DE202006006889U1 - Leuchtkasten zur Präsentation von transluzenten bedruckten Folien - Google Patents
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Abstract
Leuchtkasten
zur Präsentation
von transluzenten bedruckten Folien oder Diapositiven mit einer
im Innenraum des aus Profilleisten und einer Rückwand gebildeten Leuchtkastengehäuses angeordneten Leuchtquelle,
wobei an der vorderen Flachseite des Leuchtkastengehäuses im
Bereich der Profilleisten Haltemittel für die Folie oder für eine lichtdurchlässige Deckscheibe
angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet dass die Leuchtquelle als
mit einer Mehrzahl von LEDs versehenen Leiterplatte (7) ausgebildet
ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Leuchtkasten zur Präsentation von transluzenten bedruckten Folien oder fotografischen Diapositiven mit einer im Innenraum eines aus Profilleisten und einer Rückwand gebildeten Leuchtkastengehäuses angeordneten Leuchtquelle, wobei an der vorderen Flachseite des Leuchtkastengehäuses im Bereich der Profilleisten Haltemittel für die Folien oder Diapositive oder für eine lichtdurchlässige Deckscheibe angeordnet sind.
- Leuchtkästen der oben beschriebenen Art sind in vielfältiger Ausgestaltung aus dem Stand der Technik bekannt. Sie dienen vorrangig als Werbeträger im geschäftlichen Verkehr und auf Messeveranstaltungen, wobei die Leuchtkästen an Wänden oder geeigneten Ständervorrichtungen festgelegt werden.
- Als Leuchtquelle werden dabei üblicherweise Leuchtstoffröhren eingesetzt, da diese eine relativ gleichmäßige Lichtabstrahlung gewährleisten, wobei gleichzeitig die Wärmeentwicklung der Leuchtstoffröhren sich in akzeptablen Größenordnungen bewegt. Allerdings ist es erforderlich, dass derartige mit Leuchtstoffröhren versehene Leuchtkästen eine Mindesttiefe aufweisen, da die Bauhöhe der in aller Regel an der Rückwand der Leuchtkästen befestigten Leuchtquellen in Verbindung mit einem Mindestabstand der Diapositive oder bedruckten Folien von der Leuchtquelle selbst zur Vermeidung von Beschädigungen der Werbeträger erfordert. Diese liegt üblicherweise im Bereich von 20 cm und mehr.
- Die erforderliche Tiefenausdehnung der Leuchtkästen führt insbesondere bei größeren Abmaßen der Werbeträger zu voluminösen Gebilden, die auch auf Grund der notwendigen Profilabmaße ein nicht geringes Gewicht aufweisen.
- Auf Grund dieser Nachteile hat sich im Hinblick auf den bekannten Stand der Technik der Wunsch ergeben, Leuchtkästen der gattungsgemäßen Art bereitzustellen, bei denen auch große Abmessungen von Werbeträgern kostengünstig hergestellt werden können und die in Bezug auf ihre Händelung beim Transport und Aufbau verbessert sind. Darüber hinaus sollen die Leuchtkästen eine gegenüber dem Stand der Technik gleichmäßigere Ausleuchtung der vorderseitigen Werbefläche ermöglichen sowie auf Grund von Energieeinspareffekten nach dem Aufbau einen kostengünstigen Dauerbetrieb ermöglichen, wobei darüber hinaus an die Lebensdauer der Leuchtquelle, insbesondere bei schwer zugänglichen Leuchtkästen, in aller Regel hohe Anforderungen gestellt werden.
- Die geschilderte Gesamtaufgabenstellung wird in Zusammenschau mit den gattungsbildenden Merkmalen des Leuchtkastens durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 genannten Merkmale gelöst, wobei sich bestimmte spezielle Ausgestaltungen der erfinderischen Lehre zusätzlich aus den Merkmalen der Unteransprüche ergeben.
- Erfindungswesentlich für den neuartigen Leuchtkasten ist es, dass die Leuchtquelle als mit einer Mehrzahl von LEDs versehene Leiterplatte ausgebildet ist. Derartige Leiterplatten bieten die Möglichkeit einer gleichmäßigen Ausleuchtung der Vorderfront des Leuchtkastens, an dem das Diapositiv oder die bedruckte Folie angeordnet ist. Zusätzlicher Vorteil der erwähnten Leiterplatten ist eine besonders flache Bauweise, verbunden mit einer geringen Wärmeabstrahlung der auf der Leiterplatte befindlichen LEDs, was erstmals Leuchtkästen ermöglicht, die eine Tiefenausdehnung von nicht mehr als 50 mm aufweisen. Zusätzlicher Vorteil der verwendeten LEDs ist darüber hinaus deren außerordentliche lange Lebensdauer, sofern gewisse Rahmenbedingungen im Hinblick auf die angelegte Spannung eingehalten werden, wobei die dafür notwendigen Vorrichtungen Inhalt der Unteransprüche sind.
- Für die Lebensdauer der LEDs ist es insbesondere von Vorteil, wenn die elektrische Energieversorgung der Leiterplatten eine Spannungsstabilisierung aufweist. Darüber hinaus ist es zweckmäßig, den Leiterplatten einen Spannungsüberwachungs- und einen Spannungsbegrenzungsbaustein zuzuordnen. Die genannten Bausteine dienen dazu, zum einen die Helligkeit der verwendeten LEDs in einem Intensitätsbereich von 450 bis 550 mcd zu halten. Darüber hinaus soll durch die genannten Bauteile die Beschädigung der LEDs durch elektrostatische Entladungen beseitigt werden. Derartige elektrostatische Aufladungen können durchaus in der Größenordnung von 15 kW Biegen, wie sieh aus dem üblichen Human Body Modell ergibt. Selbst wenn eine direkte Berührung der LED-Baugruppen oder einzelner LEDs nicht möglich ist, können entsprechende Spannungsgrößenordnungen auftreten, die sich auch durch netzgebundene Transienten, wie beispielsweise mittels Blitzschlag oder beim Einschalten induktiver Lasten ergeben können, was bei den verwendeten LEDs, die aus dem Halbleiterkonglomerat Indium-Gallium-Nitrit bestehen, zur Zerstörung führen kann. Als wirksamer Schutz gegen derartige Überspannung wird der Ansteuerungsschaltung der LEDs eine spezielle Zener-Diode, die auch als Transil-Diode bezeichnet wird, implementiert. Diese Zener-Diode hat eine Reaktionszeit im Bereich von 15ps (Picosekunden) und wirkt für die auftretenden Spannungsspitzen als begrenzendes Element.
- Zusätzlich hat es sich als zweckmäßig erwiesen, die Leiterplatte aus mehreren Platinenelementen zusammenzusetzen, wobei die Platinenelemente eine Rasteranordnung der LEDs aufweisen und die äußeren, dem Randbereich des einzelnen Platinenelementes benachbarten LEDs einen Randabstand mit im Wesentlichen halbem Rastermaß des sonstigen LED-Abstandmaßes aufweisen. Durch den modularen Aufbau der Leiterplatten aus mehreren Platinenelementen lassen sich unterschiedlichste Größen von Leuchtkästen mit dieser neuartigen Leuchtquelle ausstatten.
- Die Platinenelemente können hierbei eine Rechteckform aufweisen, wobei sich insbesondere ein Kantenmaß im Bereich von 180 bis 350 mm für die einzelnen Platinenelemente als vorteilhaft erwiesen hat.
- Auf den einzelnen Platinenelementen Biegt das Rastermaß als Abstandsmaß zweier benachbarter LEDs im Bereich von 25 bis 40 mm, wobei sich unter Berücksichtigung eines Abstrahlwinkels von 120° der LEDs insbesondere ein Rastermaß von 30 mm als vorteilhaft erwiesen hat.
- Um die Stromaufnahme eines Platinenelementes zu minimieren, sind entsprechend einer zweckmäßigen Weiterbildung des Gegenstandes der Erfindung jeweils sechs LEDs in Serie geschaltet. Auf einer Platinengröße von 210 × 300 mm lassen sich somit bei einem Rastermaß von 30 mm siebzig LEDs unterbringen, wobei die verbleibenden zwei LEDs dadurch antiparallel geschaltete Z-Dioden substituiert sind. Die Stromaufnahme der gesamten Platinenelementebaugruppe beträgt in Abhängigkeit von den durch die Schwankungen in der Vorwärtsspannung der LEDs üblichen Toleranzen ca. 240 bis 310 mA bei 24 V Gleichstrom. Die Gleichstromspannung muss dabei, wie oben bereits erwähnt, durch eine Spannungsüberwachungs- und -stabilisierungseinheit elektronisch auf einem konstanten Niveau gehalten werden.
- Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Gegenstandes der Erfindung kann die auf der Vorderseite des Leuchtkastens angeordnete bedruckte Folie durch eine rückseitige Beschichtung so vorbereitet sein, dass sie mit einem im vorderen Bereich der Profilleisten des Leuchtkastens angeordneten Klettbandleisten zusammenwirkt und so eine einfache und kostengünstige Befestigungstechnik gewährleistet werden kann.
- Darüber hinaus bildet das genannte Material optimale optische Durchlässigkeiten, um in Verbindung mit der LED-Technik eine gleichmäßige Ausleuchtung der mittels des Leuchtkastens zu präsentierenden Werbefolie zu gewährleisten.
- Im Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert.
- Die Figur zeigt: eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Leuchtkastens, wobei in einer Teilschnittdarstellung die im Innern des Leuchtkastens befindliche Leuchtquelle veranschaulicht ist.
- Der in der Figur dargestellte erfindungsgemäße Leuchtkasten besteht im Wesentlichen aus Strangpressprofilenaus Aluminium, die die Seitenwände
1 ,2 ,3 und4 bilden. An der Rückseite ist das insgesamt mit5 bezeichnete Leuchtkastengehäuse durch eine Rückwand6 geschlossen. - An der Vorderseite befindet sich die Projektionsfläche des Leuchtkastens, die zum einen mittels einer lichtdurchlässigen Deckscheibe geschlossen sein kann, an der beispielsweise ein Diapositiv angeordnet sein kann. Alternativ dazu ist es möglich, auf die Projektionsfläche eine transluzente bedruckte Folie aufzuspannen, wobei als Aufspanntechnik aus dem Stand der Technik unterschiedliche Möglichkeiten bekannt sind. Die von hinten erfolgende Beleuchtung der transluzenten bedruckten Folie oder des Diapositivs geschieht erfindungsgemäß dadurch, dass als Leuchtquelle eine Mehrzahl von LEDs benutzt wird, die auf einer gemeinsamen Leiterplatte
7 angeordnet sind. - Die Leiterplatte
7 besteht dabei aus einzelnen Platinenelementen7A ,7B ,7C ,7D dergestalt, dass die gesamte Projektionsfläche des Leuchtkastens von innen her ausgeleuchtet ist. Die LEDs der Platinenelemente7A ,7B besitzen dabei ein festes Rastermaß von 30 mm, entsprechend dem in der Zeichnung aufgeführten Maß a, wobei gleichzeitig die äußeren, dem Randbereich des einzelnen Plattenelementes7A ,7B benachbarten LEDs einen Randabstand mit im Wesentlichen halbem Rastermaß a/2 des sonstigen LED-Abstandsmaßes a aufweisen. Auf diese Weise lassen sich die einzelnen Platinenelemente so aufbauen, dass ein gleiches LED-Rastermaß auf der gesamten Leiterplatte7 vorhanden ist. Durch diese Maßnahme wird eine in jeder Hinsicht gleichmäßige Ausleuchtung der Projektionsfläche erzielt. Die LEDs besitzen in Verbindung mit dem bevorzugten Rastermaß von 30 mm einen Abstrahlwinkel von 120°, so dass mit Hilfe des erfindungsgemäßen Aufbaues besonders flache Leuchtkästen konzipiert werden können, die in ihrer Tiefenausdehnung bis auf Maße von unter 50 mm herabgesetzt sind. - Der spezielle Aufbau der Leiterplatte
7 bzw. der die Leiterplatte7 bildenden Platinenelemente7A ,7B ist gekennzeichnet durch eine Reihenschaltung von einer Mehrzahl, vorzugsweise von sechs LEDs, wobei die elektrische Energieversorgung der Platinenelemente sowohl einen Spannungsüberwachungsbaustein als auch einen Spannungsbegrenzungsbaustein sowie eine Spannungsstabilisierung aufweist. Das Zusammenwirken der genannten Bausteine ermöglicht eine lange Lebensdauer der LEDs, wobei gleichzeitig der Problematik vorgebeugt wird, dass die verwendten LEDs auf Grund ihres Aufbaus gegenüber elektrostatischen Entladungen sehr empfindlich reagieren. - Anzumerken ist noch, dass als besonders zweckmäßige Ausgestaltung des Leuchtkastens sich die Tatsache ergeben hat, dass durch eine spezielle transluzente bedruckte Folie, die an ihrer Rückseite mit einer klettfähigen Oberfläche versehen ist, sich eine besonders einfache Befestigungstechnik in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Leuchtkasten erzielen lässt. Dies hat den Hintergrund, dass die genannte Folie in Verbindung mit der neuartigen Beleuchtungstechnik eine bisher nicht gekannte Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung ermöglicht. Die Klettverbindung der genannten Folie erfolgt dabei im vorderen Bereich der die Seitenwände
1 ,2 ,3 und4 bildenden Aluminiumprofile, an der in verdeckter Weise schmale Streifen Klettband festgelegt sind. An diesen schmalen Streifen Klettband Isst sich dann die genannte Folie problemlos festlegen. -
- 1
- Seitenwand
- 2
- Seitenwand
- 3
- Seitenwand
- 4
- Seitenwand
- 5
- Leuchtkastengehäuse
- 6
- Rückwand
- 7
- Leiterplatte
- 7A
- Platinenelement
- 7B
- Platinenelement
- 7C
- Platinenelement
- 7D
- Platinenelement
Claims (8)
- Leuchtkasten zur Präsentation von transluzenten bedruckten Folien oder Diapositiven mit einer im Innenraum des aus Profilleisten und einer Rückwand gebildeten Leuchtkastengehäuses angeordneten Leuchtquelle, wobei an der vorderen Flachseite des Leuchtkastengehäuses im Bereich der Profilleisten Haltemittel für die Folie oder für eine lichtdurchlässige Deckscheibe angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet dass die Leuchtquelle als mit einer Mehrzahl von LEDs versehenen Leiterplatte (
7 ) ausgebildet ist. - Leuchtkasten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterplatte (
7 ) aus mehreren Platinenelementen (7A ,7B ,7C ,7D ) zusammengesetzt ist, wobei die Platinenelemente (7A ,7B ,7C 7D ) eine Rasteranordnung der LEDs aufweisen und die äußeren, dem Randbereich des einzelnen Platinenelementes (7A ,7B ) benachbarten LEDS einen Randabstand mit im Wesentlichen halbem Rastermaß des sonstigen LED-Abstandsmaßes aufweisen. - Leuchtkasten nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet dass das Rastermaß als LED-Abstandsmaß im Bereich von 25 bis 45 mm liegt.
- Leuchtkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl von LEDs eines Platinenelementes (
7A ,7B ,7C ,7D ) in Reihenschaltung mit elektrischer Energie versorgt ist. - Leuchtkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Energieversorgung der Platinenelemente (
7A ,7B ,7C ,7D ) einen Spannungsüberwachungs- und Spannungsbegrenzungsbaustein aufweist. - Leuchtkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Energieversorgung der Platinenelemente (
7A ,7B ,7C ,7D ) eine Spannungsstabilisierung aufweist. - Leuchtkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Platinenelemente (
7A ,7B ,7C 7D ) eine Rechteckform aufweisen. - Leuchtkasten nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Platinenelemente (
7A ,7B ,7C ,7D ) ein Kantenmaß im Bereich von 180 bis 350 mm aufweisen.
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