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DE20013615U1 - Schutzkappe für einen elektrischen Steckverbinder - Google Patents

Schutzkappe für einen elektrischen Steckverbinder

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Publication number
DE20013615U1
DE20013615U1 DE20013615U DE20013615U DE20013615U1 DE 20013615 U1 DE20013615 U1 DE 20013615U1 DE 20013615 U DE20013615 U DE 20013615U DE 20013615 U DE20013615 U DE 20013615U DE 20013615 U1 DE20013615 U1 DE 20013615U1
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DE
Germany
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protective cap
connector
actuating element
cap according
protective
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20013615U
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English (en)
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Dr Johannes Heidenhain GmbH
Original Assignee
Dr Johannes Heidenhain GmbH
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Publication date
Application filed by Dr Johannes Heidenhain GmbH filed Critical Dr Johannes Heidenhain GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R4/00Electrically-conductive connections between two or more conductive members in direct contact, i.e. touching one another; Means for effecting or maintaining such contact; Electrically-conductive connections having two or more spaced connecting locations for conductors and using contact members penetrating insulation
    • H01R4/22End caps, i.e. of insulating or conductive material for covering or maintaining connections between wires entering the cap from the same end
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R11/00Individual connecting elements providing two or more spaced connecting locations for conductive members which are, or may be, thereby interconnected, e.g. end pieces for wires or cables supported by the wire or cable and having means for facilitating electrical connection to some other wire, terminal, or conductive member, blocks of binding posts
    • H01R11/11End pieces or tapping pieces for wires, supported by the wire and for facilitating electrical connection to some other wire, terminal or conductive member
    • H01R11/12End pieces terminating in an eye, hook, or fork
    • H01R11/14End pieces terminating in an eye, hook, or fork the hook being adapted for hanging on overhead or other suspended lines, e.g. hot line clamp

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  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)

Description

-' Dr. Johannes Heidenhain GmbH
Dr.-Johannes-Heidenhain-Straße 5
83 3 01 Traunreut
JHl 2 4
Schutzkappe für einen elektrischen Steckverbinder
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Schutzkappe für einen elektrischen Steckverbinder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine derartige Schutzkappe dient zum Abdecken der elektrischen Anschlußelemente des Steckverbinders vor der Herstellung einer Steckverbindung mit einem Gegenstecker, also beispielsweise als Transportschutz. Hierzu ist die Schutzkappe zur Aufnahme des mit den elektrischen Anschlußelementen versehenen Abschnittes des elektrischen Steckverbinders ausgebildet. Zur Befestigung des Steckverbinders an
dem zugeordneten Gegenstecker kann dabei beispielsweise eine Rändelmutter vorgesehen sein, die bei der Montage mit einem Werkzeug angezogen wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schutzkappe für einen elektrischen Steckverbinder der eingangs genannten Art weiter zu verbessern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Schaffung einer Schutzkappe mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Danach weist die Schutzkappe ein Betätigungselement auf, das als Werkzeug zur Befestigung des Steckverbinders an einem Gegenstück verwendbar ist. Das Betätigungselement steht hierbei vorzugsweise nach außen von der Schutzkappe ab.
Die erfindungsgemäße Lösung hat den Vorteil, daß zu der (mechanischen) Befestigung des elektrischen Steckverbinders an einem Gegenstück kein separates Werkzeug mehr erforderlich ist, sondern hierfür unmittelbar die Schutzkappe verwendet werden kann, die vor der Montage des Steckverbinders zum Abdecken der elektrischen Anschlußelemente des Steckverbinders dient. Diese Schutzkappe muß vor der Montage ohnehin abgenommen werden, um die elektrischen Anschlußelemente zugänglich zu machen, und kann dann aufgrund des in die Schutzkappe integrierten Betätigungselementes als Werkzeug dienen, um eine mechanische Verbindung zwischen dem elektrischen Steckverbinder und dem zugeordneten Gegenstück herzustellen.
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Hierzu wird das an der Schutzkappe vorgesehene Betätigungselement mit dem zur Herstellung einer Verbindung zwischen dem elektrischen Steckverbinder und dem zugehörigen Gegenstück vorgesehenen Verbindungselement in Eingriff gebracht. Sodann wird mittels des Betätigungselementes das Verbindungselement derart betätigt, daß die gewünschte mechanische Verbindung hergestellt wird.
Das Betätigungselement ist vorzugsweise einstückig an der Schutzkappe angeformt. Um hierbei eine hinreichende Stabilität des Betätigungselementes zu gewährleisten, ist die gesamte Schutzkappe bzw. zumindest der als Betätigungselement dienende Abschnitt der Schutzkappe aus einem verstärkten Kunststoff, insbesondere einem glasfaserverstärkten Kunststoff, hergestellt. Der zur Aufnahme des Steckverbinders dienende Abschnitt der Schutzkappe kann demgegenüber auch aus unverstärktem Kunststoff bestehen. Neben Kunststoff sind aber grundsätzlich auch andere Materialien für die Schutzkappe verwendbar.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist das Betätigungselement zur Betätigung eines Außenmehrkantes ausgebildet; es handelt sich dann bei dem Betätigungselement um einen Betätigungsschlüssel. Diese Ausführungsform einer Schutzkappe ist insbesondere geeignet, wenn das zur Herstellung einer Verbindung zwischen dem Steckverbinder und dem zugehörigen Gegenstück vorgesehenen Verbindungselement durch eine Mutter, z.B. eine Rändelmutter mit einem Mehrkant, gebildet wird.
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Um zu verhindern, daß sich das Betätigungselement verhakt, wenn z.B. der Steckverbinder zur Vorbereitung der Montage zusammen mit der Schutzkappe durch einen Kabelschacht zu seiner Montageposition geführt wird, kann die Schutzkappe einen Schutzbügel aufweisen, der das Betätigungselement übergreift.
Der Schutzbügel ist vorzugsweise einstückig an der Schutzkappe angeformt, und es ist eine Sollbruchstelle vorgesehen, die ein einfaches Abbrechen des Schutzbügels ermöglicht, um das darunterliegende Betätigungselement freizugeben.
Darüber hinaus weist die Schutzkappe in einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung eine Öffnung auf, in die ein Zugmittel einfädelbar ist, mit dessen Hilfe der mit der Schutzkappe versehene Steckverbinder zusammen mit dem zugehörigen elektrischen Kabel durch Kabelschächte gezogen werden kann. Die Öffnung zur Aufnahme des Zugmittels wird vorzugsweise durch einen Zughaken begrenzt, in den das Zugmittel eingehängt werden kann. Als Zugmittel eignen sich z.B. ein Zugkabel oder ein Zugseil.
Der Zughaken kann in einfacher Weise an einem Verbindungsabschnitt der Schutzkappe vorgesehen sein, der das Betätigungselement mit dem zur Abdeckung des Steckverbinders vorgesehenen Teil der Schutzkappe verbindet.
Der Zughaken kann zugleich einen Klemmkeil bilden, der ein Festklemmen der Schutzkappe an einem elektrischen Kabel ermöglicht. Hierdurch kann die Schutzkappe als Sicherung
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dienen, die das Verrutschen des Verbindungselementes entlang des mit dem Steckverbinder verbundenen elektrischen Kabels verhindert.
Die Schutzkappe kann mit ihrer Aufnahme sowohl auf den zu schützenden Steckverbinder aufsteckbar als auch auf diesen aufschraubbar sein. Im letzteren Fall kann zum Aufschrauben der Schutzkappe auf den Steckverbinder ein Außengewinde des Steckverbinders genutzt werden, auf das bei der Montage die zur Herstellung einer Verbindung zwischen dem Steckverbinder und dem zugehörigen Gegenstück vorgesehene Rändelmutter aufgeschraubt wird.
Ein elektrischer Steckverbinder mit einer erfindungsgemäß ausgebildeten Schutzkappe ist durch die Merkmale des Anspruchs 13 charakterisiert.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den von Anspruch 13 abhängigen Ansprüchen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden bei der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Figuren deutlich werden.
Es zeigen:
Fig. 1 - eine perspektivische Darstellung eines elektrischen Steckverbinders, der teilweise mittels einer Schutzkappe abgedeckt ist;
Fig. 2a - eine Seitenansicht der Schutzkappe aus Fig. 1;
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Fig. 2b - eine Draufsicht auf die Schutzkappe aus Fig. 1; Fig. 2c - eine Vorderansicht der Schutzkappe aus Fig. 1;
Fig. 2d - einen Längsschnitt durch die Schutzkappe aus Fig. 1;
fig. 3 - eine perspektivische Darstellung der Schutzkappe aus Fig. 1.
In Fig. 1 ist ein elektrischer Steckverbinder 1 dargestellt, der an einem Ende eines elektrischen Kabels 10 befestigt ist und zur Herstellung einer elektrischen Steckverbindung mit einem entsprechenden Gegenstück (Gegenstekker) dient. Um die Verbindung zwischen dem elektrischen Steckverbinder 1 und dem zugehörigen Gegenstecker mechanisch zu sichern, ist ein Verbindungselement 11 vorgesehen, das aus einer mit einem Innengewinde versehenen Rändelmutter 12 mit einem zusätzlichen Mehrkant 13 (Achtkant) besteht.
Zur Herstellung einer mechanischen Verbindung zwischen dem Steckverbinder 1 und dem zugehörigen Gegenstecker wird das Verbindungselement 11 in bekannter Weise auf den mit einem Außengewinde versehenen vorderen Abschnitt 15 des elektrischen Steckverbinders 1 geschraubt, an dem auch die elektrischen Anschlußelemente (Steckerelemente) des Steckverbinders vorgesehen sind. Das Aufschrauben des Verbindungselementes 11 auf den mit einem Außengewinde versehenen vorderen Abschnitt 15 des Steckverbinders 1 kann dabei einerseits durch manuelle Betätigung der Rändelmutter 12 und andererseits durch Betätigung des Mehrkantes mittels eines
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hierfür vorgesehenen Werkzeugs erfolgen. In der Regel wird das Verbindungselement 11 zunächst durch manuelle Betätigung der Rändelmutter 12 auf das Außengewinde des vorderen Abschnittes 15 des Steckverbinders 1 geschraubt und anschließend durch Betätigung des Mehrkantes 13 mittels eines Werkzeugs festgezogen.
In Fig. 1 ist der vordere Abschnitt 15 des Steckverbinders 1 nur zu einem kleinen Teil sichtbar, da dieser mittels einer mit einer Deckfläche 20a versehenen hohlzylindrischen Aufnahme 20 abgedeckt ist. Diese Aufnahme 20 bildet eine Schutzkappe 2, die die an dem vorderen Abschnitt 15 des Steckverbinders 1 vorgesehenen Steckerelemente vor Verschmutzung und Beschädigung schützt.
Die Schutzkappe 2 wird nachfolgend unter zusätzlicher Bezugnahme auf die Figuren 2a bis 2d und 3 näher beschrieben.
Die hohlzylindrische Aufnahme 20 der Schutzkappe 2 weist ein Innengewinde 21 auf, so daß sie auf den mit einem Außengewinde versehenen vorderen Abschnitt 15 des Steckverbinders 1 aufschraubbar ist. Hierdurch wird eine sichere Verbindung zwischen dem elektrischen Steckverbinder 1 und der Schutzkappe 2 geschaffen, so daß vor der Montage und insbesondere während eines Transportes ein zuverlässiger Schutz der Steckerelemente des Steckverbinders 1 durch die Schutzkappe 2 gewährleistet ist.
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Von der Deckfläche 20a der hohlzylindrischen Aufnahme 2 0 der Schutzkappe 2 steht im wesentlichen senkrecht ein Verbindungsabschnitt 22 in Form eines Steges ab, an dessen von der Aufnahme 20 abgewandten Ende ein Betätigungselement 25 vorgesehen ist. Das Betätigungselement 25, das zusammen mit dem Verbindungsabschnitt 22 einstückig an der hohlzylindrischen Aufnahme 20 angeformt ist, weist einen Innenmehrkant 26 auf, so daß es als Betätigungsschlüssel zur Betätigung des Außenmehrkants 13 des elektrischen Steckverbinders 1 geeignet ist. Um eine hinreichende Stabilität des Verbindungselementes 25 zu gewährleisten, besteht dabei die Schutzkappe 2 zumindest im Bereich des Betätigungselementes 25 und des Steges 22 aus einem glasfaserverstärkten Kunststoff.
Am vorderen Ende des Betätigungselementes 25 ist über Sollbruchstellen 29 einstückig ein Schutzbügel 28 angeformt. Ferner ist im Bereich des Verbindungsabschnittes 22 ein Zughaken 23 ausgebildet, der eine Ausnehmung 24 umschließt. Zwei einander gegenüberliegende Ränder 24a, 24c der Ausnehmung 24, die über einen Verbindungsbereich 24b miteinander verbunden sind, bilden dabei einen Klemmkeil.
Zur Montage (Verbindung mit einem Gegenstecker) wird der Steckverbinder mit aufgeschraubter Schutzkappe 2 angeliefert, wobei die Steckerelemente des Steckverbinders 1 durch die hohlzylindrische Aufnahme 20 abgedeckt sind. Hierdurch sind die Steckerelemente während des Transportes zu dem Montageplatz vor Verschmutzung oder Beschädigung geschützt.
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Sofern es am Montageplatz erforderlich ist, den elektrischen Steckverbinder 1 durch Kabelkanäle hindurch zu der Stelle zu bewegen, an der die Verbindung mit einem Gegenstecker hergestellt werden soll, dann kann ein Zugmittel in Form eines Zugkabels oder dergleichen in den Zughaken 23 eingehängt werden. Mittels dieses Zugkabels wird dann die Schutzkappe 2 zusammen mit dem Steckverbinder 1 durch die Kabelkanäle hindurch zu der Montagestelle gezogen, an der die Verbindung mit dem Gegenstecker hergestellt werden soll. Der vor dem Betätigungselement 25 angeordnete Schutzbügel 28 verhindert dabei, daß sich das Betätigungselement an Vorsprüngen des Kabelschachtes verhakt.
Wenn sich der Steckverbinder 1 schließlich an der vorgesehenen Montagestelle befindet, dann wird die Schutzkappe 2 abgeschraubt und abgenommen sowie der Schutzbügel 2 8 im Bereich der Sollbruchstellen 2 9 abgebrochen. Sodann wird der Steckverbinder 1 (zur Herstellung einer elektrischen Verbindung) auf den zugehörigen Gegenstecker aufgesetzt und die Rändelmutter 12 auf das Außengewinde des vorderen Abschnitts 15 des Steckverbinders 1 geschraubt, wobei eine zusätzliche mechanischen Verbindung mit dem Gegenstecker hergestellt wird. Abschließend kann dann das an der Schutzkappe 2 angeformte Betätigungselement 25 verwendet werden, um das Verbindungselement 11 festzuziehen. Hierzu wird der Innenmehrkant 26 des Befestigungselementes 25 auf den Außenmehrkant 13 des Verbindungselementes 11 aufgesetzt und als Betätigungsschlüssel verwendet. Die hohlzylindrische Aufnahme 20 der Schutzkappe 2 dient dabei als Handgriff des Betätigungselementes 25.
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Die Schutzkappe 2 übernimmt somit die Doppelfunktion, vor der Montage zur Abdeckung der elektrischen Steckerelemente des Steckverbinders 1 zu dienen und während der Montage als Werkzeug zum Betätigen des Außenmehrkantes 13 des Verbindungselementes 11 zu dienen.
Darüber hinaus kann die Schutzkappe 2 auch mittels der die Öffnung 24 begrenzenden Keilabschnitte 24a, 24c auf dem elektrischen Kabel 10 festgeklemmt werden. Hierdurch kann ein Verrutschen des Verbindungselementes 11 entlang des elektrischen Kabels 10 verhindert werden, wenn dieses noch nicht auf das Außengewinde des vorderen Abschnitts 15 des Steckverbinders 1 aufgeschraubt ist und daher lose auf dem elektrischen Kabel 10 angeordnet ist.

Claims (16)

1. Schutzkappe für einen elektrischen Steckverbinder zum Abdecken der elektrischen Anschlußelemente des Steckverbinders vor der Herstellung einer Steckverbindung mit einem Gegenstück, wobei die Schutzkappe zur Aufnahme eines Abschnittes des elektrischen Steckverbinders ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß an der Schutzkappe (2) ein Betätigungselement (25) vorgesehen ist, das als Werkzeug zur Befestigung des Steckverbinders (1) an einem Gegenstück verwendbar ist.
2. Schutzkappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (25) einstückig an der Schutzkappe (2) angeformt ist.
3. Schutzkappe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (25) zur Betätigung eines Mehrkantes (13) ausgebildet ist.
4. Schutzkappe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzkappe (2) einen das Betätigungselement (25) übergreifenden Schutzbügel (28) aufweist.
5. Schutzkappe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzbügel (28) einstückig an der Schutzkappe (2) angeformt ist.
6. Schutzkappe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine Sollbruchstelle (29) vorgesehen ist, um ein Abbrechen des Schutzbügels (2) zu erleichtern.
7. Schutzkappe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzkappe (2) eine Öffnung (24) aufweist, in die ein Zugmittel einfädelbar ist.
8. Schutzkappe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (24) durch einen Zughaken (23) begrenzt wird.
9. Schutzkappe nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (24) an einem Verbindungsabschnitt (22) gebildet ist, der das Betätigungselement (25) mit der zur Abdeckung des Steckverbinders (1) vorgesehenen Aufnahme (20) der Schutzkappe (2) verbindet.
10. Schutzkappe nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Zughaken (23) zugleich einen Klemmkeil (24a, 24c) bildet, der auf eine elektrisches Kabel (10) klemmbar ist.
11. Schutzkappe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzkappe (2) auf den Steckverbinder (1) aufsteckbar ist.
12. Schutzkappe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzkappe (2) auf den Steckverbinder (1) aufschraubbar ist.
13. Schutzkappe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzkappe (2) zumindest im Bereich des Betätigungselementes (25) aus einem verstärkten, insbesondere glasfaserverstärkten Kunststoff besteht.
14. Elektrischer Steckverbinder mit elektrischen Anschlußelementen, die durch eine Schutzkappe nach einem der vorhergehenden. Ansprüche abgedeckt sind.
15. Elektrischer Steckverbinder nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckverbinder (1) ein Verbindungselement (11) zu seiner Befestigung an einem Gegenstecker aufweist.
16. Elektrischer Steckverbinder nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (11) durch eine Mutter, insbesondere eine Rändelmutter (12) mit einem Mehrkant (13), gebildet wird.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE8605347U1 (de) * 1986-02-27 1986-04-30 Dietz, Volker, 8011 Baldham Staub- und Feuchtigkeitsschutzkappe
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