DE20001648U1 - Vorrichtung mit einer Spulenanordnung und induktive Sensoranordnung mit einer solchen Vorrichtung - Google Patents
Vorrichtung mit einer Spulenanordnung und induktive Sensoranordnung mit einer solchen VorrichtungInfo
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Description
Sick AG S 7424-Dt/Bk
mit einer solchen Vorrichtung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung mit einer einen Spulenkern und eine als Leiterbahn ausgebildete Spulenwicklung umfassenden Spulenanordnung, die in einem Kunststoffgehäuse angeordnet ist. Weiterhin ist die Erfindung auf eine induktive Sensoranordnung mit einer solchen Vorrichtung gerichtet.
Vorrichtungen dieser Art, die beispielsweise als induktive Sensoranordnungen verwendet werden, umfassen beispielsweise Leiterplatten, auf denen durch geeignetes Anordnen von Leiterbahnen gedruckte Spulenwicklungen oder -Windungen erzeugt werden. Auf diese im folgenden nur noch mit Spulenwicklungen bezeichneten Leiterbahnen wird dann beispielsweise ein Ferritkern so aufgesetzt, daß ein induktiver Sensor mit ausreichender Feldstärke erzeugt wird.
Problematisch bei diesen Vorrichtungen ist, daß aufgrund der üblicherweise nur geringen Windungszahl bei gegebener Größe des Ferritkerns die erzeugbare Feldstärke relativ gering ist und daher der Ferritkern sehr exakt auf seine vorbestimmte Position auf der Spulenwicklung positioniert werden muß. Durch die erforderlichen Montage- und Justagevorgänge für die Realisierung der Spulenanordnung ist ein relativ hoher Zeit- und Kostenaufwand erforderlich. Weiterhin ist nachteilig, daß zur Befestigung des Spulenkerns an der flachen Leiterplatte üblicherweise zusätzliche Befestigungselemente erforderlich sind.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so auszubilden, daß sie mit geringem Aufwand hergestellt werden kann und gleichzeitig zuverlässig eine hohe Feldstärke der Spulenanordnungen gewährleistet ist.
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Ausgehend von einer Vorrichtung der eingangs genannten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zumindest ein Teil des Kunststoffgehäuses als dreidimensionaler Schaltungsträger ausgebildet ist, daß in dem Schaltungsträger ein den Spulenkern zumindest bereichsweise umgreifender, eine dreidimensionale Struktur bildender Aufnahmeabschnitt ausgebildet ist, daß die Spulenwicklung als innerhalb des Aufnahmeabschnitts verlaufende Leiterbahn ausgebildet ist und daß eine Positionierhilfe zum definierten Positionieren des Spulenkerns in dem Aufnahmeabschnitt vorgesehen ist.
Erfindungsgemäß wird somit als Basis für die Spulenanordnung nicht eine flache Leiterplatte, sondern ein dreidimensionaler Schaltungsträger verwendet. Dabei wird die Bezeichnung "dreidimensionaler Schaltungsträger" in der vorliegenden Anmeldung dahingehend verwendet, daß der Schaltungsträger gleichzeitig zumindest einen Teil oder das gesamte Kunststoffgehäuse der Vorrichtung bildet, so daß der Herstellungsprozeß für die erfindungsgemäße Vorrichtung und einen entsprechenden induktiven Sensor deutlich verringert werden kann. Der Schaltungsträger kann beispielsweise eine gegenüber üblichen Leiterplatten deutlich vergrößerte Dicke besitzen, die von einem halben Zentimeter bis zu mehreren Zentimetern betragen kann, oder es kann ein Schaltungsträger üblicher Dicke verwendet werden, in den dreidimensionale Strukturen eingeformt oder an diesen angeformt sind.
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Durch die Verwendung eines dreidimensionalen Schaltungsträgers ist es weiterhin möglich, daß ein ebenfalls eine dreidimensionale Struktur bildender Aufnahmeabschnitt vorgesehen sein kann, durch den bei eingesetztem Spulenkern dieser zumindest bereichsweise umgriffen wird.
Durch diesen dreidimensionalen Aufnahmeabschnitt kann sowohl die Positioniergenauigkeit des Spulenkerns bezüglich der Spulenwicklung als auch die Befestigung des Spulenkerns deutlich vereinfacht werden, wie im weiteren aufgezeigt wird. Durch die integrale Ausbildung des Aufnahmeabschnitts mit dem Schaltungsträger wird auch die in dem Aufnahmeabschnitt angeordnete Spulenanordnung praktisch in den Schaltungsträger und damit unmittelbar in das Kunststoffgehäuse selbst integriert, so daß eine sehr kompakte eine einzige Einheit bildenden Anordnung geschaffen wird.
Durch die Anordnung der Spulenwicklung als innerhalb des Aufnahmeabschnitts verlaufende Leiterbahn und die in dem Aufnahmeabschnitt vorgesehene Positionierhilfe, die insbesondere auch durch den Aufnahmeabschnitt selbst gebildet sein kann, wird diese Integrierung der Spulenan-Ordnung mit dem Gehäuse weiter verstärkt.
Vorteilhaft ist der Aufnahmeabschnitt als Vertiefung in dem Schaltungsträger ausgebildet. Diese Vertiefung kann dabei so tief ausgebildet sein, daß der Spulenkörper im wesentlichen vollständig in die Vertiefung einsetzbar ist. Grundsätzlich kann jedoch ein Bereich des Spulenkerns aus der Vertiefung herausragen. Durch die Ausbildung des Aufnahmeabschnitts als Vertiefung in dem Schaltungsträger ist eine sehr einfache und kostengünstige Herstellung des Aufnahmeabschnitts, nämlich unmittelbar
durch das Spritzgußverfahren zur Herstellung des Kunststoffgehäuses möglich.
Bevorzugt ist der Aufnahmeabschnitt zumindest bereichsweise komplementär zur Form des Spulenkerns ausgebildet. Dadurch wird allein durch die Ausgestaltung des Aufnahmeabschnitts eine exakte Positionierung des in den Aufnahmeabschnitt eingesetzten Spulenkerns möglich. Zusätzliche separate Befestigungsmittel sind bei entsprechender Ausbildung des Aufnahmeabschnitts nicht erforderlich. So können beispielsweise integral ausgebildete Rastelemente vorgesehen sein, die mit entsprechenden Kanten des Spulenkerns zusammenwirken und nach Einsetzen des Spulenkerns in den Aufnahmeabschnitts diesen darin festhalten. Der Spulenkern kann beispielsweise auch in dem Aufnahmeabschnitt festgeklebt sein oder er kann durch Aufsetzen eines weiteren Gehäuseteils in dem Aufhahmeabschnitt festgelegt werden.
Vorteilhaft ist der Aufnahmeabschnitt zumindest in seinem unteren, in Einführrichtung des Spulenkerns gelegenen Bereich zumindest bereichsweise komplementär zur Form des Spulenkerns ausgebildet. So kann der Aufnahmeabschnitt beispielsweise zumindest bereichsweise Einführschrägen zum leichteren Einsetzen des Spulenkerns besitzen und aufgrund der am Boden des Aufnahmebereichs vorhandenen komplementären Form des Aufnahmebereichs trotzdem eine exakte Positionierung des vollständig eingesetzten Spulenkerns gewährleistet sein.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung verläuft die die Spulenwicklung bildende Leiterbahn an der Oberfläche des Schaltungsträgers, insbesondere ist sie am Boden des Aufnahmeabschnitts angeord-
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net. Dadurch wird durch einfaches Einsetzen des Spulenkerns in den Aufnahmeabschnitt eine exakte Ausrichtung zwischen Spulenkern und Spulenwicklung erreicht, wobei gleichzeitig eine optimale Annäherung des Spulenkerns an die Spulen wicklung möglich ist. 5
Die Spulenwicklung kann bevorzugt spiralförmig ausgebildet sein. Sie kann jedoch auch jede sonstige geeignete geometrische Form besitzen, mit der im Zusammenwirken mit einem auf die Spulenwicklung aufgesetzten Ferritkern ein ausreichend hohes Magnetfeld erzeugt wird.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Spulenwicklung mit zwei Anschlußleitungen verbunden, wobei zumindest eine der Anschlußleitungen bereichsweise im Material des Schaltungsträgers verläuft. Insbesondere bei einer Ausbildung der Spulenwicklung als spiralförmige Leiterbahn kann auf diese Weise die mit dem innenliegenden Ende der Spirale verbundene Anschlußleitung durch das Material des Schaltungsträgers zu einem an der Oberfläche des Schaltungsträgers vorgesehenen Anschluß geführt werden. Die in dem Schaltungsträgermaterial verlaufende Anschlußleitung wird während der Herstellung des Schaltungsträgers, beispielsweise in einem Spritzgußverfahren, mit eingespritzt. Grundsätzlich kann auch die zweite Anschlußleitung zumindest bereichsweise im Material des Schaltungsträgers verlaufen und zu einem an der Oberfläche des Schaltungsträgers vorgesehenen Anschlußelement geführt sein.
Es ist jedoch auch möglich, daß zumindest eine der Anschlußleitungen oder auch beide Anschlußleitungen an der Oberfläche des Schaltungsträgers verlaufen. Dies ist insbesondere bevorzugt für die Anschlußleitung,
die an dem außenliegenden Ende einer spiralförmigen Spulenwicklung angeschlossen ist, der Fall.
Alternativ oder zusätzlich zu der Positionierhilfe unmittelbar durch die Form des Aufnahmeabschnitts kann eine Positionierhilfe als insbesondere stiftförmiger Ansatz ausgebildet sein, der mit einem an dem Spulenkern ausgebildeten Gegenelement zusammenwirkt. Das Gegenelement ist dabei bevorzugt als Vertiefung, insbesondere als Durchgangsöffnung in dem Spulenkern ausgebildet. Der Ansatz ist dabei so innerhalb des Aufnahmeabschnitts angeordnet, daß beim Einsetzen des Spulenkerns der Ansatz in der Vertiefung im Spulenkern zu liegen kommt, so daß eine seitliche Verschiebung des Spulenkerns verhindert wird und eine automatische exakte Positionierung des Spulenkerns erreicht wird. Selbstverständlich kann auch der Ansatz an dem Spulenkern und ein entsprechendes Gegenelement als Positionierhilfe in dem Aufnahmeabschnitt ausgebildet sein.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der Ansatz mit einer der Anschlußleitungen, insbesondere mit der Anschlußleitung für das innenliegende Ende einer spiralförmigen Spulenwicklung verbunden. Zur Kontaktierung kann der Spulenkern beispielsweise eine Durchgangsöffnung besitzen, mit der der Spulenkern auf den stiftförmigen Ansatz aufsteckbar ist, so daß zum einen eine automatische Positionierung des Spulenkerns erreicht wird und zum anderen das an der Unterseite des Spulenkerns verdeckt liegende Ende einer beispielsweise spiralförmigen Spulenwicklung durch den Spulenkern hindurch geführt wird, von wo sie aus über die angeschlossene Anschlußleitung z. B. mit einem Bauelement verbunden werden kann.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die die S pulen wicklung bildende Leiterbahn durch Direktschreiben mit einem Laser erzeugt. Auf diese Weise sind Leiterbahnbreiten und -abstände erzeugbar, die deutlich kleiner sind als beispielsweise in einem Standard-Belichtungsprozeß erzeugte Leiterbahnbreiten bzw. -abstände. Dadurch können deutlich größere Windungszahlen einer gedruckten Spule erzeugt werden, was sich vorteilhaft wiederum in deutlichen höheren erzeugbaren Magnetfeldstärken auswirkt.
Bevorzugt besitzt die die Spulenwicklung bildende Leiterbahn eine Breite von zwischen ca. 2 bis 20 &mgr;&pgr;&agr;, insbesondere von ca. 5 bis 10 &mgr;&eegr;&igr;.
Die Abstände zwischen den einzelnen Windungen der Spulenwicklung betragen vorzugsweise zwischen ca. 5 bis 20 &mgr;&idiagr;&eegr;, insbesondere ca. 10 &mgr;&idiagr;&eegr;. 15
Mit diesen erfindungsgemäßen Werten sind Windungszahlen von beispielsweise 25 Windungen pro 1 mm, d.h. beispielsweise zwischen 50 und 100, insbesondere ca. 70 Windungen bei Standardsensoren erreichbar.
Der Schaltungsträger ist vorteilhaft in 3D-MID-Technologie (MID=Molding Interconnected Device) gefertigt. Mit dieser Technologie ist eine sehr einfache und kostengünstige Herstellung des dreidimensionalen Schaltungsträgers mit integrierten Anschlußelementen unmittelbar als Teil des Kunststoffgehäuses möglich.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüche angegeben.
• · « it.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert; in dieser zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäß aus-
gebildeten Vorrichtung und
Fig. 2 ein Draufsicht auf den die Spulenanordnung tragenden Teil
der Vorrichtung nach Fig. 1.
Fig. 1 zeigt eine induktive Sensoranordnung mit einem zweiteiligen Kunststoffgehäuse 1, das ein erstes und ein zweites Gehäuseteil 2, 3 umfaßt.
Während das erste Gehäuseteil 2 einen Deckel für das zweite Gehäuseteil 3 bildet, ist das zweite Gehäuseteil 3 als dreidimensionaler Schaltungsträger 4 ausgebildet. Der Schaltungsträger 4 ist in 30-MID-Technologie, d.h. als räumliches, spritzgegossenes Teil ausgebildet, in den während des Spritzgußverfahrens zumindest ein Teil der Leiterbahnen eingespritzt wurden. Eine dieser Leiterbahnen ist als Anschlußleitung 5 in Fig. 1 dargestellt.
Weiterhin ist in dem dreidimensionalen Schaltungsträger 4 eine Vertiefung 6 ausgebildet, die einen Aufnahmeabschnitt 7 für einen zylinderförmigen Spulenkern 8 bildet.
Der Aufnahmeabschnitt weist in seinem unteren Bereich 9 eine im wesentlichen komplementär zur äußeren Form des Spulenkerns 8 ausgebildete Form auf, so daß der Spulenkern 8 nach Einsetzen in den Aufnahmeabschnitt 7 unverrückbar und damit definiert positioniert ist.
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Im zum offenen Ende des Aufnahmeabschnitts 7 hin gelegenen Bereich sind dessen Seitenwände als Einführschrägen 10 ausgebildet, so daß sowohl das Einsetzen als auch das Entnehmen des Spulenkerns 8 in den bzw. aus dem Aufnahmeabschnitt 7 erleichtert wird.
Als zusätzliche Positionierhilfe ist am Boden des Aufnahmeabschnitts 7 ein Zapfen 11 ausgebildet, der bei eingesetztem Spulenkern 8 in eine Vertiefung, die im vorliegenden Beispiel als Durchgangsöffnung 12 ausgebildet ist, des Spulenkerns 8 eingreift. Auch durch den Zapfen wird in Verbindung mit der Durchgangsöffnung 12 eine eindeutige Positionierung des Spulenkerns 8 in dem Aufnahmeabschnitt 7 erreicht. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn dieser Positionierung nicht durch eine entsprechende Ausbildung des Aufnahmeabschnitts 7 gewährleistet ist.
Weiterhin ist am Boden des Aufnahmeabschnitts 7 eine Spulenwicklung 13 vorgesehen, die, wie insbesondere aus Fig. 2 zu erkennen ist, als spiralförmig verlaufende Leiterbahn 14 ausgebildet ist. Das innenliegende Ende 15 (Fig. 2) der Spulenwicklung 13 ist über die eingespritzte An-Schlußleitung 5 mit einem an der Oberfläche des dreidimensionalen Schaltungsträgers 4 vorgesehenen Bauelement 16 verbunden. Das außenliegende Ende 17 der spiralförmigen Leiterbahn 14 ist über eine als an der Oberfläche des Schaltungsträgers 4 verlaufende weitere Leiterbahn ausgebildete Anschlußleitung 19 elektrisch mit einem weiteren Bauelement 20 verbunden. Der Spulenkern 8 liegt unmittelbar auf der Spulenwicklung 13 auf, so daß er zusammen mit dieser eine Spulenanordnung 21 bildet, mit der gegenüber der reinen Spulenwicklung 13 deutlich erhöhte magnetische Feldstärken erreichbar sind.
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An dem den Deckel des Gehäuses 1 bildenden ersten Gehäuseteil 2 ist ein Ansatz 22 ausgebildet, dessen äußere Abmessungen geringer sind als die Weite des Aufnahmeabschnitts 7 in seinem oberen offenen Bereich. Die sich in Richtung des Aufnahmeabschnitts 7 erstreckende Höhe des Ansatzes 22 ist dabei so bemessen, daß bei vollständig auf das zweite Gehäuseteil 3 aufgesetztem ersten Gehäuseteil 2 die Unterseite 23 des Ansatzes 22 an der Oberseite des Spulenkerns 8 anliegt, wodurch der Spulenkern 8 auch in Einführrichtung fixiert ist.
Es ist jedoch auch möglich, daß anstelle dieser mechanischen Fixierung durch den Ansatz 22 der Spulenkern 8 in dem Aufnahmeabschnitt 7 verklebt oder durch sonstige geeignete Weise befestigt ist. Der Spulenkörper 8 kann beispielsweise auch mit in bzw. an dem Aufnahmeabschnitt vorgesehenen Rastelementen so zusammenwirken, daß nach vollständigem Einsetzen des Spulenkörpers 8 in den Aufnahmeabschnitt 7 ein Herausfallen des Spulenkörpers 8 durch diese Rastelemente verhindert wird.
Da alle elektronischen Bauelemente 16, 20, 25, der Spulenkern 8 und die Leiterbahnen 5, 14 und 18 innerhalb des Schaltungsträgers 4 bzw. an dessen die Innenseite des Gehäuse 1 bildenden Oberfläche angeordnet sind, ist nach Aufsetzen des ersten Gehäuseteils 2 auf das zweite Gehäuseteil 3 die Sensoranordnung betriebsfertig, so daß ein separater Einbau des Schaltungsträgers 4 in ein zusätzliches Gehäuse nicht erforderlich ist. 25
In Fig. 1 ist in gestrichelter Darstellung eine weitere Ausgestaltung der Positionierhilfe und der Kontaktierung für das innenliegende Ende 15 der Spulenwicklung 13 dargestellt. Dazu ist das innenliegende Ende 15 der
Spulenwicklung 13 mit einem stiftförmigen Ansatz 25 verbunden, der sich durch die Durchgangsbohrung 12 des Spulenkörpers 8 hindurch erstreckt. Auf diese Weise wird durch Aufsetzen des Spulenkörpers 8 auf den stiftförmigen Ansatz 25 eine automatische Positionierung in dem Aufnahmeabschnitt 7 erreicht.
Der stiftförmige Ansatz 25 ist dabei elektrisch leitend, beispielsweise aus Metall ausgebildet und an dessen oberen, aus der Durchgangsöffnung 12 herausragenden Ende ist eine gestrichelt dargestellte Anschlußleitung 26 kontaktiert, über die der stiftförmige Ansatz 25 mit dem Bauelement 20 verbunden ist.
In diesem Fall kann in dem Ansatz 22 des ersten Gehäuseteüs 2 eine Ausnehmung 27 ausgebildet sein, in der das aus der Durchgangsöffnung 12 herausragende Ende des stiftförmigen Ansatzes 25 nach Aufsetzen des ersten Gehäuseteils 2 auf das zweite Gehäuseteil 3 zu liegen kommt.
Die Leiterbahnen des Schaltungsträgers 4, insbesondere die die Spulenwicklung 13 bildende spiralförmige Leiterbahn 14 wird bevorzugt nicht in einem Standard-Belichtungsprozeß, sondern durch Direktschreiben mit Laser erzeugt. Dadurch sind die Herstellung sehr kleiner Leiterbahnbreiten mit entsprechend kleinen Abständen möglich, wodurch die Spulenwicklung 13 relativ viele Windungen besitzt. Bei einer vorgegebenen Größe des Spulenkerns 8 kann damit durch die Spulenanordnung 21 eine deutliehe höhere Feldstärke erzielt werden als bei einer Herstellung der Spulenwicklung 13 mit Standard-Belichtungsprozessen.
Typische Werte für die Breite der Leiterbahn 14 liegen zwischen 5 bis 10 &mgr;&eegr;&igr;, wobei der Abstand zwischen den einzelnen Windungen der spiralförmigen Leiterbahn 14 beispielsweise ca. 10 &mgr;&eegr;&igr; betragen kann. Mit diesen Werten sind bei Standard-Ferritkernen beispielsweise 70 Windungen für die Spulenwicklung 13 möglich, wodurch eine entsprechend hohe magnetische Feldstärke erzeugt werden kann.
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1 Gehäuse
2 erstes Gehäuseteil 3 zweites Gehäuseteil
4 dreidimensionaler Schaltungsträger
5 Anschlußleitung
6 Vertiefung
7 Aufnahmeabschnitt 8 Spulenkern
9 unterer Bereich des Aufnahmeabschnitts
10 Einführschräge
11 Zapfen
12 Durchgangsöffnung 13 Spulenwicklung
14 spiralförmige Leiterbahn
15 innenliegendes Ende der Spulenwicklung
16 Bauelement
17 außenliegendes Ende der Spulenwicklung 18 weitere Leiterbahn
19 An Schlußleitung
20 weiteres Bauelement
21 Spulenanordnung
22 Ansatz
23 Unterseite des Ansatzes
24 Oberseite des Spulenkerns
25 stiftförmiger Ansatz
26 Anschlußleitung
Claims (22)
1. Vorrichtung mit einer einen Spulenkern (8) und eine als Leiterbahn (14) ausgebildete Spulenwicklung (13) umfassenden Spulenanordnung (21), die in einem Kunststoffgehäuse (1) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil (3) des Kunststoffgehäuses (1) als dreidimensionaler Schaltungsträger (4) ausgebildet ist, daß in dem Schaltungsträger (4) ein den Spulenkern (8) zumindest bereichsweise umgreifender, eine dreidimensionale Struktur bildender Aufnahmeabschnitt (7) ausgebildet ist, daß die Spulenwicklung (13) als innerhalb des Aufnahmeabschnitts (7) verlaufende Leiterbahn (14) ausgebildet ist und daß eine Positionierhilfe (9, 11, 25) zum definierten Positionieren des Spulenkerns (8) in dem Aufnahmeabschnitt (7) vorgesehen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmeabschnitt (7) als Vertiefung (6) in dem Schaltungsträger (4) ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmeabschnitt (7) zumindest bereichsweise komplementär zur Form des Spulenkerns (8) ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmeabschnitt (7) zumindest in seinem in Einführrichtung des Spulenkerns (8) gelegenen Bereich (9) zumindest bereichsweise komplementär zur Form des Spulenkerns (8) ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmeabschnitt (7) zumindest bereichsweise Einführschrägen (10) zum leichteren Einsetzen des Spulenkern (8) besitzt.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die die Spulenwicklung (13) bildende Leiterbahn (14) an der Oberfläche des Schaltungsträgers (4) verläuft.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulenwicklung (13) am Boden des Aufnahmeabschnittes (7) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulenwicklung (13) im wesentlichen in einer Ebene angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulenwicklung (13) spiralförmig ausgebildet ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Spulenkern (8) als Ferritkern ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Spulenkern (8) zylinderförmig ausgebildet ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulenwicklung (13) mit zwei Anschlußleitungen (5, 19, 26) verbunden ist und daß zumindest eine der Anschlußleitungen (5) bereichsweise im Material des Schaltungsträgers (4) verläuft.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulenwicklung (13) mit zwei Anschlußleitungen (5, 19, 26) verbunden ist und daß zumindest eine der Anschlußleitungen (19) an der Oberfläche des Schaltungsträgers (4) verläuft.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionierhilfe als insbesondere stiftförmiger Ansatz (11, 25) ausgebildet ist, der mit einem an dem Spulenkern (8) ausgebildeten Gegenelement (12) zusammenwirkt.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Gegenelement als Vertiefung, insbesondere als Durchgangsöffnung (12) in dem Spulenkern (8) ausgebildet ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatz mit einer der Anschlußleitungen (26) verbunden ist und insbesondere den Spulenkern (8) vollständig durchsetzt.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulenwicklung (13) in Kontakt mit dem Spulenkern (8) steht.
18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaltungsträger (4) in 3D-MID-Technologie (MID = Molded Interconnected Device) gefertigt ist.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die die Spulenwicklung (13) bildende Leiterbahn (14) durch Direktschreiben mit einem Laser erzeugt ist.
20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die die Spulenwicklung (13) bildende Leiterbahn eine Breite von zwischen ca. 5 bis 20 µm, insbesondere von zwischen ca. 5 bis 10 µm besitzt.
21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstände zwischen den einzelnen Windungen der Spulenwicklung (13) zwischen ca. 5 bis 20 µm, insbesondere ca. 10 µm betragen.
22. Induktive Sensoranordnung mit einer Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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