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DE202007013177U1 - Leuchte - Google Patents

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Abstract

Leuchte, insbesondere Deckenleuchte,
mit einem Leuchtengehäuse (3) für wenigstens eine Lampe und zugehörige Reflektoranordnung (5) sowie mit einem Geräteträger (4) zur Anordnung von Lampenfassungen (9) und elektrischen Geräten, wie Vorschaltgeräten (24) und dergleichen,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Leuchtengehäuse (3) etwa U-förmig ausgebildet ist und eine Gehäuseunterseite (6) und einen Leuchtenrand (7) aufweist und
dass in der Gehäuseunterseite (6) neben einer Lichtaustrittsöffnung (8), welcher die Lampe und Reflektoranordnung (5) zugeordnet sind, wenigstens ein Lichtdurchtrittsbereich (10) ausgebildet ist und ein zusätzlicher Reflektor (11) derart angeordnet ist, dass ein Lichtanteil der Lampe zu dem Lichtdurchtrittsbereich (10) gelangt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Leuchte gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Die Erfindung ist insbesondere auf eine Deckenleuchte, welche als Anbauleuchte mit einer nahezu quadratischen Bauform ausgebildet ist, gerichtet, jedoch auch für Decken-Einbauleuchten, Wandleuchten und Leuchten mit einem runden oder ovalen Leuchtenkörper beziehungsweise -gehäuse geeignet.
  • Aus WO 97/30309 ist eine Leuchte mit einem Leuchtengehäuse bekannt, welches als ein nach unten offenes U und zur Anordnung von drei länglichen Lampen mit zugehörigen Reflektoranordnungen ausgebildet ist. Zwischen den jeweils mit Abstand zueinander angeordneten Reflektoranordnungen ist jeweils eine Lichtübertragungsplatte vorgesehen, welche zusätzlich zu den von den Reflektoranordnungen gebildeten Lichtabstrahlungsöffnungen der Lichtabstrahlung dienen, wobei nicht beschrieben ist, auf welche Weise das die Lichtübertragungsplatten beaufschlagende Licht erzeugt wird und zu den Lichtübertragungsplatten gelangt.
  • Aus EP 1 043 542 B1 ist eine Beleuchtungsanordnung mit mehreren länglichen Lampen und zugeordneten Reflektoranordnungen bekannt, welche zur Optimierung der Raumausleuchtung und gleichzeitigen Verbesserung des Gesamteindrucks der Leuchte sowohl im eingeschalteten als auch im ausgeschalteten Zustand zwischen den Reflektoranordnungen eine Lichtemissionsplatte aufweisen. Die Lichtemissionsplatte, welche aus Glas oder Kunststoff bestehen kann und opal oder perforiert ausgebildet ist, wird mit Licht einer zusätzlichen Lichtquelle, beispielsweise einer Leuchtstoffröhre oder Leuchtdiodenanordnung, beaufschlagt, welche außerhalb der jeweils von einer Reflektoranordnung bestimmten Abstrahlöffnung angeordnet ist. Bevorzugt befindet sich die zusätzliche Lichtquelle in einem Hohlraum, welcher von dem als ein nach unten offenes U ausgebildeten Leuchtengehäuse und der Lichtemissionsplatte sowie den angrenzenden Reflektoranordnungen gebildet wird.
  • Die zusätzliche Lichtquelle und die Befestigungseinrichtungen für die an den Reflektoranordnungen gehaltene Lichtemissionsplatte wirken sich in Bezug auf Fertigung und Montage der Leuchte nachteilig aus. Die Befestigungseinrichtungen beidseitig der Emissionsplatte können auch das Aussehen der Leuchte beeinträchtigen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Leuchte zu schaffen, welche bei einer kostengünstigen Fertigung und Montage eine verbesserte Lichtausnutzung und einen besonders ansprechenden Gesamteindruck aufweist.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen und in der Figurenbeschreibung enthalten.
  • Ein Grundgedanke der Erfindung kann darin gesehen werden, das Leuchtengehäuse beziehungsweise den Leuchtenkörper mit einer dem Betrachter zugewandten Leuchtenunterseite auszustatten und in dieser Leuchtenunterseite neben wenigstens einer Lichtaustrittsöffnung für eine einer Lampe zugeordneten Reflektoranordnung wenigstens einen Lichtdurchtrittsbereich für einen Teil des von der Lampe ausgestrahlten Lichts auszubilden.
  • Der der Verbesserung der Lichtausnutzung der wenigstens einen Lampe dienende Lichtdurchtrittsbereich wirkt mit einem zusätzlichen Reflektor zusammen, welcher derart angeordnet ist, dass Licht der zugeordneten Lampe zu dem Lichtdurchtrittsbereich gelangt.
  • Zweckmäßigerweise ist die der wenigstens einen Lampe zugeordnete Reflektoranordnung mit einem lichtdurchlässigen Bereich versehen, so dass der entsprechend ausgebildete zusätzliche Reflektor das hier austretende Licht bis über beziehungsweise in den Lichtdurchtrittsbereich der Gehäuseunterseite lenken kann.
  • Sowohl vom ästhetischen Standpunkt hinsichtlich des Gesamteindrucks der Leuchte, insbesondere im Bereich der Gehäuseunterseite, als auch im Hinblick auf eine möglichst rationelle Fertigung und Montage ist es vorteilhaft, dass der Lichtdurchtrittsbereich wie die wenigstens eine Lichtaustrittsöffnung für eine Lampen-Reflektoranordnung in die Gehäuseunterseite integriert ist und in einem Fertigungsschritt hergestellt werden kann.
  • Der Lichtdurchtrittsbereich in der Gehäuseunterseite des erfindungsgemäß U-förmig ausgebildeten Leuchtengehäuses, welches vorteilhaft einen relativ niedrigen Leuchtenrand als etwa rechtwinklige Abwinklung von der Gehäuseunterseite aufweist, kann als ein perforierter oder gelochter Bereich ausgebildet sein. Die Öffnungen können identisch oder unterschiedlich und auch in Form eines Musters ausgebildet sein.
  • Wenn ein Licht- beziehungsweise Farbfilter an der Innenseite des Lichtdurchtrittsbereiches angeordnet wird, können mit der erfindungsgemäßen Leuchte vorgebbare Farbeffekte erreicht werden. Gleichzeitig kann dadurch der Gesamteindruck der Leuchte auch im ausgeschalteten Zustand vorteilhaft verändert werden.
  • In einer bevorzugten Ausbildung weist die Leuchte eine nahezu quadratische Bauform mit einem relativ flachen, quaderförmigen Blechkörper als Leuchtengehäuse und einer rechteckigen Gehäuseunterseite auf. Als Lampe können Leuchtstoffröhren und als Reflektoranordnungen Parabolreflektoren mit jeweils zwei Seitenteilen und Querlamellen im Bereich der Lichtaustrittsöffnungen vorgesehen werden, wobei diese und der wenigstens eine Lichtdurchtrittsbereich parallel zueinander angeordnet sind.
  • Zweckmäßigerweise ist der lichtdurchlässige Bereich der Reflektoranordnung in dem dem Lichtdurchtrittsbereich der Gehäuseseite benachbarten Seitenteil der Reflektoranordnung ausgebildet.
  • Der der Auskopplung eines Lichtanteils dienende lichtdurchlässige Bereich kann vorteilhaft oberhalb der Querlamellen, insbesondere in einem oberen Längskantenbereich des entsprechenden Seitenteils des Parabolreflektors ausgebildet sein, wenn der zusätzliche Reflektor bis etwa über diesen Bereich reicht.
  • Die Herstellung und Montage des zusätzlichen Reflektors sind mit einem relativ geringen Aufwand verbunden, da der zusätzliche Reflektor im Wesentlichen aus einer ebenen, insbesondere weiß lackierten Reflektorfläche beziehungsweise -platte besteht und geneigt in dem Leuchtengehäuse und/oder Geräteträger befestigt wird.
  • Vorteilhaft kann die schräge beziehungsweise geneigte Anordnung des plattenförmigen zusätzlichen Reflektors von einem Befestigungsbereich, welcher in den Geräteträger integriert sein kann, vorgegeben werden. Der Befestigungsbereich ist dann mit dem entsprechenden Neigungswinkel schräg nach oben ausgerichtet und reicht beispiels weise mit einer oberen, freien Längskante bis nahe an die beidseitigen Lampenfassungen der zugehörigen Lampe.
  • Zur Versteifung des zusätzlichen Reflektors können Versteifungslaschen als rechtwinklige Abkantungen zur Reflektorfläche vorgesehen werden, welche in die Fertigung integriert werden können.
  • Eine erste Ausbildung der erfindungsgemäßen Leuchte kann vierlampig bestückt sein, wobei die vier Lampen mit jeweils einem Parabolraster für einen direkten Lichtanteil mit Abstrahlung im Lichtaustrittsbereich der Gehäuseunterseite und nach oben offen für einen Indirektlichtanteil ausgebildet sind, indem über den Parabolreflektoren keine obere Abdeckung vorhanden ist. Dabei sind jeweils zwei Lampen nebeneinander angeordnet, und die zugehörigen Parabolraster können als eine Einheit ausgebildet sein. Die Lampenfassungen sowie die Vorschaltgeräte und weitere elektrische Geräte können zweckmäßig am Geräteträger, welcher vorteilhafterweise komplementär zum Leuchtengehäuse ausgebildet ist, angeordnet sein.
  • Zwischen den jeweils zwei Parabolrastern beziehungsweise den zwei Lichtaustrittsöffnungen können zwei Lichtdurchtrittsbereiche, z. B. als perforierte Bereiche, und mit eingelegtem Lichtfilter sowie hinterleuchtet ausgebildet sein. Grundsätzlich kann auch nur ein Lichtdurchtrittsbereich vorgesehen werden. Die Hinterleuchtung der zwei Lichtdurchtrittsbereiche wird mit Hilfe von zwei zusätzlichen Reflektoren erreicht, welche jeweils wenigstens über dem innenseitig angeordneten, mit Löchern versehenen Seitenteil des Parabolreflektors in einer Schräg-Anordnung gehalten sind und sich über den jeweils zugeordneten Lichtdurchtrittsbereich erstrecken.
  • Eine alternative Leuchtenausbildung kann drei Lampen mit jeweils einem Parabolraster aufweisen, wobei es sich wiederum um Leuchtstoffröhren handelt. Die Lampen-Parabolraster-Anordnungen in drei Lichtaustrittsöffnungen der Gehäuseunterseite sind mit Abstand voneinander angeordnet, und dazwischen kann jeweils ein Lichtdurchtrittsbereich, beispielsweise als Perforation in der Gehäuseunterseite, ausgebildet sein. Vorteilhaft ist eine weitgehend gleiche Dimensionierung der Lichtdurchtrittsbereiche im Vergleich zu den Lichtaustrittsbereichen beziehungsweise den fluchtend angeordneten Reflektoranordnungen. Die Lichtdurchtrittsbereiche werden wiederum mit Hilfe von zusätzlichen Reflektoren hinterleuchtet, welche im vorliegenden Fall entweder von den bereichsweise gelochten, innenseitigen Seitenteilen der beiden äußeren Parabolraster oder aber von beiden bereichsweise gelochten Seitenteilen des mittleren Parabolrasters bis über den jeweiligen Lichtdurchtrittsbereich reichen.
  • Alternativ zu den Parabolreflektoren mit zwei Seitenteilen und Querlamellen als Reflektoranordnungen können die erfindungsgemäßen Leuchten auch eine opale Abdeckung im Bereich der Lichtaustrittsöffnungen aufweisen. Zweckmäßigerweise ist dann ebenfalls ein zusätzlicher Reflektor derart angeordnet, dass ein Lichtanteil der zugehörigen Lampe zu einem benachbarten Lichtdurchtrittsbereich umgelenkt wird.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand einer Zeichnung weiter erläutert. In dieser zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Leuchte;
  • 2 einen Schnitt nach Linie II in 1 in einer vergrößerten Darstellung;
  • 3 eine Explosionsdarstellung der Leuchte gemäß 1 und 2;
  • 4 eine vergrößerte Detaildarstellung nach Pfeil IV in 2 und
  • 5 eine vergrößerte Detailansicht eines lichtdurchlässigen Bereiches in einer Reflektoranordnung.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Leuchte 2, welche sich durch eine ebene, glatte Gehäuseunterseite 6 als Sichtfläche ohne störende Verbindungselemente, Schweißpunkte und Stoßfugen auszeichnet. Diese Leuchte 2 weist eine verhältnismäßig geringe Bauhöhe aufgrund eines flachen Gehäuserandes 7 und eines Geräteträgers 4 auf, welcher komplementär zu dem U-förmigen Leuchtengehäuse 3 ausgebildet und beispielhaft in 3 gezeigt ist.
  • Die Leuchte 2 ermöglicht eine Decken-Pendelmontage sowie eine Decken-Anbaumontage und eine Decken-Halbeinbaumontage sowie eine an die Raumgestaltung angepasste Ausbildung der dominanten Gehäuseunterseite 6 des Leuchtengehäuses 3.
  • Bei der in 1 gezeigten Leuchte 2 handelt es sich um eine vierlampige Leuchte mit zwei Lichtaustrittsöffnungen 8 für jeweils zwei Reflektoranordnungen 5, welchen jeweils eine Leuchtstoffröhre als Lampe (nicht dargestellt) zugeordnet ist. 2 bis 4 zeigen die Lampenfassungen 9 für die Leuchtstoffröhren, welche an dem Geräteträger 4 befes tigt sind. Als Reflektoranordnungen 5 sind Parabolraster eingesetzt, welche jeweils zwei Seitenteile 12, 13 und Querlamellen 14 aufweisen und hoch- oder mattglänzend ausgebildet sein können.
  • Bei der dargestellten Leuchte 2 sind die Lichtaustrittsöffnungen 8 randseitig in der Gehäuseunterseite 6 ausgebildet, und zwischen den Lichtaustrittsöffnungen 8 sind zwei Lichtdurchtrittsbereiche 10 in der ebenen, glatten Lichtunterseite ausgebildet. Gemäß 1 weist jeder Lichtdurchtrittsbereich 10 zueinander versetzte Lochreihen auf, deren Gesamtbreite etwa der Breite einer Lichtaustrittsöffnung 8 entspricht. Die Längenausdehnung stimmt mit der der Lichtaustrittsöffnungen 8 überein. Beide Lichtdurchtrittsbereiche 10 weisen ovale beziehungsweise schlitzartige Öffnungen auf, wobei die Öffnungen der jeweils mittleren Reihe größer beziehungsweise breiter als die der beiden äußeren Reihen sind. Die Lichtdurchtrittsbereiche 10 können auch als Lochreihen mit vorzugsweise runden und versetzt angeordneten Löchern ausgebildet sein. Ein hinterlegtes Licht- beziehungsweise Farbfilter 16 (siehe 2) kann den Kontrast zu dem Licht der Lichtaustrittsöffnungen 8 noch erhöhen.
  • 2 bis 4 verdeutlichen, dass jedem Lichtdurchtrittsbereich 10 Licht von der benachbarten Lampen-Reflektoranordnung 5 mit Hilfe eines zusätzlichen Reflektors 11 und wenigstens eines lichtdurchlässigen Bereichs 15 in der Reflektoranordnung 5 zugeführt wird.
  • Zur Ausbildung der zusätzlichen Reflektoren 11 wird auf 3 verwiesen. Daraus geht hervor, dass jeder zusätzliche Reflektor 11 plattenförmig ausgebildet ist und eine ebene, insbesondere weiß lackierte Reflektorfläche an seiner Unterseite aufweist. Für die gewünschte Umlenkung des von der angrenzenden Lampe ausgekoppelten Lichtanteils ist der zusätzliche Reflektor 11 derart dimensioniert, dass er nahezu von der Lampe beziehungsweise der Lampenfassung 9 über den gesamten Lichtdurchtrittsbereich 10 bis zur Gehäuseunterseite 6 reicht (siehe auch 2). Im Bereich von Abkantungen 17 liegt der zusätzliche Reflektor 11 jeweils innenseitig auf der Gehäuseunterseite 6 auf.
  • Die zusätzlichen Reflektoren 11 sind in einer Schräg-Anordnung in dem Leuchtengehäuse 3 und/oder Geräteträger 4 gehalten. Diese Schräg-Anordnung kann durch einen Befestigungsbereich 21 des Geräteträgers 4 (siehe 2 und 3) vorgegeben werden, und an diesen Befestigungsbereich 21 kann der zusätzliche Reflektor 11 beispielsweise mittels Schrauben befestigt werden.
  • An den kürzeren Seiten der zusätzlichen Reflektoren 11 können Versteifungslaschen 22 als rechtswinklige Abkantungen ausgebildet sein, welche mit dem Gehäuserand 7 des Leuchtengehäuses 3 zusammenwirken können.
  • Der durch den zusätzlichen Reflektor 11 zum Lichtdurchtrittsbereich 10 umgelenkte Lichtanteil der benachbarten Lampe gelangt über einen lichtdurchlässigen Bereich 15, welcher in der benachbarten Seitenwand 12 der Reflektoranordnung 5 ausgebildet ist, in den Raum zwischen dem zusätzlichen Reflektor 11 und dem Lichtdurchtrittsbereich 10. In 3 ist der lichtdurchlässige Bereich 15 in den innenseitigen Seitenteilen 12 der Reflektoranordnungen 5 stark schematisiert gezeigt.
  • Aus 5 geht hervor, dass der lichtdurchlässige Bereich 15 in dem Seitenteil 12 oberhalb der Querlamellen 14 und bevorzugt in einem oberen Längskantenbereich als ein perforierter oder gelochter Bereich ausgebildet sein kann.
  • 4 vermittelt die aus der Reflektoranordnung 5 durch den gelochten Bereich 15 ausgekoppelte Lichtstrahlung durch Pfeile A und deren Reflexion an der innenseitigen Reflexionsfläche des zusätzlichen Reflektors 11 (siehe Pfeile B).
  • Elektrische Geräte, beispielsweise Vorschaltgeräte 24 und dergleichen, werden vorteilhaft an der Unterseite eines plattenförmigen Bereichs 18 des Geräteträgers 4 befestigt (2 und 3). Der Geräteträger 4 erstreckt sich beim vorliegenden Ausführungsbeispiel über das Leuchtengehäuse 3 und ist als ein nach unten offenes U mit einem relativ flachen Geräteträgerrand 19 ausgebildet. Oberhalb der Lichtaustrittsöffnungen 8 des Leuchtengehäuses 3 ist der Geräteträger 4 bis auf den Befestigungsbereich 21 offen für einen Indirektlichtanteil ausgebildet.
  • Die Befestigung der Reflektoranordnungen 5 in den Lichtaustrittsöffnungen 8, welche längsseitig mit Befestigungsbereichen 20 versehen sind (3), erfolgt mittels an sich bekannter Befestigungsklammern 23 (4 und 5).

Claims (13)

  1. Leuchte, insbesondere Deckenleuchte, mit einem Leuchtengehäuse (3) für wenigstens eine Lampe und zugehörige Reflektoranordnung (5) sowie mit einem Geräteträger (4) zur Anordnung von Lampenfassungen (9) und elektrischen Geräten, wie Vorschaltgeräten (24) und dergleichen, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtengehäuse (3) etwa U-förmig ausgebildet ist und eine Gehäuseunterseite (6) und einen Leuchtenrand (7) aufweist und dass in der Gehäuseunterseite (6) neben einer Lichtaustrittsöffnung (8), welcher die Lampe und Reflektoranordnung (5) zugeordnet sind, wenigstens ein Lichtdurchtrittsbereich (10) ausgebildet ist und ein zusätzlicher Reflektor (11) derart angeordnet ist, dass ein Lichtanteil der Lampe zu dem Lichtdurchtrittsbereich (10) gelangt.
  2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die der Lampe zugeordnete Reflektoranordnung (5) einen lichtdurchlässigen Bereich (15) aufweist und dass der zusätzliche Reflektor (11) etwa von diesem lichtdurchlässigen Bereich (15) bis über den Lichtdurchtrittsbereich (10) der Gehäuseunterseite (6) reicht.
  3. Leuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtdurchtrittsbereich (10) in die Gehäuseunterseite (6) integriert und als ein perforierter oder gelochter Bereich mit gleichen oder unterschiedlichen und/oder als Muster angeordneten Öffnungen ausgebildet ist.
  4. Leuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtdurchtrittsbereich (10) innenseitig mit einem Licht- bzw. Farbfilter (16) versehen ist.
  5. Leuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtengehäuse (3) als ein relativ flacher, quaderförmiger Blechkörper mit einer rechteckigen Gehäuseunterseite (6) ausgebildet ist.
  6. Leuchte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass als Lampen Leuchtstoffröhren und als Reflektoranordnungen (5) Parabolreflektoren mit jeweils zwei Seitenteilen (12, 13) und Querlamellen (14) angeordnet sind und dass der lichtdurchlässige Bereich (15) der Reflektoranordnung (5) jeweils in dem dem Lichtdurchtrittsbereich (10) der Gehäuseunterseite (3) benachbarten Seitenteil (12) der Reflektoranordnungen (5) ausgebildet ist.
  7. Leuchte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der lichtdurchlässige Bereich (15) im Seitenteil (12) der Reflektoranordnung (5) als perforierter oder gelochter Bereich oberhalb der Querlamellen (14), insbesondere in einem oberen Längskantenbereich des Seitenteils (12), ausgebildet ist.
  8. Leuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zusätzliche Reflektor (11) eine ebene, insbesondere weiß lackierte Reflektorfläche aufweist und zur Umlenkung des mittels des lichtdurchlässigen Bereichs (15) in der Reflektoranordnung (5) ausgekoppelten Lichtanteils zu dem Lichtdurchtrittsbereich (10) der Gehäuseunterseite (6) in einer Schräg-Anordnung in dem Leuchtengehäuse (3) und/oder Geräteträger (4) gehalten ist.
  9. Leuchte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Geräteträger (4) für die Schräg-Anordnung des zusätzlichen Reflek tors (11) einen Befestigungsbereich (21) aufweist und dass der Befestigungsbereich (21) schräg nach oben ausgerichtet ist und mit einer oberen, freien Längskante nahe an die Lampenfassungen (9) der zugehörigen Lampe reicht.
  10. Leuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zusätzliche Reflektor (11) Versteifungslaschen (22) aufweist, welche rechtwinklig zur Reflektorfläche ausgebildet sind.
  11. Leuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils zwei Leuchtstoffröhren als Lampen und zwei Parabolreflektoren mit zwei Seitenteilen (12, 13) und Querlamellen (14) als Reflektoranordnungen (5) im Bereich von zwei parallelen Lichtaustrittsöffnungen (8) des Leuchtengehäuses (3) angeordnet sind und dass dazwischen zwei Lichtdurchtrittsbereiche (10) für ausgekoppelte und umgelenkte Lichtanteile der zugeordneten Lampen ausgebildet und mit Lichtfiltern (16) hinterlegbar sind.
  12. Leuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass drei Leuchtstoffröhren als Lampen und zugehörige Parabolreflektoren als Reflektoranordnungen (5) im Bereich von drei parallel angeordneten Lichtaustrittsöffnungen (8) angeordnet sind und dass zwischen den Lichtaustrittsöffnungen (8) jeweils ein Lichtdurchtrittsbereich (10) in der Gehäuseunterseite (6) des Leuchtengehäuses (3) ausgebildet und mit einem Lichtfilter (16) hinterlegbar ist.
  13. Leuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an Stelle der Reflektoranordnung (5) eine opale Abdeckung im Bereich der Lichtaustrittsöffnung (8) angeordnet ist und ein zusätzlicher Reflektor (11) derart angeordnet ist, dass ein Lichtanteil der jeweils zugehörigen Lampe zu einem benachbarten Lichtdurchtrittsbereich (10) umlenkbar ist.
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