DE20117480U1 - Werkzeugtasche - Google Patents
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Description
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Die Erfindung betrifft eine Werkzeugtasche mit mindestens einer Aufnahme für wenigstens ein Werkzeug.
Werkzeugtaschen kommen beispielsweise bei Zimmerleuten, Dachdeckern, Aufzugsmonteuren, Kaminbauer und Oberleitungsmonteuren zum Einsatz. Diese Werkzeugtaschen werden üblicherweise am Körper der jeweiligen Person getragen und nehmen die üblichen Werkzeuge, wie z. B. Hammer, Schraubenschlüssel, Schraubenzieher, Zange od.dgl. auf, welche die jeweilige Person an ihrem Arbeitsplatz regelmäßig benötigt. Beispielsweise sind derartige Werkzeugtaschen häufig als Gürteltaschen ausgebildet, welche die jeweilige Person an ihrem Gürtel trägt. Beim Arbeiten mit Werkzeug läßt es sich nicht vermeiden, daß der arbeitenden Person das Werkzeug aus der Hand fällt. Das anschließende Suchen nach dem Werkzeug ist meistens lästig und zeitraubend. Bei Arbeiten in größerer Höhe besteht darüber hinaus noch die Gefahr, daß andere Personen durch das herabfallende Werkzeug verletzt werden können.
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Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für eine Werkzeugtasche der eingangs genannten Art eine Ausführungsform anzugeben, die einen Werkzeugverlust beim Arbeiten verhindert.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch eine Werkzeugtasche mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, jedes Werkzeug mit einer dreidimensional flexiblen Sicherungssehne an der Werkzeugtasche zu sichern, wobei die jeweilige Sicherungssehnen am zugeordneten Werkzeug befestigt und an der Werkzeugtasche ausziehbar und selbstrückholend angebracht ist. Zu diesem Zweck ist jede Sicherungssehne mittels einer Auszieh- und Rückholeinrichtung an der Werkzeugtasche befestigt. Unter einer "dreidimensional flexiblen Sicherungssehne" wird hierbei eine Schnur, ein Seil, ein Drahtseil, eine Leine oder auch eine Kette verstanden, wobei die Sicherungssehne hinreichend Zugkräfte übertragen kann und ausreichend Zugfestigkeit besitzt.
Durch die Erfindung ist jedes mit einer Sicherungssehne verbundene Werkzeug verliersicher an der Werkzeugtasche festgelegt. Die dreidimensionale Flexibilität der Sicherungssehne gewährleistet dabei ein unbehindertes Arbeiten mit dem jeweiligen Werkzeug. Die selbstrückholende Anordnung sorgt dafür, daß die Sicherungssehne stets einen minimalen Raumbedarf einnimmt und insbesondere keine störenden Schlaufen bildet, mit denen die jeweilige Person an Hindernissen hän-
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gen bleiben könnte. Insbesondere bei in die zugehörige Aufnahme eingestecktem Werkzeug ist die Sicherungssehne nahezu vollständig zurückgeholt und sicher verstaut.
Damit die Sicherungssehne ausziehbar und selbstrückholend an der Werkzeugtasche angeordnet ist, weist die Werkzeugtasche für jede Sicherungssehne eine Auszieh- und Rückholeinrichtung auf, welche die Ausziehbarkeit sowie ein selbsttätiges Zurückholen der Sicherungssehne ermöglicht. Eine solche Auszieh- und Rückholeinrichtung weist beispielsweise eine federbelastete Spule auf, auf der die Sicherungssehne aufgewickelt ist. Beim Ausziehen der Sicherungssehne wird diese von der Spule abgewickelt, wobei sich die Federmittel spannen. Das selbsttätige Zurückholen erfolgt dann aufgrund der Federkraft/ welche die Spule zum Aufwickeln der Sicherungssehne antreibt. Bekannte Aufzieh- und Rückholeinrichtungen, werden .beispielsweise als Schlüsselanhänger verwendet und müssen daher nicht näher erläutert werden.
Entsprechend einer bevorzugten Ausführungsform kann für jede Sicherungssehne eine Sehnenkapsel vorgesehen sein, die jeweils ein Gehäuse aufweist, in dem die Auszieh- und Rückholeinrichtung untergebracht ist und das an der Werkzeugtasche befestigt ist. Diese Sehnenkapsel bildet somit eine separat montierbare Einheit, wodurch sich die Herstellung der Werkzeugtasche vereinfacht.
Bei einer Weiterbildung kann das Gehäuse der Sehnenkapsel mit Schnellbefestigungsmitteln, wie z.B. Clip oder Druck-
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knopf, lösbar an der Werkzeugtasche befestigt sein. Diese Maßnahme erleichtert die Herstellung der Werkzeugtasche sowie gegebenenfalls den Austausch einer defekten Sehnenkapsel. . ■ .■■'.·
Zweckmäßig kann die Werkzeugtasche einen Trägerkörper, z.B. aus Leder, aufweisen, auf dessen Vorderseite die mindestens eine Aufnahme angeordnet ist und auf dessen Rückseite die zugeordnete Sicherungssehne mittels ihrer Auszieh- und Rückholeinrichtung befestigt ist, wobei die Sicherungssehne den Trägerkörper in einer Durchtrittsöffnung durchdringt. Durch diese Maßnahme ergibt sich eine hoch wirksame Verankerung der Sicherungssehne an der Werkzeugtasche. Des weiteren ergibt sich durch diese Anordnung eine klare Trennung der Auf-, nahmen von den Auszieh- und Rückholeinrichtungen, wodurch eine gegenseitige Beeinträchtigung verhindert wird. Das Handling der Werkzeugtasche, z.B. das Einstecken eines Werkzeugs in die zugehörige Aufnahme, wird somit durch die Auszieh- und Rückhoieinrichtungen nicht behindert.
Bei einer Weiterbildung kann auf der Rückseite des Trägerkörpers eine verschließbare Abdeckung angebracht sein, die im verschlossenen Zustand die Auszieh- und Rückholeinrichtung der Sicherungssehne bedeckt und die im geöffneten Zustand einen Zugriff auf die Auszieh- und Rückholeinrichtung der Sicherungssehne ermöglicht. Durch diese Bauweise können Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Auszieh- und Rückholeinrichtungen, insbesondere an den Sehnenkapseln, besonders einfach durchgeführt werden.
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Je nach Anwendungsfall können die Sicherungssehnen aus Stahl, z.B. Stahlseil, oder aus einem elektrisch isolierenden Material, z.B. aus Nylon, hergestellt sein. Insbesondere bei einem Oberleitungsmonteur ist es wichtig, daß die Sicherungssehne aus einem elektrisch isolierenden Material hergestellt ist.
Bei einer besonders zweckmäßigen Weiterbildung kann an der Werktasche eine Reservesicherungssehne mit zugehöriger Auszugs- und Rückholeinrichtung angeordnet sein, der kein einer der Aufnahmen zugeordnetes Werkzeug zugeordnet ist. Durch diese Maßnahme besteht die Möglichkeit, im Bedarfsfall einen zusätzlichen Gegenstand, insbesondere ein zusätzliches, nur ausnahmsweise benötigtes Werkzeug an der Werkzeugtasche zu sichern, für das keine Aufnahme an der Werkzeugtasche vorgesehen ist.
Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
Es zeigen, jeweils schematisch,
Fig. 1 eine Vorderansicht auf eine besondere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Werkzeugtasche bei in die Aufnahmen aufgenommenen Werkzeugen,
Fig. 2 eine Ansicht wie in Fig. 1, jedoch bei aus den Aufnahmen hergenommenen Werkzeugen,
Fig. 3 eine Rückansicht auf die Werkzeugtasche gemäß Fig. 1 bei verschlossener Abdeckung,
Fig. 4 eine Ansicht wie in Fig. 3, jedoch bei geöffnete Abdeckung,
Fig. 5 eine Ansicht auf eine Person, die mit mehreren verschiedenen Werkzeugtaschen nach der Erfindung ausgestattet ist, und
Fig. 6 eine Ansicht auf eine besondere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Werkzeugtasche.
Entsprechend Fig. 1 kann eine erfindungsgemäße Werkzeugtasche 1 beispielsweise als Gürteltasche 19 ausgebildet sein und dementsprechend zumindest eine,, hier zwei Gürtelschlau-
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fen 2 aufweisen, mit deren Hilfe die Werkzeugtasche 1 an einem Gürtel befestigbar ist. Die Werkzeugtasche 1 weist einen Trägerkörper 3 auf, der aus einem relativ robusten Material, z.B. aus einem groben Leder, besteht. Auf einer dem Betrachter zugewandten Vorderseite sind mehrere Aufnahmen 4, hier drei Aufnahmen 4a,4b und 4c ausgebildet, die jeweils zur Aufnahme eines Werkzeuges 5 dienen. Im einzelnen handelt es sich bei den Werkzeugen 5 hier um einen Schraubenzieher 5a, eine Zange 5b und einen Schraubenschlüssel 5c. Entsprechend einer bevorzugten Ausführungsform können die Aufnahmen 4a,4b,4c durch ein Neoprenstück 6 ausgebildet sein, das auf der Vorderseite des Trägerkörpers 3 befestigt ist. Vorzugsweise ist das Neoprenstück 6 auf den Trägerkörper 3 aufgenäht. Die so gebildeten Aufnahmen 4a bis 4c zeichnen sich durch hohe Haltekräfte für das darin eingebrachte Werkzeug 5a bis 5c sowie durch eine hohe Flexibilität für unterschiedliche Werkzeuggeometrien aus. Des weiteren ist Neopren sehr robust und witterungsbeständig.
Erfindungsgemäß ist jedem Werkzeug 5 eine Sicherungssehne 7 zugeordnet, die am Werkzeug 5 befestigt und an der Werkzeugtasche 1 ausziehbar und selbstrückholend gehaltert ist. Diese Halterung erfolgt jeweils mittels einer weiter unten mit Bezug auf Fig. 4 beschriebenen Auszieh- und Rückholeinrichtung 30.
Die Sicherungssehne 7 besteht beispielsweise aus einem Stahlseil. Ebenso ist es möglich, die Sicherungssehne 7 aus einer Kette oder aus einer Schnur oder aus einem Seil herzu-
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stellen. Des weiteren ist es möglich, ein elektrisch isolierenden Material für die Sicherungssehne 7 zu verwenden, beispielsweise besteht die Sicherungssehne 7 aus Nylon. Die Sicherungssehne 7 ist so dimensioniert, daß sie dreidimensional flexibel ist und die erforderliche Zug- und Reißfestigkeit besitzt. An ihrem ausziehbaren Ende ist die Sicherungssehne 7 mittels eines Rings 8 am jeweiligen Werkzeug 5 befestigt. Beim Schraubenschlüssel 5c ist dieser Ring 8 zwischen den Enden des Schraubenschlüssels 5a angeordnet und besitzt einen Innenquerschnitt, der ein Herausziehen des Schraubenschlüssels 5a aus dem Ring 8 verhindert. Um die Sicherungssehne 7 an der Zange 5b anbringen zu können, ist diese mit einer Öffnung 9 ausgestattet, in die der Ring 8 eingesetzt ist. Der Schraubenzieher 5a ist mit einer Öse 10 versehen, in welche der Ring 8 eingesetzt ist. Ein Kopplungsglied 11, mit dem die Sicherungssehne 7 am Ring 8 angebunden ist, kann vorzugsweise so ausgebildet sein, daß Drehbewegungen zwischen Ring 8 und Sicherungssehne 7 möglich sind, ohne daß es dabei zu einer Verdrillung der Sicherungssehne 7 kommt.
Neben den drei Sicherungssehnen 7, denen jeweils ein bestimmtes Werkzeug 5 zugeordnet ist, ist die hier gezeigte, besondere Werkzeugtasche 1 zusätzlich mit einer Reservesicherungssehne 7 ausgestattet, die hier unterhalb des Neoprenstücks 6 am Trägerkörper 3 angeordnet ist. An dieser Sicherungssehne 7 kann ein ausnahmsweise benötigtes Zusatzwerkzeug od.dgl. befestigt werden.
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Die Sicherungssehnen 7 durchdringen den Trägerkörper 3 jeweils in einer Durchtrittsöffnung 12, die beispielsweise durch eine Metallöse gebildet sein kann.
Gemäß Fig. 2 sind die Sicherungssehnen 7 ausziehbar an der Werkzeugtasche 1 gehaltert, so daß die Werkzeuge 5 mit daran befestigter Sicherungssehne 7 aus ihren Aufnahmen 4 herausnehmbar sind und in üblicher Weise verwendet werden können. Die dreidimensionale Flexibilität der Sicherungssehne 7 gewährleistet hierbei eine möglichst große Bewegungsfreiheit. Beim Zurückstecken des jeweiligen Werkzeugs 5 in die zugehörige Aufnahme 4 bewirkt die Selbstrückholung der Sicherungssehne 7, daß diese selbsttätig wieder durch die Durchtrittsöffnungen 12 zurückgezogen werden, so daß die Sicherungssehnen 7 stets raumsparend aufgeräumt sind. Da die Sicherungssehnen 7 fest mit der Werkzeugtasche 1 verbunden sind, sind die daran befestigten Werkzeuge 5 verliersicher an der Werkzeugtasche 1 gesichert. Ein heruntergefallenes Werkzeug 5 kann an seiner Sicherungssehne 7 wieder zurückgeholt werden.
Entsprechend den Fig. 3 und 4 kann an der dem Betrachter zugewandten Rückseite des Trägerkörpers 3 eine verschließbare Abdeckung 13 mittels zwei Reißverschlüssen 14 angebracht sein. In Fig. 3 ist die Abdeckung 13 verschlossen, während sie in Fig. 4 geöffnet ist.
Entsprechend Fig..4 ist an der Rückseite des Trägerkörpers 3 für jede Sicherungssehne 7 jeweils eine Sehnenkapsel 15 an-
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geordnet. Diese Sehnenkapseln 15 besitzen jeweils ein Gehäuse 16, in dem jeweils eine der Auszieh- und Rückholeinrichtungen 30 untergebracht ist, die mit der zugehörigen Sicherungssehne 7 zum Ausziehen, und Zurückholen zusammenwirkt.
In Fig. 4 ist eine der Sehnenkapseln 15 geschnitten dargestellt, um die darin untergebrachte Auszieh- und Rückholeinrichtung 30 näher zu erläutern. Diese Auszieh- und Rückholeinrichtung 30 besteht beispielsweise aus einer Spule 31, die konzentrisch zu einem feststehenden Bolzen 32 drehbar gelagert ist. Zwischen dem Bolzen 32 und der Spule 31 ist eine Rückholfeder 33 angeordnet. Auf die Spule 31 ist die Sicherungssehne 7 aufgewickelt. Beim Ausziehen der Sicherungssehne 7 wird diese von der Spule 31 abgewickelt, wobei diese um den Bolzen 32 rotiert und die Feder 33 spannt. Beim Zurückholen treibt die Feder 33 die Spule 31 zum Aufwickeln der Sicherungssehne 7 an.
Die Sehnenkapseln 15 sind an der Rückseite des Trägerkörpers 3 befestigt, wobei Schnellbefestigungsmittel bevorzugt werden. Beispielsweise ist der Trägerkörper 3 doppelwandig ausgeführt und besitzt an der Rückseite einen Einführschlitz 17, in den eine Cliplasche 18 einsteckbar ist, die am Gehäuse 16 ausgebildet ist. Zur vereinfachten Darstellung ist die mittlere Sehnenkapsel 15 aufgebrochen dargestellt.
Die Doppelwandigkeit des Trägerkörpers 3 kann beispielsweise durch eine darin eingesetzte Platte 29, z.B. aus Kunststoff oder aus Leder, erreicht werden, in welcher die Einführ-
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schlitze 17 ausgebildet sind. Durch eine solche Platte 29 kann außerdem die Steifigkeit und Stabilität der gesamten Werkzeugtasche 1 erhöht werden.
Durch die in die Einführschlitze 17 eingesteckten Cliplaschen 18 können sich an der Vorderseite Erhebungen ausbilden, die innerhalb der Aufnahmen 4 das Einstecken der Werkzeuge 5 behindern können. Um diese Erhebungen zu vermeiden oder zu reduzieren, kann bei einer Weiterbildung auf der Vorderseite eine zusätzliche Platte, z.B. aus Leder oder aus Kunststoff, auf den Trägerkörper 3 aufgesetzt sein. Diese Platte ist zweckmäßig deckungsgleich zum Neoprenstück 6 geformt und bildet so eine Innenwand der Aufnahmen 4 ohne Störkontur. Das Neoprenstück 6 ist dabei auf diese Platte aufgesetzt, wobei Platte und Neoprenstück 6 zweckmäßig gemeinsam am Trägerkörper 3 angenäht sind.
Bei geöffneter Abdeckung 13 gemäß Fig. 4 sind die Sehnenkapseln 15 zugänglich und können montiert bzw. demontiert werden. Bei verschlossener Abdeckung gemäß Fig. 3 sind die Sehnenkapseln 15 bedeckt und geschützt untergebracht.
Wie aus Fig. 4 hervorgeht, ist auch die untere Reservesichericherungssehne 7 mit einer zugehörigen Sehnenkapsel 15 ausgestattet .
Vorzugsweise sind die Auszieh- und Rückholeinrichtungen 30 der Sicherungssehnen 7 so ausgebildet, daß permanent eine Rückholspannung in die Sicherungssehne 7 eingeleitet ist.
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Dementsprechend sind die Sicherungssehnen 7 stets gespannt, um eine möglichst kurze, geradlinige Verbindung zwischen Werkzeugtasche 1 und Werkzeug 5 sicherzustellen. Dies ist insbesondere bei engen Arbeitsplätzen von Vorteil.
Bei einer anderen Ausführungsform kann jedoch wenigstens eine der Auszieh- und Rückholeinrichtungen 30 so ausgestaltet sein, daß das Selbstrückholen der Sicherungssehne 7 erst dann erfolgt, wenn die Sicherungssehne 7 maximal, also bis zu einem Anschlag, ausgezogen worden ist. Das bedeutet, daß die Sicherungssehne 7 nach ihrem Ausziehen relativ lose zwischen Werkzeug 5 und Werkzeugtasche 1 angeordnet ist. Erst nach dem maximalen Ausziehen wird die Rückholspannung in die Sicherungssehne 7 eingeleitet. Diese Ausführungsform kann bei bestimmten Anwendungsformen das Arbeiten mit dem Werkzeug 5 -erleichtern.
Entsprechend Fig. 5 können für die Werkzeugtasche 1 verschiedene Ausführungsformen realisiert werden. Neben der in den Fig. 1 bis 4 beschriebenen Ausführung als Gürteltasche 19 kann die Werkzeugtasche 1 auch als Hosenträger 20, als Oberarmholster 21, als Unterarmmanschette 22, als Oberschenkelholster 23 oder als Gürtel 25 ausgestaltet sein. Gemäß Fig. 6 ist auch eine Ausbildung als Weste 26 oder Jacke mit oder ohne Ärmel möglich.
In Fig. 5 ist eine weitere besondere Ausführungsform dargestellt, bei der die Werkzeugtasche 1, beispielsweise in Form eines Oberschenkelholsters 23 mit einem Klettverschluß 27 an
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einem Bekleidungsstück, z.B. an einer Hose 28, lösbar befestigt werden kann.
Obwohl die Werkzeugtasche 1 in allen hier gezeigten. Ausführungsbeispielen so ausgebildet ist, daß sie am Körper einer Person tragbar ist, versteht sich, daß die erfindungsgemäße Werkzeugtasche 1 zumindest vorübergehend auch an einem anderen Gegenstand, z.B. an einem Gerüst od.dgl. befestigbar ist.
Claims (14)
1. Werkzeugtasche mit mindestens einer Aufnahme (4) für wenigstens ein Werkzeug (5), wobei die Werkzeugtasche (1) für jedes einer der Aufnahmen (4) zugeordnete Werkzeug (5) jeweils eine dreidimensional flexible Sicherungssehne (7) aufweist, die am zugeordneten Werkzeug (5) befestigbar ist und die mittels einer Auszieh- und Rückholeinrichtung (30) ausziehbar und selbstrückholend an der Werkzeugtasche (1) befestigt ist.
2. Werkzeugtasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß für jede Sicherungssehne (7) eine Sehnenkapsel (15) vorgesehen ist, die ein Gehäuse (16) aufweist, in dem die Auszieh- und Rückholeinrichtung (30) untergebracht ist und das an der Werkzeugtasche (1) befestigt ist.
3. Werkzeugtasche nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (16) der Sehnenkapsel (15) mit Schnellbefestigungsmittel (18) lösbar an der Werkzeugtasche (1) befestigt ist.
4. Werkzeugtasche nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkzeugtasche (1) einen Trägerkörper (3) aufweist auf dessen Vorderseite die mindestens eine Aufnahme (4) angeordnet ist und auf dessen Rückseite die zugeordnete Sicherungssehne (7) mittels ihrer Auszieh- und Rückholeinrichtung (30) befestigt ist, wobei die Sicherungssehne (7) den Trägerkörper (3) in einer Durchtrittsöffnung (12) durchdringt.
5. Werkzeugtasche nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Rückseite des Trägerkörpers (3) eine verschließbare Abdeckung (13) angebracht ist, die verschlossen die Auszieh- und Rückholeinrichtung (30) der Sicherungssehne (7) bedeckt und die geöffnet einen Zugriff auf die Auszieh- und Rückholeinrichtung (30) der Sicherungssehne (7) ermöglicht.
6. Werkzeugtasche nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (13). mittels wenigstens eines Reißverschlusses (14) am Trägerkörper (3) verschließbar angebracht ist.
7. Werkzeugtasche nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungssehne (7) als Kette oder Seil oder Drahtseil oder Schnur ausgebildet ist.
8. Werkzeugtasche nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungssehne (7) aus Stahl oder aus einem elektrisch isolierenden Material hergestellt ist.
9. Werkzeugtasche nach einem Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an der Werkzeugtasche (1) eine Reservesicherungssehne (7) mit Auszieh- und Rückholeinrichtung (30) angeordnet ist, der kein Werkzeug (5) zugeordnet ist, das einer der Aufnahmen (4) zugeordnet ist.
10. Werkzeugtasche nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Aufnahme (4) durch ein Neoprenstück (6) gebildet ist, das auf einer Vorderseite eines Trägerkörpers (3) der Werkzeugtasche (1) befestigt ist.
11. Werkzeugtasche nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Auszieh- und Rückholeinrichtungen (30) so ausgebildet ist, daß das Selbstrückholen erst dann erfolgt, wenn die Sicherungssehne (7) maximal ausgezogen worden ist.
12. Werkzeugtasche nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkzeugtasche (1) so ausgebildet ist, daß sie am Körper einer Person tragbar ist.
13. Werkzeugtasche nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkzeugtasche (1) als Hosenträger (20) oder als Oberarmholster (21) oder als Unterarmmanschette (22) oder als Gürteltasche (19) oder als Oberschenkelholster (23) oder als Wadenmanschette (24) oder als Gürtel (25) oder als Weste (26) oder als Jacke ausgebildet ist.
14. Werkzeugtasche nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkzeugtasche (1) mit einem Klettverschluß (27) an einem Bekleidungsstück (28) lösbar befestigt ist.
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| DE (1) | DE20117480U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102005013618B3 (de) * | 2005-03-24 | 2006-09-14 | König, Manfred | Tapezierbürste und Arbeitskleidung zum Tapezieren |
| DE202008007612U1 (de) * | 2008-06-06 | 2009-10-22 | Stehmann, Frank | Arbeitstasche für Arbeitsmittel, insbesondere Friseurtasche für Friseurwerkzeuge |
| DE102021106314A1 (de) | 2021-03-16 | 2022-09-22 | Ulf-Stefan Wagner | Vorrichtung zur Lagerung von Werkzeugen und Werkzeugteilen |
-
2001
- 2001-04-18 DE DE20117480U patent/DE20117480U1/de not_active Expired - Lifetime
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| DE102021106314B4 (de) | 2021-03-16 | 2022-09-29 | Ulf-Stefan Wagner | Vorrichtung zur Lagerung von Werkzeugen und Werkzeugteilen |
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| R207 | Utility model specification |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20040506 |
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Owner name: ZYRUS BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO. PATEN, DE Free format text: FORMER OWNER: SKUPIN, KLAUS PETER, 70372 STUTTGART, DE Effective date: 20070509 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20070515 |
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| R071 | Expiry of right |