DE20009456U1 - Verkaufsständer - Google Patents
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Description
11.05.2000
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Verkaufsständer, wie er zur Präsentation von Produkten und Erzeugnissen insbesondere im Einzelhandel oder auf Messen verwendet wird. An einen derartigen Verkaufstander werden neben der optischen Auffälligkeit eine Reihe von funktioneilen Forderungen gestellt. Diese umfassen zum Beispiel eine bestimmte Aufnahmekapazität an Gegenständen, eine einfache Entnahme derselben sowie die Möglichkeit, Gegenstände nach der Entnahme oder zum Zwecke der Befüllung des Verkaufsständers 0 einfach in die Aufnahmen des Verkaufsständers in ihre gewünschte Stellung einsortieren zu können.
Bekannt sind Verkaufsständer, die einen kastenförmigen Aufbau mit Aufnahmen für die Gegenstände haben, wobei die Aufnahmen von senkrechten Wänden und waagerecht angeordneten Böden gebildet werden. Diese Aufnahmen erfordern ein sorgfältiges und damit aufwendiges Einsortieren der Gegenstände, wenn diese alle in einer bestimmten Präsentationsstellung angeordnet sein sollen. Als Präsentationsstellung wird dabei eine Stellung verstanden, in der alle Gegenstände zum Beispiel mit einer ihren Seiten an ein und derselben Seite der Aufnahmen anliegen sollen.
Die Erfindung hat es sich zur Aufgabe gestellt, die bekannten Verkaufsständer derart weiterzubilden, daß das Einsortieren der Gegenstände in die Aufnahmen des Verkaufsständers zum Erzielen der gewünschten Präsentationsstellung der Gegenstände vereinfacht wird.
Diese Aufgabe wird mit einem Verkaufsständer mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Der erfindungsgemäße Verkaufsständer mit den Merkmalen des Anspruchs 1 weist durch die jeweils eine Schräge bildenden Bodenwände die Besonderheit auf, daß sich die Gegenstände sehr einfach, zum Beispiel durch manuelles Rütteln von außen, in die gewünschte Präsentationsstellung bringen lassen. Dies erfolgt physikalisch gesehen dadurch, daß durch die schräge Anordnung der Bodenwände auf die Gegenstände eine Hangabtriebskraft erzeugt wird, die auf die Gegenstände in eine Richtung wirkt, die zum Erzielen der Präsentationsstellung erwünscht ist. In dieser Präsentationsstellung liegen die Gegenstände auf einer dem Eingriffsbereich gegenüberliegend angeordneten Rückwand an. Durch das Rütteln läßt sich beim Einsortieren die Reibung zwischen den einzelnen Gegenständen verringern, so daß diese von selbst in die Präsentationsstellung rutschen. Um trotz der schrägen Anordnung des Aufnahmeelements eine 0 standsichere Anordnung des VerkaufsStänders zu ermöglichen, weist der Verkaufsständer mit den Merkmalen des Anspruchs 1 darüber hinaus ein mit dem Aufnahmeelement verbundenes Sockelelement auf. Dadurch wird die Funktion der Standsicherheit von der bereits oben beschriebenen Funktion des Einsortierens getrennt, so daß sich beide Funktionen an den jeweiligen Einsatzfall bzw. die jeweiligen Gegenstände optimal anpassen lassen.
Bei großen bzw. infolge auch der Gegenstände schweren 0 Verkaufsständern ist es erwünscht, daß die Gegenstände von selbst in die gewünschte Stellung gelangen. Dazu ist gemäß Anspruch 2 vorgesehen, die Neigung des bzw. der Aufnahmeelemente derart groß zu wählen, daß die oben erwähnte Hangabtriebskraft auch ohne Rütteln ausreichend groß ist, die Reibung zwischen den Gegenständen zu überwinden. Die dafür erforderliche Neigung des bzw. der Aufnahmeelemente ist selbstverständlich in Abhängigkeit der Gegenstände bzw. deren Oberflächenbeschaffenheit anzupassen.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform liegt die auf die Sockelfläche projizierte Grundfläche des wenigestens einen Aufnahmeelements innerhalb der Sockelfläche des Sockelelements. Dadurch wird bei minimalem Gewicht des Sockelelements eine größtmögliche Kippsicherheit des Verkaufsständers erzielt.
Das Sockelelement läßt sich preisgünstig und in einfacher Weise als Hohlkörper fertigen. Die Steifigkeit dieses Hohlkörpers wird in bevorzugter Ausgestaltung durch eine dem wenigstens einen Aufnahmeelement zugewandte gekrümmte Fläche erhöht.
Besonders vorteilhaft ist es weiterhin, das wenigstens eine Aufnähmeelement aus einem durchsichtigen Werkstoff herzustellen. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, die Gegenstände von außen sieht- und ohne weitere Kennzeichenmittel, zum Beispiel Beschriftungen o.a., unterscheidbar zu präsentieren.
Eine besonders einfache Entnahme von Gegenständen aus den Aufnahmen bzw. ein einfaches Wiedereinführen derselben läßt sich erzielen, wenn der Eingriffsbereich der Gegenstände auch einen Teil einer Seitenwand umfasst, so daß die Gegenstände nicht nur von der der Rückwand gegenüberliegenden Seite entnommen bzw. wiedereingeführt werden können.
0 Weitere vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verkaufsständers sind in den anderen Unteransprüchen angegeben.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend näher erläutert. Die einzige Figur zeigt einen erfindungsgemäßen Verkaufsständer in einer perspektivischen Ansicht.
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Der in der Figur dargestellte Verkaufsständer 10 dient im vorliegenden. Fall der Präsentation von Stiften 1. Die im Verkaufsständer 10 bevorrateten Stifte 1 weisen zum Beispiel unterschiedliche Farben oder Strichstärken auf, und sollen derart präsentiert werden, daß die einzelnen Stifte 1 von außen leicht erkannt und unterschieden werden können. Im vorliegenden Fall bei der Verwendung des Verkaufsständers für Stifte 1 weist der Verkaufsständer 10 zum Beispiel eine Grundfläche von ca. 200x300mm und eine Höhe von 450mm auf. Die Erfindung soll jedoch keinesfalls auf die Präsentation von Stiften 1 beschränkt sein, vielmehr können auch andere Gegenstände mittels des Verkaufsständers 10 bei einfacher Handhabung in vorteilhafter Weise präsentiert werden.
Der Verkaufsständer 10 besteht aus zwei Hauptbestandteilen, einem Sockelelement 11 und einem mit dem Sockelelement 11 fest verbundenen Aufnahmekörper 12 für die Gegenstände bzw. Stifte 1. Optional kann der Verkaufsständer 10 noch einen zusätzlichen Werbeträger in Form einer beschrifteten oder unbeschrifteten, rückseitig angeordneten Platte 13 aufweisen.
Das Sockelelement 11 besteht aus eingefärbtem Polystyrol und ist als Hohlkörper ausgebildet, der zur Sockel- bzw. Standfläche 14 hin offen ist. Auf seiner der Standfläche abgewandten Oberseite weist das Sockelelement 11 eine mehrfach gekrümmte bzw. geschwungene Fläche 15 auf, die somit auch bei geringen Materialstärken eine hohe Steifig- und Beulfestigkeit aufweist. Im Bereich des Aufnahmekörpers 12 weist das Sockelelement 11 eine zumindest teilweise umlaufende Aussparung 16 oder eine Ausformung zur formschlüssigen Aufnahme des Aufnahmekörpers 12 auf.
Der Aufnahmekörper 12 besteht im Ausführungsbeispiel aus zwei separaten kasten- bzw. im wesentlichen quaderförmigen Aufnahmeelementen 17, 18. Diese können von den Abmessungen
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her sowohl identisch, als auch unterschiedlich ausgebildet sein.
Die Aufnahmeelemente 17, 18 sind versetzt zueinander angeordnet und durch Kleben an ihrer gemeinsamen Kontaktfläche miteinander verbunden.
Jedes Aufnahmeelement 17, 18 weist eine hintere Seitenwand 19, eine gegenüber der hinteren Seitenwand 19 verkürzte vordere Seitenwand 20, eine Rückwand 21, sowie parallel zueinander angeordnete Zwischenwände 22 auf. Die Wände bestehen aus durchsichtigem Werkstoff, vorzugsweise Acryl, und sind durch Klebeverbindungen miteinander verbunden. Von den einzelnen Wänden werden der Form und den Ausmaßen der Stifte 1 angepasste Aufnahmen 23 gebildet.
Der Zugriffs- bzw. Eingriffsbereich 24 zu den einzelnenn Aufnahmen 23 der Stifte 1 besteht über den Bereich gegenüber der Rückwand 21 und im Bereich der verkürzten vorderen Seitenwand 20. Durch die versetzte Anordnung der beiden Aufnahmeelemente 17, 18 wird die volle und gleiche Zugänglichkeit von der Vorderseite des Verkaufsständers 10 zu allen Aufnahmen 23 ermöglicht.
Wesentlich ist, daß der Aufnahmekörper 12 und somit die Aufnahmeelemente 17, 18 nicht senkrecht zur Standfläche 14, sondern gegenüber der Standfläche 14 geneigt angeordnet ist. Das bedeutet, daß auch die jeweils einen Boden für eine Gruppe von Stiften 1 bildenden Zwischenwände 22 gegenüber der Standfläche 14, auf der der Verkaufsständer 10 steht, geneigt angeordnet sind, das heißt jeweils eine Schräge bilden. Dadurch wird auf die auf den Zwischenwänden 22 liegenden Stifte 1 infolge ihrer Gewichtskraft eine parallel zu den Zwischenwänden 22 gerichtete Hangabtriebskraft erzeugt, die auf die Stifte 1 in Richtung der Rückwand 21 wirkt.
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Projiziert man den Aufnahtnekörper 12 auf die Standfläche 14 des Sockelelements 11, so ist diese projizierte Fläche bevorzugt vollständig innerhalb der Standfläche 14, wodurch die Standfestigkeit bzw. Kippsicherheit des VerkaufsStänders 10 erhöht wird.
Die optional als Werbeträger vorgesehene Platte 13 ist entweder mit einer Rückwand 25 des Sockelelements 11, oder mit dem hinteren Aufnahmeelement 17 bzw. deren hinteren Seitenwand 19, oder aber sowohl mit der Rückwand 25, als auch mit dem hinteren Aufnahmeelement 17 durch Kleben verbunden. Auf der Vorderseite der Platte 13 ist ein ebenfalls aus Acryl bestehender Aufnahmekasten 26 für Prospektmaterial wie Faltblätter o.a. vorgesehen. Die Platte 13 besteht ebenfalls aus Kunststoff, wobei dieser Kunststoff bevorzugt eine andere Farbe aufweist wie das Sockelelement 11.
Claims (15)
1. Verkaufsständer (10), mit wenigstens einem im wesentlichen quaderförmigen Aufnahmeelement (17, 18) für Gegenstände (1), wobei das wenigstens eine Aufnahmeelement (17, 18) Seiten- (19, 20), Rück- (21) und Boden- (22) bzw. Deckenwände aufweist, die einzelne Fächer (23) für die Gegenstände (1) ausbilden, und die die Gegenstände (1) mit Ausnahme an einem wandfreien Eingriffsbereich (24) umschließen, und mit einem Sockelelement (11), welches mit dem wenigstens einem Aufnahmeelement (17, 18) verbunden ist, wobei das wenigstens eine Aufnahmeelement (17, 18) gegenüber der eine Standfläche (14) bildenden Sockelebene geneigt angeordnet ist, so daß die Bodenwände (22) jeweils eine Schräge bilden, die auf die Gegenstände (1) eine Kraft zur Folge hat, die vom wandfreien Eingriffsbereich (24) in Richtung der Rückwand (21) wirkt.
2. Verkaufsständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Neigung des wenigstens einen Aufnahmeelements (17, 18) eine Kraft auf die Gegenstände (1) erzeugt, die die Reibung zwischen den Gegenständen (1) überwindet.
3. Verkaufsständer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die auf die Standfläche (14) projizierte Grundfläche des wenigstens einen Aufnahmeelements (17, 18) innerhalb der Standfläche (14) des Sockelelements (11) liegt.
4. Verkaufsständer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Sockelelement (11) als ein zur Standfläche (14) hin offener Hohlkörper ausgebildet ist.
5. Verkaufsständer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die dem wenigstens einem Aufnahmeelement (17, 18) zugewandte Oberseite (15) des Sockelelements (11) im aufnahmeelementfreien Bereich gekrümmt ausgebildet ist.
6. Verkaufsständer nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Sockelelement (11) aus Polystyrol besteht.
7. Verkaufsständer nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine Aufnahmeelement (17, 18) aus durchsichtigem Material, insbesondere aus Acryl ausgebildet ist.
8. Verkaufsständer nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Eingriffsbereich (24) für die Gegenstände (1) auf der der Rückwand (21) gegenüberliegenden Seite und im Bereich einer verkürzten Seitenwand (20) ausgebildet ist.
9. Verkaufsständer nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß beim Vorhandensein mehrerer Aufnahmeelemente (17, 18) für die Gegenstände (1) die einzelnen Aufnahmeelemente (17, 18) versetzt zueinander angeordnet sind, so daß die Eingriffsbereiche (24) jeweils von derselben Seite her zugänglich sind.
10. Verkaufsständer nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Sockelelement (11) mit einem flächenförmigen Werbeträger (13) verbunden ist.
11. Verkaufsständer nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Werbeträger (13) mit einer Rückwand (25) des Sockelelements (11) bzw. einer hinteren Seitenwand (19) des wenigstens einen Aufnahmeelements (17, 18) verbunden ist.
12. Verkaufsständer nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem wenigstens einen Aufnahmeelement (17, 18) zugewandten Seite des Werbeträgers (13) ein Prospektträgerkasten (26) angeordnet ist.
13. Verkaufsständer nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Prospektträgerkasten (26) aus Acryl besteht und mit dem Werbeträger (13) durch eine Klebeverbindung verbunden ist.
14. Verkaufsständer nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Werbeträger (13) aus Kunststoff besteht und eine andere Farbe aufweist als das Sockelelement (11).
15. Verkaufsständer nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenstände Stifte (1) sind.
Priority Applications (2)
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20106123U1 (de) | 2001-04-07 | 2001-06-13 | OBI Bau- und Heimwerkermärkte GmbH & Co. Franchise Center KG, 42929 Wermelskirchen | Verkaufsregal |
| FR2881631A1 (fr) * | 2005-02-04 | 2006-08-11 | Olivier Bonfante | Supports cumulant les fonctionnalites de presentation, de transport, et de stockage, de produits de formes geometriques les plus diverses |
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2000
- 2000-05-25 DE DE20009456U patent/DE20009456U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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