DE20019720U1 - Federspanner zum Spannen labiler oder gebogen vorgespannter Schraubenfedern - Google Patents
Federspanner zum Spannen labiler oder gebogen vorgespannter SchraubenfedernInfo
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Description
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Anmelder-AZ.: K 255
Anmelder: Klann Tools Ltd., 13 Harrier Park, Didcot, Oxfordshire, 0X11 7PL, GB
Anmelder-Nr.: 8635978
Bezeichnung.· Federspanner zum Spannen labiler oder gebogen vorgespannter Schraubenfedern
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Federspanner zum Spannen von Schraubenfedern, bestehend aus einem Spanngerät, an welehern zwei Spannelemente angeordnet sind, die zur Aufnahme der zu spannenden Schraubenfeder mit Greiferelementen versehen sind, wobei durch Betätigung des Spanngerätes der Abstand der Spannelemente zum Spannen und zum Entlasten der Schraubenfeder veränderbar ist.
Federspanner der gattungsgemäßen Art sind hinreichend bekannt, so beispielsweise aus der DE-PS 28 13 381 oder auch aus dem deutschen Gebrauchsmuster G 94 04 430.9.
Solche Federspanner bestehen im wesentlichen aus einem Spanngerät, an welchem zwei Spannelemente angeordnet sind. Dabei weist das Spanngerät ein Führungsrohr auf, in welchem eine Gewindespindel vorgesehen ist, die zur Betätigung des Spanngerätes über einen axial aus dem Führungsrohr hiriausstehenden Antriebssechskant verfügt. Die Spannelemente weisen zur Lagerung am Führungsrohr des Spanngerätes jeweils ein kurzes, etwa rohrförmiges Kupp-
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lungselement auf, wobei das erste Spannelement mit seinem Kupplungselement an dem einen, dem Antriebssechskant gegenüberliegenden Ende des Führungsrohres festsitzend angeordnet ist. Das zweite Spannelement hingegen ist mit seinem Kupplungselement auf dem Führungsrohr verschiebbar und unverdrehbar geführt.
Auf der Gewindespindel ist ein Stellzylinder mit Innengewinde vorgesehen, mit welchem das Kupplungselement des zweiten, verschiebbaren Spannelementes verbunden ist.
Durch drehende Betätigung der Gewindespindel wird der Stellzylinder zusammen mit dem zweiten Spannelement in Achsrichtung des Führungsrohres verschoben. Dies bedeutet, daß bei Betätigung des Spanngerätes durch Drehen der Gewindespindel der Abstand der beiden Spannelemente durch Verschieben des zweiten Spannelementes entlang des Spanngerätes verändert wird.
Beim Spannen einer zu spannenden Schraubenfeder wird somit durch Betätigen des Spanngerätes der Abstand zwischen den beiden Spannelementen verringert, so daß die in den Greiferelementen dieser Spannelemente aufgenommene Schraubenfeder zusammengedrückt wird. Bei entsprechend entgegengesetzter Drehrichtung der Gewindespindel vergrößert sich hingegen der Abstand der Spannelemente mit ihren Greiferelementen, so daß eine eingespannte Schraubenfeder wieder entlastet bzw. vollständig entspannt wird.
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Zur Kopplung der Greiferelemente, welche als separate Bauteile ausgebildet sein können, mit den Kupplungselementen sind unterschiedliche Verbindungsarten vorgesehen, auf deren genauere Ausgestaltung hier nicht näher eingegangen wird. Insoweit wird auf die angegebenen Fundstellen verwiesen. Dabei ist zu bemerken, daß auch eine einstückige Ausgestaltung der Greiferelemente mit den Rohrsegmenten vorgesehen sein kann, wie dies beispielsweise aus der DE 196 31 524 Cl bekannt ist.
All diesen Federspannern mit ihren Spannelementen ist gemeinsam, daß die Greiferelemente koaxial zueinander, in gleichem radialen Abstand zum Spanngerät an diesem angeordnet sind. Desweiteren weisen die Greiferelemente, welche bei den bekannten Federspannern beispielsweise U-förmig ausgebildet sind, in ihrer Umfangsrichtung eine gewisse Steigung auf. Dadurch wird eine günstigere Aufnahme einer Federwindung einer zu spannenden Schraubenfeder erreicht. Durch diesen schraubenlinienförmigen Verlauf der U-Schenkel dieser U-förmigen Greiferelemente sind diese im wesentlichen bezüglich einer quer zur Längsmittelachse des Spanngerätes verlaufenden Querebene symmetrisch angeordnet. Dadurch soll erreicht werden, daß eine zwischen den beiden Greiferelementen von derartig ausgestalteten Spannelementen aufgenommene Schraubenfeder beim Spannvorgang wie auch beim Entlastungsvorgang geradlinig geführt wird. D.h., daß bei gleichem radialen Ab-
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stand der Greiferelemente der Spannelemente und koaxialer Ausrichtung der Spannelemente bzw. deren Greiferelemente zueinander die zwischen den Greiferelementen aufgenommene Schraubenfeder mit ihrer Längsmittelachse im wesentlichen parallel zur Längsmittelachse des Spanngerätes ausgerichtet und geführt wird. Zur sicheren Aufnahme einer Federwindung im jeweiligen Greiferelement, weisen die Greiferelemente einen etwa L-förmigen Querschnitt auf und bilden entlang der Außenkante ihrer Auflageflächen für die jeweilige Federwindung jeweils einen Sicherheitssteg. Desweiteren ist zwischen den U-Schenkeln der Greiferelemente im Bereich der Innenkante der Greiferelemente jeweils ein weiterer Haltesteg vorgesehen, durch welchen ein Herausrutschen aus der einseitig offenen Gabelform der Greiferelemente verhindert werden soll.
Es hat sich nun gezeigt, daß insbesondere beim Spannen von labilen Schraubenfedern diese dazu neigen, zwischen den Greiferelementen beim Spannvorgang "auszubauchen". Mit "ausbauchen" ist dabei gemeint, daß die Federwindungen der Schraubenfeder, welche zwischen den beiden Greiferelementen eingespannt sind, radial zur Längsmittelachse der Schraubenfeder seitlich ausweichen, so daß die geradlinige, im wesentlichen zylindrische Form der Schraubenfeder in eine bogenförmig gekrümmte Form übergeht.
Weist die "Ausbauchung" vom Spanngerät in Richtung der offenen Gabelform der Greiferelemente, so kann dies wie-
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derum ein Herausrutschen einer solchen labilen Schraubenfeder aus den Greiferelementen bewirken, da die in den Greiferelementen aufgenommenen Federwindungen dazu tendieren, ebenfalls dieser "Ausbauchung" zu folgen und damit eine Schrägstellung zu den Greiferelementen einnehmen können. Durch diese Tendenz zur Schrägstellung der aufgenommenen Federwindungen können diese in ungünstigen Fällen am inneren Haltesteg aufgleiten, so daß sie aus dem jeweiligen Greiferelement herausrutschen können.
Desweiteren ist mit den bekannten Federspannern das Spannen einer gebogen vorgespannten Schraubenfeder nur bedingt durchführbar, da die Spannelemente mit ihren Greiferelementen nur mit Mühe oder gar nicht mit dieser gebogenen Schraubenfeder in Eingriff gebracht werden können. Insbesondere bei stärker gebogen vorgespannten Schraubenfedern, wie dies beispielsweise bei Kraftfahrzeugachsen der Fall sein kann, ist es insbesondere bei geringen Abständen der Federwindungen nahezu unmöglich, mit den aus dem Stand der Technik bekannten Greiferelementen eine derart gebogen verlaufende Schraubenfeder zu fassen.
Dementsprechend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Federspanner zum Spannen von Schraubenfedern, welcher insbesondere mit zwei Spannelementen mit Greiferelementen versehen ist, derart auszugestalten, daß ein sicheres Spannen einerseits von labilen, zum seitlichen
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Ausweichen neigenden Schraubenfedern und auch von gebogen vorgespannten Schraubenfedern sicher durchführbar ist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Greiferelemente zu einer zur Längsmittelachse des Spanngerätes im wesentlichen rechtwinklig angeordneten Querebene ausgehend vom Spanngerät schräg, konvergierend zueinander verlaufend angeordnet sind.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung ist ein sicheres Spannen beispielsweise von labilen Schraubenfedern sicher durchführbar. Dazu ist vorgesehen, daß die Greiferelemente zu einer zur Längsmittelachse des Spanngerätes im wesentlichen rechtwinklig angeordneten Querebene ausgehend vom Spanngerät schräg, konvergierend zueinander verlaufend angeordnet sind. Dies bedeutet, daß die Greiferelemente, beispielsweise gegenüber dem Kupplungselement, mit welchem die Spannelemente am Spanngerät gelagert sind, abgewinkelt angeordnet sind. Durch diese abgewinkelte Anordnung wird beim Spannen einer labilen Schraubenfeder erreicht, daß diese stets mit ihren zwischen den Spannelementen bzw. Greiferelementen liegenden Federwindungen zumindest leicht in Richtung des Spanngerätes gekrümmt wird. Durch diese vorgegebene, zielgerichtete "Ausbauchung" der Schraubenfeder zwischen den Greiferelementen wird sicher ausgeschlossen, daß die Schraubenfeder aus den Greiferelementen herausrutschen kann. Insbesondere
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ist eine "Ausbauchung" beispielsweise in entgegengesetzter Richtung, d.h. mit einer vom Spanngerät nach außen gerichteten Krümmung, sicher ausgeschlossen. Denn bei einer solchen "Ausbauchung" nach außen besteht stets die Gefahr, wie bereits oben zum Stand der Technik ausgeführt, daß die zwischen den Greiferelementen eingespannte Schraubenfeder mit den in den jeweiligen Greiferelementen aufgenommenen Federwindungen aus diesen Greiferelementen aufgrund der Krümmung mit zunehmendem Spannweg herausrutsehen kann. Da die im wesentlichen U-förmig ausgebildeten Greiferelemente aber zum Spanngerät hin aufgrund ihres L-förmigen Querschnittes einen sich entlang der Außenkante des jeweiligen Greiferelementes wenigstens annähernd vollständig erstreckenden Sicherheitssteg bilden, kann eine zum Spanngerät hin vorgekrümmte Schraubenfeder in dieser Richtung nicht aus den Greiferelementen der Spannelemente herausrutschen.
Desweiteren wird durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung auch ein Ansetzen eines Federspanners mit den erfindungsgemäßen Spannelementen an einer leicht gebogen vorgespannten Schraubenfeder erheblich vereinfacht oder bei einer stärker gebogen vorgespannten Schraubenfeder überhaupt erst möglich. Aufgrund der vorgesehenen Neigung der Greiferelemente können diese in einfacher Weise zwischen zwei Federwindungen einer gebogen vorgespannten Schraubenfeder eingebracht werden, deren aufzunehmende Feder-
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windungen ebenfalls einen gleichen oder auch größeren Neigungswinkel zur Querebene des Spanngerätes bei angesetztem Spanngerät aufweisen.
Um die zu erzielende "Ausbauchung" einer labilen zu spannenden Schraubenfeder in Richtung auf das Spanngerät nicht zu groß werden zu lassen, kann der Neigungswinkel (al, a2) des jeweiligen Greiferelementes zur Querebene gemäß Anspruch 2 etwa 4° bis 10° betragen. Dadurch wird einerseits sichergestellt, daß eine "Ausbauchung" in Richtung auf das Spanngerät sicher beim Spannen einer labilen Schraubenfeder auftritt und andererseits, daß die Krümmung dieser zu spannenden Schraubenfeder nicht zu groß wird.
Soll der erfindungsgemäße Federspanner mit seinen erfindungsgemäßen Spannelementen hingegen zum Spannen einer gebogen vorgespannten Schraubenfeder eingesetzt werden, so ist der Neigungswinkel (al, a2) gemäß Anspruch 3 vorzugsweise an den Anstellwinkel (ßl, ß2) der jeweils zu ergreifenden Federwindung der Schraubenfeder anzupassen. Solche gebogen vorgespannten Schraubenfedern sind insbesondere bei Achskonstruktionen von Kraftfahrzeugen häufig anzutreffen. Dabei sitzt die entsprechende Schraubenfeder zwischen zwei Federtellern der Achskonstruktion, wobei diese Federteller wiederum geneigt zueinander angeordnet sind. Durch diese geneigte Anordnung der Federteller zu-
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einander wird der gebogen vorgespannte Verlauf der Schraubenfeder im eingebauten Zustand am Kraftfahrzeug erreicht.
Es ist erfindungsgemäß nach Anspruch 3 vorgesehen, daß der Neigungswinkel (al, a2) kleiner als oder höchstens gleich groß ist wie der Anstellwinkel (ßl, ß2) der jeweils zu ergreifenden Federwindung der Schraubenfeder zu einer rechtwinklig zur Längsmittelachse des Spanngerätes verlaufenden Querebene eines an der Schraubenfeder ordnungsgemäß angesetzten Federspanners. D.h., daß der Neigungswinkel (al, a2) der Greiferelemente höchstens gleich groß sein sollte wie der Anstellwinkel (ßl, ß2) der jeweils zu ergreifenden Federwindung. Durch diese Wahl des Neigungswinkels (al, a2) des Greiferelementes in Anpassung an den Anstellwinkel (ßl, ß2) der jeweils aufzunehmenden Federwindung wird beim Spannen ein Ansetzen des Federspanners bei leicht gebogenen Schraubenfedern erheblich erleichtert und bei stärker gebogenen Schraubenfedern erst ermöglicht, da die derart schräg geneigt verlaufenden Greiferelemente in einfacher Weise in die ebenfalls geneigt verlaufenden Federwindungen einer gebogen vorgespannten Schraubenfeder eingesetzt werden können. Bei geringfügig gebogen vorgespannter Schraubenfeder mit geringerem Krümmungsradius ihres Verlaufs kann der Neigungswinkel (al, a2) dem Anstellwinkel (ßl, ß2)
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der aufzunehmenden Federwindung der Schraubenfeder entsprechen.
Bei größerer Krümmung der gebogen vorgespannten Schraubenfeder wird der Neigungswinkel (al, a2) vorzugsweise kleiner gewählt als der Anstellwinkel (ßl, ß2). Der Federspanner kann dabei immer noch in einfacher Weise mit der gebogen vorgespannten Schraubenfeder in Eingriff gebracht werden. Aufgrund der unterschiedlichen Winkel des Greiferelementes und der Federwindung wird die gebogen vorgespannte Schraubenfeder beim Spannvorgang zunächst leicht gerade gerichtet, da sie sich zwangsläufig über ihre aufgenommenen Federwindungen an die Neigung der Greiferelemente anpaßt. Durch den geringeren Neigungswinkel (al, a2) gegenüber einem relativ großen Anstellwinkel (ßl, ß2) wird auch ein vollständiges Entspannen der Schraubenfeder ermöglicht, ohne daß die Greiferelemente in der Schraubenfeder durch die während des Entspannens erfolgende geradlinige Ausrichtung der Schraubenfeder verklemmen können. Nach dem vollständigen Entspannen der Schraubenfeder können somit die Greiferelemente aus der nunmehr völlig geradlinig verlaufenden, entspannten Schraubenfeder herausgenommen werden. Bei der Montage der Schraubenfeder wird diese in jedem Fall zumindest leicht vorgebogen, so daß deren Einbringen zwischen zwei geneigt zueinander angeordnete Federteller einer Kraftfahrzeugachse erheblich erleichtert wird. Damit wird durch die
erfindungsgemäße Ausgestaltung der Greiferelemente vorteilhaft erreicht, daß die Schraubenfeder zum Einbauen zwischen diese Federteller schon beim Spannvorgang vorgebogen wird und in ihrem gespannten Endzustand schon die gebogene Einbauform annimmt oder zumindest so weit in die Nähe der gebogenen Einbauform gebracht wird, daß beim anschließenden Entlasten der Schraubenfeder diese mit ihren Endwindungen sicher in den Federtellern aufgenommen wird, ohne daß die Gefahr des Herausrutschens besteht.
Um sicherzustellen, daß das Spanngerät bei einer eventuell zu groß werdenden "Ausbauchung", insbesondere einer labilen Schraubenfeder, Schaden nimmt, weist gemäß Anspruch 4 das Spanngerät im Bereich zwischen den Spannelementen eine zur aufzunehmenden Schraubenfeder hin weisende Schutzabdeckung auf. Dies bedeutet, daß eine stark "ausbauchende" Schraubenfeder nicht direkt mit dem Spanngerät in Berührung kommen kann.
Ist eine solche Schutzabdeckung nicht notwendig, was beispielsweise beim Spannen einer gebogen vorgespannten Schraubenfeder geringer Krümmung der Fall sein kann, ist diese Schutzabdeckung gemäß Anspruch 5 über eine Rast- oder Klemmverbindung auswechselbar am Spanngerät befestigt. D.h., daß die Schutzabdeckung in einfacher Weise abgenommen oder bei einer eventuell auftretenden Beschä-
digung der Schutzabdeckung in einfacher Weise abgenommen und durch eine neue Schutzabdeckung ersetzt werden kann.
Gemäß Anspruch 6 ist die axiale Lage der Schutzabdeckung am Spanngerät zwischen den Spannelementen variabel einstellbar. D.h., daß die Schutzabdeckung entlang des Spanngerätes zwischen den beiden Spannelementen einfach verschoben werden kann. Dadurch ist die Position bzw. axiale Lage der Schutzabdeckung auf die Länge einer zu spannenden Schraubenfeder anpaßbar und kann im wesentlichen stets so eingerichtet werden, daß die Schutzabdekkung stets im axialen Bereich der "ausbauchenden" Schraubenfeder angeordnet werden kann.
Gemäß Anspruch 7 sind die Greiferelemente etwa gabel- oder U-förmig ausgebildet und weisen einen etwa L-förmigen Querschnitt auf, wie dies bereits aus dem Stand der Technik bekannt ist. Durch diesen L-förmigen Querschnitt bilden die Greiferelemente einen Auflageabschnitt, auf welchem die zu spannenden Schraubenfedern mit ihren ergriffenen Federwindungen aufliegen und andererseits einen äußeren Sicherheitssteg, so daß die Schraubenfedern nicht aus den Greiferelementen versehentlich herausrutschen können. Erfindungsgemäß ist gemäß Anspruch 7 der Auflageabschnitt im Endbereich der beiden U-Schenkel des Greiferelementes länger ausgebildet, als der umlaufende Sicherheitssteg, so daß diese Auflageabschnit-
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te den Sicherheitssteg überragen. Anders formuliert sind die Sicherheitsstege am Endbereich der jeweiligen U-Schenkel des Greiferelementes kürzer ausgebildet, als die Auflageabschnitte. Durch diese Ausgestaltung wird ein Ansetzen des Federspanners mit den erfindungsgemäßen Greiferelementen, insbesondere an einer gebogen vorgespannten Schraubenfeder, erheblich erleichtert.
Gemäß Anspruch 8 kann der Auflageabschnitt des jeweiligen U-Schenkels eines Greiferelementes in seinem den Sicherheitssteg überragenden Endbereich in Verlängerung zum Sicherheitssteg eine Ausnehmung oder Ausklinkung aufweisen. D.h., daß dieser Endbereich im Bereich seiner radialen Außenkante in seiner Auflagebreite verkleinert ausgebildet ist. Durch diese Ausgestaltung wird sicher ausgeschlossen, daß das Greiferelement beim Ansetzen an eine in einer Fahrzeugachse eingebaute Schraubenfeder mit Karosseriebauteilen, welche sich im unmittelbaren Umgebungsbereich der Schraubenfeder befinden, kollidieren kann.
Gemäß Anspruch 9 können die Greiferelemente in ihrer Umfangslänge derart ausgebildet sein, daß die aufzunehmenden Federwindungen einer zu spannenden Schraubenfeder zumindest im leicht vorgespannten Zustand der Schraubenfeder über einen Winkel von bis zu etwa 24 0° auf dem jeweiligen Greiferelement aufliegen. Durch diese Ausgestaltung
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wird sichergestellt, daß die zwischen den geneigt zueinander verlaufenden Greiferelementen aufgenommene Schraubenfeder auch sicher in ihre gewünschte gekrümmte Lage gebracht wird. Durch den großen Auflagewinkel von bis zu 240° wird eine entsprechende Zwangsführung für die jeweils aufgenomme Federwindung bewirkt, so daß diese sicher den Neigungswinkel des jeweiligen Greiferelementes beim Spannen der Schraubenfeder annimmt.
Anhand der Zeichnung wird im folgenden ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. l einen teilweisen Längsschnitt eines Federspanners mit einem Ausführungsbeispiel zweier erfindungsgemäßer Spannelernente;
Fig. 2 einen Teilschnitt II-II auf das untere Spannelement des Federspanners aus Fig. 1;
Fig. 2a einen Teilschnitt eines Spannelementes mit verkürzt ausgebildetem Sicherheitssteg;
Fig. 2b eine Draufsicht auf den U-Schenkel eines Ausführungsbeispiels eines Greiferelementes aus Fig. 2a;
Fig. 3 ein Ausführungsbeispiel einer labilen Schraubenfeder;
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Fig. 4 den Federspanner aus Fig. l in einem an der Schraubenfeder aus Fig. 3 angesetzten Zustand, wobei diese Schraubenfeder bereits leicht vorgespannt ist und das Spanngerät mit einer zusätzlichen Schutzabdeckung versehen ist;
Fig. 4a einen Teilschnitt IV-IV aus Fig. 4;
Fig. 5 ein Spanngerät zusammen mit einer gebogen vorgespannten Schraubenfeder einer Kraftfahrzeugachse, mit an den gekrümmten Verlauf der Schraubenfeder angepaßten Greiferelementen;
Fig. 6 den Federspanner aus Fig. 5 im an der Schraubenfeder aus Fig. 5 angesetzten Zustand;
Fig. 7 den Federspanner aus Fig. 5 und 6 mit vollständig zusammengepreßter Schraubenfeder.
Fig. 1 zeigt einen teilweisen Längsschnitt eines Federspanners l, der zum Spannen einer in Fig. 3 beispielhaft dargestellten Schraubenfeder 2 ein Spanngerät 3 aufweist, an welchem zwei Spannelemente 4 und 5 angeordnet sind. Der prinzipielle Aufbau dieses beispielhaft dargestellten Federspanners 1 entspricht im wesentlichen dem aus dem Stand der Technik der DE 196 31 524.7 bekannten Federspanner.
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So weist das Spanngerät 3 an seinem oberen Ende 6 zwei Haltestege 7 und 8 auf, durch welche das obere Spannelement 4 über ein entsprechendes, etwa rohrförmig ausgebildetes Kupplungselement 9 axial festsitzend am Spanngerät 3 gehalten wird. Die Verbindung zwischen dem Kupplungselement 9 und den Haltestegen 7 und 8 am oberen Ende 6 des Spanngerätes 3 ist beispielhaft als eine Art Bajonettverschluß ausgebildet, wie dies aus dem angegebenen Stand der Technik der DE 196 31 524.7 bereits bekannt ist.
Das untere, zweite Spannelement 5 ist ebenfalls mit einem etwa rohrförmig ausgebildetes Kupplungselement 10 versehen, mit welchem das Spannelement 5 axial verschiebbar auf dem Spanngerät 3 geführt ist. Dazu weist das Spanngerät 3 ein Führungsrohr 11 auf, entlang welchem das Spannelement 5 mit seinem Kupplungselement 10 axial verschiebbar ist. Zum Verstellen des axialen Abstandes der beiden Spannelemente 4 und 5 ist im Führungsrohr 11 eine Gewindespindel 12 vorgesehen, auf welcher ein Stellzylinder 13 mit einem Innengewinde axial verstellbar aufgenommen ist. Dieser Stellzylinder 13 ist an die inneren Abmessungen des Führungsrohres 11 derart angepaßt, daß er im Führungsrohr Il mit geringem Spiel axial verschiebbar aufgenommen wird.
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Die Gewindespindel 12 ist ihrerseits in den beiden Endbereichen des Führungsrohres Il über zwei Axialdrucklager 14 und 15 axial feststehend und drehbar gelagert.
Es ist leicht vorstellbar, daß beim Betätigen der Gewindespindel 12 über den am unteren Ende vorgesehenen Antriebssechskant 16 der Stellzylinder 13 eine Axialbewegung relativ zum Führungsrohr Il ausführt. Der Stellzylinder 13 ist zur formschlüssigen Kopplung mit dem Kupplungselement 10 des Spannelementes 5 mit einem radial durch das Führungsrohr 11 hindurchragenden Kupplungsfinger 17 versehen. Dieser Kupplungsfinger 17 wird axial verschiebbar und unverdrehbar in einem nach unten offenen Stellschlitz 18 des Führungsrohres 11 geführt. Aufgrund der formschlüssigen Kopplung des Spannelementes 5 über dessen Kupplungselement 10 mit dem Kupplungsfinger 17 des Stellzylinders 13 wird somit bei Betätigung der Gewindespindel 12 das Spannelement 5 axial mitverstellt, so daß sich der Abstand zwischen dem Spannelement 5 und dem Spannelement 4 zum Spannen oder Entlasten einer aufgenommenen Schraubenfeder in den Spannelementen 4 und 5 verändert.
Zur Aufnahme der in Fig. 3 beispielhaft dargestellten Schraubenfeder 2 sind die beiden Spannelemente 4 und 5 jeweils mit beim vorliegenden Ausführungsbeispiel etwa U-förmig ausgebildeten Greiferelementen 19 und 2 0 versehen.
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Diese Greiferelemente 19 und 2 0 sind jeweils bezüglich einer, quer zur Längsmittelachse 21 des Spanngerätes 3 verlaufenden Querebene 22 bzw. 23 um jeweils einen Neigungswinkel al bzw. <x2 geneigt angeordnet. Die Anordnung ist dabei so gewählt, daß die beiden Greiferelemente 19 und 2 0 ausgehend vom Spanngerät 3 konvergierend zueinander verlaufen, wie dies aus Fig. l ersichtlich ist. Dies bedeutet, daß einerseits die beiden U-Schenkel 24 und 25 des Greiferelementes 19 bzw. die beiden U-Schenkel 26 und 27 des Greiferelementes 2 0 asymmetrisch zur jeweiligen Querebene 22 bzw. 23 angeordnet sind. Desweiteren ist der radiale Abstand der beiden Greiferelemente 19 und 2 0 zum Spanngerät 3 beim vorliegenden Ausführungsbeispiel identisch, so daß die Greiferelemente 19, 2 0 auf einer gemeinsamen "Längsmittelachse" 28 liegen.
Die U-förmige Ausgestaltung der beiden Greiferelemente und 2 0 ist insbesondere in Draufsicht aus Fig. 2 für das untere Greiferelement 20 dargestellt. Aus den Darstellungen der Fig. 1 und 2 ist ersichtlich, daß die Greiferelemente im wesentlichen einen L-förmigen Querschnitt aufweisen. Dies bedeutet, daß die beiden Greiferelemente 19 und 20 eine U-förmige Auflagefläche 29 bzw. 30 bilden, welche im Bereich ihrer Außenkante jeweils durch einen Sicherheitssteg 31 bzw. 32 begrenzt sind. Als weitere Sicherung einer im jeweiligen Greiferelement 19 bzw. 2 0 aufgenommenen Federwindung ist im Bereich der Innenkante
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der Auflagefläche 29 bzw. 3 0 zwischen den jeweiligen IT-Schenkeln 24 und 25 bzw. 26 und 27 jeweils ein weiterer Haltesteg 33 bzw. 34 vorgesehen, durch welchen ein Herausrutschen der jeweils aufgenommenen Federwindung aus der einseitig offenen U- oder Gabelform der Greiferelemente 19, 2 0 unter normalen Einsatzbedingungen sicher verhindert wird. Beim Ausführungsbeispiel der beiden Greiferelemente 19 und 20 weisen die Sicherheitsstege und 32 dieselbe "Umfangslänge" auf wie die entsprechend zugehörigen U-Schenkel 24, 25 bzw. 26, 27 bzw. die zugehörigen Auflageflächen 29 bzw. 30.
Um das Ansetzen des Federspanners l an einer Schraubenfeder, insbesondere an einer gebogen vorgespannten Schraubenfeder, und das Spannen dieser Schraubenfeder zu erleichtern, können die Sicherheitsstege 31 und 32 auch kürzer ausgebildet sein als die zugehörigen U-Schenkel. Eine solche Ausgestaltung ist beispielhaft in Fig. 2a für das Greiferelement 20/1 eines Spannelementes 5/1 dargestellt. Es ist deutlich erkennbar, daß der Sicherheitssteg 32/1 deutlich kürzer ausgebildet ist als die gemeinsame Auflagefläche 30/1 der beiden U-Schenkel 26/1, 27/1 des Greiferelementes 20/1. Eine solche kürzere Ausbildung des Sicherheitssteges 32/1 kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn die freien Enden der U-Schenkel 26/1 und 27/1 nicht geradlinig parallel zueinander verlaufen, wie dies in Fig. 2 für die U-Schenkel 26 und 27 darge-
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stellt ist, sondern insbesondere im Bereich ihrer Außenkante kreisbogenförmig ausgebildet sind, wie dies in Fig. 2 durch die gestrichelten Linien im äußeren Endbereich der U-Schenkel 26 und 27 angedeutet ist.
Desweiteren können die U-Schenkel 26/1 und 27/1 in der Verlängerung des kürzer ausgebildeten Sicherheitssteges 32/1 im Bereich ihre radial außen liegenden Kante mit einer Ausnehmung oder Ausklinkung 27' versehen sein, wie dies für den U-Schenkel 27/1 in Fig. 2b dargestellt ist.
Es ist erkennbar, daß dadurch die Auflagefläche 3 0/1 des U-Schenkels 27/1 im Endbereich, welcher sich an den Sicherheitssteg 32/1 anschließt, in ihrer Breite kleiner ausgebildet ist. Durch diese Ausgestaltung kann ein Federspanner auch an gebogen vorgespannte Schraubenfedern angesetzt werden, bei welchen sich im näheren Umgebungsbereich der Schraubenfeder Karosseriebauteile befinden, ohne daß eine Kollision mit diesen Teilen auftritt.
Die in Fig. 3 dargestellte Schraubenfeder 2 ist in ihrem entspannten Ausgangszustand dargestellt und verläuft mit ihrer Längsmittelachse 35 geradlinig. Desweiteren ist beispielhaft anhand der beiden Federwindungen 36 und 37 dargestellt, daß diese Federwindungen 36 und 37 in diesem entspannten Ausgangszustand der Schraubenfeder 2 keinerlei Neigungswinkel bezüglich einer quer zur Längsmitte- !achse 35 verlaufenden Querebene 3 8 bzw. 39 aufweisen.
Dies bedeutet, daß die beiden Federwindungen 3 6 und 3 7 mit ihren beiden Teilwindungen 40 und 41 bzw. 42 und 43 symmetrisch zur jeweils zugeordneten Querebene 38 bzw. 39 verlaufend angeordnet sind.
Die in Fig. 2 dargestellte Schraubenfeder 2 weist einen relativ dünnen Drahtquerschnitt auf, so daß diese Schraubenfeder 2 relativ labil ausgebildet ist. Eine solche labil ausgebildete Schraubenfeder 2 neigt während des Spannvorganges, wie bereits eingangs zum Stand der Technik ausgeführt, beim geradlinigen Spannen mittels eines bisher bekannten Federspanners zum selbsttätigen "Ausbauchen" radial nach außen in Richtung des Pfeiles 44 (Fig. 1), wie dies durch die gebogene Mittellinie 45 in Fig. 1 dargestellt ist.
Durch ein solches "Ausbauchen" einer zwischen zwei Greiferelementen eines herkömmlichen Federspanners aufgenommenen labilen Schraubenfeder besteht die Gefahr, wie dies leicht vorstellbar ist, daß die Schraubenfeder beispielsweise mit ihren Federwindungen 36 und 3 7 über den entsprechenden inneren Haltesteg eines solchen herkömmlichen Greiferelementes hinausrutschen kann, so daß eine schlagartige Entspannung der Schraubenfeder erfolgen kann.
Um ein solches Ausbauchen der Schraubenfeder 2 in die durch den Pfeil 44 gekennzeichnete Richtung sicher auszuschließen, sind die beiden Greiferelemente 19 und 20 er-
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findungsgemäß jeweils um einen Neigungswinkel al bzw. a2 schräg, konvergierend zueinander verlaufend angeordnet. Durch diese geneigte Anordnung der beiden Greiferelemente 19 und 2 0 wird die Schraubenfeder 2 in entgegengesetzter Richtung des Pfeiles 44 aus Fig. 1 beim Spannvorgang gebogen "zwangsgeführt", wie dies aus Fig. 4 durch den Pfeil 46 dargestellt ist.
Desweiteren ist aus Fig. 4 deutlich erkennbar, daß die Schraubenfeder 2 aufgrund ihrer Vorspannung zwischen den beiden Greiferelementen 19 und 2 0 mit ihren beiden Federwindungen 3 6 und 37 um den gleichen Winkel al bzw. a2 des jeweiligen Greiferelementes 19 bzw. 2 0 in eine entsprechende Schräglage zur jeweiligen Querebene 22 bzw. 23 gebracht wird. Dadurch ergibt sich der in Fig. 4 dargestellte vorgebogene Verlauf der Schraubenfeder 2, dessen Krümmung durch die gebogen dargestellte Mittellinie 35 der Schraubenfeder 2 in Fig. 4 verdeutlicht ist. Durch diesen vorgegebenen, auf das Spanngerät 3 zu gerichteten, gebogenen Verlauf der Schraubenfeder 2 wird sicher verhindert, daß die Schraubenfeder 2 mit ihren Federwindungen 36 und 37 aus den Greiferelementen 19 und 20 herausrutschen kann. Durch diesen schrägen Verlauf der Greiferelemente 19 und 2 0 werden somit die Federwindungen 3 6 und 37 selbsttätig aufgrund des Neigungswinkels al bzw. a2 im jeweiligen Greiferelement 19 bzw. 20 sicher gehalten. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel des Federspan-
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ners aus den Fig. 1 bis 4 beträgt der Neigungswinkel al und auch der Neigungswinkel ct2 der beiden Greiferelemente 19 und 2 0 jeweils 6° zur jeweiligen Querebene 22 und 23. Es ist aus den Fig. 1 und 4 desweiteren deutlich erkennbar, daß die beiden Querebenen 22 und 23 parallel zueinander verlaufen.
An dieser Stelle sei bemerkt, daß die beiden Neigungswinkel al und a2 nicht zwingend gleich groß sein müssen. Diese können auch unterschiedliche Werte annehmen, insbesondere dann, wenn eine zu spannende Schraubenfeder aus einem, sich über die Länge der Schraubenfeder im Durchmesser ändernden Federdraht gebildet wird, wie dies beispielsweise bei progressiven Federn der Fall sein kann.
Aus Fig. 4 ist desweiteren erkennbar, daß am Führungsrohr 11 des Spanngerätes 3 eine Schutzabdeckung 64 angeordnet ist. Diese Schutzabdeckung 64 dient zum Schutz des Führungsrohres Il bzw. des Spanngerätes 3 für den Fall, daß die "Ausbauchung" der Schraubenfeder 2 so groß ist, daß eine Berührung des Führungsrohres Il durch die Schraubenfeder 2 nicht ausgeschlossen werden kann. Ein solches weiteres Ausbauchen der Schraubenfeder 2 über die eigentlich vorgesehene, durch die Neigung der Greiferelemente 19 und 2 0 vorbestimmte Krümmung hinaus, kann beispielsweise bei äußerst labilen Schraubenfedern auftreten. Die Schutzabdeckung 64 wird beim vorliegenden Ausführungsbei-
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spiel aus einem zur Schraubenfeder 2 hin orientierten Wandabschnitt 65 gebildet, der mittels zweiter Halteklammern 66 und 67 am Führungsrohr Il auswechselbar befestigt ist. Diese Halteklammern 66, 67 wirken somit als eine Art Rastverbindung zum Führungsrohr 11. Damit kann die Schutzabdeckung 64 einerseits in einfacher Weise demontiert werden, wenn Sie nicht benötigt wird. Andererseits ist auch ein Austausch oder Erneuern der Schutzabdeckung 64 bei Beschädigung in einfacher Weise möglich. Desweiteren ist die Schutzabdeckung 64 axial am Führungsrohr Il verschiebbar, so daß sie einerseits stets im Bereich der maximalen Ausbauchung der Schraubenfeder 2 angeordnet werden kann und andererseits aber auch beim Spannvorgang durch das untere, sich nach oben bewegende Spannelement 5 axial nach oben verschoben werden kann. Die axiale Länge der Schutzabdeckung 64 ist dabei so gewählt, daß stets der maximal notwendige Spannhub zum Spannen der Schraubenfeder 2 ausgeführt werden kann.
Um ein versehentliches Verdrehen der Schutzabdeckung 64 bzw. des Wandabschnittes 65 auf dem Führungsrohr Il zu verhindern, ist diese mit einem radial nach innen gerichteten Führungssteg 68 versehen, welcher in den Führungsschlitz 18 des Führungsrohres Il axial verschiebbar eingreift. Wie aus Fig. 4 erkennbar ist, ist die Schutzabdeckung 65 relativ kurz ausgebildet und kann zwischen den beiden Spannelementen 4 und 5 axial beliebig positioniert
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werden. So kann die Schutzabdeckung bei Beginn des Spannvorgangs genau mittig zwischen den Spannelementen 4 und 5 angeordnet werden. Mit zunehmendem Spannweg bewegt sich das untere Spannelement 5 nach oben und nimmt ab einem bestimmten Spannhub die Schutzabdeckung 65 mit. Desweiteren kann die Abdeckung auch als zusätzliche Führung der zu spannenden Schraubenfeder 2 dienen. Dazu sind, wie dies insbesondere aus Fig. 4a ersichtlich ist, seitlich zwei Führungswände 69 und 70 vorgesehen. Diese Führungswände 69, 70 erstrecken sich in Richtung auf die Greiferelemente 19, 2 0 und nehmen die Schraubenfeder 2 (in Fig. 4a in Phantomlinien dargestellt) insbesondere in ihrem ausgebauchten Bereich zwischen sich auf. Dadurch wird ein seitliches Ausweichen der Schraubenfeder 2 etwa rechtwinklig zur Krümmungsebene 71 (Fig. 4a) sicher verhindert. Aus Fig. 4a ist desweiteren erkennbar, daß die Umfangslänge sowie die radiale Breite des Greiferelementes 20 derart groß ausgebildet ist, daß die in Phantomlinien dargestellte Schraubenfeder 2 über einen Auflagewinkel von etwa 240° vom Greiferelement 20 erfaßt wird. Damit ist eine Zwangsführung der aufgenommen Federwindung 37 (Fig. 4) in der Weise sichergestellt, daß diese schon bei Beginn des Spannvorgangs die geneigte Ausrichtung des Greiferelementes 2 0 annimmt, wie dies deutlich aus Fig. 4 erkennbar ist. Desweiteren ist durch diese "großflächige" Auflage der Federwindung 37 im Greiferelement 2 0 bzw. der
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Federwindung 3 6 im Greiferelement 19 und durch die dadurch bewirkte Zwangsführung ein Herausrutschen der Federwindungen 36, 37 aus dem jeweiligen Greiferelement 19 bzw. 20 sicher ausgeschlossen, da die Federwindungen 36, 37 insbesondere im Bereich der Haltestege 33, 34 (Fig. l) nicht von der jeweiligen Auflagefläche 29 bzw. 30 des Greiferelementes 19 bzw. 2 0 abheben können.
Fig. 5 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Federspanners l/l, der im wesentlichen identisch ausgebildet ist, wie der Federspanner l aus den vorangegangenen Zeichnungsfiguren l und 4. Unterschiedlich zum Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. l und 4 ist beim Federspanner l/l die Ausbildung der Neigungswinkels al und a2. Beim Ausführungsbeispiel des Federspanners l/l gemäß Fig.
5 weisen die beiden Greiferelemente 19/2 und 2 0/2 der beiden Spannelemente 4/2 und 5/2 zur jeweiligen Querebene 22 bzw. 23 jeweils einen größeren Neigungswinkel al und a2 auf.
Im Falle des Ausführungsbeispiels gemäß der Fig. 5 betragen die beiden Neigungswinkel al und a2 etwa 8° zur jeweiligen Querebene 22 bzw. 23. Ein solcher größerer Neigungswinkel al bzw. a2 kann erforderlich sein, um eine gebogen vorgespannte Schraubenfeder 50 sicher spannen bzw. um überhaupt die Greiferelemente 19/2 und 20/2 an einer solchen Schraubenfeder 50 ansetzen zu können. Eine
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solche Schraubenfeder 50 ist ebenfalls in Fig. 5 beispielhaft dargestellt.
Es ist erkennbar, daß diese Schraubenfeder 5 0 zwischen zwei Federtellern 51 und 52 aufgenommen ist. Diese beiden Federteller 51, 52 weisen beim vorliegenden Ausführungsbeispiel einen Neigungswinkel &dgr; zueinander auf, der etwa 40° beträgt. Eine solche gebogen vorgespannte Aufnahme der Schraubenfeder 5 0 ist bei Kraftfahrzeug-Achskonstruktionen häufig anzutreffen, wie dies auch beispielhaft in Fig. 5 dargestellt ist. So ist beispielsweise der obere Federteller 51 schrägstehend an der Karosserie 53 montiert, während der untere Federteller 52 beispielsweise an einem schwenkbar gelagerten Querlenker 54 angeordnet sein kann.
Es ist leicht vorstellbar, daß beim Spannen einer derart gebogen vorgespannten Schraubenfeder 50 mit herkömmlichen, d.h. nicht geneigten Greiferelementen die Demontage aber auch die Montage der Schraubenfeder 50 ein Gefahrenpotential für das Bedienungspersonal darstellt, oder daß ein derartiger Federspanner aus dem Stand der Technik an einer solchen Schraubenfeder nur mit Mühe oder gar nicht angesetzt werden kann. Dies deshalb, weil die entsprechend gebogen vorgespannte Schraubenfeder 5 0 beim Spannvorgang mit nicht geneigt verlaufenden Greiferelementen eines herkömmlichen Federspanners mit zunehmendem Spann-
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weg geradegerichtet wird. Dies würde wiederum bedeuten, daß beispielsweise bei der Demontage der Schraubenfeder 5 0 diese sowohl aus dem oberen Federteller 51 als auch aus dem unteren Federteller 52 noch unter Vorspannung mit ihrem jeweiligen Endwindungen 55 und 56 aus den Federtellern 51 bzw. 52 herausrutschen kann, da die Endwindungen 55 und 56 dieser zunehmenden geradlinigen Ausrichtung der Schraubenfeder 50 mit zunehmendem Spannweg folgen. Bei der Montage hingegen müßte die in einem herkömmlich ausgestalteten Federspanner geradlinig gespannte Schraubenfeder mit entsprechend parallel zu den beiden in Fig. 5 beispielhaft dargestellten Querebenen 57 und 58 verlaufenden Endwindungen 55 und 56 mit zusätzlichen Haltevorrichtungen beim EntspannungsVorgang in den beiden Federtellern 51 und 52 gehalten werden. Erst mit zunehmender Entlastung der Schraubenfeder 5 0 würden sich bei Verwendung eines herkömmlichen Federspanners die beiden Endwindungen 55 und 56 der Schraubenfeder 50 in ihrer Neigung an die Lage der geneigten Federteller 51 und 52 anpassen, bis die Schraubenfeder 50 nach vollständiger Entspannung mit ihren Endwindungen 55 und 56 die in Fig. 5 dargestellt Endposition erreicht.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung gemäß des Ausführungsbeispieles anhand der Fig. 5 ist sowohl eine gefahrlose Demontage als auch Montage einer solchen, im eingebauten Zustand gebogen vorgespannten Schraubenfeder
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50 durchführbar, wie dies insbesondere auch aus Fig. 6 ersichtlich ist. Für die Demontage wird der Federspanner l/l mit seinen beiden Greiferelementen 19/2 und 20/2 an den beiden Federwindungen 59 und 60 der gebogen vorgespannten Schraubenfeder 50 angesetzt. Diese beiden Federwindungen 59 und 60 weisen beim vorliegenden Ausführungsbeispiel einen Anstellwinkel ßl bzw. ß2 zur jeweiligen Querebene 57 bzw. 58 von jeweils etwa 12° auf, wie dies aus Fig. 5 ersichtlich ist. Dies bedeutet, daß der Neigungswinkel ßl bzw. ß2 beim vorliegenden Ausführungsbeispiel der beiden Federwindungen 59 und 60 zur jeweiligen Querebene 57 bzw. 58 größer ist, als der Neigungswinkel al bzw. a2 von jeweils 8° der beiden Greiferelemente 19/2 und 2 0/2 zur jeweiligen Querebene 22 bzw. 23 des Spanngerätes 3/2. Die beiden Querebenen 57 und 58 verlaufen dabei rechtwinklig zu einer durch die beiden Zentren der aufzunehmenden Federwindungen 69 und 60 hindurchgehenden, geraden Verbindungslinie 47. Diese Verbindungslinie 47 ist bei an der Schraubenfeder 50 angesetztem Federspanner l/l im wesentlichen parallel zur "Längsmittelachse" 2 8/2, welche durch die Zentren der beiden Greiferelemente 19/2 und 2 0/2 hindurchgeht, wie in Fig. 5 beispielhaft dargestellt ist. Weisen die Greiferelemente 19/2 und 2 0/2 denselben Durchmesser auf wie der Durchmesser der Schraubenfeder 50, so sind die Verbindungslinie 47 und die "Längsmittelachse" 28/2 der Greiferelemente
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19/2 und 20/2 bei korrekt an der Schraubenfeder angesetztem Federspanner l/l im wesentlichen deckungsgleich.
Im an der Schraubenfeder 5 0 angesetzten Zustand des Federspanners l/l sind somit die Querebenen 22 und 57 bzw. 23 und 58 im wesentlichen deckungsgleich, zumindest verlaufen sie aber parallel zueinander, wie dies durch die entsprechenden Bezugsziffern in Fig. 6 und 7 angedeutet ist.
Die beiden Neigungswinkel al bzw. a2 der Greiferelemente 19/2 und 20/2 sind groß genug, um beim Spannen der Schraubenfeder 5 0 ein Herausrutschen der beiden Endwindungen 55 und 56 aus den beiden Federtellern 51 und 52 zu verhindern, da durch den Neigungswinkel al bzw. a2 beim Spannen der Schraubenfeder 50 eine Krümmung der Schraubenfeder 50 erhalten bleibt, wodurch weiterhin eine Schrägstellung der Endwindungen 55 und 56 der Schraubenfeder 50 auch in gespanntem Zustand erhalten bleibt. Diese verbleibende Schrägstellung der Endwindungen 55 und ist dabei wenigstens so groß, daß die Endwindungen 55 und 56 nicht ungewollt aus den Federtellern 51 und 52 herausrutschen können.
Dieser vorgekrümmte Verlauf der Schraubenfeder 50 bei vollständig gespannter Schraubenfeder 50 ist beispielhaft aus Fig. 7 ersichtlich. Es ist deutlich erkennbar, daß der axiale Abstand zwischen den beiden Greiferelementen
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19/2 und 2 0/2 derart verringert ist, daß die Federwindungen im Bereich der Krümmungsinnenseite "auf Block" aneinander liegen. Die so maximal durch den Federspanner l/l "auf Block" gespannte Schraubenfeder 5 0 weist, wie aus Fig. 7 eindeutig erkennbar ist, einen vorgekrümmten Verlauf auf, wie dies durch die gebogen dargestellte Mittellinie 61 der Schraubenfeder 50 angedeutet ist. Es ist erkennbar, daß auch die beiden Endwindungen 55 und 56, welche nicht von den Greiferelementen 19/2 und 20/2 erfaßt sind, geneigt zu den beiden parallel zueinander und rechtwinklig zur Längsmittelachse 21/2 des Federspanners l/l verlaufenden Querebenen 22 und 23 bzw. den in diesem Falle deckungsgleichen Querebenen 57 und 58 geneigt verlaufen. Dieser Anstellwinkel der beiden Endwindungen 55 und 56 ist auch bei kleiner gewähltem Neigungswinkel al bzw. a2 immer noch so groß, daß bei der Montage die Schraubenfeder 50 mit ihren Endwindungen 55 und 56 nicht aus den Federtellern 51 und 52 herausrutschen kann.
Wie bereits in der Beschreibungseinleitung ausgeführt, können die Neigungswinkel al und a2 den Anstellwinkeln ßl und ß2 der aufzunehmenden Federwindungen einer gekrümmt vorgespannten Schraubenfeder entsprechen. Eine solche Ausgestaltung ist insbesondere bei gebogen vorgespannten Schraubenfedern mit geringem Krümmungsradius ihres gebogenen Verlaufs anwendbar. Da bei kleinem Krümmungsradius der Schraubenfeder auch die Anstellwinkel ßl und ß2 ge-
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genüber der Querebene der aufzunehmenden Federwindungen entsprechend klein sind, z.B. in einem Bereich von etwa 5° bis 10° liegen können, ist auch mit in einem entsprechend kleinen Anstellwinkel al und a2 geneigten Greiferelementen ein vollständiges Entspannen einer beispielsweise aus einer Achskonstruktion ausgebauten Schraubenfeder sicher durchführbar, ohne daß die sich während des EntspannungsVorgangs geraderichtende Schraubenfeder aus den Greiferelementen ungewollt herausrutsehen kann.
Bei einem größeren Krümmungsradius einer gebogen vorgespannten Schraubenfeder hingegen sollten die Neigungswinkel al und a2 der Greiferelemente zur Querebene vorzugsweise kleiner gewählt werden als die Anstellwinkel ßl und ß2 der aufzunehmenden Federwindungen der gebogen vorgespannten Schraubenfeder, um ein vollständiges Entspannen zu ermöglichen, ohne daß die Schraubenfeder insbesondere am Ende des Entspannungsvorganges aufgrund ihrer geradlinigen Ausrichtung aus den Greiferelementen herausrutschen kann.
So wird insgesamt anhand der dargestellten Ausführungsbeispiele die vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Federspanners bzw. dessen erfindungsgemäßen Spannelemente 4 und 5 erkennbar. Durch eine gekrümmte Spannung einer labilen Schraubenfeder wird sichergestellt,
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daß diese nicht versehentlich aus den Greiferelementen herausrutschen kann. Desweiteren sind bei entsprechender Anpassung des Neigungswinkels al bzw. a2 an den gekrümmten Verlauf einer gebogen vorgespannten Schraubenfeder auch derartige Schraubenfedern sicher spannbar.
Claims (9)
1. Federspanner (1, 1/1) zum Spannen von Schraubenfedern (2, 50), bestehend aus einem Spanngerät (3, 3/2), an welchem zwei Spannelemente (4, 4/2, 5, 5/1, 5/2) angeordnet sind, die zur Aufnahme der zu spannenden Schraubenfeder (2, 50) mit Greiferelementen (19, 19/2, 20, 20/1, 20/2) versehen sind, wobei durch Betätigung des Spanngerätes (3, 3/2) der Abstand der Spannelemente (4, 4/2, 5, 5/1, 5/2) zum Spannen und zum Entlasten der Schraubenfeder (2, 50) veränderbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Greiferelemente (19, 19/2, 20, 20/1, 20/2) zu einer zur Längsmittelachse (21, 21/2) des Spanngerätes (3, 3/2) im wesentlichen rechtwinklig angeordneten Querebene (22, 23) ausgehend vom Spanngerät (3, 3/2) schräg, konvergierend zueinander verlaufend angeordnet sind.
2. Federspanner (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Neigungswinkel (α1, α2) des jeweiligen Greiferelementes (19, 20, 20/1) zur Querebene (22, 23) etwa 4° bis 10° beträgt.
3. Federspanner (1/1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Neigungswinkel (α1, α2) des jeweiligen Greiferelementes (19/2, 20/2) kleiner ist als oder höchstens gleich groß ist wie der Anstellwinkel (β1, β2) der jeweils zu ergreifenden Federwindung (59, 60) der Schraubenfeder (50) zur Querebene (22, 23) des Spanngerätes (3/2) bei an der Schraubenfeder (50) angesetztem Federspanner (1/1) entspricht.
4. Federspanner (1) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Spanngerät (3) im Bereich zwischen den Spannelementen (4, 5) eine zur aufzunehmenden Schraubenfeder (2) hinweisende Schutzabdeckung (64) aufweist.
5. Federspanner (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzabdeckung (64) über eine Rast- oder Klemmverbindung (66, 67) auswechselbar am Spanngerät (3) befestigt ist.
6. Federspanner (1) nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die axiale Lage der Schutzabdeckung (64) am Spanngerät (3) zwischen den Spannelementen (4, 5) variabel einstellbar ist.
7. Federspanner (1, 1/1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Greiferelement (20/1) etwa gabel- oder U-förmig ausgebildet ist und einen etwa L-förmigen Querschnitt mit einem Auflageabschnitt (30/1) und einem äußeren Sicherheitssteg (32/1) aufweist, und daß der Auflageabschnitt (30/1) im Endbereich der beiden U-Schenkel (26/1, 27/1) des Greiferelementes (20/1) den Sicherheitssteg (32/1) überragt.
8. Federspanner (1, 1/1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Auflageabschnitt (30/1) des jeweiligen U-Schenkels (27/1) in seinem den Sicherheitssteg (32/l) überragenden Endbereich in Verlängerung zum Sicherheitssteg (32/1) eine Ausnehmung oder Ausklinkung (27') aufweist.
9. Federspanner nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Greiferelemente (19, 19/2, 20, 20/1, 20/2) in ihrer Umfangslänge derart ausgebildet sind, daß die aufzunehmenden Federwindungen (36, 37, 59, 60) einer zu spannenden Schraubenfeder (2, 50) zumindest im leicht vorgespannten Zustand der Schraubenfeder (2, 50) über einen Winkel von bis zu etwa 240° auf dem jeweiligen Greiferelement (19, 19/2, 20, 20/1, 20/2) aufliegen.
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