DE20201624U1 - Schließvorrichtung für einen Behälter - Google Patents
Schließvorrichtung für einen BehälterInfo
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Description
OIYO 0345DEG
Synkrona AG
Die Erfindung betrifft eine Schließvorrichtung für einen Behälter im allgemeinen und für einen Kochtopf oder Dampfdruckkochtopf im speziellen.
Im Zuge eines stetig wachsenden Gesundheitsbewusstseins wächst einerseits der Bedarf an ernährungsphysiologisch vorteilhaften Zubereitungsweisen für Speisen. Andererseits besteht ein Bedürfnis nach schneller und effizienter Speisenzubereitung. Dampfdruckkochtopfe erfüllen diese beiden gegensätzlich erscheinenden Anforderungen in hervorragender Weise durch schnelles und schonendes Garen der Speisen.
Grundsätzlich sind Dampfdruckkochtöpfe seit vielen Jahrzehnten bekannt. Die bekannten Dampfdruckkochtöpfe weisen allerdings eine Reihe von Nachteilen auf.
So ist zum Beispiel aus den fünfziger Jahren ein Dampfdruckkochtopf mit einem Deckel bekannt, welcher mittels dreier um den Deckelrand greifender Klauen verschlossen wird. Nachteilig bei diesem Verschlussmechanismus ist, dass zum Verschließen eine große Kraft notwendig ist, welche über einen unförmigen Hebelgriff aufgebracht wird.
Neuere Entwicklungen auf dem Gebiet der Dampfdruckkochtöpfe sind zum Beispiel in den Druckschriften WO 96/01070, EP-A-I 029 483 und EP-A-I 082 932 beschrieben.
• ·
Eine aus der Druckschrift WO 96/01070 bekannte Verschlussvorrichtung weist einen Deckel mit zwei radial verschiebbaren Klemmbacken auf, welche durch einen Federmechanismus zusammengezogen werden. Nachteilig hierbei ist, dass eine Dichtung durch senkrechtes Drücken auf den Deckel vor dem Verschließen der Klemmbacken Undefiniert vorgespannt wird. Danach gleiten die Klemmbacken ruckartig nach innen und verursachen beim Anschlagen an den Topfrand unangenehmen Lärm. Die Druckschrift EP-A-I 082 932 zeigt einen Dampfdruckkochtopf mit einem ähnlichen Deckel wie die Druckschrift WO 96/01070.
Dadurch, dass bei den beiden letztgenannten Dampfdruckkochtöpfen die Klemmbacken durch Federkraft in einer geschlossenen Position gehalten werden, muss der Verwender zum Öffnen gegen die Federkraft arbeiten. Dadurch wird das Öffnen der Klemmbacken und damit eine Einhandbedienung erschwert. Ferner verlaufen und bewegen sich die Schließelemente typischerweise parallel zur TopfOberseite, so dass im druckbeaufschlagten Zustand lediglich Reibungskräfte und die druckunabhängigen Federkräfte einem Öffnen der Klemmbacken entgegenwirken.
Die Offenlegungsschrift EP-A-I 029 483 zeigt eine Abdeckung für einen Drucktopf mit vier beweglichen Klemmbacken, welche über einen Kurbelmechanismus radial bewegt werden können. Dieser Kurbelmechanismus umfasst eine große Vielzahl von beweglichen Bauteilen, welche zum Teil aus Kunststoff bestehen. Daher ist dieser Kurbelmechanismus kompliziert und kostenaufwendig in Herstellung und Montage sowie wenig haltbar.
Allen genannten Vorrichtungen sind aber noch weitere gravierende Nachteile gemein. Sie können nämlich typischerweise nur auf speziell angepassten Töpfen verwendet
werden. Diese Töpfe weisen zumeist verstärkte und U-förmig gebogene Ränder auf, um mit den Vorrichtungen adäquat zusammenwirken und den Druckbelastungen im Betrieb standhalten zu können. Daher sind diese Töpfe und Vorrichtungen ästhetisch unvorteilhaft, schlecht zu reinigen und müssen außerdem mit geringen Toleranzen gefertigt werden.
Ein weiterer Nachteil der bekannten Vorrichtungen ist, dass sie typischerweise nur einen Sicherheitsmechanismus aufweisen, der ein unbeabsichtigtes Öffnen im druckbeaufschlagten Zustand verhindert, so dass der Umgang mit diesen Dampfdruckkochtöpfen lebensgefährlich sein kann, wenn dieser Sicherheitsmechanismus versagt.
Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine sichere Schließvorrichtung für einen Behälter, insbesondere für einen Kochtopf oder Dampfdruckkochtopf verfügbar zu machen, wobei die Schließvorrichtung in druckbeaufschlagtem Zustand ein unbeabsichtigtes Öffnen wirksam verhindert und/oder im drucklosen Zustand mit geringem Kraftaufwand zu öffnen und zu schließen ist.
Noch eine Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schließvorrichtung zur Verfügung zu stellen, mit welcher verschiedene handelsübliche Kochtöpfe, insbesondere mit einem schräg auswärts und aufwärts ragenden Schüttrand, derart verschließbar sind, dass eine Dampfdruckkochtopfanordnung entsteht.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schließvorrichtung für einen Behälter, insbesondere für einen Kochtopf oder Dampfdruckkochtopf zur Verfügung zu stellen, welche die Nachteile bekannter Vorrichtungen vermeidet oder zumindest mindert, ästhetisch ansprechend, kostengünstig, leicht zu reinigen und/oder einfach zu bedienen ist.
Die Aufgabe der Erfindung wird in überraschend einfacher Weise bereits durch den Gegenstand der Ansprüche 1 und gelöst.
Die erfindungsgemäße Schließvorrichtung ist für einen Behälter, insbesondere für einen Kochtopf oder Dampfdruckkochtopf vorgesehen, wobei der Behälter, bzw. Kochtopf oder Dampfdruckkochtopf an seiner Oberseite eine Öffnung aufweist, welche mit der Schließvorrichtung verschließbar ist und wobei der Behälter und die Schließvorrichtung, z.B. eine Dampfdruckkochtopfanordnung bilden. Die Schließvorrichtung umfasst einen ersten Deckel und eine Schließelementanordnung mit zumindest einem Schließelement. Die Schließelementanordnung definiert zumindest eine Schließstellung. Ferner umfassen das Schließelement einen aufwärts oder nach oben weisenden Rückhalteabschnitt und der erste Deckel einen ebenfalls aufwärts oder nach oben weisenden Anlageabschnitt, wobei der Rückhalteabschnitt in der Schließstellung an den Anlageabschnitt anlegbar ist.
Wird der mit der Schließvorrichtung verschlossene Behälter mit einem Innendruck oder Innenüberdruck beaufschlagt, wirkt eine nach außen oder oben gerichtete erste Kraftkomponente auf die Schließvorrichtung, insbesondere auf den ersten Deckel. Dadurch, dass der Anlageabschnitt und der Rückhalteabschnitt beide aufwärts weisen - d.h. insbesondere, dass diese mit der Richtung der ersten Kraftkomponente einen Winkel zwischen 0° und kleiner als 90° einschließen - wird ein unbeabsichtigtes Öffnen des Behälters verhindert oder zumindest erschwert. Dies erhöht in höchst vorteilhafter Weise die Sicherheit der Dampfdruckkochtopfanordnung.
Vorzugsweise umfasst der Behälter einen Boden an seiner der Öffnung gegenüberliegenden Unterseite und eine, vorzugsweise zylindrische Wand, welche eine Behälterachse definiert, die im wesentlichen parallel zu der Wand und/oder im wesentlichen senkrecht zu dem Boden verläuft. Alternativ kann die Schließvorrichtung auch an nicht-zylindrische Töpfe, insbesondere an ovale, eckige oder abgerundete eckige Töpfe angepasst sein und/oder selbst eine solche Form aufweisen. Bevorzugt weisen der Anlageabschnitt und/oder der Rückhalteabschnitt schräg aufwärts, d.h. sie schließen mit der senkrecht aufwärts oder parallel zu der Behälterachse auf den ersten Deckel wirkenden ersten Kraftkomponente an zumindest einer Stelle des Schließelementquerschnittes, an welcher der Rückhalteabschnitt an dem Anlageabschnitt anliegt, einen Winkel zwischen kleiner als 0° und kleiner als 90°, vorzugsweise zwischen 10° und 60° ein.
Das Schließelement umgreift bevorzugt einen äußeren Rand des ersten Deckels und einen nach außen ragenden Schüttrand des Behälters, wobei ein Festhalteabschnitt des Schließelements im druckbeaufschlagten Zustand von unten an dem Schüttrand anliegt und damit die Schließvorrichtung an dem Behälter festhält oder befestigt. Gleichzeitig wird mittels des Innendrucks der Anlageabschnitt, welcher sich an einer Oberseite des ersten Deckels befindet, an den Rückhalteabschnitt des Schließelements, insbesondere an dessen Unterseite, gepresst. Dadurch bewirkt die, auf den ersten Deckel wirkende, erste Kraftkomponente eine nach innen oder in Richtung der Behälterachse weisende zweite Kraftkomponente auf das Schließelement. Das Schließelement ist bevorzugt radial zwischen einer äußeren Öffnungsstellung, in welcher die Schließvorrichtung von dem Behälter abnehmbar ist, und der inneren Schließstellung bewegbar oder verschiebbar. Dadurch wirkt die zweite Kraftkomponente in Schließrichtung auf das Schließelement und sorgt dafür, dass
dieses in der Schließstellung gehalten wird. Ferner ist das Schließelement vorzugsweise auch in der Schließstellung aufwärts und abwärts oder parallel zur Topfachse beweglich.
Die erfindungsgemäße Schließvorrichtung zeichnet sich durch eine vorteilhaft einfache Handhabung, selbsterklärende Funktionsweise und eindeutige Erkennbarkeit der Öffnungs- und Schließstellung für den Verwender aus.
Vorteilhafterweise ist der Betrag der zweiten Kraftkomponente proportional zum Innenüberdruck, so dass ein unbeabsichtigtes Öffnung umso schwerer fällt, je höher der Innenüberdruck ist, was die Sicherheit beim Umgang mit der Dampfdruckkochtopfanordnung beträchtlich erhöht.
Vorzugsweise ist der Behälter mit der Schließvorrichtung in der Schließstellung und in druckbeaufschlagtem Zustand fluiddicht verschlossen und druckbeständig bis zumindest etwa 5 bar Innenüberdruck, so dass übliche Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst die Schließvorrichtung ein Kurbelgetriebe zum Antrieb des Schließelements. Bei dieser Ausführungsform befindet sich eine drehbare Handhabe oder ein Handgriff an der Oberseite des ersten Deckels. Eine mit der Handhabe drehfest verbundene Kurbelscheibe überträgt in vorteilhaft einfacher Weise die Drehbewegung über ein Gestänge auf das Schließelement. Dabei ist das Gestänge an der Kurbelscheibe und an einer Öffnung in dem ersten Deckel gelagert und ragt durch diese, insbesondere längliche Öffnung nach außen.
Vorteilhaft und daher bevorzugt umfasst die Betätigungseinrichtung oder genauer das Kurbelgetriebe eine Drehmomentbegrenzung. Die Drehmomentbegrenzung ist
vorzugsweise durch eine federnde Verbindung zwischen der Handhabe und der Kurbelscheibe realisiert. Dies hat den Vorteil, dass durch die Drehmomentbegrenzungsfeder nur eine vordefinierte nach außen wirkende, öffnende Kraft auf das Schließelement übertragbar ist, so dass die Schließvorrichtung nur bis zu einem vordefinierten Innenüberdruck von dem Verwender geöffnet werden kann, selbst wenn alle weiteren, gegebenenfalls vorhandenen, Sicherheitseinrichtungen versagen sollten. Alternativ kann auch eine andere Art der Kraftbegrenzung vorgesehen sein.
Vorzugsweise umfasst die Schließvorrichtung, genauer die Schließelementanordnung mehrere, insbesondere gleiche Schließelemente, welche die vorstehend genannten Eigenschaften besitzen. In der Praxis haben sich insbesondere 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 oder mehr Schließelemente bewährt. Die Schließelemente sind vorzugsweise radialsymmetrisch um den im wesentlichen kreisförmigen ersten Deckel angeordnet. Bevorzugt sind die Durchmesser des ersten Deckels und des kreisringförmigen Schüttrandes im wesentlichen gleich groß.
Bei einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung umfasst die Schließvorrichtung neben dem äußeren ersten Deckel einen inneren zweiten Deckel. Der zweite Deckel ist vorzugsweise mittels eines Gewindebolzens und einer Zentralmutter lösbar an dem ersten Deckel befestigt. Dadurch kann die Schließvorrichtung vorteilhafter Weise zum Reinigen zumindest teilweise sehr einfach zerlegt werden.
Bevorzugt ist eine ringförmige Dichtung, insbesondere aus Gummi oder anderem elastischen Material am äußeren Rand des zweiten Deckels befestigt oder zwischen dem ersten und zweiten Deckel befestigt, z.B. zwischen diesen eingeklemmt. Die Dichtung dichtet einerseits gegen den zweiten Deckel und andererseits radial von innen gegen die Behälterwand, so dass
der zweite Deckel mit der Dichtung den Behälter im wesentlichen fluiddicht verschließt und die erste Kraftkomponente mittels Anlage auf den ersten Deckel überträgt.
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Bevorzugt weist die Schließvorrichtung ein erstes und/oder zweites Entlüftungsventil, ein Überdruckablassventil und/oder eine Blockiereinrichtung zum Blockieren z.B. der Betätigungseinrichtung oder Handhabe auf.
Vorzugsweise sind die Dichtung, der erste Deckel, der zweite Deckel und/oder die Schließvorrichtung parallel zu dem Boden und/oder der Öffnungsebene des Behälters angeordnet und/oder parallel zur Behälterwand oder axial verschiebbar. Dadurch wird folgende einfache und dennoch sichere Funktionsweise ermöglicht:
Die Schließvorrichtung wird in der Öffnungsstellung auf den Schüttrand des Topfes aufgesetzt, wobei die Dichtung und der erste Deckel die Schließvorrichtung eine Zentrierung auf dem Topf bewirken. Die Schließvorrichtung erreicht in dem drucklosen Zustand auf dem Behälter eine untere Position, bei welcher der erste Deckel auf dem Schüttrand aufliegt. Die Schließvorrichtung wird nun durch Drehung der Handhabe geschlossen, wobei die Schließelemente radial nach innen von der Öffnungsstellung in die Schließstellung verschoben werden. Dabei gleiten die Schließelemente zunächst auf dem äußeren Rand des ersten Deckels nach innen und dann, bevor die Schließstellung erreicht ist, auf dem Anlageabschnitt nach unten oder abwärts. In diesem drucklosen Zustand dichtet zwar die Dichtung den Topf bereits, allerdings ist dieser noch nicht fluiddicht verschlossen, da das erste Entlüftungsventil noch geöffnet ist. Nun wird der Topf erhitzt. Wenn im Inneren befindliches Wasser zu kochen beginnt, verdrängt entstehender Wasserdampf die noch im Topf
befindliche Luft, welche durch das erste Entlüftungsventil entweicht. Gleichzeitig steigt der Innendruck über einen ersten vordefinierten Schwellenwert an, bei welchem das erste Entlüftungsventil selbsttätig schließt. Beim Überschreiten eines zweiten vordefinierten Schwellenwertes, geht die Blockiereinrichtung in einen Zustand über, in welchem die Handhabe blockiert ist. Beim Überschreiten eines dritten Schwellenwertes hebt sich die Schließvorrichtung an, bis der Festhalteabschnitt von unten an der Unterseite des Schüttrandes zur Anlage kommt, wobei die Dichtung zu jedem Zeitpunkt an der Topfwand dichtend anliegt. Mit anderen Worten geht die Schließvorrichtung von einer drucklosen Position bezüglich des Topfes oder einem drucklosen Zustand durch axiale Verschiebung in eine druckbeaufschlagte Position oder einen druckbeaufschlagten Zustand über. In der druckbeaufschlagten Position weist der erste Deckel also einen vordefinierten Abstand zu dem Schüttrand auf. Mit anderen Worten befindet sich in der druckbeaufschlagten Position ein Spalt zwischen dem ersten Deckel und dem Behälter. Beim Überschreiten eines vierten Schwellenwertes, lässt das Überdruckablassventil Druck ab. Dabei liegt der vierte Schwellenwert oberhalb des ersten, zweiten und dritten Schwellenwertes und die Reihenfolge des Erreichens des ersten, zweiten und dritten Schwellenwertes, d.h. deren relative Höhe zueinander kann verschieden gewählt sein. Wird der Kochvorgang beendet, vollziehen sich die vorgenannten Funktionsschritte in umgekehrter Reihenfolge, wobei beim Drehen der Handhabe in die Öffnungsstellung, ein zweites Entlüftungsventil, z.B. über eine Nocke geöffnet wird, um noch vorhandenen Über- oder Unterdruck abzubauen. Hierbei können das erste und zweite Entlüftungsventil auch in einer Entlüftungseinrichtung kombiniert sein.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von bevorzugten Ausführungsformen und unter Bezugnahme auf die Figuren näher
&iacgr;&ogr;
erläutert, wobei gleiche oder ähnliche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
Kurzbeschreibung der Figuren 5
Es zeigen:
Fig. 1 Einen Querschnitt durch eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schließvorrichtung und einen Kochtopf,
Fig. 2 einen ausschnittsweisen Querschnitt durch einen Randbereich der ersten Ausführungsform der Schließvorrichtung in einer Öffnungsstellung, 15
Fig. 3 den Ausschnitt aus Fig. 2 mit der ersten
Ausführungsform in einer halb geschlossenen Stellung,
Fig. 4 den Ausschnitt aus Fig. 2 mit der ersten
Ausführungsform in einer Schließstellung in einem drucklosen Zustand,
Fig. 5 einen Querschnitt durch einen Randbereich einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Schließvorrichtung in einer Öffnungsstellung,
Fig. 6 den Ausschnitt aus Fig. 5 mit der zweiten
Ausführungsform in einer Schließstellung in einem drucklosen Zustand,
Fig. 7 den Ausschnitt aus Fig. 5 mit der zweiten
Ausführungsform in der Schließstellung in einem druckbeaufschlagten Zustand,
• *
Fig. 8 eine Aufsicht von unten auf die erste
Ausführungsform mit abgenommenem zweiten Deckel und
Fig. 9 einen ausschnittsweisen Querschnitt durch eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schließvorrichtung und einen Kochtopf.
Fig. 1 zeigt die erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schließvorrichtung 1, welche auf einem Behälter oder Kochtopf 90 aufgesetzt ist. Der Kochtopf 90 weist eine zylindrisch ringförmige Wand 92, welche eine Behälter- oder Topfachse 96 definiert, und einen Boden 94 auf. Die Topfachse 96 bildet die Rotationssymmetrieachse des Topfes 90 und steht senkrecht auf dem Boden 94. Der Topf 90 definiert eine Oberseite, an welcher sich eine kreisförmige Öffnung 98 befindet, und eine Unterseite, an welcher der Boden 94 angeordnet ist.
Der Topf 90, genauer die Topfwand 92, umfasst ferner einen ringförmigen Schüttrand 99, welcher einen bogenförmigen Querschnitt aufweist und sich von der Topfwand 92 aufwärts und nach außen gekrümmt erstreckt.
Oben auf dem Topf 90 ist die Schließvorrichtung 1 aufgesetzt. Die Schließvorrichtung 1 umfasst einen äußeren ersten Deckel 10. Der äußere Deckel 10 weist, von der Topfachse 96 nach außen gesehen, einen horizontal verlaufenden, kreisförmigen Zentralabschnitt 12, daran angrenzend einen nach unten, d.h. in Richtung des Bodens 94, verlaufenden Verbindungsabschnitt 14, daran angrenzend einen bogen- oder ü-förmigen Talabschnitt 16 und daran angrenzend einen sich aufwärts, d.h. in einer vom Boden 94 wegweisenden Richtung, und radial nach außen, d.h. von der Topfachse 96 weg, erstreckenden
Anlageabschnitt 18 auf. Der Anlageabschnitt 18 ist nach außen gekrümmt und liegt mit einem wesentlichen Teil seines Querschnitts flächig auf dem Schüttrand 99 auf und schließt außen nahezu bündig mit diesem ab.
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Die Schließvorrichtung umfasst ferner einen inneren zweiten Deckel 20, welcher im Zentrum die Form eines Kugeloberflächenabschnitts besitzt und auswärts gekrümmt ist. Der innere Deckel 20 weist einen äußeren im wesentlichen U-förmig nach unten und wieder einwärts gekrümmten Hakenabschnitt 22 auf. Mittels des Hakenabschnitts 22 ist eine ring- oder kreisringförmige Dichtung 30 an dem inneren Deckel 20 lösbar befestigt. Die Dichtung 30 weist einen oberen Halteabschnitt 32, welcher in dem Hakenabschnitt 22 festgelegt ist und eine unteren Dichtungsabschnitt 34, welcher von innen an der Topfwand 92 zur Anlage kommt, auf. Zwischen dem Halteabschnitt 32 und dem Dichtungsabschnitt befindet sich eine ringförmige Ausnehmung 36, in welchen ein Rand 24 des inneren Deckels 20 eingreift.
Der innere Deckel 20 ist mit einer Zentralmutter 42 und einem zentralen Gewindebolzen 44, welcher an dem äußeren Deckel festgelegt ist, an diesem befestigt. Eine elastische Ringdichtung 4 6 dichtet ein Loch 48, durch welches der Gewindebolzen 44 in das Topfinnere ragt, fluiddicht ab.
Die Schließvorrichtung 1 umfasst weiter eine Betätigungseinrichtung 50 mit einer Handhabe oder einem begrenzt drehbaren Handgriff 52, einer Kurbelscheibe 54 und drei Gestängen 56a, 56b, 56c. Die Gestänge 56a, 56b, 56c sind mit je einem Winkelelement 58a, 58b, 58c und je einem Haltebolzen 59a, 59b, 59c an der Kurbelscheibe 54 befestigt. Die Kurbelscheibe 54 und die Gestänge 56a, 56b, 56c bilden ein an sich bekanntes Kurbelgetriebe. Zum Antrieb der Kurbelscheibe 54 wird ein Drehmoment von dem Handgriff 52
• t
mittels zweier Haltebolzen 60, 62 auf eine Feder oder Ringfeder 64 und von dort auf die Kurbelscheibe 54 übertragen, so dass der Antrieb der Kurbelscheibe 54 mittels der Ringfeder 64 drehmomentbegrenzt erfolgt. Alternativ kann auch zwischen dem Handgriff 52 und der Ringfeder 64 eine Zwischenscheibe (nicht dargestellt) zur Drehmomentübertragung angeordnet sein.
Die Schließvorrichtung 1 umfasst in dieser Ausführungsform ein erstes, zweites und drittes Schließelement 70a, 70b, 70c, wovon in Fig. 1 nur das erste Schließelement 70a dargestellt ist.
Wie am besten in Fig. 8 zu sehen ist, bilden die drei Schließelemente 70a, 70b, 70c drei symmetrisch um die Schließvorrichtung 1 angeordnete Kreisringabschnitte. Fig. zeigt weiter im Detail den Antrieb der Schließelemente 70a, 70b, 70c über die Kurbelscheibe 54, die Winkelelemente 58a, 58b, 58c und die Gestänge 56a, 56b, 56c, welche jeweils als U-förmige Doppelgestänge ausgebildet und an den Schließelementen befestigt, genauer festgeschweißt sind.
Wieder Bezug nehmend auf Fig. 1, weist jedes der Schließelemente 70a, 70b, 70c von innen nach außen gesehen je einen sich horizontal auswärts, d.h. von der Topfachse 96 weg, erstreckenden Innenabschnitt 72, daran anschließend je einen sich im wesentlichen senkrecht abwärts erstreckenden Verbindungsabschnitt 74, daran angrenzend einen zum Topfinneren gekrümmten Talabschnitt 76, daran angrenzend einen sich schräg aufwärts oder nach oben und auswärts erstreckenden Rückhalteabschnitt 78, daran angrenzend einen im wesentlichen U-förmigen, nach außen gekrümmten Krallenabschnitt 80 und daran anschließend einen sich schräg abwärts oder nach unten und einwärts erstreckenden Festhalteabschnitt 82 auf. Von innen nach außen betrachtet
verläuft der Querschnitt jedes der drei Schließelemente 70a, 70b, 70c also zunächst horizontal nach außen, folgt dann einem 90°-Bogen nach unten, verläuft ein Stück senkrecht nach unten, folgt dann einem etwa 110°-Bogen nach oben, folgt dann an dem Rückhalteabschnitt 78 einem großradialen leichten Bogen nach unten, folgt dann einem nahezu 180°-Bogen nach unten und zurück nach innen und folgt dann an dem Festhalteabschnitt 82 einem großradialen leichten Bogen nach unten.
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Der Topf 90, die Schließelemente 70a, 70b, 70c, der äußere Deckel 10, der innere Deckel 20 und ein Großteil der Betätigungseinrichtung 50 sind vorteilhafter Weise aus Edelstahl gefertigt.
Fig. 1 zeigt die Schließvorrichtung 1 in der drucklosen Schließstellung. Dabei liegt der äußere Deckel 10 auf dem Topf 90 auf. Genauer liegt der Anlageabschnitt 18 an dem Schüttrand 99 an. Ferner liegt der Rückhalteabschnitt 78 mit seiner Unterseite an dem Anlageabschnitt 18 von oben auf und an. Zwischen dem Festhaltesabschnitt 82 und dem Schüttrand befindet sich ein Spalt, so dass sich diese nicht berühren.
Die Figuren 2 bis 4 zeigen einen vergrößerten Ausschnitt des Randbereiches der in Fig. 1 dargestellten ersten
Ausführungsform. In Fig. 2 ist die Schließvorrichtung 1 in der Öffnungsstellung, in Fig. 3 in der halb geschlossenen Stellung und in Fig. 4 in der drucklosen Schließstellung, wie in Fig. 1, gezeigt.
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Anhand der Figuren 2 bis 4 ist am besten die Funktionsweise der Schließvorrichtung beim Übergang von der Öffnungsstellung in die Schließstellung und umgekehrt zu erkennen.
Bezug nehmend auf Fig. 2 liegt in der Öffnungsstellung der Talabschnitt 76 des Schließelements 70a auf dem Anlageabschnitt 18 auf. Beim Übergang in die Schließstellung bewegt sich das Schließelement 70a einwärts und der Talabschnitt 76 gleitet auf dem Anlageabschnitt 18, welcher radial von innen nach außen gesehen ansteigend geformt ist, einwärts und durch das Eigengewicht des Schließelements 70a abwärts. Alternativ kann das Schließelement 70a auch, z.B. durch eine Feder, abwärts kraftbeaufschlagt sein.
Bezug nehmend auf Fig. 4 liegt in der Schließstellung der Rückhalteabschnitt 78 flächig auf dem Anlageabschnitt 18 auf und der im wesentlichen U-förmige Krallenabschnitt 80 umgreift den äußeren Rand 19 des äußeren Deckels 10 und den Schüttrand 99.
Die Figuren 5 bis 7 zeigen einen vergrößerten Ausschnitt eines Randbereiches der zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schließvorrichtung 101. In Fig. 5 ist eine Schließvorrichtung 101 in einer Öffnungsstellung, in Fig. 6 in einer drucklosen Schließstellung und in Fig. 7 in einer druckbeaufschlagten Schließstellung dargestellt.
Anhand der Figuren 5 bis 7 ist am besten die Funktionsweise der Schließvorrichtung beim Übergang von der drucklosen in die druckbeaufschlagte Schließstellung und umgekehrt zu erkennen.
Zunächst ist die Schließvorrichtung 101, genauer die Formgebung eines äußeren Deckels 110 und von vier Schließelementen 170a, 170b, 170c, 17Od, wovon nur das erste Schließelement 170a dargestellt ist, an einen zweiten Kochtopf 190 angepasst. Die vier Schließelemente 170a, 170b, 170c, 17Od decken jeweils ein Viertel eines Kreisringes ab, so dass in der Schließstellung die vier Schließelemente
aneinandergrenzen, so der optische Eindruck eines einheitlichen Deckels entsteht.
Der Kochtopf 190 umfasst eine Wand 192, welche sich im wesentlichen vertikal erstreckt. Am oberen Ende der Topfwand 192 grenzt an diese ein sich horizontal erstreckender erster Wandabschnitt 194 und daran grenzt ein sich vertikal erstreckender zweiter Wandabschnitt 196 an. An den zweiten Wandabschnitt 196 grenzt ein Schüttrand 199, umfassend einen horizontalen inneren Schüttrandabschnitt oder Flachabschnitt 197 und einen daran angrenzenden, sich schräg auswärts und abwärts erstreckenden äußeren Schüttrandabschnitt 198 an. Dadurch ist der äußere Rand des Schüttrandes 199 nicht der höchste Punkt des Kochtopfes 190.
Insbesondere diesem Umstand trägt die Formgebung der Schließvorrichtung 101 Rechnung. Der äußere Deckel 110 weist einen sich auswärts und aufwärts erstreckenden Anlageabschnitt 118 auf, welcher sich in Richtung eines äußeren Randes 119 in die Horizontale krümmt. Zwischen dem Anlageabschnitt 118 und dem äußeren Rand 119 befindet sich also ein Flachabschnitt 120.
Das Schließelement 170a weist einen Talabschnitt 176, einen daran angrenzenden sich auswärts und aufwärts erstreckenden Rückhalteabschnitt 178 und einen im wesentlichen abgerundet eckig U-förmigen Krallenabschnitt 180 auf. Der Krallenabschnitt 180 umfasst einen sich horizontal erstreckenden und an den Rückhalteabschnitt 178 angrenzenden Flachabschnitt 179, einen daran angrenzenden vertikalen Übergangsabschnitt 181 und einen daran angrenzenden, sich im weiteren Verlauf schräg einwärts und aufwärts erstreckenden Festhalteabschnitt 182 auf.
Bezug nehmend auf Fig. 6, liegt in der drucklosen Schließstellung das Schließelement 170a mit dem Rückhalteabschnitt 178 von oben an dem Anlageabschnitt 118 des äußeren Deckels 110 an. Ferner liegt der Flachabschnitt 120 des äußeren Deckels 110 von oben an dem Flachabschnitt 197 des Kochtopfes 190, genauer des Schüttrandes 199 an, wobei der Krallenabschnitt 180 den äußeren Rand 119 des äußeren Deckels 110 und den Schüttrand 199 umgreift.
Zwischen dem Festhalteabschnitt 182 und dem Schüttrand 199 befindet sich ein Spalt, so dass sich diese beiden in dem drucklosen Zustand nicht berühren.
Wird nun der Kochtopf, z.B. durch Kochen des im Innern befindlichen Kochgutes mit Druck beaufschlagt, hebt sich die Schließvorrichtung an, bis der Festhalteabschnitt 182 an dem Schüttrand 199 zur Anlage kommt und ein Spalt zwischen dem äußeren Deckel 110 und dem Schüttrand 199 entstanden ist. Die Anordnung aus dem Kochtopf 190 und der Schließvorrichtung 101 befindet sich nun in der druckbeaufschlagten Schließstellung, dargestellt in Fig. 7.
Die Dichtung 30 ist dabei in Bezug auf die Topfachse 96 axial verschiebbar oder beweglich und gleitet bei dem Anheben mit dem Dichtungsabschnitt 34 dauerhaft dichtend an der Topfwand 192 aufwärts bis die druckbeaufschlagte Schließstellung erreicht ist.
In der druckbeaufschlagten Schließstellung wirken zwei Effekte dem Öffnen der Anordnung entgegen.
Erstens wird mittels des Innendrucks in der Anordnung der Anlageabschnitt 118 mit der auswärts oder aufwärts gerichteten ersten Kraftkomponente Kl gegen den Rückhalteabschnitt 178 gepresst. Da sich diese beiden schräg
auswärts und aufwärts erstrecken und der Rückhalteabschnitt 178 den Anlageabschnitt 118 hintergreift, bewirkt dies eine einwärts oder in Schließrichtung S gerichtete zweite Kraftkomponente K2 auf das Schließelement 170a. Zum Öffnen der Schließvorrichtung müsste sich der Spalt zwischen dem äußeren Deckel 110 und dem Schüttrand 199 verringern was aber dem Innendruck entgegenwirkt. Dieser Effekt entsteht bei der ersten und zweiten Ausführungsform der Schließvorrichtung 1 bzw. 101.
Darüber hinaus verhindert noch ein zweiter Effekt bei der zweiten Ausführungsform ein Öffnen der Anordnung aus Kochtopf 190 und Schließvorrichtung 101. Dieser zweite Effekt beruht auf der Tatsache, dass der Festhalteabschnitt 182 den äußeren Schüttrandabschnitt 198 in der druckbeaufschlagten Schließstellung hintergreift, so dass sich auch hierbei zum Öffnen der Spalt zwischen dem äußeren Deckel 110 und dem Schüttrand 199 verringern müsste, was ebenfalls dem Innendruck entgegenwirkt. Die Schließelemente 170a, 170b, 170c, 17Od hintergreifen und umgreifen also krallenartig den äußeren Deckel 110 gemäß beiden Ausführungsformen und hintergreifen zusätzlich den Schüttrand gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 9 zeigt die erfindungsgemäße Schließvorrichtung 201 mit Sicherheitseinrichtungen gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung. Selbstverständlich können die Sicherheitseinrichtungen auch mit der ersten und zweiten Ausführungsform kombiniert werden.
Die Schließvorrichtung 201 weist eine erste Sicherheitseinrichtung 210 auf, welche einen Blockierstift 212, eine Dichtung 214, eine erste Feder 216 und eine stärkere zweite Feder 218 umfasst. Ferner besitzt eine Betätigungseinrichtung 250 eine mit dieser drehfest
verbundene Abdeckscheibe 252 mit einer Öffnung 254.
Wird die Anordnung aus dem Topf 90 und der Schließvorrichtung 201 druckbeaufschlagt, steigt zunächst der Blockierstift 212 gegen die Kraft der ersten Feder 216 aufwärts und ragt durch die Öffnung 254, wodurch ein Drehen der Betätigungseinrichtung 250 blockiert und damit ein unbeabsichtigtes Öffnen verhindert wird. Steigt der Druck über einen vordefinierten Schwellenwert öffnet die Dichtung 214 gegen die Kraft der zweiten Feder 218, wodurch Druck abgelassen wird.
Die Schließvorrichtung 201 umfasst noch ein Entlüftungsventil 220 mit einem Entlüftungsstift 222, einer Dichtung 224, einer Andruckfeder 226 und einem Anzeigezylinder 228. Die Andruckfeder 226 drückt den Entlüftungsstift 222 gegen die Dichtung 224, so dass die Entlüftungseinrichtung auch in dem drucklosen Zustand in der Schließstellung fluiddicht geschlossen ist. Beim Öffnen der Schließvorrichtung 201 durch Drehen der Betätigungseinrichtung 250 gleitet der Anzeigezylinder 228 bevor die Öffnungsstellung erreicht ist über eine nach oben über den Entlüftungsstift herausragende Nocke (nicht dargestellt) , so dass der Entlüftungsstift gegen die Kraft der Andruckfeder 226 das Entlüftungsventil 220 öffnet, so dass eventuell vorhandener Über- oder Unterdruck abgebaut wird, bevor die Schließvorrichtung von dem Kochtopf abgenommen werden kann.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die erfindungsgemäße Schließvorrichtung eine sehr ansprechende Gestaltung und durch eine Mehrzahl von Sicherheitsmerkmalen, welche ein unbeabsichtigtes Öffnen wirksam verhindern, ein äußerst hohes Maß an Sicherheit vereint.
Es ist dem Fachmann ersichtlich, dass die Erfindung nicht auf die vorstehend beschriebenen Ausführungsformen beschränkt ist, sondern insbesondere auch in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung der Schließelemente, der Form des äußeren Deckels und des Schüttrandes variiert werden kann, ohne den Geist der Erfindung zu verlassen.
Claims (23)
1. Schließvorrichtung (1, 101, 201) für einen Behälter (90), insbesondere für einen Kochtopf, wobei der Behälter (90) an seiner Oberseite eine Öffnung (98) aufweist, welche mit der Schließvorrichtung (1, 101, 201) verschließbar ist, die Schließvorrichtung (1, 101, 201) umfassend einen ersten Deckel (10, 110) und eine Schließelementanordnung, mit zumindest einem Schließelement (70a, 170a), wobei
die Schließelementanordnung zumindest eine Schließstellung definiert,
das Schließelement (70a, 170a) einen aufwärts weisenden Rückhalteabschnitt (78, 178) umfasst und
der erste Deckel (10, 110) einen aufwärts weisenden Anlageabschnitt (18, 118) umfasst, an welchen der Rückhalteabschnitt (78, 178) in der Schließstellung anlegbar ist.
die Schließelementanordnung zumindest eine Schließstellung definiert,
das Schließelement (70a, 170a) einen aufwärts weisenden Rückhalteabschnitt (78, 178) umfasst und
der erste Deckel (10, 110) einen aufwärts weisenden Anlageabschnitt (18, 118) umfasst, an welchen der Rückhalteabschnitt (78, 178) in der Schließstellung anlegbar ist.
2. Schließvorrichtung (1, 101, 201) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Schließstellung
der mit der Schließvorrichtung (1, 101, 201) verschlossene Behälter (90) mit Innendruck beaufschlagbar ist,
die Schließvorrichtung (1, 101, 201) mittels des Innendrucks mit einer nach außen gerichteten ersten Kraftkomponente (K1) beaufschlagt ist und
die erste Kraftkomponente (K1) über den Anlageabschnitt (18, 118) des ersten Deckels (10, 110) eine in Schließrichtung (S) des Schließelements (70a, 170a) gerichtete zweite Kraftkomponente (K2) auf den Rückhalteabschnitt (78, 178) des Schließelements (70a, 170a) bewirkt.
der mit der Schließvorrichtung (1, 101, 201) verschlossene Behälter (90) mit Innendruck beaufschlagbar ist,
die Schließvorrichtung (1, 101, 201) mittels des Innendrucks mit einer nach außen gerichteten ersten Kraftkomponente (K1) beaufschlagt ist und
die erste Kraftkomponente (K1) über den Anlageabschnitt (18, 118) des ersten Deckels (10, 110) eine in Schließrichtung (S) des Schließelements (70a, 170a) gerichtete zweite Kraftkomponente (K2) auf den Rückhalteabschnitt (78, 178) des Schließelements (70a, 170a) bewirkt.
3. Schließvorrichtung (1, 101, 201) nach Anspruch 1 oder 2 für einen Behälter (90) mit einem nach außen ragenden Schüttrand (99, 199), dadurch gekennzeichnet, dass das Schließelement (70a, 170a) in der Schließstellung einen äußeren Rand (19, 119) des ersten Deckels (10, 110) und den Schüttrand (99, 199) umgreift.
4. Schließvorrichtung (1, 101, 201) nach einem der vorstehenden Ansprüche für einen Behälter (90) mit einem nach außen ragenden Schüttrand (99, 199), dadurch gekennzeichnet, dass das Schließelement (70a, 170a) einen Festhalteabschnitt (82, 182) umfasst, welcher in der Schließstellung, von unten an dem Schüttrand (99, 199) anlegbar.
5. Schließvorrichtung (1, 101, 201) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (90) in der Schließstellung im wesentlichen fluiddicht verschließbar ist.
6. Schließvorrichtung (1, 101, 201) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließelementanordnung eine Öffnungsstellung definiert, in welcher die Schließvorrichtung (1, 101, 201) von dem Behälter (90) abnehmbar ist und die Schließvorrichtung (1, 101, 201) eine Betätigungseinrichtung (50, 250) zum Überführen der Schließelementanordnung von der Öffnungsstellung in die Schließstellung und umgekehrt umfasst.
7. Schließvorrichtung (1, 101, 201) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (50, 250) eine Handhabe (52) und ein Kurbelgetriebe umfasst, wobei mittels der Handhabe (52) eine Kurbelscheibe (54) des Kurbelgetriebes mit einem Drehmoment beaufschlagbar ist, welches über ein Gestänge (56a) eine Radialbewegung des Schließelements (70a, 170a) bewirkt.
8. Schließvorrichtung (1, 101, 201) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (50, 250) eine Drehmomentbegrenzung oder Kraftbegrenzung umfasst.
9. Schließvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließelementanordnung eine Mehrzahl von, insbesondere gleichen Schließelementen (70a, 70b, 70c, 170a, 170b, 170c, 170d) umfasst.
10. Schließvorrichtung (1, 101, 201) nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen zweiten, insbesondere inneren Deckel (20), an welchem eine Dichtung (30) befestigt ist.
11. Schließvorrichtung (1, 101, 201) nach Anspruch 10 für einen Behälter (90) mit einer ringförmigen Behälterwand (92), welche eine Behälterachse (96) definiert, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (30) an dem zweiten Deckel (20) befestigt ist und im wesentlichen fluiddicht gegen den zweiten Deckel (20) und radial von innen gegen die Behälterwand (92) dichtet.
12. Schließvorrichtung (1, 101, 201) nach einem der vorstehenden Ansprüche für einen Behälter (90) mit einer ringförmigen Behälterwand (92), welche eine Behälterachse (96) definiert, gekennzeichnet durch eine axial verschiebbare Dichtung (30).
13. Schließvorrichtung (1, 101, 201) nach einem der vorstehenden Ansprüche für einen Behälter (90) mit einer ringförmigen Behälterwand (92), welche eine Behälterachse (96) definiert, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließvorrichtung (1, 101, 201) in der Schließstellung eine erste und zweite Position relativ zu dem Behälter (90) definiert, wobei die Schließvorrichtung (1, 101, 201) durch axiale Verschiebung von der ersten in die zweite Position überführbar ist.
14. Schließvorrichtung (1, 101, 201) nach einem der vorstehenden Ansprüche für einen Behälter (90) mit einer ringförmigen Behälterwand (92), welche eine Behälterachse (96) definiert, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließelement (70a, 170a) relativ zu dem ersten Deckel (10, 110) axial bewegbar ist.
15. Schließvorrichtung (1, 101, 201) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Schließelement (70a, 170a) beim Schließen einwärts und abwärts bewegt.
16. Schließvorrichtung (1, 101, 201) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Schließelement (70a, 170a) beim Schließen gravitativ mittels seines Eigengewichts und/oder durch zusätzliche Kraftbeaufschlagung abwärts bewegt.
17. Schließvorrichtung (1, 101, 201) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Deckel (10, 110) mittels des Anlageabschnitts bezüglich des Behälters (90) zentrierbar ist.
18. Schließvorrichtung (1, 101, 201) nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein erstes Entlüftungsventil, welches beim Überschreiten eines vordefinierten Überdruckwertes in dem mit der Schließvorrichtung (1, 101, 201) verschlossenen Behälter (90) selbsttätig im wesentlichen fluiddicht schließt.
19. Schließvorrichtung (1, 101, 201) nach Anspruch 18, gekennzeichnet durch eine Betätigungseinrichtung (250), mittels welcher das erste oder ein zweites Entlüftungsventil (220) beim Überführen der Schließelementanordnung von der Schließstellung in eine Öffnungsstellung öffenbar ist.
20. Schließvorrichtung (1, 101, 201) nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Überdruckablassventil und/oder eine Blockiereinrichtung (212, 254), wobei die Blockiereinrichtung in einem druckbeaufschlagten Zustand des Behälters (90) die Überführung der Schließelementanordnung von der Schließstellung in eine Öffnungsstellung verhindert.
21. Schließvorrichtung (1, 101, 201) nach einem der vorstehenden Ansprüche für einen Behälter (90) mit einer ringförmigen Behälterwand (92), welche eine Behältertasche (96) definiert, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließvorrichtung (1, 101, 201) an eine zylindrische, ovale, eckige oder abgerundet eckige Behälterform (90) angepasst ist und/oder dass die Schließvorrichtung (1, 101, 201) eine kreisrunde, ovale, eckige oder abgerundet eckige Form aufweist.
22. Schließvorrichtung (1, 101, 201), insbesondere gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, für einen Behälter (90) mit einer ringförmigen Behälterwand (92), welche eine Behälterachse (96) definiert, die Schließvorrichtung (1, 101, 201) umfassend
einen äußeren ersten Deckel (10, 110),
einen inneren zweiten Deckel (20) und
eine Dichtung (30), wobei die Dichtung (30) an dem zweiten Deckel (20) befestigt ist und im wesentlichen fluiddicht gegen den zweiten Deckel (20) und radial von innen gegen die Behälterwand (92) dichtet.
einen äußeren ersten Deckel (10, 110),
einen inneren zweiten Deckel (20) und
eine Dichtung (30), wobei die Dichtung (30) an dem zweiten Deckel (20) befestigt ist und im wesentlichen fluiddicht gegen den zweiten Deckel (20) und radial von innen gegen die Behälterwand (92) dichtet.
23. Dampfdruckkochtopfanordnung umfassend einen Kochtopf (90) und die Schließvorrichtung (1, 101, 201) nach einem der vorstehenden Ansprüche.
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20030724 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20050311 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20070302 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20100308 |
|
| R071 | Expiry of right | ||
| R071 | Expiry of right |