DE19947922A1 - Verfahren zum Betreiben eines Hybridfahrzeugs - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Hybridfahrzeugs, bei dem eine Elektromaschine im Motorbetrieb und/oder im Generatorbetrieb betrieben wird, wobei im Generatorbetrieb kinetische Fahrzeugenergie von der Elektromaschine in elektrische Leistung umgewandelt und in einer Energiespeichereinheit gespeichert wird, wobei in einem Zyklus zuerst überprüft wird, ob eine Antriebsanforderung oder eine Bremsanforderung für das Fahrzeug vorliegt, bei erfolgter Antriebsanforderung überprüft wird, ob eine Entnahme von Energie aus der Energiespeichereinheit unter Berücksichtigung von Schwellwerten zulässig ist, bei zulässiger Entnahme dort Energie entnommen und zum Antrieb des Fahrzeugs bereitgestellt wird, bei nicht zulässiger Entnahme Energie nur vom Hauptantrieb zur Verfügung gestellt wird, aber, wenn keine Antriebsanforderung erfolgt ist, überprüft wird, ob eine Bremsanforderung vorliegt, bei vorliegender Bremsanforderung überprüft wird, ob eine Zufuhr von Energie in die Energiespeichereinheit unter Berücksichtigung von Schwellwerten zulässig ist, bei zulässiger Zufuhr dort Energie zugeführt und so kinetische Energie des Fahrzeugs in der Energiespeichereinheit gespeichert wird, bei nicht zulässiger Zufuhr Energie in eine Energieabführeinheit abgegeben wird und anschließend der Zyklus wiederholt wird.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben
eines Hybridfahrzeugs nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor können bisher lokal nicht
emissionsfrei betrieben werden. Bei einem Fahrzeug, das mit
einem Hybridantrieb angetrieben wird, ist dies durch
Abschalten des Verbrennungsmotor und alleiniges Betreiben des
Elektromotor möglich.
Ein gattungsgemäßes Hybridfahrzeug ist aus der DE-A-44 46 485
bekannt, bei dem kinetische Fahrzeugenergie vom Antriebs-
Elektromotor in elektrische Leistung umgewandelt wird, die
wahlweise durch Aufladen einer Traktionsbatterie oder
Antreiben einer Brennkraftmaschine über einen angekoppelten,
dann im Motorbetrieb arbeitenden Generator absorbiert werden
kann.
Um ein Hybridfahrzeug unter größtmöglicher Schonung der
Reibungsbremsen sowie der Traktionsbatterie abzubremsen, wird
vorgeschlagen, mit variablen Bremskraftanteilen zu bremsen,
indem ein Motorbremsbetrieb aktiviert wird, wenn die
Traktionsbatterie voll aufgeladen ist oder ihre Temperatur
außerhalb eines vorgegebenen Ladetemperaturbereiches liegt
oder die zu der vom Antriebs-Elektromotor bereitgestellten
elektrischen Leistung gehörige Ladestromstärke einen
vorgegebenen Grenzwert überschreitet.
In schweren Nutzfahrzeugen wird als verschleißlose Dauerbremse
ein hydrodynamischer oder ein elektrodynamischer Retarder
eingesetzt, der kinetische Energie beim Bremsen in Wärme
umsetzt. Hier sind besonders hohe Anforderungen an die
Ausfallsicherheit des Bremssystems gestellt.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zum Betreiben
eines Fahrzeugs, insbesondere eines Nutzfahrzeugs,
bereitzustellen, mit dem ein Hybridantrieb situationsangepaßt
genutzt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Verfahren zum
Betreiben eines Fahrzeugs gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1 durch die Merkmale im Kennzeichen des Anspruchs 1 gelöst.
Erfindungsgemäß wird ein Hybridfahrzeug mit einem Hauptantrieb
und einer Elektromaschine, bei dem die Elektromaschine im
Motorbetrieb und/oder im Generatorbetrieb betrieben wird,
wobei im Generatorbetrieb kinetische Fahrzeugenergie von der
Elektromaschine in elektrische Leistung umgewandelt und in
einer Energiespeichereinheit gespeichert wird, so betrieben,
daß in einem Zyklus zuerst überprüft wird, ob eine
Antriebsanforderung oder eine Bremsanforderung für das
Fahrzeug vorliegt, wobei bei erfolgter Antriebsanforderung
überprüft wird, ob eine Entnahme von Energie aus der
Energiespeichereinheit unter Berücksichtigung von
Schwellwerten zulässig ist und bei zulässiger Entnahme dort
Energie entnommen und zum Antrieb des Fahrzeugs bereitgestellt
wird. Bei nicht zulässiger Entnahme wird Energie dagegen nur
vom Hauptantrieb zur Verfügung gestellt.
Wenn keine Antriebsanforderung erfolgt ist, wird überprüft, ob
eine Bremsanforderung vorliegt, und bei vorliegender
Bremsanforderung wird überprüft, ob eine Zufuhr von Energie in
die Energiespeichereinheit unter Berücksichtigung von
Schwellwerten zulässig ist. Bei zulässiger Zufuhr wird dort
Energie zugeführt und so kinetische Energie des Fahrzeugs in
der Energiespeichereinheit gespeichert. Bei nicht zulässiger
Zufuhr wird dagegen Energie in eine Energieabführeinheit
abgegeben. Anschließend wird der Zyklus wiederholt.
Vorzugsweise werden bei der Überprüfung der Zulässigkeit der
Entnahme von Energie aus der Energiespeichereinheit
Schwellwerte zur Charakterisierung eines zulässigen
Entladestroms und/oder einer zulässigen Entladespannung
und/oder eines zulässigen Energieinhalts und/oder einer
zulässigen Temperatur der Energiespeichereinheit verwendet.
Weiterhin werden vorzugsweise bei der Überprüfung der
Zulässigkeit der Zufuhr von Energie in die
Energiespeichereinheit Schwellwerte zur Charakterisierung
eines zulässigen Ladestroms und/oder einer zulässigen
Ladespannung und/oder eines zulässigen Energieinhalts und/oder
einer zulässigen Temperatur der Energiespeichereinheit
verwendet.
In einer bevorzugten Weiterbildung des Verfahrens werden die
Zulässigkeit der Zufuhr von Energie in die
Energieabführeinheit Schwellwerte zur Charakterisierung eines
maximal zulässigen Stroms und/oder einer maximal zulässigen
Ladespannung und/oder einer maximal zulässigen Temperatur der
Energieabführeinheit verwendet.
In einer weiteren bevorzugten Weiterbildung unterbleibt bei
geringen Geschwindigkeiten des Fahrzeugs unterhalb einer
Schwellgeschwindigkeit eine Energiezufuhr in die
Energiespeichereinheit.
In einer weiteren bevorzugten Weiterbildung wird bei
Geschwindigkeiten des Fahrzeugs unterhalb einer
Schwellgeschwindigkeit ein Bremssollmoment abhängig von der
aktuellen Geschwindigkeit begrenzt.
In einer weiteren bevorzugten Weiterbildung wird zur
Ermittlung der Antriebsanforderung und/oder der Brems
anforderung ein Fahrpedal auf einen Betätigungsvorgang
überprüft.
Es wird vorgeschlagen, eine Bremseinheit in einem Fahrzeug
durch eine Elektromaschine und eine Energiespeichereinheit zu
ersetzen. Besonders bevorzugt wird eine Retardereinheit in
einem Nutzfahrzeug durch eine Elektromaschine und eine
Energiespeichereinheit und eine Energieabführeinheit in Form
einer Bremswiderstandseinheit ersetzt.
Der Vorteil ist, daß die beim Verzögern anfallende Energie
zwischengespeichert werden und anschließend zum Antrieb des
Fahrzeugs verwendet kann.
Während des Schaltvorgangs ist das Fahrzeug nicht mehr
antriebslos, sondern die Schaltpausen werden mit der
Elektromaschine überbrückt.
Die Elektromaschine unterstützt in bestimmten
Drehzahlbereichen, in denen der Verbrennungsmotor nur wenig
Leistung abgibt, den Verbrennungsmotor.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben
sich aus der Beschreibung und der beiliegenden Zeichnung.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die
nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der
jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen
Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den
Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Die Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispieles in der
Zeichnung schematisch dargestellt und wird im folgenden unter
Bezugnahme auf die Zeichnung ausführlich beschrieben. Es
zeigen
Fig. 1 die Anordnung einer Elektromaschine mit einem
Energiespeichereinheit und einer Energieabführeinheit in einem
bevorzugten Hybridfahrzeug,
Fig. 2 eine schematische Darstellung des Verfahrensablaufs
und
Fig. 3 Eingangsgrößen und Ausgangsgrößen eines bevorzugten
Controllers.
In Fig. 1 ist eine bevorzugte Anordnung zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens für ein bevorzugtes Antriebssystem
dargestellt. Eine für ein bevorzugtes Nutzfahrzeug übliche
hydrodynamische oder elektrodynamische Retardereinheit ist
durch eine Elektromaschine 1 und eine Energiespeichereinheit 8
ersetzt. Bevorzugte Energiespeichereinheiten sind eine
Batterie und/oder ein Kondensator und/oder ein Schwungrad.
Optional kann auch eine Energieabführeinheit 9, vorzugsweise
eine Bremswiderstandseinheit, vorgesehen sein, um etwaige
Sicherheitsvorschriften für Nutzfahrzeuge zu erfüllen. Die
Energieabführeinheit 9 sorgt dafür, daß bei geladener
Energiespeichereinheit 8 weiter anfallende Leistung beim
Bremsen im Notfall abgeführt werden kann, indem die Energie in
der Energieabführeinheit 9 verheizt wird.
Die Elektromaschine 1 ist mit einem Getriebe 2 verbunden, so
daß über das Getriebe 2 von der Elektromaschine 1 ein
antreibendes oder ein bremsendes Moment auf eine angetriebene
Welle 3 gegeben werden kann. Die angetriebene Welle 3 wird in
üblicher Weise von einem Verbrennungsmotor 4 über den Abtrieb
5 mit einem entsprechendem Drehmoment beaufschlagt. Durch eine
Kupplung 6 ist der Verbrennungsmotor 4 vom Getriebe 2
abkuppelbar, so daß die Elektromaschine 1 unabhängig vom
Verbrennungsmotor 4 ein positives oder negatives Drehmoment
auf die Antriebsräder geben kann.
Die Elektromaschine 1 ist mit einem Umrichter 7 verbunden.
über den Umrichter 7 steht die Elektromaschine 1 mit einer
Speichereinheit 8, z. B. einer Batterie, und einer
Energieabführeinheit 9, bevorzugt eine
Bremswiderstandseinheit, in Verbindung. Die
Bremswiderstandseinheit ist dazu vorgesehen, Bremsenergie der
Elektromaschine 1 aufzunehmen und in thermische Energie
umzusetzen, falls die Energiespeichereinheit 8 einen
Ladezustand erreicht hat, der nicht überschritten werden soll
oder darf. Dazu ist dem Umrichter 7 eine Schalteinrichtung
zugeordnet, die vorzugsweise ansteuerbar ist, und die die
Elektromaschine 1 mit der Energiespeichereinheit 8 oder der
Energieabführeinheit 9 verbinden kann.
Ein bevorzugtes Verfahren zum Betreiben eines für bevorzugten
Fahrzeugs ist in Fig. 2 dargestellt.
Zum Verzögern eines Fahrzeugs wirkt die Elektromaschine 1 als
Generator. Dabei bringt die Elektromaschine 1 auf die
Antriebswelle 3 ein Bremsmoment auf. Die dabei entstehende
elektrische Energie wird in der Energiespeichereinheit 8
gespeichert.
Beim Antreiben des Fahrzeugs entnimmt die Elektromaschine 1
der Energiespeichereinheit 8 elektrische Energie und treibt
damit zusätzlich zum Hauptantrieb 4, vorzugsweise einem
Verbrennungsmotor, das Fahrzeug an.
Darüber hinaus wird günstigerweise die Einhaltung von
physikalischen Grenzen kontrolliert, wie z. B. von einem nicht
dargestellten Batteriesteuergerät vorgegebene Strom- und
Spannungsgrenzen, wenn als Energiespeichereinheit 8 eine
Batterie verwendet wird. Damit wird die Betriebssicherheit des
Hybridfahrzeugs verbessert.
Der Betrieb des Fahrzeugs erfolgt nach dem im folgenden
beschriebenen bevorzugten Verfahren, welches vorzugsweise
zyklisch wiederholt wird. Am Zyklusbeginn wird in einem ersten
Schritt abgefragt, ob ein Antriebswunsch besteht, d. h. ob eine
Leistungsanforderung des Fahrers vorliegt, indem etwa das
Fahrpedal betätigt ist. Falls ja, wird abgefragt, ob der
Energieinhalt der Energiespeichereinheit 8 für die
Bereitstellung eines dem aktuellen Betriebszustand und/oder
dem neuen, gewünschten Betriebszustand mit mehr
Antriebsleistung, entsprechendes Drehmoment der
Elektromaschine 1 ausreichend ist. Falls ja, wird Energie aus
der Energiespeichereinheit 8 entnommen. Falls nein, wird
Antriebsleistung dem Verbrennungsmotor 4 entnommen, und der
aktuelle Zyklus ist beendet. Nach Beendigung des Zyklus kann
der nächste Zyklus mit dem ersten Schritt am Zyklusbeginn
beginnen.
Falls jedoch der Energieinhalt des Energiespeichers 8
ausreichend ist, ist die Entnahme von Energie aus dem
Energiespeicher 8 zulässig. Dazu wird überprüft, ob ein
Schwellwert bei der Entnahme, etwa eine maximale oder minimale
Leistungsgrenze und/oder ein maximaler oder ein minimaler
Entladestrom und/oder ein maximaler oder minimaler
Entladespannung und/oder eine minimale und/oder maximale
Temperatur des Energiespeichers 8 und/oder eine maximale oder
minimale Temperatur des Umrichters 6 überschritten bzw.
unterschritten wird. Falls nein, ist der Zyklus beendet, der
nächste Zyklus kann beginnen. Falls eine Leistungsgrenze
überschritten ist, wird wiederum Leistung nicht aus der
Energiespeichereinheit 8, sondern vom Verbrennungsmotor 4
bereitgestellt. Dann ist der Zyklus beendet.
Wird dagegen im ersten Schritt des Zyklus festgestellt, daß
keine Antriebsanforderung vorliegt, indem z. B. das Fahrpedal
nicht betätigt wurde, dann wird überprüft, ob eine
Bremsanforderung vorliegt, indem etwa das Bremspedal betätigt
wurde. Falls nein, ist der Zyklus beendet, und der nächste
Zyklus kann beginnen. Falls ja, wird überprüft, ob die
Energiespeichereinheit 8 geladen ist, bzw. ob eine maximale
Speichergrenze erreicht ist, die nicht überschritten werden
soll. Ist diese Grenze erreicht, so wird beim Bremsen
anfallende Bremsenergie in die Bremswiderstandseinheit 9
eingespeist und in thermische Energie umgewandelt und das
Zyklusende ist erreicht. Ist eine Zufuhr von Energie in den
Energiespeicher zulässig, d. h. kann der Energiespeicher 8 noch
Energie aufnehmen, so wird Energie der Energiespeichereinheit
8 zugeführt und dort gespeichert. Das Zyklusende ist erreicht,
der neue Zyklus kann beginnen.
Selbstverständlich können weitere Parameter, die den aktuellen
Betriebszustand des Fahrzeugs kennzeichnen, wie den Zustand
des Energiespeichers 8 und/oder den Zustand der
Bremswiderstandseinheit 9 kennzeichnende Parameter mit
berücksichtigt werden. Günstig ist, solche Schwellwerte auch
für den Umrichter 2 und/oder die Elektromaschine 1 vorzusehen.
In Fig. 3 ist ein bevorzugter Controller mit Eingangsgrößen
und Ausgangsgrößen dargestellt. Zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens werden einem Controller im
Fahrzeug diese Eingangsgrößen zur Verfügung gestellt und in
Ausgangsgrößen zur Ansteuerung mit Vorgabe des Sollmoments der
Elektromaschine 1, des Sollmoments des Hauptantriebs 4 und der
Energieabführeinheit 9 umgewandelt. Der Hauptantrieb 4 ist
hier vorzugsweise ein Verbrennungsmotor.
Als Energiespeichereinheit 8 ist hier bevorzugt eine Batterie
eingesetzt. Bei anderen Arten von Energiespeichereinheiten
werden die Überwachungsparameter bzw. Schwellwerte für die
Batterie durch die für die jeweilige Energiespeichereinheit 8
relevanten Parameter ersetzt. Die Energieabführeinheit 9 wird
vorzugsweise durch eine Bremswiderstandseinheit gebildet.
Die Bremswiderstandseinheit ist hier durch vier separate
Bremswiderstände gebildet, welche einzeln bestromt werden
können oder elektrisch in Serie und/oder auch parallel
verschaltet sein können. Vorzugsweise werden die
Bremswiderstände einzeln überwacht. Vorzugsweise wird die
Bremswiderstandseinheit, bzw. Energieabführeinheit 9, durch
ein Kühlmittel gekühlt.
Als Eingangsgrößen dienen bevorzugt das Bremssollmoment M2 der
Elektromaschine, das Istmoment M3 der Elektromaschine,
Batterieladezustand SOC, maximal zulässige Spannung U1,
aktuelle Spannung der Batterie U2, minimal zulässige Spannung
der Batterie U3, maximal zulässige Stromstärke der Batterie
I1, Stromstärke der Batterie I2, minimal zulässige Stromstärke
der Batterie I3, Temperatur TEM der Elektromaschine 1,
Fahrzeuggeschwindigkeit v.
Günstige mögliche Eingangsgrößen sind:
M1: das gesamte, durch das Fahrpedal vorgegebenes Sollmoment bezogen auf den Verbrennungsmotor 4
M2: Bremssollmoment zum Bremsen
M3: Istmoment der Elektromaschine 1
v: Fahrzeuggeschwindigkeit
n1: Drehzahl des Verbrennungsmotors 4
n2: Drehzahl der Elektromaschine 1
x1: eingelegter Gang der Schaltung im Fahrzeug x2: Kupplungstellung (0. 1, 0 = Kupplung offen, 1 = Kupplung geschlossen)
SOC: Batterieladezustand (0. 1; 0 = leer, 1 = voll)
U1: maximal zulässige Spannung der Batterie
U2: aktuelle Spannung der Batterie
U3: minimal zulässige Spannung der Batterie
I1: maximal zulässige Stromstärke der Batterie
I2: Stromstärke der Batterie
I3: minimal zulässige Stromstärke der Batterie
TEM: Temperatur der Elektromaschine 1
θ1: Temperatur des Bremswiderstands 1
θ2: Temperatur des Bremswiderstands 2
θ3: Temperatur des Bremswiderstands 3
θ4: Temperatur des Bremswiderstands 4
θ5: Temperatur des Kühlmittels der Bremswiderstandseinheit 9.
M1: das gesamte, durch das Fahrpedal vorgegebenes Sollmoment bezogen auf den Verbrennungsmotor 4
M2: Bremssollmoment zum Bremsen
M3: Istmoment der Elektromaschine 1
v: Fahrzeuggeschwindigkeit
n1: Drehzahl des Verbrennungsmotors 4
n2: Drehzahl der Elektromaschine 1
x1: eingelegter Gang der Schaltung im Fahrzeug x2: Kupplungstellung (0. 1, 0 = Kupplung offen, 1 = Kupplung geschlossen)
SOC: Batterieladezustand (0. 1; 0 = leer, 1 = voll)
U1: maximal zulässige Spannung der Batterie
U2: aktuelle Spannung der Batterie
U3: minimal zulässige Spannung der Batterie
I1: maximal zulässige Stromstärke der Batterie
I2: Stromstärke der Batterie
I3: minimal zulässige Stromstärke der Batterie
TEM: Temperatur der Elektromaschine 1
θ1: Temperatur des Bremswiderstands 1
θ2: Temperatur des Bremswiderstands 2
θ3: Temperatur des Bremswiderstands 3
θ4: Temperatur des Bremswiderstands 4
θ5: Temperatur des Kühlmittels der Bremswiderstandseinheit 9.
Die Ausgänge rechts bedeuten:
M4: Sollmoment der Elektromaschine 1
M5: Sollmoment des Verbrennungsmotors 4
Y: Ansteuerung der Bremswiderstandseinheit 9 (Wert von 0 bis
1, 0 = kein Strom durch Bremswiderstandseinheit 9, 1 = voller Strom durch Bremswiderstandseinheit 9)
M4: Sollmoment der Elektromaschine 1
M5: Sollmoment des Verbrennungsmotors 4
Y: Ansteuerung der Bremswiderstandseinheit 9 (Wert von 0 bis
1, 0 = kein Strom durch Bremswiderstandseinheit 9, 1 = voller Strom durch Bremswiderstandseinheit 9)
Vorteilhaft ist es, das Sollmoment M4 der Elektromaschine 1
für den Antriebs- und, den Bremsfall zu begrenzen. Das
Sollmoment M4 wird vorzugsweise begrenzt, wenn vorgegebene
physikalische Grenzen, z. B. Temperaturen, überschritten
werden. Vorzugsweise wird das Sollmoment M4 der
Elektromaschine 1 bei Annäherung an einen Schwellwert, der
nicht überschritten oder unterschritten werden darf, mit einem
Wert zwischen 0 und 1 multipliziert. Dazu wird bei Annäherung
an den Schwellwert im erlaubten Bereich ein Hilfsschwellwert
in der Nähe des Schwellwerts gesetzt. Für die erlaubten Werte
dazwischen wird das Sollmoment mit dem interpolierten Wert
zwischen 0 und 1 multipliziert. Der Übergang zwischen vollem
Sollmoment M4 und keinem Sollmoment M4 = 0 ist nicht abrupt,
sondern wird gleitend ausgeführt.
Besonders bei Nutzfahrzeugen ist es vorteilhaft, bei sehr
geringen Geschwindigkeiten v keine Rekuperation der
Bremsenergie vorzusehen, etwa unterhalb eines Schwellwerts der
Geschwindigkeit von vorzugsweise 5 km/h. Damit wird
verhindert, daß z. B. bei Betätigung des Bremspedals bei
Fahrzeugstillstand (v = 0) ein negatives Drehmoment angefordert
und unbeabsichtigt eine Rückwärtsfahrt des Fahrzeugs
eingeleitet wird.
Vorzugsweise ist dazu im Controller eine Kennlinie abgelegt,
die abhängig von der Geschwindigkeit v eine Zahl zwischen 0
und 1 ausgibt. Unterhalb des Schwellwerts ist diese Zahl 0,
bei einem weiteren, etwas höheren Hilfsschwellwert, z. B. über
7 km/h, ist diese Zahl 1, Zwischenwerte für Geschwindigkeiten
zwischen dem Schwellwert und dem Hilfsschwellwert werden
interpoliert. Der Ausgangswert wird mit dem Bremssollmoment
der Elektromaschine multipliziert und begrenzt es damit. Das
langsame Ansteigen zwischen 5 und 7 km/h sorgt für weiche
Übergänge. Ähnlich kann das Elektromaschinensollmoment auch
durch andere physikalische Grenzen herabgesetzt werden, z. B.
für Strom- und Spannungsgrenzen, welche für die
Energiespeichereinheit 8 und/oder die Energieabführeinheit 9
vorgegeben sind, und/oder auch für Schwellwerte der Temperatur
von Umrichter 2 und/oder Elektromaschine 1.
Weiterhin wird aus der Betätigung des Fahrpedals ermittelt, ob
der Fahrer das Fahrzeug antreiben oder bremsen will. Dabei hat
ein positives Bremssollmoment der Elektromaschine 1 Priorität.
Das Ergebnis (+1 = Antreiben, -1 = Bremsen) wird im Controller
ausgewertet und entsprechend durchgeschaltet. Im Antriebsfall
ist der Ablauf dem im Bremsfall sehr ähnlich, daher wird der
Ablauf nur für den Bremsfall näher erläutert.
Im Bremsfall wird ein positives Bremssollmoment negiert, da
zum Bremsen ein negatives Elektromaschinenmoment verwendet
werden soll. Mit dem negierten Bremssollmoment wird ein
Bewertungsfaktor x3 multipliziert (Wert zwischen 0 und. 1).
Damit wird das Elektromaschinensollmoment bei Erreichen
vorgegebener Schwellwerte herabgesetzt.
Der Ausgang Y steuert die Bremswiderstandseinheit 9 an (Wert
zwischen 0 und 1), d. h. dem Umrichter 2 ist eine
Schalteinrichtung zugeordnet, die zwischen
Energiespeichereinheit 8 und Energieabführeinheit 9 umschaltet
und die Elektromaschine 1 entweder mit der
Energiespeichereinheit 8 oder mit der Energieabführeinheit 9
verbindet.
Das Elektromaschinensollmoment M4 wird vorzugsweise durch zwei
Kennfelder begrenzt, die den Ladezustand der Batterie und die
Strom- und Spannungsgrenzen der Batterie festhalten. Beide
liefern Werte zwischen 0 und 1 und werden miteinander
multipliziert. Liegt einer der beiden Werte unter 1, so liegt
das gesamte Ergebnis auch unter 1. In diesem Fall wird ein
Teil der Energie über die Bremswiderstandseinheit 9 geleitet.
Der Sollwert Y der Ansteuerung der Bremswiderstandseinheit 9
wird weiterhin bei Überschreiten von Grenztemperaturen der
Bremswiderstandseinheit 9 mit einem Faktor F = 0 und bei
zulässigen Werten in ausreichendem Abstand zu einer
vorgegebenen Grenztemperatur mit einem Faktor F = 1
multipliziert.
Der Begrenzungsfaktor durch Strom I, Spannung U und
Batterieladezustand SOC wird mit dem Begrenzungfaktor der
Bremswiderstandstemperaturen θ1, θ2, θ3, θ4 verglichen. Der
maximale der beiden Werte wird für die Begrenzung des
Elektromaschinensollmoments M4 herangezogen. So ist
sichergestellt, daß auch bei voller Batterie ein Bremsmoment
erzeugt werden kann. Werden beide Begrenzungsfaktoren
herabgesetzt, dann kann auch nur mit begrenzter Leistung über
die Elektromaschine 1 gebremst werden.
Zu erwähnen bleibt die zusätzliche Überwachung der
Elektromaschinentemperatur TEM, die zu einer Begrenzung des
Elektromaschinensollmoments M4 führt.
Die Begrenzung der Strom- und Spannungsgrenzen U, I wird
vorzugsweise mit PID-Reglern durchgeführt.
Der Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs kann durch die
Rekuperation der Bremsenergie vorteilhaft gesenkt werden.
In schweren Nutzfahrzeugen wirkt die Elektromaschine 1 als
Dauerbremse. Ein Retarder oder ähnliches kann damit eingespart
werden.
Das maximale Moment der Antriebseinheit 4 kann durch
Hinzuschalten der Elektromaschine 1 kurzzeitig gesteigert
werden, z. B. für Überholvorgänge oder Steigungen. Damit kann
der Verbrennungsmotor 4 kleiner ausgelegt werden. Geringe
Leistung des Verbrennungsmotors 4 bei kleinen Drehzahlen wird
durch die Elektromaschine 1 kompensiert.
Die Elektromaschine 1 kann den Anfahrvorgang unterstützen und
beim Rangieren verwendet werden.
In Gebieten, in denen kein Verbrennungsmotor betrieben werden
darf, kann das Fahrzeug dennoch lokal emissionsfrei mit Hilfe
des Elektroantriebs bewegt werden, z. B. in Lagerhallen.
Die Antriebseinheit ist redundant. Bei Ausfall des
Verbrennungsmotors kann mit dem Elektromotor weitergefahren
werden, z. B. zum Verlassen der Fahrbahn.
Die Elektromaschine kann zum aktiven Dämpfen von
Antriebsstrangschwingungen eingesetzt werden.
Die Elektromaschine 1 kann Schaltvorgänge unterstützen,
vorzugsweise wird das Fahrzeug auch während des Schaltvorgangs
angetrieben. Dies ist besonders bei schweren Nutzfahrzeugen
hilfreich, die insbesondere an Steigungen während des
Schaltvorgangs stark an Geschwindigkeit verlieren.
Claims (8)
1. Verfahren zum Betreiben eines Hybridfahrzeugs mit einem
Hauptantrieb (4) und einer Elektromaschine (1), bei dem die
Elektromaschine (1) im Motorbetrieb und/oder im
Generatorbetrieb betrieben wird, wobei im Generatorbetrieb
kinetische Fahrzeugenergie von der Elektromaschine (1) in
elektrische Leistung umgewandelt und in einer
Energiespeichereinheit (8) gespeichert wird,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß in einem Zyklus zuerst überprüft wird, ob eine Antriebsanforderung oder eine Bremsanforderung für das Fahrzeug vorliegt,
- - daß bei erfolgter Antriebsanforderung überprüft wird, ob eine Entnahme von Energie aus der Energiespeichereinheit (8) unter Berücksichtigung von Schwellwerten zulässig ist, bei zulässiger Entnahme dort Energie entnommen und zum Antrieb des Fahrzeugs bereitgestellt wird, bei nicht zulässiger Entnahme Energie nur vom Hauptantrieb zur Verfügung gestellt wird, oder, wenn keine Antriebsanforderung erfolgt ist,
- - daß überprüft wird, ob eine Bremsanforderung vorliegt, bei vorliegender Bremsanforderung überprüft wird, ob eine Zufuhr von Energie in die Energiespeichereinheit (8) unter Berücksichtigung von Schwellwerten zulässig ist, bei zulässiger Zufuhr dort Energie zugeführt und so kinetische Energie des Fahrzeugs in der Energiespeichereinheit (8) gespeichert wird, bei nicht zulässiger Zufuhr Energie in eine Energieabführeinheit (9) abgegeben wird und
- - daß anschließend der Zyklus wiederholt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei der Überprüfung der Zulässigkeit der Entnahme von
Energie aus der Energiespeichereinheit (8) Schwellwerte eines
zulässigen Entladestroms und/oder einer zulässigen
Entladespannung und/oder eines zulässigen Energieinhalts
und/oder einer zulässigen Temperatur der
Energiespeichereinheit (8) verwendet werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei der Überprüfung der Zulässigkeit der Zufuhr von
Energie in die Energiespeichereinheit (8) Schwellwerte eines
zulässigen Ladestroms und/oder einer zulässigen Ladespannung
und/oder eines zulässigen Energieinhalts und/oder einer
zulässigen Temperatur der Energiespeichereinheit (8) verwendet
werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zulässigkeit der Zufuhr von Energie in die
Energieabführeinheit (9) Schwellwerte eines maximal zulässigen
Stroms und/oder einer maximal zulässigen Ladespannung und/oder
einer maximal zulässigen Temperatur der Energieabführeinheit
(9) verwendet werden.
5. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei geringen Geschwindigkeiten (v) des Fahrzeugs unterhalb
einer Schwellgeschwindigkeit (v1) eine Energiezufuhr in die
Energiespeichereinheit (8) unterbleibt.
6. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei Geschwindigkeiten des Fahrzeugs unterhalb einer
Schwellgeschwindigkeit (v1) ein Bremssollmoment abhängig von
der aktuellen Geschwindigkeit (v) begrenzt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das bei Annäherung an einen Schwellwert das
Elektromaschinensollmoment begrenzt wird, indem bei Annäherung
an den Schwellwert das Elektromaschinensollmoment mit einem
Wert zwischen 0 und 1 multipliziert wird.
8. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Ermittlung der Antriebsanforderung und/oder der Brems
anforderung ein Fahrpedal auf einen Betätigungsvorgang
überprüft wird.
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