DE19811100A1 - Vorrichtung zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen - Google Patents
Vorrichtung zur Behandlung von KiefergelenkserkrankungenInfo
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Abstract
Es ist eine Vorrichtung zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen, insbesondere von Kiefergelenksarthrose, gezeigt, wobei die Vorrichtung zumindest eine Spule (6) umfaßt, die ein elektromagnetisches Feld erzeugt. Dabei ist die Spule (6) in einem Gehäuse (4) angeordnet. Das Gehäuse (4) weist eine Gehäuseöffnung (12) auf, die auf ein zu behandelndes Gelenk ausgerichtet ist. Die Gehäuseöffnung (12) ist mit einem Rand (14) versehen, der derart an einem Kopf (24) eines Patienten angeordnet ist, daß der Rand zumindest das zu behandelnde Gelenk umgibt.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Behandlung von
Kiefergelenkserkrankungen, insbesondere von
Kiefergelenkarthrose.
Das Kiefergelenk besteht aus zwei Teilgelenken, dem
Oberkiefergelenk und dem Unterkiefergelenk, die eine
funktionelle Einheit bilden. Störungen in Teilen dieser
Einheit können Reizungen oder Entzündungen im Kauapparat
verursachen. Derartige schmerzhafte Funktionsstörungen des
Kauapparates, sogenannte Myoarthropathien, stellen in der
Praxis oftmals ein vielschichtiges Problem dar, das von einer
Anzahl an Faktoren beeinflußt wird. Das Spektrum der Befunde
reicht von degenerativen und entzündlichen Erkrankungen des
Kiefergelenks über Okklusionsstörungen bis zu persönlichen
Streßsituationen, die von Verspannungen der Kiefermuskulatur
begleitet werden. Oftmals breitet sich der Schmerz im
Kiefergelenkbereich weiter aus und führt zu Beschwerden im
gesamten Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich.
Bei herkömmlichen Therapievorrichtungen zur Behandlung
derartiger Kiefergelenkserkrankungen werden Schienen oder
Spangen zur Schienung des Kiefergelenkbereichs eingesetzt.
Durch diese therapeutische Maßnahme ist es möglich, die
Kaumuskulatur zu entspannen. Dabei wirken die Spangen einem
isometrische Zusammenziehen und einer Verschiebung des
Druckmittelpunktes zwischen Ober- und Unterkiefer entgegen.
Der Druck zwischen Ober- und Unterkiefer kann deshalb
verringert werden, so daß sich die Muskulatur entspannt.
Jedoch verlangt eine derartige Schienung ein hohes Maß an
Mitarbeit des Patienten und eine Umstellung seiner
Lebensführung, zu der der Patient oft nicht bereit ist.
Ferner ist die Anwendung eines elektromagnetischen Feldes zur
Behandlung von entzündlichen oder degenerativen
Gelenkserkrankungen, insbesondere von Arthrose,
beispielsweise aus der US-PS 5,131,904 und der US-PS 5,453,073
der Anmelderin bekannt. Hierbei wird ein zu
behandelndes Körperorgan, beispielsweise eine Gliedmaße, ein
Abschnitt der Wirbelsäule, ein Ellenbogen- oder Kniegelenk im
Inneren einer Ringspule plaziert. Aufgrund dieser Anordnung
des zu behandelnden Körperorgans innerhalb der Öffnung der
Ringspule ist es möglich, ein von der Ringspule induziertes
elektromagnetisches Feld auf das zu behandelnde Körperorgan
zu übertragen. Durch das angewendete Magnetfeld kann der
Heilungsprozeß in dem kranken Körperorgan gefördert werden.
Es hat sich jedoch gezeigt, daß ein krankes Kiefergelenk bei
der bekannten Vorrichtung nicht wirkungsvoll behandelt werden
kann. Ein korrektes Positionieren des Kiefergelenks innerhalb
der Ringspule, so daß das Magnetfeld selektiv an dem
Kiefergelenk appliziert wird und direkt am Behandlungsort
wirken kann, ist äußerst schwierig zu erreichen. Daher ist es
mit der bekannten Vorrichtung nicht möglich, eine wirksame
Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen durchzuführen.
In Anbetracht dieser Nachteile und verbleibenden Probleme bei
den im Stand der Technik bekannten Vorrichtung zur Behandlung
von Kiefergelenkserkrankungen liegt der vorliegenden
Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen,
bei der auf einfache Art und Weise Kiefergelenkserkrankungen
behandelt werden können und mit geringem konstruktiven
Aufwand eine gezielte Anwendung eines elektromagnetischen
Feldes auf das zu behandelnde Gelenk gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Erfindungsgemäß weist die Vorrichtung zur Behandlung von
Kiefergelenkserkrankungen, insbesondere von
Kiefergelenksarthrose, mindestens eine Spule auf, die ein
elektromagnetisches Feld erzeugt. Hierbei ist die Spule
vorzugsweise stabförmig ausgebildet. Das in der
langgestreckten Spule induzierte elektromagnetische Feld wird
auf ein zu behandelndes Kiefergelenk eines Patienten
angewendet, wobei der Heilungsprozeß in dem Gelenk angeregt
werden kann. Hierdurch ergibt sich gegenüber der bekannten
Behandlungsvorrichtung mit Schienen oder Spangen, der große
Vorteil, daß das elektromagnetische Feld völlig schmerzfrei
an dem zu behandelnden Gelenk angelegt werden kann.
Ferner ist die Spule der erfindungsgemäßen Vorrichtung in
einem Gehäuse angeordnet, das zur Aufnahme der Spule eine
Gehäuseöffnung aufweist. Dabei ist die Gehäuseöffnung in
Richtung auf das zu behandelnde Gelenk ausgerichtet und
öffnet sich zum Gelenk hin. Somit kann das von der in dem
Gehäuse eingebauten Spule erzeugte Magnetfeld ungestört durch
die Gehäuseöffnung nach außen dringen und auf das Gelenk
angewendet werden. Hierbei bietet es herstellungstechnische
Vorteile, wenn das erfindungsgemäße Gehäuse schalenartig und
als Formteil ausgebildet, wobei das Gehäuse jedoch auch
beliebige andere Formen aufweisen kann, beispielsweise eine
halbkugelförmige, rechteckförmige oder zylinderförmige
Konfiguration.
Durch die Anordnung der Spule im Inneren des Gehäuses ist
eine feste Lagerung der Spule in dem Gehäuse sicherstellt.
Darüber hinaus ist die Spule dadurch gegen Einwirkungen oder
Einflüsse von außen, wie zum Beispiel Stöße, Verschmutzungen
oder unsachgemäße Eingriffe, geschützt. Die Größe des
Gehäuses richtet sich nach der Ausdehnung der darin
angeordneten Spule und ist wenigstens so groß bemessen, daß
die Spule vollständig darin aufgenommen werden kann. Durch
diese Konstruktionsausführung des Gehäuses ist es möglich,
eine Gewichts- und Materialeinsparung im Gehäusematerial zu
erzielen.
Weiterhin ist die Gehäuseöffnung, die zum Beispiel eine
ovale, polygonale, runde oder rechteckförmige Kontur in
Abhängigkeit der Form des Gehäuses aufweisen kann, mit einem
Randbereich versehen, der so an einem Kopf eines Patienten
angeordnet ist, daß der Rand zumindest um das zu behandelnde
Gelenk herum verläuft und das zu behandelnde Gelenk umgibt.
Der Rand liegt vorzugsweise vollständig an einer Seite des
Kopfes des Patienten an, wobei vorteilhafterweise ein Ohr des
Patienten durch den Rand der Gehäuseöffnung mit
eingeschlossen wird. Hierdurch kann das Gehäuse über das Ohr
in vorteilhafter Weise am Kopf angebracht werden. Zur
weiteren Verbesserung der Anbringung des Gehäuses am Kopf des
Patienten bietet es Vorteile, wenn der Rand der
Gehäuseöffnung der Kontur der Kopfform angepaßt ist. Für eine
einfache Herstellung ist es jedoch vorteilhaft, den Rand im
wesentlichen eben auszubilden und zusätzlich eine Polsterung
am Randbereich des Gehäuses vorzusehen, die den Kopf des
Patienten kontaktiert. Durch das Anbringen der Polsterung im
Kontaktbereich zwischen dem Kopf des Patienten und dem Rand
der Gehäuseöffnung ist es möglich, eine besonders bequeme
Lagerung des Gehäuses am Kopf des Patienten vorzunehmen.
Dabei ist die Polsterung vorteilhafterweise durch ein
Schaumgummimaterial oder durch ein beliebig anderes
nachgiebiges Material ausgebildet. Die Polsterung paßt sich
an die Kontur der Kopfform im Bereich des Kiefergelenks und
des Ohres an, so daß Druckstellen effektiv vermieden werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung gestattet auf einfache und
effektive Art und Weise nicht nur die Schaffung einer
ergonomisch sehr günstigen Gehäuseform, sondern gestattet
auch eine gezielte Anwendung des von der Magnetspule
erzeugten elektromagnetischen Feldes auf das zu behandelnde
Kiefergelenk, da durch die erfindungsgemäße Anordnung der
Spule in dem Gehäuse, die Spule sehr nahe an das Zentrum der
Behandlung herangeführt und dort plaziert werden kann. Somit
wird der Abstand zwischen dem Zentrum der Behandlung und der
Spule auf ein Mindestmaß reduziert, so daß die Feldlinien des
von der Spule erzeugten elektromagnetischen Feldes nur einen
sehr kurzen Weg zum Ort der Behandlung zurücklegen müssen.
Daher ist die Stärke und die Intensität des in der Spule
induzierten elektromagnetischen Feldes am Ort der Behandlung,
d. h. dem Kiefergelenk, noch nahezu vollständig erhalten,
wodurch eine besonders wirksame Anwendung des
elektromagnetischen Feldes auf das zu behandelnde
Kiefergelenk sichergestellt ist. Im Vergleich zu
konventionellen Vorrichtungen, bei denen das gesamte
Körperorgan einem elektromagnetischen Feld unterworfen wird,
können daher die Feldlinien des Magnetfeldes selektiv auf das
Gelenk ausgerichtet und gezielt nur an dem zu behandelnden
Gelenk eingesetzt werden.
Vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sind in den
weiteren Ansprüchen beschrieben.
Für die Zuverlässigkeit der Lagerung der Spule in dem Gehäuse
hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Gehäuseöffnung
nach dem Einbau der Spule in das Gehäuse durch eine Abdeckung
verschlossen ist. Hierdurch kann zum einen die Spule mit
einer höheren Genauigkeit durch Anbringen an der zum
Gehäuseinneren hin gerichteten Abdeckungsseite in dem Gehäuse
fixiert werden und zum anderen kann die Gefahr vermindert
werden, daß Verunreinigungen in das Gehäuseinnere und die
Spule eindringen, die Oberfläche der Spule zusetzen und
dadurch die Qualität der Übertragungsleistung des
elektromagnetischen Feldes auf das Gelenk nachteilig
beeinflußt wird. Darüber hinaus kann einem unsachgemäßen
Zugriff auf die Spule von außen vorgebeugt werden.
Es wird bevorzugt, daß die Spule exzentrisch in dem Gehäuse
angeordnet ist. Somit wird es ermöglicht, bei Einsatz
verschiedener Größen und Formen für das Gehäuse, die Spule
stets auf das Zentrum der Behandlung am Kiefergelenk
auszurichten.
Es hat sich ferner als positiv erwiesen, daß die Spule einen
langgestreckten Kern und eine Anzahl an Drahtwicklungen
umfaßt, wobei die Drahtwicklungen um den Kern herum
angeordnet sind. Hierbei bestimmt die Anzahl der Wicklungen
des Drahts und die Größe des Drahts die Stärke des zu
erzeugenden Feldes. Mittels der Wicklungsanzahl ist somit
eine Einstellung der erforderlichen Feldstärke am
Behandlungsort erzielbar. Grundsätzlich wird das Magnetfeld
durch das Einfügen des Kerns in die aus den Drahtwicklungen
bestehende Ringspule verstärkt. Zusätzlich kann auf die
gewünschte Feldstärke am Behandlungsort durch die Auswahl des
Materials des Kerns Einfluß genommen werden.
In diesem Zusammenhang hat es sich als günstig erwiesen, daß
der Kern als ein Ferritkern ausgebildet ist. Der Einsatz
eines Ferritkerns gewährleistet, daß das in der Spule
erzeugte elektromagnetische Feld die gewünschte Intensität
und Ausbreitungscharakteristik entwickelt.
Nach einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist die entlang
einer Längserstreckung der Spule verlaufende Mittelachse
rechtwinklig zu einer von der Gehäuseöffnung aufgespannten
Ebene ausgerichtet. Dabei ist die Mittelachse der Spule in
Richtung auf das Zentrum der Behandlung hin orientiert.
Hierdurch kann in vorteilhafter Weise eine besonders
effektive Übertragung des durch die Spule erzeugten
elektromagnetischen Feldes auf das Kiefergelenk gewährleistet
werden, da die Feldlinien des Magnetfeldes so ausgerichtet
sind, daß diese sich direkt auf das zu behandelnde Gelenk hin
bewegen und das Gelenk durchdringen. Somit ist eine besonders
effektive Anwendung sichergestellt. In diesem Zusammenhang
wird es bevorzugt, daß an der Außenseite des Gehäuses eine
Markierung vorgesehen ist, die die Lage der Mittelachse der
Spule in dem Gehäuse kennzeichnet. Somit kann über die
Markierung die in dem Gehäuse eingeschlossene und daher nicht
von außen sichtbare Spule direkt auf das Zentrum der
Behandlung ausgerichtet werden, so daß ein zuverlässiges und
korrektes Positionieren durch den Anwender auf einfache Art
und Weise gewährleistet ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfaßt
das Gehäuse eine Positionierungseinrichtung zur
Positionierung der Spule. Die Positionierungseinrichtung ist
an dem Gehäuse, z. B. über eine geeignete Klemm-, Schraub-
und/oder Haftverbindung, angebracht und ermöglicht die
Anpassung und Ausrichtung der gesamten Gehäusestruktur mit
der Spule über dem Zentrum der Behandlung, d. h. über dem
Bereich des zu behandelnden Kiefergelenks.
Hinsichtlich der Positionierungseinrichtung für die
Positionierung der Gehäuseöffnung an dem Kopf des Patienten
wird bevorzugt, daß es sich hierbei um einen
höhenverstellbaren Bügel handelt, der den Kopf des Patienten
umspannt. Hierbei ist der Bügel bevorzugt elastisch
ausgebildet und gewährleistet so in konstruktiv einfacher
Gestaltung eine zuverlässige Anordnung des Gehäuses an dem
Kopf des Patienten. Darüber hinaus bietet der
höhenverstellbare Bügel den großen Vorteil, daß dieser auf
die Größe und Form des Kopfes des jeweiligen Patienten
angepaßt werden kann und daher das Gehäuse auch bei Patienten
mit verschiedenen Kopfformen exakt positionierbar ist. Bei
der entsprechenden Ausführungsform wird für den zwischen Kopf
und Gehäuse wirkenden Bügel bevorzugt, daß dieser eine
Polsterung umfaßt, die den Kopf des Patienten kontaktiert.
Auf diese Weise wird eine bequeme Anbringung des Bügels
ermöglicht, ohne daß Druckstellen am Kopf des Patienten
entstehen.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltungsform der Erfindung
sieht vor, daß die Vorrichtung zwei Gehäuse umfaßt, die
jeweils an einem Ende des Bügels angeordnet sind, wobei eine
kopfhörerähnliche Struktur der Vorrichtung erzielt wird.
Hierdurch ist eine besonders genaue Positionierung der in dem
Gehäuse befindlichen Spule über dem zu behandelnden Gelenk
sowie eine zuverlässige Anordnung des Gehäuses am Kopf des
Patienten sichergestellt, da die Vorrichtung zusätzlich durch
das zweite Gehäuse am Kopf des Patienten angebracht und
gehalten ist. In diesem Zusammenhang hat es sich als
vorteilhaft erwiesen, wenn jeweils ein Gehäuse mit der
Gehäuseöffnung über einem Ohr des Patienten angeordnet ist.
Auf diese Weise können die beim Aufsetzen und Tragen der
kopfhörerähnlichen Vorrichtungsstruktur auftretenden
Spannungen im Bügel konstruktiv günstig über den Kopf
verteilt werden.
Bei der vorangehend genannten Anordnung von zwei Gehäusen
wird bevorzugt, daß die Spule nur in einem der beiden Gehäuse
vorgesehen ist, so daß während einer Behandlung nur ein
Gelenk an einer Seite des Kopfes mit elektromagnetischer
Feldenergie behandelbar ist. Durch diese Anordnung konnten in
der Vergangenheit besonders effektive und positive
Behandlungsergebnisse erzielt werden.
Es hat sich ferner als günstig erwiesen, daß eine Einrichtung
zum Betreiben der Spule mit einer gepulsten
Gleichstromspannung vorgesehen ist. Hierbei wird die in dem
Gehäuse angeordnete Spule durch die gepulste DC-Spannung
erregt, die vorzugsweise eine abrupt ansteigenden und abrupt
abfallenden, rechteckförmige Wellenform aufweist. Die
Spannung pulst vorzugsweise bei einer Rate von 1 bis 30
Pulsen pro Sekunde, um ein elektromagnetisches Feld in der
Spule von unter 20 Gauss zu erzeugen. Diese Anordnung hat
sich bei der Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen als
besonders vorteilhaft erwiesen. Dabei ist es günstig, wenn
beispielsweise an dem Gehäuse eine für den Anwender gut
sichtbare Anzeige angebracht ist, die den Betrieb der Spule,
d. h. das erregte elektromagnetische Feld in der Spule,
anzeigt. Dadurch ist die Dauer der Behandlung erkennbar und
kann von dem Anwender überwacht werden. Eine derartige
Anzeige kann beispielsweise durch eine Leuchtdiode
ausgebildet sein.
In diesem Zusammenhang bietet es weiterhin Vorteile, daß die
Einrichtung zum Betreiben der Spule eine Steuereinrichtung
umfaßt, mit der eine vorherbestimmte Sequenzfolge der
Behandlungsperioden und die Länge der Behandlungsperioden
automatisch steuerbar ist. Hierbei hat sich gezeigt, daß mit
einer Sequenzfolge von 2 × 5 und 1 × 50 Minuten besonders
gute Behandlungserfolge erzielbar sind.
Da bei Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung Wärme in der
Spule erzeugt wird, bietet es Vorteile, für den
Temperaturausgleich in dem Gehäuse eine Anzahl an
Belüftungsöffnungen, die beispielsweise als Schlitze oder
Löcher ausgebildet sein können, vorzusehen. Die Öffnungen
sind dabei beispielsweise durch den Gehäusemantel
hindurchgebohrt oder darin eingeschnitten, um eine
ausreichende Ventilation des Gehäuseinneren sicherzustellen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von beispielhaft in den
Zeichnungen dargestellten Ausführungsformen näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Explosionsansicht einer ersten
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Behandlungsvorrichtung;
Fig. 2 eine schematische Schnittansicht der
erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung gemäß der
ersten Ausführungsform; und
Fig. 3 eine schematische Vorderansicht einer zweiten
Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Behandlungsvorrichtung.
In der nachfolgenden Beschreibung und in den Figuren werden
zur Vermeidung von Wiederholungen gleiche Bauteile und
Komponenten auch mit den gleichen Bezugszeichen
gekennzeichnet, sofern keine weitere Differenzierung
erforderlich ist.
Die in Fig. 1 gezeigte Vorrichtung 2 besteht aus einem
Gehäuse 4, einer Spule 6, einer plattenförmigen Abdeckung 8
und einer Polsterung 10. Das Gehäuse 4 ist schalenförmig
ausgebildet und weist eine sich über seinen Querschnitt
erstreckende Gehäuseöffnung 12 auf. Die Gehäuseöffnung 12 ist
durch einen im wesentlichen ovalen bzw. polygonalen Rand 14
begrenzt. Das in diesem Ausführungsbeispiel gezeigte Gehäuse
4 ist einstückig aus einem undurchsichtigen
Kunststoffmaterial, zum Beispiel aus Polyethylen oder
Polypropylen, hergestellt und weist an seiner Außenseite eine
Positionierungseinrichtung 16 auf, die beispielsweise über
Bolzen oder eine andere geeignete Befestigungsvorrichtung am
Gehäusemantel befestigt ist. Die in Fig. 1 gezeigte Spule 6
umfaßt einen Kern 18 aus Eisen, um dessen Durchmesser eine
Anzahl an Wicklungen 20 aus Draht gewickelt ist. Die Form und
Größe der Abdeckung 8 ist der Form der Gehäuseöffnung 12
angepaßt, so daß die Abdeckung 8, die im vorliegenden Fall
als Abdeckplatte vorgesehen ist, die Gehäuseöffnung 12
vollständig verschließt. Die über der Abdeckung 8 angeordnete
Polsterung 10 ist wulstförmig gestaltet und aus einem
Schaumstoff- oder anderen geeigneten kompressiblen
Kunststoffmaterial gefertigt. Dabei verläuft die Polsterung
10 ringförmig entlang der Außenkontur der plattenförmigen
Abdeckung 8 und steht von der Vorderseite der Abdeckung 8
hervor.
Wie in der Fig. 1 durch eine gestrichelte Linie angedeutet
ist, wird die Spule 6 zur Montage in das Innere des Gehäuses
4 eingesetzt. Der Draht der Wicklung 20 wird an einem an der
Oberseite des Gehäuses 4 zu erkennenden Kabel 22
angeschlossen und dabei aus dem Inneren des Gehäuses 4
herausgeführt. Über der in dem Innenraum des Gehäuses 4
eingelagerten Spule 6 wird die plattenförmige Abdeckung 8
angebracht, so daß die Gehäuseöffnung 12 vollständig
verschlossen ist. Die Abdeckung 8 besteht hierbei aus einem
undurchsichtigen Material, beispielsweise aus Kunststoff oder
einem Papier- oder Kartonmaterial, das ein von der Spule
erzeugtes elektromagnetisches Feld nicht beeinflußt, so daß
das Feld ungestört aus dem Gehäuse 4 nach außen dringen kann.
Schließlich wird der Zusammenbau der einzelnen
Vorrichtungskomponenten durch die auf der Vorderseite der
Abdeckung 8 angeordneten Polsterung 10 abgeschlossen.
Fig. 2 zeigt eine Schnittansicht durch das Gehäuse 4 der
Vorrichtung 2, wobei die einzelnen Vorrichtungskomponenten im
zusammengesetzte Zustand dargestellt sind. Die Polsterung 10
liegt hierbei an einem in der Zeichnung nur angedeuteten Kopf
24 eines Patienten an. Das Gehäuse 4 und die über der
Gehäuseöffnung 12 angeordnete Abdeckung 8 liegen somit nicht
unmittelbar an dem Kopf 24 des Patienten an, sondern die
Polsterung 10 fungiert als Abstandshalter zwischen dem Kopf
24 und dem Gehäuse 4. Hierdurch wird es vermieden, daß
scharfe Kanten oder Ecken des Gehäuses 4 mit dem Kopf 24 des
Patienten in Berührung kommen und dort Druckstellen
verursachen können. In dem Inneren des Gehäuses 4 ist die
Spule 6 eingelagert und im vorliegenden Fall an der zum
Innenraum des Gehäuses 4 gerichteten Seite der Abdeckung 8
befestigt. Die Spule 6 ist an der Innenseite der Abdeckung 8
angeklebt, wobei aber auch andere Befestigungsmaßnahmen, wie
zum Beispiel eine Schraub- oder Klettverbindung vorgesehen
sein können. Ferner ist es möglich, daß die Spule 6 in einem
als Formteil ausgestalteten Gehäuse 4 eingelagert ist, wobei
die Zwischenräume zwischen Gehäusewandung und
Spulenoberfläche durch ein geeignetes Kunststoffmaterial
ausgeschäumt sein können.
Wie in der Fig. 2 des weiteren zu erkennen ist, wird der
Draht der Wicklungen 20 über eine Klemme 26 an der Oberseite
des Gehäuses 4 aus dem Gehäuse herausgeführt und ist an einem
Kabel 22 angeschlossen, wobei das Kabel 22 mit einer nicht
dargestellte Einrichtung zum Betreiben der Spule verbunden
ist.
Im Betrieb der Spule 6, d. h. wenn eine in der Zeichnung nicht
dargestellte Einrichtung zum Betreiben der Spule 6
eingeschaltet ist, wird in der Spule 6 ein
elektromagnetisches Feld erzeugt, wie in Fig. 2 durch Pfeile
P angedeutet ist. Dabei ist das induzierte Magnetfeld auf den
Punkt der Behandlung in dem zu behandelnden Kiefergelenk
ausgerichtet. Der in der Spule 6 befindliche Ferritkern 18
verstärkt zusätzlich das elektromagnetische Feld, so daß eine
gebündelte Strahlung am Ort der Behandlung aufgebracht werden
kann. Um den Betriebszustand der Vorrichtung 2 und damit den
aktiven Zustand der Spule 6 für den Anwender sichtbar zu
machen, ist an der Außenseite des Gehäuses 4 eine Anzeige 28
mit einer Leuchtdiode vorgesehen. Diese Anzeige 28 leuchtet
im Betriebszustand auf, so daß der aktive Zustand der Spule 6
und die Dauer der Behandlung beobachtet werden können.
Da im Betriebszustand der Spule 6 Wärme im Inneren des
Gehäuses 4 erzeugt wird, sind Belüftungsöffnungen 30, die im
vorliegenden Fall als Bohrungen in der Gehäusewandung
ausgebildet sind, zur Ventilation über das Gehäuse 4 verteilt
angeordnet. Die Anzahl der Belüftungsöffnungen 30 und deren
Abstände zueinander ist danach bemessen, daß stets eine
ausreichende Belüftung des Gehäuseinneren gewährleistet ist,
die eine angenehme Behandlungstemperatur auch bei längerer
Behandlungsdauer sicherstellt.
In der Fig. 3 ist eine schematische Vorderansicht einer
zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Behandlungsvorrichtung dargestellt. In der in Fig. 3
gezeigten Anordnung sind zwei Gehäuse 4 vorgesehen, wobei
jedoch nur in einem der beiden Gehäuse 4 eine in der
Zeichnung nicht zu erkennende Spule 6 angeordnet ist. Die
Anordnung von nur einer Spule 6 in einem der beiden Gehäuse 4
hat sich als besonders vorteilhaft bei der Behandlung
erwiesen, wobei allerdings auch die Anordnung von jeweils
einer Spule 6 in jeweils einem Gehäuse 4 möglich ist. Das in
der Zeichnung rechts dargestellte Gehäuse 4 ist analog zu den
in Fig. 1 und 2 dargestellten Vorrichtungen aufgebaut. Das in
der Zeichnung links dargestellte Gehäuse 4 weist hingegen
keine Spule auf. Die beiden Gehäuse 4 sind über einen
höhenverstellbaren Bügel 32 miteinander verbunden, so daß
sich insgesamt eine kopfhörerartige Anordnung ergibt. Ferner
umfaßt der Bügel 32 eine Polsterung 34, die sich im
wesentlichen über die gesamte Länge des Bügels 32 erstreckt.
Dieses Polster 34 ist aus einem schaumstoffartigen Material
hergestellt.
Wie in Fig. 3 des weiteren zu erkennen ist, ist aus dem
oberen Abschnitt des rechten Gehäuses 4 ein Kabel 22
herausgeführt, wobei das Kabel 22 um den Bügel 32 gewickelt
ist und wieder im Bereich des oberen Abschnitts des linken
Gehäuses 4 in das linke Gehäuse 4 eingeführt ist. Im Bereich
des unteren Abschnitts des linken Gehäuses 4 ist das Kabel 22
wieder aus dem Gehäuse 4 herausgeführt und über eine im
Bereich des unteren Gehäuseabschnitts vorgesehene
Steckverbindung 36 mit einem Ausgangskabel 38 verbunden. Das
Ausgangskabel 38 wird wiederum über einen Stecker 40 an einer
nicht gezeigten Einrichtung zum Betreiben der Spule 6
angeschlossen. Ferner ist eine nicht gezeigte
Steuerungseinrichtung für die Einrichtung zum Betreiben der
Spule vorgesehen, mit der eine Sequenzfolge der Behandlung
automatisch steuerbar ist.
Die in Fig. 3 dargestellte Vorrichtung mit der
kopfhörerähnlichen Anordnung wird auf einen Kopf eines
Patienten angepaßt, so daß der Bügel 32 den Oberkopf des
Patienten umspannt und die beiden schalenförmigen Gehäuse 4
jeweils an einer Seite des Kopfes über einem Ohr und über dem
Bereich des Kiefergelenks plaziert sind. Das in der Zeichnung
rechts dargestellte Gehäuse 4 kann über den als
Positionierungseinrichtung 16 ausgebildeten
höhenverstellbaren Bügel 32 exakt über dem zu behandelnden
Kiefergelenk des Patienten positioniert werden. Dabei ist es
möglich, die in dem Gehäuse 4 befindliche Spule 6 genau auf
das Zentrum der Behandlung auszurichten. Hierzu ist an der
Außenseite des rechten Gehäuses ein weißer Punkt als
Markierung 42 angebracht, der mit der durch eine gestrichelte
Linie in der Zeichnung angedeuteten Mittelachse der in dem
Gehäuse 4 eingelagerten Spule 6 zusammenfällt. Somit wird dem
Anwender stets das Zentrum der von außen nicht sichtbaren
Spule 6 durch die Markierung 42 angezeigt und durch
Ausrichten der Markierung 42 auf das zu behandelnde Gelenk
kann gleichzeitig das von der Spule 6 erzeugte
elektromagnetische Feld exakt am Ort der Behandlung plaziert
werden. Ferner sind jeweils die Kontaktpunkte der Vorrichtung
2 mit dem Kopf des Anwenders mit Polsterungen 34 bzw. 10
versehen, so daß keine Druckstellen der Vorrichtung 2 am Kopf
des Patienten auftreten können.
Beim Einschalten der Einrichtung zum Betreiben der Spule 6
wird eine gepulste Gleichspannung über die Kabel 38 und 22
der Spule 6 im rechten Gehäuse 4 zugeführt. Dabei sind die
Spule und die Einrichtung zum Betreiben der Spule derart
ausgelegt, daß eine Spannung mit einer Rate von 1 bis 30
Pulsen pro Sekunde und ein elektromagnetisches Feld von unter
20 Gauss an der Spule erzeugt wird.
Claims (14)
1. Vorrichtung zur Behandlung von
Kiefergelenkserkrankungen, insbesondere von
Kiefergelenkarthrose, mit
- 1. zumindest einer Spule (6), die ein elektromagnetisches Feld erzeugt,
- 2. zumindest einem Gehäuse (4), in dem die Spule (6) angeordnet ist, und
- 3. wenigstens einer Gehäuseöffnung (12), die auf ein zu behandelndes Gelenk ausgerichtet ist,
- 4. wobei die Gehäuseöffnung (12) einen Rand (14) aufweist, der derart an einem Kopf (24) eines Patienten angeordnet ist, daß der Rand (14) zumindest das zu behandelnde Gelenk umgibt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Abdeckung (8) über der Gehäuseöffnung (12)
angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spule (6) exzentrisch in dem
Gehäuse (4) angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß die Spule (6) einen
langgestreckten Kern (18) und eine Anzahl an Wicklungen
(20) aufweist, die um den Kern herum angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der Kern (18) ein Ferritkern ist.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß die Spule (6) entlang
ihrer Längserstreckung eine Mittelachse aufweist, die
rechtwinklig zu einer von der Gehäuseöffnung (12)
aufgespannten Ebene ausgerichtet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Mittelachse der Spule (6) auf das Zentrum der
Behandlung ausgerichtet ist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (4) eine
Positionierungseinrichtung (16) zur Positionierung der
Spule (6) umfaßt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Positionierungseinrichtung (16) ein
höhenverstellbarer Bügel (32) ist, der den Kopf (24) des
Patienten umspannt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß diese zwei Gehäuse (4) umfaßt, die
jeweils an einem Ende des Bügels (32) angeordnet sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spule (6) in einem der beiden Gehäuse (4)
vorgesehen ist.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
11, dadurch gekennzeichnet, daß diese eine Einrichtung
zum Betreiben der Spule umfaßt.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung zum Betreiben der Spule eine
Steuerungseinrichtung umfaßt.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
13, dadurch gekennzeichnet, daß eine Anzahl an
Belüftungsöffnungen (30) in dem Gehäuse (4) vorgesehen
ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998111100 DE19811100A1 (de) | 1998-03-13 | 1998-03-13 | Vorrichtung zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998111100 DE19811100A1 (de) | 1998-03-13 | 1998-03-13 | Vorrichtung zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19811100A1 true DE19811100A1 (de) | 1999-09-16 |
Family
ID=7860890
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1998111100 Ceased DE19811100A1 (de) | 1998-03-13 | 1998-03-13 | Vorrichtung zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19811100A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE10310084A1 (de) * | 2003-03-07 | 2004-09-23 | Markoll, Richard, Dr. | Behandlungsvorrichtung mit spreizbarem Kopfgestell |
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