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DE19817894A1 - Vorrichtung zum Zusammentreiben einer Nut-Feder-Verbindung mit Anlagefläche - Google Patents

Vorrichtung zum Zusammentreiben einer Nut-Feder-Verbindung mit Anlagefläche

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DE19817894A1
DE19817894A1 DE19817894A DE19817894A DE19817894A1 DE 19817894 A1 DE19817894 A1 DE 19817894A1 DE 19817894 A DE19817894 A DE 19817894A DE 19817894 A DE19817894 A DE 19817894A DE 19817894 A1 DE19817894 A1 DE 19817894A1
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  • Structural Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zusammentreiben einer Nut-Feder-Verbindung, die mit einer Anlagefläche versehen ist, die an einer freien Stelle des zutreibenden Teils anlegbar ist, vorzugsweise zum Verlegen von segmentartigen Bodenbelägen. DOLLAR A Erfindungsgemäß schließt sich an die Anlagefläche eine im rechten Winkel verlaufende Gleitschiene an, auf der ein festverbundenes Anschlagelement vorgesehen ist, auf das ein Schlagelement wirkt, das gleitend auf der Gleitfläche der Gleitschiene geführt ist. DOLLAR A Auf diese Weise wirkt die auf das Schlagelement eingebrachte Schlagwirkung als Zugkraft auf das anzuschließende Bodenelement, so daß die Stoß- oder Schlagwirkung nicht direkt auf das Bodenelement eingebracht werden muß, wodurch die Anlagefläche und das Bodenelement selbst vor Beschädigung geschützt wird. Gleichzeitig wird die Zugkraft auf eine breite Fläche gleichmäßig verteilt und damit eine gerichtete Bewegung auf das anzuschließende Bodenelement erreicht. Darüber hinaus ist die Vorrichtung sehr leicht zu Handhaben und die Krafteinbringung kann durch kurze Schläge sehr schonend und mit geringem Kraftaufwand auf das Schlagelement aufgebracht werden.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zusammen­ treiben einer Nut-Feder-Verbindung, die mit einer Anla­ gefläche versehen ist, die an einer freien Seite des zu­ treibenden Teils anlegbar ist, vorzugsweise zum Verlegen von segmentartigen Bodenbelägen, die in einem Kleberbett oder schwimmend durch Verkleben der aneinander anstoßen­ den Seiten verlegt und über eine Nut-Feder-Verbindung dicht angeschlossen werden, wie beispielsweise Laminate oder Parkett.
Beim Verbinden von Elementen, die durch eine Nut-Feder- Verbindung dicht verschlossen werden, ist zu gewähr­ leisten, daß die segmentartigen Elemente nach dem Ver­ legen auf der gesamten Länge dicht verschlossen sind, um einerseits eine fluchtende Verlegung zu erreichen und daß andererseits ein Eindringen von Feuchtigkeit, beispiels­ weise bei der Reinigung, verhindert wird. Ein Eindringen von Feuchtigkeit in die Stoßbereiche würde zwangsläufig nach einer gewissen Zeit zum Aufquellen der Stoßkanten führen, was besonders bei Laminaten zum Ausbrechen der Stoßkanten führt, so daß die Lebensdauer des Bodenbelages sehr beeinträchtigt wird.
Um möglichst eine spaltfreie Verbindung von Nut und Feder ausführen zu können, werden folglich die Federn und die Nuten mit einer hohen Paßgenauigkeit ausgeführt, so daß ein dichter Anschluß der Bodensegmente untereinander nur durch ein Einschlagen der Feder in die Nut oder ein Ver­ spannen der bereits verlegten Bodensegmente mit entspre­ chenden Hilfsmitteln möglich ist.
Zu diesem Zweck wird die Feder oder auch die Nut eines Bodensegments in die Nut oder in die Feder bereits ver­ legter Bodensegmente mit einem Hammer eingetrieben. Diese Praxis kann aber trotz größter Sorgfalt zur Beschädigung der Bodensegmentoberfläche aber zumindest der Seitenflä­ chen führen, die mit der Nut oder der Feder ausgebildet sind. Darüber hinaus besteht selbst bei einem geübten Fachmann zum Verlegen derartiger Bodenbeläge die Gefahr, daß beim Einschlagen der Nut-Feder-Verbindung ein an­ zuschließendes Bodensegment nicht über seine gesamte Längs- und Querseite dicht an die angrenzenden Bodense­ gmente angrenzt, so das zusätzliche Kontrollen und Kor­ rekturen nicht auszuschließen sind, um die Bodensegmente fluchtend zu verlegen. Vielmehr mögliche Korrekturen können den sich bereits ausgebildeten Klebefilm zwischen den verbindenden Flächen zerreißen und die Klebeschicht für Flüssigkeiten durchlässig machen. Darüber hinaus er­ höhen zusätzliche Kontrollen und Korrekturen den für die Verlegung der Bodenbeläge erforderlichen Zeitaufwand.
Aus der DE 195 14 086 A1 ist eine Spannvorrichtung zum Verspannen einer aus einzelnen Segmenten bestehenden Bo­ denfläche bekannt, mit der die bereits verlegten Boden­ beläge mit Spanngurten und einer Spannhebelautomatik ge­ geneinander verspannt werden. Eine derartige Spannvor­ richtung scheint für die Verlegung von schwimmenden oder in einem Kleberbett verlegten Bodenbelägen ungeeignet. Zum einen sind zum Verspannen der Bodensegmente zwei Spannvorrichtungen notwendig und zwar je eine zum Ver­ spannen des Bodenelements über die Längsseite und eine zum Verspannen über die Querseite, wenn die bereits ver­ legten und noch nicht fest verklebten Bodensegmente nicht belastet werden sollen, was beim Umlegen des Gurts bei nur einer Spannvorrichtung unvermeidbar ist und zum anderen ist bzw. sind die Spannautomatiken beim Plazieren eines neuen Bodensegments auf der bereits verlegten Bo­ denfläche abzulegen, wodurch eine Beschädigung der Ober­ fläche der verlegten Fläche nicht ausgeschlossen werden kann. Darüber hinaus besteht auch die Gefahr, daß beim Verspannen des frisch verlegten Bodensegments sich die bereits großflächig verlegten Bodenelemente, die durch den übergreifenden Gurt mit einbezogen werden, sich nach oben auswölben, und vom Kleberbett abheben bzw. bei schwim­ mender Verlegung des Bodenbelags der noch nicht abgebun­ dene Klebefilm beschädigt wird. Dadurch kann nicht nur die Lagestabilität des Bodenbelags sondern auch die flüssigkeitsdichte Verklebung beeinträchtigt werden.
Aus der DE 196 08 827 A1 ist eine Vorrichtung zum Ver­ legen von abschnittsweise zu verlegenden Bodenbelägen bekannt, bei der ein Trageelement mit einer Anlagefläche für die Hinterkante des Bodenabschnitts versehen ist, daß auf der Oberfläche des Bodensegments auflegbar ist und das mit einem Eingriffselement zum formschlüssigen Ein­ griff an der Hinterkante des Bodenelements und mit einem Handgriff zum manuellen Ergreifen des Trageelements und des Bodensegments ausgebildet ist, welches gleichzeitig zum Aufbringen einer Stoßwirkung auf das Trageelement in Richtung auf die Vorderkante dient.
Mit dieser Vorrichtung kann ein Bodensegment gut ergrif­ fen und plaziert werden, jedoch ist eine mit dem Handbal­ len aufzubringende Stoßwirkung, infolge der gewünschten hohen Paßgenauigkeit der Feder-Nut-Ausbildung, sehr hoch, um das Bodensegment fugendicht ohne weitere Hilfsmittel an bereits verlegte Bodensegmente anzufügen. Vielmehr, durch die flächenmäßige Auflage des Bodenseg­ ments zu dem Zeitpunkt, wo die Stoßwirkung aufzubringen ist, bzw. bei schwimmend zu verlegenden Bodenbelägen, durch den in die Nut eingebrachten Kleber erhöht sich die aufzubringende Kraft in der Weise, daß es vorteilhaf­ ter ist, wieder auf ein Schlagelement, beispielsweise einen Hammer, zurückzugreifen, weil das Einbringen der Stoßwirkung auf den Handgriff mit dem Handballen über eine längere Dauer zu bleibenden Schäden im Handgelenk führen könnte. Mit dem Aufbringen der Stoßwirkung auf das Trageelement mit einem Hammer besteht aber wieder die hohe Wahrscheinlichkeit, daß die Stoßwirkung zum einen nicht mittig auf das Griffstück aufgebracht wird, so daß es auf der Länge der beiden zu verbindenden Seiten nicht zu einer gleichmäßigen Stoßwirkung kommt und somit nicht zu einer gleichmäßigen Anlage des anzufügenden Bodenseg­ ments. Die Folge ist, daß eine Kontrolle und eine mög­ liche Korrektur hinsichtlich der fluchtenden Lage des an­ zuschließenden Bodensegments nicht ausgeschlossen werden kann. Aber auch das Ansetzen des Bodensegments an ein bereits verlegtes Bodensegment in einem größeren Winkel, wie es nach der DE 196 08 827 A1 empfohlen wird, kann zu einer ungleichmäßigen Verteilung des Klebers, bei schwim­ mender Verlegung im Nutengrund bzw. bei einer Verlegung im Kleberbett an der am Kleberbett verlaufenden Kante des Bodensegments führen, so daß entweder der Anstoßdruck vergrößert werden muß, um eine gleichmäßige Verteilung und damit sichere Fugenverklebung zu erreichen oder es kommt auf der Oberfläche zu einer Spaltvergrößerung, die zusätzlich versiegelt werden muß, um eine flüssigkeits­ dichte Spalte zwischen den verbundenen Bodenbelägen aus­ zubilden.
Durch die punktartige und möglicherweise auch einseitige Stoßeinwirkung auf die Anlageleiste bei einer freien Schlageinwirkung, wie sie beispielsweise mit einem Hammer ausgeführt wird, die auch unterschiedlich groß sein kann, kann eine Beschädigung der Seite des Bodenelements nicht ausgeschlossen werden, die mit der Stoßwirkung beauf­ schlagt wird, da es in Abhängigkeit der Schlagwirkung zum Eindrücken der Anlageleiste auf der Anlageseite des Bo­ denelements kommen kann, die unter Umständen das Boden­ segment unbrauchbar macht. Diese Wahrscheinlichkeit ist um so größer je kürzer die Anlageleiste ausgebildet ist, deren Länge nach der DE 196 08 827 durch das Eingriffs­ element begrenzt ist.
Darüber hinaus kann auch durch eine freie Schlagwirkung die Verletzungsgefahr nicht vollständig ausgeschlossen werden, da in jedem Fall das Trageelement bzw. das Boden­ segment bei der Ausübung der Schlagwirkung mit der ande­ ren Hand gehalten bzw. angedrückt werden muß und ein Ab­ rutschen mit dem Schlagelement nicht immer vermieden wer­ den kann, was unter anderem auch zur Beschädigung des Bo­ densegments führen kann.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zu schaffen, die nach dem Plazieren eines Bodenelements an bereits verlegte Bodensegmente ein gleichmäßiges dichtes Zusammentreiben einer Nut-Feder-Verbindung auf der ganzen Länge der zu verbindenden Bodensegmente gewährleistet, die einfach in der Handhabung ist und die eine Beschä­ digung der Oberfläche und der Anlegeseite für die Anla­ gefläche sowie eine Verletzungsgefahr ausschließt, wobei die Stoßwirkung gerichtet und definiert auf das Boden­ element aufgebracht werden kann.
Die Aufgabe wird nach der vorliegenden Erfindung dadurch gelöst, daß sich an der Anlagefläche eine im rechten Winkel verlaufende Gleitschiene anschließt, auf der ein festverbundenes Anschlagelement vorgesehen ist, auf das ein Schlagelement wirkt, das gleitend auf der Gleitfläche der Gleitschiene geführt ist.
Mit einer derartigen Vorrichtung kann das anzuschließende Bodenelement ohne Schlageinwirkung auf die Anlegeseite der Anlagefläche in die Nut-Feder-Verbindung eingetrieben werden. Vielmehr durch das auf der Gleitschiene geführte Schlagelement, das auf das der Anlagefläche gegenüber­ liegenden Ende der Gleitschiene befestigte Anschlagele­ ment wirkt, wird eine gerichtete Schlagwirkung auf das Anschlagelement ausgewirkt, die auf die Anlagefläche als gleichmäßig verteilte Zugkraft übertragen wird. Damit wird das anzuschließende Bodenelement eindeutig in sei­ ner Zugrichtung fixiert und an das bereits verlegte Bo­ densegment über die gesamte Länge der zu verbindenden Seiten gleichmäßig fluchtend angebunden, selbst dann, wenn die Vorrichtung nicht mittig auf den Bodensegmenten aufgelegt wird.
Folglich kann auf eine Kontrolle und eine mögliche Kor­ rektur zum fluchtenden Ausrichten des angeschlossenen Bodensegments verzichtet werden. Durch die sich damit bietende Möglichkeit der korrekturlosen Verlegung der Bodensegmente kann gewährleistet werden, daß die Klebe­ verbindungen bei einer schwimmenden Verlegung bzw. bei einer Verlegung im Kleberbett unbeschädigt bleiben, wo­ durch die Lagestabilität des verlegten Bodens verbessert und eine flüssigkeitsdichte Verklebung zwischen den ver­ legten Bodensegmenten gesichert wird.
Darüber hinaus wird die Schlagwirkung durch das Gewicht des Schlagelements und die Führungslänge des Schlagele­ ments auf der Gleitschiene begrenzt und kann durch meh­ rere kurze Stoßwirkungen sehr definiert auf das Anschlag­ element und damit als Zugkraft auf die Anlagefläche auf­ gebracht werden. Damit ist zum einen eine sehr schonende und sichere gleichmäßige Anbindung des Bodenelements möglich und zum anderen kann die Stoßwirkung auch ohne weitere Schlagelemente verletzungsfrei mit der Hand auf das Schlagelement aufgebracht werden, so daß mit Sicher­ heit eine undefinierte Schlageinwirkung auf irgendeiner Stelle des Bodensegments ausgeschlossen werden kann, die zur Beschädigung des Bodensegments führt.
Somit ist es mit der erfinderischen Vorrichtung möglich, einen Bodenbelag aus abschnittsweise zu verlegenden Bodensegmenten ohne weitere Hilfsmittel sehr wirtschaft­ lich und mit einer hohen Sorgfalt auszuführen, wobei der aufzuwendende Zeitaufwand pro Quadratmeter durch die ein­ fache und wirkungsvolle Anwendung der Vorrichtung gegen­ über bereits bekannten Verlegearten mit oder ohne Verle­ gehilfe verringert werden konnte.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Er­ findung ist die Auflagefläche der Gleitschiene mit einer Schutzauflage versehen, die sich bevorzugt bis über die Anlagefläche erstreckt und vorzugsweise aus einer Filz­ auflage besteht. Auf diese Weise wird die Oberfläche der Bodenelemente über die Länge der aufgelegten Gleitschiene sowie auch die Anlegeseite der Bodenelemente für die An­ lagefläche vor einer Beschädigung bei einer möglichen un­ sachgemäßen Handhabung einer anderen Verlegehilfe ge­ schützt.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Anlagefläche mit einer Aussparung versehen, deren Abmessung mindestens der Abmessung der Feder entspricht. Auf diese Weise wird erreicht, daß die auf die Anlege­ seite aufgebrachte Zugkraft nicht auf die Feder wirkt, sondern auf die Seitenfläche des Bodenelements. Eine Wir­ kung der Zugkraft auf die Feder könnte infolge der Form der Feder zu einer möglichen Stauchung der Federkante führen, die den Anschluß des folgenden Bodensegments beeinträchtigen könnte.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Er­ findung weist die Anlagefläche eine Länge auf, die größer als die Breite der Gleitschiene ist, wobei die Gleit­ schiene mittig an der Anlagefläche angeordnet ist, die vorteilhafterweise mit Streben abgestützt ist, die vor­ zugsweise in einem Winkel von 45° gegen die Gleitschiene gerichtet sind. Mit einer derartigen Ausbildung und Anordnung der Anlagefläche, kann die Zugkraftverteilung auf das anzuschließende Bodenelement auf eine Länge ver­ teilt werden, die auch dann einen fluchtenden und exakt ausgerichteten Anschluß des Bodenelements möglich macht, wenn die Gleitschiene außermittig auf die Oberfläche der bereits verlegten und des anzuschließenden Bodenelements aufgelegt wurde. Darüber hinaus wird die Zugkraft auf eine größere Länge der Seite des Bodensegments verteilt, so daß selbst bei einem stärkeren Anschlag des Schlagele­ ments auf das Anschlagelement eine Beschädigung der Anle­ geseite des Bodenelements ausgeschlossen werden kann.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Er­ findung ist der Gleitweg des Schlagelements auf der dem Anschlagelement gegenüberliegenden Seite mit einem Wider­ lager begrenzt. Durch das Widerlager ist das Schlagele­ ment unverlierbar festgelegt. Darüber hinaus wird beim Ausführen der Schlagbewegung ein Ausgleiten des Schlag­ elements aus der Führung vermieden, so das eine mögliche Beschädigung des Bodensegments oder eine Verletzungsge­ fahr durch ein Ausgleiten des Schlagelements völlig ausgeschlossen ist.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das Schlagelement mit einem festverbundenen und vorzugsweise im Winkel von 60° angeordneten Schiebebolzen versehen, der mit einem handgerechten Griffstück ausgebildet ist und bevorzugt mittig auf der Seite des Schlagelements liegt, die von der Gleitfläche abgewandt ist. Durch die feste Verbindung und dem bevorzugten Winkel kann die Kraftübertragung mit der Hand optimal auf das Schlagele­ ment aufgebracht werden, ohne das eine körperliche Schä­ digung des Benutzers der Vorrichtung befürchtet werden muß.
Es ist aber auch möglich das Griffstück als Adapter auszubilden und einen elektrischen oder pneumatischen Antrieb anzuschließen, der eine geeignete Treibwirkung auf das Schlagelement auswirkt.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Er­ findung ist die Führung zwischen dem Schlagelement und der Gleitschiene in der Weise ausgebildet, daß das Schlagelement horizontal gleitend geführt und vertikal in der Führung unverlierbar ist. Durch eine derartige Füh­ rung kann die Vorrichtung als eine in sich geschlossene Einheit ausgebildet werden, so daß zum Zusammentreiben einer Nut-Feder-Verbindung von segmentartig zu verlegen­ den Bodenbelegen ein in sich geschlossenes Werkzeug benötigt wird.
Weitere mögliche Ausführungsformen der Erfindung sind in den weiteren Unteransprüchen angegeben.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung und den beige­ fügten Zeichnungen, in denen bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise veranschaulicht sind.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch eine schematisch dargestellte Vorrichtung,
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine schematisch dar­ gestellte Vorrichtung,
Fig. 3 bis 6 mögliche Ausführungsformen der Führung zwischen dem Schlagelement und der Gleitschiene.
Die Vorrichtung besteht im wesentlichen aus einer Gleit­ schiene 1, einer Anlagefläche 2, einem Anschlagelement 3 und einem Schlagklotz 4.
Die Gleitschiene 1 ist mittig am oberen Bereich der Anla­ gefläche 2 in einem Winkel von 90° fest oder auch lösbar eingebunden und bildet mit der angrenzenden Fläche der Anlagefläche 2 einen ebenen Übergang aus, wobei sich die Anlagefläche 2 ausgehend von der Auflagefläche 12 der Gleitschiene 1 nach unten in einer Breite erstreckt, die annähernd der Dicke eines Bodensegments entspricht. Bevorzugt ist die Anlagefläche 2, im Bereich der sich nach unten erstreckenden Breite, mit einer Aussparung 13 versehen, die sich über die Länge der Anlagefläche 2 aus­ dehnt und deren Lage durch die Lage einer Feder in einem Bodensegment bestimmt wird. Die Tiefe sowie die Breite der Aussparung 13 entspricht dabei mindestens der Abmes­ sung einer Feder. Es kann aber vorteilhaft sein, wenn sie geringfügig größer ausgebildet werden.
Vorteilhafterweise weist die Anlagefläche an ihrer zur Gleitschiene 1 zugewandten Seite Streben 9, 9a auf, die bevorzugt in einem Winkel von 45° mit der Anlagefläche 2 festverbunden sind, die ebenfalls im Winkel von 45° an den Seitenflächen der Gleitschiene 1 anliegen und mit dieser fest oder lösbar verbunden sind.
Die Gleitschiene 1 weist auf der Gleitfläche 11 seitlich angeordnete Führungsschienen 10, 10a auf, die sich über die Länge der Gleitfläche 11 erstrecken. Am Ende der Gleitschiene 1, das der Anlagefläche 2 gegenüberliegt, ist ein Anschlagelement 3 vorgesehen, das den Gleitweg der Gleitfläche 11 und der Führungsschienen 10, 10a be­ grenzt und das mit der Gleitschiene 1 und den Führungs­ schienen 10, 10a festverbunden ist.
An dem Ende der Gleitschiene 11 und der Führungsschienen 10, 10a, das dem Anschlagelement 3 gegenüberliegt, ist ein Widerlager 8 vorgesehen, welches den Gleitweg auf der Gleitfläche 11 und zwischen den Führungsschienen 10, 10a in Richtung der Anschlagfläche 2 begrenzt.
Auf der Gleitfläche 11 und zwischen den Führungsschienen 10, 10a ist ein Schlagelement 4 vorgesehen, welches gleitend zwischen dem Anschlagelement 3 und dem Wider­ lager 8 verschiebbar ist.
Auf dem Schlagelement 4 ist mittig ein festverbundener Schiebebolzen 5 angeordnet, der zu dem Schlagelement 4 in einem Winkel von 60°, der an seinem oberen Ende mit einem handlichen Griffstück 6 ausgebildet ist. Die Verbindung zwischen dem Griffstück 6 und dem Schiebebolzen kann unlösbar oder lösbar, beispielsweise über eine Gewinde­ verbindung 14, erfolgen.
Die Führungsschienen 10, 10a sind mit parallel zu der Gleitfläche 11 verlaufenden Führungsleisten 15, 15a ausgebildet, die die Gleitfläche 11 überdecken und sich bis über das Schlagelement 4 erstecken.
An der Auflage 12, die in Richtung der Bodenelemente gerichtet ist, ist eine Schutzauflage 7 aufgebracht, die sich bis über den angrenzenden Bereich der Anlagefläche 2 erstreckt, die bei der Auflage der Vorrichtung die Ober­ fläche und die Anlegeseite des Bodenelements auch vor geringer Beschädigung schützt.
Bei der Benutzung wird die Vorrichtung mit der Auflage­ fläche 12 auf das anzuschließende Bodenelement und in Abhängigkeit der Länge der Gleitschiene 1 auf mindestens ein bereits verlegtes Bodenelement aufgelegt. Anschließend wird die Anlagefläche 2 an die Anlageseite des anzuschließenden Bodensegments bündig angelegt und das zwischen den Führungsschienen 10, 10a und auf der Gleitfläche 11 gleitende geführte Schlagelement 4 mit einem oder mehreren kurzen Schlägen gegen das Anschlag­ element 3 geschlagen. Die auf das Anschlagelement 3 ein­ wirkende Schlagwirkung wird über die Gleitschiene 1 auf die Anlagefläche 3 als gleichmäßig verteilte Zugkraft übertragen.
Diese Zugkraft ist ausreichend, um das anzuschließende Bodensegment gleichmäßig und dicht in die Nut-Feder- Verbindung des anzuschließenden und des bereits verlegten Bodenelements einzutreiben. Anschließend wird die Vor­ richtung um 45° gedreht und in gleicher Weise zum Zusam­ mentreiben der Nut-Feder-Verbindung mit dem bereits verlegten Bodensegment auf der Querseite genutzt.
Da beide Vorgänge während einer sehr geringen Zeit mit dieser Vorrichtung unmittelbar nacheinander erfolgen, kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, daß der Prozeß des Abbindens des Klebefilms noch nicht begonnen hat, so daß eine Beschädigung des Kleberfilms nicht zu erwarten ist.
In den Fig. 3 bis 6 sind weitere Möglichkeiten der Aus­ bildung eines Schlagelements 4a, 4b, 4c mit dazugehörigen Gleitflächen 11a, 11b, 11c gezeigt. Zusätzlich ist in Fig. 6 auch eine mögliche Ausführungsform der Führung 16 auf der Gleitschiene 1 dargestellt. Diese Ausführungs­ formen sind nur Beispiele und begrenzen nicht den Schutz­ umfang der Erfindung.
Selbstverständlich ist die erfindungsgemaße Vorrichtung nicht nur auf das Zusammentreiben von Nut-Feder-Verbin­ dungen bei segmentartig zu verlegenden Bodenbelägen be­ grenzt, sondern ist auch für alle anderen Arbeiten nutz­ bar, wo eine Nut-Feder-Verbindung zusammengetrieben werden muß, beispielsweise wie bei Panellen.

Claims (20)

1. Vorrichtung zum Zusammentreiben einer Nut-Feder- Verbindung, die mit einer Anlagefläche versehen ist, die an einer freien Seite des zu treibenden Teils anlegbar ist, vorzugsweise zum Verlegen von segmentartigen Bodenbelägen, die in einem Kleber­ bett oder schwimmend durch Verkleben der aneinan­ der anstoßenden Seiten verlegt und über eine Nut- Feder-Verbindung dicht angeschlossen werden, wie beispielsweise Laminat oder Parkett, dadurch gekennzeichnet, daß sich an der Anlagefläche (2) eine im rechten Winkel verlaufende Gleitschiene (1) anschließt, auf der ein festverbundenes An­ schlagelement (3) vorgesehen ist, auf das ein Schlagelement (4) wirkt, das gleitend auf der Gleitfläche (11) der Gleitschiene (1) geführt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß die Gleitschiene (1) mit dem Anschlags­ element (3) und der Anlagefläche (2) einstückig ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß die Verbindungen zwischen der Gleitschie­ ne (1) des Anschlagselements (3) und der Anlage­ fläche (2) eine unlösbare Verbindung ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß die Verbindungen zwischen der Gleitschie­ ne (1), dem Anschlagselement (3) und der Anlage­ fläche (2) eine lösbare Verbindung ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß die Verbindung zwischen der Gleitschiene (1) und des Anschlagelements (3) eine unlösbare Verbindung und die Verbindung zwischen der Gleit­ schiene (1) und der Anlagefläche (2) eine lösbare Verbindung ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß die Verbindung zwischen der Gleitschiene (1) und des Anschlagelements (3) eine lösbare Ver­ bindung und die Verbindung zwischen der Gleit­ schiene (1) und der Anlagefläche (2) eine unlös­ bare Verbindung ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagefläche (12) der Gleitschiene (1) mit einer Schutzauflage (7) versehen ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich­ net, daß sich die Schutzauflage (7) über die Auflagefläche (12) und die Anlagefläche (2) erstreckt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Schutzauflage (7) vorzugs­ weise eine Filzauflage ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (2) mit einer Aussparung (13) versehen ist, deren Ab­ messung mindestens der Abmessung der Feder ent­ spricht.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, da­ durch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (2) und die Gleitschiene (1) die gleiche Breite aufweisen.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (2) eine Länge aufweist, die größer als die Breite der Gleitschiene (1) ist und die Gleitschiene (1) mittig an der Anschlagfläche (2) angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich­ net, daß die Länge der Anlagefläche (2) ein Mehr­ faches der Breite der Gleitschiene (1) ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Anlagefläche (2) durch Stre­ ben (9, 9a) abgestützt ist, die vorzugsweise in einem Winkel von 45° gegen die Gleitschiene (1) gerichtet sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, da­ durch gekennzeichnet, daß der Gleitweg des Schlag­ elements (4) auf der dem Anschlagelement (4) ge­ genüberliegenden Seite durch ein Widerlager (8) begrenzt ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, da­ durch gekennzeichnet, daß das Schlagelement (4) mit einem festverbundenen und vorzugsweise in einem Winkel von 60° angeordneten Schiebebolzen (5) versehen ist, der bevorzugt mittig auf der Seite des Schlagelements (4) liegt, die von der Gleitfläche (11) abgewandt ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeich­ net, daß das Schlagelement (4) und der Schiebebol­ zen (5) einstückig ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch ge­ kennzeichnet, daß auf dem Schiebebolzen (5) ein handgerechtes Griffstück fest oder lösbar aufge­ setzt ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Schiebebolzen (5) als Adapter für einen elektrischen oder pneumatischen Antrieb ausgebildet ist, der eine Treibwirkung auf das Schlagelement auswirkt.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (10) zwi­ schen dem Schlagelement (4) und der Gleitschiene (1) in der Weise ausgebildet ist, daß das Schlag­ element (4) horizontal gleitend geführt und ver­ tikal in der Führung (10) unverlierbar ist.
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