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DE19945985A1 - Mehrkammeranordnung für eine Kläranlage - Google Patents

Mehrkammeranordnung für eine Kläranlage

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DE19945985A1
DE19945985A1 DE1999145985 DE19945985A DE19945985A1 DE 19945985 A1 DE19945985 A1 DE 19945985A1 DE 1999145985 DE1999145985 DE 1999145985 DE 19945985 A DE19945985 A DE 19945985A DE 19945985 A1 DE19945985 A1 DE 19945985A1
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DE
Germany
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chamber
arrangement according
container
chambers
chamber arrangement
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1999145985
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English (en)
Inventor
Lueppe Ammermann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
AMMERMANN UMWELTTECHNIK GMBH, 26639 WIESMOOR, DE
Original Assignee
AMMERMANN GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by AMMERMANN GmbH filed Critical AMMERMANN GmbH
Priority to DE1999145985 priority Critical patent/DE19945985A1/de
Publication of DE19945985A1 publication Critical patent/DE19945985A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C02TREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
    • C02FTREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
    • C02F3/00Biological treatment of water, waste water, or sewage
    • C02F3/02Aerobic processes
    • C02F3/12Activated sludge processes
    • C02F3/1236Particular type of activated sludge installations
    • C02F3/1242Small compact installations for use in homes, apartment blocks, hotels or the like
    • C02F3/1247Small compact installations for use in homes, apartment blocks, hotels or the like comprising circular tanks with elements, e.g. decanters, aeration basins, in the form of segments, crowns or sectors
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
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    • C02F3/1236Particular type of activated sludge installations
    • C02F3/1242Small compact installations for use in homes, apartment blocks, hotels or the like
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y02TECHNOLOGIES OR APPLICATIONS FOR MITIGATION OR ADAPTATION AGAINST CLIMATE CHANGE
    • Y02ATECHNOLOGIES FOR ADAPTATION TO CLIMATE CHANGE
    • Y02A20/00Water conservation; Efficient water supply; Efficient water use
    • Y02A20/20Controlling water pollution; Waste water treatment
    • Y02A20/208Off-grid powered water treatment
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y02TECHNOLOGIES OR APPLICATIONS FOR MITIGATION OR ADAPTATION AGAINST CLIMATE CHANGE
    • Y02WCLIMATE CHANGE MITIGATION TECHNOLOGIES RELATED TO WASTEWATER TREATMENT OR WASTE MANAGEMENT
    • Y02W10/00Technologies for wastewater treatment
    • Y02W10/10Biological treatment of water, waste water, or sewage

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Mehrkammeranordnung mit wenigstens zwei miteinander flüssigkeitsleitend verbundenen Kammern für eine Kläranlage. DOLLAR A Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Mehrkammeranordnung aufzuzeigen, deren Installation auch ohne geschultes Fachpersonal in sachgerechter Weise erfolgen kann. DOLLAR A Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die erfindungsgemäße Mehrkammeranordnung als mehrschaliger Behälter ausgebildet ist, der eine erste innere Kammer und wenigstens eine zweite weiter außen befindliche Kammer beinhaltet.

Description

Die Erfindung betrifft eine Mehrkammeranordnung mit wenigstens zwei mitein­ ander flüssigkeitsleitend verbundenen Kammern für eine Kläranlage.
Insbesondere sind von der vorgenannten Gattung sogenannte Kleinkläranlagen betroffen, also keine größeren Kläranlagen, die die Abwässer gesammelt für eine ganze Gemeinde klären; vielmehr sind Kleinkläranlagen oder Hauskläranlagen gemeint, die das Abwasser von Einfamilienhäusern oder Häusern mit mehreren Wohneinheiten klären. Derartige vereinzelt stehende Kläranlagen finden sich vorrangig in ländlicheren Gebieten, in denen sich ein flächendeckender Anschluß der Häuser an eine Gemeinde­ kläranlage und die damit verbundene Erschließung der einzelnen Grundstücke finanziell nicht lohnt.
Andererseits kann heutzutage auch bei derartigen Kleinkläranlagen kein Zuge­ ständnis mehr hinsichtlich der Klärleistung und der daraus resultierenden Qualität des gereinigten Abwassers gemacht werden, da gerade in diesen ländlichen Gebieten ein Umweltschutz besonders wichtig ist. Es müssen also auch die Kleinkläranlagen eine Klär­ leistung haben, die den Ansprüchen an eine sonstige Kläranlage genügt.
Aus früheren Zeiten sind häufig als Kleinkläranlagen in ländlichen Gebieten noch sogenannte Mehrkammer-Ausfaulgruben vorhanden, bei denen eine eigentliche Klärung des Abwassers gar nicht stattfindet, sondern lediglich im wesentlichen eine Ab­ setzung der im Abwasser enthaltenen Dickstoffe in den entsprechenden mehreren Kammern, durch die das zu klärende Abwasser nach und nach per Überläufe geleitet wird. Für derartige Ausfaulgruben werden üblicherweise drei Kammern erstellt, und zwar nebeneinander bzw. hintereinander in den Erdboden, beispielsweise hinter einem Haus, eingegraben bzw. versenkt. Die einzelnen Kammern sind zumeist zylindrisch als aufrechte Zylinder ausgebildet, und zwar üblicherweise mit Hilfe von mehreren über­ einander gesetzten Betonringen. Eine solche Ausbildung einer Mehrkammer-Ausfaul­ grube ist relativ preisgünstig, so daß sie vom Hauseigentümer bevorzugt wird, wenn sie entsprechend von der Gemeinde zugelassen wird.
Entsprechend des heutigen Standards der Anforderungen an eine Abwasserklä­ rung müssen derartige Ausfaulgruben aber mit einer Nachkläreinheit ausgerüstet werden, die für eine Klärung des eigentlichen, aus der Ausfaulgrube wieder heraus­ fließenden Abwassers sorgt. Hierfür kommt in erster Linie eine biologische Nachklärung in Betracht, für die das zu klärende Abwasser in mindestens eine weitere Grube geleitet wird, in der ein Aufwuchskörper für Mikroorganismen eingebracht ist, die sich auf diesem Aufwuchskörper ansiedeln und für eine Klärung des Abwassers sorgen. Dabei handelt es sich häufig um einen aeroben Vorgang, für den die Mikroorganismen mit Luft, beispielsweise mit Hilfe einer Luftsprudeleinrichtung, versorgt werden müssen.
Für eine solche Nachklärung müßte also eine vorhandene Ausfaulgrube um eine weitere Kammer ergänzt werden oder, beispielsweise durch Unterteilung einer vorhan­ denen Kammer anders aufgeteilt werden, wobei aber gerade die Aufteilung bzw. auch die Zuordnung einer weiteren Kammer erhebliches Fachwissen voraussetzt, da die je­ weiligen Volumenverhältnisse der Kammern auf den Bedarf, also den Abwasseranfall bzw. die Anzahl der in dem zugeordneten Haus vorhandenen Bewohner abgestimmt werden muß. Auch der Aufbau einer Ausfaulgrube selbst erfordert erhebliches Fachwis­ sen, das leicht von den Erstellern oder Verwendern der Ausfaulgrube unterschätzt wird.
Es besteht also die erhebliche Gefahr, daß bei Installation entsprechender Kleinkläranla­ gen bzw. deren Nachrüstung erhebliche Fehler gemacht werden, wodurch die prinzi­ piell geeigneten und vorhandenen Komponenten dennoch nicht die zu fordernde Klär­ leistung erbringen. Eine fachmännische Betreuung und Überwachung wäre daher ange­ raten, ist aber leider nicht immer vorhanden, weil sie vielleicht aus Kostengründen oder sonstigen Gründen nicht hinreichend in Anspruch genommen wird.
Ein solches Problem stellt sich insbesondere auch in vergleichsweise unterent­ wickelteren Ländern, wo derartige Kleinkläranlagen ebenfalls mehr und mehr Verwen­ dung finden sollen, um auch dort die Umwelt hinreichend zu schonen. Gerade dort fehlt es aber häufig an dem notwendigen Fachwissen, das sich in erster Linie auf eine hinreichende Erfahrung gründet. Die bei der Installation bzw. Einrichtung einer Klein­ kläranlage zu berücksichtigenden Parameter sind nämlich so komplex und miteinander verflochten, daß sie theoretisch häufig gar nicht vorbestimmbar sind, sondern am besten an der Kleinkläranlage selbst experimentell bestimmt bzw. gemessen werden. Der Erfindung liegt nach alledem die Aufgabe zugrunde, eine Mehrkammeran­ ordnung der eingangs genannten Gattung aufzuzeigen, deren Installation auch ohne geschultes Fachpersonal in sachgerechter Weise erfolgen kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die erfindungsge­ mäße Mehrkammeranordnung als mehrschaliger Behälter ausgebildet ist, der eine erste innere Kammer und wenigstens eine zweite weiter außen befindliche Kammer beinhal­ tet.
Erfindungsgemäß wird also eine geeignete Mehrkammeranordnung vorgefer­ tigt, und zwar als ein einheitlicher Behälter, der bereits in wenigstens zwei Kammern unterteilt ist, wobei insbesondere auch das Volumenverhältnis der Kammern für den zu erwartenden Abwasserdurchsatz vorgegeben ist.
Diese erfindungsgemäße Vorgehensweise hat also den Vorteil, daß ein entspre­ chender Behälter, der die benötigte Mehrkammeranordnung bereits beinhaltet, im Prinzip einfach nur noch an dem vorgesehenen Ort plaziert und mit entsprechenden Anschlüssen versehen werden muß. Für eine biologische Klärung des Abwassers müßte dann eine der Kammern noch mit einem geeigneten Aufwuchskörper bestückt werden. Auch dies kann ggf. schon vorinstalliert werden. Eine solche erfindungsgemäße Mehr­ kammeranordnung kann also prinzipiell zentral gefertigt und getestet werden und mit Garantie für die benötigen Parameter verschickt und anderweitig ohne größere Fach­ kontrolle aufgestellt werden.
Für die Ausbildung der wenigstens beiden Kammern könnte beispielsweise eine erste Kammer mit einem Mantel versehen werden, der wenigstens abschnittsweise hohlwandig bzw. mehrwandig ausgebildet ist. Vorzugsweise wird eine erste Kammer innen zentral angeordnet sein, während die wenigstens zweite Kammer diese erste Kammer koaxial umgibt. Dabei ist natürlich zu berücksichtigen, daß sich der Umfang des Behälters nach außen vergrößert, so daß die äußere Kammer eine geringere radiale Tiefe haben kann als die innere Kammer, so daß tatsächlich die äußere Kammer fast als Hohlmantel der inneren Kammer angesehen werden könnte.
Auch die erfindungsgemäße Mehrkammeranordnung weist vorzugsweise im we­ sentlichen die Form eines aufrechten Zylinders auf.
Aus statischen Gründen ist die äußere Wandung der inneren Kammer mit der Außenwandung bzw. weiter außen liegenden Wandung der nächsten Kammer mit Ver­ bindungselementen verbunden, um auch radiale Versteifungen des Gesamtbehälters zu erreichen. Dabei können die Verbindungselemente als in eine gewisse Tiefe der Kammer hinabreichende, Austauschöffnungen freilassende Trennwände ausgebildet sein. Gerade im Zusammenhang mit einer biologischen Klärung des Abwassers, aber auch im übrigen ist es vorteilhaft, wenn von dem zu klärenden Abwasser möglichst der gesamte Volumenbereich der jeweiligen Kammer für einen Durchfluß genutzt wird und nicht womöglich nur Oberflächenwasser bewegt wird. Deshalb ist es vorteilhaft, wenn das zufließende Wasser zunächst bis in die tiefsten Bereiche einer Kammer gezwungen wird und erst nach einem Wiederaufstieg in der Kammer zu einem Überlauf bzw. Ablauf gelangt. Deshalb könnte beispielsweise eine Trennwand, die dennoch einen Durchfluß möglichst um den gesamten Umfang der Kammer erlauben soll, bis knapp über den Boden der jeweiligen Kammer reichen, so daß zwischen dem unteren Ende der Trennwand und dem Boden der Kammer eine tiefliegende Austauschöffnung frei bleibt. Es könnten natürlich auch in der Trennwand verschiedene Austauschöffnungen freigelassen werden.
Damit das zu klärende Abwasser in der jeweiligen Kammer nicht nur auch bis in die Tiefe hinein das Volumen der jeweiligen Kammer ausnutzt, sondern auch in der waagerechten Ebene möglichst die gesamte Fläche der Kammer durchströmt, ist nach einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß die wenigstens eine äußere, im we­ sentlichen ringförmige Kammer, mittels einer von oben nach unten durchlaufenden, undurchlässigen Trennwand zur Ausbildung einer C-förmigen Kammer mit einem An­ fangs- und einem Endbereich durchtrennt ist, und daß ein Zufluß und ein Abfluß für diese Kammer auf den jeweiligen Seiten dieser Trennwand angeordnet sind.
Bevorzugt ist also für eine solche ringförmige Kammer eine Trennwand vorge­ sehen, die den Ring dieser Kammer durchbricht, so daß das zu klärende Abwasser gezwungen wird, von einem trennwandnahen Bereich um den gesamten Umfang der ringförmigen Kammer zu fließen, bis es auf der anderen Seite der Trennwand zu einem entsprechenden Ablauf gelangt, ohne daß es einen kürzeren Weg wählen könnte, der ihm durch die entsprechende Trennwand abgeschnitten wird.
Eine nächste Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß wenigstens eine der Kammern in ihrem unteren Bereich konisch engerwerdend ausgebildet ist. Bevorzugt würde ein 60°-Konus vorgesehen. Dadurch würden die im Abwasser enthaltenen sub­ versiven Stoffe in einer auf diese Weise entstehenden Mulde absinken und von hier un­ kompliziert wieder abgepumpt werden können.
Im Prinzip könnte ein erfindungsgemäßer Behälter einfach auf dem Erdboden aufgestellt werden. Bevorzugt ist aber vorgesehen, auch eine erfindungsgemäße Mehr­ kammeranordnung in dem Erdboden versenkt anzuordnen. Nach einer Weiterbildung weist der Behälter zusätzlich eine krempenartig nach außen vorragende Fußplatte auf. Diese würde nicht nur ein Aufstellen des Behälters begünstigen, indem der Schwer­ punkt des Behälters über einer größeren Fußplatte liegt und daher ein Umkippen des Behälters besser vermieden wird, sondern auch beim versenkten Eingraben des Behäl­ ters verhindert die radial auswärts vorragende Krempe, die sich in das umliegende Erd­ reich einkrallt ein Hochwandern oder eine sonstige Lageveränderung des Behälters im Erdreich. Insbesondere wenn die äußere Wandung des Behälters sich nach unten konisch verjüngt, würde diese durch den Konus verursachte Einschränkung die freiblei­ bende Krempenfläche noch vergrößern, so daß auf dieser Krempe auch bis zu einem geringeren Radius das Erdreich lasten kann. Natürlich wären auch andere als krempen­ artige Verkrallungen oder dergleichen Verankerungen im Boden denkbar. Die krempen­ artige Verbreiterung einer Fußplatte ist jedoch fertigungstechnisch besonders einfach mit besonders weitreichenden, sich sozusagen automatisch ergebenden Vorteilen. Aus thermisch-hydrologischen bzw. strömungs- und bautechnischen Gründen werden die Kammern beim erfindungsgemäßen Behälter bei bevorzugten Weiterbil­ dungen des erfindungsgemäßen Behälters in bestimmter Reihenfolge durchflossen. Sind drei konzentrische Kammern vorhanden, führt vorzugsweise ein Einlauf in die äußere Ringkammer, eine Überleitung in die innere, zentrale Kammer und ein weiterer Überlauf, sozusagen zurück in die mittlere Ringkammer und von dort führt ein Ablauf wieder aus dem Behälter hinaus.
Dabei kann der Dreikammer-Behälter als Mehrkammer-Faulgrube vorgesehen sein oder auch als Kompaktkläranlage, wobei entsprechend des vorgesehenen Durch­ flusses der Kammern in der inneren, zentralen Kammer ein biologischer Aufwuchskör­ per einbringbar ist, dem sowohl eine Vorklärung als auch eine Nachklärung zugeschaltet sind.
Bei einem Zweikammer-Behälter, der als Nachklärstufe, beispielsweise zu einer vorhandenen Mehrkammer-Faulgrube, vorgesehen ist, führt vorzugsweise ein Einlauf in die innere zentrale Kammer, ein Überlauf von dort in die äußere Ringkammer und ein Ablauf von dort aus dem Behälter heraus. Auch bei dieser Art der Ausbildung könnte ein biologischer Aufwuchskörper in die zentrale innere Kammer eingebracht werden.
Ein erfindungsgemäßer Zweikammer-Behälter kann aber auch als Zweikammer- Absetzgrube vorgesehen sein. Dann würde ein Durchfluß durch die Kammern bevor­ zugt zunächst in die äußere Ringkammer, dann in die innere Kammer und aus der inne­ ren Kammer heraus erfolgen, also im Prinzip umgekehrt als bei der Verwendung als biologischer Nachklärstufe.
Insbesondere könnte eine solche Zweikammer-Ausfaulgrube und eine Zwei­ kammer-Nachklärstufe zusammen in Reihe geschaltet werden, um so eine komplette vollbiologische Kleinkläranlage zu bilden, die optimale Klärleistungen garantiert.
Der erfindungsgemäße Behälter wird bevorzugt aus einem Kunststoff gefertigt, und zwar vorzugsweise aus Polyäthylen. Dabei kann der Behälter mittels extrudierter Elemente, z. B. Rohrstücke, zusammengesetzt werden, wobei die einzelnen Elemente miteinander verschweißt werden können.
Auf diese Weise kann, jedenfalls zur Herstellung eines konfektionierten Standard­ types eine erfindungsgemäße Mehrkammeranordnung relativ kostengünstig in großer Stückzahl gefertigt werden, wobei ein solcher Behälter in jeder Hinsicht robust und al­ terungs- und witterungsbeständig ist. Er kann also quasi unbesehen in jede beliebige Klimazone verschickt und dort eingesetzt werden, wobei eine lange Lebensdauer in jedem Falle erwartet werden kann. Auch die Beseitigung bzw. das Recycling eines solchen Kunststoffbehälters wäre umweltgerecht möglich.
Nur der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, daß jedenfalls über­ gangsweise der erfindungsgemäße Behälter auch ansonsten für die Schmutzwasser­ entsorgung, Wasseraufbereitung- und -aufbewahrung, Anwendung finden könnte. Die erfindungsgemäße Mehrkammeranordnung ist in diesem Sinne also beispielsweise auch transportabel.
Ausführungsbeispiele, aus denen sich auch weitere erfinderische Merkmale er­ geben, sind in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen zweischaligen erfindungsgemäßen Be­ hälter entlang der in Figur A-A bezeichneten Schnittlinie,
Fig. 2 eine Draufsicht auf den Behälter gem. Fig. 1,
Fig. 3 einen Längsschnitt mit Schweißnahtübersicht des Behälters gemäß Fig. 1,
Fig. 4 einen Längsschnitt entlang der in Fig. 5 mit A-A bezeichneten Schnittlinie durch einen dreischaligen erfindungsgemäßen Behälter,
Fig. 5 eine Teildraufsicht auf den Behälter gemäß Fig. 4,
Fig. 6 einen Längsschnitt durch den Behälter gemäß Fig. 5 entlang der in Fig. 5 mit B-B bezeichneten Schnittlinie,
Fig. 7 einen dreischaligen erfindungsgemäßen Behälter als Mehrkammer-Ausfaul­ grube im Längsschnitt,
Fig. 8 einen dreischaligen erfindungsgemäßen Behälter als vollbiologisch-techni­ sche Kompakt-Kleinkläranlagen im Längsschnitt,
Fig. 9 einen zweischaligen erfindungsgemäßen Behälter im Längsschnitt in Kom­ bination mit einem bestehenden Klärsystem,
Fig. 10 einen erfindungsgemäßen zweischaligen Behälter in Kombination mit einem weiteren erfindungsgemäßen zweischaligen Behälter, jeweils im Längsschnitt, als komplette Kleinkläranlage und
Fig. 11 einen zweischaligen erfindungsgemäßen Behälter in Kombination mit einem dreischaligen erfindungsgemäßen Behälter, jeweils im Längsschnitt, als komplette Kleinkläranlage.
Fig. 1 zeigt einen Längsschnitt, und zwar entlang der in Fig. 2 mit A-A bezeich­ neten Schnittlinie, durch einen erfindungsgemäßen zweischaligen Behälter, der aus Kunststoff gefertigt ist.
Der Behälter ist weitgehend in Form eines aufrechten Zylinders ausgebildet, wo­ bei sich die zweischalige Ausbildung dadurch ergibt, daß ein Außenrohr 1 als Außenwan­ dung einer äußeren Kammer mit einem inneren Rohr 2, das die Wandung einer inneren, zentralen Kammer bildet, koaxial angeordnet ist, wobei die beiden Rohre 1, 2 unter­ schiedliche Radien aufweisen.
Die Wandung der äußeren Kammer weist in ihrem unteren Bereich eine Konus­ fläche 3 auf, durch die nach unten hin der Radius der äußeren Kammer kleiner wird. In diesem nach unten enger werdenden Konus sammelt sich ein Dickstoffmaterial an, das von dort erleichtert entnommen, beispielsweise abgepumpt werden kann.
Die Seitenwandungen der Kammern sind auf einer Fundamentplatte bzw. Fuß­ platte 4 angeordnet, die krempenartig über den Radius des äußeren Rohres 1 vorsteht, wobei die radiale Ausdehnung dieser Krempe auch radial einwärts durch Ausbildung des Konus 3 vergrößert wird. Hierdurch läßt sich der erfindungsgemäße Behälter in einer stabileren Schwerpunktslage aufstellen; er läßt sich aber insbesondere auch besonders gut im Erdboden versenkt anordnen, wobei sich die Krempe der Fußplatte 4 mit dem Erdreich verzahnt und das Erdreich mit seinem Eigengewicht auf der Fuß­ platte 4 lastet, so daß eine sichere Fixierung des Behälters gewährleistet ist. Zwischen dem Konus 3 und der Fußplatte 4 sind Verstrebungen 5 angeordnet, die im wesent­ lichen als dreiecksförmige Platten ausgebildet sind.
Radial ausgerichtet befindet sich zwischen dem inneren Rohr 2 und dem äuße­ ren Rohr 1 eine Trennwand 6, die die ringförmige äußere Kammer in eine C-Form un­ terteilt, wobei allerdings diese Trennwand 6 nicht völlig bis zur Fußplatte 4 reicht, son­ dern eine kleine Durchlaßöffnung im Bereich der Schlammablagerungen im Konus 3 freiläßt. Das zu klärende Abwasser selbst wird aber wegen der Trennwand 6 gezwun­ gen, die gesamte Ringform der Kammer zu umlaufen.
In der äußeren Kammer sind weitere Aussteifungen 7 vorhanden, die in radialer Ausrichtung das innere Rohr 2 mit dem äußeren Rohr 1 verbinden, wobei in diesen Aus­ steifungen 7 jedoch Durchtrittsöffnungen für das Wasser freigelassen sind.
In dem inneren Behälter an dem inneren Rohr 2 ist ein Zwangsumlauf-Tauchrohr 8 angeordnet, durch das das zu klärende Abwasser gezwungen wird, auch in die Tiefe der inneren Kammer hinein das Volumen der Kammer auszunutzen. Vorzugsweise ist die innere Kammer vorgesehen, einen biologischen Aufwuchskörper aufzunehmen, auf dem Mikroorganismen zur biologischen Klärung des Abwassers angesiedelt sind. Insbe­ sondere dieser Tauchkörper soll von dem zu klärenden Abwasser in seinem gesamten Volumen, also auch bis in die Tiefe der Kammer hinein, durchströmt werden.
Einander etwa gegenüberliegend sind ein Einlaufrohr 10 und ein Auslaufrohr 9 angeordnet. Durch das Einlaufrohr 10 gelangt das zu klärende Abwasser in dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel unmittelbar in die innere Kammer. Durch das Tauchrohr 8 gelangt das Wasser von der inneren Kammer in die äußere Kammer, und durch das Auslaufrohr 9 gelangt das Wasser wieder aus dem Behälter heraus. Das Auslaufrohr 9 ist durch eine Schwimmschlamm-Rückhaltewand in der Weise geschützt, daß Schwimm­ schlamm nicht unmittelbar durch das Auslaufrohr 9 treten kann, sondern in dem Behäl­ ter zurückgehalten wird.
Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf den Behälter gemäß Fig. 1. Gleiche Bauelemente sind mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet wie in Fig. 1.
Aus der Draufsicht ist insbesondere die konzentrische Anordnung der Rohre 1, 2 zu erkennen sowie auch die Anordnungen der Rohre 9, 10 und der Wände 6, 7, 11. Auch die Behälterverstrebungen 5 sind auf dem krempenartigen Überstand der Fußplatte 4 zu sehen.
Fig. 3 zeigt nochmals einen Längsschnitt durch den Behälter gemäß Fig. 1. Dies­ mal ist auch eine Schweißnahtübersicht gegeben. Durch kurze Anmerkungen in der Zeichnung spricht diese Figur für sich selbst. Insbesondere ist aus dieser Fig. 3 zu erken­ nen, daß einzelne Elemente, insbesondere die Rohre 1, 2, aus Kunststoff extrudiert wer­ den und schließlich die einzelnen Elemente des Behälters miteinander verschweißt werden.
Die Fig. 4 zeigt einen Längsschnitt durch ein Ausführungsbeispiel eines dreischa­ ligen erfindungsgemäßen Behälters. Gleiche Bauelemente sind wieder mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet wie in Fig. 1. Außerdem sind in der Fig. 4 Strömungspfeile an­ gedeutet, die noch einmal deutlich machen, wie bei diesem Ausführungsbeispiel der Fluß des zu klärenden Abwassers durch den Behälter verläuft.
Bei dieser dreischaligen Ausführungsform ist ein weiteres konzentrisches Rohr 12 vorgesehen, das einen größeren Radius hat als das Rohr 1 und mit diesem Rohr 1 eine weitere Ringkammer als zusätzliche Außenkammer bildet. Auch diese weitere Ring­ kammer ist mit Aussteifungen 13, 13a versehen, die in radialer Ausrichtung eine Verbin­ dung zwischen dem äußeren Rohr 12 und dem nunmehr mittleren Rohr 1 bilden. Auch in dieser äußeren Ringkammer ist eine Trennwand 16 vorgesehen, die das zu klärende Abwasser in einen Kreislauf zwingt, bei dem weitgehend die gesamte Ringfläche dieses Ringraumes vom Wasser durchströmt werden muß.
Auch das äußere Rohr 12 ist mit der Fußplatte 4 verbunden, und zwar zusätzlich über Verstrebungen 15.
Der äußere Ringraum ist mit einem eigenen Einlaufrohr 14 ausgerüstet. Das Ein­ laufrohr 10 der inneren, zentralen Kammer wird somit zu einem Überlaufrohr zwischen diesem äußeren Ringraum und der zentralen Kammer. Das Auslaufrohr 9 führt unverän­ dert aus der nunmehr mittleren Ringkammer aus dem Behälter heraus, allerdings nun durch die äußere, zusätzliche Ringkammer hindurchgeführt.
Bei dem in Fig. 4 gezeigten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Be­ hälters tritt also entsprechend der Strömungspfeile das zu klärende Abwasser zunächst durch das Einlaufrohr 14 in die äußere Ringkammer ein, durchläuft diese äußere Ring­ kammer bis in die Tiefe hinein und über den gesamten Umfang dieser äußeren Ring­ kammer bis hin zum nunmehrigen Überlaufrohr 10, durch das es in die innere, zentrale Kammer eintritt. Hier wird es insbesondere durch das Tauchrohr 8 in die Tiefe gezwun­ gen, weil es nur durch das Tauchrohr 8 in die nunmehr mittlere Ringkammer gelangen kann, aus der es dann wiederum durch das Auslaufrohr 9, insgesamt aus dem Behälter herausgelangt. Auch die mittlere Ringkammer wird von dem Wasser bis in die Tiefe und über den gesamten Umfang durchströmt. Dies ergibt sich insbesondere durch die An­ ordnung und Zuordnung der jeweiligen Rohre 8, 9, 10, 14 und der Trennwände 6, 16.
Dieses Strömungsmuster in waagerechter Ebene ist insbesondere aus der Fig. 5 zu er­ kennen, wie eine Teildraufsicht auf den Behälter gemäß Fig. 4 zeigt, und in der gleiche Bauelemente mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet sind wie in Fig. 4.
Aus der Fig. 5 ist außerdem erkennbar, daß auch in der äußeren Ringkammer zum Schutz des nunmehrigen Überlaufrohres 10 eine Schwimmschlamm-Rückhalte­ wand 17 vorgesehen ist.
Fig. 6 zeigt einen weiteren Längsschnitt durch den Behälter gemäß Fig. 4. Dabei zeigt die Fig. 4 einen Längsschnitt entlang der mit A-A bezeichneten Schnittlinie gemäß Fig. 5 und die Fig. 6 einen Längsschnitt entlang der Schnittlinie B-B aus der Fig. 5. Auch in dieser Fig. 6 sind wiederum gleiche Bauelemente mit den gleichen Bezugszahlen be­ zeichnet wie in den vorhergehenden Figuren.
Fig. 7 zeigt schematisch ein einfaches Verwendungsbeispiel eines erfindungsge­ mäßen, dreischaligen Behälters. Es sind im Längsschnitt die aus drei konzentrischen Rohren gebildeten drei Schalen des Behälters zu erkennen. Die jeweils flüssigkeitslei­ tenden Verbindungen sind als Rohre angedeutet, die mit schwarzen Balken symbo­ lisiert sind.
Bei diesem einfachen Verwendungsbeispiel wird ein dreischaliger Behälter als Mehrkammer-Ausfaulgrube verwendet. Die Kammern dienen also im wesentlichen zum Absetzen von Dickstoffen aus dem zu klärenden Abwasser, wobei die Kammern anson­ sten leer bleiben, das heißt ohne einen biologischen Aufwuchskörper zur eigentlichen Klärung des Abwassers bleiben.
Wie durch die angedeuteten Rohre erkennbar, gelangt das Abwasser zunächst in den äußeren Ringraum, dann in die mittlere, zentrale Kammer, dann in den mittleren Ringraum und von dort aus dem Behälter heraus.
Fig. 8 zeigt ein nächstes Verwendungsbeispiel für einen erfindungsgemäßen, dreischaligen Behälter. Der Behälter entspricht dem Behälter gemäß Fig. 7. Diesmal wird dieser Behälter aber nicht als Mehrkammer-Faulgrube genutzt, sondern als komplette vollbiologisch-technische Kompaktkleinkläranlage verwendet. Dazu ist mit einer Rauten- Schraffur in der inneren, zentralen Kammer ein biologischer Aufwuchskörper angedeu­ tet, der in diese Kammer eingebracht ist und auf dem geeignete Mikroorganismen an­ gesiedelt sind, wodurch diese zentrale Kammer nunmehr zur technisch-biologischen Kammer wird. Damit findet aber allein dieser kompakte dreischalige, erfindungsge­ mäße Behälter Verwendung als völlig vollständige Kleinkläranlage, die in der dargestell­ ten Weise vorgefertigt sein kann, so daß sie an beliebigen Orten sofort funktionsfähig aufgestellt oder eingegraben werden kann.
Fig. 9 zeigt ein nächstes Verwendungsbeispiel, bei dem ein zweischaliger, erfin­ dungsgemäßer Behälter als Nachrüstsatz zur Nachklärung für ein bestehendes Klärsy­ stem, z. B. eine alte Mehrkammer-Faulgrube, verwendet wird. Das Einlaufrohr für den er­ findungsgemäßen Behälter wird mit diesem bestehenden Klärsystem verbunden. Das Wasser gelangt in die zentrale, innere Kammer, die wiederum mit einem Auf­ wuchskörper ausgerüstet und von dort durch ein Tauchrohr in die äußere Ringkammer und von dort wiederum heraus. Die Schnittdarstellung gemäß Fig. 9 des erfindungsge­ mäßen Behälters entspricht also im wesentlichen der Darstellung gemäß Fig. 1.
Mit Hilfe eines solchen zweischaligen Behälters kann also, ebenfalls sofort funk­ tionsfähig aufstellbar und mit allen notwendigen Parametern abgestimmt, vorgefer­ tigt, ein bestehendes Klärsystem in einfacher und funktionssicherer Weise zu einer technisch-biologischen Kleinkläranlage nachgerüstet werden, die auch moderne Stan­ dards gewährleistet.
Fig. 10 zeigt eine Kombinationsmöglichkeit zweier erfindungsgemäßer, zweischa­ liger Behälter, bei der der erste Behälter als Zweikammer-Absetzgrube verwendet wird und der zweite Behälter, wie in Fig. 9, als Nachklärungseinheit verwendet wird. Dazu sind beide Behälter miteinander verbunden. Der Abwasserdurchlauf ist bei der Zwei­ kammer-Absetzgrube, als die der erste Behälter ausgebildet ist, anders, im wesentli­ chen umgekehrt, als im zweiten Behälter, der für die Nachklärung verwendet wird. Bei dem ersten Behälter gelangt nämlich das Abwasser zunächst in die äußere Ringkammer und von dort in die zentrale Kammer, aus der es dann über ein Tauchrohr aus dem Be­ hälter unmittelbar hinausgelangt, und zwar in die Nachklärstufe.
Fig. 11 zeigt ein vergleichbares Verwendungsbeispiel zur Fig. 10. Diesmal ist aber als erster Behälter ein dreischaliger, erfindungsgemäßer Behälter vorgesehen, der im wesentlichen entsprechend der Fig. 7 als Mehrkammer-Ausfaulgrube mit drei Kammern vorgesehen ist und entsprechend Fig. 10 mit einem zweischaligen erfindungsgemäßen Behälter als Nachklärungsstufe verbunden ist. Damit zeigt die Fig. 11 eine komplette vollbiologische-technische Kleinkläranlage auf, die auch modernste und höchste An­ sprüche an eine Abwasserklärung gewährleistet, und die sozusagen an jedem beliebi­ gen Ort der Welt, unabhängig von dem dortigen fachmännischen oder handwerklichen Know-How, weil entsprechende Behälter als Komplettlösung vorgefertigt und korrekt konzipiert sind, nur noch verschickt und aufgestellt werden müssen.

Claims (19)

1. Mehrkammeranordnung mit wenigstens zwei miteinander flüssigkeitsleitend verbundenen Kammern für eine Kläranlage, dadurch gekennzeichnet, daß sie als mehrschaliger Behälter ausgebildet ist, der eine erste innere Kammer und wenigstens eine zweite weiter außen befindliche Kammer beinhaltet.
2. Mehrkammeranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel der ersten Kammer zur Ausbildung der wenigstens zweiten Kammer zumindest über einen Abschnitt mehr- bzw. hohlwandig ausgebildet ist.
3. Mehrkammeranordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die innere erste Kammer zentral angeordnet ist und daß die wenigstens zweite Kammer die zentrale Kammer koaxial umgibt.
4. Mehrkammeranordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter im wesentlichen in Form eines aufrechten Zylinders ausgebildet ist.
5. Mehrkammeranordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Wandung (Rohr 1, 12) der weiter außen befindlichen Kammer mit der nächsten Wandung (Rohr 2, 1) der weiter innen befindlichen Kammer über Verbin­ dungselemente (6, 7, 16) statisch miteinander verbunden ist.
6. Mehrkammeranordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (6, 7, 16) als in eine gewisse Tiefe der Kammer hinabreichende, Austauschöffnungen freilassende Trennwände ausgebildet sind.
7. Mehrkammeranordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die wenigstens eine äußere, im wesentlichen ringförmige Kammer, mittels einer von oben nach unten durchlaufenden, undurchlässigen Trennwand (6, 16) zur Ausbildung einer C-förmigen Kammer mit einem Anfangs- und einem Endbereich durchtrennt ist, und daß ein Zufluß (10, 14) und ein Abfluß (9, 10) für diese Kammer auf den jeweiligen Seiten dieser Trennwand (6, 16) angeordnet sind.
8. Mehrkammeranordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Kammern in ihrem unteren Bereich konisch enger werdend ausgebildet ist.
9. Mehrkammeranordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter zum Eingraben oder einem sonsti­ gen versenkten Einbau vorgesehen ist.
10. Mehrkammeranordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter eine krempenartig nach außen vorragende Fußplatte (4) aufweist.
11. Mehrkammeranordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer konzentrischen Anordnung von drei Kammern ein Einlauf (14) in die äußere Ringkammer führt, eine Überleitung (10) in die innere, zentrale Kammer führt, ein Überlauf (8) in die mittlere Ringkammer führt und von dort ein Ablauf (9) wieder aus dem Behälter hinausführt.
12. Mehrkammeranordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Dreikammer-Behälter als Mehrkammer-Faulgrube vorgesehen ist.
13. Mehrkammeranordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Dreikammer-Behälter als Kompaktkläranlage vorgesehen ist, in dessen innere, zentrale Kammer ein biologischer Aufwuchskörper einbringbar ist.
14. Mehrkammeranordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer konzentrischen Anordnung von zwei Kammern ein Einlauf (10) in die innere zentrale Kammer führt, ein Überlauf (8) von dort in die äußere Ringkammer führt und ein Ablauf (9) von dort aus dem Behälter hinausführt.
15. Mehrkammeranordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der zweikammer-Behälter als Nachklärstufe vorgesehen ist, in dessen innere, zentrale Kammer ein biologischer Aufwuchskörper einbringbar ist.
16. Mehrkammeranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Zweikammer-Behälter als Zweikammer-Absetz­ grube vorgesehen ist.
17. Mehrkammeranordnung nach Anspruch 15 und 16, dadurch gekennzeichnet, daß zwei hintereinander geschaltete bzw. in Reihe geschaltete Zweikammer-Behälter als komplette vollbiologische Kleinkläranlage vorgesehen sind.
18. Mehrkammeranordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter aus einem Kunststoff, vorzugs­ weise aus Polyäthylen, gefertigt ist.
19. Mehrkammeranordnung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß er mittels extrudierter Elemente aufgebaut, vorzugsweise geschweißt ist.
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