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DE20103028U1 - Sicherheitstür - Google Patents

Sicherheitstür

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DE20103028U1
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DE
Germany
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security door
sealing element
door according
wall surface
opening
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DE20103028U
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F19/00Other details of constructional parts for finishing work on buildings
    • E04F19/08Built-in cupboards; Masks of niches; Covers of holes enabling access to installations

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Securing Of Glass Panes Or The Like (AREA)
  • Special Wing (AREA)

Description

Martin Reuter
Eifelstrasse 10
63584 Gründau
Beschreibung Sicherheitstür
Die Erfindung bezieht sich auf eine Sicherheitstür, insbesondere Brandschutztür zum feuerbeständigen und/oder rauchdichten Abtrennen einer vorzugsweise in einer Wand eingebrachten Öffnung, wie Nische oder Hohlraum, in der vorzugsweise eine Sichheitsfunktionen aufrechterhaltende elektrische Anlageangeordnet ist, gegenüber einer Umgebung.
Sicherheitstüren der zuvor genannten Art werden eingesetzt, um beispielsweise Messeinrichtungen und Verteiler von elektrischen Anlagen wie Schaltschränke feuerhemmend, feuerbeständig und/oder rauchdicht gegenüber einer Umgebung wie Flucht- und Rettungswegen abzutrennen. Entsprechende Forderungen sind durch verschiedene Gesetze und Regelwerke vorgegeben.
Die aus dem Stand der Technik bekannten Sicherheitstüren umfassen ein Türblatt, das von einer Türzarge aufgenommen wird. Bei: der Montage der Sicherheitstür muss die Türzarge an die Öffnung angepasst werden. Insbesondere muss die Türzarge an einer die Öffnung umschließende Wandfläche befestigt und eingeputzt werden. Die Verwendung von Türzargen ist des Weiteren mit dem Nachteil verbunden, dass entweder die Öffnung an genormte Türzargen oder die Türzargen an genormte Öffnungen angepaßt werden müssen.
Davon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung das Problem zugrunde, eine Sicherheitstür
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der zuvor genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass bei einfachem Aufbau die geforderten Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden.
Das Problem wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Sicherheitstür als ein mit Abstand parallel oder im Wesentlichen parallel zu einer die Öffnung umschließenden Wandfläche befestigbares zargenloses und stumpf an der Wandfläche anschlagendes Türblatt mit zumindest einem an der Wandfläche anliegenden und die Öffnung gegenüber der Umgebung abdichtenden, umlaufenden Dichtelement ausgebildet ist.
Die erfindungsgemäße Sicherheitstür zeichnet sich dadurch aus, dass diese im Wesentlichen unabhängig von der äußeren Berandung der Öffnung parallel zu der Wandfläche vor der Öffnung angeordnet wird,, wobei das zumindest eine umlaufende Dichtelement dichtend an der Wandfläche anliegt und die geforderten Sicherheitsbestimmungen hinsichtlich Feuerhemmung, Feuerbeständigkeit und Rauchdichtheit erfüllt.
Als besonderer Vorteil ist zu erwähnen, dass der Einbau einer Türzarge, deren Anpassung an die umlaufende Berandung der Öffnung entfallt. Ferner ist zu erwähnen, dass das zargenlose Türblatt zur Abdeckung einer Vielzahl von Öffnungen anwendbar ist, unter der Bedingung, dass die abzudeckende Öffnung kleiner als das Türblatt selbst bzw. die von dem umlaufenden Dichtelement eingeschlossene Fläche ist. Bestehende elektrische Anlagen können ohne Änderung auch nachträglich durch die erfindungsgemäße Sicherheitstür abgedichtet werden, wobei vorhandene Installationsgehäuse und Schranktüren erhalten bleiben können.
Als besonders vorteilhaft hat sich erwiesen, dass das Türblatt zwei umlaufende Dichtelemente aufweist, wobei ein äußeres umlaufendes Dichtelement als Rauchschutzdichtung und ein inneres umlaufendes Dichtelement als Brandschutzdichtung ausgebildet ist.
In einer bevorzugten Ausfuhrungsform ist die Brandschutzdichtung als im Feuerfall aufschäumende Brandschutzdichtung ausgebildet. Vorteilhaft kann das zumindest eine Dichtelement auch als Kombinationsdichtung ausgebildet sein, umfassend ein L-förmiges Dichtelement mit einem ersten Schenkel, der als Dichtlippe ausgebildet ist und einem zweiten
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• · · &bgr;
Schenkel, der als aufschwämmende Dichtung ausgebildet ist.
Zur einfachen Montage des Türblattes sind an dem Türblatt selbst Scharniere befestigt, die an der die Öffnung umgebenden Wandfläche angebracht wie angeschraubt werden. Femer weist das Türblatt einen Verriegelungsmechanismus auf, umfassend einen sich von der Wand erstreckenden Eingriff wie Bolzen, in den eine Riegelzunge eines Drehschlosses eingreift.
Um den Brandschutzvorschriften zu entsprechen, ist das Türblatt vorzugsweise aus ein- oder mehrlagigen vorzugsweise unbrennbaren Brand- oder Dämmschutzplatten hergestellt. Auch kann das Türblatt mit Kunststoff oder Metall beschichtet oder lackiert ausgebildet sein und einen umlaufenden Kantenschutz aufweisen. ,
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den. Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen - für sich und/oder in Kombination sondern auch aus einem den Zeichnungen zu entnehmenden bevorzugten Ausführungsbeispiel.
Es zeigen:
Fig. 1
eine Draufsicht (teilweise in Schnittdarstellung) auf eine in einem Mauerwerk eingebrachte und eine Elektroanlage aufnehmende Nische, die von einer Sicherheitstür verschlossen ist,
eine Vorderansicht einer Schießeinrichtung der Sicherheitstür gemäß Fig. 1 und
Fig. 3
eine Seitenansicht der Schließeinrichtung der Sicherheitstür gemäß Fig. 1.
Fig. 1 zeigt eine Draufsicht einer Sicherheitstür zum feuerhemmenden und/oder feuerbeständigen und/oder rauchdichten Abtrennen einer in einem Mauerwerk 12 angeordneten Öffnung 14 wie Nische und/oder einem Hohlraum und/oder einer Durchbrechung, in dem dargestellten Ausführungsbespiel eine Elektroanlage 16 angeordnet ist. Die Elektroanlage 16 ist vorzugsweise in einem Installationskasten 18 angeordnet, der an den Inneriwandungen der Öffnung 14 anliegt
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und einen Blendrahmen 20 aufnimmt, der mit dem Installationskasten 18 verbindbar wie einsteckbar ist und der einen umlaufenden Rand 22 aufweist, der zumindest mit einem Schenkel 24 an einer vorderen Wandfläche 26 des Mauerwerks 12. anliegt. . ■
Die Sicherheitstür 10 ist einerseits zum Schutz der Anlage 16 vorgesehen, damit bei einem in einem Außenraum 28 wie beispielsweise einem Flucht- und Rettungsweg auftretenden Feuer die Anlage 16 funktionserhaltend gesichert ist. Andererseits muss auch gewährleistet sein, dass bei einem Brand in der Öffnung 14 der Außenraum 28 durch die Sicherheitstür 10 abgesichert ist.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Sicherheitstür 10 als zargenloses Türblatt ausgebildet ist, das parallel oder im Wesentlichen parallel zu der stirnseitigen vorderen Wandfläche 26 verläuft und über Scharniere 29 mit dem Mauerwerk 12 verbunden ist. Auf einer der Wandfläche 26 zu gewandten Seite 30 der Sicherheitstür 10 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein äußeres umlaufendes Dichtelement 32 wie Rauchschutzdichtung vorgesehen, das eine zwischen der Sicherheitstür und dem Mauerwerk liegende Fuge 34 abdichtet. Um eine feuerhemmende und/oder feuerbeständige Abtrennung zu gewährleisten ist vorgesehen, dass ein weiteres innenliegendes Dichtelement 36 auf der der Wandfläche 26 zugewandten Seite 30 der Sicherheitstür vorgesehen ist. Das innenliegende Dichtelement 36 ist im vorliegenden Ausfuhrungsbeispiel als aufschäumende Brandschutzdichtung ausgebildet, die im Brandfall die zwischen Sicherheitstür 10 und Mauerwerk 26 gebildete Fuge 34 abgedichtet. Die Brandschutzdichtung 36 verläuft derart, dass diese vorzugseise der von der Nische 14 bzw. dem Blendrahmen 22 aufgespannten Berandung folgt und vorzugsweise innerhalb einer von der Brandschutzdichtung 32 aufgespannten Fläche liegt.
Die Sicherheitstür 10 besteht aus ein- oder mehrlagigen Brandschutzplatten 38, 40, die außenseitig eine Beschichtung 42 wie Kunststoff- oder Metallbeschichtung aufweisen und randseitig durch ein umlaufendes Abdeckprofil 44 abgeschlossen sind, wobei die Abdeckung der Kante auch Bestandteil der Metallverkleidung sein kann.
Zum Verschließen der Sicherheitstür 10 ist eine Schließeinrichtung 46 wie Drehschloss
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vorgesehen, das in Fig. 2 in Vorderansicht und in Fig. 3 in Seitenansicht dargestellt ist. Die Schließeinrichtung 46 ist in einer Ausnehmung 48 der Brandschutzplatten 38, 40 angeordnet und mit einer im Wesentlichen hutformigen Schiene 50 fixiert. Die Schließeinrichrung 46 umfasst ein Drehschloss 52 mit dem eine Riegelzunge 54 von einer ersten in einer zweiten Position drehbar ist, um zur Verriegelung in einen aus dem Mauerwerk 12 herausragenden Bolzen 56 eingreift.
Die erfindungsgemäße Sicherheitstür zeichnet sich durch besonders einfache Herstellung aus und ist auf einfacherweise an Öffnungen 14 mit verschiedenen Abmessungen anpassbar, sofern die Abmessung der Nische kleiner als die von der Sicherheitstür 10 aufgespannte Fläche ist. Insbesondere besteht keine Notwendigkeit aufwendige Putz- und Einpassarbeiten für eine Türzarge vorzunehmen.
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Claims (12)

1. Sicherheitstür (10), insbesondere Brandschutztür zum feuerbeständigen und/oder rauchdichten Abtrennen einer vorzugsweise in einer Wand (12) eingebrachten Öffnung (14) wie Nische oder Hohlraum, in der vorzugsweise eine Sicherheitsfunktionen aufrechterhaltende elektrische Anlage (16) angeordnet ist, gegenüber einer Umgebung (28) dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitstür (10) als ein parallel oder im Wesentlichen parallel zu einer die Öffnung (14) umschließenden Wandfläche (26) befestigbares zargenloses und stumpf anschlagendes Türblatt (10) mit zumindest einem an der Wandfläche (26) anliegenden und die Öffnung (14) gegenüber der Umgebung (28) abdichtenden, umlaufenden Dichtelement (32, 36) ausgebildet ist.
2. Sicherheitstür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitstür (10) auf einer der Wandfläche (26) zugewandten Seite (30) zwei umlaufende Dichtelemente (32, 36) aufweist, wobei ein äußeres umlaufendes Dichtelement (32) als Rauchschutzdichtung und ein inneres umlaufendes Dichtelement (36) als Brandschutzdichtung ausgebildet ist.
3. Sicherheitstür nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das innere umlaufende Dichtelement (36) als im Feuerfall aufschäumende Brandschutzdichtung ausgebildet ist.
4. Sicherheitstür nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dass die Sicherheitstür ein umlaufendes Kombinationsdichtelement aufweist, umfassend ein vorzugsweise L-förmiges Dichtelement, wobei ein erster Schenkel als Dichtlippe und ein zweiter Schenkel als aufschwämmende Dichtung ausgebildet ist.
5. Sicherheitstür nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Sicherheitstür (10) Scharniere (28) befestigt sind, die an der die Öffnung (14) umschließende Wandfläche (26) befestigbar wie anschraubbar sind.
6. Sicherheitstür nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitstür (10) einen Verriegelungsmechanismuss (46) aufweist, umfassend einen sich von der Wand (12) erstreckenden Eingriff (56) wie Bolzen oder Bügel, in den eine Riegelzunge (54) eines Drehschlosses (52) eingreift.
7. Sicherheitstür nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, . dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitstür (10) aus ein- oder mehrlagigen, vorzugsweise unbrennbaren Brand- und/oder Dämmschutzplatten (38, 40) hergestellt ist.
8. Sicherheitstür nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Brand- oder Dämmschutzplatten (38, 40) mit einer Beschichtung (42) aus Kunststoff, Metall oder Papier oder Lack, beschichtet oder lackiert sind.
9. Sicherheitstür nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bransdchutzplatten (38, 40) einen umlaufenden Kantenschutz aufweisen.
10. Sicherheitstür nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Wandfläche (26) zugewandte Seite (30) der Sicherheitstür (10) mit Abstand parallel oder im Wesentlichen parallel zu der Wandfläche (26) angeordnet ist, wobei eine zwischen der Sicherheitstür (10) und der Wandfläche (26) gebildete Fuge (34) durch das umlaufende Dichtelement (32) und/oder das umlaufende Dichtelement (36) abdichtbar ist.
11. Sicherheitstür nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die an die Öffnung (14) angrenzende Umgebung (28) ein Flucht- und/oder Rettungsweg ist.
12. Sicherheitstür nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Öffnung (14) eine Elektroanlage (16) angeordnet ist, die vorzugsweise von einem Installationskasten (18) umschlossen ist.
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