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Die
Erfindung betrifft eine Display-Einrichtung mit wenigstens einem
austauschbaren Display-Element und ein Display-Element hierfür.
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Für Display-Einrichtungen
sind austauschbar an einem Trägerkörper gehaltene
Display-Elemente von besonderem Vorteil, da hierdurch eine flexible
Darstellung unter Beibehaltung des in der Regel komplexeren und
teureren Trägerkörpers möglich ist. Insbesondere
bei Display-Einrichtungen mit einer dem Betrachter abgewandt hinter
den Display-Elementen angeordneten Beleuchtungseinrichtung kann es
von Bedeutung sein, dass Halteelemente in der Fläche der Display-Elemente so
wenig wie möglich
in Erscheinung treten.
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Es
sind beispielsweise Display-Einrichtungen mit Hintergrundbeleuchtung
und zumindest teilweise lichtdurchlässigen Display-Elementen bekannt,
bei welchen am Trägerkörper eine
längliche Fläche mit
konstanter Breite vorgegeben und beidseitig durch Profile mit einem
zur Flächenmitte
ragenden Vorsprung begrenzt ist. Ebene Display-Elemente können die
Vorsprünge
hintergreifend in Längsrichtung
in die durch die Profile gebildete Längsführung eingeführt und
in dieser in Längsrichtung
verschoben werden und sind senkrecht zu der Fläche durch die Vorsprünge gehalten.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Display-Einrichtung mit verbesserter Handhabung
der auswechselbaren Display-Elemente
sowie ein hierfür
geeignetes Display-Element anzugeben.
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Erfindungsgemäße Lösungen sind
in den unabhängigen
Ansprüchen
beschrieben. Die abhängigen
Ansprüche
enthalten vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung.
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Die
Verwendung einer zwischen Trägerkörper und
Display-Elementen eine magnetische Haltekraft bewirkenden Magnetanordnung
ermöglicht
ein wackelfreies Halten des Display-Elements auf dem Trägerkörper und
einen einfachen Austausch eines Display-Elements, wobei insbesondere
bei einer Display-Einrichtung
mit einer Mehrzahl von auf einem gemeinsamen Trägerkörper gehaltenen Display-Elementen
durch die Möglichkeit,
ein einzelnes flächiges Display-Element
in Richtung seiner Flächennormalen
von dem Trägerkörper abzuheben,
ein einzelnes durch die Magnetanordnung gehaltenes Display-Element ohne Beeinflussung
der anderen Display-Elemente ausgetauscht werden kann.
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Die
flächigen
Display-Elemente weisen eine gegenüber ihren Abmessungen in der
Fläche
geringe Dicke auf. Vorzugsweise sind die Display-Elemente mit konstanter
Dicke und/oder mit wenigstens einer ebenen Fläche ausgeführt. Die Display-Elemente können sich
insbesondere in Farbe, Form, Strukturierung der Fläche oder
bei der bevorzugten Ausführung
der Display-Einrichtung mit einer auf der dem Betrachter abgewandten
Seite der Display-Elemente befindlichen Hintergrund-Beleuchtungseinrichtung
in ihrer Lichtdurchlässigkeit
unterscheiden.
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Mehrere
flächige
Display-Elemente können sich
vorteilhafterweise mit im wesentlichen lückenfrei aneinander anliegenden
Kanten zu einer geschlossenen größeren Gesamtfläche ergänzen. Es
können auch
gezielt Aussparungen in der Fläche
eines einzelnen Display-Elements und/oder an Kanten zu anderen Display-Elementen
als Gestaltungselemente vorgesehen sein, was insbesondere wiederum
bei einer Hintergrundbeleuchtung von Vorteil ist.
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Gleichfalls
bei einer Display-Einrichtung mit Hintergrundbeleuchtung besonders
vorteilhaft ist die Anordnung der Magnetanordnung am Rande einer von
dem wenigstens einen oder vorzugsweise von mehreren Display-Elementen
eingenommenen Fläche,
deren Form und Größe vorzugsweise
durch den Trägerkörper vorgegeben
ist. Durch die randständige Anordnung
der Magnetanordnung wirkt diese nicht störend bei der Gestaltung der
Flächen
der Display-Elemente und/oder bei einer vorzugsweise gleichmäßigen Hintergrundbeleuchtung.
Bei randständiger
Anordnung der Magnetanordnung können auf
Seiten der Display-Elemente vorgesehene zweite Magnetkomponenten
vorteilhafterweise in vom Rand in die Display-Elemente ragenden
Aussparungen einliegen. Solche zweite Magnetkomponenten sind vorzugsweise
mit den Display-Elementen
verklebt.
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Die
Display-Elemente bestehen vorzugsweise zumindest überwiegend
aus einem diamagnetischen Material. Die Display-Elemente können insbesondere
durch ein Kunsttoff-Material gebildet sein, welches vorteilhafterweise
als ebenes Plattenmaterial, aus welchem einzelne Display-Elemente
in individueller Form ausschneidbar sind, kostengünstig verfügbar ist.
Vorzugsweise ist ein Grundmaterial der Display-Elemente lichtdurchlässig, wobei
bei vorzugsweise weißer
Hintergrundbeleuchtung die Display-Elemente durch Einfärbung des
Grundmaterials und/oder durch gegebenenfalls strukturierte Beschichtung
wenigstens einer beiden Seiten eines Display-Elements in unterschiedlichen
Farben erscheinen können.
Die Display-Elemente sind vorzugsweise in sich materialhomogen bezüglich des Grundmaterials
ausgeführt.
Die Magnetanordnung enthält
vorteilhafterweise in wenigstens einer der beiden Teilanordnungen
Permanentmagnete als Magnetkomponenten. Solche Permanentmagnete
sind vorzugsweise als voneinander beabstandete diskrete Permanentmagnetelemente
ausgeführt.
In besonders einfachem Aufbau bevorzugter Ausführung enthält nur eine der beiden Teilanordnungen
der Magnetanordnung Permanentmagnete als Magnetkomponenten und die
Magnetkomponenten der anderen Teilanordnung sind ausschließlich durch
weichmagnetisches Material gebildet, welches vorteilhafterweise
streifenförmig
entlang eines oder mehrerer Randabschnitte der von einem oder vorzugsweise mehreren
Display-Elementen
beanspruchten Fläche verlaufend
vorgesehen ist. Anstelle eines durchgehenden Streifens können auch
mehrere eng aufeinanderfolgende Segmente vorgesehen sein. Voneinander
beabstandet angeordnete Permanentmagneten in der ersten Teilanordnung
auf Seiten des Trägerkörpers sind
vorteilhafterweise mit in Reihe der aufeinanderfolgenden Permanentmagnetelemente alternierender
Polausrichtung angeordnet. Bei bevorzugter Polausrichtung parallel
zur Flächennormalen der
flächigen
Display-Elemente sind die diskreten Permanentmagnetelemente an ihren
den Display-Elemente abgewandten Seiten vorteilhafterweise durch
weichmagnetische Elemente, welche auch durch einen für mehrere
Permanentmagnetelemente durchgehend gemeinsamen Metallstreifen gebildet sein
können
und einen magnetischen Rückschluss bilden, überbrückt. Die
Permanentmagnetelemente können
auch quer zur Flächennormale
eines Display-Elements ausgerichtet sein, wodurch auch gezielt eine
Abschwächung
der magnetischen Haltekraft und ein erleichtertes Abheben eines
Display-Elements eingestellt werden kann.
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In
vorteilhafter Ausführung
kann zwischen ersten und zweiten Magnetkomponenten diamagnetisches
Material in einer Dicke zwischen 0,25 mm und 4 mm, insbesondere
zwischen 0,5 mm und 2 mm vorgesehen sein.
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In
vorteilhafter Ausführung
ist eine durch den Trägerkörper vorgegebene
Fläche
für mehrere
Display-Elemente durch einen am Rand der Fläche in Rich tung der Display-Elemente
ragenden Vorsprung begrenzt, welcher einen Anschlag gegen ein seitliches
Verschieben der Display-Elemente über den Flächenrand hinaus bildet. Der
Vorsprung ragt vorzugsweise nicht über die Display-Elemente hinaus. Display-Elemente
können
mit einem oder mehreren, insbesondere bezüglich der Flächenmitte
eines Display-Elements gegenüber
liegenden Randabschnitten entlang des Vorsprungs verlaufen.
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In
bevorzugter Ausführung
ist die durch den Trägerkörper vorgegebene
Fläche
in einer Längsrichtung
langgestreckt mit zwei in Längsrichtung
parallel verlaufenden, quer zur Längsrichtung beabstandeten und
einen Flächenstreifen
konstanter Breite begrenzenden Flächenrändern. Erste Magnetkomponenten
der ersten Teilanordnung der Magnetanordnung sind vorteilhafterweise
nur entlang der parallelen Flächenränder vorgesehen.
Die gesamte Breite der streifenförmigen
Fläche überdeckende Display-Elemente
enthalten vorteilhafterweise zweite Magnetkomponenten an ihren quer
zur Längsrichtung
gegenüber
liegenden Kanten. Display-Elemente, welche von einem der Flächenränder der
vorgegebenen Fläche
nur einen Teil der Breite der streifenförmigen Fläche überdecken, weisen vorteilhafterweise
nur an der dem Flächenrand
zugewandten Kante zweite Magnetkomponenten auf. In vorteilhafter
Ausführung
können
Display-Elemente mit der einen oder der anderen Seite dem Benutzer
zugewandt auf dem Grundkörper
angeordnet werden, wobei insbesondere die Oberflächen beider Seiten unterschiedlich,
z. B. glatt oder satiniert, ausgeführt sein können. Die zweiten Magnetkomponenten
sind dann vorzugsweise symmetrisch bezüglich der gegenüber liegenden
Seiten der Display-Elemente angeordnet. In anderer vorteilhafter
Ausführung
kann die durch den Trägerkörper vorgegebene
Fläche
ringförmig, insbesondere
kreisringförmig
mit vorzugsweise konstanter radiale Breite ausgeführt sein.
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In
bevorzugter Ausführung
enthält
die Display-Einrichtung eine auf der dem Benutzer abgewandten Seite
der Display-Elemente angeordnete Beleuchtungseinrichtung. Vorteilhafterweise
enthält die
Beleuchtungseinrichtung eine oder mehrere konzentrierte Lichtquellen
und eine Diffusoreinrichtung zur flächig gleichmäßigen Hinterleuchtung
der Display-Elemente.
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Die
Erfindung ist nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die Abbildungen noch eingehend veranschaulicht. Dabei
zeigen:
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1 eine
Display-Einrichtung in Schrägansicht,
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2 einen
Schnitt durch 1,
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3 bis 6 verschiedene
Ausführungen von
Magnetanordnungen,
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1 zeigt
in Schrägansicht
eine bevorzugte Ausführung
einer Display-Einrichtung
mit einem in einer Längsrichtung
x langgestreckten Trägerkörper, welcher
für eine
Mehrzahl von Display-Elementen D1 bis D8 eine Fläche vorgibt, auf welcher diese
Display-Elemente angeordnet werden können. Mit eingezeichnet ist
ein rechteckiges xyz-Koordinatensystem. Die vorgegebene Fläche ist
in einer senkrecht zur Längsrichtung
x verlaufenden Querrichtung y durch in Längsrichtung verlaufende und
von dem Trägerkörper in
Richtung der Display-Elemente vorstehende Randvorsprünge RV begrenzt,
welche eine Verschiebung der Display-Elemente in y-Richtung über die
vorgegebene Fläche
hinaus verhindern. In x-Richtung können an den Enden des Trägerkörpers gleichfalls
entsprechende Anschlagmittel vorgesehen sein, welche ein Ver schieben
von endständigen Display-Elementen über die
vorgegebene Fläche
hinaus verhindern.
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Die
durch den Trägerkörper TK
vorgegebene Fläche
und die auf dieser angeordneten Display-Elemente D1 bis D8 seien
als im wesentlichen eben mit zu einer x-y-Ebene parallelen Flächenebenen
angenommen.
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Die
Display-Elemente können
vielfältige
Formen und Strukturen innerhalb der durch die vorgegebene Fläche möglichen
Grenzen aufweisen. Ein erstes Display-Element D1 erstreckt sich
in y-Richtung über
die gesamte Breite der auf dem Trägerkörper vorgegebenen Fläche und
ist in sich nicht weiter strukturiert. Das Display-Element D1 besitzt
eine rechteckige Form.
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An
einer Fuge F12 grenzt ein zweites Display-Element D2 mit einer geraden
Kante an die gerade Kante des Display-Elements D1 und schließt sich
im wesentlichen lückenlos
an dieses an. Das Display-Element D2 erstreckt sich in y-Richtung gleichfalls über die
gesamte Breite der vorgegebenen Fläche. Die dem Display-Element
D1 abgewandte Kante des zweiten Display-Elements D2 ist geschwungen
ausgeführt.
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Ein
drittes Display-Element D3 schließt an einer Fuge F23 im wesentlichen
lückenlos
an das zweite Display-Element D2 an und weist hierfür gleichfalls eine
geschwungene Kante auf. Die dem Display-Element D2 abgewandte Kante
des Display-Elements D3 sei wieder als in y-Richtung gerade verlaufend
angenommen.
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Ein
viertes Display-Element D4, welches mit einer geraden Kante an das
Display-Element D3 anschließt,
weist an seiner dem Display-Element D3 abgewandten Kante in einem
mittleren Bereich eine Aussparung A4 gegenüber ei nem geraden Verlauf dieser
Kante in y-Richtung auf. Ein in Längsrichtung an das Display-Element
D4 anschließendes
Display-Element D5 weist an seiner dem Display-Element D4 zuweisenden
Kante gleichfalls eine gegenüber
einem geraden Verlauf dieser Kante zurückgesetzte Aussparung A5 auf.
Die Aussparungen A4 und A5 ergänzen
sich zu einer Gesamt-Aussparung, welche im skizzierten Beispiel
als ein nach rechts weisender Pfeil aufgefasst werden kann, aber
prinzipiell eine beliebige Form besitzen kann. An der dem Display-Element D4 abgewandten
geraden Kante des Display-Elements D5 schließt sich ein Display-Element
D6 an, welches an beiden gegenüber
liegenden Längskanten,
als welche die Kanten im Bereich der Randvorsprünge RV angesehen seien, in
y-Richtung jeweils zur Flächenmitte
hin Aussparungen A6L, A6R aufweist, in welche weitere Display-Elemente
D6L bzw. D6R eingesetzt sind. Die Display-Elemente D6L, D6R können beispielsweise
unterschiedliche Farben und/oder unterschiedliches Lichttransmissionsverhalten
gegenüber
dem Display-Element D6 aufweisen.
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Dem
Display-Element D6 in Längsrichtung
x folgend sind zwei Display-Elemente
D7L und D7R angeordnet, wobei das Display-Element D7L am linken
Rand der vorgegebenen Fläche
und das Display-Element D7R am in 1 rechten
Rand der vorgegebenen Fläche
enden und sich bis annähernd
zur Mitte der vorgegebenen Fläche
erstrecken und dort an mittleren Kanten aneinander anstoßen. An
den mittleren Kanten seien gegenüber
einem geraden Verlauf in x-Richtung jeweils halbkreisförmige Aussparungen
vorgesehen, in welchen ein weiteres rundes Display-Element D7M einliegt.
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Als
letztes Display-Element der Reihe ist ein Display-Element D8 dargestellt,
welches dieselbe Form wie das Display-Element D1 aufweist, aber
in der Fläche
durch Aufdruck, Gravur oder andere Techniken eine Strukturierung
z. B. in Form einer alphanumerischen Kombination A3 zeigt.
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2 zeigt
einen Schnitt durch die Display-Einrichtung nach 1 in
einer y-z-Ebene,
wobei die Koordinate z in Richtung der Flächennormalen der Display-Elemente verläuft. In
x-Richtung liegt die Schnittebene etwa in der Mitte der Display-Elemente
D7L, D7R, D7M.
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Der
Grundkörper
TK bildet ein hohles Gehäuse,
in welchem dem auf die sichtbare Seite der Display-Elemente blickenden
Benutzer abgewandt Leuchtmittel LE angeordnet sind, welche die Display-Elemente
von der dem Benutzer abgewandten Seite her beleuchten. Die Leuchtmittel
können
vorteilhafterweise als annähernd
punktförmige
oder linienförmige
Lichtquellen ausgeführt
sein, deren Licht, beispielsweise wie in der linken Hälfte von 2 dargestellt,
durch optische Elemente, wie Reflektoren RE und/oder eine Scheibe
SS aus transparentem lichtstreuendem Material in eine typischerweise
annähernd
gleichmäßige Ausleuchtung
der dem Benutzer abgewandten Seite der Display-Elemente verteilt wird.
In der rechten Hälfte
der 2 ist eine bevorzugte Ausführung dargestellt, bei welcher
eine am seitlichen Rand des Innenraums des Trägerkörpers Leuchtdioden LD als Lichtquellen
angeordnet sind, welche Licht in Querrichtung in ein lichtstreuendes Material
MS abgeben.
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In
dem Trägerkörper sind
erste Magnetkomponenten M1L, M1R im Bereich der Randvorsprünge RV angeordnet,
welche mit zweiten Magnetkomponenten M2L, M2R der Display-Elemente
zusammenwirken, um die Display-Elemente mit magnetischer Haltekraft
an dem Trägerkörper zu
halten. Die ersten Magnetkomponenten M1L, M1R können z. B. mechanisch in dem
Trägerkörper verankert
und/oder in dem Trägerkörper eingeklebt
sein. Durch die magnetischen Haltekräfte werden die zweiten Magnetkomponenten
M2L, M2R in z-Richtung
gegen die ersten Magnetanordnungen gezogen und die Display-Elemente liegen an
den Display-Elementen zuweisenden Flächen des Träger körpers, welche im vorliegenden
Fall durch die ersten Magnetkomponenten M1L, M1R und/oder die transparente
Scheibe SS gebildet sind, an. Die Anlageflächen für die Display-Elemente sind
vorzugsweise so gestaltet, dass die an diesen Anlageflächen anliegenden
Display-Elementen mit ihrer dem Trägerkörper abgewandten Seite im wesentlichen
in einer x-y-Ebene verlaufen.
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Die
Display-Elemente sind gegen seitliche Verschiebung über die
durch den Trägerkörper TK vorgegebene
und in y-Richtung durch die Randvorsprünge RV begrenzte Fläche hinaus
durch die Randvorsprünge
gesichert. Die in x-Richtung
verlaufenden Außenkanten
der Display-Elemente liegen gegebenenfalls unter Freilassung eines
schmalen Spalts im Bereich der Randvorsprünge RV. Die Randvorsprünge RV ragen
vorzugsweise in z-Richtung nicht über die Ebene der Display-Elemente
auf deren dem Benutzer zugewandten Seite hinaus.
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Typischerweise
sind die Display-Elemente, welche sich über die gesamte Breite der
vorgegebenen Fläche
erstrecken, an beiden in y-Richtung entgegen gesetzten Längskanten
mit zweiten Magnetkomponenten M2L, M2R versehen. Die ersten Magnetkomponenten
sind gleichfalls entlang beider in Längsrichtung x verlaufender
Flächenränder der
vorgegebenen Fläche
bzw. im Bereich beider Randvorsprünge RV des Trägerkörpers gegeben.
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Die 2 zeigt
einen darüber
hinaus möglichen
Sonderfall, bei welchem ein Display-Element D7L nur an seiner linken
Längskante
mit zweiten Magnetkomponenten M2L und ein Display-Element D7R nur
an seiner rechten Längskante
mit zweiten Magnetkomponenten M2R versehen ist und die einander
zugewandten mittleren Kanten dieser beiden Display-Elemente keine
eigenen Mittel zum Aufbringen einer Haltekraft besitzen. Die Display-Elemente D7L,
D7R sind allein durch die magnetischen Haltekräfte im Bereich der Randvorsprünge zwi schen
den ersten und den zweiten jeweiligen Magnetkomponenten gehalten
und durch die den Display-Elementen zuweisenden Anlageflächen des
Trägerkörpers, insbesondere
der Scheibe SS im Beispiel nach 2, parallel
zur x-y-Ebenen ausgerichtet.
Das zusätzliche
zentrale Display-Element D7M ist in dieser Ausführungsform mechanisch zwischen
den Display-Elementen D7L, D7R gehalten, indem entlang der Kanten
zwischen den Display-Elementen D7L, D7R bzw. dem zentralen Display-Element
D7M eine Stufenstruktur DS oder eine ähnliche Struktur ausgebildet
ist, durch welche das zentrale Display-Element D7M innerhalb der Display-Elemente
D7L, D7R gehalten ist. In diesem Sonderfall eines nicht eigenständig mittels
der Magnetanordnung an dem Trägerkörper gehaltenen
Display-Elements D7M muss zum Austausch dieses Disdplay-Elements
D7M wenigstens eines der eigenständig
mittels der Magnetanordnung an dem Trägerkörper gehaltenen Display-Elemente
D7L oder D7R entfernt werden. Durch die Dreiteilung der Display-Elemente
in dem Bereich der Elemente D7L, D7R, D7M können bei jeweils materialhomogenem
Aufbau aller drei Elemente D7L, D7R, D7M die einzelnen Elemente
unterschiedliche Farben, Oberflächeneigenschaften
oder Lichttransmissionseigenschaften besitzen, so dass sich eine
große Vielfalt
an Gestaltungsmöglichkeiten
ergibt. Bei einheitlichem Material von D7L und D7R kann anstelle dieser
beiden einseitig gehaltenen Display-Elemente auch ein über die
gesamte Breite durchgehendes Display-Element mit einer zentralen
Aussparung für das
zentrale Display-Element D7M vorgesehen sein.
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In
entsprechender Ausführung
können
die Display-Elemente D6L, D6R wie die Dispia-Elemente D7L, D7R durch
eigene zweite Magnetkomponenten oder wie das Display-Element D7M über Haltestrukturen
nach Art von DS durch das Display-Element D6 an dem Trägerkörper gehalten
sein.
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Anstelle
der Ausfüllung
einer flächigen
Aussparung innerhalb von Display-Elementen
kann eine solche Aussparung auch frei gelassen sein und bis zur
Scheibe SS nach 2 reichen, was beispielsweise
für die
Aussparungen A4 und A5 in den Display-Elementen D4 und D5 vorgesehen
sei.
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Durch
die magnetischen Haltekräfte
zwischen ersten und zweiten Magnetkomponenten der ersten bzw. zweiten
Teilanordnung der Magnetanordnung können die Display-Elemente vorteilhafterweise
unter Überwindung
der magnetischen Haltekraft von dem Trägerkörper in Richtung der Flächennormalen
der Display-Elemente abgehoben werden. Vorteilhafterweise kann dies
mittels eines in 2 mit eingezeichneten Werkzeugs
WM erfolgen, welches einen Permanentmagneten PW enthält. Der Permanentmagnet
PW ist so ausgeführt,
dass bei Aufsetzen des Werkzeugs WM auf den Randbereich eines Display-Elements eine magnetische
Haltekraft zwischen dem Werkzeug WM bzw. dessen Permanentmagnet
PW und einer zweiten Magnetkomponente M2R des Display-Elements entsteht,
welche größer ist
als die zwischen der ersten Magnetkomponente M1R und der zweiten
Magnetkomponente M2R bestehende Haltekraft. Eine über das
auf ein Display-Element im Bereich einer zweiten Magnetkomponente
M1L oder M2L aufgesetztes Werkzeug WM ausgeübte Zugkraft ermöglicht daher
die Überwindung
der magnetischen Haltekraft zwischen erster und zweiter Magnetkomponente
und das Abheben des Display-Elements
von dem Trägerkörper auch
ohne Unterfahrung einer seitlichen Kante des Display-Elements mit
einem anderen Werkzeug. Die Längskanten
der Display-Elemente können
daher vorteilhafterweise frei von durch mechanische Werkzeugeinwirkung
eventuell entstehenden Schäden
gehalten werden.
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In 3 bis 6 sind
beispielhaft verschiedene Varianten von Magnetanordnungen dargestellt, deren
Merkmale auch in weiteren Varianten in anderer Weise kombinierbar
sind.
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3 zeigt
eine erste vorteilhafte Anordnung, bei welcher eine erste Magnetkomponente M13
einer ersten Teilanordnung einer Magnetanordnung als ein in Längsrichtung
x verlaufender Streifen aus einem weichmagnetischen Material ausgeführt ist,
dessen den Display-Elementen zugewandte Fläche annähernd in derselben Ebene liegt
wie die den Display-Elementen zuweisenden Seite der streuenden Scheibe
SS. An einem allgemein mit DE bezeichneten Display-Element sind entlang
einer Längskante
in Längsrichtung
x voneinander beabstandet diskrete Permanentmagnetelemente M23 als zweite
Magnetkomponenten angeordnet, welche in Aussparungen RA3 des Display-Elements
DE einliegen. Die Erstreckung der zweiten Magnetkomponenten M23
und der Aussparungen RA3 in zur Flächennormalen parallelen z-Richtung
nimmt nur einen Teil der Dicke DD des Display-Elements DE ein und
die Magnetkomponenten M23 sind für
den Betrachter nicht oder allenfalls im Rahmen der Transparenz des Materials
des Display-Elements DE erkennbar.
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Die
zweiten Magnetkomponenten M23 sind vorteilhafterweise parallel zur
Flächennormalen
z polarisiert, wobei die Polarisierung durch vom magnetischen Nordpol
zum magnetischen Südpol
weisende Pfeile symbolisiert sei. Vorteilhafterweise sind in x-Richtung
aufeinander folgende Permanentmagnete M23 alternierend entgegen
gesetzt gepolt, wodurch auf der dem Benutzer abgewandten Seite die magnetischen
Feldlinien im wesentlichen ausschließlich durch die erste, weichmagnetische
Magnetkomponente M13, welche für
die Permanentmagnete einen magnetischen Rückschluss bildet, verlaufen.
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In 4 ist
eine Magnetanordnung dargestellt, bei welcher die erste Magnetkomponente
M14 auf Seiten des Trägerkörpers wieder
durch einen in Längsrichtung
x verlaufenden Streifen aus weichmagnetischem Material gebildet
ist. Im Unterschied zur Anordnung nach 3 ist die
weichmagnetische Kompo nente M14 gegen die x-y-Ebene der den Display-Elementen
zuweisenden Seite der Scheibe SS zurückgesetzt und durch eine dünne Schicht
DM aus diamagnetischem Material abgedeckt. Die zweite magnetischen
Komponenten in der Magnetanordnung nach 4 sind wiederum
durch Permanentmagnete M24 gebildet, welche in diesem Beispiel aber
im wesentlichen über
die gesamte Dicke DD des Display-Elements durchgehen und auf der
dem Betrachter zugewandten Seite für diesen erkennbar sind. Die
zweiten Magnetkomponenten können
dabei insbesondere auch als gestalterische Elemente gezielt eingesetzt
sein. Aufgrund der bis zu beiden Seiten des flächigen Display-Elements DE
reichenden magnetischen Komponenten M24 nach 4 kann das
Display-Element DE mit einer solchen zweiten Teilanordnung der Magnetanordnung
in zwei unterschiedlichen Ausrichtungen auf dem Trägerkörper angeordnet
werde. Insbesondere können
die beiden Seiten S1, S2 des Display-Elements DE unterschiedliche Oberflächenbeschaffenheiten,
beispielsweise glatt oder satiniert, aufweisen und durch die unterschiedliche
Ausrichtung kann in einer Ausrichtung die eine Seite, in einer anderen
Richtung die andere Seite dem Betrachter zugewandt sein.
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In 5 ist
vorgesehen, dass zweite Magnetkomponenten M25 auf Seiten des Display-Elements
DE von beiden Oberflächen
des Display-Elements beabstandet in das Material des Display-Elements
eingebettet sind. Dies kann insbesondere dadurch erfolgen, dass
von der in y-Richtung weisenden Seitenfläche der in x-Richtung verlaufenden Längskante
des Display-Elements her ein Schlitz in das Material des Display-Elements
eingebracht und eine streifenförmige
zweite Magnetkomponente in diesen Schlitz eingeklebt wird. Die zweite
Magnetkomponente M25 ist von keiner Seite des Display-Elements unmittelbar
erkennbar. Bei annähernd mittiger
Anordnung der zweiten Magnetkomponente M25 zwischen den beiden Seiten
des Display-Elements kann das Display-Element wieder bei im wesentlichen gleicher
Haltekraft in zwei unterschiedli chen Ausrichtungen auf dem Trägerkörper angeordnet
werden. Im Beispiel nach 5 sei die zweite Magnetkomponente
M25 als ein Streifen aus weichmagnetischem Material angenommen und
Permanentmagnete sind als erste magnetische Komponenten M15 einer
ersten Teilanordnung der Magnetanordnung auf Seiten des Trägerkörpers vorhanden. Die
Permanentmagneten M15 seien wieder in Längsrichtung x voneinander beabstandet
angeordnet. Vorteilhafterweise sind die Permanentmagnete M15 wiederum
in ihrer Reihenfolge in x-Richtung mit zur Flächennormalen z paralleler Polung
alternierend ausgerichtet. Ein auf der dem Display-Element DE abgewandten
Seite der Permanentmagnete angeordneter weiterer Streifen RS aus
weichmagnetischem Material kann zum einen dem Halten der Permanentmagnete
auch ohne Verklebung dienen und bildet zum anderen einen magnetischen
Rückschluss
zwischen den dem Display-Element DE abgewandten Polen der Permanentmagnete.
Bei Aufsetzen des Display-Elements auf den Trägerkörper bildet vorteilhafterweise
die zweite Magnetkomponente M25 im wesentlichen einen magnetisches
Anker über
die dem Display-Element zugewandten Pole der Permanentmagnete, wodurch
sich bei hoher Haltekraft ein besonders geringes magnetisches Streufeld
der Magnetanordnung ergibt.
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6 zeigt
eine Magnetanordnung, welche sich von der in 5 skizzierten
Magnetanordnung dadurch unterscheidet, dass Permanentmagnete M16
in x-Richtung polarisiert
sind und ein in Richtung des Display-Elements DE weisendes Magnetfeld über einen
Polschuh PS einer weichmagnetischen Magnetkomponente zwischen in
x-Richtung beabstandeten Permanentmagneten M16 erzeugt ist.
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Die
vorstehend und die in den Ansprüchen angegebenen
sowie die den Abbildungen entnehmbaren Merkmale sind sowohl einzeln
als auch in verschiedener Kombination vorteilhaft realisierbar.
Die Erfindung ist nicht auf die be schriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt,
sondern im Rahmen fachmännischen
Könnens
in mancherlei Weise abwandelbar.