DE20111241U1 - Informationsträger - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Informationsträger für Masten von Baukränen, Stromleitungen oder dergleichen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein gattungsgemäßer Informationsträger weist eine Hülle auf, die zur partiellen oder vollständigen Ummantelung eines Mastes in Erstreckungs- und/oder Umfangsrichtung und zur Aufnahme einer gewünschten Information oder Werbung ausgebildet ist.
In der WO 01/16926 Al ist ein Hüllköper-Informationsträger beispielsweise für Masten von Baukränen, beschrieben, bei welchem eine Außenhülle mit Hilfe eines starren Innenträgers beabstandet zum Mast angeordnet werden kann. Der Innenträger ist dabei mit Hilfe einer Befestigungseinrichtung verstellbar mit dem Mast verbunden, so dass die Position und/oder die Geometrie der Außenhülle variiert werden kann. Dadurch kann auf unterschiedliche Belastungen des Hüllkörpers durch Windkräfte flexibel reagiert und relevante Sicherheitsstandards können erfüllt werden.
Allerdings ist bei dem Hüllkörper der WO 01/16926 Al ein gewisser konstruktiver Aufwand erforderlich, um die Variierbarkeit von Position und/oder Geometrie der Außenhülle bereitzustellen. Beispielsweise ist das Anbringen von
Schienen oder von Rolleinrichtungen an dem Baukran oder dem Hüllkörper notwendig.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Informationsträger der genannten Art zu schaffen, bei welchem einerseits eine Fixierbarkeit des Informationsträgers gegenüber einem Mast und andererseits eine Variierbarkeit von Position und/oder Geometrie des Informationsträgers mit besonders einfachen Mitteln erreicht wird.
Diese Aufgabe wird durch einen Informationsträger mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Informationsträgers sind Gegenstand der Unteransprüche.
Ein Informationsträger der oben angegebenen Art ist erfindungsgemäß dadurch weitergebildet, dass zwischen Hülle und Mast mindestens ein volumenveränderlicher Bereich vorgesehen ist, dass die Hülle durch Vergrößerung des volumenveränderlichen Bereichs auf ein erstes, größeres Volumen kraft- und/oder formschlüssig am Mast fixierbar ist und dass die Hülle bei einem zweiten, kleineren Volumen des volumenveränderlichen Bereichs relativ zum Mast beweglich ist.
Ein Kerngedanke der Erfindung kann darin gesehen werden, dass mit Hilfe eines zwischen Hülle und Mast vorgesehenen volumenveränderlichen Bereichs ein kraft- und/oder formschlüssiger Eingriff der Hülle mit dem Mast und damit eine Fixierung der Hülle am Mast erreicht wird.
Ein wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Informationsträgers besteht darin, dass, im Unterschied zum Stand der Technik, ein starrer Innenträger, welcher mit dem Mast
beweglich verbunden ist, nicht mehr notwendig ist. Hierdurch kann Material eingespart werden und das Gewicht, der konstruktive Aufwand und somit die Kosten des Informationsträgers können beträchtlich gesenkt werden.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist der volumenveränderliche Bereich mindestens eine mit einem Fluid befüllbare, insbesondere aufblasbare, Kammer auf. Zum Befüllen der Kammer können alle Arten von Fluiden, beispielsweise auch Schäume, verwendet werden, bevorzugt werden aber Gase, insbesondere Luft aus der Umgebung, eingesetzt. Die Hülle, die auch als Hüllkörper bezeichnet werden kann, legt sich also bei wachsendem Volumen direkt und/oder durch eventuell vorgesehene Zusatzkammern über einen dem Mast zugewandten Innenbereich direkt an dem Mast an und erhält seine Stabilität durch den Anpressdruck.
Zweckmäßig ist der Informationsträger so ausgebildet, dass die Hülle am Mast durch einen Anpressdruck der aufgeblasenen Kammer fixierbar ist. Hierdurch kann einerseits eine gute Verbindung des Informationsträgers mit dem Mast bereitgestellt werden, andererseits gestaltet sich eine Volumenverkleinerung des Informationsträgers in diesem Fall besonders unproblematisch, da der Informationsträger einfach am Mast nach unten gleiten kann.
In diesem Zusammenhang kann es auch sinnvoll sein, dass die Hülle aus einem flexiblen, insbesondere aus einem dehnungsflexiblen Material ausgebildet ist. Auf diese Weise kann, selbst bei nicht sehr hohen Drücken innerhalb der Kanuner, bereits ein ausreichend hoher Anpressdruck erzielt werden.
Bei weiteren bevorzugten Ausgestaltungen der Erfindung ist die Hülle ring- oder teilringförmig ausgebildet. Eine ringförmige Hülle ist von Vorteil, wenn eine auf der Hülle ausgebildete Informationsfläche rundum von allen Seiten sichtbar sein soll. Eine teilringförmige Hülle kann zweckmäßig
sein, wenn es genügt, dass die Informationsfläche nur von bestimmten Seiten sichtbar ist oder wenn aufgrund der speziellen Gegebenheiten am Mast, beispielsweise aus Platzgründen, eine Vollununantelung des Masts nicht möglich oder erwünscht ist. Weiterhin lässt sich eine teilringförmige Hülle sehr einfach an einem Mast anbringen.
Ein besonders einfaches und definierten Komprimieren beim Ablassen der Luft aus der Kammer kann erreicht werden, wenn die Hülle in radialer und/oder in vertikaler Richtung balgartig zusammenfaltbar ausgebildet ist. In diesem Zusammenhang kann aber auch von Vorteil sein, wenn die Hülle mindestens teilweise einrollbar ausgebildet ist.
Zweckmäßigerweise ist eine Einrichtung zum Aufblasen, Abpumpen und/oder Ausblasen der mindestens einen Kammer, inbesondere ein Gebläse, ein Luftkompressor und/oder eine Pumpe, vorgesehen. Hierbei kann in vorteilhafter Weise auf bekannte Technologien aus dem Freitzeitbereich zurückgegriffen werden. Beispielsweise sind große luftgefüllte Kissen in der Art überdimensionaler Luftmatratzen für Kinder bekannt, bei welchen zum Auf- und Abpumpen Luftkompressoren eingesetzt werden.
Weiterhin kann eine Steuereinrichtung zur aktiven und/oder passiven Variation des Aufblaszustandes der mindestens einen Kammer vorgesehen sein, welche mit der Einrichtung zum Aufblasen, Abpumpen und/oder Ausblasen in Wirkverbindung steht. Auf diese Weise kann eine besonders einfache und bequeme Variation des Aufblaszustands der Kammer erreicht werden.
Besonders bevorzugt ist in diesem Zusammenhang, dass eine Messeinrichtung zur Bestimmung der Windgeschwindigkeit und/ oder der Windrichtung vorgesehen ist, die mit der Steuer-
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einrichtung in Wirkverbindung steht und dass zur Reduzierung von über die Hülle auf den Mast übertragenen Windkräften die Geometrie der Hülle automatisch an momentane Windverhältnisse anpassbar ist. Ein Aufblasen und Abpumpen der mindestens einen Kammer kann dann automatisch erfolgen und ein solcher Informationsträger kann dauerhaft, beispielsweise an einem Strommast, angebracht werden. Prinzipiell ist aber auch eine Steuerung des Volumens von Hand möglich. Insgesamt kann somit auf Windlasten sehr flexibel reagiert werden.
Um den vorhandenen Raum am und um den Mast für Informations- oder Werbezwecke bestmöglich zu nutzen, kann weiterhin vorgesehen sein, dass die mindestens eine Kammer zum Aufblasen in Umfangs- und/oder Erstreckungsrichtung des Masts, insbesondere in horizontaler und/oder vertikaler Richtung, ausgebildet ist.
Weiterhin kann der volumenveränderliche Bereich eine Mehrzahl von Zusatzkammern, insbesondere zur mechanischen Stabilisierung, aufweisen. Hierdurch kann einerseits eine verbesserte Fixierung des Informationsträgers am Mast erzielt werden. Es kann andererseits aber auch erwünscht sein, dass die Hülle zur dreidimensionalen Darstellung von Körpern oder Werbeobjekten ausgebildet ist, was sich ebenfalls mit Hilfe von Zusatzkammern in einfacher Weise realisieren lässt.
Diesbezüglich kann beispielsweise auch vorgesehen sein, dass der Informationsträger je nach Befüllungszustand von unterschiedlichen Zusatzkammern unterschiedliche geometrische Außenformen aufweist.
Im Zusammenhang mit der mechanischen Stabilisierung des Informationsträgers am Mast kann darüber hinaus zweckmäßig
• ·
sein, wenn ein mit dem Mast starr verbundener Träger vorgesehen ist, der die Hülle abstützt oder trägt. Ein solcher Träger kann beispielsweise in der Art einer am Mast angeordneten Plattform ausgebildet sein, auf der, nach Ablassen der Luft, die erschlaffte Hülle zu liegen kommt. Der Informationsträger kann durch diese einfache Maßnahme immer in einer bestimmten definierten Höhe am Mast gehalten werden. Möglich ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Hülle mit oder ohne Träger, der auch als Haltekranz bezeichnet werden kann, in einem oberen Bereich am Mast befestigt wird.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist zur verbesserten Fixierung des Hüllkörpers an dem Mast an einem dem Mast zugewandten Innenbereich eine Mehrzahl von Vorsprüngen vorgesehen, welche im aufgeblasenen Zustand der Hülle in den Mast eingreifen. Hierdurch kann ein Verdrehen oder Abrutschen der Hülle am Mast vermieden werden.
Bei einer kostengünstigen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Informationsträgers ist die Außenhülle im Wesentlichen aus einem PVC-Material oder einem ähnlich verwendbaren Material gefertigt. Dieses Material kann, einerseits zum Schutz gegen Umwelteinflüsse, andererseits aus optischen Gründen, mit einer Beschichtung versehen sein. Von Vorteil kann diesbezüglich auch sein, wenn die Hülle aus einem, insbesondere farbig bedruckbaren Material gefertigt ist.
Sehr vielfältige Informations- und Werbemöglichkeiten können erzielt werden, wenn die Hülle als Trägereinrichtung für weitere Werbeelemente, insbesondere Werbeplakate und/ oder Werbetransparente, ausgebildet ist. Hierzu kann beispielsweise an der Hülle eine Mehrzahl von Befestigungseinrichtungen vorgesehen sein. Die Hülle kann aber außerdem
auch variable Außenflächen, insbesondere in Form eines Motion-Displays, aufweisen oder es können inner- oder außerhalb der Hülle Beleuchtungseinrichtungen vorgesehen sein oder die Hülle kann selbst aktiv leuchtende Elemente aufweisen.
Eine von allen Seiten in gleicher Weise sichtbare Hülle in der Art einer überdimensionalen Littfaß-Säule kann erzielt werden, wenn eine Außenform der Hülle in Erstreckungsrichtung rotationssymmetrisch ausgebildet ist. Durch diese runde Außenform können außerdem aufgrund des günstigen Strömungswiderstands die über die Hülle auf den Mast übertragenen Windkräfte reduziert werden.
Weitere Vorteile und Eigenschaften des erfindungsgemäßen Informationsträgers werden nachstehend unter Bezugnahme auf die beigefügten schematischen Figuren beschrieben.
Dort zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Informationsträgers ;
Fig. 2 eine teilweise geschnittene Ansicht des Informationsträgers aus Fig. 1; und
Fig. 3 eine Querschnittsansicht des Informationsträgers aus Fig. 1 senkrecht zur Erstreckungsrichtung des Mastes.
In den Figuren 1 bis 3 ist ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Informationsträgers 10 dargestellt. Identische Komponenten sind dabei in den Figuren jeweils mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet.
• ·
• ·
Der in Fig. 1 in einer Frontansicht gezeigte Informationsträger 10 ist an einem teilweise dargestellten Mast 16 an geordnet. Der Informationsträger 10 weist eine aus einem PVC-Material gefertigte Hülle 12 auf, deren Außenseite 13 zur Aufnahme einer Information oder Werbung ausgebildet ist. Die Hülle 12 umschließt gemeinsam mit einem an dem Mast 16 anliegenden Innenbereich 14 einen volumenveränderlichen Bereich 19, der als aufblasbare Kammer 18 ausgebildet ist.
Weiterhin ist an dem Mast 16 ein Träger 36 zum Abstützen der Hülle 12 des Informationsträgers 10 vorgesehen. Im Übrigen wird die Hülle 12 erfindungsgemäß in einem aufgeblasenen Zustand der Kammer 18 form- und kraftschlüssig am Mast 16 fixiert.
Beim Herauslassen der Luft aus der Kammer 18 sackt die Hülle 12 in sich zusammen und kommt auf dem Träger 36 zu liegen. Beim Wiederaufblasen dehnt sich die Hülle 12, die den Mast 16 in dessen Umfangsrichtung 32 vollständig umschließt, in der Erstreckungsrichtung 30 nach oben aus.
An dem Mast ist weiterhin ein Luftkompressor 20 zum Aufblasen und Abpumpen der Kammer 18 angeordnet, der mit der Kammer 18 über eine Verbindungsleitung 21 leitend verbunden ist. Der Luftkompressor 20 kann dabei mit Hilfe einer ebenfalls an dem Mast 16 angeordneten Steuereinrichtung 28 so geschaltet werden, dass sowohl ein Aufblasen als auch ein Abpumpen bzw. Ausblasen der Kammer 18 ermöglicht wird. Die Steuereinrichtung 28 ist über eine Verbindungsleitung 23 mit dem Luftkompressor 20 verbunden. Prinzipiell können der Luftkompressor 20, die Steuereinrichtung 28 und/oder die Messeinrichtung 24 mit Hilfe von
Klettverschlüssen an der Hülle 12, am Mast 16, am Träger und/oder miteinander verbunden werden. Beispielsweise kann der Luftkompressor 20 durch Klettverschlüsse direkt an der Hülle 12 befestigt werden. Die Verbindungsleitung 21 könnte dann entfallen.
Zur kontinuierlichen Überwachung der Windverhältnisse in unmittelbarer Umgebung des Krans ist weiterhin oberhalb des Informationsträgers 10 eine Messeinrichtung 24 zur Bestimmung der Windgeschwindigkeit und der Windrichtung vorgesehen. Diese Messeinrichtung 24 ist wiederum mit der Steuereinrichtung 28 über eine Leitung 25 verbunden.
Sobald die Windgeschwindigkeit einen bestimmten einzustellenden Grenzwert überschreitet, steuert die Steuereinrichtung 28 den Luftkompressor 20 so, dass die Luft aus den Kammern 18 sehr rasch herausgepumpt wird und die Hülle 12 demzufolge sehr rasch auf dem Träger 36 zu liegen kommt. In diesem Zustand sind die über die Hülle 12 auf den Mast 16 übertragenen Windkräfte äußerst gering und können als vernachlässigbar angesehen werden.
Wenn sich die Windverhältnisse beruhigt haben, wird die Kammer 18 durch den Luftkompressor 20 wieder aufgepumpt und die auf der Außenseite 13 der Hülle 12 dargestellte Information oder Werbung wird wieder sichtbar. Als Maß für die Windverhältnisse kann beispielsweise die über eine gewisse Zeitdauer gemittelte Windgeschwindigkeit dienen.
In Fig. 3 ist schematisch ein Querschnitt durch den erfindungsgemäßen Informationsträger 10 gezeigt. Insbesondere ist dort dargestellt, dass der Informationsträger 10 den Mast 16 zwar vollständig ummantelt, jedoch an einer
Verbindungsstelle 27 geöffnet werden kann, so dass der Informationsträger insgesamt sehr leicht vom Mast 16 abgenommen werden kann.
Mit dem erfindungsgemäßen Informationsträger wird ein kostengünstig herzustellender, einfach zu installierender und im Betrieb sehr unkomplizierter Hüllkörper für Masten von Baukränen und dergleichen bereitgestellt. Durch den von der aufblasbaren Kammer 18, die den Mast 16 vollständig umschließt, auf den Mast 16 ausgeübten Anpressdruck wird eine hervorragende kraft- und formschlüssige Fixierung des Informationsträgers 10 am Mast 16 erzielt.
Außerdem kann durch den Einsatz eines Luftkompressors die Kammer 18 sowohl sehr schnell gefüllt als auch sehr schnell entleert werden, so dass auf Windbelastungen sehr flexibel und sehr rasch reagiert werden kann. Das Aufpumpen und Entleeren der Kammer 18 kann mit Hilfe der Messeinrichtung 24 zur Bestimmung der Windgeschwindigkeit und der Windrichtung vollautomatisch erfolgen.
Claims (21)
1. Informationsträger für Masten von Baukränen, Stromleitungen oder dergleichen, mit einer Hülle (12), die zur partiellen oder vollständigen Ummantelung eines Mastes (16) in Erstreckungs- und/oder Umfangsrichtung (30, 32) und zur Aufnahme einer gewünschten Information oder Werbung ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet,
- dass die Hülle (12) zur Fixierung am Mast (16) mindestens einen volumenveränderlichen Bereich (19) aufweist,
- dass die Hülle (12) durch Vergrößerung des volumenveränderlichen Bereichs (19) auf ein erstes, größeres Volumen kraft- und/oder formschlüssig am Mast (16) fixierbar ist und
- dass die Hülle (12) bei einem zweiten, kleineren Volumen des volumenveränderlichen Bereichs (19) relativ zum Mast (16) beweglich ist.
2. Informationsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der volumenveränderliche Bereich (19) mindestens eine mit einem Fluid befüllbare, insbesondere aufblasbare, Kammer (18) aufweist.
3. Informationsträger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (12) am Mast (16) durch einen Anpressdruck der aufgeblasenen Kammer (18) fixierbar ist.
4. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (12) aus einem flexiblen, insbesondere aus einem dehnungsflexiblen, Material ausgebildet ist.
5. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (12) ring- oder teilringförmig ausgebildet ist.
6. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (12) in radialer und/oder in vertikaler Richtung balgartig zusammenfaltbar ausgebildet ist.
7. Informationsträger nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung (20) zum Aufblasen, Abpumpen und/oder Ausblasen der mindestens einen Kammer (18), insbesondere ein Gebläse, ein Luftkompressor und/oder eine Pumpe, vorgesehen ist.
8. Informationsträger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuereinrichtung (28) zur aktiven und/oder passiven Variation des Aufblaszustands der mindestens einen Kammer (18) vorgesehen ist, welche mit der Einrichtung zum Aufblasen, Abpumpen und/oder Ausblasen (20) in Wirkverbindung steht.
9. Informationsträger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Messeinrichtung (24) zur Bestimmung der Windgeschwindigkeit und/oder der Windrichtung vorgesehen ist, die mit der Steuereinrichtung (28) in Wirkverbindung steht und dass zur Reduzierung von über die Hülle (12) auf den Mast (16) übertragenen Windkräften die Geometrie der Hülle (12) automatisch an momentane Windverhältnisse anpassbar ist.
10. Informationsträger nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Kammer (18) zum Aufblasen in Umfangs- (32) und/oder Erstreckungsrichtung (30) des Masts (16), insbesondere in horizontaler und/oder vertikaler Richtung, ausgebildet ist.
11. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der volumenveränderliche Bereich (19) eine Mehrzahl von Zusatzkammern, insbesondere zur mechanischen Stabilisierung, aufweist.
12. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zur mechanischen Stabilisierung ein mit dem Mast (16) starr verbundener Träger (36) vorgesehen ist.
13. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (12) im Wesentlichen aus einem PVC-Material oder einem ähnlich verwendbaren Material, insbesondere mit einer Beschichtung, gefertigt ist.
14. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (12) zur dreidimensionalen Darstellung von Werbeobjekten ausgebildet ist.
15. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (12) als Trägereinrichtung für weitere Werbeelemente, insbesondere Werbeplakate und/oder Werbetransparente, ausgebildet ist.
16. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass zur verbesserten Fixierung des Hüllkörpers (10) an dem Mast (16) an einem dem Mast (16) zugewandten Innenbereich (14) eine Mehrzahl von Vorsprüngen vorgesehen ist, welche im aufgeblasenen Zustand der Hülle (12) in den Mast (16) eingreifen.
17. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass eine Außenform der Hülle (12) in Erstreckungsrichtung (30) rotationssymmetrisch ausgebildet ist.
18. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (12) variable Außenflächen, insbesondere in Form eines Motion-Displays, aufweist.
19. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (12) mindestens teilweise einrollbar ausgebildet ist.
20. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass inner- oder außerhalb der Hülle (12) mindestens eine Beleuchtungseinrichtung vorgesehen ist.
21. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (12) aktiv leuchtende Elemente aufweist.
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