare Elektromotor oder einer der beiden auswählbaren Elektromotore, die zum Antrieb einer der beiden Transportschnecken vorgesehen sind, über einen Mahlgutmengenvorwahlschalter eingeschaltet werden, der bei Erreichen einer vorgegebenen Einschaltdauer den eingeschalteten Elektromotor abschaltet.
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Noch genauer kann die gewünschte Mahlgutmenge bzw. Kaffeebohnenmenge der gewünschten Sorte nach Anspruch 10 dadurch vordosiert werden, dass der umsteuerbare Elektromotor oder einer der beiden auswählbaren Elektromotoren über einen Mahlgutmengen-Vorwahlschalter eingeschaltet wird, der den eingeschalteten Elektromotor bei Erreichen einer vorgegebenen Umdrehungszahl abschaltet.
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Die Vorportionierung der aus der ausgewählten Bohnenkammer mit einer der beiden Transportschnecken geförderten Kaffeebohnen erfolgt besonders vorteilhaft in Verbindung mit einer Kaffeemaschine, insbesondere einem Espressovollautomaten, nach Anspruch 13 durch eine Steuerung eines Mahlwerkmotors eines unter der Ausgabeöffnung des Zweikammerbohnenbehälters angeordneten Mahlwerks, die den Mahlwerkmotor bei Einschalten eines umsteuerbaren Elektromotors oder einer der beiden auswählbaren Elektromotore der Transportschnecken einschaltet und den eingeschalteten Mahlwerkmotor bei Abschalten des umsteuerbaren Elektromotors oder einer der beiden auswählbaren Elektromotore des Zweikammerbohnenbehälters erst nach Ablauf einer Nachlaufzeit verzögert ausschaltet. Damit kann die gesamte, durch eine ausgewählte der beiden Transportschnecken geförderte Kaffeebohnenportion vollständig ausgemahlen werden, so dass auch bei dem nächsten Aktivieren einer der Transportschnecken eine exakte Vordosierung der Kaffeebohnenmenge möglich ist, die gemahlen wird, und bei Wechsel der Kaffeebohnensorte keine ungewollte Mischung mit der zuvor ausgewählten anderen Kaffeebohnensorte eintritt.
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Diese Steuerung des Mahlwerkmotors in Abhängigkeit von der Steuerung des umschaltbaren Elektromotors oder einer der beiden auswählbaren Elektromotore des Zweikammerbohnenbehälters setzt somit voraus, dass diese beiden Steuerungen miteinander gekoppelt sind.
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Zur Verbindung des Zweikammerbohnenbehälters mit einer Kaffeemaschine, insbesondere einem Espressovollautomaten mit integrierter Kaffeemühle, wird der Zweikammerbohnenbehälter zweckmäßig auf einem Mahlwerkeinlaufschacht der Kaffeemaschine positioniert, so dass der Mahlwerkeinlaufschacht sich unterhalb des Bohnenbehälterauslaufs befindet, und der Zweikammerbohnenbehälter in dieser Position in der Kaffeemaschine fixiert.
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Insbesondere für den Fall, dass in dem Antriebsstrang bzw. den Antriebssträngen zwischen dem Elektromotor und der gemeinsamen Transportwelle bzw. einer der Transportschnecken keine Rutschkupplung angeordnet ist, kann die Steuerung des umschaltbaren Elektromotors oder einer der beiden auswählbaren Elektromotore nach Anspruch 11 mit dem Merkmal ergänzt werden, dass der umsteuerbare Elektromotor oder ausgewählte Elektromotor der Transportschnecken bei Erreichen/Überschreiten eines vorgegebenen Motorstroms den jeweils eingeschalteten Elektromotor abschaltet. Auch damit kann eine Überlastung dieses Elektromotors, der zugehörigen Transportschnecke und der Übertragungselemente zwischen dem Elektromotor und der Transportschnecke vermieden werden.
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Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand einer Zeichnung mit fünf Figuren beschrieben. Hieraus können sich weitere vorteilhafte Einzelheiten der erfindungsgemäßen Gestaltung ergeben. Es zeigen:
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1 eine erste Ausführungsform des Zweikammerbohnenbehälters, der auf ein nur abschnittsweise dargestelltes Mahlwerk aufgesetzt ist, welches zu einem Espressovollautomaten gehören kann,
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1a schematisch eine Steuerung eines umsteuerbaren Elektromotors der ersten Ausführungsform des Zweikammerbohnenbehälters,
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2 einen Schnitt durch den Zweikammerbohnenbehälter und den Abschnitt des Mahlwerks in der Schnittebene A-A in 1,
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3 eine zweite Ausführungsform des Zweikammerbohnenbehälters, aufgesetzt auf ein abschnittsweise dargestelltes Mahlwerk in einer Längsschnitt, und
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3a eine Steuerung von zwei auswählbaren Elektromotoren der zweiten Ausführungsform des Zweikammerbohnenbehälters nach 3.
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In der Zeichnung sind übereinstimmende Teile der beiden Ausführungsformen mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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In den 1 und 3 ist mit 1 ein Zweikammerbohnenbehälter bezeichnet, der eine erste Bohnenkammer 2 und eine zweite Bohnenkammer 3 umfasst, die durch eine mittige Trennwand 4 voneinander getrennt sind. Die Trennwand 4 weist unten eine Verbreiterung 4' auf, wie in den 1 und 3 dargestellt, die in zwei voneinander abgespreizte tiefere Abschnitte der Trennwand 4 übergeht, von denen ein Abschnitt 4'' in 2 ersichtlich ist. Der Zweikammerbohnenbehälter 1 weist an seinem nicht bezeichneten Boden einen den beiden Bohnenkammern 2, 3 gemeinsamen Bohnenbehälterauslauf 5 auf.
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Unter dem Boden des Zweikammerbohnenbehälters 1 ist ein Mahlwerk 6 angeordnet, und zwar so positioniert, dass sich ein Mahlwerkeinlauf 7 direkt unterhalb des Bohnenbehälterauslaufs 5 befindet.
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In der ersten Bohnenkammer 2 und in der zweiten Bohnenkammer 3, und zwar in deren Bodenbereich, ist je eine Transportschnecke 8 bzw. 10 drehbar, jedoch in ihrer Gesamtheit ortsfest angeordnet.
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In der ersten Ausführungsform des Zweikammerbohnenbehälters 1 gemäß 1 erstreckt sich eine gemeinsame Antriebswelle 12 der Transportschnecken 8 und 10 über die gesamte Breite des Zweikammerbohnenbehälters 1 zwischen einem Freilauf 9 und einem Freilauf 11 neben einem Elektromotor 13, der mit Rechts-/Linkslauf steuerbar ist und über eine in 1 nur schematisch angedeutete Rutschkupplung 13' mit der gemeinsamen Antriebswelle 12 drehmomentübertragend verbunden ist. Jeweils einer der beiden Freiläufe 9 bzw. 11 verbindet die gemeinsame Antriebswelle 12 so mit der Transportschnecke 8 bzw. der Transportschnecke 10, dass die Transportschnecke 8 bei einer vorgegebenen Drehrichtung des Elektromotors 13 mitgenommen wird, beispielsweise bei Rechtslauf, wogegen die andere Transportschnecke 10 bei Linkslauf des Elektromotors 13 drehend mitgenommen wird. Die Transportschnecken 8 und 10 sind in diesem Beispiel so ausgebildet, dass die Transportschnecke 10 Kaffeebohnen 14 bei Linksdrehung durch einen Kammerauslauf 3' oberhalb des Bohnenbehälterauslaufs 5 fördert. Die Transportschnecke 8 ist hingegen so ausgeformt, dass sie bei Rechtsdrehung nicht dargestellte Kaffeebohnen in der Bohnenkammer 2 nach rechts durch den Kammerauslauf 2' zu dem gemeinsamen Bohnenbehälterauslauf 5 transportiert. Wie aus den 1 und 2 ersichtlich, befindet sich der Kammerauslauf 2' zwischen der Verbreiterung 4' der Trennwand 4 und dem nicht bezeichneten Boden des Zweikammerbohnenbehälters 1 in einem Abschnitt 4'' der Trennwand 4. Spiegelbildlich dazu bezüglich der Trennwand 4 ist der Kammerauslauf 3' der zweiten Bohnenkammer 3 in einem zweiten untersten Abschnitt der Trennwand 4 ausgebildet.
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Wie aus dem Querschnitt in 2 ersehen werden kann, ist der Zweikammerbohnenbehälter 1 wannenförmig ausgebildet, so dass Kaffeebohnen nach unten zu der Transportschnecke 8 rutschen oder fallen, mit der sie zuverlässig aus dem ersten Bohnenbehälter zu dem gemeinsamen Bohnenbehälterauslauf 5 transportiert werden, ohne die Transportschnecke 8 zu blockieren. Das Gleiche gilt für die zweite Bohnenkammer 3 neben der ersten Bohnenkammer 2 und die Transportschnecke 10 sinngemäß, so dass bei wahlweise Aktivierung der Transportschnecke 10 die Kaffeebohnen 14 einer anderen Sorte als die nicht dargestellten Kaffeebohnen in der ersten Bohnenkammer 2 sicher zu dem gemeinsamen Bohnenbehälterauslauf 5 transportiert werden.
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Die zweite Ausführungsform des Zweikammerbohnenbehälters 1', die in 3 gezeigt ist, unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform des Zweikammerbohnenbehälters 1 dadurch, dass jede der auf einer gemeinsamen Trägerachse gelagerten Transportschnecken 8, 10 durch je einen ihr fest zugeordneten Elektromotor 16 bzw. 17 und gegebenenfalls eine Rutschkupplung 16' bzw. 17' wahlweise aktiviert, d. h. in Drehung versetzt werden können. Freiläufe und eine Drehrichtungsumsteuerung des Elektromotors sind hier nicht erforderlich.
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Die in 1a dargestellte Steuerung des umsteuerbaren Elektromotors 13 mit Recht-/Linkslauf umfasst einen Stromversorgungsanschluss 22 für Rechtslauf des Motors 13, einen Stromversorgungsanschluss 23 für Linkslauf des Motors 13 und einen gemeinsamen Stromversorgungsanschluss 24 für den Motor 13.
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Im Falle eines nicht dargestellten Gleichstrommotors mit nur zwei Stromversorgungsanschlüssen statt des Motors 13 können Stromversorgungsanschlüsse 22, 23 an einem der Stromversorgungsanschlüsse des Gleichstrommotors zusammengelegt werden.
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Wie in 1a dargestellt können die Stromversorgungsanschlüsse 22, 23, 24 über einen kombinierten Bohnenkammerwahlschalter 25, 26, einen 0-Leiter 27, über einen Einschalter 28 und über einen Mahlgutmengen-Vorwahlschalter 29 wie weiter unten beschrieben mit der Spannung an den Klemmen +/– gespeist werden. Zunächst kann durch eine Bedienungsperson der Mahlgutmengen-Vorwahlschalter 29 auf eine gewünschte Position zu mahlender Kaffeebohnen entsprechend dem anschließend herzustellenden Getränk eingestellt werden und die Kaffeebohnensorte durch Einstellen des kombinierten Bohnenkammerwahlschalters 25, 26 ausgewählt werden. Nach Betätigung des Einschalters 28 läuft dann der Elektromotor 13 mit der eingestellten Drehrichtung der Antriebswelle 12 an, bei der an die gemeinsame Antriebswelle 12 nur diejenige Transportschnecke 8 bzw. 10 über den jeweils zugehörigen Freilauf 9 bzw. 11 gekuppelt wird, die sich in der derjenigen der ersten Kammer 2 und der zweiten Kammer 3 befindet, welche die ausgewählte Kaffeebohnensorte aufweist. Die somit aktivierte Transportschnecke 8 bzw. 10 transportiert die Kaffeebohnen der gewünschten Sorte aus der ersten Bohnenkammer 2 bzw. der zweiten Bohnenkammer 3 durch deren Kammerauslauf 2' bzw. 3', von dem sie auf kurzem Wege durch den gemeinsamen Bohnenbehälterauslauf 5 in den Mahlwerkeinlauf 7 fallen. Dieser Bohnenfördervorgang, während dessen die Kaffeebohnen in dem Mahlwerk 6 gemahlen werden, hält so lange an, bis mit dem Mahlgutmengen-Vorwahlschalter 29 bzw. einer mit diesem verbundenen Schaltungsanordnung das Erreichen der voreingestellten Mahlgutmenge erfasst wird, was bevorzugt einfach, dennoch genau durch Erfassen einer der voreingestellten Mahlgutmenge entsprechenden Einschaltdauer des Motors 13 oder noch genauer durch Erfassen einer vorgegebenen Umdrehungszahl des Motors 13 bzw. der Antriebswelle 12 erfolgen kann. Damit wird dem Mahlwerk 6 eine vordosierte Kaffeebohnenmenge zugeführt.
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Durch eine optionale unkomplizierte Steuerung des in der Zeichnung nicht dargestellten Mahlwerkmotors wird erreicht, dass das Mahlwerk mit einer vorgegebenen Nachlaufzeit oder wenigstens so lange nachläuft, bis die vordosierte Kaffeebohnenmenge vollständig gemahlen wird. Damit wird erreicht, dass die gemahlene Kaffeemenge gleich der vordosierten Kaffeebohnenmenge ist und dass bei einem Wechsel der Kaffeebohnensorte keine Vermischung der Sorten eintritt.
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Eine Verbindung der Mahlwerksteuerung mit der Steuerung des umsteuerbaren Elektromotors 13 bzw. der auswählbaren Elektromotoren 16, 17 der nachfolgend beschriebenen Steuerung gemäß 3a ist mit einer unterbrochenen Linie 30 angedeutet.
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Die in 3a schematisch dargestellte Steuerung der gemäß der gewünschten Kaffeebohnensorte wahlweise einzuschaltenden Elektromotore 16, 17 der zweiten Ausführungsform des Zweikammerbohnenbehälters unterscheidet sich von der Steuerung des umsteuerbaren Elektromotors 13 der ersten Ausführungsform des Zweikammerbohnenbehälters gemäß 1a in Folgendem: Statt des kombinierten Bohnenkammerwahlschalters 25, 26 ist ein Bohnenkammerwahlschalter 18 als einfacher Umschalter vorgesehen, mit der eine Verbindungsleitung zu der Plus-Klemme der Spannungsversorgung wahlweise an einen von zwei Stromversorgungsanschlüssen 20, 21 der auswählbaren Elektromotore 16, 17 geschaltet werden kann. Außerdem führt von den Elektromotoren 16, 17 eine gemeinsame Verbindungsleitung zu der Minus-Klemme der Spannungsversorgung.
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Je nach der ausgewählten zu mahlenden Kaffeebohnensorte wird durch Einstellung des Bohnenkammerwahlschalters 18 der Elektromotor 16 zum Antrieb der Transportschnecke 8 in der ersten Bohnenkammer 2 oder der Elektromotor 17 zum Antrieb der Transportschnecke 10 in der zweiten Bohnenkammer 3 zur Aktivierung vorbereitet, die dann durch Betätigen des Einschalters 28 erfolgen kann. Die gewünschte Portion zu mahlender Kaffeebohnen kann zuvor wie in der in 1a dargestellten Steuerung mit dem Mahlgutmengen-Vorwahlschalter 29 eingestellt werden. Nach Betätigen des Einschalters 28 wird somit diejenige der Transportschnecken 8, 10 durch den mit ihr verbundenen Elektromotor 16 bzw. 17 aktiviert, die sich in der ersten Bohnenkammer 2 bzw. der zweiten Bohnenkammer 3 mit der ausgewählten Kaffeebohnensorte befindet. Die übrigen Vorgänge der Kaffeebohnenförderung in vordosierter Menge und das Mahlen mit dem Mahlwerk 6 laufen, wie zu dem ersten Ausführungsbeispiel und dessen Steuerung beschrieben, ab.
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Zum Mischen von zwei Kaffeebohnensorten kann die in 3a dargestellte Steuerung so abgewandelt werden, dass auf Wunsch auch beide Elektromotoren 16 und 17 gleichzeitig aktiviert werden können, wodurch die Durchmischung der zu dem Bohnenbehälterauslauf geförderten Kaffeebohnensorten gleichmäßig erfolgen kann.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Zweikammerbohnenbehälter
- 1'
- Zweikammerbohnenbehälter
- 2
- erste Bohnenkammer
- 2'
- Kammerauslauf
- 3
- zweite Bohnenkammer
- 3'
- Kammerauslauf
- 4
- Trennwand
- 4'
- Verbreiterung
- 4''
- Trennwandabschnitt
- 5
- Bohnenbehälterauslauf
- 6
- Mahlwerk
- 7
- Mahlwerkeinlauf
- 7'
- Mahlwerkeinlaufschacht
- 8
- Transportschnecke
- 9
- Freilauf
- 10
- Transportschnecke
- 11
- Freilauf
- 12
- Antriebswelle
- 13
- Motor mit Recht-/Linkslauf
- 13'
- Rutschkupplung
- 14
- Kaffeebohnen
- 15
- Trägerachse
- 16
- Motor
- 16'
- Rutschkupplung
- 17
- Motor
- 17'
- Rutschkupplung
- 18
- Bohnenbehälterwahlschalter
- 19
- 0-Leiter
- 20
- Stromversorgungsausschluss für Motor 16
- 21
- Stromversorgungsausschluss für Motor 17
- 22
- Stromversorgungsausschluss für Motor 13 Rechtslauf
- 23
- Stromversorgungsausschluss für Motor 13 Linkslauf
- 24
- Stromversorgungsausschluss für Motor 13
- 25
- Bohnenkammerwahlschalter
- 26
- Bohnenkammerwahlschalter
- 27
- 0-Leiter
- 28
- Einschalter
- 29
- Mahlgutmengen-Vorwahlschalter
- 30
- Verbindung zu Mahlwerkmotorsteuerung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 1597991 A [0004]
- DE 3142348 A1 [0005]
- DE 19606076 A1 [0006]
- EP 2087820 A1 [0007]