DE20004052U1 - Einrichtung zur Sicherung von Türen gegen Einbruch - Google Patents
Einrichtung zur Sicherung von Türen gegen EinbruchInfo
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Classifications
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Description
Einrichtung zur Sicherung von Türen gegen Einbruch
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Sicherung von Verschlüssen von Hausöffnungen, insbesondere von Haus- und Wohnungstüren, gegen Einbruch.
Es sind verschiendenste Sicherungen für Türen gegen Einbruch auf dem Markt, nämlich Schlösser, Riegel, Stangen, Ketten, Fenstergitter, Sicherheitsglas und dergleichen. Dabei soll vorrangig an mechanische Sicherungen gedacht werden, die den mechanischen Vorgang des Einbruches hemmen oder hindern, während im weitesten Sinne Alarmanlagen außer Betracht gelassen werden.
Die genannten mechanischen Sicherungseinrichtungen haben jedoch den Nachteil, daß sie von außen zumeist offensichtlich erkennbar, wenn nicht sogar zugänglich sind, und daß ein Einbrecher, der derartige Sicherungseinrichtungen erkannt hat, lediglich über das passende Werkzeug verfügen muß, um die durch die Sicherungseinrichtung erstellte Schranke, schnell, sicher und fachgerecht zu
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beseitigen. Häufig reichen einfache Zangen oder Sägen für die Beseitigung derartiger Hemmnisse aus.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Sicherungseinrichtung der eingangs genannten Gattung aufzuzeigen, die besonders für Türen geeignet ist, ohne größeren Arbeits- und Kostenaufwand bereitzustellen ist und den Einbrecher Hindernissen gegenüberstellt, die er nicht zielgerecht planend in sein Einbruchsvorhaben einbeziehen kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Sicherungseinrichtung gelöst, die sich auszeichnet durch wenigstens einen, vorzugsweise in das Blatt einer Tür einzubringenden Stab, der als Hohlstab bzw. Rohr ausgebildet ist und der wenigstens eine axial verlaufende Seele enthält, deren Durchmesser deutlich geringer ist als der Innendurchmesser des Stabes, so daß im Innenraum des Stabes um die Seele ein freier Ringraum verbleibt.
Die erfindungsgemäße Sicherungseinrichtung wird mit Vorteil bevorzugt in dem Blatt einer Tür integriert. Dies kann bei der Produktion des Türblattes in ganz einfacher Wiese dadurch geschehen, daß Kanäle oder Bohrungen im Türblatt vorgesehen oder in das Türblatt eingearbeitet werden. Diese Kanäle oder Bohrungen werden dann erfindungsgemäß durch das Einschieben von Stäben ausgerüstet, wobei diese Stäbe in einfacher Weise im Türblatt fixiert werden können. Mehrere derartige Stäbe können zu einer Art Gitter in Kombination gebracht werden, beispielsweise allein dadurch, daß mehrere Stäbe in relativ geringen Abständen zueinander, beispielsweise von oben nach unten jeweils durchgehend in das Türblatt eingebracht werden. Durch die Länge der Stäbe über das gesamte Türblatt und eine eventuelle Querverbindung der Stäbe kann sichergestellt werden, daß die Stäbe nicht ohne weiteres insgesamt aus der fertigen Tür durch mechanische Bearbeitung der Tür entnommen werden können.
Eventuell könnten derartige Stäbe auc hzur Sicherun von Fenstern Verwendung finden.
Das naheliegendste für einen Einbrecher könnte nur darin bestehen, zu versuchen, die Stäbe, deren Vorhandensein er überhaupt erst einmal erkennen muß, beispielsweise nachdem er vergeblich versucht hat die Tür zu zerschlagen, zu zersägen. Bei einem solchen Sägevorgang setzt ihm aber der erfindungsgemäße Stab ungeahnte Hindernisse entgegen. So wäre es eventuell relativ leicht möglich, einen Vollstab oder einen Hohlstab mit einem geeigneten Sägeblatt oder einer Sägescheibe zu durchsägen, jedoch enthält der erfindungsgemäße Hohlstab in seinem Innern eine oder mehrere Seelen, die im axialen Zentrum des Hohlstabes angeordnet sein könnten oder auch in geeigneter Verteilung im Innenraum des Hohlstabes vorgesehen sein könnten. Nach dem Durchsägen des Hohlmantel des Stabes entlang einer Sekante, stößt dadurch das Sägeblatt irgendwann auf die entsprechende Seele, die ein weiteres Sägen äußerst erschwert, weil sie beispielsweise aus einem anderen Material gefertigt ist als der Mantel oder weil sie so dünn ist, daß sie von der Zahnung der Säge nur schlecht erfaßt werden kann oder weil sie so lose in dem Hohlstab angeordnet ist, daß sie einem Erfassen durch die Sägezahnung ständig ausweicht. Zudem führt der in dieser Weise erschwerte Sägevorgang zu einer enormen Geräuschsteigerung, wobei ein derartiges Sägegeräusch, bei dem eine Seele in einem Hohlstab schwingt, sicherlich schnell aufmerksame Beobachter auf den Plan rufen wird, um den Einbruch zu verhindern.
Dabei kann die Seele beispielsweise fädig ausgebildet sein, zum Beispiel aus einem Draht, einem Geflecht, einem Band oder dergleichen bestehen. Dabei kann die Seele ungespannt im Stab angeordnet sein, um Ausweichbewegungen und Schwingungen zu begünstigen. Insbesondere kann die Seele aus einem Bündel derartiger fädiger Elemente bestehen, die von einem Sägevorgang noch schwerer erfaßt werden können.
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Die Seele kann selbst aber auch als Stange ausgebildet sein, also ebenfalls stabförmig ausgebildet sein. Dabei kann diese Stange in dem Hohlstab so angeordnet sein, daß sie frei um ihre Achse drehbar gelagert ist, ebenfalls wiederum, um Ausweichbewegungen zu begünstigen und die Geräuschentwicklung beim Sägen zu erhöhen. Trotz der freien Drehbarkeit der Stange kann jedoch diese Stange so sicher in dem Stab geführt sein, daß beispielsweise nicht durch eine Biegung der Stange diese aus eventuellen Halterungen herausrutscht und freikommt und sich auf diese Weise an die Wandung des Hohlstabes anlegt, wo sie ggfs. leichter zersägt werden kann. Insbesondere kann durchaus ein großzügiger freier Ringraum um diese Seele im Hohlstab vorgesehen sein, um ein Kontaktieren der Seele und des Hohlstabmantels zu vermeiden.
Die Enden der Stangen können beispielsweise in stirnseitige Führungsschuhe des Stabes eingeführt sein, die den Hohlstab beispielsweise stirnseitig in Form von Kappen oder Stopfen verschließen.
Von vornherein würde vorgesehen werden, den Hohlstab und die Seele aus Material herzustellen, das sich nicht nur schwer zersägen läßt, beispielsweise ein Edelstahlmaterial zu verwenden; es können aber auch noch besondere sägehemmende Maßnahmen getroffen werden, indem beispielsweise Mischmaterialien verwendet werden, zum Beispiel Kunststoffmaterialien, in denen Metallspäne oder dergleichen eingebettet sind, oder beispielsweise Metallmaterialien, in die Mineralbestandteile eingebracht sind.
Um ein&Geräuschentwicklung der Seele im Hohlstab bei der normalen Betätigung der Tür zu vermeiden, wird ein Anschlagen oder ein Schwingen der Seele dadurch unterdrückt, daß diese Seele mit einem Positionsorgan im Hohlstab positioniert ist. Beispielsweise könnten über die Länge der Seele ein oder mehrere stern- oder spinnenförmige Elemente vorgesehen sein, die die Seele in ihrem Zentrum führen und sich mit Beinen an der Innenwandung des Hohlstabes abstützen.
Ein Ausführungsbeispiel, aus dem sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längschnitt durch eine erfindungsgemäße Einrichtung und
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Einrichtung gemäß Fig. 1.
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Einrichtung gemäß Fig. 1.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Sicherungseinrichtung in einem Längsschnitt, der unterbrochen dargestellt ist.
Die Sicherungseinrichtung umfaßt einen Hohlstab 1, in dem als Seele eine dünnere Stange 2 koaxial verläuft, die frei drehbar in Führungsschuhen 3 gelagert ist, die Teile von Stopfen 4 sind, die in Öffnungen von Stirnkappen 5 eingeführt sind.
In Fig. 2 ist eine Draufsicht auf die Einrichtung gemäß Fig. 1 gezeigt.
Anhand der Fig. 2 ist noch einmal vorstellbar, daß sich die Stange 2 in den Führungsschuhen 3 dreht, sobald beispielsweise ein Sägeblatt nach sekantiellem Einschneiden in den Hohlstab 1 bis zu der Stange 2 vorgedrungen ist, und die Stange 2 durch ihre Drehung dem Sägeblatt keinen Widerstand bietet sondern diesem ausweicht und dadurch ein weiteres Sägen erschwert und hemmt. Zusätzlich kann die Stange 2 aus einem Werkstoff bestehen, daß ohnehin nur schwer zu durchsägen ist und Sägeblätter beim Sägen abstumpft.
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Claims (12)
1. Einrichtung zur Sicherung von Verschlüssen von Hausöffnungen, insbesondere von Haus- und Wohnungstüren, gegen Einbruch, gekennzeichnet durch wenigstens einen, vorzugsweise in das Blatt einer Tür, einzubringenden Stab (1), der als Hohlstab bzw. Rohr ausgebildet ist und der wenigstens eine etwa axial verlaufende Seele enthält, deren Durchmesser deutlich geringer ist als der Innendurchmesser des Stabes (1), so daß im Innenraum des Stabes (1) um die Seele ein freier Ringraum verbleibt.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Seele fädig ausgebildet ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Seele ungespannt im Stab (1) angeordnet ist.
4. Einrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Seele aus einem Bündel fädiger Elemente besteht.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das fädige Element ein metallischer Draht ist.
6. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seele als Stange (2) ausgebildet ist.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Stange (2) im Stab (1) frei um ihre Achse drehbar gelagert ist.
8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden der Stange (2) in stirnseitigen Führungsschuhen (3) des Stabes (1) eingeführt sind.
9. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein als Hohlstab (2) vorgesehenes Rohr mit stirnseitigen Kappen (5) oder Stopfen (4) verschlossen ist.
10. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (1) und/oder die Seele aus einem ein Sägeblatt hemmenden oder abstumpfenden Werkstoff ausgebildet ist.
11. Einrichtung nach einem der vorhergehendne Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seele im Stab (1) mit wenigstens einem Positionierorgang positioniert ist.
12. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl von Stäben (1) zu einem Gitter angeordnet ist.
Priority Applications (1)
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2000
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Legal Events
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