DE19945985A1 - Mehrkammeranordnung für eine Kläranlage - Google Patents
Mehrkammeranordnung für eine KläranlageInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Mehrkammeranordnung mit wenigstens zwei miteinander flüssigkeitsleitend verbundenen Kammern für eine Kläranlage. DOLLAR A Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Mehrkammeranordnung aufzuzeigen, deren Installation auch ohne geschultes Fachpersonal in sachgerechter Weise erfolgen kann. DOLLAR A Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die erfindungsgemäße Mehrkammeranordnung als mehrschaliger Behälter ausgebildet ist, der eine erste innere Kammer und wenigstens eine zweite weiter außen befindliche Kammer beinhaltet.
Description
Die Erfindung betrifft eine Mehrkammeranordnung mit wenigstens zwei mitein
ander flüssigkeitsleitend verbundenen Kammern für eine Kläranlage.
Insbesondere sind von der vorgenannten Gattung sogenannte Kleinkläranlagen
betroffen, also keine größeren Kläranlagen, die die Abwässer gesammelt für eine ganze
Gemeinde klären; vielmehr sind Kleinkläranlagen oder Hauskläranlagen gemeint, die das
Abwasser von Einfamilienhäusern oder Häusern mit mehreren Wohneinheiten klären.
Derartige vereinzelt stehende Kläranlagen finden sich vorrangig in ländlicheren
Gebieten, in denen sich ein flächendeckender Anschluß der Häuser an eine Gemeinde
kläranlage und die damit verbundene Erschließung der einzelnen Grundstücke finanziell
nicht lohnt.
Andererseits kann heutzutage auch bei derartigen Kleinkläranlagen kein Zuge
ständnis mehr hinsichtlich der Klärleistung und der daraus resultierenden Qualität des
gereinigten Abwassers gemacht werden, da gerade in diesen ländlichen Gebieten ein
Umweltschutz besonders wichtig ist. Es müssen also auch die Kleinkläranlagen eine Klär
leistung haben, die den Ansprüchen an eine sonstige Kläranlage genügt.
Aus früheren Zeiten sind häufig als Kleinkläranlagen in ländlichen Gebieten noch
sogenannte Mehrkammer-Ausfaulgruben vorhanden, bei denen eine eigentliche
Klärung des Abwassers gar nicht stattfindet, sondern lediglich im wesentlichen eine Ab
setzung der im Abwasser enthaltenen Dickstoffe in den entsprechenden mehreren
Kammern, durch die das zu klärende Abwasser nach und nach per Überläufe geleitet
wird. Für derartige Ausfaulgruben werden üblicherweise drei Kammern erstellt, und
zwar nebeneinander bzw. hintereinander in den Erdboden, beispielsweise hinter einem
Haus, eingegraben bzw. versenkt. Die einzelnen Kammern sind zumeist zylindrisch als
aufrechte Zylinder ausgebildet, und zwar üblicherweise mit Hilfe von mehreren über
einander gesetzten Betonringen. Eine solche Ausbildung einer Mehrkammer-Ausfaul
grube ist relativ preisgünstig, so daß sie vom Hauseigentümer bevorzugt wird, wenn sie
entsprechend von der Gemeinde zugelassen wird.
Entsprechend des heutigen Standards der Anforderungen an eine Abwasserklä
rung müssen derartige Ausfaulgruben aber mit einer Nachkläreinheit ausgerüstet
werden, die für eine Klärung des eigentlichen, aus der Ausfaulgrube wieder heraus
fließenden Abwassers sorgt. Hierfür kommt in erster Linie eine biologische Nachklärung
in Betracht, für die das zu klärende Abwasser in mindestens eine weitere Grube geleitet
wird, in der ein Aufwuchskörper für Mikroorganismen eingebracht ist, die sich auf
diesem Aufwuchskörper ansiedeln und für eine Klärung des Abwassers sorgen. Dabei
handelt es sich häufig um einen aeroben Vorgang, für den die Mikroorganismen mit
Luft, beispielsweise mit Hilfe einer Luftsprudeleinrichtung, versorgt werden müssen.
Für eine solche Nachklärung müßte also eine vorhandene Ausfaulgrube um eine
weitere Kammer ergänzt werden oder, beispielsweise durch Unterteilung einer vorhan
denen Kammer anders aufgeteilt werden, wobei aber gerade die Aufteilung bzw. auch
die Zuordnung einer weiteren Kammer erhebliches Fachwissen voraussetzt, da die je
weiligen Volumenverhältnisse der Kammern auf den Bedarf, also den Abwasseranfall
bzw. die Anzahl der in dem zugeordneten Haus vorhandenen Bewohner abgestimmt
werden muß. Auch der Aufbau einer Ausfaulgrube selbst erfordert erhebliches Fachwis
sen, das leicht von den Erstellern oder Verwendern der Ausfaulgrube unterschätzt wird.
Es besteht also die erhebliche Gefahr, daß bei Installation entsprechender Kleinkläranla
gen bzw. deren Nachrüstung erhebliche Fehler gemacht werden, wodurch die prinzi
piell geeigneten und vorhandenen Komponenten dennoch nicht die zu fordernde Klär
leistung erbringen. Eine fachmännische Betreuung und Überwachung wäre daher ange
raten, ist aber leider nicht immer vorhanden, weil sie vielleicht aus Kostengründen
oder sonstigen Gründen nicht hinreichend in Anspruch genommen wird.
Ein solches Problem stellt sich insbesondere auch in vergleichsweise unterent
wickelteren Ländern, wo derartige Kleinkläranlagen ebenfalls mehr und mehr Verwen
dung finden sollen, um auch dort die Umwelt hinreichend zu schonen. Gerade dort
fehlt es aber häufig an dem notwendigen Fachwissen, das sich in erster Linie auf eine
hinreichende Erfahrung gründet. Die bei der Installation bzw. Einrichtung einer Klein
kläranlage zu berücksichtigenden Parameter sind nämlich so komplex und miteinander
verflochten, daß sie theoretisch häufig gar nicht vorbestimmbar sind, sondern am
besten an der Kleinkläranlage selbst experimentell bestimmt bzw. gemessen werden.
Der Erfindung liegt nach alledem die Aufgabe zugrunde, eine Mehrkammeran
ordnung der eingangs genannten Gattung aufzuzeigen, deren Installation auch ohne
geschultes Fachpersonal in sachgerechter Weise erfolgen kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die erfindungsge
mäße Mehrkammeranordnung als mehrschaliger Behälter ausgebildet ist, der eine erste
innere Kammer und wenigstens eine zweite weiter außen befindliche Kammer beinhal
tet.
Erfindungsgemäß wird also eine geeignete Mehrkammeranordnung vorgefer
tigt, und zwar als ein einheitlicher Behälter, der bereits in wenigstens zwei Kammern
unterteilt ist, wobei insbesondere auch das Volumenverhältnis der Kammern für den zu
erwartenden Abwasserdurchsatz vorgegeben ist.
Diese erfindungsgemäße Vorgehensweise hat also den Vorteil, daß ein entspre
chender Behälter, der die benötigte Mehrkammeranordnung bereits beinhaltet, im
Prinzip einfach nur noch an dem vorgesehenen Ort plaziert und mit entsprechenden
Anschlüssen versehen werden muß. Für eine biologische Klärung des Abwassers müßte
dann eine der Kammern noch mit einem geeigneten Aufwuchskörper bestückt werden.
Auch dies kann ggf. schon vorinstalliert werden. Eine solche erfindungsgemäße Mehr
kammeranordnung kann also prinzipiell zentral gefertigt und getestet werden und mit
Garantie für die benötigen Parameter verschickt und anderweitig ohne größere Fach
kontrolle aufgestellt werden.
Für die Ausbildung der wenigstens beiden Kammern könnte beispielsweise eine
erste Kammer mit einem Mantel versehen werden, der wenigstens abschnittsweise
hohlwandig bzw. mehrwandig ausgebildet ist. Vorzugsweise wird eine erste Kammer
innen zentral angeordnet sein, während die wenigstens zweite Kammer diese erste
Kammer koaxial umgibt. Dabei ist natürlich zu berücksichtigen, daß sich der Umfang des
Behälters nach außen vergrößert, so daß die äußere Kammer eine geringere radiale
Tiefe haben kann als die innere Kammer, so daß tatsächlich die äußere Kammer fast als
Hohlmantel der inneren Kammer angesehen werden könnte.
Auch die erfindungsgemäße Mehrkammeranordnung weist vorzugsweise im we
sentlichen die Form eines aufrechten Zylinders auf.
Aus statischen Gründen ist die äußere Wandung der inneren Kammer mit der
Außenwandung bzw. weiter außen liegenden Wandung der nächsten Kammer mit Ver
bindungselementen verbunden, um auch radiale Versteifungen des Gesamtbehälters zu
erreichen. Dabei können die Verbindungselemente als in eine gewisse Tiefe der
Kammer hinabreichende, Austauschöffnungen freilassende Trennwände ausgebildet
sein. Gerade im Zusammenhang mit einer biologischen Klärung des Abwassers, aber
auch im übrigen ist es vorteilhaft, wenn von dem zu klärenden Abwasser möglichst der
gesamte Volumenbereich der jeweiligen Kammer für einen Durchfluß genutzt wird und
nicht womöglich nur Oberflächenwasser bewegt wird. Deshalb ist es vorteilhaft, wenn
das zufließende Wasser zunächst bis in die tiefsten Bereiche einer Kammer gezwungen
wird und erst nach einem Wiederaufstieg in der Kammer zu einem Überlauf bzw.
Ablauf gelangt. Deshalb könnte beispielsweise eine Trennwand, die dennoch einen
Durchfluß möglichst um den gesamten Umfang der Kammer erlauben soll, bis knapp
über den Boden der jeweiligen Kammer reichen, so daß zwischen dem unteren Ende
der Trennwand und dem Boden der Kammer eine tiefliegende Austauschöffnung frei
bleibt. Es könnten natürlich auch in der Trennwand verschiedene Austauschöffnungen
freigelassen werden.
Damit das zu klärende Abwasser in der jeweiligen Kammer nicht nur auch bis in
die Tiefe hinein das Volumen der jeweiligen Kammer ausnutzt, sondern auch in der
waagerechten Ebene möglichst die gesamte Fläche der Kammer durchströmt, ist nach
einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß die wenigstens eine äußere, im we
sentlichen ringförmige Kammer, mittels einer von oben nach unten durchlaufenden,
undurchlässigen Trennwand zur Ausbildung einer C-förmigen Kammer mit einem An
fangs- und einem Endbereich durchtrennt ist, und daß ein Zufluß und ein Abfluß für
diese Kammer auf den jeweiligen Seiten dieser Trennwand angeordnet sind.
Bevorzugt ist also für eine solche ringförmige Kammer eine Trennwand vorge
sehen, die den Ring dieser Kammer durchbricht, so daß das zu klärende Abwasser
gezwungen wird, von einem trennwandnahen Bereich um den gesamten Umfang der
ringförmigen Kammer zu fließen, bis es auf der anderen Seite der Trennwand zu einem
entsprechenden Ablauf gelangt, ohne daß es einen kürzeren Weg wählen könnte, der
ihm durch die entsprechende Trennwand abgeschnitten wird.
Eine nächste Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß wenigstens eine der
Kammern in ihrem unteren Bereich konisch engerwerdend ausgebildet ist. Bevorzugt
würde ein 60°-Konus vorgesehen. Dadurch würden die im Abwasser enthaltenen sub
versiven Stoffe in einer auf diese Weise entstehenden Mulde absinken und von hier un
kompliziert wieder abgepumpt werden können.
Im Prinzip könnte ein erfindungsgemäßer Behälter einfach auf dem Erdboden
aufgestellt werden. Bevorzugt ist aber vorgesehen, auch eine erfindungsgemäße Mehr
kammeranordnung in dem Erdboden versenkt anzuordnen. Nach einer Weiterbildung
weist der Behälter zusätzlich eine krempenartig nach außen vorragende Fußplatte auf.
Diese würde nicht nur ein Aufstellen des Behälters begünstigen, indem der Schwer
punkt des Behälters über einer größeren Fußplatte liegt und daher ein Umkippen des
Behälters besser vermieden wird, sondern auch beim versenkten Eingraben des Behäl
ters verhindert die radial auswärts vorragende Krempe, die sich in das umliegende Erd
reich einkrallt ein Hochwandern oder eine sonstige Lageveränderung des Behälters im
Erdreich. Insbesondere wenn die äußere Wandung des Behälters sich nach unten
konisch verjüngt, würde diese durch den Konus verursachte Einschränkung die freiblei
bende Krempenfläche noch vergrößern, so daß auf dieser Krempe auch bis zu einem
geringeren Radius das Erdreich lasten kann. Natürlich wären auch andere als krempen
artige Verkrallungen oder dergleichen Verankerungen im Boden denkbar. Die krempen
artige Verbreiterung einer Fußplatte ist jedoch fertigungstechnisch besonders einfach
mit besonders weitreichenden, sich sozusagen automatisch ergebenden Vorteilen.
Aus thermisch-hydrologischen bzw. strömungs- und bautechnischen Gründen
werden die Kammern beim erfindungsgemäßen Behälter bei bevorzugten Weiterbil
dungen des erfindungsgemäßen Behälters in bestimmter Reihenfolge durchflossen.
Sind drei konzentrische Kammern vorhanden, führt vorzugsweise ein Einlauf in die
äußere Ringkammer, eine Überleitung in die innere, zentrale Kammer und ein weiterer
Überlauf, sozusagen zurück in die mittlere Ringkammer und von dort führt ein Ablauf
wieder aus dem Behälter hinaus.
Dabei kann der Dreikammer-Behälter als Mehrkammer-Faulgrube vorgesehen
sein oder auch als Kompaktkläranlage, wobei entsprechend des vorgesehenen Durch
flusses der Kammern in der inneren, zentralen Kammer ein biologischer Aufwuchskör
per einbringbar ist, dem sowohl eine Vorklärung als auch eine Nachklärung zugeschaltet
sind.
Bei einem Zweikammer-Behälter, der als Nachklärstufe, beispielsweise zu einer
vorhandenen Mehrkammer-Faulgrube, vorgesehen ist, führt vorzugsweise ein Einlauf in
die innere zentrale Kammer, ein Überlauf von dort in die äußere Ringkammer und ein
Ablauf von dort aus dem Behälter heraus. Auch bei dieser Art der Ausbildung könnte
ein biologischer Aufwuchskörper in die zentrale innere Kammer eingebracht werden.
Ein erfindungsgemäßer Zweikammer-Behälter kann aber auch als Zweikammer-
Absetzgrube vorgesehen sein. Dann würde ein Durchfluß durch die Kammern bevor
zugt zunächst in die äußere Ringkammer, dann in die innere Kammer und aus der inne
ren Kammer heraus erfolgen, also im Prinzip umgekehrt als bei der Verwendung als
biologischer Nachklärstufe.
Insbesondere könnte eine solche Zweikammer-Ausfaulgrube und eine Zwei
kammer-Nachklärstufe zusammen in Reihe geschaltet werden, um so eine komplette
vollbiologische Kleinkläranlage zu bilden, die optimale Klärleistungen garantiert.
Der erfindungsgemäße Behälter wird bevorzugt aus einem Kunststoff gefertigt,
und zwar vorzugsweise aus Polyäthylen. Dabei kann der Behälter mittels extrudierter
Elemente, z. B. Rohrstücke, zusammengesetzt werden, wobei die einzelnen Elemente
miteinander verschweißt werden können.
Auf diese Weise kann, jedenfalls zur Herstellung eines konfektionierten Standard
types eine erfindungsgemäße Mehrkammeranordnung relativ kostengünstig in großer
Stückzahl gefertigt werden, wobei ein solcher Behälter in jeder Hinsicht robust und al
terungs- und witterungsbeständig ist. Er kann also quasi unbesehen in jede beliebige
Klimazone verschickt und dort eingesetzt werden, wobei eine lange Lebensdauer in
jedem Falle erwartet werden kann. Auch die Beseitigung bzw. das Recycling eines
solchen Kunststoffbehälters wäre umweltgerecht möglich.
Nur der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, daß jedenfalls über
gangsweise der erfindungsgemäße Behälter auch ansonsten für die Schmutzwasser
entsorgung, Wasseraufbereitung- und -aufbewahrung, Anwendung finden könnte. Die
erfindungsgemäße Mehrkammeranordnung ist in diesem Sinne also beispielsweise auch
transportabel.
Ausführungsbeispiele, aus denen sich auch weitere erfinderische Merkmale er
geben, sind in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen zweischaligen erfindungsgemäßen Be
hälter entlang der in Figur A-A bezeichneten Schnittlinie,
Fig. 2 eine Draufsicht auf den Behälter gem. Fig. 1,
Fig. 3 einen Längsschnitt mit Schweißnahtübersicht des Behälters gemäß Fig. 1,
Fig. 4 einen Längsschnitt entlang der in Fig. 5 mit A-A bezeichneten Schnittlinie
durch einen dreischaligen erfindungsgemäßen Behälter,
Fig. 5 eine Teildraufsicht auf den Behälter gemäß Fig. 4,
Fig. 6 einen Längsschnitt durch den Behälter gemäß Fig. 5 entlang der in Fig. 5
mit B-B bezeichneten Schnittlinie,
Fig. 7 einen dreischaligen erfindungsgemäßen Behälter als Mehrkammer-Ausfaul
grube im Längsschnitt,
Fig. 8 einen dreischaligen erfindungsgemäßen Behälter als vollbiologisch-techni
sche Kompakt-Kleinkläranlagen im Längsschnitt,
Fig. 9 einen zweischaligen erfindungsgemäßen Behälter im Längsschnitt in Kom
bination mit einem bestehenden Klärsystem,
Fig. 10 einen erfindungsgemäßen zweischaligen Behälter in Kombination mit
einem weiteren erfindungsgemäßen zweischaligen Behälter, jeweils im
Längsschnitt, als komplette Kleinkläranlage und
Fig. 11 einen zweischaligen erfindungsgemäßen Behälter in Kombination mit
einem
dreischaligen erfindungsgemäßen Behälter, jeweils im Längsschnitt, als
komplette Kleinkläranlage.
Fig. 1 zeigt einen Längsschnitt, und zwar entlang der in Fig. 2 mit A-A bezeich
neten Schnittlinie, durch einen erfindungsgemäßen zweischaligen Behälter, der aus
Kunststoff gefertigt ist.
Der Behälter ist weitgehend in Form eines aufrechten Zylinders ausgebildet, wo
bei sich die zweischalige Ausbildung dadurch ergibt, daß ein Außenrohr 1 als Außenwan
dung einer äußeren Kammer mit einem inneren Rohr 2, das die Wandung einer inneren,
zentralen Kammer bildet, koaxial angeordnet ist, wobei die beiden Rohre 1, 2 unter
schiedliche Radien aufweisen.
Die Wandung der äußeren Kammer weist in ihrem unteren Bereich eine Konus
fläche 3 auf, durch die nach unten hin der Radius der äußeren Kammer kleiner wird. In
diesem nach unten enger werdenden Konus sammelt sich ein Dickstoffmaterial an, das
von dort erleichtert entnommen, beispielsweise abgepumpt werden kann.
Die Seitenwandungen der Kammern sind auf einer Fundamentplatte bzw. Fuß
platte 4 angeordnet, die krempenartig über den Radius des äußeren Rohres 1 vorsteht,
wobei die radiale Ausdehnung dieser Krempe auch radial einwärts durch Ausbildung
des Konus 3 vergrößert wird. Hierdurch läßt sich der erfindungsgemäße Behälter in
einer stabileren Schwerpunktslage aufstellen; er läßt sich aber insbesondere auch
besonders gut im Erdboden versenkt anordnen, wobei sich die Krempe der Fußplatte 4
mit dem Erdreich verzahnt und das Erdreich mit seinem Eigengewicht auf der Fuß
platte 4 lastet, so daß eine sichere Fixierung des Behälters gewährleistet ist. Zwischen
dem Konus 3 und der Fußplatte 4 sind Verstrebungen 5 angeordnet, die im wesent
lichen als dreiecksförmige Platten ausgebildet sind.
Radial ausgerichtet befindet sich zwischen dem inneren Rohr 2 und dem äuße
ren Rohr 1 eine Trennwand 6, die die ringförmige äußere Kammer in eine C-Form un
terteilt, wobei allerdings diese Trennwand 6 nicht völlig bis zur Fußplatte 4 reicht, son
dern eine kleine Durchlaßöffnung im Bereich der Schlammablagerungen im Konus 3
freiläßt. Das zu klärende Abwasser selbst wird aber wegen der Trennwand 6 gezwun
gen, die gesamte Ringform der Kammer zu umlaufen.
In der äußeren Kammer sind weitere Aussteifungen 7 vorhanden, die in radialer
Ausrichtung das innere Rohr 2 mit dem äußeren Rohr 1 verbinden, wobei in diesen Aus
steifungen 7 jedoch Durchtrittsöffnungen für das Wasser freigelassen sind.
In dem inneren Behälter an dem inneren Rohr 2 ist ein Zwangsumlauf-Tauchrohr
8 angeordnet, durch das das zu klärende Abwasser gezwungen wird, auch in die Tiefe
der inneren Kammer hinein das Volumen der Kammer auszunutzen. Vorzugsweise ist
die innere Kammer vorgesehen, einen biologischen Aufwuchskörper aufzunehmen, auf
dem Mikroorganismen zur biologischen Klärung des Abwassers angesiedelt sind. Insbe
sondere dieser Tauchkörper soll von dem zu klärenden Abwasser in seinem gesamten
Volumen, also auch bis in die Tiefe der Kammer hinein, durchströmt werden.
Einander etwa gegenüberliegend sind ein Einlaufrohr 10 und ein Auslaufrohr 9
angeordnet. Durch das Einlaufrohr 10 gelangt das zu klärende Abwasser in dem in Fig. 1
gezeigten Ausführungsbeispiel unmittelbar in die innere Kammer. Durch das Tauchrohr
8 gelangt das Wasser von der inneren Kammer in die äußere Kammer, und durch das
Auslaufrohr 9 gelangt das Wasser wieder aus dem Behälter heraus. Das Auslaufrohr 9 ist
durch eine Schwimmschlamm-Rückhaltewand in der Weise geschützt, daß Schwimm
schlamm nicht unmittelbar durch das Auslaufrohr 9 treten kann, sondern in dem Behäl
ter zurückgehalten wird.
Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf den Behälter gemäß Fig. 1. Gleiche Bauelemente
sind mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet wie in Fig. 1.
Aus der Draufsicht ist insbesondere die konzentrische Anordnung der Rohre 1, 2
zu erkennen sowie auch die Anordnungen der Rohre 9, 10 und der Wände 6, 7, 11. Auch
die Behälterverstrebungen 5 sind auf dem krempenartigen Überstand der Fußplatte 4
zu sehen.
Fig. 3 zeigt nochmals einen Längsschnitt durch den Behälter gemäß Fig. 1. Dies
mal ist auch eine Schweißnahtübersicht gegeben. Durch kurze Anmerkungen in der
Zeichnung spricht diese Figur für sich selbst. Insbesondere ist aus dieser Fig. 3 zu erken
nen, daß einzelne Elemente, insbesondere die Rohre 1, 2, aus Kunststoff extrudiert wer
den und schließlich die einzelnen Elemente des Behälters miteinander verschweißt
werden.
Die Fig. 4 zeigt einen Längsschnitt durch ein Ausführungsbeispiel eines dreischa
ligen erfindungsgemäßen Behälters. Gleiche Bauelemente sind wieder mit den gleichen
Bezugszahlen bezeichnet wie in Fig. 1. Außerdem sind in der Fig. 4 Strömungspfeile an
gedeutet, die noch einmal deutlich machen, wie bei diesem Ausführungsbeispiel der
Fluß des zu klärenden Abwassers durch den Behälter verläuft.
Bei dieser dreischaligen Ausführungsform ist ein weiteres konzentrisches Rohr
12 vorgesehen, das einen größeren Radius hat als das Rohr 1 und mit diesem Rohr 1
eine weitere Ringkammer als zusätzliche Außenkammer bildet. Auch diese weitere Ring
kammer ist mit Aussteifungen 13, 13a versehen, die in radialer Ausrichtung eine Verbin
dung zwischen dem äußeren Rohr 12 und dem nunmehr mittleren Rohr 1 bilden. Auch
in dieser äußeren Ringkammer ist eine Trennwand 16 vorgesehen, die das zu klärende
Abwasser in einen Kreislauf zwingt, bei dem weitgehend die gesamte Ringfläche dieses
Ringraumes vom Wasser durchströmt werden muß.
Auch das äußere Rohr 12 ist mit der Fußplatte 4 verbunden, und zwar zusätzlich
über Verstrebungen 15.
Der äußere Ringraum ist mit einem eigenen Einlaufrohr 14 ausgerüstet. Das Ein
laufrohr 10 der inneren, zentralen Kammer wird somit zu einem Überlaufrohr zwischen
diesem äußeren Ringraum und der zentralen Kammer. Das Auslaufrohr 9 führt unverän
dert aus der nunmehr mittleren Ringkammer aus dem Behälter heraus, allerdings nun
durch die äußere, zusätzliche Ringkammer hindurchgeführt.
Bei dem in Fig. 4 gezeigten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Be
hälters tritt also entsprechend der Strömungspfeile das zu klärende Abwasser zunächst
durch das Einlaufrohr 14 in die äußere Ringkammer ein, durchläuft diese äußere Ring
kammer bis in die Tiefe hinein und über den gesamten Umfang dieser äußeren Ring
kammer bis hin zum nunmehrigen Überlaufrohr 10, durch das es in die innere, zentrale
Kammer eintritt. Hier wird es insbesondere durch das Tauchrohr 8 in die Tiefe gezwun
gen, weil es nur durch das Tauchrohr 8 in die nunmehr mittlere Ringkammer gelangen
kann, aus der es dann wiederum durch das Auslaufrohr 9, insgesamt aus dem Behälter
herausgelangt. Auch die mittlere Ringkammer wird von dem Wasser bis in die Tiefe und
über den gesamten Umfang durchströmt. Dies ergibt sich insbesondere durch die An
ordnung und Zuordnung der jeweiligen Rohre 8, 9, 10, 14 und der Trennwände 6, 16.
Dieses Strömungsmuster in waagerechter Ebene ist insbesondere aus der Fig. 5 zu er
kennen, wie eine Teildraufsicht auf den Behälter gemäß Fig. 4 zeigt, und in der gleiche
Bauelemente mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet sind wie in Fig. 4.
Aus der Fig. 5 ist außerdem erkennbar, daß auch in der äußeren Ringkammer
zum Schutz des nunmehrigen Überlaufrohres 10 eine Schwimmschlamm-Rückhalte
wand 17 vorgesehen ist.
Fig. 6 zeigt einen weiteren Längsschnitt durch den Behälter gemäß Fig. 4. Dabei
zeigt die Fig. 4 einen Längsschnitt entlang der mit A-A bezeichneten Schnittlinie gemäß
Fig. 5 und die Fig. 6 einen Längsschnitt entlang der Schnittlinie B-B aus der Fig. 5. Auch
in dieser Fig. 6 sind wiederum gleiche Bauelemente mit den gleichen Bezugszahlen be
zeichnet wie in den vorhergehenden Figuren.
Fig. 7 zeigt schematisch ein einfaches Verwendungsbeispiel eines erfindungsge
mäßen, dreischaligen Behälters. Es sind im Längsschnitt die aus drei konzentrischen
Rohren gebildeten drei Schalen des Behälters zu erkennen. Die jeweils flüssigkeitslei
tenden Verbindungen sind als Rohre angedeutet, die mit schwarzen Balken symbo
lisiert sind.
Bei diesem einfachen Verwendungsbeispiel wird ein dreischaliger Behälter als
Mehrkammer-Ausfaulgrube verwendet. Die Kammern dienen also im wesentlichen zum
Absetzen von Dickstoffen aus dem zu klärenden Abwasser, wobei die Kammern anson
sten leer bleiben, das heißt ohne einen biologischen Aufwuchskörper zur eigentlichen
Klärung des Abwassers bleiben.
Wie durch die angedeuteten Rohre erkennbar, gelangt das Abwasser zunächst in
den äußeren Ringraum, dann in die mittlere, zentrale Kammer, dann in den mittleren
Ringraum und von dort aus dem Behälter heraus.
Fig. 8 zeigt ein nächstes Verwendungsbeispiel für einen erfindungsgemäßen,
dreischaligen Behälter. Der Behälter entspricht dem Behälter gemäß Fig. 7. Diesmal wird
dieser Behälter aber nicht als Mehrkammer-Faulgrube genutzt, sondern als komplette
vollbiologisch-technische Kompaktkleinkläranlage verwendet. Dazu ist mit einer Rauten-
Schraffur in der inneren, zentralen Kammer ein biologischer Aufwuchskörper angedeu
tet, der in diese Kammer eingebracht ist und auf dem geeignete Mikroorganismen an
gesiedelt sind, wodurch diese zentrale Kammer nunmehr zur technisch-biologischen
Kammer wird. Damit findet aber allein dieser kompakte dreischalige, erfindungsge
mäße Behälter Verwendung als völlig vollständige Kleinkläranlage, die in der dargestell
ten Weise vorgefertigt sein kann, so daß sie an beliebigen Orten sofort funktionsfähig
aufgestellt oder eingegraben werden kann.
Fig. 9 zeigt ein nächstes Verwendungsbeispiel, bei dem ein zweischaliger, erfin
dungsgemäßer Behälter als Nachrüstsatz zur Nachklärung für ein bestehendes Klärsy
stem, z. B. eine alte Mehrkammer-Faulgrube, verwendet wird. Das Einlaufrohr für den er
findungsgemäßen Behälter wird mit diesem bestehenden Klärsystem verbunden. Das
Wasser gelangt in die zentrale, innere Kammer, die wiederum mit einem Auf
wuchskörper ausgerüstet und von dort durch ein Tauchrohr in die äußere Ringkammer
und von dort wiederum heraus. Die Schnittdarstellung gemäß Fig. 9 des erfindungsge
mäßen Behälters entspricht also im wesentlichen der Darstellung gemäß Fig. 1.
Mit Hilfe eines solchen zweischaligen Behälters kann also, ebenfalls sofort funk
tionsfähig aufstellbar und mit allen notwendigen Parametern abgestimmt, vorgefer
tigt, ein bestehendes Klärsystem in einfacher und funktionssicherer Weise zu einer
technisch-biologischen Kleinkläranlage nachgerüstet werden, die auch moderne Stan
dards gewährleistet.
Fig. 10 zeigt eine Kombinationsmöglichkeit zweier erfindungsgemäßer, zweischa
liger Behälter, bei der der erste Behälter als Zweikammer-Absetzgrube verwendet wird
und der zweite Behälter, wie in Fig. 9, als Nachklärungseinheit verwendet wird. Dazu
sind beide Behälter miteinander verbunden. Der Abwasserdurchlauf ist bei der Zwei
kammer-Absetzgrube, als die der erste Behälter ausgebildet ist, anders, im wesentli
chen umgekehrt, als im zweiten Behälter, der für die Nachklärung verwendet wird. Bei
dem ersten Behälter gelangt nämlich das Abwasser zunächst in die äußere Ringkammer
und von dort in die zentrale Kammer, aus der es dann über ein Tauchrohr aus dem Be
hälter unmittelbar hinausgelangt, und zwar in die Nachklärstufe.
Fig. 11 zeigt ein vergleichbares Verwendungsbeispiel zur Fig. 10. Diesmal ist aber
als erster Behälter ein dreischaliger, erfindungsgemäßer Behälter vorgesehen, der im
wesentlichen entsprechend der Fig. 7 als Mehrkammer-Ausfaulgrube mit drei Kammern
vorgesehen ist und entsprechend Fig. 10 mit einem zweischaligen erfindungsgemäßen
Behälter als Nachklärungsstufe verbunden ist. Damit zeigt die Fig. 11 eine komplette
vollbiologische-technische Kleinkläranlage auf, die auch modernste und höchste An
sprüche an eine Abwasserklärung gewährleistet, und die sozusagen an jedem beliebi
gen Ort der Welt, unabhängig von dem dortigen fachmännischen oder handwerklichen
Know-How, weil entsprechende Behälter als Komplettlösung vorgefertigt und korrekt
konzipiert sind, nur noch verschickt und aufgestellt werden müssen.
Claims (19)
1. Mehrkammeranordnung mit wenigstens zwei miteinander flüssigkeitsleitend
verbundenen Kammern für eine Kläranlage,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie als mehrschaliger Behälter ausgebildet ist, der eine erste innere Kammer und
wenigstens eine zweite weiter außen befindliche Kammer beinhaltet.
2. Mehrkammeranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Mantel der ersten Kammer zur Ausbildung der wenigstens zweiten Kammer zumindest
über einen Abschnitt mehr- bzw. hohlwandig ausgebildet ist.
3. Mehrkammeranordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die innere erste Kammer zentral angeordnet ist und daß die wenigstens zweite
Kammer die zentrale Kammer koaxial umgibt.
4. Mehrkammeranordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Behälter im wesentlichen in Form eines aufrechten Zylinders ausgebildet ist.
5. Mehrkammeranordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die äußere Wandung (Rohr 1, 12) der weiter außen befindlichen Kammer mit der
nächsten Wandung (Rohr 2, 1) der weiter innen befindlichen Kammer über Verbin
dungselemente (6, 7, 16) statisch miteinander verbunden ist.
6. Mehrkammeranordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verbindungselemente (6, 7, 16) als in eine gewisse Tiefe der Kammer hinabreichende,
Austauschöffnungen freilassende Trennwände ausgebildet sind.
7. Mehrkammeranordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß die wenigstens eine äußere, im wesentlichen ringförmige Kammer,
mittels einer von oben nach unten durchlaufenden, undurchlässigen Trennwand (6, 16)
zur Ausbildung einer C-förmigen Kammer mit einem Anfangs- und einem Endbereich
durchtrennt ist, und daß ein Zufluß (10, 14) und ein Abfluß (9, 10) für diese Kammer auf
den jeweiligen Seiten dieser Trennwand (6, 16) angeordnet sind.
8. Mehrkammeranordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Kammern in ihrem unteren
Bereich konisch enger werdend ausgebildet ist.
9. Mehrkammeranordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter zum Eingraben oder einem sonsti
gen versenkten Einbau vorgesehen ist.
10. Mehrkammeranordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter eine krempenartig nach außen
vorragende Fußplatte (4) aufweist.
11. Mehrkammeranordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer konzentrischen Anordnung
von drei Kammern ein Einlauf (14) in die äußere Ringkammer führt, eine Überleitung
(10) in die innere, zentrale Kammer führt, ein Überlauf (8) in die mittlere Ringkammer
führt und von dort ein Ablauf (9) wieder aus dem Behälter hinausführt.
12. Mehrkammeranordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
Dreikammer-Behälter als Mehrkammer-Faulgrube vorgesehen ist.
13. Mehrkammeranordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
Dreikammer-Behälter als Kompaktkläranlage vorgesehen ist, in dessen innere, zentrale
Kammer ein biologischer Aufwuchskörper einbringbar ist.
14. Mehrkammeranordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einer konzentrischen Anordnung von zwei Kammern
ein Einlauf (10) in die innere zentrale Kammer führt, ein Überlauf (8) von dort in die
äußere Ringkammer führt und ein Ablauf (9) von dort aus dem Behälter hinausführt.
15. Mehrkammeranordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der
zweikammer-Behälter als Nachklärstufe vorgesehen ist, in dessen innere, zentrale
Kammer ein biologischer Aufwuchskörper einbringbar ist.
16. Mehrkammeranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß der Zweikammer-Behälter als Zweikammer-Absetz
grube vorgesehen ist.
17. Mehrkammeranordnung nach Anspruch 15 und 16, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei hintereinander geschaltete bzw. in Reihe geschaltete Zweikammer-Behälter
als komplette vollbiologische Kleinkläranlage vorgesehen sind.
18. Mehrkammeranordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter aus einem Kunststoff, vorzugs
weise aus Polyäthylen, gefertigt ist.
19. Mehrkammeranordnung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß er
mittels extrudierter Elemente aufgebaut, vorzugsweise geschweißt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999145985 DE19945985A1 (de) | 1999-09-24 | 1999-09-24 | Mehrkammeranordnung für eine Kläranlage |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999145985 DE19945985A1 (de) | 1999-09-24 | 1999-09-24 | Mehrkammeranordnung für eine Kläranlage |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19945985A1 true DE19945985A1 (de) | 2001-03-29 |
Family
ID=7923281
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1999145985 Withdrawn DE19945985A1 (de) | 1999-09-24 | 1999-09-24 | Mehrkammeranordnung für eine Kläranlage |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19945985A1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10216182A1 (de) * | 2002-04-04 | 2003-10-23 | Hans-Joachim Dauber | Ressourcen- und Wassernutzungsanlage |
| DE10245959A1 (de) * | 2002-10-02 | 2004-06-03 | Dirk Schwerter | Biofilmreaktor für die Abwasserreinigung |
| FR2966143A1 (fr) * | 2010-10-19 | 2012-04-20 | Simb | Station d'epuration d'eaux usees a compartiments coaxiaux |
| US8419942B2 (en) | 2007-06-21 | 2013-04-16 | Biokube International A/S | Unit, a plant and a method for treatment of polluted water |
-
1999
- 1999-09-24 DE DE1999145985 patent/DE19945985A1/de not_active Withdrawn
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE10216182A1 (de) * | 2002-04-04 | 2003-10-23 | Hans-Joachim Dauber | Ressourcen- und Wassernutzungsanlage |
| DE10216182B4 (de) * | 2002-04-04 | 2007-02-22 | Dauber, Hans-Joachim, Dipl.-Ing. | Ressourcen- und Wassernutzungsanlage |
| DE10245959A1 (de) * | 2002-10-02 | 2004-06-03 | Dirk Schwerter | Biofilmreaktor für die Abwasserreinigung |
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