DE20020085U1 - Hohlkegelzerstäubungsdüse - Google Patents
HohlkegelzerstäubungsdüseInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Hohlkegelzerstäubungsdüse, insbesondere für die Luftbefeuchtung, mit einem Gehäuse mit einer Zuführung für das zu zerstäubende Medium, mit einem im Gehäuse gehaltenen Dralleinsatz, einem diesem vorgeschalteten Siebträger und mit einem Endabschnitt mit einer Austrittsbohrung.
Hohlkegelzerstäubungsdüsen dieser Art sind bekannt (Katalog-Präzisionsdüsen und Zubehör Edition 961 der Lechler GmbH + Co. KG D 72 544 Metzingen, Druckvermerk 08.98/D/2000, Seiten 2.5 und 2.6). Sie dienen dazu, eine feine Zerstäubung, beispielsweise von Wasser, zu erreichen. Eine Verstopfung der meist sehr kleinen Austrittsöffnungen wird durch die Anordnung des Siebes vermieden.
Das Problem solcher Hohlkegelzerstäubungsdüsen liegt mitunter darin, dass die Austrittsbohrung wegen der hohen Drücke des austretenden Mediums zum Verschleiß neigt und daher nach einer gewissen Betriebszeit nicht mehr den Anforderungen entsprechen.
Es ist zwar auch bekannt, die Austrittsbohrung in einem im Drallraum angeordneten Bohrungsträger vorzusehen, der dann
aus einem geeigneten verschleißfesten Material herstellbar ist. Dies ist allerdings sehr aufwendig.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Hohlkegelzerstäubungsdüse der eingangs genannten Art so auszubilden, dass eine verschleißfeste Austrittsbohrung in einfacher Weise realisierbar-ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung bei einer Hohlkegelzerstäubungsdüse der eingangs genannten Art vor, dass die Austrittsbohrung Teil eines Einsatzstückes ist, das in einer auf der Außenseite des Endabschnittes angeordneten Ausnehmung angeordnet ist.
Durch diese Ausgestaltung wird es möglich, das Einsatzstück aus geeigneten Materialien, die hochverschleißfest sind, herzustellen, ohne dass der Gesamtaufwand für die Düse zu groß wird. Da das Einsatzstück von außen her im Endabschnitt der Düse eingesetzt wird, bestehen auch herstellungstechnisch kaum Schwierigkeiten.
In Weiterbildung der Erfindung wird das Einsatzstück druckfest und dicht in die Ausnehmung eingesetzt, beispielsweise durch Einpressen in die entsprechend bemessene Ausnehmung und durch Umbördeln des Randes der Ausnehmung. Es entsteht dadurch eine kraft- und formschlüssige Halterung für das Einsatzstück.
In Weiterbildung der Erfindung kann das Einsatzstück ein zylindrischer Lochstein sein und dieser Lochstein kann in vorteilhafter Ausgestaltung mit einer kegelförmig sich zum Austritt verengenden mittigen Bohrung versehen sein. Dieser Lochstein kann aus Keramik oder aus Edelstein, beispielsweise Rubin oder Saphir hergestellt sein. Er weist außerordentlich hohe Verschleißfestigkeit auf. Seine Abmessungen brauchen, da er lediglich als Einsatzstück dient, nur wenig größer als die gewünschte Austrittsbohrung zu sein, so dass auf diese Weise
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ein einfache aber verschleißfeste Düsenausführung gewonnen werden kann.
In Weiterbildung der Erfindung kann auch der Dralleinsatz lose in eine Gehäusebohrung eingesetzt und durch den in die Gehäusebohrung eingeschraubten Siebträger befestigt werden. Auch diese Maßnahme bringt eine Vereinfachung der Herstellung mit sich. Das Gehäuse kann in Weiterbildung der Erfindung schließlich kappenartig ausgebildet und mit einer eingeschraubten Verlängerungshülse versehen sein, die ihrerseits mit einem Anschlussgewinde für die Zuführung versehen werden kann. Diese Verlängerung erlaubt es trotz relativ kleiner Abmessungen der Düse die Handhabung dieser Düse zu verbessern und gegebenenfalls auch Bezeichnungen wie Firmennamen oder Marken in einer Größe auf der Düse aufzunehmen, die ohne weiteres erkennbar ist.
Die Erfindung ist in der Zeichnung anhand eines Ausführungsbeispieles dargestellt und wird im folgenden erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Hohlkegelzerstäubungsdüse nach der Erfindung,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch die Hohlkegelzerstäubungsdüse der Fig. 1 und
Fig. 3 eine vergrößerte Darstellung des Austrittsbereiches der Düse nach den Fig. 1 und 2.
Die Fig. 1 und 2 lassen zunächst erkennen, dass die Hohlkegelzerstäubungsdüse aus einem kappenartigen Gehäuse 1 und aus einer mit diesem Gehäuse verbundenen Verlängerungshülse 2 aufgebaut ist. Die Verlängerungshülse 2 besitzt an ihrem oberen Ende ein Gewinde 3 zum Anschluss einer Zuführung für das zu zerstäubende Medium, beispielsweise Wasser. Im Bereich des Gewindes 3 ist die Verlängerungshülse 2 mit einer Sechskant-
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ausbildung 4 versehen, die in bekannter Weise dazu dient, den Anschluss für das zu zerstäubende Medium herzustellen und die Verbindung mit dem Gehäuse 1 zu erreichen.
Das Gehäuse 1 der Düse selbst besitzt ebenfalls sechskantähnliche Abflachungen 5, um das Zusammenschrauben mit der Verlängerungshülse 2 zu ermöglichen, die mit einem Gewindestutzen 6 in ein entsprechendes Gegengewinde des Gehäuses 1 eingeschraubt ist.
Die Verlängerungshülse 2 besitzt eine zentrale Durchflussbohrung 7, die in eine zylindrische Aufnahmekammer 8 innerhalb des Gehäuses 1 mündet, die sich nach unten verengt und zum einen zur Aufnahme eines Siebträgers 9 dient, der in ein Gewinde 11 innerhalb des Gehäuses 1 eingeschraubt ist und einen Siebring 10 trägt. Dieser ist in der Fig. 2 nur zur Hälfte gezeigt, um den Blick auf die Durchtrittsöffnung 12 des Siebträgers freizugeben, die in nicht näher dargestellter Weise dann in eine zentrale Bohrung innerhalb des Siebträgers 9 mündet.
Fluchtend zum Siebträger 9 und fluchtend zu dessen nicht gezeigter zentraler Bohrung ist ein Dralleinsatz 13 vorgesehen, dessen Mittelbohrung 14 mit der vorher erwähnten Bohrung im Siebträger 9 fluchtet. Der Dralleinsatz 13 weist Austrittsbohrungen 15 auf, die in einen den Dralleinsatz 13 umgebenden Ringraum 16 münden, in dem durch entsprechende Außengestaltung des Dralleineinsatzes dem durch die Bohrung 7 zuströmenden Medium ein Drall aufgezwungen wird. Der Dralleinsatz 13 ist vor einer Austrittsöffnung 18 im Endbereich la des Gehäuses 1 angeordnet. Wie aus Fig. 3 erkennbar wird, ist diese Austrittsöffnung 18 zylindrisch und geht in eine zylindrische Ausnehmung 19 über, die nach außen offen ist. In diese Ausnehmung 19 ist ein zylindrischer Lochstein 17 eingepresst, der durch Umbördeln des Randes 19a der Ausnehmung 19 zusätzlich zum Kraftschluss auch noch formschlüssig in der Ausnehmung 19 gehalten ist. Der Lochstein 17 bildet somit ein
Einsatzstück, das druckfest und dicht in der Ausnehmung 19 gehalten ist. Der Lochstein 17 ist mit einer zentralen, sich konisch zur Austrittsseite verjüngenden Austrittsbohrung 20 versehen. Er kann aus Keramik, vorzugsweise aber auch aus Rubin oder Saphir bestehen. Da seine Abmessungen nicht allzu groß sind, lässt sich der Einsatz von Edelsteinen hier auch wirtschaftlich vertreten.
Wie ohne weiteres erkennbar ist, macht das Einsetzen eines Lochsteines 17 als Einsatzstück, das von außen her in das Gehäuse, und zwar in dessen Endabschnitt la eingesetzt wird, fertigungstechnisch keine Schwierigkeiten. Lochsteine aus den genannten Edelsteinmaterialien sind am Markt in hoher Präzision verfügbar.
Die neue Düse weist daher den Vorteil einer hochverschleißfesten Austrittsöffnung 20 auf. Sie ist auch deshalb äußerst vorteilhaft und einfach aufgebaut, weil der Dralleinsatz 13 nur lose in die entsprechende Gehäusebohrung eingesetzt zu werden braucht. Er wird dann anschließend durch den eingeschraubten Siebträger in seiner Lage gehalten.
Schließlich eröffnet die Verlängerungshülse 2 auch die Möglichkeit einer einfacheren Handhabung des sonst sehr kleinen Gehäuses 1. Dies gibt auch die Möglichkeit, ein Beschriftungsfeld 21, das beispielsweise mit einer Marke des Herstellers oder mit dessen Firmennamen versehen werden kann, anzubringen. Dieses Beschriftungsfeld kann groß genug ausgestaltet werden, um die entsprechende Beschriftung auch ohne weiteres erkennen zu können. Hinsichtlich der Größenabmessung der neuen Hohlkegelzerstäubungsdüse darf darauf hingewiesen werden, dass der Durchmesser von Verlängerungsstück 2 und Gehäuse 1 in einer Größenordnung von ca. 30 Millimeter liegen kann. Es wird daraus deutlich, dass die Austrittsbohrung 20 oder 18 und der in die Ausnehmung 19 eingesetzte Lochstein 17 nur sehr geringe Abmessungen haben.
Claims (9)
1. Hohlkegelzerstäubungsdüse insbesondere für die Luftbefeuchtung, mit einem Gehäuse (1) mit einer Zuführung (7, 8) für das zu zerstäubende Medium, mit einem im Gehäuse gehaltenen Dralleinsatz (13), einem diesem vorgeschalteten Siebträger (9) und mit einem Endabschnitt (1a) mit einer Austrittsbohrung (20), dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsbohrung (20) Teil eines Einsatzstückes (17) ist, das in einer auf der Außenseite des Endabschnittes (1a) angeordneten Ausnehmung (19) angeordnet ist.
2. Hohlkegelzerstäubungsdüse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsatzstück (17) druckfest und dicht in die Ausnehmung (19) eingesetzt ist.
3. Hohlkegelzerstäubungsdüse nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsatzstück ein zylindrischer Lochstein (17) ist.
4. Hohlkegelzerstäubungsdüse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Lochstein (17) mit einer kegelförmig sich zum Austritt verengenden mittigen Bohrung (20) versehen ist.
5. Hohlkegelzerstäubungsdüse nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Lochstein (17) aus Keramik oder aus Edelstein hergestellt ist.
6. Hohlkegelzerstäubungsdüse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Dralleinsatz (13) in eine Gehäusebohrung lose eingesetzt und durch den in die Gehäusebohrung (11) eingeschraubten Siebträger (9) befestigt ist.
7. Hohlkegelzerstäubungsdüse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) kappenartig ausgebildet und mit einer eingeschraubten Verlängerungshülse (2) versehen ist.
8. Hohlkegelzerstäubungsdüse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlängerungshülse (2) mit einem Anschlussgewinde (3) für die Zuführung des zu zerstäubenden Mediums versehen ist.
9. Hohlkegelzerstäubungsdüse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlängerungshülse (2) mit einem Beschriftungsfeld (21) versehen ist.
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