DE20009802U1 - Informationsanzeigevorrichtung - Google Patents
InformationsanzeigevorrichtungInfo
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ANWALTSSOZIETÄT MAXIMILIANSTRASSE 58 D-80538 MÜNCHEN GERMANY
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MÜNCHEN
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GERHARD BARTH
DR. ULRICH BLUMENRÖDER. LLM.
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UTE STEPHANI
OR. BERND ALLEKOTTE
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DR. GUNTER BEZOLD
DR. WALTER LANGHOFF
DR. GUNTER BEZOLD
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MÜNCHEN
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MANFRED SCHNEIDER
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INFORMATIONSANZEIGEVORRICHTUNG
GEBIET DER ERFINDUNG
GEBIET DER ERFINDUNG
Die vorliegende Erfindung 'betrifft eine Informationsanzeigvorrichtung zur Verwendung in einer Büroumgebung, und insbesondere eine Informationsvorrichtung, welche an einem Gegenstand mit einer Eckengestaltung, wie einem Computermonitor, aufliegen kann.
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Die vorliegende Erfindung liefert eine verbesserte Informationsanzeigevorrichtung, welche über einem Computermonitor zur Anzeige von Informationen und Notizzetteln sowie zur Lagerung von Gegenständen, wie Schreibinstrumenten, Büroklammern etc., verwendet werden kann. Die Anzeigevorrichtung kann alternativ auf einer Bürokomponente, wie einem Regal, einem Tisch bzw. einem Schreibtisch, aufliegen.
Die Anzeigevorrichtung umfaßt ein aufrechtes Element, welches daran eine Vorderfläche zum Anzeigen von Informationen definiert, und ein hinteres Stützelement, welches an einer Hinterseite des aufrechten Elements angeordnet ist und damit einen Innenkanal definiert. Das hintere Stützelement weist ein unteres Ende auf, welches zum Eingriff mit einer oberen Fläche eines Gegenstands gestaltet ist, und das aufrechte Element weist einen unteren Abschnitt auf, welcher nach unten über das hintere Stützelement hinaus vorsteht, um neben einer Seitenfläche des Gegenstands zu liegen. Die Anzeigevorrichtung umfaßt ferner einen länglichen Arm, welcher in dem Kanal angeordnet und gleitend in Auswärtsrichtung zu einer Auskragungsposition ausziehbar ist, um Informationen, wie etwa Notizzettel, daran zu heften.
Die Erfindung betrifft zusätzlich ein Bürozubehörteil, welches auf einer generell horizontalen Fläche aufliegen kann. Das Zubehörteil umfaßt ein aufrechtes Anzeigeelement, welche eine generell flache Vorderfläche definiert, um darauf Informationen anzuzeigen. Das Zubehörteil umfaßt ferner ein Stützelement, welches in Rückwärtsrichtung ausgehend von dem Anzeigeelement vorsteht und ein beschwertes unteres Ende aufweist, welches für einen stabilen Eingriff mit der flachen Fläche gestaltet ist. Ein länglicher Arm ist im Innern des Zubehörteils angeordnet und kann gleitend in Auswärtsrichtung zu einer Ausziehposition bewegt werden, um Informationen an dessen Vorderfläche zu heften.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
Figur 1 ist eine perspektivische Teilansicht eines Computermonitors, auf welchem eine erfindungsgemäße Informationsanzeigevorrichtung aufliegt;
Figur 2 ist eine Teil-Seitenansicht der auf dem Computermonitor angeordneten Informationsanzeigevorrichtung;
Figur 3 ist eine perspektivische Rückansicht der Informationsanzeigevorrichtung;
Figur 4 ist eine perspektivische Ansicht des hinteren Stützelements;
Figur 5 ist eine vergrößerte Teilansicht der in Figur 4 dargestellten Verbinder;
Figuren 6 und 7 sind Querschnittsansichten generell längs Linien 6-6 bzw. 7-7 in Figur 1;
Figur 8 ist eine vergrößerte Teilansicht eines Abschnitts von Figur 7;
Figur 9 ist eine Querschnittsansicht generell längs einer Linie 9-9 in Figur 3; und
Figur 10 ist eine Querschnittsansicht generell längs einer Linie 10-10 in Figur 1.
Das Wort "vorne" bezieht sich, wenn es hierin in Zusammenhang mit der Informationsanzeigevorrichtung verwendet wird, auf die Seite davon, welche sich typischerweise am nächsten zu dem Arbeiter befindet, und das Wort "hinten" bezieht sich auf die Seite davon, welche von dem Benutzer entfernt ist.
GENAUE BESCHREIBUNG
Figuren 1 und 2 zeigen ein Fragment eines typischen Computermonitors 10. Der Monitor 10 umfaßt ein Gehäuse 11 mit einer oberen generell flachen Fläche 12 und einen in Vorwärtsrichtung weisenden rahmenartigen Abschnitt 13, welcher einen Bildschirm 13A umgibt. Die obere Fläche 12 und der rahmenartige Abschnitt 13 sind generell senkrecht zueinander, um eine Vorderecke 14 zu definieren. Auf dieser Vorderecke 14 liegt eine erfindungsgemäße Informationsanzeigevorrichtung 15 auf. Die Informationsanzeigevorrichtung 15 umfaßt eine aufrechte vordere Anzeigetafel 16 mit einer Vorderfläche 20 zum Anzeigen von Informationen, ein hinteres Stützelement 21, welches mit einer oberen Fläche 12 in Eingriff ist, und einen ausziehbaren und einschiebbaren Notizzettelarm 22, welcher in Auswärtsrichtung von jeder Seite der vorderen Anzeigetafel 16 aus gleitfähig ist.
Die vordere Anzeigetafel 16 definiert darauf generell flache Vorder- und Rückflächen 20 und 24. Die Vorderfläche 20 de-
finiert darin eine flache, sich in Vorwärtsrichtung öffnende Vertiefung 25 (Fign. 6 und 7) , welche sich im wesentlichen über die gesamte Länge der Vorderfläche 20 erstreckt. Ein Schild 26 ist innerhalb der Vertiefung 25 angeordnet und beispielsweise durch einen Klebstoff befestigt. Das Schild 26 weist eine glatte Oberfläche (das heißt, eine Notiztafelfläche) auf, auf welche mit löschbaren Markierstiften geschrieben werden kann. Das Schild 26 kann ferner in sieben Abschnitte unterteilt sein, welche jeweils eine Wochentagsbezeichnung aufweisen. Auf das Schild 26 geschriebene Informationen können gelöscht werden, wenn diese nicht mehr benötigt werden.
Die vordere Anzeigetafel 16 weist eine obere Endkante 30 mit einer leicht nach oben bogenförmigen Gestaltung und einen unteren Abschnitt 31 auf, welcher nach unten ausgehend von einer angrenzenden untersten Kante des Schilds 26 vorsteht und sich dann nach außen und weg von dem Schild 26 krümmt, wenn dieser leicht nach oben relativ zu der Horizontalen vorsteht, um eine Leiste bzw. Krempe 23 zu definieren. Die Leiste 23 erstreckt sich über die gesamte Länge der vorderen Anzeigetafel 16 und definiert darin eine flache, sich nach oben öffnende, längliche Mulde 32 zur Aufnahme von Schreibinstrumenten oder Gegenständen, wie in Figur 1 dargestellt. Die vordere Anzeigetafel 16 umfaßt ferner ein Paar von generell aufrechten Seitenkanten 33, welche sich zwischen einer oberen Kante 30 und der Leiste 23 erstrecken. Jede aufrechte Seitenkante 33 definiert darin eine konkave Vertiefung 34, welche ausgehend von der oberen Kante 30 in geringem Abstand in Abwärtsrichtung angeordnet ist. Wie in Figur 1 dargestellt, sind die Seitenkanten der Vertiefung 25 und des Schilds 26 in Einwärtsrichtung vertieft, um mit der Form jeder der Vertiefungen 34 übereinzustimmen.
Eine Rückfläche 24 der vorderen Anzeigetafel 16, wie in Figuren 7 und 8 dargestellt, umfaßt darauf ein Paar von iden-
tischen Verbinderelementen 35, welche in Horizontalrichtung in Abstand voneinander angeordnet sind und sich leicht unterhalb der oberen Kante 30 befinden. Die Verbinderelemente 35 bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel umfassen in Rückwärtsrichtung vorstehende und in Horizontalrichtung verlaufende obere und untere Rippen 36 und 40, welche im wesentlichen parallel zueinander sind. Die obere Rippe 36 weist eine nach unten abgeschrägte obere Fläche 41 und eine gerade untere Fläche 42 auf, welche an einer flachen Vorderfläche 43 aneinander angrenzen. Die untere Rippe 40 umfaßt eine flache obere Fläche 44, welche generell parallel zu der unteren Fläche 42 der oberen Rippe 36 ist, und eine untere Fläche 45, welche nach oben gewinkelt ist, wobei diese ausgehend von der Rückfläche 24 nach außen vorsteht, bis sie sich mit der oberen Fläche 44 vereint. Die untere Fläche 42 und die obere Fläche 44 definieren zwischen sich einen generell in Horizontalrichtung verlaufenden Schlitz bzw. eine einen generell in Horizontalrichtung verlaufende Vertiefung 46.
Die vordere Anzeigetafel 16 umfaßt ferner ein Paar von Führungen 50, welche neben jeder Seitenkante 33 davon (lediglich eine ist in Figur 10 dargestellt) angeordnet sind. Die Führungen 50 sind L-förmig und weisen jeweils einen Vorderschenkel 51 auf, welcher in Rückwärtsrichtung ausgehend von der Rückfläche 24 vorsteht, und einen Hinterschenkel 52, welcher mit einem äußeren Ende des Vorderschenkels 51 verbunden ist. Jeder Hinterschenkel 52 steht hin zu den jeweiligen Seitenkanten 33 vor und ist in Horizontalrichtung von der Hinterfläche 24 in Abstand angeordnet und generell parallel zu dieser, um einen sich seitwärts öffnenden und im wesentlichen aufrechten länglichen Kanal 53 zu definieren.
In den Figuren 3 und 4 umfaßt das hintere Stützelement 21 eine aufrechte Wand 54, welche an einem unteren Ende davon mit einer in Horizontalrichtung verlaufenden Basiswand 55 verbun-
den ist. Die aufrechte Wand 54 ist, wenn diese nach oben ausgehend von der Basiswand 55 vorsteht, in Vorwärtsrichtung leicht gekrümmt, wie in Figur 7 dargestellt. Die aufrechte Wand 54 endet an einem obersten Kantenabschnitt 56 mit einer generell ebenen Vorderfläche 60, welche sich längs der gesamten Länge des hinteren Stützelements 21 erstreckt, und einer nach unten weisenden Fläche 57, welche generell senkrecht zu der Vorderfläche 60 ist. Das hintere Stützelement 21 umfaßt ein Paar von Verbindern 61, welche in Horizontalrichtung längs des Kantenabschnitts 56 (Figur 4) in einem Abstand angeordnet sind, welcher im wesentlichen gleich dem Horizontalabstand zwischen den Verbinderelementen 35 der vorderen Anzeigetafel 16 ist. Die Verbinder 61 umfassen jeweils ein Paar von im wesentlichen in Horizontalrichtung verlaufenden, sich in Vorwärtsrichtung öffnenden oberen und unteren Kanälen 62 und 63 (Fig. 5), welche in der Fläche 60 ausgebildet sind und durch den oberen, den mittleren und den unteren Wandabschnitt 64, 65 und 66 des obersten Kantenabschnitts 56 definiert sind. Genauer ist ein oberer Kanal 62 zwischen dem oberen Wandabschnitt 64 und dem mittleren Wandabschnitt 65 definiert, und der untere Kanal 62 ist zwischen dem mittleren Wandabschnitt 65 und dem unteren Wandabschnitt 66 definiert. Der mittlere Wandabschnitt 65 weist eine Dicke auf (gemessen in einer Richtung von oben nach unten), welche ähnlich der Höhenabmessung der Vertiefung 46 ist, die in der vorderen Anzeigetafel 16 ausgebildet ist.
In Figur 4 umfaßt ein hinteres Stützelement 21 eine regalartige Zwischenwand 70, welche unterhalb des obersten Kantenabschnitts 56 angeordnet ist, und eine obere Fläche, welche generell parallel zu der Fläche 57 davon ist. Die Zwischenwand 70 steht horizontal in Vorwärtsrichtung ausgehend von einer Innenfläche 71 der aufrechten Wand 54 vor und erstreckt sich im wesentlichen längs der gesamten Länge des hinteren Stützelements 21. Das hintere Stützelement 21 weist ferner ein paar
von generell L-förmigen aufrechten Endwänden 72 auf, welche mit gegenüberliegenden Enden der aufrechten Wand und der Basiswand 54 und 55 und der Zwischenwand 70 verbunden sind. Eine Mittenwand 74, welche hinsichtlich Form ähnlich den Endwänden 72 ist, ist zwischen diesen angeordnet und umfaßt einen oberen Wandabschnitt 75, welcher sich zwischen dem obersten Kantenabschnitt 56 und der Zwischenwand 70 erstreckt, und einen unteren Wandabschnitt 76, welcher sich in Abwärtsrichtung ausgehend von einer unteren Fläche der Zwischenwand 70 erstreckt. Die vorderste Kante 80 des oberen Wandabschnitts 75 ist um eignen geringen Abstand in Rückwartsrichtung relativ zu der Vorderkante 81 des unteren Wandabschnitts 76 versetzt. Wie in Figur 4 dargestellt, kann die Mittenwand 74 mit einem Paar von Verstärkungselementen 82 ausgestattet sein, welche sich zwischen dem oberen Wandabschnitt 75 und der Innenfläche 71 der aufrechten Wand 54 erstrecken. Die Endwände 72 und die Mittenwand 74 stehen in Vorwärtsrichtung ausgehend von der aufrechten Wand 54 vor, um das hintere Stützelement 21 mit eine sich in Vorwärtsrichtung öffnenden, generell hohlen Innern zu versehen.
Die Endwände 72 definieren jeweils darin eine in Rückwärtsrichtung vorstehende, generell rechteckige Vertiefung 84 (Figuren 2 und 4) . Die aufrechten Kanten 85 der Endwände 72, welche das hintere Maß jeder Vertiefung 84 definieren, und die vorderste Kante 80 der Mittenwand 74 liegen alle in einer gemeinsamen Ebene. Ferner liegen die Kanten 86 der Endwände 72, welche das obere Maß jeder Vertiefung 84 definieren, und die nach unten weisende Fläche 57 des obersten Kantenabschnitts 56 in einer gemeinsamen Ebene. Die Kanten 90 der Endwände 72, welche das untere Maß jeder Vertiefung 84 definieren, sind bündig mit der oberen Fläche der Zwischenwand 70. Wie in Figur 2 dargestellt, umfassen die aufrechten Kanten 85 der Endwände 72 in Rückwärtsrichtung vorstehende kleine Aussparungen 91,
welche in Vorwärtsrichtung in die jeweilige Vertiefung 84 öffnen.
In den Figuren 4 und 10 umfaßt jede Endwand 72 einen Flansch 92, welcher nach innen ausgehend von der vordersten Kante 93 davon generell senkrecht vorsteht. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel erstrecken sich Flansche 92 nach oben ausgehend von einem untersten Abschnitt der jeweiligen Kante 93 und enden leicht unterhalb der Zwischenwand 70. Jeder Flansch 92 weist vorzugsweise eine Dicke auf, welche ähnlich der Breite des Kanals 53 der vorderen Anzeigetafel 16 ist.
Die Basiswand 55 des hinteren Stützelements 21 steht horizontal in Rückwärtsrichtung ausgehend von der aufrechten Wand 54 vor und endet an einer nach oben vorstehenden Krempe bzw. einem nach oben vorstehenden Flansch 94. Hierbei biegt sich der hintere Endkantenabschnitt der Basiswand 55 nach oben und dann zurück nach unten über auf sich selbst, um einen Flansch 94 zu bilden (Figur 7) . Die Rückfläche 95 der aufrechten Wand 54, die obere Fläche 96 der Basiswand 55 und die Krempe 94 definieren zusammen eine Flache Mulde 100, welche dazu verwendet werden kann, zur Arbeit benötigte Gegenstände, wie etwa Schreibutensilien, Büroklammern, Tintenlöscher etc., zu lagern.
In den Figuren 3, 6, und 7 ist an dem hinteren Stützelement 21 eine beschwerte Tasche 101, wie etwa ein Bohnensack angebracht. Die Tasche 101 umfaßt eine dünne Außenabdeckung 102, welche ein Füllmaterial 103, wie etwa getrocknete Bohnen oder andere verhältnismäßig dichte, kleine Materialstücke, einschließt. Eine länglich Schiene 104, vorzugsweise aus Metall, befindet sich innerhalb der Abdeckung 102, um das Taschengewicht zu erhöhen. Die Tasche 101 ist sicher an der Unterseite des hinteren Stützelements 21 befestigt und dient zum stabilen Anordnen der Informationsanzeigevorrichtung 15 auf
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einem Computermonitor 10 oder einem anderen Gegenstand. Die Tasche 101 kann an der Unterseite des hinteren Stützelements 21 mittels einer geeigneten (nicht dargestellten) Befestigungsvorrichtung, beispielsweise VELCRO® angebracht werden. Alternativ kann die Tasche 101 an dem hinteren Stützelement 21 mittels eines Klebstoffs, Klammern oder anderen Befestigungsvorrichtungen1 befestigt werden. An Stelle der Tasche 101 können andere Typen von beschwerten Elementen verwendet werden.
In den Figuren 3 und 8 weist ein Notizzettelarm 22 eine längliche Form auf, welche durch obere und untere Längskanten 105 und konvex gekrümmte Seitenkanten 106 definiert ist. Der Notizzettelarm 22 umfaßt ferner generell glatte Vorder- und Rückflächen 110 und 111. Keilförmige Anschläge 112, 112a stehen ausgehend von der Rückfläche 111 (Figur 3) vor und sind nach innen in einem kurzen Abstand von den jeweiligen Seitenkanten 106 angeordnet. Jeder Anschlag 112, 112a definiert daran eine in Rückwärtsrichtung weisende Rampenfläche 113 (Figur 9), welche in Rückwärtsrichtung einen Winkel bildet, wenn diese nach innen weg von der jeweiligen Seitenkante 106 vorsteht, und eine generell vertikal ausgerichtete und flache Anschlagfläche 114 erstreckt sich zwischen der Hinterfläche 111 des Arms 22 und der Außenkante der jeweiligen Rampenfläche 113. Wie in Figur 9 dargestellt, ist die Anschlagfläche 114 generell senkrecht zu der Rückfläche 111.
Zum Montieren der Informationsanzeigevorrichtung 15 wird das hintere Stützelement 21 über der vorderen Anzeigetafel 16 angeordnet, so daß die Flansche 92 sich in Ausrichtung mit den Kanälen 53 der jeweiligen Führungen 50 der vorderen Anzeigetafel 16 befinden. Diese Ausrichtung der Flansche 92 mit den Kanälen 53 dient ferner zum vertikalen Ausrichten der hinteren Stützelementverbinder 61 mit den jeweiligen Verbinderelementen 35 der vorderen Anzeigetafel 16. Das hintere Stützelement 21 wird anschließend in Abwärtsrichtung relativ zu der vorderen
Anzeigetafel 16 geschoben, um einen Eingriff mit den Flanschen 92 in den Kanälen 53 (Figur 9) durchzuführen. Wenn das hintere Stützelement 21 nach unten bewegt wird, so schieben sich zuerst der untere Wandabschnitt 66 und anschließen der mittlere Wandabschnitt 65 (Figur 8) jedes Verbinders 61 nach unten über die jeweiligen Rippen 36. Infolge der Winkelanordnung (das heißt, Winkelfläche 41) der oberen Rippen 36 sind die aufrechte Wand 54 und die Wandabschnitte 65 und 66 des hinteren Stützelements 21 leicht in Rückwärtsrichtung relativ zu der Rückfläche 24 der vorderen Anzeigetafel 16 ausgelenkt. Sobald der "mittlere Wandabschnitt 65 die jeweilige obere Rippe 36 passiert, schnappt die Vorderkante des Wandabschnitts 65 in die Vertiefung 4 6 ein und bildet eine Verbindung eines Interferenztyps zwischen der vorderen Anzeigetafel 16 und dem hinteren Stützelement 21, und die Flansche 92 sind vollständig in deren jeweilige Kanäle 53 eingesetzt.
Der Eingriff der mittleren Wandabschnitte 65 innerhalb der jeweiligen Vertiefungen 46 verhindert wirksam eine Vertikalbewegung des hinteren Anzeigeelements 21 und der vorderen Anzeigetafel 16 relativ zueinander, und der Eingriff der Flansche 92 innerhalb der jeweiligen Kanäle 53 verhindert eine Horizontalbewegung des hinteren Anzeigeelements 21 und der vorderen Anzeigetafel 16 relativ zueinander. Das beschwerte Element bzw. der Bohnensack 101 kann anschließend an der Unterseite des hinteren Anzeigeelements 21 oder, alternativ, an dem hinteren Anzeigeelement 21 angebracht werden, bevor eine Anbringung davon an der vorderen Anzeigetafel 16 erfolgt. In dem montierten Zustand der Informationsanzeigevorrichtung 15 steht der untere Abschnitt 31 mit der Leiste 23 der vorderen Anzeigetafel 16 nach unten über das untere Ende des Bohnensacks 101 hinaus vor (Figur 2) und definiert bei dem erläuterten Ausführungsbeispiel etwa einen rechten Winkel damit. Außerdem schlagen die vordersten Kanten 93 der Wände 72 gegen den unteren Abschnitt der Rückfläche 24 der vorderen Anzeigetafel 16 an,
und ebenso schlägt die Vorderfläche 60 des oberen Kantenabschnitts 56 des hinteren Stützelements gegen einen oberen Abschnitt der Rückfläche 24 an.
Wenn das hintere Stützelement 21 an der vorderen Anzeigetafel 16 befestigt ist, definieren diese beiden Komponenten zusammen einen generell horizontal ausgerichteten und länglichen Kanal 115 zur Aufnahme eines Notizzettelarms 22 (Figuren 8 und 9) . Die regalartige Zwischenwand 70 des hinteren Anzeigeelements 21 definiert das unterste Maß des Kanals 115, das hintere Maß des Kanals 115 ist definiert durch die Vorderkante 80 der Mittenwand 74 und die Endkanten 85 der jeweiligen Endwände 72, und das obere Maß des Kanals 115 ist definiert durch die nach unten weisende Fläche 57 des oberen Kantenabschnitts 56, und das vordere Maß des Kanals 115 ist definiert durch die Rückfläche 24 der vorderen Anzeigetafel 16. Die Vertiefungen 84 der jeweiligen Endwände 72 des hinteren Stützelements 21 definieren seitwärts ausgerichtete Zugangsöffnungen in den Kanal 115 (Figur 2) .
Zum Montieren des Notizzettelarms 22 an der Vorrichtung 15 wird der Notizzettelarm 22 in den Kanal 115 über eine der Zugangsöffnungen 84 eingesetzt, welche sich auf jeder Seite der Vorrichtung 15 befinden, wobei die Anschläge 112 in Rückwärtsrichtung ausgerichtet sind. Beispielsweise werden, wie in den Figuren 3 und 9 dargestellt, das rechte Ende des Notizzettelarms 22 in die linke Zugangsöffnung 84 des Kanals 115 eingesetzt. Hierbei ermöglicht die Aussparung 91 der linken Öffnung 84 einen ungehinderten Durchgang des rechtesten Anschlags 112 durch die Öffnung 84 hindurch. Wenn das rechte Ende des Notizzettelarms 22 weiter in den Kanal 115 bewegt wird, so ermöglicht die Rampenfläche 113 des Anschlags 112 diesem ein Passieren der Vorderkante 80 der Mittenwand 74 und bewirkt bei diesem Vorgang eine leichte Rückwärtsauslenkung des letztgenannten relativ zu der vorderen Anzeigetafel 16. Sobald der
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Anschlag 112 die Mittenwand 74 freigibt, kehrt die Mittenwand 74 elastisch zu deren Ursprungsposition zurück, und der Notizzettelarm 22 wird nun in Stellung innerhalb des Kanals 115 festgestellt. Die nach innen weisenden flachen Anschlagflächen 114 der jeweiligen Anschläge 112, 12A verhindern die Entfernung des Notizzettelarms 22 aus dem Kanal 115. Beispielsweise schlägt, wie aus den Figuren 3 und 9 ersichtlich, wenn der Versuch unternommen wird, den Notizzettelarm 22 weiter nach rechts in Figur 3 zu bewegen, die Anschlagfläche 114 des linkesten Anschlags 112A gegen die linke Seite der Mittenwand 74 -an (Figur 9) . Ebenso schlägt, wenn der Versuch unternommen wird, den Notizzettelarm 22 aus dem Kanal 115 durch die linke Zugangsöffnung 84 in Figur 9 zu entfernen, die Anschlagfläche 114 des rechtesten Anschlags 112 gegen die rechte bzw. gegenüberliegende Seite der Mittenwand 74 an.
Die Länge des Notizzettelarms 2 ist ähnlich der Länge der vorderen Anzeigetafel 16, gemessen in Horizontalrichtung zwischen den aufrechten Seitenkanten 33 davon, so daß die konvexen Seitenkanten 106 des Notizzettelarms 22 über die jeweiligen konkaven Vertiefungen 34 (diese Vertiefungen 34 befinden sich in Vertikalausrichtung mit dem Kanal 115 und stehen zu dem Kanal 115 in einer Überlagerungsbeziehung) greifbar sind, welche sich auf den gegenüberliegenden Seiten der vorderen Anzeigetafel 16 befinden. Diese Länge des Notizzettelarms 22 gewährleistet ferner, daß ein Ende davon immer freiliegend bzw. außerhalb des Kanals 115 ist, um eine Betätigung des Notizzettelarms 22 zu ermöglichen, so daß dieser von jeder Seite der Informationsanzeigeeinheit 15 aus ausziehbar ist (wie durch Vollinien auf der linken Seite in Figur 1 und durch Strichlinien auf der rechten Seite in Figur 1 dargestellt).
Bei Verwendung wird, wie in den Figuren 1 und 2 dargestellt, die Informationsanzeigevorrichtung 15 auf die obere Fläche 12 des Monitors 10 gesetzt und in Rückwärtsrichtung ge-
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schoben, bis die Rückfläche 24 der vorderen Anzeigetafel 16 dicht an dem rahmenartigen Abschnitt 13 anliegt. Wenn die obere Fläche 12 des Monitors 10 eine leicht schräge bzw. unregelmäßige Kontur aufweist, so paßt sich der Bohnensack 101 daran an. Die beschreibbare Oberfläche 20 der vorderen Anzeigetafel 16 kann als Tageskalender für Notizen, Termine etc., verwendet werden, und Arbeitsgegenstände, wie Schreibinstrumente, können in der vorderen Mulde 32 oder der hinteren Mulde 100 gelagert werden. Wie in Figur 2 dargestellt, ist die vordere Anzeigetafel 16 nach hinten leicht gewinkelt, wenn sie nach oben vor- -steht, um einen verbesserten visuellen Zugang zu den darauf angezeigten Informationen zu liefern. Der Notizzettelarm 22 kann, wie oben beschrieben, von außerhalb der Vorrichtung betätigt und nach außen gezogen werden, wie beispielsweise in Figur 1 dargestellt, und Notizzettel, welche auf deren Rückseite Klebstoff aufweisen, können lösbar an der glatten Vorderfläche 100 zur bequemen Anzeige angebracht werden.
Es ist ersichtlich, daß die Notiztafeloberfläche 20 der vorderen Anzeigetafel 16 durch einen anderen Typ einer Oberfläche, wie etwa eine herkömmlich Schicht aus Kork zur Verwendung mit Heftnadeln bzw. Heftnägeln, um daran Informationen zu heften, ersetzt werden kann. Ferner können die Tagbezeichnungen, welche auf der Fläche 20 angegeben sind, durch eine leere Fläche ersetzt werden, so daß jeder Informationstyp darauf geschrieben werden kann, oder diese können alternativ durch einen herkömmlichen Monatskalender oder eine andere Planungshilfe ersetzt werden.
Es ist ersichtlich, daß die Informationsanzeigevorrichtung 15 auf einem Gegenstand mit einer Ecke, wie einem Regal, einem Drucker eines Computers, einem Fensterbrett etc., aufliegen kann. Falls erwünscht, kann der untere Abschnitt 31 der vorderen Anzeigetafel 16 beseitigt werden, so daß die unterste Kante der vorderen Anzeigetafel 16 generell mit dem beschwerten
Element 101 bündig ist, so daß die Vorrichtung 15 auf einer Arbeitsfläche, wie einem Tisch oder einer generell horizontalen Fläche, aufliegen kann.
Die vordere Anzeigetafel 16, das hintere Stützelement 21 und der Notizzettelarm 22 können aus einem leichtgewichtigen Material, wie etwa Spritzgußkunststoff, bestehen.
14..
Claims (12)
1. Informationsanzeigevorrichtung zur Verwendung auf einem Gegenstand mit einer oberen Fläche und Seitenflächen, welche eine Eckengestaltung definieren, wobei die Vorrichtung gekennzeichnet ist durch:
ein aufrechtes Anzeigeelement (16), welches daran eine generell flache Vorderfläche (20) definiert, um daran Informationen anzuzeigen;
ein hinteres Stützelement (21), welches an einer in Rückwärtsrichtung weisenden Fläche des vorderen Anzeigeelements befestigt ist und damit einen Innenkanal (84) definiert, welcher in Seitwärtsrichtung angrenzend an eine aufrechte Seitenkante des vorderen Anzeigeelements offen ist, wobei das hintere Stützelement ein unteres Ende aufweist, welches zum Eingriff mit der oberen Fläche des Gegenstands gestaltet ist;
wobei das vordere Anzeigeelement einen unteren Abschnitt (31) aufweist, welcher nach unten über das untere Ende des hinteren Stützelements (21) hinaus vorsteht, um neben der Seitenfläche des Gegenstands zu liegen; und
einen länglichen Arm (22), welcher in dem Kanal angeordnet und gleitend in Auswärtsrichtung aus dem Innenkanal heraus zu einer Auszieh-Auskragungsposition ausziehbar ist, wobei der Arm eine Vorderfläche (10) aufweist, an welche Informationen geheftet werden können.
ein aufrechtes Anzeigeelement (16), welches daran eine generell flache Vorderfläche (20) definiert, um daran Informationen anzuzeigen;
ein hinteres Stützelement (21), welches an einer in Rückwärtsrichtung weisenden Fläche des vorderen Anzeigeelements befestigt ist und damit einen Innenkanal (84) definiert, welcher in Seitwärtsrichtung angrenzend an eine aufrechte Seitenkante des vorderen Anzeigeelements offen ist, wobei das hintere Stützelement ein unteres Ende aufweist, welches zum Eingriff mit der oberen Fläche des Gegenstands gestaltet ist;
wobei das vordere Anzeigeelement einen unteren Abschnitt (31) aufweist, welcher nach unten über das untere Ende des hinteren Stützelements (21) hinaus vorsteht, um neben der Seitenfläche des Gegenstands zu liegen; und
einen länglichen Arm (22), welcher in dem Kanal angeordnet und gleitend in Auswärtsrichtung aus dem Innenkanal heraus zu einer Auszieh-Auskragungsposition ausziehbar ist, wobei der Arm eine Vorderfläche (10) aufweist, an welche Informationen geheftet werden können.
2. Büroanzeigevorrichtung, welche auf einer generell horizontalen Fläche aufliegen kann, wobei die Vorrichtung gekennzeichnet ist durch:
ein generell aufrechtes vorderes Anzeigeelement (16), welches daran eine generell flache Vorderfläche (20) definiert, auf welcher Informationen angezeigt werden;
ein Stützelement (21), welches ausgehend von dem Anzeigeelement in Rückwärtsrichtung vorsteht und ein beschwertes unteres Ende aufweist, welches zum Eingriff mit der oberen Fläche gestaltet ist; und
einen länglichen Arm (22), welcher gleitfähig im Innern der Vorrichtung angeordnet und nach außen aus diesem heraus zu einer Ausziehposition ausziehbar ist, um Informationen an die Vorderfläche (110) davon zu heften.
ein generell aufrechtes vorderes Anzeigeelement (16), welches daran eine generell flache Vorderfläche (20) definiert, auf welcher Informationen angezeigt werden;
ein Stützelement (21), welches ausgehend von dem Anzeigeelement in Rückwärtsrichtung vorsteht und ein beschwertes unteres Ende aufweist, welches zum Eingriff mit der oberen Fläche gestaltet ist; und
einen länglichen Arm (22), welcher gleitfähig im Innern der Vorrichtung angeordnet und nach außen aus diesem heraus zu einer Ausziehposition ausziehbar ist, um Informationen an die Vorderfläche (110) davon zu heften.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, wobei das Stützelement (21) an einer Rückfläche des Anzeigeelements (16) befestigt ist und damit einen generell horizontal verlaufenden länglichen Kanal (84) im Innern definiert, wobei der Arm (22) gleitfähig in dem Kanal angeordnet und ausziehbar ist, so daß dieser nach außen ausgehend von mindestens einer aufrechten Seitenkante des Anzeigeelements (16) vorsteht.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 3, wobei das vordere Anzeigeelement (16) ein Paar von aufrechten Seitenkanten (33) aufweist und der Kanal (84) in Seitwärtsrichtung angrenzend an jede aufrechte Seitenkante offen ist, so daß der Arm (22) von jeder der aufrechten Seitenkanten aus gleitend ausziehbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, wobei jede Seitenkante des vorderen Anzeigeelements (16) darin eine Vertiefung (34) definiert, welche sich in Vertikalausrichtung mit dem Kanal (84) befindet, um ein Greifen eines Endabschnitts des Arms (22) zu dessen Betätigung zu ermöglichen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die nach vorne weisende Fläche (20) des aufrechten Anzeigeelements (16) aus einem Material besteht, auf welches mit einem löschbaren Tintenstift geschrieben werden kann, und die Vorderfläche des Arms (22) glatt ist, so daß selbstklebende Notizzettel daran angebracht werden können.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei der untere Abschnitt (31) des aufrechten Anzeigeelements (16) nach oben gekrümmt ist, um eine nach oben öffnende, flache Mulde (32) zur Aufnahme von Gegenständen zu definieren.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei der Arm (22) mindestens einen Anschlag aufweist, welcher mit einem Anschlagelement zusammenwirkt, das angrenzend an den Innenkanal (84) angeordnet ist, um eine Entfernung des Arms daraus zu verhindern.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei das Stützelement (21) eine nach oben öffnende, flache Mulde (100) zur Aufnahme von Gegenständen definiert.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei an dem unteren Ende des Stützelements ein beschwertes Element (101) angebracht ist, welches in Eingriff mit einer oberen Fläche eines Gegenstands ist, um die Vorrichtung stabil darauf zu positionieren.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei das aufrechte Anzeigeelement (16) immer weg von dem Benutzer abgewinkelt ist, wenn dieses nach oben vorsteht.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei an dem unteren Ende des Stützelements eine flexible Tasche (101) angebracht ist, welche ein dichtes Füllmaterial enthält, um die Vorrichtung auf der flachen Fläche stabil zu positionieren.
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