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DE2015489A1 - Orthopaedic foot embedding support - Google Patents

Orthopaedic foot embedding support

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Publication number
DE2015489A1
DE2015489A1 DE19702015489 DE2015489A DE2015489A1 DE 2015489 A1 DE2015489 A1 DE 2015489A1 DE 19702015489 DE19702015489 DE 19702015489 DE 2015489 A DE2015489 A DE 2015489A DE 2015489 A1 DE2015489 A1 DE 2015489A1
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DE
Germany
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foot
sole
support
embedding according
underside
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DE19702015489
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English (en)
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DE2015489B2 (de
DE2015489C3 (de
Inventor
die Anmelder P sind
Original Assignee
Klingelhofer, Georg, Tiedemann geb Papendick, Herta, 6500 Mainz
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Klingelhofer, Georg, Tiedemann geb Papendick, Herta, 6500 Mainz filed Critical Klingelhofer, Georg, Tiedemann geb Papendick, Herta, 6500 Mainz
Priority to DE19702015489 priority Critical patent/DE2015489C3/de
Publication of DE2015489A1 publication Critical patent/DE2015489A1/de
Publication of DE2015489B2 publication Critical patent/DE2015489B2/de
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Description

  • Orthopädische Fusseinbettung sowie Verfahren und Vorrichtung zu ihrer Herstellung Die Erfindung bezieht sich auf eine orthopEdisehe Fusseinbettung, die aus einem sohlenartigen Teil, bei dem fliessfähiges Medium, insbesondere Luft im Inneren einer undurchlässigen, ringsum geschlossenen Hülle gehalten und in einer porösen Lage, insbesondere einer Schaumstofflage geführt ist, und aus den zur Anpassung an den jeweiligen Fuss erforderlichen Abstützungen besteht.
  • Es ist bekannt, zur Behandlung von Fussdeformitäten und deren Vorbeugen mittels Modellherstellung der Pussform im Abdruckverfahren relativ starre Einlagen, Gelenkstützen u.dgl. anzufertigen. Dies hat aber dei esentlichen Nachteil, dass der elastischen Einheit des Pusses, insbesondere beim Gehen, starre Elemente entgegengesetzt werden, die den psychologischen Federungseffekt des Fussgewölbes hemmen.
  • Es sind auch Schaumstoffeinlagen mit fertiger Gelenkstütze bekannt, die aber nicht den Erfordernissen entsprechen, da ihre Elastizität mit der Zeit an Wirkung einbüsst und die Einlagen keine individuelle, jeder Fussform entsprechende Gestaltung annehmen können.
  • Eine weiter vorgeschlagene Einlegesohle besteht aus porösem Gummi mit einem ueberzug aus wenig elastischem und möglichst glattem Material bei einem standartisierten Oberflächenprofil.
  • Bei dieser Einlegesohle fehlt die Funktion der selbsttägen Anpassung an die jeweilige Fussform.
  • Als Senkfusseinlage ist auch schon eine Einlegesohle vorgeschlagen worden, bei welcher zwei an den Rändern miteinander verschweisste Kunststoffschichten im Bereich des Pusagewölbes ein mit einem Luftdruckventil ausgestattetes Luftkissen besitzen, das mit einer keilförmigen elastischen Gummieinlage ausgestatet ist. Eine weitere bekannte orthopädische Schuheinlegesohle besteht aus einer luftdurchlässigen, elastischien Hülle aus Kunststoff, in der Luft in dosierter Menge gespeichert ist. Um dabei eine bestimmte Strömungsbahn der Luft innerhalb der Einlage zu erzielen, ist deren Hohlraum durch linienförmig geführte Schweissnähte in Kammern unterteilt.
  • Es ist schliesslich eine Schuheinlage bekannt, die aus einer undurchlässigen Hülle aus elastischem Material besteht, die mit einem dosierten, gasförmigen oder flüssigem Medium gefüllt und mit einem Ventil versehen sein soll. Diese bekannte Schuheinlegesohle soll eine nicht vollständig durchgehende oder unterbrochene Schweissnaht -aufweisen, die zwar eine gewisse Kammerunterteilung hervorruft, aber diese Kammern nicht vollständig-voneinander abtrennt. Hierdurch soll eine bestimmte Strömungsbahn für das eingeschlossene Medium im Inneren des Schaumstoffpolsters von einer Kammer zur anderen erzielt werden. Diese bekannte Schuheinlage ist -aber mit einer Reihe von Mängeln behaftet, insbesondere fehsl der Abstützung-seffékt. Darüberhinaus ist beiden bekannten Schuheinlegesohlen durchweg der Mangel -gegeben, dass die Ränder zur Erzielung der vollständig sicheren Abdichtung verhältnismässig breit ausgebildet sind und dadurch Druckstellen bilden.
  • Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine orthopädische Fusseinbettung zu schaffen, die eine dem jeweiligen Puss entsprechende Abstimmung und Abstützung ermöglicht und darüberhinaus ein besonders bequemes Tragen gewährleistet. Die Fuss einbettung soll ausserdem eine gewisse massierende Wirkung an der Unterseite des Fusses ausüben.
  • Die gestellte Aufgabe wird gemäss der Erfindung durch die Kombination der folgenden Merkmale gelöst: a) dass die vordere Abschlussnaht der Hülle knapp hinter oder knapp vor detn durch den vorderen Endbereich der Mittelfussknochen bestimmten beiden vorderen Hauptauftrittpunkten des Fusses angeordnet und entsprechend der vorderen Enden der Mittelfussknochen kurvenförmig ausgebildet ist; b) dass die die Hülle ringsum verschliessenden Nähte als schmale, von der Hüllenwand überrollbare Trennschweissnähte ausgebildet sind und c) dass die Abstützelemente ausserhalb des sohlenartigen Teiles an dessen Unterseite befestigt sind.
  • Die orthopädische Fusseinbettung gemäss der Erfindung bietet den Vorteil, dass sie sich ohne weiteres den verschiedensten Anforderungen anpassen lässt. Sie ist nicht allein zur Behandlung fon Fussdeformitäten und deren Vorbeugung anwendbar, sondern lässt sich ebenso gut auöh zum bequemen Tragen am normalen Fuss einrichten. Durch das an der Unterseite des Fusses anliegendesohlenartige Teil, das mit fliessfähigem Medium gefüllt ist, wird während des Gehens eine ständige Massagewirkung an der Fussunterseite, insbesondere im Bereich der so massierten Eussteile wesentlich verbessert.
  • Der sohlenartige Teil kann sich in Art einer Einlegesohle rückwärts bis unter die Ferse und über den durch die Ferse bestimmten-hinteren Hauptauftrittspunkt des Fusses hinaus erstrecken.
  • In Verbindung mit der Erfindung können die verschiedensten ansich bekannten Abstützelemente benutzt werden, beispielsweise eine längsgewölbestütze aus relativ festem Kunststoff. Es ist auch möglich, ein Abstützelement in Art einer unter dem mittleren Teil des Fusses a-ngeordneten Einlageschale zu benutzen, die eine gewisse federnde, nachgiebige Wirkung aufweist. Die Einlageschale kann auch mit hochgezogenen Seitenwänden ausgebildet- sein. Zusätzlich zu diesen ansich bekannten AbstUtzelementen können noch je nach Bedarf Supinationskeile an der Unterseite des Abstützelementes befestigt werden.
  • In einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist der sohlenartige Teil in Art einer Pelotte, deren Vordernaht knapp vor dem vorderen Hauptauftrittspunkten des Pusses, jedoch in Abstand hinter den Auftrittspunkten der Zehenballen angeordnet ist und deren rückwärtige Naht hinter den vorderen Hauptauftrittspunkten des Fusses etwa dreieckförmig in den Mittelfussbereich verläuft, ausgebildet und mittels flacher, flexibler Einlageteile dem hinteren oder vorderen Teil des Schuhes angepasst.
  • Solche aus Pelotte und Anpassungsstück gebildeten Fusseinbettungen eignen sich insbesondere in solchen Fällen, wenn die erforderlichen Abstützelemente schon in dem Fußbett des Schuhes selbst angebracht sind oder solche Abstützungselemente nicht benötigt werden.
  • Die Füllung des sohlenartigen Teiles mit fliessfähigem Medium und Schaumstoff ist im Rahmen der Erfindung in verschiedener, von Fall zu Fall vorher bestimmter Dicke innerhalb eines Bereiches von etwa 4 bis 16 mm ausgebildet.
  • Für die Herstellung von sohlenartigen Teilen für orthopädische Fusseinbettungen gemäss der Erfindung eignet sich insbesondere ein Herstellungsverfahren, bei dem eine flexible Folie aus undurchlässigem, thermoplastischem Kunststoff, mindestens eine Lage von thermoplastischem Schaumstoff und eine zweite flexible Folie aus undurchlässigem, thermoplastischem Kunststoff übereinandergelegt werden und der sohlenartige Teil an dem seiner vorherbestimmten Form entsprechenden Rand durch Trennschweissen unter dichtem Verschweissen der beiden Folien und des zwischengelegten Schaumstoffes entlang einer schmalen, ringsum dichten Naht ausgeschnitten wird. Zur Durchführung dieses Verfahrens eignet sich eine Vorrichtung, die aus einer Auflageplatte aus festem elektrisch isolierendem Material und einem beheizten lrennschweissstempel mit einem der Form des herzustellenden Sohlenteiles entsprechenden Schweissrand besteht. Gemäss der Erfindung ist der Rand des Schweisstempels in Art einer Schneide ausgebildet, deren nach dem Sohlenteil gerichteter Profilschenkel steil und nach dem Abfall gerichteter-Profilschenkel flach angestellt sind.
  • Einige Ausführungsformen der Erfindung werden im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen: Figur 1: ein Fussabdruekbild mit szchematischer Darstellung der diesem Fuss entsprechenden sohlenartigen Zeile; Figur 2 einen längeren sohlenartigen Teil gemäss der Erfindung in Draufsicht-; Figur 3: einen kürzeren sohlenartigen Teil gemäss der Erfindung in Draufsicht; Figur 4. einen Schnitt nach der Linie IV-IV der Figur 3; Figur 5: einen Teilschnitt V-V der Figur 3 in vergrössertem Masstab bei überolltem Umfangsrand des sohlenartigen Teiles; die Figuren 6 bis 8: Schnittdarstellungen entsprechend der Linie VI-VI der Figur 2 mit verschiedenen Abstüt zungselementen; Figur 9: einen sohlenartigen Teil gemäss der Erfindung in Ausbildung als Pelotte mit rückwärtiger hpassungssunge für den Schuh; Figur 10: einen sohlenartigen Teil gemäß der Erfindung in Form einer Pelotte mit vorderer Anpassungszunge für den Schuh; Figur 11: eine schematische Schnittdarstellung der Herstellungs vorrichtung in geöffnetem Zustand und Figur 12: eine schematische Schnittdarstellung der Herstellungsvorrichtung in geschlossenem Zustand.
  • Wie aus dem in Figur 1 gezeigten Fussabdruck ersichtlich, weist der menschliche Puss drei Hauptauftrittspunkte A, B-und C auf, wie sie in Figur 1 angedeutet sind. Der Hauptauftrittspunkt A liegt im Bereich des vorderen Capitulum des 1. Mittelfussknochens und zwar im wesentlichen unterhalb der dort liegenden Sesambeine. Der zweite Hauptauftrittspunkt B liegt etwa unterhalb des Capitulum des 5. Mittelfussknochens. Die dazwischen-liegenden vorderen Oapitular des zweiten, dritten und vierten Mittelfussknochens liegen, wie es etwa durch die punktierte Linie D in Sigur 1 angedeutet ist. Diese Capitular des zweiten, dritten und vierten Mittelfusskhochens sind aber durch die Querwölbung des Fusses gegenüber denjenigen des ersten und fünften Mittelfussknochens angehoben, sodass dort normalerweise kein Hauptauftrittspunkt liegt. Der dritte Hauptauftrittspunkt C liegt im Bereich unterhalb des Fersenbeines.
  • Aus diesen anatomischen Voraussetzungen sind gemäss der Brfindung sohlenartige Teile für die orthopädische Fusseinbettung wie folgt zu entwickeln: 1. Ein langes sohlenartiges Element entlang der gestrichelten Linie E. Diese Linie E überschreitet die voll ausgezogene Fussumfangslinie F am inneren, hinteren Bereich, weil dort Abstützelemente unter dem sohlenartigen Element anzuordnen sind. Nach vorn erstreckt sich dieses lange sohlenartige Element, wie der vordere Bereich der gestrichelten Linie E zeigt, über die Hauptauftrittspunkte A, und B und die punktierte Linie D hinaus. Es endet aber vor den Aufdruckstellen der Fusszehen.
  • 2. Ein kürzeres solienartiges Element, das im rückwärtigen Teil wie das längere sohlenartige Element durch die Linie E bis zu den Punkten G und H bestimmt ist. Zwischen den Punkten G und H ist eine kurvenförmige vordere Kante I gebildet, die hinter den Hauptauftrittspunkten A und B liegt, sich aber etwa entsprechend der Linie D nach vorn zwischen die Hauptauftrittspunkte A und B erstreckt, um die Querwölbung des Fusses zu unterstützen. Dieses kürzere sohlenartige Element liegt somit nur unter dem Hauptauftrittspunkt C an der Ferse.
  • 3. Ein pelottenartiges Sohlenelement, das unter die Hauptauftrittspunkte A und B zu legen ist und an seiner vorderen Abgrenzung durch den vorderen Teil der gestrichelten Linie E des langen sohlenartigen Elementes bestimmt und in seinem rückwärtigen, etwa dreieckförmigen, sich unter den Mittelfuss legenden Teil zwischen den Punkten s und L durch die strichpunktierte Linie M bestimmt ist. Das in Figur 2 gezeigte elängere sohlenartige Element 1 ist entapreohand den oben anhand der gestrichelten Kontur E erläuterten Gesichtspunkten ausgebildet mit dem unwesentlichen Unterschied. einer durch die -Fussform des. Trägers bestimmten schmaleren Ausbildung. Das.
  • Sohlenelement 1 ist, wie in Figur 4 dargestellt, aus einer luftundurchlässigen Hülle und in dieser Hülle angeordnetem Schaumstoff als Träger eines flies-sfähigen Mediums beispielsweise Luft gebildet. Die Luftundurchlässige Hülle- besteht im dargestellten Beispiel aus einer Deckfolie 2 und. einer Bodenfolie 5, zwischen die der gewünschten Dicke des sohlenartigen Elementes 1 ents-prechend eine ode-r mehrere Lagen 4 aus Schaumstoff eingelegt ist. Der Schaumstoff und die in ihm getragene.
  • Luft sind dadurch gegenüber der Aussenluft abgeschlossen, dass die Deckfolie 2, die Bodenfolíe 3 und der Schaumstoff 4 rings um an diner schmalen Trennschweissnaht 5 dicht miteinand-er verschweisst sind. Da die Deckfolie 2 und die Bodenfolie 3.
  • flexible Kunststoffolien sind, passt sich die Deckfolie 2 insbesondere in den Hauptauftrittspunkten A, 3 und C des Fussesder Fussform an, während sich die -Bodenfoie 3 dem Fussbe.tt des Schuhes und unter dem sohlenartigen Teil 1 angebrachten Abstützelementen anpasst. Durch den ringsum dichten Abschluss ist in dem sohlenartigen Element 1 nicht die Schaumstoffschicht 4, sondern die Luft tragendes Element, das verhindert, dass die Schaumstoffschicht 4 vollständig fest zusammengedrückt werden kann.
  • In Figur 3 ist ein kurzes, sohlenartiges Element 6 gezeigt, das abgesehen von schmalerer Ausbildung entsprechend dem hinteren Teil der Kontur E und der Kurve I in Figur 1 ausgebildet ist. Der Aufbau des kürzeren sohlenartigen Elementes 6 ist der gleiche, wie er oben anhand der Figur 4 für das längere sohlenartige Element 1 e-rläutert worden ist.
  • Figur 5 zeigt in etwas vergrösserter Darstellung einen Ausschnitt V-V der Figur 3, wenn die Deckfolie 2 des sohlenartigen Elementes 6 während der Bewegung des Fusses etwas nach vorn geschoben worden ist. Durch ihre sehr schmale Ausbildung wird die Trennschweissnaht 5 beim Verschieben der Deckfolie 2 nach unten gegen den Rand der Bodenfolie 3 gerollt. Die Oberseite des sohlenartigen Elementes 6 bleibt im Randbereich glatt und abgerundet, sodass keinerlei Druckstellen am Fuss entsteht.
  • Die in Figur 5 gezeigte Randabrundung 7 des sohlenartigen Xlementes 6 tritt auch ein, wenn das sohlenartige Element längere Zeit in Gebrauch gewesen ist und sich seine Deckfolie 2 durch die Belastung durch den Fuss etwas gedehnt hat. Die in Figur all-5 gezeigte Randausrundung 7 tritt nicht siñ am vorderen Rand, sondern auch an den Seitenrändern und den rückwärtigen Randbereich des sohlenartigen Elementes 6 und auch in gleicher Weise an den Rändern des längeren sohlenartigen Elementes 1 und des weiter unten erläuterten pelottenartigen Sohlenelementes auf.
  • Die Deckfolie 2 und die Bodenfolie 3 bestehen aus thermoplastischem Kunststoff und sind gut fltexibel. An ihrer Aussenseite sind sie ausserdem etwas genarbt, um eine bessere Auflage des Strumpfes zu gewährleisten. Die Schaumstoffschjcht 4 besteht vorzugsweise aus aufgeschäumten Kunststoff auf Polyvinylchloridbasis.
  • Im Beispiel der Figur 6 ist ein sdlenartiges Element 1 bzw. 6 in Verbindung mit einer Längsgewölbestütze 8 aus nachgiebigem Kunststoff auf Polyesterbasis oder Polyvinylchloridbasis. Die Längsgewölbestütze 8 ist in bekannter Weise den Anforderungen an den jeweiligen Fuss durch Bearbeiten, beispielsweise Schleifen an der Seitenfläche und der Unterfläche-angepasSt und mit der oberen Fläche-an die Unterseite des sohlenartigen Blementes 1 bzw. 6 angeklebt. Falls erforderlich, können unter der Längsgewölbe stütze noch ein oder mehrere Supinationskeile 9 angebracht insbesondere anteklebt~werden.
  • Figur 7 zeigt ein sohlenartiges Element 1 bzw. 6 in Verbindung mit einer Einlageschale 10, die ebenfalls aus nachgiebigem Kunststoff auf Polyesterbasis oder Polyvinylchloridbasis hergestellt ist und selbst in Längsrichtung des Fusses brückenartig gewölbt und entsprechend dem Pfeil 11 nach unten elastisch verformbar ist. Die Einlageschale 10 ist an der Innenseite des Fusses mit einer Längsgewölbestütze 12 und an der Aussenseite des Fusses mit einer Antitorsionsstütze 13 ausgebildet. Die Einlageschale 10 ist an ihren Aussenflächen und ihrer Unterseite tzur Anpassung an den jeweiligen Fuss verarbitet, insbesondere geschliffen und mit ihrer oberen Fläche an die Unterseite des sohlenartigen Elementes 1 bzw. 6 angeklebt.
  • Figur 8 zeigt ein sohlenartiges Element 1 bzw. 6 in Verbindung mit einer Einlageschale 14, die sich von der in Figur 7 gezeigten Einlageschale 10 durch höhere Ausbildung der Längsgewölbestütze 15 und durch wesentlich erhöhte Antitorsionsstütze 16 unterscheidet. In solchem Fall wird insbesondere eine besonders breite Ausführung des sohlenartigen Elementes 1 bzw. 6 benötigt, um sowohl die Längsgewölbestütze 15 als auch die Antitorsionsstütze 16 voll zu überdecken.
  • In den Beispielen der Figuren 9 und 10 sind pelottenartige Sohlenelemente 17 benutzt. Die Pelotten 17 sind in ihrem Aufbau gleich wie die sohlenartigen Elemente 1 und 6. Ihr Querschnitt ist der gleiche, wie er anhand Figur 4 beschrieben wurde.
  • In Figur 9 ist eine rechte Schuheinlage dargestellt, bei der an den rückwärtigen Teil der Pelotte 17 eine dünne Lederzunge 18 angeklebt ist. Diese Federzunge 18 dient im wesentlichen zum Anpassen an-die Schuhform und zur Gewährleistung, dass die Pelotte 17 ihre richtige Lage innerhalb des Schuhes einnimmt. Unter der P6btte 17 sind entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Fusses Abstützelemente, beispielsweise Metatarsal-Abstützelemente anzubringen, die wiederum aus Kunststoff auf Polyesterbasis oder Polyvinylchloridbasis bestehen und entsprechend dem jeweiligen Fuss bearbeitbar sind. Solche Abstätzelemente sind analog den Beispielen nach den Figuren 6 bis 8 an der Unterseite der Pelotte ansukleben.
  • Im Beispiel der Figur iO ist die Pelotte 17'auf eine'dünne, flexible Federzunge 19 geklebt, die dem vorderen Teil des Schuhes angepasst ist, sodass die Pelotte 17 auf diese Weise eine deffinierte Lage im Inneren des Schuhes einnimmt. Abstützelemente können in solchem Beispiel zwischen der Pelotte 17 und der Lederzunge 19 eingeklebt werden.
  • In allen Ausführungsbeispielen kann das sohlenartige Element 1 bzw. 6 bzw. 17 in verhältnismässig weiten Bereich seiner Dicke entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten variiert werden, beispielsweise in Dicken zwischen etwa 4 mm und etwa 16 mm.
  • Wie die Figuren 11 und 12 zeigen, wird zunächst eine Deckfolie 2 mit ihrer späteren oberen Fläche auf die Oberseite einer elektrisch isolierenden Platte 20 aus Venolharz-Schichtstoff, beispielsweise mit Papier oder Textilstoff als Harzträger gelegt.
  • ueber die Deckfolie 2 wird dann entsprechend der gewünschten späteren Gesamtdicke des sohlenartigen Elementes eine oder mehrere Schaumstofflagen 4 gelegt. Die Schaumstofflagen 4 werden dann mit einer Bodenfolie 3 abgedeckt, in der Weise, dass die Aussenfläche der Bodenfolie 3 nach oben kommt. Auf diese Materialaufschichtung 2, 4, 3 wird von oben her ein Trennschweisswerkzeug 21 im Sinne des Pfeiles 22 gedrückt. Dieses Drennschweisswerkzeug ist im wesentlichen in Art eines Stempels ausgebildet, der einen beheizten aus mehreren Lagen aus Messing oder Kupfer gebildeten Umfangsrand 23 enthält. Dieser Umfangsrand 23 ist an seiner unteren Stirnfläche nach aussen und oben bei 24 abgeschrägt, sodass er an der Innenkante eine scharfe, ringsum geschlossene Trennschweisskante 25 bildet. Diese Urennschweisskante 25 ist genau der gewünschten Form des herzustellenden sohlenartigen Elementes angepasst. Imd Inneren des Umfangsrandes 23 ist ein Abstützrand 26 angebracht, der sich bei dickerer Schaumstoffanordnung 4 beim Absenken auf die Bod-enfolie 3 abstützt und die sichere Verschweissung von Bodenfolie 3 und Dicke folie 2 auch bei dicken Schaumstofflagen 4 gewährleistet.
  • Durch die scharfkantige Ausbildung-der Trennschweisskante 25 und die Anordnung der Abschrägung 24 nach dem äusseren, also nach dem Abfallteil des Materials hin, wird die Ausbildung einer sehr schmalen Drennschweissnaht 5 am Umfang des herzustellenden sohlenartigen Elementes 1 bzw. 6 bzw. 17 erzielt. Der wesentlich breitere Teil der Trennschweissnaht entsteht im Bereich der Abschrägung 24 und liegt,-- wie Figur 12 verdeutlicht, im Bereich des Abfallmaterials.
  • Alle, in der Beschreibung, den Patentansprüchen und der Zeichnung wiedergegebenen Merkmale des Anmeldungsgegenstandes können für sich allein oder in jeder denkbaren Kombination von wesentlicher Bedeutung für die Erfindung s-ein.
  • Patentansprüche:

Claims (12)

  1. Patentansprüche 1. Orthopädische Pusseinbettung, bestehend aus einem sohlenartigen Teil, bei dem fliessfähiges Medium, insbesondere Luft im Inneren einer undurchlässigen, ringsum geschlossenen Hülle gehalten und in einer porösen Lage, insbesondere einer Schaumstofflage geführt ist, und aus den zurAnpassung an den jeweiligen Puss erforderlichen Abstützelementen, gekennzeichnet durch die Kombination der folgenden Merkmale: a) dass die vordere Abschlussnaht (5) der Hülle (2,3) knapp hinter oder knapp vor den durch den vorderen Endbereich der Mittelfussknochen bestimmten beiden vorderen Hauptauf:trittspunkten (A,B) des Fusses angeordnet und entsprechend den vorderen Enden der Mittelfussknochen kurvenförmig (vergl. LinieD) ausgebildet ist; b) dass die die Hülle (2,3) ringsum verschliessenden Nähte (5) als schmale, von der Hüllenwand Kberrollbare Trennschweissnähte ausgebildet sind und c) dass die Abstützelemente (8,9,10,14) ausserhalb des sohlenartigen Teiles (1,6,17) an dessen Unterseite befestigt sind.
  2. 2. Fusseinbettung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, da'ss der sohlenartige Teil (1,6) sich in Art einer Einlegesohle rückwärts bis unter/die Ferse über den durch die Ferse bestimmten hinteren Hauptauftrittspunkt (a) des Pusses hinaus erstreckt.
  3. 3. usseinbettung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch-gekennzeichnet, dass eine Längsgewölbestütze (8) aus elastischem, relativ festem Kunststoff als Abstützelement auf der Untersei-te des sohlenartigen Teiles befestigt ist.
  4. 4. Fusseinbettung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abstützelement in Art einer unter den mittleren Teil des Fusses angeordneten Einlageschale aus elastischem, relativ festem Kunststoff an der Unterseite des sohlenartigen Teiles (1,6) befestigt ist.
  5. 5. Fusseinbettung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Einlageschale (10) an der Fussinnenseite mit einer Längs-, gewölbestutze (12) und an der Fussaussenseite mit einer Antitorsionsstütze (13) ausgebildet ist.
  6. 6. usseiznbettung-nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass diet-Einlageschale (14) an der Fussinnenseite mit einer relativ hoben Längsgewölbestütze (15) und an der Fussaussenseite mit einer hohen Fussgegenstütze (16) ausgebildet ist.
  7. 7. Fusseinbettung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (8,10,14) an seiner Unterseite brückenartig federnd gewölbt ausgebildet ist.
  8. 8. Pusseinbettung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass nach Bedarf zusätzliche Supinationskeile (9) an der Unterseite des Abstützelementes (8,10,14) befestigt sind.
  9. 9. Fusseinbettung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der sohlenartige Teil in Art einer Pelotte (17), deren Vordernaht knapp vor dem vorderen Hauptauftrittspunkten (A,3) des Fusses, jedoch in Abstand hinter den Auftrittspunkten der Zehenballen angeordnet ist und deren rückwärtige Naht hinter den vorderen Hauptauftrittspunkten (A,3) des Fusses etwa dreieckförmig in den Mittelfussbereich verläuft, ausgebildet und mittels flacher, flexibler Einlageteile (18,19) dem hinteren oder vorderen Teil des Schuhes angepasst ist.
  10. 10. Fusseinbettung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllung des sohlenartigen Teiles (1,6, 17) mit fliessfähigem Medium und Schaumstoff (4) in verschiedener, von hall zu Fall vorher bestimmter Dicke innerhalb eines Bereiches von etwa 4.bis 16 mm ausgebildet ist.
  11. 11. Verfahren zum Herstellen von sohlenartigen Teilen für orthopädische Fusseinbet-tungen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine flexible Folie aus undurchlässigem, thermoplastischem Kunststoff, mindestens eine Lage von thermoplastischem Schaumstoff und eine zweite flexible Folie aus undurchlässigem, thermoplastischem Kunststoff übereinander gelegt werden und der sohlenartige Teil an dem seiner vorher bestimmten Porm entsprechenden Rand durch Trennschweissen unter dichtem Ve$chweissen der beiden Folien und des zwischengelegten Schaumstoffes entlang einer schmalen, ringsum dichten Naht ausgeschnitten wird.
  12. 12. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 11, bestehend aus einer Auflageplatte aus festem, elektrisch isolierendem und wärmeisolierendem Material und einem beheizten rennschweisstempel mit einem der Form des herzustellenden, dem Sohlenteil entsprechenden Schweissrand, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand des Schweisstempeis in Art einer Schneide (25) ausgebildet ist, deren nach dem Sohlenteil (1,6,17) gerichteter Profilschenkel-steil und deren nach dem Abfallmaterial gerichteter Profilschenkel (24) flach angestellt sind.
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