DE19959828A1 - Kraftfahrzeug, insbesondere Personenkraftwagen - Google Patents
Kraftfahrzeug, insbesondere PersonenkraftwagenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug, insbesondere einen
Personenkraftwagen oder Lastkraftwagen, insbesondere auf
langen Strecken im Speditionsverkehr eingesetzt, mit den
Merkmalen des Oberbegriffes des Patentanspruches 1.
Häufig werden von den Fahrzeugführern nicht alle
Informationen im Straßenverkehr erfaßt, d. h. es gehen
Informationen, insbesondere wichtige Informationen, aus den
verschiedensten Gründen verloren.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung eines
Kraftfahrzeuges wird ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung
der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr geleistet.
Die Erfindung ist relativ unkompliziert, jedoch wirkungsvoll
in ihrer Anwendung.
Das erfindungsgemäße System kann dabei auf einfachste Art und
Weise serienmäßig bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen,
insbesondere Personenkraftwagen und Lastkraftwagen, zur
Anwendung gelangen oder auch nachgerüstet werden.
Aufgrund des ständig zunehmenden und immer dichter werdenden
Straßenverkehrs fällt es den Kraftfahrern zunehmend schwerer,
alle Informationen auf den Straßen sowie neben den Straßen
wahrzunehmen bzw. zu verarbeiten. Dies gilt insbesondere für
Verkehrsschilder, Hinweisschilder u. a.
Erfindungsgemäß erfolgt bei der Annäherung für die
wichtigsten Informationen ein akustischer Hinweis an den
Kraftfahrer, wie z. B. die Angabe der zulässigen
Höchstgeschwindigkeiten, Bahnübergänge, Ortsein- und ausgänge
u. a. m.
Weiterhin wird durch die Erfindung erreicht, daß die
Anwendung des Systems, z. B. bei schlechter Sicht,
Nachtfahrten oder bei relativ unsicheren Kraftfahrern, dazu
führt, daß unnötige Streßsituationen und Verkehrsunfälle
vermieden werden, weil keine der wichtigen Informationen
verloren geht oder nicht wahrgenommen wird.
Mittels eingebauter Kamera in den Kraftfahrzeugen werden,
sowohl tagsüber als auch bei Fahrten während der Nacht, die
wichtigsten Informationen auf und neben der Straße erfaßt,
wobei diese Informationen sodann über einen Bordcomputer an
den Kraftfahrer über ein Audio-System weitergegeben werden.
Der Wahrnehmungsbereich wird dadurch um wenigstens 100% für
den Kraftfahrer gesteigert.
Durch den Einsatz des Video-Audio-Systems in Kraftfahrzeugen
wird erreicht, daß sich die Verkehrssicherheit im
Straßenverkehr für jeden Kraftfahrer um wenigstens 100%
gegenüber dem bisherigen Stand der Technik erhöht. Es gehen
keine wichtigen Informationen im Straßenverkehr verloren.
Erfindungsgemäß wird daher eine Kamera, insbesondere
Videokamera und/oder CCD-Kamera, im Kraftfahrzeug derart
eingebaut, daß sie in der Lage ist, alle Informationen auf
der Straße sowie links und rechts der Straße, wenigstens in
Fahrtrichtung, zu erkennen. Ist eine Kamera lediglich
vorgesehen, sollte diese eine vergleichsweise kleine
Brennweite aufweisen, wenn beide Straßenseiten erfaßt werden
sollen. Um ein gutes Bild zu erhalten, ist weiter eine hohe
Auflösung einer solchen Kamera nötig. Entsprechend hoch ist
jedoch der Rechenaufwand für die Auswertung des von der
Kamera aufgenommen Bildes, beispielsweise eines sogenannten
Snap-shoots.
Es kann deshalb zweckmäßig sein, zwei Kameras vorzusehen. Es
hat dies den Vorteil, daß deren Auflösung und Brennweite
geringer sein kann. Es werden durch zwei Kameras sicher auch
rechter und linker Straßenrand erfaßt. Dabei kann weiter
vorgesehen sein, daß ein Winkelbereich insbesondere mittig
vor dem Kraftfahrzeug der beiden Bildausschnitte der beiden
Kameras überlappt. Es ist damit möglich, z. B. einen Abstand
zu einem vorausfahrenden Fahrzeug beispielsweise nach Art
bekannter Schnittbildentfernungsmesser zu bestimmen. So kann
das Audio-Video-System nach der Erfindung auch zu einer
Abstandskontrolle herangezogen werden, wenn das System ein zu
dichtes Auffahren auf einen Vordermann meldet. Insbesondere
beispielsweise in Kombination und/oder Ergänzung mit einer
automatischen Geschwindigkeitsregelung oder einem gesondert
ausgebildeten Abstandskontrollsystem wird die Fahrsicherheit
durch das System nach der Erfindung deutlich erhöht.
Die von der oder den Kameras aufgenommene Informationen
werden an den Bordcomputer weitergegeben, der sie verarbeitet
und an den Verkehrsteilnehmer, z. B. akustisch, insbesondere
in Form von Sprache, über das Audio-System weitergibt.
Hierbei kann daran gedacht sein, die beispielsweise von
beiden Kameras gelieferten Informationen gleichzeitig
weiterzuverarbeiten und die nötige Hardware für jede Kamera
zur Verfügung zu stellen. Alternativ können auch die
Informationen nacheinander aufgearbeitet werden, wenn
entsprechende Rechnergeschwindigkeit gegeben ist.
Um eine schnelle Bildverarbeitung durch den Rechner
sicherzustellen, erfolgt die Weitergabe der Informationen
nach einer Digitalisierung der von einer Kamera aufgenommenen
Information, insbesondere eines Bildes, wozu
zweckmäßigerweise insbesondere jeder Kamera ein
Analog/Digitalumsetzer nachgeschaltet sein kann.
Um gerade bei schlechtem Wetter wie bspw. Nebel, Dunkelheit
oder dergleichen mehr, wenn die Sicht für einen Führer des
Kraftfahrzeuges gerade eingeschränkt ist, diesen durch das
erfindungsgemäße System zu entlasten, ist eine hohe
Lichtempfindlichkeit der wenigstens einen Kamera,
insbesondere eine Nachtsichtigkeit in an sich bekannter Art,
bspw. auch im infraroten Bereich des Lichtes, dem
Sicherheitsgedanken dienlich. Insbesondere kann auch daran
gedacht sein, Fahrbahn bzw. Fahrbahnrand gesondert im
infraroten Bereich nochmals auszuleuchten.
Die Bildverarbeitung und Auswertung durch den Rechner muß
schnell erfolgen. Insbesondere sollte sie in dem
Zeitabschnitt zwischen dem Erfassen einer Information, bspw.
eines Verkehrszeichens, und dem passieren des Verkehrszeichen
durch das Fahrzeug einschließlich des akustischen Hinweises
erfolgen. Hierzu kann der heute übliche Bordcomputer eines
Fahrzeuges, ausgerüstet mit entsprechenden Schnittstellen und
Rechnerkapazität in Form von Speicherplatz und
Verarbeitungsgeschwindigkeit, durchaus ohne grundlegende
Änderung herangezogen werden.
Alternativ, insbesondere bei einem Nachrüsten eines
Kraftfahrzeuges mit dem Audio-Video-System nach der Erfindung
ist jedoch an einen gesonderten Rechner gedacht. Ein
handelsüblicher Prozessor, gegebenenfalls ein entsprechendes
Motherboard, wie sie in bekannten Personal-Computern
Verwendung finden, sind für die Auswertung gleichermaßen
durchaus geeignet.
Es kann eine Auswertung durch den Rechner vorgesehen sein,
bei der die von der wenigstens einen Kamera gelieferten
Bilder nach enthaltenen, vorgebbaren Mustern durchsucht wird.
Hierbei ist insbesondere an Verkehrszeichen bzw.
Verkehrsschilder als vorgebbare Muster gedacht,
beispielsweise an Ortsschilder, Wegweiser,
geschwindigkeitsbeschränkende Schilder, Überholverbote oder
dergleichen mehr.
Je nach Aufwand an insbesondere Rechenleistung ist das
Erkennen einer Information durch das erfindungsgemäße Audio-
Video-System mit einer akustischen Signalgebung
abgeschlossen. Hierbei kann es sich um einfache Tonsignale
handeln, die gegebenenfalls in Tonlänge, Tonhöhe und/oder
-lautstärke differenziert auf das eine oder andere
Verkehrszeichen beispielsweise hinweisen.
Insbesondere ist jedoch, zweckmäßigerweise in Verbindung mit
einer exakten Erkennung und Auswertung der Information, eine
sprachgestützte akustische Ausgabe der Information
zweckmäßig. Da beispielsweise die Anzahl der Verbotsschilder
deutlich begrenzt ist, kann der für eine solche
sprachgestützte Ausgabe nötige Wortschatz fest vorgegeben
sein, bspw. digital in einem, bevorzugt dem Rechner
zugeordneten, Speicher.
In weiterer Ausgestaltung des Audio-Video-Systems nach der
Erfindung kann vorgesehen sein, dieses mit einem
Navigationssystem zu kombinieren. Insbesondere ist dabei an
ein GPS-System, insbesondere ein computergestütztes
Navigationssystem gedacht, bevorzugt an ein solches, das auch
über eine abgespeicherte Information betreffend die
Geschwindigkeitsvorgaben der zu befahrenden Straßen verfügt.
In der Kombination dieser beiden Systeme ist eine dauernde
Kontrolle und Korrektur derselben möglich.
Naturgemäß bei einem Einsatz in Kraftfahrzeugen sind typische
Bedingungen weiter für das Audio-Video-System nach der
Erfindung gegeben. So ist an eine Stromversorgung durch das
Bordnetz, zumeist mit einer Spannung von 12 V oder 24 V
betrieben, gedacht. Der Anschluß kann fest erfolgen,
insbesondere bei einem werksseitigen Einbau des Audio-Video-
Systems nach der Erfindung. Bei einem nachträglichen Einbau
kann dagegen daran gedacht sein, die Stromversorgung über
einen in einem Zigarrenanzünder eingebrachten Stecker
sicherzustellen.
Bei der Stromversorgung insbesondere nachgerüsteter Systeme
sollte weiter sichergestellt sein, daß das Audio-Video-System
nach der Erfindung zumindest in einen Standby-Betrieb nach
Abschalten des Motors des Kraftfahrzeuges übergeht. Mit
Starten des Motors sollte das System betriebsbereit sein, was
beispielsweise durch die Änderung der Versorgungsspannung des
Kraftfahrzeuges gesteuert werden kann.
Bei einem werksseitigen Einbau kann in einfacher Weise das
Audio-Video-System mit der Zündung gekoppelt werden und sich
mit Starten des Motors bzw. dessen Abschalten selbständig
auch ein- bzw. ausschalten.
Zumindest die Optik der wenigstens einen Kamera sollte weiter
vor einer Verschmutzung sicher sein, insbesondere auch vor
Regen geschützt werden. Es kann dies durch einen Einbau der
wenigstens einen Kamera innerhalb des Kraftfahrzeuges in
einem Bereich der Windschutzscheibe sichergestellt werden,
der von den Scheibenwischern freigehalten wird. Auch an einen
Einbau hinter dem Deckglas der Hauptscheinwerfer kann gedacht
sein, die gleichfalls regelmäßig sauber gehalten werden,
zumindest sauber gehalten werden sollten.
Selbstverständlich hat weiter der Einbau des Audio-Video-
Systems nach der Erfindung den Vorgaben des Gesetzgebers für
Kraftfahrzeuge zu genügen. Dies wird im wesentlichen die
Montage der Kameras betreffen, die beispielsweise nur sehr
begrenzt dem Profil des Kraftfahrzeuges vorstehen dürfen.
Auch ist sicherzustellen, daß die Elektronik und die Kameras
bei dem normalen Einsatz des Kraftfahrzeuges funktionsfähig
ist. Insbesondere auch hinsichtlich des Temperaturbereiches
zwischen etwa -20°C und +70°C.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, ein
akustisches Signal nur bei einer Notwendigkeit abzugeben.
Dies beispielsweise nur dann, wenn eine durch ein
Verkehrszeichen vorgegebene Geschwindigkeitsbeschränkung
überschritten wird. Hierzu kann beispielsweise als Geber für
die Ist-Geschwindigkeit des Fahrzeuges dessen Bordcomputer
und/oder der Tachometergeber herangezogen werden.
Claims (16)
1. Kraftfahrzeug, insbesondere Personenkraftwagen,
dadurch gekennzeichnet, daß ein
Informationen auf und neben der Straße erfassendes und
in Signale umsetzendes Video-Audio-System vorgesehen
ist.
2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Video-Audio-System wenigstens eine Kamera
umfaßt.
3. Kraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Kameras
jeweils auf einen Straßenrand ausgerichtet vorgesehen
sind.
4. Kraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kamera eine
Videokamera ist.
5. Kraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kamera eine
CCD-Kamera ist.
6. Kraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kamera für
eine Auswertung ein Analog/Digitalumsetzer
nachgeschaltet ist.
7. Kraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kamera eine
Nachtsichtigkeit aufweist.
8. Kraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein
die erhaltenen Informationen verarbeitender Rechner,
insbesondere Bordcomputer, vorgesehen ist.
9. Kraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rechner eine
Auswertung von, von der wenigstens einen Kamera
gelieferten Bilder nach enthaltenen, vorgebbaren Mustern
durchführt.
10. Kraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dem Rechner
Verkehrsschilder als zu erkennende Muster vorgegeben
sind.
11. Kraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein
akustischer Signalgeber vorgesehen ist.
12. Kraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Einrichtung
zur akustischen Signalgebung von durch den Rechner
bearbeiteten Informationen vorgesehen ist.
13. Kraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die akustischen
Signale Sprache sind.
14. Kraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß für die
Sprachausgabe der Information ein fester Wortschatz
vorgegeben ist.
15. Kraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Video-Audio-
System mit einem Navigationssystem kombiniert ist.
16. Kraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Video-Audio-
System mit einem Abstandskontrollsystem kombiniert ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19959828A DE19959828A1 (de) | 1998-12-10 | 1999-12-10 | Kraftfahrzeug, insbesondere Personenkraftwagen |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19856880 | 1998-12-10 | ||
| DE19959828A DE19959828A1 (de) | 1998-12-10 | 1999-12-10 | Kraftfahrzeug, insbesondere Personenkraftwagen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19959828A1 true DE19959828A1 (de) | 2000-08-17 |
Family
ID=7890552
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19959828A Withdrawn DE19959828A1 (de) | 1998-12-10 | 1999-12-10 | Kraftfahrzeug, insbesondere Personenkraftwagen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19959828A1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GB2366894A (en) * | 2000-09-16 | 2002-03-20 | Samuel Arthur Matterson | Automotive road safety device |
| DE10053315A1 (de) * | 2000-10-27 | 2002-05-16 | Audi Ag | Verfahren zum Detektieren von Verkehrszeichen und Vorrichtung zu dessen Ausführung |
| DE10159083C1 (de) * | 2001-12-01 | 2003-07-03 | Nikolaus Teichert | Kraftfahrzeugkameravorrichtung |
| DE19938263B4 (de) * | 1999-08-12 | 2009-05-14 | Volkswagen Ag | Verfahren und Einrichtung zur elektronisch logischen Erkennung von Verkehrszeichen |
-
1999
- 1999-12-10 DE DE19959828A patent/DE19959828A1/de not_active Withdrawn
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |