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DE20007258U1 - Unterlage für ein Kleinkind - Google Patents

Unterlage für ein Kleinkind

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DE20007258U1
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DE
Germany
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Application number
DE20007258U
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English (en)
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Roba Baumann GmbH
Original Assignee
Roba Baumann GmbH
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Publication date
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Publication of DE20007258U1 publication Critical patent/DE20007258U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47DFURNITURE SPECIALLY ADAPTED FOR CHILDREN
    • A47D15/00Accessories for children's furniture, e.g. safety belts or baby-bottle holders
    • A47D15/001Mattresses
    • A47D15/003Mattresses foldable, e.g. baby mats
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47DFURNITURE SPECIALLY ADAPTED FOR CHILDREN
    • A47D5/00Dressing-tables or diaper changing supports for children

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Pediatric Medicine (AREA)
  • Mattresses And Other Support Structures For Chairs And Beds (AREA)

Description

D-96237 Ebersdorf b. Coburg
Unterlage für ein Kleinkind
Beschreibung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Unterlage für ein Kleinkind gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Eine derartige Unterlage ist aus der DE 78 29 556 Ul bekannt. Die bekannte Unterlage dient zum Wickeln eines Kleinkindes, wobei zur Sicherung desselben auf dem vorzugsweise gepolsterten Boden zwei gegenüberliegende Randbereiche durch eine verstärkte Polsterung erhöht sind. Die Polsterung wird durch längliche Rundpolster definiert, die mit an ihrem stirnseitigen Ende befestigten, um die Ränder des Bodens zu dessen Unterseite führenden Laschen an der Unterseite des Bodens lösbar anschließbar sind, wobei die Laschen mit Befestigungseinrichtungen versehen sind, die mit komplementären Befestigungseinrichtungen an der Unterseite des Bodens korrespondieren. Die letztgenannten Befestigungseinrichtungen werden durch komplementäre Klettbandabschnitte gebildet. Statt Klettbandabschnitten sind auch Druckknopfverschlüsse denkbar.
Die bekannte Kleinkind-Unterlage eignet sich im wesentlichen nur zum Wickeln von Kleinkindern, da die Randpolsterung im wesentlichen nur ein seitliches Herabrollen des Kleinkindes erschwert.
Die Funktion einer derartigen Wickelunterlage läßt sich im wesentlichen dadurch erweitern, daß man auch die beiden anderen
Meissner, Bolte & Partner m* ** ** ühser**Zeichen: M/RBA-021-DE
gegenüberliegenden Randbereiche des Bodens mit einer erhöhten Polsterung versieht, so wie dies zum. Beispiel entsprechend der EP 0 503 231 Bl vorgeschlagen wird. Auf diese Weise läßt sich die Unterlage sowohl als Wickelauflage als auch als Krabbeldecke oder als Einlage in Gitterbetten oder Laufstellen verwenden. Die Unterlage gemäß der EP 0 503 231 Bl ist darüber hinaus dadurch gekennzeichnet, daß sich ihre Größe durch wahlweise Ein- oder Ausklappen der das Füllmaterial enthaltenen Randbereiche vergrößern oder verkleinern läßt. Auch sind dort Maßnahmen vorgeschlagen durch die das Füllmaterial nach Bedarf zum Absenken des oder der Randbereiche entfernbar ist.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine universell verwendbare Unterlage zu schaffen, die sich gegenüber dem erwähnten Stand der Technik durch noch mehr Flexibilität und insbesondere auch einfache Konstruktion auszeichnet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Der Kern der vorliegenden Erfindung liegt darin, daß wenigstens eine Randpolsterung als gesondertes Bauteil am Boden der Unterlage derart anschließbar ist, daß sie sich mehr oder weniger weit nach innen bzw. außen versetzen läßt. Auf diese Weise läßt sich die Bodenfläche innerhalb eines relativ großen Bereichs, auf jeden Fall wesentlich größeren Bereichs als bei der Konstruktion gemäß der EP 0 503 231 Bl, verändern. Darüber hinaus ist die erfindungsgemäße Unterlage durch Hinzufügung weiterer Randpolster an den beiden anderen gegenüberliegenden Bodenrändern von einer Wickelauflage in eine Krabbeldecke oder Betteinlage umfunktionierbar.
Dadurch, daß die Randpolster jeweils gesonderte Bauteile sind,
ist sowohl die Herstellung der Unterlage als auch die
Meissner, Bolte & Partner *** ** *■* Ühser**Ze*i!chen: M/RBA-021-DE
Handhabung derselben äußerst einfach, letztere darüber hinaus äußerst flexibel. Beim Stand der Technik nach der EP 0 503 Bl ist vor allem zu befürchten, daß die nach innen geklappten Randpolster nicht in ihrer vorgegebenen Stellung verbleiben, sondern wieder nach außen zurückklappen, insbesondere dann, wenn ein Kleinkind dagegen drückt. Dies kann bei der erfindungsgemäßen Konstruktion nicht passieren.
Bevorzugte konstruktive Details der erfindungsgemäßen Unterlage sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Nachstehend wird eine bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Unterlage anhand der beigefügten Zeichnung
näher erläutert. Es zeigen:
15
Figur 1 eine erfindungsgemäß ausgebildete Unterlage
in perspektivischer Ansicht, wobei nur zwei gegenüberliegende Ränder mit einem Randpolster abgesichert sind; Figur 2 die erfindungsgemäße Unterlage gemäß Figur
ebenfalls in perspektivischer Ansicht, wobei alle vier Ränder mit einer Randpolsterung versehen sind; und
Figur 3 ein Detail der erfindungsgemäßen Unterlage
in perspektivischer Unteransicht und der
Darstellung der Befestigungsmittel für die Randpolster.
In Figur 1 ist eine Unterlage 1 für ein Kleinkind mit einem etwa rechteckförmigen Boden dargestellt, der vorzugsweise gepolstert ist. Zwei gegenüberliegenden ersten Bodenrändern sind jeweils durch Füllmaterial erhöhte erste Randbereiche 3 zugeordnet, wobei diese ersten erhöhten Randbereiche 3 durch gesonderte Bauteile 4 in Form von länglichen Rundpolstern definiert sind. Diese sind parallel zu den ersten Rändern 5 des
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Meissner, BOLTE & Partner '** ** — Uhser**Zei*chen: M/RBA-021-DE
Bodens 2 mehr oder weniger weit nach innen entsprechend den Pfeilen 6 bzw. umgekehrt nach außen versetzbar unter entsprechender Veränderung der Bodenfläche. Die Ausführungsform gemäß Figur 1 eignet sich besonders als Wickelunterlage. An den Stirnseiten der ersten Randpolster 4 sind Mittel 7 zum Anschluß wenigstens eines zweiten entsprechend erhöhten Randbereichs 8 vorgesehen derart, daß sich dieser im montierten Zustand etwa parallel zu einem an den ersten Rand 5 angrenzenden zweiten Rand 9 erstreckt. In Figur 2 sind zwei derartige erhöhte Randbereiche 8 in Form von ebenfalls gesonderten Grundpolstern 10 vorgesehen, so daß der Boden 2 durch erste Randpolster 4 und zweite Randpolster 10 allseitig begrenzt ist. In dieser Form eignet sich die Unterlage ganz besonders als Krabbelunterlage oder auch Betteinlage. Wie bereits eingangs erwähnt, sind Ausführungen denkbar, bei denen, das Füllmaterial für die erhöhten Randbereiche 3 und 8 nach Bedarf zum Absenken derselben entfernbar ist. Vorzugsweise dient dann als Füllmaterial Luft. Diesbezüglich handelt es sich per se um eine an sich, bekannte Maßnahme, die in der EP 0 503 231 Bl näher beschrieben ist, wenn auch im Rahmen einer andersartigen Konstruktion.
Erfindungsgemäß ist es denkbar, daß die Unterlage bzw. der Boden 2 derselben nur über Eck randseitig abgepolstert ist, nämlich durch ein erstes Randpolster 4 und ein unmittelbar daran angrenzendes zweites Randpolster 10. Auch ist es denkbar, nur drei Randpolster vorzusehen. Die erfindungsgemäße Konstruktion zeichnet sich also diesbezüglich durch eine hohe Flexibilität aus.
Die ersten Randpolster 4 sind bei der dargestellten Ausführungsform an der Unterseite des Bodens 2 lösbar befestigt. Zu diesem Zweck sind an den Stirnseiten der ersten Randpolster vier um die angrenzenden zweiten Ränder 9 des Bodens 2 herum an die Unterseite desselben führende Laschen oder Bänder 11 mit Befestigungseinrichtungen 12, wie Klettbandabschnitt oder
Meissner, Bolte & Partner '** " '** Lfnser'*Ze*fchen: M/RBA-021-DE
dergleichen, angeordnet, die mit komplementären Befestigungseinrichtungen 13, die sich parallel zu den zweiten Rändern 9 erstreckenden komplementären Klettbandabschnitten, verbindbar sind. Es wird diesbezüglich auf Figur 3 verwiesen. Die Klettbandabschnitte 13 erlauben ein Versetzen der ersten Randpolster 4 über eine relativ lange Strecke mit der Folge, daß auch die Bodenfläche innerhalb eines entsprechend großen Bereiches verändert werden kann.
Die oben erwähnten Mittel 7 zum Anschluß wenigstens eines zweiten erhöhten Randbereichs 8 bzw. eines diesen definierenden Randpolsters 10 sind jeweils durch eine Schlaufe 14 gebildet, die die stirnseitigen Endabschnitte der zweiten Randpolster aufnehmen. Vorzugsweise ist die Öffnungsweite der Schlaufen veränderbar, insbesondere an den Durchmesser der zweiten Randpolster 10 anpaßbar.
Entsprechend Figur 3 sind die Schlaufen 14 jeweils durch zwei Bandabschnitte 15, 16 gebildet, an deren Enden jeweils komplementäre Klettbandabschnitte, Druckknopf- oder Knopfleisten oder dergleichen Verbindungsmittel angeordnet sind. In Figur 3 sind diese Verbindungsmittel, nämlich komplementäre Klettbandabschnitte mit den Bezugsziffern 17 und 18 versehen. Damit läßt sich die Öffnungsweite der Schlaufe 14 problemlos an den Umfang eines zweiten anschließbaren erhöhten Randbereichs bzw. des diesen definierenden Bauteils oder Randpolsters 10 anpassen.
An den Stirnseiten der exsten Randpolster 4 sind also sowohl die Befestigungsmittel für die zweiten Randpolster 10 als auch die Mittel zur Befestigung der ersten Randpolster an der Unterseite des Bodens 2 befestigt, vorzugsweise angenäht.
Oben wurde erwähnt, daß als Füllmaterial für die Randpolster
Meissner, Bolte & Partner ·** " ** uhser**Zel*chen: M/RBA-021-DE
4, 10 Luft verwendet kann. Anstelle von Luft kann natürlich auch anderes Füllmaterial eingesetzt werden, wie beispielsweise eine Schaumstoffrolle oder eine mit Polsterwatte gefüllte Rolle. In all diesen Fällen umfassen die Randpolster eine schlauchartige Hülle, wobei wenigstens eine Stirnseite offenbar ist zur Einführung eines Luftschlauchs, einer Schaumstoffrolle oder einer mit Polsterwatte gefüllten Rolle. Bei Verwendung von entfernbaren Füllmaterial ist es mitunter nicht erforderlich, das eine oder andere Randpolster in toto zu entfernen, um zum Beispiel nur drei oder zwei oder nur einen Rand abzupolstern.
Wie bereits dargelegt, kann die beschriebene Unterlage auch als Einlage für ein Kinderbett mit Gitterwänden benutzt werden, wobei die erhöhten Randbereiche dann an den Gitterwänden einen Schutz gegen das Durchstecken der Füße bilden. Auch sichern sie das Kind vor der Härte der Gitterstäbe. Mit den gleichen Vorteilen kann die beschriebene Unterlage auch in einen Laufstall eingelegt werden.
Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
• «
Meissner, BOLTE & Partner *;* *'* "·** lAiser^ZeYchen: M/RBA-021-DE
Bezugszeichenliste
1 Unterlage
2 Boden
3 erster erhöhter Randbereich
4 Bauteil für ersten erhöhten
Randbereich (Randpolster)
5 erster Rand des Bodens 2 &bgr; Pfeil
7 Anschlußmittel
8 zweiter erhöhter Randbereich
9 zweiter Rand des Bodens 2
10 Bauteil für zweiten erhöhten
Randbereich {Randpolster)
11 Befestigungsband
12 Befestigungseinrichtung
13 Befestigungseinrichtung
14 Schlaufe
15 ■ Bandabschnitt 16 Bandabschnitt
17 Verbindungsmittel
18 Verbindungsmittel

Claims (9)

1. Unterlage (1) für ein Kleinkind mit einem etwa rechteckförmigen, vorzugsweise gepolsterten Boden (2), dessen wenigstens eine erste Randbereich (3) durch Füllmaterial erhöht ist, wobei dieser erste erhöhte Randbereich (3) durch ein gesondertes Bauteil (Randpolster 4) definiert ist, welches parallel zu einem zugeordneten ersten Rand (5) des Bodens (2) mehr oder weniger weit nach innen (Pfeile 6) bzw. außen versetzbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß an den Stirnseiten des wenigstens einen ersten erhöhten Randbereichs (3) Mittel (7) zum Anschluß wenigstens eines zweiten entsprechend erhöhten Randbereichs (8) vorgesehen sind derart, daß sich dieser im montierten Zustand etwa parallel zu einem an den ersten Rand (5) des Bodens (2) angrenzenden zweiten Rand (9) ausrichten läßt.
2. Unterlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei gegenüberliegende durch Füllmaterial erhöhte erste Randbereiche (3) durch gesonderte, jeweils parallel zu den zugeordneten Rändern (5) des Bodens (2) mehr oder weniger weit nach innen oder außen versetzbare Bauteile (Randpolster 4) definiert sind, an deren Stirnseiten sich parallel zu den beiden anderen Rändern (9) des Bodens (2) erstreckende, durch Füllmaterial erhöhte zweite Randbereiche (8) anschließbar sind.
3. Unterlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Füllmaterial für die erhöhten Randbereiche (3, 8) nach Bedarf zum Absenken desselben entfernbar ist.
4. Unterlage nach einem der Ansprüche 1-3 dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine erste Randbereich (3) bzw. das diesen definierende Bauteil (Randpolster 4) an der Oberseite, insbesondere an der Unterseite des Bodens (2) lösbar befestigt ist.
5. Unterlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß an den Stirnseiten des wenigstens einen ersten Randbereichs (3) bzw. des diesen definierenden Bauteils (Randpolster 4) um die angrenzenden zweiten Ränder (9) des Bodens (2) herum an die Unterseite desselben führende Laschen oder Bänder (11) mit Befestigungseinrichtungen (12), wie Klettbandabschnitt, angeordnet sind, die mit an der Unterseite des Bodens (2) angeordneten komplementären Befestigungseinrichtungen (13), die sich parallel zu dem zweiten Rändern (9) des Bodens (2) erstreckenden komplementären Klettbandabschnitten, verbindbar sind.
6. Unterlage nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die an den Stirnseiten des wenigstens einen ersten erhöhten Randbereichs (3) bzw. des diesen definierenden Bauteils (Randpolster 4) vorgesehenen Mittel (7) zum Anschluß wenigstens eines zweiten erhöhten Randbereichs (8) bzw. eines diesen definierenden Bauteils (Randpolster 10) durch eine Schlaufe (14) gebildet sind, deren Öffnungsweite vorzugsweise einstellbar ist.
7. Unterlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlaufe (14) durch zwei Bandabschnitte (15, 16) gebildet ist, an deren Enden jeweils komplementäre Klettbandabschnitte, Druckknopf- oder Knopfleisten oder dergleichen Verbindungsmittel (17, 18) angeordnet sind, so daß damit die Öffnungsweite der Schlaufe (15) an den Umfang eines zweiten anschließbaren erhöhten Randbereichs (8) bzw. des diesen definierenden Bauteils (Randpolster 10) anpaßbar ist.
8. Unterlage nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß die durch Füllmaterial erhöhten Randbereiche (3, 8) die Form von länglichen Randpolstern (4, 10) aufweisen.
9. Unterlage nach einem der Ansprüche 3-8, dadurch gekennzeichnet, daß als Füllmaterial für die Randbereiche (3, 8) Luft dient.
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