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DE19811100A1 - Vorrichtung zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen - Google Patents

Vorrichtung zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen

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DE19811100A1
DE19811100A1 DE1998111100 DE19811100A DE19811100A1 DE 19811100 A1 DE19811100 A1 DE 19811100A1 DE 1998111100 DE1998111100 DE 1998111100 DE 19811100 A DE19811100 A DE 19811100A DE 19811100 A1 DE19811100 A1 DE 19811100A1
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61NELECTROTHERAPY; MAGNETOTHERAPY; RADIATION THERAPY; ULTRASOUND THERAPY
    • A61N2/00Magnetotherapy
    • A61N2/02Magnetotherapy using magnetic fields produced by coils, including single turn loops or electromagnets

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Biomedical Technology (AREA)
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  • Radiology & Medical Imaging (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
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  • General Health & Medical Sciences (AREA)
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Abstract

Es ist eine Vorrichtung zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen, insbesondere von Kiefergelenksarthrose, gezeigt, wobei die Vorrichtung zumindest eine Spule (6) umfaßt, die ein elektromagnetisches Feld erzeugt. Dabei ist die Spule (6) in einem Gehäuse (4) angeordnet. Das Gehäuse (4) weist eine Gehäuseöffnung (12) auf, die auf ein zu behandelndes Gelenk ausgerichtet ist. Die Gehäuseöffnung (12) ist mit einem Rand (14) versehen, der derart an einem Kopf (24) eines Patienten angeordnet ist, daß der Rand zumindest das zu behandelnde Gelenk umgibt.

Description

Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen, insbesondere von Kiefergelenkarthrose.
Das Kiefergelenk besteht aus zwei Teilgelenken, dem Oberkiefergelenk und dem Unterkiefergelenk, die eine funktionelle Einheit bilden. Störungen in Teilen dieser Einheit können Reizungen oder Entzündungen im Kauapparat verursachen. Derartige schmerzhafte Funktionsstörungen des Kauapparates, sogenannte Myoarthropathien, stellen in der Praxis oftmals ein vielschichtiges Problem dar, das von einer Anzahl an Faktoren beeinflußt wird. Das Spektrum der Befunde reicht von degenerativen und entzündlichen Erkrankungen des Kiefergelenks über Okklusionsstörungen bis zu persönlichen Streßsituationen, die von Verspannungen der Kiefermuskulatur begleitet werden. Oftmals breitet sich der Schmerz im Kiefergelenkbereich weiter aus und führt zu Beschwerden im gesamten Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich.
Stand der Technik
Bei herkömmlichen Therapievorrichtungen zur Behandlung derartiger Kiefergelenkserkrankungen werden Schienen oder Spangen zur Schienung des Kiefergelenkbereichs eingesetzt. Durch diese therapeutische Maßnahme ist es möglich, die Kaumuskulatur zu entspannen. Dabei wirken die Spangen einem isometrische Zusammenziehen und einer Verschiebung des Druckmittelpunktes zwischen Ober- und Unterkiefer entgegen. Der Druck zwischen Ober- und Unterkiefer kann deshalb verringert werden, so daß sich die Muskulatur entspannt. Jedoch verlangt eine derartige Schienung ein hohes Maß an Mitarbeit des Patienten und eine Umstellung seiner Lebensführung, zu der der Patient oft nicht bereit ist.
Ferner ist die Anwendung eines elektromagnetischen Feldes zur Behandlung von entzündlichen oder degenerativen Gelenkserkrankungen, insbesondere von Arthrose, beispielsweise aus der US-PS 5,131,904 und der US-PS 5,453,073 der Anmelderin bekannt. Hierbei wird ein zu behandelndes Körperorgan, beispielsweise eine Gliedmaße, ein Abschnitt der Wirbelsäule, ein Ellenbogen- oder Kniegelenk im Inneren einer Ringspule plaziert. Aufgrund dieser Anordnung des zu behandelnden Körperorgans innerhalb der Öffnung der Ringspule ist es möglich, ein von der Ringspule induziertes elektromagnetisches Feld auf das zu behandelnde Körperorgan zu übertragen. Durch das angewendete Magnetfeld kann der Heilungsprozeß in dem kranken Körperorgan gefördert werden. Es hat sich jedoch gezeigt, daß ein krankes Kiefergelenk bei der bekannten Vorrichtung nicht wirkungsvoll behandelt werden kann. Ein korrektes Positionieren des Kiefergelenks innerhalb der Ringspule, so daß das Magnetfeld selektiv an dem Kiefergelenk appliziert wird und direkt am Behandlungsort wirken kann, ist äußerst schwierig zu erreichen. Daher ist es mit der bekannten Vorrichtung nicht möglich, eine wirksame Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen durchzuführen.
Darstellung der Erfindung
In Anbetracht dieser Nachteile und verbleibenden Probleme bei den im Stand der Technik bekannten Vorrichtung zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, bei der auf einfache Art und Weise Kiefergelenkserkrankungen behandelt werden können und mit geringem konstruktiven Aufwand eine gezielte Anwendung eines elektromagnetischen Feldes auf das zu behandelnde Gelenk gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Erfindungsgemäß weist die Vorrichtung zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen, insbesondere von Kiefergelenksarthrose, mindestens eine Spule auf, die ein elektromagnetisches Feld erzeugt. Hierbei ist die Spule vorzugsweise stabförmig ausgebildet. Das in der langgestreckten Spule induzierte elektromagnetische Feld wird auf ein zu behandelndes Kiefergelenk eines Patienten angewendet, wobei der Heilungsprozeß in dem Gelenk angeregt werden kann. Hierdurch ergibt sich gegenüber der bekannten Behandlungsvorrichtung mit Schienen oder Spangen, der große Vorteil, daß das elektromagnetische Feld völlig schmerzfrei an dem zu behandelnden Gelenk angelegt werden kann.
Ferner ist die Spule der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einem Gehäuse angeordnet, das zur Aufnahme der Spule eine Gehäuseöffnung aufweist. Dabei ist die Gehäuseöffnung in Richtung auf das zu behandelnde Gelenk ausgerichtet und öffnet sich zum Gelenk hin. Somit kann das von der in dem Gehäuse eingebauten Spule erzeugte Magnetfeld ungestört durch die Gehäuseöffnung nach außen dringen und auf das Gelenk angewendet werden. Hierbei bietet es herstellungstechnische Vorteile, wenn das erfindungsgemäße Gehäuse schalenartig und als Formteil ausgebildet, wobei das Gehäuse jedoch auch beliebige andere Formen aufweisen kann, beispielsweise eine halbkugelförmige, rechteckförmige oder zylinderförmige Konfiguration.
Durch die Anordnung der Spule im Inneren des Gehäuses ist eine feste Lagerung der Spule in dem Gehäuse sicherstellt.
Darüber hinaus ist die Spule dadurch gegen Einwirkungen oder Einflüsse von außen, wie zum Beispiel Stöße, Verschmutzungen oder unsachgemäße Eingriffe, geschützt. Die Größe des Gehäuses richtet sich nach der Ausdehnung der darin angeordneten Spule und ist wenigstens so groß bemessen, daß die Spule vollständig darin aufgenommen werden kann. Durch diese Konstruktionsausführung des Gehäuses ist es möglich, eine Gewichts- und Materialeinsparung im Gehäusematerial zu erzielen.
Weiterhin ist die Gehäuseöffnung, die zum Beispiel eine ovale, polygonale, runde oder rechteckförmige Kontur in Abhängigkeit der Form des Gehäuses aufweisen kann, mit einem Randbereich versehen, der so an einem Kopf eines Patienten angeordnet ist, daß der Rand zumindest um das zu behandelnde Gelenk herum verläuft und das zu behandelnde Gelenk umgibt. Der Rand liegt vorzugsweise vollständig an einer Seite des Kopfes des Patienten an, wobei vorteilhafterweise ein Ohr des Patienten durch den Rand der Gehäuseöffnung mit eingeschlossen wird. Hierdurch kann das Gehäuse über das Ohr in vorteilhafter Weise am Kopf angebracht werden. Zur weiteren Verbesserung der Anbringung des Gehäuses am Kopf des Patienten bietet es Vorteile, wenn der Rand der Gehäuseöffnung der Kontur der Kopfform angepaßt ist. Für eine einfache Herstellung ist es jedoch vorteilhaft, den Rand im wesentlichen eben auszubilden und zusätzlich eine Polsterung am Randbereich des Gehäuses vorzusehen, die den Kopf des Patienten kontaktiert. Durch das Anbringen der Polsterung im Kontaktbereich zwischen dem Kopf des Patienten und dem Rand der Gehäuseöffnung ist es möglich, eine besonders bequeme Lagerung des Gehäuses am Kopf des Patienten vorzunehmen. Dabei ist die Polsterung vorteilhafterweise durch ein Schaumgummimaterial oder durch ein beliebig anderes nachgiebiges Material ausgebildet. Die Polsterung paßt sich an die Kontur der Kopfform im Bereich des Kiefergelenks und des Ohres an, so daß Druckstellen effektiv vermieden werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung gestattet auf einfache und effektive Art und Weise nicht nur die Schaffung einer ergonomisch sehr günstigen Gehäuseform, sondern gestattet auch eine gezielte Anwendung des von der Magnetspule erzeugten elektromagnetischen Feldes auf das zu behandelnde Kiefergelenk, da durch die erfindungsgemäße Anordnung der Spule in dem Gehäuse, die Spule sehr nahe an das Zentrum der Behandlung herangeführt und dort plaziert werden kann. Somit wird der Abstand zwischen dem Zentrum der Behandlung und der Spule auf ein Mindestmaß reduziert, so daß die Feldlinien des von der Spule erzeugten elektromagnetischen Feldes nur einen sehr kurzen Weg zum Ort der Behandlung zurücklegen müssen. Daher ist die Stärke und die Intensität des in der Spule induzierten elektromagnetischen Feldes am Ort der Behandlung, d. h. dem Kiefergelenk, noch nahezu vollständig erhalten, wodurch eine besonders wirksame Anwendung des elektromagnetischen Feldes auf das zu behandelnde Kiefergelenk sichergestellt ist. Im Vergleich zu konventionellen Vorrichtungen, bei denen das gesamte Körperorgan einem elektromagnetischen Feld unterworfen wird, können daher die Feldlinien des Magnetfeldes selektiv auf das Gelenk ausgerichtet und gezielt nur an dem zu behandelnden Gelenk eingesetzt werden.
Vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben.
Für die Zuverlässigkeit der Lagerung der Spule in dem Gehäuse hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Gehäuseöffnung nach dem Einbau der Spule in das Gehäuse durch eine Abdeckung verschlossen ist. Hierdurch kann zum einen die Spule mit einer höheren Genauigkeit durch Anbringen an der zum Gehäuseinneren hin gerichteten Abdeckungsseite in dem Gehäuse fixiert werden und zum anderen kann die Gefahr vermindert werden, daß Verunreinigungen in das Gehäuseinnere und die Spule eindringen, die Oberfläche der Spule zusetzen und dadurch die Qualität der Übertragungsleistung des elektromagnetischen Feldes auf das Gelenk nachteilig beeinflußt wird. Darüber hinaus kann einem unsachgemäßen Zugriff auf die Spule von außen vorgebeugt werden.
Es wird bevorzugt, daß die Spule exzentrisch in dem Gehäuse angeordnet ist. Somit wird es ermöglicht, bei Einsatz verschiedener Größen und Formen für das Gehäuse, die Spule stets auf das Zentrum der Behandlung am Kiefergelenk auszurichten.
Es hat sich ferner als positiv erwiesen, daß die Spule einen langgestreckten Kern und eine Anzahl an Drahtwicklungen umfaßt, wobei die Drahtwicklungen um den Kern herum angeordnet sind. Hierbei bestimmt die Anzahl der Wicklungen des Drahts und die Größe des Drahts die Stärke des zu erzeugenden Feldes. Mittels der Wicklungsanzahl ist somit eine Einstellung der erforderlichen Feldstärke am Behandlungsort erzielbar. Grundsätzlich wird das Magnetfeld durch das Einfügen des Kerns in die aus den Drahtwicklungen bestehende Ringspule verstärkt. Zusätzlich kann auf die gewünschte Feldstärke am Behandlungsort durch die Auswahl des Materials des Kerns Einfluß genommen werden.
In diesem Zusammenhang hat es sich als günstig erwiesen, daß der Kern als ein Ferritkern ausgebildet ist. Der Einsatz eines Ferritkerns gewährleistet, daß das in der Spule erzeugte elektromagnetische Feld die gewünschte Intensität und Ausbreitungscharakteristik entwickelt.
Nach einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist die entlang einer Längserstreckung der Spule verlaufende Mittelachse rechtwinklig zu einer von der Gehäuseöffnung aufgespannten Ebene ausgerichtet. Dabei ist die Mittelachse der Spule in Richtung auf das Zentrum der Behandlung hin orientiert. Hierdurch kann in vorteilhafter Weise eine besonders effektive Übertragung des durch die Spule erzeugten elektromagnetischen Feldes auf das Kiefergelenk gewährleistet werden, da die Feldlinien des Magnetfeldes so ausgerichtet sind, daß diese sich direkt auf das zu behandelnde Gelenk hin bewegen und das Gelenk durchdringen. Somit ist eine besonders effektive Anwendung sichergestellt. In diesem Zusammenhang wird es bevorzugt, daß an der Außenseite des Gehäuses eine Markierung vorgesehen ist, die die Lage der Mittelachse der Spule in dem Gehäuse kennzeichnet. Somit kann über die Markierung die in dem Gehäuse eingeschlossene und daher nicht von außen sichtbare Spule direkt auf das Zentrum der Behandlung ausgerichtet werden, so daß ein zuverlässiges und korrektes Positionieren durch den Anwender auf einfache Art und Weise gewährleistet ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfaßt das Gehäuse eine Positionierungseinrichtung zur Positionierung der Spule. Die Positionierungseinrichtung ist an dem Gehäuse, z. B. über eine geeignete Klemm-, Schraub- und/oder Haftverbindung, angebracht und ermöglicht die Anpassung und Ausrichtung der gesamten Gehäusestruktur mit der Spule über dem Zentrum der Behandlung, d. h. über dem Bereich des zu behandelnden Kiefergelenks.
Hinsichtlich der Positionierungseinrichtung für die Positionierung der Gehäuseöffnung an dem Kopf des Patienten wird bevorzugt, daß es sich hierbei um einen höhenverstellbaren Bügel handelt, der den Kopf des Patienten umspannt. Hierbei ist der Bügel bevorzugt elastisch ausgebildet und gewährleistet so in konstruktiv einfacher Gestaltung eine zuverlässige Anordnung des Gehäuses an dem Kopf des Patienten. Darüber hinaus bietet der höhenverstellbare Bügel den großen Vorteil, daß dieser auf die Größe und Form des Kopfes des jeweiligen Patienten angepaßt werden kann und daher das Gehäuse auch bei Patienten mit verschiedenen Kopfformen exakt positionierbar ist. Bei der entsprechenden Ausführungsform wird für den zwischen Kopf und Gehäuse wirkenden Bügel bevorzugt, daß dieser eine Polsterung umfaßt, die den Kopf des Patienten kontaktiert.
Auf diese Weise wird eine bequeme Anbringung des Bügels ermöglicht, ohne daß Druckstellen am Kopf des Patienten entstehen.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltungsform der Erfindung sieht vor, daß die Vorrichtung zwei Gehäuse umfaßt, die jeweils an einem Ende des Bügels angeordnet sind, wobei eine kopfhörerähnliche Struktur der Vorrichtung erzielt wird. Hierdurch ist eine besonders genaue Positionierung der in dem Gehäuse befindlichen Spule über dem zu behandelnden Gelenk sowie eine zuverlässige Anordnung des Gehäuses am Kopf des Patienten sichergestellt, da die Vorrichtung zusätzlich durch das zweite Gehäuse am Kopf des Patienten angebracht und gehalten ist. In diesem Zusammenhang hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn jeweils ein Gehäuse mit der Gehäuseöffnung über einem Ohr des Patienten angeordnet ist. Auf diese Weise können die beim Aufsetzen und Tragen der kopfhörerähnlichen Vorrichtungsstruktur auftretenden Spannungen im Bügel konstruktiv günstig über den Kopf verteilt werden.
Bei der vorangehend genannten Anordnung von zwei Gehäusen wird bevorzugt, daß die Spule nur in einem der beiden Gehäuse vorgesehen ist, so daß während einer Behandlung nur ein Gelenk an einer Seite des Kopfes mit elektromagnetischer Feldenergie behandelbar ist. Durch diese Anordnung konnten in der Vergangenheit besonders effektive und positive Behandlungsergebnisse erzielt werden.
Es hat sich ferner als günstig erwiesen, daß eine Einrichtung zum Betreiben der Spule mit einer gepulsten Gleichstromspannung vorgesehen ist. Hierbei wird die in dem Gehäuse angeordnete Spule durch die gepulste DC-Spannung erregt, die vorzugsweise eine abrupt ansteigenden und abrupt abfallenden, rechteckförmige Wellenform aufweist. Die Spannung pulst vorzugsweise bei einer Rate von 1 bis 30 Pulsen pro Sekunde, um ein elektromagnetisches Feld in der Spule von unter 20 Gauss zu erzeugen. Diese Anordnung hat sich bei der Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen als besonders vorteilhaft erwiesen. Dabei ist es günstig, wenn beispielsweise an dem Gehäuse eine für den Anwender gut sichtbare Anzeige angebracht ist, die den Betrieb der Spule, d. h. das erregte elektromagnetische Feld in der Spule, anzeigt. Dadurch ist die Dauer der Behandlung erkennbar und kann von dem Anwender überwacht werden. Eine derartige Anzeige kann beispielsweise durch eine Leuchtdiode ausgebildet sein.
In diesem Zusammenhang bietet es weiterhin Vorteile, daß die Einrichtung zum Betreiben der Spule eine Steuereinrichtung umfaßt, mit der eine vorherbestimmte Sequenzfolge der Behandlungsperioden und die Länge der Behandlungsperioden automatisch steuerbar ist. Hierbei hat sich gezeigt, daß mit einer Sequenzfolge von 2 × 5 und 1 × 50 Minuten besonders gute Behandlungserfolge erzielbar sind.
Da bei Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung Wärme in der Spule erzeugt wird, bietet es Vorteile, für den Temperaturausgleich in dem Gehäuse eine Anzahl an Belüftungsöffnungen, die beispielsweise als Schlitze oder Löcher ausgebildet sein können, vorzusehen. Die Öffnungen sind dabei beispielsweise durch den Gehäusemantel hindurchgebohrt oder darin eingeschnitten, um eine ausreichende Ventilation des Gehäuseinneren sicherzustellen.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von beispielhaft in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsformen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Explosionsansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung;
Fig. 2 eine schematische Schnittansicht der erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform; und
Fig. 3 eine schematische Vorderansicht einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung.
In der nachfolgenden Beschreibung und in den Figuren werden zur Vermeidung von Wiederholungen gleiche Bauteile und Komponenten auch mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet, sofern keine weitere Differenzierung erforderlich ist.
Ausführliche Beschreibung von Ausführungsformen der Erfindung
Die in Fig. 1 gezeigte Vorrichtung 2 besteht aus einem Gehäuse 4, einer Spule 6, einer plattenförmigen Abdeckung 8 und einer Polsterung 10. Das Gehäuse 4 ist schalenförmig ausgebildet und weist eine sich über seinen Querschnitt erstreckende Gehäuseöffnung 12 auf. Die Gehäuseöffnung 12 ist durch einen im wesentlichen ovalen bzw. polygonalen Rand 14 begrenzt. Das in diesem Ausführungsbeispiel gezeigte Gehäuse 4 ist einstückig aus einem undurchsichtigen Kunststoffmaterial, zum Beispiel aus Polyethylen oder Polypropylen, hergestellt und weist an seiner Außenseite eine Positionierungseinrichtung 16 auf, die beispielsweise über Bolzen oder eine andere geeignete Befestigungsvorrichtung am Gehäusemantel befestigt ist. Die in Fig. 1 gezeigte Spule 6 umfaßt einen Kern 18 aus Eisen, um dessen Durchmesser eine Anzahl an Wicklungen 20 aus Draht gewickelt ist. Die Form und Größe der Abdeckung 8 ist der Form der Gehäuseöffnung 12 angepaßt, so daß die Abdeckung 8, die im vorliegenden Fall als Abdeckplatte vorgesehen ist, die Gehäuseöffnung 12 vollständig verschließt. Die über der Abdeckung 8 angeordnete Polsterung 10 ist wulstförmig gestaltet und aus einem Schaumstoff- oder anderen geeigneten kompressiblen Kunststoffmaterial gefertigt. Dabei verläuft die Polsterung 10 ringförmig entlang der Außenkontur der plattenförmigen Abdeckung 8 und steht von der Vorderseite der Abdeckung 8 hervor.
Wie in der Fig. 1 durch eine gestrichelte Linie angedeutet ist, wird die Spule 6 zur Montage in das Innere des Gehäuses 4 eingesetzt. Der Draht der Wicklung 20 wird an einem an der Oberseite des Gehäuses 4 zu erkennenden Kabel 22 angeschlossen und dabei aus dem Inneren des Gehäuses 4 herausgeführt. Über der in dem Innenraum des Gehäuses 4 eingelagerten Spule 6 wird die plattenförmige Abdeckung 8 angebracht, so daß die Gehäuseöffnung 12 vollständig verschlossen ist. Die Abdeckung 8 besteht hierbei aus einem undurchsichtigen Material, beispielsweise aus Kunststoff oder einem Papier- oder Kartonmaterial, das ein von der Spule erzeugtes elektromagnetisches Feld nicht beeinflußt, so daß das Feld ungestört aus dem Gehäuse 4 nach außen dringen kann. Schließlich wird der Zusammenbau der einzelnen Vorrichtungskomponenten durch die auf der Vorderseite der Abdeckung 8 angeordneten Polsterung 10 abgeschlossen.
Fig. 2 zeigt eine Schnittansicht durch das Gehäuse 4 der Vorrichtung 2, wobei die einzelnen Vorrichtungskomponenten im zusammengesetzte Zustand dargestellt sind. Die Polsterung 10 liegt hierbei an einem in der Zeichnung nur angedeuteten Kopf 24 eines Patienten an. Das Gehäuse 4 und die über der Gehäuseöffnung 12 angeordnete Abdeckung 8 liegen somit nicht unmittelbar an dem Kopf 24 des Patienten an, sondern die Polsterung 10 fungiert als Abstandshalter zwischen dem Kopf 24 und dem Gehäuse 4. Hierdurch wird es vermieden, daß scharfe Kanten oder Ecken des Gehäuses 4 mit dem Kopf 24 des Patienten in Berührung kommen und dort Druckstellen verursachen können. In dem Inneren des Gehäuses 4 ist die Spule 6 eingelagert und im vorliegenden Fall an der zum Innenraum des Gehäuses 4 gerichteten Seite der Abdeckung 8 befestigt. Die Spule 6 ist an der Innenseite der Abdeckung 8 angeklebt, wobei aber auch andere Befestigungsmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Schraub- oder Klettverbindung vorgesehen sein können. Ferner ist es möglich, daß die Spule 6 in einem als Formteil ausgestalteten Gehäuse 4 eingelagert ist, wobei die Zwischenräume zwischen Gehäusewandung und Spulenoberfläche durch ein geeignetes Kunststoffmaterial ausgeschäumt sein können.
Wie in der Fig. 2 des weiteren zu erkennen ist, wird der Draht der Wicklungen 20 über eine Klemme 26 an der Oberseite des Gehäuses 4 aus dem Gehäuse herausgeführt und ist an einem Kabel 22 angeschlossen, wobei das Kabel 22 mit einer nicht dargestellte Einrichtung zum Betreiben der Spule verbunden ist.
Im Betrieb der Spule 6, d. h. wenn eine in der Zeichnung nicht dargestellte Einrichtung zum Betreiben der Spule 6 eingeschaltet ist, wird in der Spule 6 ein elektromagnetisches Feld erzeugt, wie in Fig. 2 durch Pfeile P angedeutet ist. Dabei ist das induzierte Magnetfeld auf den Punkt der Behandlung in dem zu behandelnden Kiefergelenk ausgerichtet. Der in der Spule 6 befindliche Ferritkern 18 verstärkt zusätzlich das elektromagnetische Feld, so daß eine gebündelte Strahlung am Ort der Behandlung aufgebracht werden kann. Um den Betriebszustand der Vorrichtung 2 und damit den aktiven Zustand der Spule 6 für den Anwender sichtbar zu machen, ist an der Außenseite des Gehäuses 4 eine Anzeige 28 mit einer Leuchtdiode vorgesehen. Diese Anzeige 28 leuchtet im Betriebszustand auf, so daß der aktive Zustand der Spule 6 und die Dauer der Behandlung beobachtet werden können.
Da im Betriebszustand der Spule 6 Wärme im Inneren des Gehäuses 4 erzeugt wird, sind Belüftungsöffnungen 30, die im vorliegenden Fall als Bohrungen in der Gehäusewandung ausgebildet sind, zur Ventilation über das Gehäuse 4 verteilt angeordnet. Die Anzahl der Belüftungsöffnungen 30 und deren Abstände zueinander ist danach bemessen, daß stets eine ausreichende Belüftung des Gehäuseinneren gewährleistet ist, die eine angenehme Behandlungstemperatur auch bei längerer Behandlungsdauer sicherstellt.
In der Fig. 3 ist eine schematische Vorderansicht einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung dargestellt. In der in Fig. 3 gezeigten Anordnung sind zwei Gehäuse 4 vorgesehen, wobei jedoch nur in einem der beiden Gehäuse 4 eine in der Zeichnung nicht zu erkennende Spule 6 angeordnet ist. Die Anordnung von nur einer Spule 6 in einem der beiden Gehäuse 4 hat sich als besonders vorteilhaft bei der Behandlung erwiesen, wobei allerdings auch die Anordnung von jeweils einer Spule 6 in jeweils einem Gehäuse 4 möglich ist. Das in der Zeichnung rechts dargestellte Gehäuse 4 ist analog zu den in Fig. 1 und 2 dargestellten Vorrichtungen aufgebaut. Das in der Zeichnung links dargestellte Gehäuse 4 weist hingegen keine Spule auf. Die beiden Gehäuse 4 sind über einen höhenverstellbaren Bügel 32 miteinander verbunden, so daß sich insgesamt eine kopfhörerartige Anordnung ergibt. Ferner umfaßt der Bügel 32 eine Polsterung 34, die sich im wesentlichen über die gesamte Länge des Bügels 32 erstreckt. Dieses Polster 34 ist aus einem schaumstoffartigen Material hergestellt.
Wie in Fig. 3 des weiteren zu erkennen ist, ist aus dem oberen Abschnitt des rechten Gehäuses 4 ein Kabel 22 herausgeführt, wobei das Kabel 22 um den Bügel 32 gewickelt ist und wieder im Bereich des oberen Abschnitts des linken Gehäuses 4 in das linke Gehäuse 4 eingeführt ist. Im Bereich des unteren Abschnitts des linken Gehäuses 4 ist das Kabel 22 wieder aus dem Gehäuse 4 herausgeführt und über eine im Bereich des unteren Gehäuseabschnitts vorgesehene Steckverbindung 36 mit einem Ausgangskabel 38 verbunden. Das Ausgangskabel 38 wird wiederum über einen Stecker 40 an einer nicht gezeigten Einrichtung zum Betreiben der Spule 6 angeschlossen. Ferner ist eine nicht gezeigte Steuerungseinrichtung für die Einrichtung zum Betreiben der Spule vorgesehen, mit der eine Sequenzfolge der Behandlung automatisch steuerbar ist.
Die in Fig. 3 dargestellte Vorrichtung mit der kopfhörerähnlichen Anordnung wird auf einen Kopf eines Patienten angepaßt, so daß der Bügel 32 den Oberkopf des Patienten umspannt und die beiden schalenförmigen Gehäuse 4 jeweils an einer Seite des Kopfes über einem Ohr und über dem Bereich des Kiefergelenks plaziert sind. Das in der Zeichnung rechts dargestellte Gehäuse 4 kann über den als Positionierungseinrichtung 16 ausgebildeten höhenverstellbaren Bügel 32 exakt über dem zu behandelnden Kiefergelenk des Patienten positioniert werden. Dabei ist es möglich, die in dem Gehäuse 4 befindliche Spule 6 genau auf das Zentrum der Behandlung auszurichten. Hierzu ist an der Außenseite des rechten Gehäuses ein weißer Punkt als Markierung 42 angebracht, der mit der durch eine gestrichelte Linie in der Zeichnung angedeuteten Mittelachse der in dem Gehäuse 4 eingelagerten Spule 6 zusammenfällt. Somit wird dem Anwender stets das Zentrum der von außen nicht sichtbaren Spule 6 durch die Markierung 42 angezeigt und durch Ausrichten der Markierung 42 auf das zu behandelnde Gelenk kann gleichzeitig das von der Spule 6 erzeugte elektromagnetische Feld exakt am Ort der Behandlung plaziert werden. Ferner sind jeweils die Kontaktpunkte der Vorrichtung 2 mit dem Kopf des Anwenders mit Polsterungen 34 bzw. 10 versehen, so daß keine Druckstellen der Vorrichtung 2 am Kopf des Patienten auftreten können.
Beim Einschalten der Einrichtung zum Betreiben der Spule 6 wird eine gepulste Gleichspannung über die Kabel 38 und 22 der Spule 6 im rechten Gehäuse 4 zugeführt. Dabei sind die Spule und die Einrichtung zum Betreiben der Spule derart ausgelegt, daß eine Spannung mit einer Rate von 1 bis 30 Pulsen pro Sekunde und ein elektromagnetisches Feld von unter 20 Gauss an der Spule erzeugt wird.

Claims (14)

1. Vorrichtung zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen, insbesondere von Kiefergelenkarthrose, mit
  • 1. zumindest einer Spule (6), die ein elektromagnetisches Feld erzeugt,
  • 2. zumindest einem Gehäuse (4), in dem die Spule (6) angeordnet ist, und
  • 3. wenigstens einer Gehäuseöffnung (12), die auf ein zu behandelndes Gelenk ausgerichtet ist,
  • 4. wobei die Gehäuseöffnung (12) einen Rand (14) aufweist, der derart an einem Kopf (24) eines Patienten angeordnet ist, daß der Rand (14) zumindest das zu behandelnde Gelenk umgibt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Abdeckung (8) über der Gehäuseöffnung (12) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Spule (6) exzentrisch in dem Gehäuse (4) angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Spule (6) einen langgestreckten Kern (18) und eine Anzahl an Wicklungen (20) aufweist, die um den Kern herum angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern (18) ein Ferritkern ist.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Spule (6) entlang ihrer Längserstreckung eine Mittelachse aufweist, die rechtwinklig zu einer von der Gehäuseöffnung (12) aufgespannten Ebene ausgerichtet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittelachse der Spule (6) auf das Zentrum der Behandlung ausgerichtet ist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (4) eine Positionierungseinrichtung (16) zur Positionierung der Spule (6) umfaßt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionierungseinrichtung (16) ein höhenverstellbarer Bügel (32) ist, der den Kopf (24) des Patienten umspannt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß diese zwei Gehäuse (4) umfaßt, die jeweils an einem Ende des Bügels (32) angeordnet sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Spule (6) in einem der beiden Gehäuse (4) vorgesehen ist.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß diese eine Einrichtung zum Betreiben der Spule umfaßt.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Betreiben der Spule eine Steuerungseinrichtung umfaßt.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß eine Anzahl an Belüftungsöffnungen (30) in dem Gehäuse (4) vorgesehen ist.
DE1998111100 1998-03-13 1998-03-13 Vorrichtung zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen Ceased DE19811100A1 (de)

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