DE19852587A1 - Flüssigkeitsfilter, insbesondere für Öl oder Kraftstoff einer Brennkraftmaschine - Google Patents
Flüssigkeitsfilter, insbesondere für Öl oder Kraftstoff einer BrennkraftmaschineInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Flüssigkeitsfilter, insbesondere für Öl oder Kraftstoff von Brennkraftmaschinen. Dieses Ölfilter besitzt eine auswechselbare Filterpatrone 17. Zu diesem Zweck muß das Gehäuse, welches im wesentlichen zentralsymmetrisch ist, aufgeschraubt werden. Um insbesondere bei waagerechtem Einbau des Flüssigkeitsfilters ein Herauslaufen des Restöls beim Öffnen des Filters zu vermeiden, ist eine Ablaßschraube 22 vorgesehen, die vor dem Öffnen des Filtergehäuses betätigt wird. Um einen möglichst großen Entleerungsgrad des Filtergehäuses zu erreichen, kann die Ablaßschraube durch Drehung des Schraubdeckels 11 um höchstens 360 DEG an die tiefste Position des Filtergehäuses gebracht werden. Der Dichtring 13 sorgt bei einer Gewindeumdrehung noch für eine Abdichtung im Gehäusesockel 10 in einem Bereich a. Ist das Restöl durch die Ablauföffnung 23 abgelaufen, kann das Flüssigkeitsfilter vollständig geöffnet und die Filterpatrone 17 ausgewechselt werden.
Description
Die Erfindung betrifft einen Flüssigkeitsfilter, insbesondere für Öl oder Kraftstoff
einer Brennkraftmaschine nach der Gattung des Anspruches 1.
Solche Filter sind bekannt, zum Beispiel aus der DE 196 06 616. Sie bestehen
aus einem im wesentlichen zylindrischen Filtergehäuse, wobei die
auswechselbare Filterpatrone in einem Gehäusesockel Platz findet, auf das ein
Schraubdeckel aufgesetzt wird. Insbesondere bei waagerecht eingebauten
Filtern tritt beim Wechseln der Filterpatrone jedoch das Problem auf, daß sich
in dem Gehäuse ein Ölrest befindet. Um zu verhindern, daß dieser beim
Patronenwechsel aus dem Gehäuse herausläuft, ist ein Rücklaufkanal an dem
Gehäusesockel vorgesehen, der durch eine gesonderte Öffnung im
Kurbelgehäuse der Brennkraftmaschine einen Rücklauf des Restöls aus dem
Gehäuse gewährleistet.
Der Nachteil an dieser Bauform ist jedoch, daß im Kurbelgehäuse eine
entsprechende Rücklauföffnung vorgesehen sein muß. Daher kann man einen
Flüssigkeitsfilter dieser Bauart nicht bei Motoren nachrüsten, die ursprünglich
für Einwegfilter vorgesehen waren, da diese eine solche Öffnung nicht
aufweisen.
Um die Vorteile einer höheren Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit auch
bei älteren Motoren zu erreichen, wird in der EP 0 692 292 ein Flüssigkeitsfilter
vorgeschlagen, bei dem eine verschließbare Ablaßöffnung im Gehäusesockel
vorgesehen ist. Um zu gewährleisten, daß sich diese Ablauföffnung bei
horizontaler Einbaulage des Filtergehäuses an dessen tiefsten Punkt befindet,
wird dieser nicht direkt auf den dafür vorgesehenen Anschlußstutzen
geschraubt, sondern von einer schraubbaren Gewindehülse am Einbauort
gehalten. Der Nachteil dieser Bauform ergibt sich bei der Erstmontage des
Filters. Dieser muß am Einbauort in seinen Einzelteilen zur Verfügung gestellt
werden, da die Gewindehülse nur bei offenem Gehäusesockel zugänglich ist.
Dadurch wird die Endmontage deutlich erschwert. Im Übrigen besteht die
Gefahr, daß empfindliche Einzelteile, insbesondere der Filtereinsatz,
beschädigt werden, wodurch die Produktqualität leiden würde.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Flüssigkeitsfilter mit
auswechselbarer Patrone zu schaffen, welcher geeignet ist, gewöhnliche
Einwegfilter zu ersetzen, welcher bei der Erstmontage als vormontierte Einheit
angebracht werden kann und welcher vor dem Wechsel der Filterpatrone ein
zuverlässiges Ablassen des im Gehäuseinneren befindlichen Öls gewährleistet,
wobei der Flüssigkeitsfilter für Einbaulagen mit im wesentlichen horizontaler
Mittelachse oder schräg nach unten weisendem Gehäusedeckel vorgesehen
ist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Der erfindungsgemäße Flüssigkeitsfilter besteht aus einem im wesentlichen
zylindrisch ausgeführten Gehäuse welches durch einen Gehäusesockel und
einen Schraubdeckel gebildet wird. Der Gehäusesockel ist mit einem Einlaß
und einem Auslaß für das zu filternde Fluid versehen und wird am Einbauort
derart aufgesetzt, daß die Durchlässe mit entsprechenden Öffnungen im
Einbauort kommunizieren. Insbesondere geschieht dies durch einen
Schraubstutzen, auf den der Flüssigkeitsfilter aufgeschraubt werden kann,
wobei durch diese Verbindung gleichzeitig der Auslaß realisiert ist. Der
Gehäusesockel weist ein Gewinde an seiner Außenwand auf, über daß er mit
dem Schraubdeckel verschraubt werden kann. Diese Schraubverbindung wird
zum Beispiel durch einen O-Ring abgedichtet. Gehäusesockel und
Schraubdeckel bilden zusammen die Aufnahme für die Filterpatrone, die derart
im Gehäuse angeordnet ist, daß das zu filternde Fluid die Filterpatrone
durchströmt. Weiterhin ist ein Ölablaß im Schraubdeckel vorgesehen, der sich
im Bereich des Außenumfangs des Schraubdeckels befindet. Dies kann im
Bereich des Zylindermantels des Schraubdeckels oder am Rand seiner
Deckelfläche sein.
Wird der Gehäusesockel auf den Gewindestutzen aufgeschraubt, um den
Flüssigkeitsfilter am Einbauraum zu montieren, so ist die Winkellage des
Flüssigkeitsfilters bezogen auf seine Mittelachse nicht vorhersehbar. Dies gilt
daher auch für den Ölablauf. Daher kann es zum Beispiel bei einer Einbaulage
des Flüssigkeitsfilters mit horizontaler Mittelachse dazu kommen, daß sich der
Ölablaß nicht an der tiefsten Stelle des Gehäuseinnenraums befindet. Um vor
einem Wechsel der Filterpatrone dennoch ein vollständiges Ablassen des
Restöls im Filtergehäuse zu erreichen, kann der Schraubdeckel gelöst und
anschließend soweit gedreht werden, daß sich der Ölablaß an der tiefsten
Stelle des Gehäusevolumens befindet. Dabei findet gleichzeitig eine axiale
Verschiebung des Schraubdeckels im Gehäusesockel statt. Um dennoch eine
zuverlässige Dichtung an der Schraubverbindung zwischen Schraubdeckel und
Gehäusesockel zu gewährleisten sind Dichtmittel vorgesehen, die im Bereich
dieser Axialverschiebung eine Dichtung zwischen den Gehäuseteilen
gewährleisten. Dies kann zum Beispiel durch einen O-Ring geschehen, der
beim Öffnen des Schraubdeckels ein Stück auf einer Dichtfläche entlang
gleitet. Dabei kann dieser O-Ring gleichzeitig die Dichtfunktion im Betrieb des
Ölfilters übernehmen oder es kann zu diesem Zweck eine gesonderte Dichtung
vorgesehen sein.
Das erfindungsgemäße Flüssigkeitsfilter ist nicht nur für den Einbau in
horizontaler Lage geeignet. Es kann ebenso mit nach unten weisendem
Schraubdeckel angebracht werden. Je nach Einbaulage können auch nach
dem Ablassen des Restöls geringe Ölrückstände im Filtergehäuse verbleiben,
welche jedoch beim Patronenwechsel nicht stören. Dies gilt insbesondere für
eine Einbaulage, bei der der Schraubdeckel leicht nach oben gerichtet ist.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung des Erfindungsgedankens ist
zusätzlich zum Ölablaß eine verschließbare Belüftung am Gehäuse
vorgesehen. Diese befindet sich bevorzugt in einem Bereich gegenüber dem
Ölablaß. Durch Drehung des Schraubdeckels wandert somit der Ölablaß in
einen tiefen Bereich des Gehäuses und die Belüftung in einen hohen Bereich.
Wird der Ölablaß dann geöffnet, kann durch die Belüftung Luft in das Gehäuse
nachströmen, wodurch der Ablaßvorgang beschleunigt wird.
Eine vorteilhafte Variante der Erfindung sieht vor, den Ölablaß mit einer
Ablaßschraube zu versehen. Dies ist ein einfaches Bauteil und trägt dadurch
zur Wirtschaftlichkeit des Flüssigkeitsfilters bei.
Eine weitere Variante der Erfindung sieht vor, den Ölablaß und/oder die
Belüftung durch Kanäle zu gewährleisten, die durch die Wandungen der
Gehäuseteile führen. Diese müssen derart angebracht sein, daß sie durch den
montierten Schraubdeckel abgedichtet werden. Soll das Öl abgelassen werden,
so wird der Schraubdeckel soweit gedreht, daß die Kanäle freigegeben werden
und sich ein Kanal am tiefsten Punkt des Gehäuses befindet. Durch diesen
fließt das Öl aus dem Gehäuse. Ist ein zweiter Kanal vorgesehen, der sich
gegenüber des anderen befindet, so dient dieser als Belüftung.
Eine besondere Ausführungsform der Erfindung nutzt die sich aufgrund der
Geometrie des Gewindes ergebenden Zwischenräume zwischen
Gehäusesockel und Schraubdeckel als Kanal. Sobald die Dichtmittel den Weg
nach außen frei geben, kann das Öl durch die Gewindegänge aus dem
Gehäuse herausfließen sowie Luft von außen in das Gehäuse nachströmen.
Vorteilhafterweise wird als Gewinde ein Sägezahngewinde gewählt, da dieses
genügend große Zwischenräume in den Gewindegängen zur Leitung des Öls
aufweist. Zusätzlich kann vorteilhafterweise das Gewinde eine axiale
Aussparung aufweisen, die den Querschnitt der Kanäle erweitert. Diese
Aussparung kann aus einer Abflachung des Gewindes am Schraubdeckel oder
auch aus einer Nut bestehen.
Diese und weitere Merkmale von bevorzugten Weiterbildungen der Erfindung
gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den
Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder
zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei der Ausführungsform der
Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für
sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz
beansprucht wird.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden in den Zeichnungen anhand von
schematischen Ausführungsbeispielen beschrieben. Hierbei zeigen
Fig. 1 einen Flüssigkeitsfilter im Querschnitt, bei dem der Ölablaß durch
eine Ablaßschraube am Rande der Deckelfläche des
Schraubdeckels verwirklicht ist,
Fig. 2 den Querschnitt durch einen Flüssigkeitsfilter der Kanäle im
Schraubdeckel zur Belüftung und zur Ölableitung aufweist,
Fig. 3 das Detail x aus Fig. 2 im Zustand mit geöffnetem Ölablaß,
Fig. 4 einen Flüssigkeitsfilter im Querschnitt mit einer alternativen
Anordnung der Kanäle im Schraubdeckel.
In Fig. 1 ist ein Flüssigkeitsfilter dargestellt, dessen Gehäuse aus einem
Gehäusesockel 10 und einem Schraubdeckel 11 besteht. Diese Gehäuseteile
sind durch ein Gewinde 12 miteinander verschraubt wobei ein Axialanschlag 25
vorgesehen ist, der die Einschraubtiefe des Schraubdeckels 11 im
Gehäusesockel 10 begrenzt. Ein O-Ring 13 gewährleistet die Abdichtung des
Gehäuseinnenraums gegen die Umgebung. Zur Montage wird der gesamte
Flüssigkeitsfilter mit seinem als Gewindebohrung ausgeführten Auslaß 14 auf
einen nicht dargestellten Gewindestutzen geschraubt der die Zuleitung des
gefilterten Öls in das Kurbelgehäuse einer Brennkraftmaschine gewährleistet.
Eine umlaufende Dichtung 15 gewährleistet eine Abdichtung des
Gehäusesockels gegen eine nicht dargestellte Gegenfläche des Einbauortes.
Während des Betriebs des Flüssigkeitsfilters strömt das zu filternde Fluid, zum
Beispiel das Schmieröl einer Brennkraftmaschine, durch einen Einlaß 16 in das
Filtergehäuse. Es durchströmt anschließend eine Filterpatrone 17, die mit
elastischen Endscheiben 18 dichtend auf einen Stutzen 19 im Gehäusesockel
10 und auf ein Stützrohr 20, welches im Schraubdeckel fixiert ist, gesteckt ist.
Die Reinseite des Filtereinsatzes ergibt sich somit durch einen Innenraum 21 in
der Filterpatrone. Von dort verläßt das zu filternde Fluid den Flüssigkeitsfilter
durch den Auslaß 14.
Die Filterpatrone 17 kann ausgewechselt werden, wenn der Betrieb der
Brennkraftmaschine eingestellt wird. Es strömt dann kein Öl durch den Einlaß
16 mehr nach. Allerdings bleibt im Gehäuse eine gewisse Menge Restöls
zurück. Um dieses zu entfernen wird der Schraubdeckel 11 in Öffnungsrichtung
soweit gedreht, daß eine Ablaßschraube 22 an dessen äußeren Umfang sich
an der tiefst möglichen Stelle des Gehäuses befindet. Die Abdichtung des
Gehäuses durch den O-Ring 13 in einen Bereich a bleibt dabei gewährleistet.
Durch Entfernen der Ablaßschraube 22 wird eine Öffnung 23 freigegeben,
durch die das Restöl im Filter abfließen und mit Hilfe eines Gefäßes
aufgefangen werden kann. Um das Abfließen zu beschleunigen, kann im
Gehäusesockel eine Axialnut 24 vorgesehen werden, die den Dichtring im
oberen Teil des Gehäuses überbrückt, sobald der Schraubdeckel genügend
weit aus dem Gehäusesockel herausgeschraubt worden ist. Es ist auch
möglich den O-Ring in einer Nut im Schraubdeckel 11 und die Axialnut zur
Belüftung des Gehäuseinnenraumes im Gehäusesockel 10 vorzusehen.
In Fig. 2 ist eine alternative Ausgestaltung des Ölablaufes dargestellt. Der
grundsätzliche Aufbau des Filters entspricht dem in der Fig. 1 dargestellten.
Am Schraubdeckel 11 ist jedoch ein radial umlaufender Absatz 26 angegossen,
der den Axialanschlag 25 für den Gehäusesockel 10 bildet. Während des
Betriebs des Flüssigkeitsfilters wird der Schraubdeckel 11 auf Anschlag in den
Gehäusesockel 10 eingeschraubt, wofür das Gewinde 12 vorgesehen ist. Der
O-Ring 13 sorgt für eine Abdichtung zwischen den Gehäuseteilen. Der O-Ring
ist in einer Ringnut im Schraubdeckel 11 untergebracht und stützt sich im
Gehäusesockel 10 auf einer Dichtfläche 27 ab. An die Dichtfläche 27 schließt
sich ein Innenabsatz 28 an, der zu einer Durchmessererweiterung des
Gehäusesockels bezogen auf den Durchmesser der Dichtfläche 27 führt. Auf
diese Weise entsteht ein ringförmiger Sammelraum 29, der während des
Betriebes des Flüssigkeitsfilters gegenüber dem Gehäuseinneren durch den
O-Ring 13 abgedichtet ist.
Der Entleerungsvorgang des Flüssigkeitsfilters vor dem Wechsel der
Filterpatrone 17 geht aus Fig. 3 hervor. Der Schraubdeckel 11 wird soweit
aufgeschraubt, daß der O-Ring 13 nicht mehr auf der Dichtfläche 27 im
Gehäusesockel 10 anliegt, sondern in den Bereich des Innenabsatzes 28
wandert. Auf diese Weise wird der Sammelraum 29 mit dem Gehäuseinneren
verbunden, da der O-Ring 13 nicht mehr auf einer Fläche aufliegt und die
Gänge des Gewindes 12 eine Leitung des Restöls erlauben. Von dem
Sammelraum läuft das Öl durch eine Bohrung 30 im Absatz 26 ab. Eine
Zusatzdichtung 31 im Außenumfang des Absatzes 26 gewährleistet im Bereich
a während des Ablaufes eine Dichtung zwischen Gehäusesockel 10 und
Schraubdeckel 11, so daß das Öl lediglich durch die dafür vorgesehene
Bohrung 30 abläuft.
Der Weg des Restöls durch den Ablaufkanal ist durch Pfeile in Fig. 3
gekennzeichnet. Um die Durchlaufgeschwindigkeit des Restöls im Bereich des
Gewindes 12 zu erhöhen, kann dieses im Umfangsbereich des Schraubdeckels
auf Höhe der Bohrung 30 abgeflacht sein. Die so gebildete Aussparung 32 führt
zu einer Querschnittserweiterung des Ablaufkanals im Bereich des Gewindes
12.
Wie aus Fig. 2 hervorgeht, kann zur Bildung einer Belüftung ein Kanalsystem
33 vorgesehen sein welches genauso wie in Fig. 3 beschrieben ausgebildet
ist. Es besteht demnach aus dem Sammelraum 29 und einer zweiten Bohrung
30a, die gegenüber der Bohrung 30 im Absatz 26 vorgesehen ist.
In Fig. 4 ist eine alternative Ausgestaltung des Gehäuses für einen
Flüssigkeitsfilter dargestellt. Der Schraubdeckel 11 besitzt im Unterschied zu
den in den Fig. 1-3 dargestellten Varianten ein Innengewinde und der
Gehäusesockel 10 ein Außengewinde zur gegenseitigen Verschraubung. Die
Funktion des Flüssigkeitsfilters, bei dem das Öl durch Einlässe 16 in den
Gehäuseinnenraum anschließend von außen nach innen durch die
Filterpatrone 17 und vom durch die Patrone gebildeten Innenraum 21 durch
den Auslaß 14 fließt, entspricht dem in Fig. 1 dargestellten Flüssigkeitsfilter.
Die Filterpatrone 17 wird durch den Stutzen 19 und das Stützrohr 20 unter
zusätzlicher Verwendung von Stützrippen 34 im Gehäuse fixiert.
Die Abdichtung zwischen Gehäusesockel 10 und Schraubdeckel 11 während
des Betriebes des Flüssigkeitsfilters wird durch einen Dichtring 35 erreicht, der
in einen Ringspalt 36 des Schraubdeckels untergebracht ist. Im montierten
Zustand des Schraubdeckels taucht eine Dichtkante 37 des Gehäusesockels
10 in den Ringspalt 36 ein, wo durch eine Verformung des Dichtrings 35 eine
Dichtwirkung hergeführt wird.
Zum Wechsel der Filterpatrone 17 wird der Schraubdeckel zunächst soweit
aufgeschraubt, daß die Dichtkante 37 den Dichtring 35 nicht mehr berührt. Auf
diese Weise werden der Ablaßkanal 38 und der Belüftungskanal 39 frei
gegeben. Um ein Austreten von Öl durch das Gewinde 12 zu verhindern ist die
Zusatzdichtung 31 vorgesehen, die ihre Wirkung im Bereich a entfaltet.
Claims (7)
1. Flüssigkeitsfilter, insbesondere für Öl oder Kraftstoff von
Brennkraftmaschinen, mit einem im wesentlichen zylindrisch ausgeführten
Gehäuse, bestehend aus
- - einem Gehäusesockel (10), der mit einem Einlaß (16) und einem Auslaß (14) ausgestattet ist,
- - einem lösbaren Schraubdeckel (11), der den Gehäusesockel (10) dichtend verschließt,
- - einer auswechselbaren Filterpatrone (17), die durch den Schraubdeckel (11) und den Gehäusesockel (10) fixiert wird,
- - einem verschließbaren Ölablaß, der im Bereich des Außenumfanges des Schraubdeckels (11) angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, daß Dichtmittel (13, 31) zwischen Gehäusesockel (10) und Schraubdeckel (11) vorgesehen sind, die in einem axialen Bereich (a), der sich aus der Axialverschiebung vom Schraubdeckel (11) im Gehäusesockel (10) durch Drehung um mindestens 360° ausgehend von einem Axialanschlag (25) für den montierten Schraubdeckel (11), ergibt, an beiden Gehäuseteilen (10,11) dichtend anliegen.
2. Flüssigkeitsfilter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine
verschließbare Belüftung (24, 33) vorgesehen ist, die den Gehäuseraum des
Flüssigkeitsfilters mit der Umgebung verbindet.
3. Flüssigkeitsfilter nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ölablaß aus einer Ablaßschraube (22) besteht.
4. Flüssigkeitsfilter nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ölablaß und/oder die Belüftung aus Kanälen (29,
30) in den Wandungen der Gehäuseteile (10, 11) bestehen, die durch
Drehung des Schraubdeckels (11), ausgehend von einem Axialanschlag (25)
für den montierten Schraubdeckel, freigegeben werden.
5. Flüssigkeitsfilter nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kanäle (29, 30) teilweise durch ein Gewinde (12)
zwischen den Gehäuseteilen (10,11) gebildet ist.
6. Flüssigkeitsfilter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gewinde (12) im Schraubdeckel (11) mindestens eine den Kanal (29,
30) vergrößernde Aussparung (32) aufweist.
7. Flüssigkeitsfilter nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gewinde am Schraubdeckel (11) ein
Sägezahngewinde ist.
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