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Die
Erfindung betrifft einen Schlegel, insbesondere für Zerkleinerungsvorrichtungen
mit einem Rotor beziehungsweise mindestens einer Welle, auf beziehungsweise
an welchen der Schlegel befestigbar ist.
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Zerkleinerungsvorrichtungen,
die mit wenigstens einem Schlegel ausgestattet sind, die an einem
Rotor beziehungsweise an einer rotierenden Welle in der Zerkleinerungsvorrichtung
angeordnet sind und die zum Zerkleinern des zu zerkleinernden Gutes
mit einer in der Vorrichtung angeordneten Gegenschneide zusammenwirken,
sind bekannt.
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Ein
Problem bei der Wartung von mit Schlegeln ausgestatteten Zerkleinerungsvorrichtungen liegt
in der Regel darin, dass die Messer beziehungsweise die Messerträger sehr
schnell verschleißen und
dadurch zumindest die Messer oder aber die Messerträger in regelmäßigen Abständen gewechselt
werden müssen.
Das Wechseln der Messer ist dabei eine zeitaufwendige Angelegenheit,
die zu verlängerten
Stillstandszeiten der Zerkleinerungsvorrichtung führt. Es
ist nun bekannt, dass man Messer an Messerträgern drehbar anordnen, um hier
eine gewisse Verlängerung
der Laufzeit der Maschine zu erreichen. Es ist auch bekannt, die
Messer gemein sam mit dem Messerkopf bzw. den Messerköpfen zu wechseln.
Dies birgt allerdings zwei Risiken, nämlich einmal, dass die Messer
dann nicht mehr in die Rotoren beziehungsweise auf die Welle der
Zerkleinerungsvorrichtung aufgesetzt werden können, da der Verschleiß schon
so weit fortgeschritten ist, dass dann doch die gesamte Welle beziehungsweise
der gesamte Rotor gewechselt werden muss, um für den nächsten Zerkleinerungsvorgang
wieder eine entsprechend sicher arbeitende Maschine zur Verfügung zu
stellen und zweitens ein Umrüsten
auf Messer für
andere Schneidaufgaben nicht möglich
ist, ohne den Rotor oder die Welle zu wechseln. Das Wechseln des
gesamten Rotors oder einzelner Messerträger, die auf der Welle oder
auf dem Rotor angeordnet sind, ist sehr zeitaufwendig.
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Im
Stand der Technik ist eine Reihe von Schlegeln bekannt, die auf
eine Welle beziehungsweise auf einem Rotor einer Zerkleinerungsvorrichtung
aufsetzbar sind. Alle die genannten Vorrichtungen weisen insbesondere
den Nachteil auf, dass die jeweils an der Welle oder auf dem Rotor
befestigten Schlegel für
jeweils eine bestimmte Zerkleinerungsaufgabe nur ausgestattet sind.
Aufgrund der Ausbildung der Befestigungen auf dem Rotor beziehungsweise
der Welle, sind auch diese Verbindungsmittel beziehungsweise die
Verbindungslösungen
der Befestigung des Messers beziehungsweise Messerkörpers auf
einer Welle einem hohen Verschleiß unterzogen, so dass es sehr
häufig
vorkommt, dass eben nicht nur das Messer oder der spezielle Messerträger gewechselt
werden muss, sondern auch der gesamte Träger, der an bzw. auf dem Rotor
bzw. der Welle befestigt ist, was bedeutet, dass in der Regel der
Rotor oder die gesamte Welle demontiert werden müssen.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, einen
Schlegel, insbesondere für
Zerkleinerungsvorrichtungen vorzuschlagen, der die im Stand der
Technik bekannten Nachteile nicht mehr aufweist.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird gelöst
durch einen Schlegel, insbesondere für Zerkleinerungsvorrichtungen
mit einem Rotor beziehungsweise mindestens einer Welle, auf beziehungsweise
an welchen der Schlegel befestigbar ist, bestehend aus einem mit
einer Durchgangsbohrung versehenen Unterkörper, wobei die Durch gangsbohrung
zur Verbindung des Schlegels mit dem Rotor beziehungsweise einer
in der Zerkleinerungsvorrichtung angeordneten Welle vorgesehen ist,
mit wenigstens einem Schneidkopf, wobei der wenigstens eine Schneidkopf
mit dem Unterkörper
lösbar/fest
verbindbar ist, und der Schlegel sich dadurch auszeichnet, dass
in dem Unterkörper
eine im Inneren des Unterkörpers
angeordnete Ausnehmung vorgesehen ist, in die wenigstens ein an
dem Schneidkopf vorgesehener Verbindungsansatz formschlüssig eingreift.
Durch diese Ausgestaltung des Schlegels mit Unterkörper und
Schneidkopf, entsteht sozusagen eine kompakte Einheit, die sich
dadurch auszeichnet, dass insbesondere die Verbindung zwischen Unterkörper und
Schneidkopf gegenüber
den im Stand der Technik bekannten Lösungen erheblich verbessert
ist. Die Verbindung ist nämlich
sozusagen verdeckt bzw. versteckt in einer kompakten Baueinheit
eines Schlegels angeordnet und ist damit nicht mehr dem Verschleiß ausgesetzt. Der
gesamte Schlegelkörper
ist dadurch im Verbindungsbereich vor Verschleiß geschützt und im Falle des Verschleißes der
Messer am Schneidkopf ist ein problemloses Auswechseln des Schneidkopfes
jetzt gegeben. Die verdeckte, im Inneren des Unterkörpers sich
befindende Verbindung zwischen Unterkörper und Schneidkopf, gewährleistet
zudem eine äußerst sichere
Verbindung, da aufgrund des Formschlusses hier eine Nachjustierung
und Zentrierung eines neuen Messerkopfes auf dem Unterkörper nicht
mehr erforderlich ist.
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Durch
die erfindungsgemäße Maßnahme der
Ausbildung des Schlegels in Form eines Unterkörpers mit Schneidkopf und der
erfindungsgemäßen Verbindung,
nämlich
derart, dass ein am Schneidkopf vorgesehener Verbindungsansatz formschlüssig in
eine im Inneren des Unterkörpers
angeordnete Ausnehmung eingreift, beseitigt alle im Stand der Technik
bekannten Probleme bezüglich
des Verschleißes
an dem Unterkörper
beziehungsweise Messerträger
bezüglich
der Verbindung dieser beiden Bauelemente.
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Demnach
zeichnet sich eine Weiterbildung der Erfindung dadurch aus, dass
Unterkörper
und Schneidkopf im verbundenen Zustand eine bauliche, insbesondere
kompakte Einheit eines Schlegels bilden. Auch diese baulichte beziehungsweise
kompakte Einheit eines Schlegels ist von Vorteil, da jetzt die Angriffsflächen für den Verschleiß sich im
Wesentlichen auf die äußeren Teile
des Schneidkopfes konzentrieren und der Unterkörper im Wesentlichen vom Verschleiß weniger
betroffen ist beziehungsweise frei bleibt. Es ist dadurch gegeben,
dass der Wechselzyklus des Rotors beziehungsweise der Welle in der Zerkleinerungsvorrichtung
erheblich verlängert
werden kann. Damit erreicht man eine höhere Produktionszeit der Zerkleinerungsvorrichtung
und die Standzeiten aufgrund von Wartungsarbeiten werden verringert.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Schlegels zeichnet sich
dadurch aus, dass die kompakte Einheit quaderförmig ausgebildet ist und der
Unterkörper
nur an einer, insbesondere auf der in Einbaurichtung oben vorgesehenen Seite
beziehungsweise an der Verbindungsseite zum Schneidkopf zumindest
teilweise geöffnet
ist. Damit ist es gegeben, dass die äußeren Angriffspunkte des zu
zerkleinernden Materials am Schlegel relativ gering gehalten werden,
wodurch der Verschleiß insgesamt
verringert wird und sich insbesondere nur auf die am Schneidkopf
befindlichen Messer konzentrieren. Der Schutz des Verbindungsmittels
in Form eines Verbindungsansatzes, der in den korrespondierend ausgebildeten
Teil des Unterkörpers
eingreift, ist durch die erfindungsgemäße Lösung gegeben.
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Die
Erfindung bietet jedoch nicht nur den vorteilhaften Schutz der Verbindungselemente
zwischen Unterkörper
und Schneidkopf, sondern noch eine Reihe weiterer Vorteile. So wurde
erfindungsgemäß gefunden,
dass es von Vorteil ist, wenn sich beispielsweise der Schneidkopf
in seiner gesamten Breite auf beziehungsweise an dem Unterkörper abstützt. Dies
gelingt, indem der Schneidkopf einen Formschluss aufweist und die
sich berührenden
Flächen
des Verbindungsansatzes in dem Unterkörper beziehungsweise in der
dort befindlichen Ausnehmung gleichzeitig eine Abstützwirkung
aufweisen, so dass der Schneidkopf die von der Welle beziehungsweise
dem Rotor übertragenen
Kräfte
sicher umzusetzen vermag.
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Es
wurde weiterhin gefunden, dass es von Vorteil ist, wenn der Schneidkopf
in den Unterkörper zumindest
teilweise, insbesondere mit dem Verbindungsansatz einsetzbar ausgebildet
ist. Die Vorteile dieser Varianten wurden bereits vorher be schrieben. Sie
treten bei der Einsetzbarkeit des Schneidkopfes in den Unterkörper in
analoger Weise auf, wie sie bereits vorher beschrieben wurden.
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Von
besonderem Vorteil ist es, wenn der Verbindungsansatz formschlüssig, selbstzentrierend, insbesondere
selbstverriegelnd beziehungsweise selbstsichernd in die Ausnehmung
eingreift. Durch die Ausgestaltung des Verbindungsansatzes und der Ausnehmung
ist nicht nur ein einfacher Formschluss gegeben, sondern es wird
erreicht, dass der Schneidkopf, neben einer sicheren Verbindung,
gleichzeitig sich beim Einsetzen zentriert und dann selbst verriegelt
beziehungsweise selbst sichert. Die für die Verbindung zwischen dem
Messerträger
und dem Messer im Stand der Technik vorgesehenen Verbindungsmittel
sind bei der Lösung
nach der Erfindung lediglich nur noch als zusätzlichen Sicherung notwendig,
da aufgrund der Bauart und der Ausbildung der Verbindungsflächen eine
selbst zentrierende und selbst verriegelnde beziehungsweise selbst
sichernde Verbindung entsteht, die es ermöglicht, den Schlegel in Zerkleinerungsrichtung
auch ohne ein entsprechendes Sicherungsmittel, wie zum Beispiel
eine Schraube, arbeiten zu lassen, ohne dass sich der Messerkopf
von dem Unterkörper
trennt. Der Schlegel nach der Erfindung benutzt das Sicherungsmittel jetzt
als zusätzliche
Sicherung, wodurch die Sicherheit der Zerkleinerungsvorrichtung
insgesamt erhöht wird.
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Von
besonderem Vorteil ist es weiterhin, wenn der Verbindungsansatz
und die Ausnehmung eine zueinander korrespondierende Form aufweisen und
insbesondere verhakend beziehungsweise sich selbst verhakend oder
sich selbst haltend ausgebildet sind. Diese Lösung bietet neben dem bereits
vorher beschriebenen selbst zentrierenden und selbst sichernden
Effekt, eine weitere Erhöhung
der Sicherheit. Die Verhakung kann beispielsweise im Reparaturfall
relativ einfach durch einen leichten Schlag entgegen der Sicherungs-
beziehungsweise Verhakungsrichtung (in Schneidrichtung) gelöst werden.
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Die
Erfindung zeichnet sich in einer Variante dadurch aus, dass sich
die Ausnehmung im in Schneidrichtung gesehen vorderen Teil des Unterkörpers befindet.
Diese Variante bietet sich deshalb vorteilhafter weise an, da dadurch
durch an dem Unterkörper
noch eine Stützfunktion,
die später
beschrieben wird, vorgesehen werden kann.
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Die
Ausnehmung ist gemäß einer
Ausgestaltung vorteilhafter weise vierseitig umschlossen und weist
insbesondere seitliche Führungsstege
auf. Diese seitlichen Führungsstege
bieten eine weitere vorteilhafte Wirkung an, nämlich derart, dass jetzt tatsächlich das
gesamte Verbindungsmittel in dem Unterkörper verdeckt angeordnet ist
und gleichzeitig wird der Schneidkopf beim Einführen in den Unterkörper mit
seinem Verbindungsmittel seitlich geführt und dadurch sehr sicher
in die gewünschte
Position gebracht, ohne dass hier eine Kontrolle nochmals vorgenommen
werden muss. Selbst wenn ein nicht 100%iges Einsetzen, aufgrund
entsprechender Lichtverhältnisse
im Reparaturfall nicht möglich
erscheint. Es ist jetzt problemlos möglich, ohne Sichterkennung,
aufgrund der seitlichen Führung
im Zusammenwirken mit der Ausnehmung und der korrespondierend, formschlüssigen Ausgestaltung
der Verbindung, den Schneidkopf sicher in die Ausnehmung einzusetzen
und zu fixieren.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung ist dadurch angegeben, dass die Ausnehmung
in Richtung der Längsachse
der Einheit des Schlegels orientiert angeordnet ist. Diese Ausführungsform
bietet fertigungstechnisch aber auch beim bestimmungsgemäßen Einsatz
des Schlegels Vorteile, derart, dass die verdeckte Anordnung der
Verbindung zwischen Schneidkörper
und Unterkörper,
aber auch die sichere Übertragung
der Zerkleinerungskräfte
von dem Rotor auf den Schlegel sehr günstig gelöst ist.
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Die
Erfindung zeichnet sich gemäß einer
Variante weiterhin dadurch aus, dass sich in der Ausnehmung wenigstens
zwei Abstützflächen erstrecken,
die bevorzugt keilförmig
abgewinkelt oder konisch nach außen verlaufend ausgebildet
sind. Durch diese Ausgestaltung der Ausnehmung mit Abstützflächen ist
es natürlich
auch erforderlich, den Verbindungsansatz entsprechend der Flächen zuzuordnen und
es gelingt dadurch eine Abstützung
des Schneidkopfes in dem Unterkörper,
verbunden mit einer Selbstzentrierung, zu erreichen. Die keilförmig abgewinkelt beziehungsweise
konisch nach außen
verlaufenden Flächen
bieten sich für
eine solche selbstzentrierende aber auch selbst sichernde Verbindung
besonders an.
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Die
Abwinklung beziehungsweise der konische Verlauf der Abstützflächen kann
sowohl nach außen
fallend als auch nach innen fallend vorgesehen sein. Die Erfindung
ist hier auf eine bestimmte Ausgestaltung nicht eingeschränkt. Beide
Varianten garantieren den gleichen Effekt.
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Die
Erfindung zeichnet sich weiterhin dadurch aus, dass zwischen zwei
Abstützflächen ein nicht
fallender beziehungsweise nicht abgewinkelter Bereich vorgesehen
ist. Auch dadurch werden die vorher beschriebenen Effekte der Selbstzentrierung und
Selbstsicherung noch besser erreicht, als es ohnehin schon durch
die Ausgestaltung mit Abstützflächen gelingt.
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Eine
vorteilhafte Variante der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass
die Abstützflächen sich über den
in Einbaustellung oberen Rand der Ausnehmung erstrecken und mit
einem Teil des Unterkörpers
einen Befestigungs- und/oder Stützkörper bilden.
Mit dem oberen Rand der Ausnehmung ist die Seite gemeint, auf der
der Schneidkörper
mit seinem Verbindungsansatz einzugreifen vermag. In der normalen
Einbaustellung befindet sich der obere Rand demnach im Wesentlichen
in waagerechter Erstreckung, so dass dort der Schneidkörper entsprechend einzugreifen
vermag. Der Befestigungs- und/oder Stützkörper bietet dabei die Möglichkeit,
den massiv ausgebildeten Unterkörper
für eine
Abstützung
des Schneidkopfes zu verwenden und in der Verbindung der beiden
Bauelemente des erfindungsgemäßen Schlegels
dann die gewünschte
kompakte Baueinheit zu erreichen und trotzdem eine ausreichende Abstützung und
damit sichere Übertragung
der Kräfte
auf den Schneidkopf zu erhalten. Im Weiteren bietet die Ausbildung
eines Befestigungs- und/oder Stützkörpers an
dem Unterkörper
die Möglichkeit, den
Schneidkopf in der Einbaustellung mittels einer Fixiervorrichtung
beziehungsweise eine Sicherungsvorrichtung in Form einer Schraube
zu sichern. Diese Sicherung erfolgt lediglich sozusagen als zusätzliche Sicherheit
und ist aufgrund der Ausgestaltung der Verbindung zwischen Schneidkopf
und Unterkörper eigentlich
nicht erforderlich.
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In
einer Variante der Erfindung ist es demnach weiter vorgesehen, an
dem Stützkörper Stützflächen auszubilden,
die insbesondere keilförmig
bezüglich
der Schneidrichtung abgewinkelt sind. Selbstverständlich sind
an dem Schneidkopf korrespondierend angeordnete und ausgebildete
Flächen vorhanden,
die beim Zusammensetzen der beiden Bestandteile des erfindungsgemäßen Schlegels dann
miteinander zusammenwirken.
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In
dem Stützkörper ist,
wie bereits erwähnt, eine
Bohrung vorgesehen, die der Aufnahme eines Fixiermittels wie zum
Beispiel einer Schraube dient.
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Der
Schlegel zeichnet sich weiterhin dadurch aus, dass die Ausnehmung
seitlich im Schnitt gesehen die Form eines J aufweist. Der Verbindungsansatz
an dem Schneidkopf weist selbstverständlich die gleiche korrespondierende
J-Form auf. Die Ausgestaltung dieser Verbindung in Form eines J
hat den Vorteil, dass sich die vordere Spitze des abgebogenen Teiles
des J des Verbindungsansatzes im J der Ausnehmung entsprechend abstützt beziehungsweise
dort eingreift oder einhakt. Damit wird insbesondere die vorher
bereits erwähnte
selbst sichernde beziehungsweise selbst verhakende Ausgestaltung
der Verbindung erreicht. Es ist selbstverständlich, dass alle zueinander
passenden Flächen
entsprechend korrespondierend auszubilden sind, um den erfindungsgemäßen Effekt
zu erhalten.
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Von
Vorteil ist es weiterhin, wenn der in Schneidrichtung vordere Rand
der Ausnehmung im Schnitt betrachtet als Nase oder im Querschnitt
gesehen walzenförmig
ausgebildet ist. Auch diese Ausgestaltung dient der sicheren Abstützung des
Schneidkörpers
mit seinem Verbindungsansatz in dem Unterkörper und des Weiteren ebenfalls
der selbst sichernden beziehungsweise selbst verhakenden Ausbildung
der Verbindung von Unterkörper
und Schneidkopf.
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Die
Ausgestaltung der Ausnehmung mit seitlich abstützend wirkenden und führenden
Führungsstegen
wurde bereits beschrieben. Entsprechend einer weiteren Variante
der Erfindung ist es vorgesehen, diese seitlichen Führungsstege
in Einbaurichtung nach oben weisend als Auflageflächen auszugestalten.
Dadurch wird die gewünschte
Abstützung des
Schneidkopfes in der gesamten Breite auf dem Unterkörper in
einer geschickten Variante erreicht.
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Diese
seitlichen Führungsstege
beziehungsweise deren Auflageflächen
weisen nach der Erfindung zwei seitlich neben dem Stützkörper verlaufende
Verlängerungen
auf, die bevorzugt gegenüber den
Auflageflächen
abgewinkelt, insbesondere steigend verlaufen. Durch diese Ausgestaltung
wird ein weiterer Formschluss und insbesondere auch eine sehr günstige Abstützung des
Schneidkopfes an dem Unterkörper
bewirkt.
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Die
Auflageflächen
sind entsprechend einer Variante der Erfindung plan beziehungsweise
eben oder aber seitlich betrachtet als Gerade ausgebildet. Eine
andere Variante schlägt
vor, dass die Auflageflächen
seitlich gesehen bogenförmig
ausgestaltet sind, sie können
dabei konkav oder konvex geformt sein. Gegenüber den Verlängerungen
bietet eine bogenförmige
beziehungsweise konkav oder konvex geformte Ausgestaltung den Vorteil,
dass man einen günstigen
Formschluss auch noch an diesen seitlichen Flächen erhalten kann, wenn man
beispielsweise die Auflageflächen
seitlich gesehen bogenförmig ausbildet
und die Verlängerungen
geradlinig verlaufend. Fertigungstechnisch sind beide Varianten
möglich.
Bevorzugt ist es dabei, wenn sowohl die Auflageflächen als
auch die Verlängerungen
geradlinig, jedoch gegenüber
einander abgewinkelt verlaufen.
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Die
Erfindung schlägt
eine Weiterbildung vor, derart, dass in dem Schneidkopf eine mit
der Bohrung des Stützkörpers zusammenwirkende
weitere Bohrung angeordnet ist, die der Aufnahme eines den Schneidkopf
fixierenden Fixier- und/oder Befestigungsmittels dient. Als Fixier-
und/oder Befestigungsmittel ist bevorzugt, eine Maschinenschraube und
insbesondere bevorzugt eine Maschinenschraube mit einer Mutter mit
selbsthemmendem Gewinde vorzusehen.
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Von
Vorteil ist es weiterhin, wenn der Schlegel nach der Erfindung sich
dadurch auszeichnet, dass an dem Schneidkopf korrespondierend zu
den Auflageflächen
des Unterkörper
ausgebildete beziehungsweise geformte Gegenauflageflächen vorgesehen
sind. Diese stützen
sich dann auf den Auflageflächen
des Unterkör pers
ab und bieten den Vorteil der kompakten Ausgestaltung des Schlegels
in Form einer nach außen
hin erscheinenden kompakten Baueinheit. Das Lösen des Schneidkopfes von dem
Unterkörper
wird durch die Ausgestaltung dieser zueinander korrespondierend
ausgebildeten Gegenauflageflächen
begünstigt.
Wie bereits erwähnt,
gelingt dies durch einen leichten Schlag in Schneidrichtung beziehungsweise
entgegen der Verriegelungsrichtung, nachdem die Sicherungsschrauben
entfernt wurden. Der Schneidkopf kann danach ohne Problem aus dem
Unterkörper
entnommen und durch einen Schneidkopf mit nicht verschlissenen Schneiden ersetzt
werden.
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Es
ist selbstverständlich
auch möglich,
z. B. bei Umrüstung
der Zerkleinerungsvorrichtung auf eine andere Schneidaufgabe, dass
sämtlich Schneidköpfe durch
anders gestaltete Schneidköpfe ersetzt
werden. So ist es beispielsweise problemlos möglich, sogenannte Eukalyptusschlegel
zu verwenden, die in der Regel mit zwei Schneidmessern versehen
sind, die seitlich an Stegen des Schneidkopfes angeordnet sind,
oder aber Schneidköpfe
mit einem durchgehend gestalteten Messer einzusetzen, das sich selbstverständlich auch
in der gesamten Breite am Schneidkörper abstützt. Weiterhin ist es möglich, mit
mehreren Messern versehene Schneidköpfe einzusetzen, wobei die
Messer ebenfalls wieder unterschiedlich geformt sind und auch aus
unterschiedlichen Materialien, zum Beispiel aus Hartmetall oder aber
aus gehärteten
Stahl eingesetzt werden können.
Die Erfindung bietet demnach den Vorteil, ohne den gesamten Rotor
der Zerkleinerungsvorrichtung oder die gesamte Welle der Zerkleinerungsvorrichtung
entfernen zu müssen,
die Messer problemlos auszutauschen und die neu eingesetzten Messerköpfe sicher
an dem Unterkörper
zu befestigen, ohne dass dieser von dem Rotor oder der Welle demontiert werden
muss.
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Die
Erfindung zeichnet sich in einer Vorteilhaften Weiterbildung dadurch
aus, dass Unterkörper und/oder
Schneidkopf zumindest teilweise als Schmiede-Stanzteil erhalten
wurden. So ist es im Schmiede- beziehungsweise Stanzverfahren möglich, den
größten Teil
der Bestandteile des erfindungsgemäßen Schlegels herzustellen.
Insbesondere ist es auch möglich,
die Ausnehmung und den Verbindungsansatz entsprechend herzustellen.
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Die
Erfindung zeichnet sich auch dadurch aus, dass an dem Schneidkopf,
wie bereits erwähnt, wenigstens
ein Messer vorgesehen ist.
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Die
Erfindung ist allerdings nicht auf nur ein Messer eingeschränkt, vielmehr
ist es nach der Erfindung, wie bereits erwähnt, problemlos möglich, unterschiedlichste
Messer am Schneidkopf vorzusehen und unterschiedliche Schneidköpfe dann
vorzuhalten, um auf unterschiedliche Zerkleinerungsaufgaben reagieren
zu können.
Es ist dabei wohl möglich, ein
Messer durchgehend am Schneidkopf vorzusehen als auch mehrere Messer
oder aber den Schneidkopf so zu gestalten, dass beispielsweise nur zwei
Messer seitlich links und rechts für die Durchführung des
Schneidvorganges vorgesehen sind.
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Von
Vorteil ist es weiterhin, wenn der Schlegel, wie vorher beschrieben,
sich dadurch auszeichnet, dass das Messer an den in Schneidrichtung
weisenden Kanten und/oder Seiten zumindest gehärtete Bereiche aufweist. Dabei
ist es sowohl möglich
nur teilweise gehärtete
Bereiche vorzusehen, wie auch den gesamten Schneidmesserbereich
entsprechend zu härten.
Das Messer beziehungsweise der oder die gehärteten Bereiche werden beispielsweise
durch Aufschweißen
oder Aufpanzern erhalten.
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Entsprechend
einer Variante der Erfindung ist es vorgesehen, dass an dem Unterkörper eine
Fixieröffnung
vorgesehen ist, die bevorzugt auf der der Schneidrichtung abgewandten
Seite des Unterkörpers
vorgesehen ist und die sich zumindest bis zur Durchgangsbohrung
in dem Unterkörper
erstreckt und zur Aufnahme eines Schlegelfixiermittels dient. Das
Schlegelfixiermittel kann beispielsweise in Form einer ...schraub,
einer Fixierschraube, eines Keils oder dergleichen angegeben sein.
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Erfindungsgemäß ist es
weiterhin vorgesehen, wenn in der Durchgangsbohrung eine Hülse anordenbar
ist, die als Spannhülse
zur Befestigung des Schlegels auf beziehungsweise an dem Rotor beziehungsweise
der Welle der Zer kleinerungsvorrichtung dient. Auch die Spannhülse kann
mittels des vorher beschriebenen Fixiermittels durch die Fixieröffnung fixiert
werden.
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Um
die Kompaktheit des Schlegels zu gewährleisten ist es vorgesehen,
dass der an dem Schneidkopf vorgesehene Verbindungsansatz, wie bereits
beschrieben, eine äußere Form
beziehungsweise Kontur aufweist, die der Form des Inneren der Ausnehmung
korrespondierend entspricht. So ist es beispielsweise entsprechend
einer Weiterbildung vorgesehen, den Verbindungsansatz seitlich gesehen
in Form eines J zu gestalten. Es ist selbstverständlich auch möglich, an
dem Verbindungsansatz korrespondierend zu den Abstützflächen des
Unterkörpers
ausgebildete Gegenabstützflächen vorzusehen.
Des Weiteren schlägt
die Erfindung vor, an dem Schneidkopf korrespondierend zu den Stützflächen des
Stützkörpers ausgebildete
und angeordnete Gegenstützflächen vorzusehen.
Auch diese Ausgestaltung wurde bereits weiter vorn ausführlich beschrieben.
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Die
Ausgestaltung der Messer an dem erfindungsgemäßen Schlegel ist nach der Erfindung
in keinster Weise eingeschränkt.
So ist es beispielsweise möglich,
das Messer aus Hartmetall zu bilden. Es ist selbstverständlich auch
möglich,
das Messer als Schneidplatte auszubilden und die Schneidplatte entsprechend
auszugestalten.
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Demnach
ist es entsprechend einer weiteren Variante der Erfindung vorgesehen,
an der Schneidplatte Führungsflächen vorzusehen,
die die Schneidplatte auf der der Schneidrichtung abgewandten Seite
verjüngen,
derart, dass eine Führung
des zu zerkleinernden Gutes durch die Schneidplatte selbst erfolgt.
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Die
Erfindung schlägt
auch vor, dass in Einbaurichtung unterhalb des beziehungsweise der Messer
wenigstens eine Prallplatte vorgesehen ist. Die Prallplatte dient
neben einer Verschleißminderung
auch dem Zerkleinerungsvorgang insgesamt.
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Gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass der Schneidkopf
zwei Messer aufweist, die an parallel ausgeformten Schneidkopfabschnitten
angeordnet sind. Diese Ausgestaltung bietet sich insbesondere bei
Zerkleine rungsaufgaben an, die weicheres Material zerkleinern sollen. Derartige
Schlegel mit den vorbeschriebenen Schneidköpfen werden auch als sogenannte
Eukalyptusschlegel eingesetzt.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen, dass das oder die
Messer keilförmig und
oder V-förmig
ausgebildet ist/sind. Dabei ist die V-Form günstiger weise so zu verstehen,
dass die Messer keilförmig
entgegen der Schneidrichtung auslaufen. Selbstverständlich ist
es auch möglich, die
Keilform des Messers in Schneidrichtung vorzusehen, um hier eine
Verbesserung der Schneidwirkung zu erhalten.
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Die
Erfindung ist auch durch eine Ausführungsform gekennzeichnet,
bei der das Messer einteilig ausgebildet ist und der Breite des
Schneidkopfes insgesamt entspricht. Der Schneidkopf ist nach der
Erfindung entgegen der Schneidrichtung abgerundet und/oder abgewinkelt.
Damit wird ein sogenannter Freischnitt problemlos erreicht und es
kommt nicht zum Materialstau beim Schneidvorgang.
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Die
Erfindung schlägt
auch einen Schlegel vor, der einen Schneidkopf aufweist, der in
Schneidrichtung gesehen einen sogenannten Schneidansatz aufweist,
der das oder die Messer trägt.
Sozusagen zungenartig ist seitlich gesehen der Schneidkopf ausgebildet.
Der Schneidansatz trägt
an seinem vorderen Ende (in Schneidrichtung) das oder die Messer.
Auch dieser Schneidkopf ist für
spezielle Zerkleinerungsaufgaben gedacht und universal vorhalt-
und einsetzbar.
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Die
Erfindung betrifft auch eine Zerkleinerungsvorrichtung mit wenigstens
einem Schlegel nach einer der vorhergehend beschriebenen Ausführungsformen.
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Die
Erfindung stellt allerdings auch ein Zerkleinerungssystem zur Verfügung, das
insbesondere für
die vorbeschriebenen Zerkleinerungsvorrichtungen mit Rotor oder
Welle geeignet ist, bestehend aus einem Unterkörper und mehreren Schneidköpfen wie vorhergehend
beschrieben. Es ist nunmehr möglich, für eine Zerkleinerungsvorrichtung
der in Rede stehenden Art unterschiedliche Schlegel vorzuhalten, ohne
den gesamten Materialaufwand eines gesamten Schlegels betreiben
zu müssen.
Vielmehr reicht es aus, die an der Zerkleinerungsvorrichtung vorhandenen
Unterkörper
mit unterschiedlichen Schneidköpfen,
ausgestaltet nach den Merkmalen der Erfindung, vorzusehen. So kann
man jetzt für
die unterschiedlichsten Zerkleinerungsaufgaben, beispielsweise die
Zerkleinerung von Abfällen
oder aber die Zerkleinerung von Holz unterschiedlichster Härte, die unterschiedlichen
Schneidköpfe
vorhalten und diese bei Bedarf entsprechend auswechseln. Noch nicht verschlissene
Schneidköpfe
mit ihren entsprechenden Messern können auch für später wieder anstehende Zerkleinerungsarbeiten
bevorratet werden und müssen
nicht gleich verschrottet werden. Demnach zeichnet sich dadurch
aus, dass sich das Zerkleinerungssystem auch dadurch aus, dass die Schneidköpfe unterschiedlich
ausgebildete Messer oder Schneidplatten für unterschiedlichste Zerkleinerungsaufgaben
aufweisen. Unterkörper
lassen sich mit unterschiedlichen Durchmessern der Durchgangsbohrung
vorhalten, so, dass auch unterschiedliche Zerkleinerungsvorrichtungen
bedient werden können,
die Unterschiedliche Wellen- bzw.
Rotordurchmesser aufweisen.
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Das
Zerkleinerungssystem wie vorher beschrieben zeichnet sich dadurch
aus,, dass die Messer und/oder Schneidplatten mit unterschiedlichen Schneidwinkeln
für unterschiedliche
Zerkleinerungsaufgaben versehen sind. Dabei ist es entsprechend einer
weiteren Variante vorgesehen, dass die Messer und/oder Schneidplatten
entgegen der Schneidrichtung sich verjüngend, insbesondere keilförmig auslaufend
ausgebildet sind.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen weiter beschrieben.
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Es
zeigen:
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1a Explosionsdarstellung einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schlegels;
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1b bis 1c dreidimensionale
Darstellung der Ausführungsform
nach 1a;
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2a bis 2c weitere
Ausführungsformen
nach der Erfindung mit geändertem
Schneidkopf;
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3a bis 3c Variante
des Schlegels nach der Erfindung mit einteiligem Messer am Schlegelkopf;
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4a bis 4b Unterkörper in
dreidimensionaler Darstellung nach der Erfindung;
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5a bis 5c verschiedene
Ansichten einer Ausführungsform
eines Schneidkopfes nach der Erfindung;
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6a bis 6c weitere
Variante eines Schneidkopfes nach der Erfindung;
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7a bis 7c Ausführungsform
eines Schneidkopfes nach der Erfindung mit zwei Messern;
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8a bis 8c einteilige
Ausgestaltung des Messers an einem Schneidkopf nach der Erfindung;
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9a bis 9c Schneidkopf
mit kegelförmigen
Messer;
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10a bis 15b weitere
Ausgestaltungen von Schneidköpfen
nach der Erfindung;
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16a bis 16b Ausführungsform
einer Variante eines Unterkörpers
nach der Erfindung;
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17 bis 18b Schneidköpfe
in weiteren Ausgestaltungsbeispielen und
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19a bis 20c weitere
Ausführungsvarianten
von Schneidkopf und Unterkörper
nach der Erfindung.
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Die 1 zeigt
eine Explosionsdarstellung einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schlegels.
Der Schneidkopf 3 ist dabei in einer von dem Unterkörper 2 getrennten
Stellung gezeigt. An dem Schneidkopf 3 befinden sich Schneidkopfabschnitte 31 und 32,
die jeweils ein Messer 11 tragen. Der Verbindungsansatz 5 ist
zum formschlüssigen Eingriff
in die Ausnehmung 4 des Unterkörpers 2 ausgestaltet
und, wie ersichtlich, erfolgt hier bereits durch das Zusammenfügen von
Unterkörper 2 und Ausnehmung 4 eine
formschlüssige
Verbindung zwischen dem Unterkörper 2 und
dem Schneidkopf 3. Die Verbindung ist dabei sowohl selbstzentrierend als
auch selbstfixierend beziehungsweise selbstverhakend ausgebildet.
Dies ergibt sich auch aus der J-Form, die sowohl der Verbindungsansatz 5 als auch
im Inneren die Ausnehmung 4 aufweisen. An dem Schneidkörper 3 befinden
sich unterhalb der Messer 11 Prallplatten 13,
die den Verschleiß an
den Schneidkopfabschnitten beziehungsweise am Schneidkopf selbst
verringern. Mit dem Bezugszeichen 8/4 ist eine Bohrung
im Schneidkopf 3 bezeichnet, die mit einer Bohrung 8/3 am
Unterkörper 2 zusammenwirkt,
derart, dass ein Befestigungsmittel 10 durch diese Bohrung
geführt
werden kann, um den Schneidkopf zusätzlich zu den selbstsichernden
Verbindungsmaßnahmen
sichert. Die Bohrung 8/4 ist dabei so gestaltet, dass sie
den Kopf einer Maschinenschraube komplett aufzunehmen vermag, um diese
vor Verschleiß und
insbesondere vor Lockerung zu sichern.
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An
dem Unterkörper 2 ist
die Durchgangsbohrung A vorgesehen, die zur Befestigung des Unterkörpers auf
beziehungsweise an dem Rotor beziehungsweise einer am Rotor vorgesehenen
Welle oder aber einer Welle in der Zerkleinerungsvorrichtung vorgesehen
ist. In die Durchgangsbohrung A ist eine Hülse 2/3 eingeschoben,
die beispielsweise als Klemmhülse
ausgebildet ist und die der Fixierung des Unterkörpers 2 auf dem Rotor
beziehungsweise der nicht dargestellten Welle realisiert. In der
Ausnehmung 4, die vierseitig geschlossen ausgebildet ist, befinden
sich Abstützflächen 7,
die keilförmig
nach außen
abgewinkelt verlaufen. Zwischen zwei Abstützflächen 7 befindet sich
ein nicht abgewinkelter Bereich, der in einer späteren Darstellung das Bezugszeichen 70 erhielt.
Um die Kräfte,
die vom Unterkörper 2 auf
den Schneidkopf 3 übertragen
werden, noch besser zu übertragen
und abzufangen, befindet sich ein Stützkörper 8 an dem Unterkörper 2 in
der oberen Verlängerung,
der Abstützflächen 8/1 und 8/2 aufweist,
an denen dann entsprechend korrespondierende Flächen des Schneidkörpers 3 anliegen. Damit
wird neben der hervorragenden Selbstzentrierung und Fixierung auch
gleichzeitig noch eine günstigere
Komponente der Kraftübertragung
geschaffen. Seitlich der Ausnehmung 4 befinden sich an
bzw. auf den Stegen 6 Auflageflächen 6/1 und 6/2,
die in der gezeigten Ausgestaltung eben beziehungsweise plan ausgebildet
sind. Abgewinkelt zu diesen Auflageflächen 6/1 und 6/2 erstrecken
sich Verlängerungen 6/3 und 6/4.
Der Schneidkopf 3 liegt mit seinen korrespondierend dazu
ausgebildeten Flächen
dort satt auf, so dass sich der Schneidkopf 3 in seiner
gesamten Breite auf beziehungsweise an dem Unterkörper 2 abstützt. Das
Befestigungsmittel 10 in Form einer Schraube dient in der
dargestellten Ausführungsform
lediglich einer zusätzlichen
Sicherung. Wie bereits vorher beschrieben, zeichnet der erfindungsgemäße Schlegel
durch selbstzentrierende und selbstfixierende Eigenschaften aus,
die insbesondere durch die verdeckte Form der Verbindungsmittel
erhalten wurde. Es handelt sich demnach um eine besondere Ausgestaltung
der Ausnehmung 4, die mit dem Verbindungsansatz 5 zusammenwirkt und
die insbesondere durch die vierseitig umschlossene Ausnehmung 4 geschützt ist.
Ein Verschleiß findet
demnach an der Verbindungsstelle, nämlich am Verbindungsansatz
und der Ausnehmung nicht statt, so dass man problemlos, nachdem
der Schneidkopf 3 beziehungsweise dessen Messer 11 verschlissen sind,
einen neuen Schneidkopf 3 aufsetzen kann.
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Die
Erfindung lässt
es aber auch zu, dass neben der dargestellten Ausführungsform
eines Schneidkopfes 3 selbstverständlich völlig andere Schneidköpfe 3 dort
aufgesetzt werden können,
die lediglich im Verbindungsansatz 5 sowie bei der Ausgestaltung
der Auflageflächen 6/1 ...
und der Verlängerungen 6/3 ...
analog ausgebildet sein müssen,
um den gleichen Effekt zu erhalten, wie er vorher beschrieben wurde,
nämlich
eine selbstzentrierende und justierende beziehungsweise verhakende
Ausgestaltung der Verbindung von Schneidkopf 3 mit dem
Unterkörper 2.
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Die 1b und 1c zeigen
verschiedene Ansichten des in 1a beschriebenen
Schlegels 1 in seiner montierten beziehungsweise zusammengebauten
Fassung. Mit dem Bezugszeichen I wird angedeutet, dass eine bauliche
Einheit entsteht, die insbesondere kompakt ist und die damit einen
Schlegel zur Verfügung
stellt, der bezüglich
der Verbindung zwischen Schneidkopf 3 und Unterkörper 2 komplett geschützt ist.
Dies wird in hervorragender Weise in den beiden Darstellungen 1b und 1c deutlich.
Mit dem Bezugszeichen 2/1 ist in 1c noch eine
Fixieröffnung
gezeigt, in der ein Fixiermittel einführbar ist. Dies kann beispielsweise
auch in Form einer Schraube, eines Stiftes, eines Keils oder dergleichen
erfolgen. Alle anderen Bezugszeichen wurden bereits bei 1 vorgestellt
und werden hier in gleicher Weise verwendet.
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Die 2a bis 2c zeigen
eine weitere Ausführungsform
eines Schlegels nach der Erfindung mit geändertem Schneidkopf 3.
Die Messer sind hier als Schneidplatte 12 ausgebildet,
die insbesondere keilförmig
abgewinkelt sind, derart, dass die Schneidflächen gleichzeitig der Führung des
zur zerkleinernden Materials dienen. An den Schneidplatten 12 sind
Führungsflächen 12/1, 12/2 vorgesehen.
Diese dien der Führung
des Materials und der Bereitstellung eines Freischnitts. Von den
Schneidplatten 12 entgegen der Schneidrichtung erstrecken
sich keilförmig
Ausnehmungen am Schneidkopf 3, die ebenfalls dem problemlosen
Materialdurchgang dienen und durch die ebenfalls ein Freischnitt
entsteht. Alle anderen Bezugszeichen wurden bereits vorher erläutert und
werden hier in gleicher Weise wieder verwendet.
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Die 2c zeigt
ebenfalls eine Explosionsdarstellung, wobei hier die vorher beschriebene
Variante des Schlegels nach den 2a und 2b gezeigt
wird.
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Die
Varianten 3a bis 3c zeigen eine weitere Variante
eines Schlegels nach der Erfindung mit einteiligem Messer am Schlegelkopf.
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Der
Unterschied zu den vorher beschriebenen Varianten der Erfindung
besteht darin, dass der Schlegelkopf 3 ein einteiliges
Messer 11 trägt,
welches über
die gesamte Breite des Schlegelkopfes respektive auch des Unterkörpers sich
erstreckt. Damit werden spezielle Schneidaufgaben lösbar, die
nur mit einem solchen Schlegelkopf beziehungsweise mit einem solchen,
am Schlegelkopf angeordneten Messer realisierbar sind. Alle anderen
Merkmale des erfindungsgemäßen Schlegels
sind in der gleichen Weise verwirklicht wie bei den vorhergehenden
Ausführungsformen. 3a zeigt
eine Ansicht in dreidimensionaler Darstellung schräg von vorn,
bei 3b eine Ansicht schräg von hinten und 3c ist
wieder die Explosionsdarstellung.
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Die 4a und 4b zeigen
einen Unterkörper
nach der Erfindung in dreidimensionaler Darstellung, wobei es hier
gelingt, die einzelnen Merkmale des Unterkörpers deutlicher darzustellen,
als in den vorhergehenden Ausführungsvarianten.
Die 4a zeigt dabei den Unterkörper 2 schräg von vorn,
wodurch die Abstützflächen 7 sichtbar
werden. Gut ersichtlich ist auch der Bereich 70, der nicht
abgewinkelt ist. Ausgehend von den Abstützflächen 7 in der Ausnehmung 4 erstrecken
sich die Stützflächen 8/1 und 8/2 an
einem Stützkörper 8.
An diesem Stützkörper 8 stützt sich
der in dieser Darstellung nicht gezeigte Schneidkopf 3 ab.
Sehr gut ersichtlich sind auch die Auflageflächen 6/1 beziehungsweise 6/2, die
stegartig (Steg 6) die Ausnehmung 4 seitlich begrenzen.
Gut ersichtlich ist auch, dass die gesamte Ausnehmung 4 vierseitig
geschlossen beziehungsweise umschlossen ist. Damit ist auch der
zum Eingriff vorgesehene Verbindungsansatz des Schneidkopfes dann
geschützt
beziehungsweise durch die kompakte Ausgestaltung des gesamten Schlegels
ist die Verbindung auch inklusive der Ausnehmung 4 und
der dort vorgesehenen Abstützflächen 7 beziehungsweise
Stützflächen 8/1 und 8/2 gegeben.
Die Auflageflächen 6/1 beziehungsweise 6/2 setzen
sich entgegen der Schneidrichtung sozusagen nach hinten fort, wobei
dort bezüglich
der Auflageflächen 6/1 und 6/2 abgewinkelte
Verlängerungen 6/3 und 6/4 vorgesehen
sind. Der Schneidkopf 3 hat an seiner Unterseite entsprechend
ausgebildete Flächen,
die dafür
sorgen, dass die in dem vorhergehenden, zusammengebauten Darstellungen
ersichtlich hier keine Lücken
entstehen, wo Material eindringen kann beziehungsweise wo ein Verschleiß stattfinden
kann. Der Abstützeffekt
tritt dadurch entsprechend ein.
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Die 5a bis 5c zeigen
eine weitere Variante eines Schneidkopfes 3 nach der Erfindung in
verschiedenen Ansichten. In dieser Darstellung werden erstmals ersichtlich
die Gegenabstützflächen 71,
die mit den Stützflächen 7 des
Unterkörpers 2 zusammenwirken,
gezeigt. Auch ersichtlich sind die Gegenauflageflächen 3/1 und 3/2 sowie
die Gegenverlängerung 3/3.
Das Messer ist in dieser Ausführungsform
als Schneidplatte 12 ausgebildet. Gut ersichtlich ist dabei,
dass die Schneid platten 12 keilförmig abgewinkelt sind und insbesondere
auch nach hinten verlaufende, keilförmige Ausnehmungen am Schneidkopf 3 anschließen, wodurch
ein Freischnitt entsteht.
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Die 6a bis 6c unterscheiden
sich von der vorher vorgestellten 5 lediglich
dadurch, dass hier ein Schneidkopf mit einem Schneidenansatz 33 vorgestellt
wird, der das Messer oder wie hier dargestellt eine Schneidplatte 12 beziehungsweise mehrere
Schneidplatten 12 trägt.
Die 7a bis 7c zeigen
eine Ausführungsform
eines Schneidkopfes 3, der Schneidkopfabschnitte 31, 32 aufweist, die
durch eine U-förmige Öffnung voneinander
getrennt sind. An den Schneidkopfabschnitten 31 und 32 ist
jeweils ein Messer 11 vorgesehen, welches ebenfalls in
Schneidrichtung keilförmig
abgewinkelt ist und das beispielsweise als Hartmetall an dem Schneidkopfabschnitt
befestigt ist.
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Die 8a bis 8c zeigen
wiederum einen Schneidkopf mit unterschiedlichem Messer 11,
in dieser Fassung nämlich
ein einteilig ausgebildetes Messer. Das Messer 11 ist dabei
ebenfalls beispielsweise als Hartmetallbestückung vorgesehen. Bezüglich der
Winkelstellung des Messers 11 ist zu sagen, dass diese
entsprechend der jeweiligen Schneidaufgabe natürlich bei anderen Schneidköpfen 3 verändert werden
kann, derart, dass andere Winkelstellungen erreicht werden können. Es
kann dabei sowohl ein spitzerer als auch ein stumpferer Winkel erreicht werden.
Die Erfindung ist hier auf eine bestimmte Winkelstellung nicht eingeschränkt.
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Die 9a bis 9c zeigen
eine Ausführungsform
eines Schneidkopfes 3 mit kegelförmigem Messer 11.
Das Messer 11 ist dabei bezüglich des Kegelwinkels abgestuft
ausgebildet. Der Schlegel nach dieser Ausführungsform ist dafür geeignet,
Zerkleinerungsaufgaben zu übernehmen,
die einen punktförmigen
Eintrag des Zerkleinerungswerkzeuges erfordern. Ansonsten entsprechen
die Bezugszeichen den bereits vorgestellten Ausführungsformen.
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Die 10a bis 15b zeigen
Schlegel beziehungsweise Schneidköpfe, die sich lediglich dadurch
unterscheiden, dass die seitlich neben der Ausnehmung 4 sich
befindlichen Auflageflächen 6/1 und 6/2 sowie
die korrespondierend dazu an den Schneidköpfen 3 vorgesehenen
Flächen
gebogen ausgebildet sind. Diese bogenförmige Ausbildung hat zwar den
Vorteil einer weiteren Zentrierung, ist jedoch fertigungstechnisch
etwas schwieriger herzustellen. Dennoch schließt die Erfindung auch diese Ausführungsform
mit ein. Alle anderen Ausgestaltungen beziehungsweise Merkmale und
Bezugszeichen entsprechen denen, die in der vorhergehenden Beschreibung
der Ausführungsbeispiele
bereits vorgestellt wurden. Es wird daher auf eine erneute Vorstellung
dieser Bezugszeichen verzichtet.
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Die 16a und 16b zeigen
einen Unterkörper 2,
der die ebenfalls gebogenen Auflageflächen 6/1 und 6/2 aufweist.
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Die 17 bis 18b zeigen einen Schneidkopf 3, der wiederum
ein kegelförmiges
Messer beziehungsweise in 18a zwei
derartige kegelförmige
Messer 11 aufweist und ansonsten in einen Unterkörper nach
der 16a beziehungsweise 16b einsetzbar ist.
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Die 19a bis 20c zeigen
spezielle Ausgestaltungen des Schneidkopfes 3 nach der
Erfindung beziehungsweise des Unterkörpers 2 nach der Erfindung.
In diesen beiden dargestellten Varianten werden bestimmte Radien,
Winkelmaße,
Abmessungen genannt, die ausdrücklich
für die
gezeigte Variante des dargestellten Schlegels 1 in Anspruch genommen
werden. Die speziellen Ausgestaltungen bezüglich der Radien am Verbindungsansatz
sorgen für
die selbstzentrierende beziehungsweise selbstverhakende oder selbstfixierende
Ausgestaltung. Gleiches ist zu sagen zu der Ausgestaltung der Radien
für den
Freischnitt am Schneidkörper 3,
der in einer gezeigten Variante bei 163,2 mm liegt. Auch der Radius
von 18 mm für
den vorderen Teil des Verbindungsansatzes soll unter Schutz gestellt
werden.
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Die
in den 19a bis 19d dargestellte Variante
zeigt die spezielle Ausgestaltung eines Schlegels, der hier für Zerkleinerungsaufgaben
vorgesehen ist, wie er insbesondere bei der Zerkleinerung von weichen
Holzmaterialien eingesetzt wird. Weiter vorn wurde diese Variante
als Eukalyptusschlegel bezeichnet. Auch die Durchmesser der Bohrungen
beziehungsweise Maße
der Fixiermittel sind eine spezielle Ausgestaltung, die in den Schutzbereich
der Erfindung fallen. Gleiches gilt für die Ausgestaltung der Maße und Winkel
in den 20a bis 20c.
Hierbei ist insbesondere zu erwähnen,
die kegelförmige
Abwinklung der Stützflächen, die
zusammengefasst einen Winkel von 140° ergeben. Der nicht abgewinkelte
Bereich ist mit 10,5 mm bemessen. Die Ausnehmung 4 ist
in dem dargestellten Beispiel 60 mm, seitlich gesehen, breit. Der
Unterkörper 2 besitzt
insgesamt im oberen Teil eine Breite von 90 mm und im unteren Teil
(inklusive der in der Durchgangsbohrung A sich befindlichen Hülse 2/3)
105 mm. Die Radien für
die Nase 9, das J, die Winkelstellung des Abstützkörpers sowie
die Maße
der Bohrungen sind spezielle Ausgestaltungen und in der gezeigten
Variante vom Schutzumfang der Erfindung mit umfasst.
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Die
in den Figuren angegebenen Maße
stellen bevorzugte Varianten dar. Die Erfindung ist jedoch auf diese
Maße nicht
eingeschränkt.
Vielmehr sind in der Beschreibung und den Patentansprüchen Merkmale
angegeben, die für
die Erfindung einen breiteren Schutz beanspruchen.
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Die
Erfindung wurde zuvor anhand von Ausführungsbeispieles beschrieben.
Die jetzt und mit der Anmeldung später eingereichten Ansprüche sind Versuche
zur Formulierung ohne Präjudiz
für die
Erzielung eines weitergehenden Schutzes.
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Die
in den abhängigen
Ansprüchen
angeführten
Rückbeziehungen
weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches
durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind
diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen,
gegenständlichen
Schutzes für
die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
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Merkmale,
die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im
Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel
zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.