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DE19809442A1 - Konsole für Aufzugschwellen - Google Patents

Konsole für Aufzugschwellen

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Publication number
DE19809442A1
DE19809442A1 DE1998109442 DE19809442A DE19809442A1 DE 19809442 A1 DE19809442 A1 DE 19809442A1 DE 1998109442 DE1998109442 DE 1998109442 DE 19809442 A DE19809442 A DE 19809442A DE 19809442 A1 DE19809442 A1 DE 19809442A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
legs
plate
console according
hole
leg
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1998109442
Other languages
English (en)
Inventor
Stephen Kenneth Brunton
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BRUNTON STEPHEN K
Original Assignee
BRUNTON STEPHEN K
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BRUNTON STEPHEN K filed Critical BRUNTON STEPHEN K
Publication of DE19809442A1 publication Critical patent/DE19809442A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66BELEVATORS; ESCALATORS OR MOVING WALKWAYS
    • B66B13/00Doors, gates, or other apparatus controlling access to, or exit from, cages or lift well landings
    • B66B13/30Constructional features of doors or gates
    • B66B13/303Details of door panels

Landscapes

  • Furniture Connections (AREA)
  • Lift-Guide Devices, And Elevator Ropes And Cables (AREA)
  • Joining Of Building Structures In Genera (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine verbesserte Konsole für Aufzugschwellen.
Insbesondere betrifft die Erfindung eine verbesserte Konsole, die zur Lagerung bzw. Abstützung der Schwellen verwendbar ist, die in dem Aufzugschacht von Aufzugkabinen entsprechend den Türen der verschiedenen Stockwerke vorgese­ hen ist.
In bekannter Weise ist entlang des Aufzugschachts, im allgemeinen aus Mauer­ werk, eine Vielzahl von metallischen Konsolen vorgesehen, die in Entsprechung zu jedem Stockwerk die feststehende Abstützung für die Aufzugschwelle bilden, um das Einstellen der Tür zu gestatten. Diese Konsolen sind mit der Wand ent­ lang der Außenseite, an der die Zugangsöffnung ausgebildet ist, in der Nähe des unteren Randes derselben verbunden und im allgemeinen aus metallischen Ab­ schnitten gebildet, die in der Wand der Kabine eingesetzt oder angeschraubt sind, oder aus metallischen Rahmen gebildet, die durch zwei unter einem Winkel von 90° zueinander ausgerichteten Platten gebildet sind. Dieser Rahmen ist an der Wand des Aufzugschachts in einer Höhe geeignet zur Anordnung des hori­ zontalen Schenkels desselben nahe bei dem unteren Rand der Zugangsöffnung befestigt. Die Schwelle ist an dem horizontalen Schenkel angeordnet und befe­ stigt.
Herkömmliche Rahmen, die entweder an dem Kabinenschacht befestigt oder in diesem eingesetzt sind, gestatten kein schnelles und leichtes Einstellen, das bei­ spielsweise während der Installation der Aufzugtür erforderlich ist. Konsolen, die aus zwei unter einem Winkel von 90° zueinander ausgerichteten Platten gebildet sind, weisen grundsätzlich den gleichen Nachteil auf, da die beiden Schenkel, die sie bilden, festgelegt sind; tatsächlich sind die Konsolen in herkömmlicher Weise als ein einziges Stück ausgeführt.
Entsprechend ist es auch in diesem letztgenannten Fall unmöglich, eine optimale Einstellung desjenigen Teils, das die Schwellenabstützung bildet, in der horizon­ talen und in der vertikalen Richtung zu erreichen, und zwar wegen der Ausbildung der beiden Schenkel als ein einziges Stück; die Einstellungen, die während der Installation notwendig sind, werden vorwiegend durch mechanische Deformatio­ nen ausgeführt. Dies bewirkt neben einer Verlängerung der Installationszeit eine geringe Genauigkeit, was die Ausrichtung der Schwellenabstützung betrifft.
Aufgabe der Erfindung ist es, die genannten Nachteile zu überwinden.
Darüber hinaus ist es Aufgabe dieser Erfindung, eine verbesserte Konsole für Aufzugschwellen zu schaffen, die dazu geeignet ist, ein genaues Einstellen des die Abstützung der Schwelle bildenden Teils in mehreren Richtungen zu gestat­ ten.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, den Benutzern verbesserten Schwellen zur Verfügung zu stellen, die über der Zeit gesehen einen hohen Grad an Wider­ standsfähigkeit und Zuverlässigkeit bieten und auch leicht und wirtschaftlich her­ stellbar sind.
Diese und noch weitere Aufgaben werden mittels der verbesserten Aufzug­ schwelle der vorliegenden Erfindung, hergestellt aus Stahl oder anderen geeig­ neten Materialien, erreicht, die dadurch gekennzeichnet ist, daß sie ein Paar Platten umfaßt, die in einer im wesentlichen orthogonalen Ausrichtung miteinan­ der verbunden sind und von denen eine gegenüber der anderen mindestens in der horizontalen Richtung und in der Querrichtung und/oder in der vertikalen Richtung ausrichtbar ist.
Die Bauweise und die funktionellen Eigenschaften der erfindungsgemäßen Kon­ sole für Aufzugschwellen nach der Erfindung sind aufgrund der nachfolgenden Beschreibung besser verständlich, in der auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen wird, die eine bevorzugte, jedoch nicht einschränkend zu verstehende Ausführungsform darstellen und in denen zeigen:
Fig. 1 eine schematische Explosionsansicht der verbesserten Konsole der Erfindung;
Fig. 2 eine schematische perspektivische Ansicht der zusammengebauten Konsole;
Fig. 3 eine schematische perspektivische Ansicht der zusammengebauten Konsole, an dem die Schwelle befestigt ist.
Unter Bezugnahme auf die obenangegebenen Figuren umfaßt die erfindungsge­ mäße verbesserte Konsole für Aufzugschwellen, die in Fig. 2 insgesamt mit 10 bezeichnet ist, grundsätzlich eine erste Platte 12 mit seitlichen Schenkeln 14, 14' an zwei einander gegenüberliegenden Vorderseiten, eine zweite Platte 16, die mit gleichen Schenkeln 18, 18' ausgestattet ist, und ein Paar Zugstangen 20, 21', die dazu geeignet und bestimmt sind, die vorstehend genannten Elemente 12, 16 aus Stahl oder anderen geeigneten Materialien miteinander zu verbinden. Die Platte 12, die den vertikalen Schenkel der Konsole 10 bildet, besitzt eine grundsätzlich U-förmige Konfiguration, wobei der zentrale Bereiche 12', der eine beispielsweise rechteckige Gestalt aufweist, mit Durchgangslöchern 22, 24 ausgestattet ist, de­ ren jedes das Gewindeende 26 einer Schraube aufnimmt, die von einem her­ kömmlichen Zapfen 28 aus vorsteht, der in der Wand des Kabinenschachts ein­ gesetzt ist; an den Gewindeenden 26 ist eine Mutter 30 aufgeschraubt, die gegen den zentralen Bereich der Platte 12 drückt, wobei sie diesen mit der Wand ver­ bindet. In bevorzugter Weise ist mindestens eines der Durchgangslöcher 22, 24 als Langloch ausgebildet.
An den einander gegenüberliegenden Außenseiten der Platte 12, die durch die vertikal ausgerichteten längeren Seiten begrenzt sind, ist ein Schenkel 14, 14' ausgebildet, der rechtwinklig zu dem zentralen Bereich 12' verläuft und in der Richtung der vorderen Außenseite erreicht ist. Die Schenkel mit einer be­ schränkten Tiefe besitzen eine Gesamthöhe größer als der zentrale Bereich 12' der Platte 12, wobei sie über die oberen horizontale Seite derselben um eine Länge von beispielsweise 25 bis 45 mm vorstehen. Entlang der Schenkel 14, 14' der Platte sind Durchgangsöffnungen 32, 34 ausgebildet, die von einem Schlitz und einem Loch gebildet sind. Der Schlitz 32 erstreckt sich ausgehend von dem Bereich nahe bei dem unteren Ende der Schenkel 14, 14' aus entlang einer Länge vorzugsweise mindestens gleich der Hälfte der Gesamthöhe der Schenkel und besitzt eine solcher Breite, daß er den Schaft einer Schraube aufnehmen kann, die weiter ins Detail gehend weiter unten beschrieben wird; das Loch 34 ist in einer Position nahe bei dem oberen Ende der Schenkel 14, 14' ausgebildet und besitzt beispielsweise eine rechteckige Konfiguration. Entsprechend den Rändern die die Knicklinie zwischen dem zentralen Bereich 12' der Platte 12 und den Schenkeln 14, 14' bilden, ist eine Vielzahl von einander angenäherten, im we­ sentlichen kreisförmigen Öffnungen 36 ausgebildet, wobei diese Öffnungen teil­ weise in den Schenkeln und teilweise in dem Bereich 12' ausgebildet sind.
Die Platte 16, die den horizontalen Schenkel der Konsole 10 bildet und die direkte Abstützung für die in Fig. 3 mit 40 bezeichnete Schwelle bildet, weist eine Konfi­ guration gleich derjenigen der genannten Platte 12 auf. Tatsächlich besitzt die Platte eine U-förmige Konfiguration, wobei der zentrale Bereich 16', der bei­ spielsweise eine quadratische Gestalt aufweist, mit mindestens einem Durchgangsloch 42 ausgestattet ist, das in einer im wesentlichen zentralen Posi­ tion vorgesehen ist. An den beiden einander gegenüberliegenden Außenseiten der Platte 16 sind Schenkel 18, 18' ausgebildet, die rechtwinklig zu dem zentralen Bereich 16' verlaufen und nach unten ausgerichtet sind; diese Schenkel 18, 18' besitzen vorzugsweise eine Gesamthöhe im wesentlichen äquivalent zu der Höhe, die die obere Verlängerung der Schenkel 14, 14' der Platte 12 oberhalb des zentralen Bereichs 12' aufweist, die zwischen 25 und 45 mm liegt. Die Ge­ samtbreite der Platte 16 ist gleich oder etwas kleiner als die äquivalente Länge, die zwischen den inneren Außenseiten der nach oben verlängerten Bereiche der Schenkel 14, 14' der Platte 12 vorhanden ist.
Entlang jedes der einander gegenüberliegenden Schenkel 18, 18' der Platte 16 ist ein Durchgangsloch vorgesehen, das von einem Schlitz 44 gebildet ist, dessen Breite etwas größer als die Breite des Schaftes einer herkömmlichen Schraube ist, die in dasselbe eingesetzt ist, wie weiter unten noch angegeben wird. Der Schlitz 44 erstreckt sich in Längsrichtung entlang jedes der Schenkel ausgehend von den Bereichen nahe bei den Enden desselben. In der gleichen Weise wie die Platte 12 weist die Platte 16 vorzugsweise eine Vielzahl von im wesentlichen kreisförmigen, einander angenäherten Öffnungen 46 entlang der Ränder auf, die die Knicklinien zwischen dem zentralen Bereichen 16' und den Schenkeln 18, 18' bilden. Zwei angeschlossene Zugstangen 20, 20' mit beispielsweise rechteckigem Querschnitt sind in einer geneigten Ausrichtung zwischen den Platten 12, 16 an­ geordnet, die mit denselben über herkömmliche Schrauben verbunden sind, deren Schaft in die Schlitze 32, 44 eingesetzt ist; die Zugstangen 20, 20' sind in ge­ eigneter Weise mit Durchgangslöchern 48, 50 ausgestattet, die jeweils an den einander gegenüberliegenden Enden ausgebildet sind.
Der Vorgang des Zusammenbaus der Konsole 10 findet über das Verbinden der Platten 12, 16 statt, die in orthogonaler Ausrichtung gegenseitig befestigt werden. Weiter ins Detail gehend ist die Platte 16 an dem oberen Ende der vertikal ange­ ordneten Platte 12 horizontal ausgerichtet, und liegen die Schenkel 18, 18' der Platte 16 nahe an der Innenwand des sich nach oberen erstreckenden Bereichs der Schenkel 14, 14' an, die sich oberhalb des zentralen Bereichs 12' der Platte 12 erstrecken, so daß die Löcher 34, die in den entsprechenden Verlängerungen ausgebildet sind, mit den Schlitzen 44 der Platte 16 fluchten. In der so gebildeten Verbindungsöffnung ist der Schaft 52 einer herkömmlichen Schraube eingesetzt; eine Nut 54 ist auf dem Schaft aufgeschraubt, der in bevorzugter Weise von der äußeren Außenseite der Schenkel 14, 14' aus vorsteht. Die letzteren sind, wie be­ reits angegeben ist, in der Richtung der vorderen Außenseite der Konsole 10 ausgerichtet, d. h. in der Richtung des Schachts, innerhalb dessen sich die Auf­ zugkabine bewegt, während die seitlichen Schenkel 18, 18' der Platte 16 nach unten ausgerichtet sind, d. h. in der Richtung der Platte 12. Bei der in den beige­ fügten Zeichnungen dargestellten Ausführungsform fluchtet der rückwärtige Rand der Platte 16 im wesentlichen mit dem oberen Rand des zentralen Bereichs 12' der Platte 12; jedoch kann diese Anordnung ganz offensichtlich modifiziert wer­ den, um die genaue Position der Konsole 10 entsprechend den besonderen In­ stallationserfordernissen zu erreichen. Das Anziehen der Muttern 54 bewirkt die Verbindung zwischen den Platten 12, 16, jedoch kann die letztere infolge der Schlitze 44, die entlang der Schenkel 18, 18' ausgebildet sind, in Hinblick auf die vertikale Platte 12 in einer veränderlichen Position quer angeordnet sein, was eine nach vorn oder nach hinten gerichtete Bewegung betrifft. Die Zugstangen 20, 20' arbeiten mit den Platten zusammen, was deren winkelmäßige Ausrichtung in Alternative zu der orthogonalen Position gestattet, wobei sie mit beiden entlang der Schlitze 32, 34 verbunden sind, die an ihren seitlichen Schenkeln 14, 14' und 18, 18' ausgebildet sind. Diese Verbindung ist mit Hilfe von Schrauben erreicht, deren Schaft 56 in den genannten Schlitzen und in den endseitigen Löchern 48, 50 aufgenommen ist, die an den Zugstangen vorgesehen sind. Eine Mutter 58, die auf dem Schaft 56 aufgeschraubt ist der vorzugsweise von der inneren Au­ ßenseite der Schenkel 14, 14', 18, 18' aus vorsteht, befestigt die Zugstangen 20, 20' an den Platten 12, 16. Die Bewegung der Zugstangen entlang der Schlitze 32, 34 ermöglicht die geeignete winkelmäßige Ausrichtung zwischen den Platten 12, 16, die direkt oder indirekt über die Zugstangen miteinander verbunden sind.
Diese besondere Ausführungsform gestattet die optimale Einstellung in der hori­ zontalen und in der vertikalen Richtung der Konsole 10, die des weiteren in der Querrichtung geneigt sein kann, bezogen auf die Position der oberen Platte 16, infolge der rechteckigen Öffnungen 34, die an dem oberen Ende der Schenkel 14, 14' ausgebildet sind. Das Befestigen in einer geeigneten Position, um die korrekte Positionierung der Schwelle 40, die an der Platte 16 befestigt ist, zu gewährlei­ sten, beispielsweise mittels eines herkömmlichen Mittels, das in einem Loch 42 eingesetzt ist, wird durch die Vielzahl von Schrauben gewährleistet, die die ver­ schiedenen Teile verbinden.
In bevorzugter Weise ist mindestens eine Stütze 60 mit der vertikal ausgerichteten Platte 12 verbunden, wobei diese Stütze beispielsweise ein L-förmiges Teil sein kann, das sich dazu eignet, eine in Fig. 3 mit 62 bezeichnete Schutzschürze abzustützen. Das Teil ist an jedem der beiden Schenkel 64, 66, in Winkelrichtung zueinander ausrichtbar, mit Durchgangslöchern 68, 68' ausgestattet, die das Mittel zur Verbindung mit der Konsole 10 und der Schutzschütze 62 aufnehmen. Die Befestigung der Schürze an der Konsole 10 wird, wie im Detail in Fig. 1 und 2 dargestellt ist, mittels einer herkömmlichen Schraube erreicht, deren Schaft 70 in den Schlitz 32 der Platte 12 und in das Loch 68 der Stütze 60 eingesetzt ist, wo­ bei letztere mittels einer Mutter 72 festgelegt ist. Gleichartige Mittel befestigen die Schürze 62, die beispielsweise in einer geeigneten Stellung mit mehreren Löchern 74 ausgestattet ist, an dem Schenkel 66 des Teils bzw. der Teile 60 über ein Loch bzw. Löcher 68'.
Gemäß einer bevorzugten, nicht kritischen Ausführungsform ist ein weiteres plat­ tenförmiges Element auf der Platte 16 aufgelegt und an dieser befestigt, wobei dieses Element in Fig. 1 insgesamt mit 76 bezeichnet ist und im wesentlichen eine L-förmige Konfiguration aufweist, deren obere Außenseite 78 eine Erstreckung äquivalent zu dem zentralen Bereich 16' der Platte 16 aufweist und deren vertikaler Schenkel, der von der Außenseite 78 ausgeht und mit 80 bezeichnet ist, eine Erstreckung äquivalent zu dem einen der Schenkel 18, 18' der Platte 16 auf­ weist.
Die obere Vorderseite 78 des plattenförmigen Elements 76 ist mit einem oder mehreren Durchgangslöchern 84 ausgestattet, möglicherweise mit einem Lang­ loch, das entsprechend dem Loch 42 der Platte 16 ausgebildet ist; in der gleichen Weise weist der vertikale Schenkel 80 des plattenförmigen Elements 76, vor­ zugsweise in einer zentralen Position, ein oder mehrere Löcher oder Langlöcher 62 für das Einsetzen von Schrauben oder äquivalenten Befestigungsmitteln auf, die dazu geeignet und bestimmt sind, die Schutzschürze 62 zu befestigen.
Wie aus der vorstehenden Beschreibung ersichtlich ist, sind die durch die Erfin­ dung erreichten Vorteile evident.
Die verbesserte Konsole für Aufzugsschwellen gestattet eine einfache bzw. leichte und schnelle Ausrichtung in der horizontalen, in der vertikalen und in der Querrichtung des Bereichs, mit dem die Aufzugschwelle verbunden ist. Entspre­ chend kann das Einstellen der Tür des Aufzugs entweder während der anfänglichen Installation oder während späterer Wartungs- oder Reparaturein­ griffe genau durchgeführt werden.
Die obenbeschriebene und nachfolgend beanspruchte Erfindung ist ausschließlich beispielhaft vorgeschlagen worden, wobei es offensichtlich ist, das sie für viele Veränderungen und Varianten geeignet ist, die alle unter das erfindungsgemäße Konzept fallen.
Insbesondere sind strukturelle Umkehrungen alternativer Anordnungen der Bau­ teile, die insgesamt die verbesserte Konsole bilden, die Gegenstand der Erfindung ist, möglich.

Claims (16)

1. Konsole für Aufzugschwellen, hergestellt aus Stahl oder anderen geeigneten Materialien, umfassend ein Paar Platten (12, 16), die entsprechend einer im we­ sentlichen orthogonalen Ausrichtung miteinander verbunden sind und von denen eine in Hinblick auf die andere mindestens in der horizontalen Richtung und in der Querrichtung und/oder in der vertikalen Richtung ausrichtbar ist.
2. Konsole nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (12, 16) eine U-förmige Konfiguration aufweisen, die einen zentralen flachen Bereich (12', 16') bildet, von dem aus seitliche Schenkel (14, 14' und 18, 18') an den beiden einander gegenüberliegenden Außenseiten ausgehen, wobei ein Schlitz (32, 44) an jedem der Schenkel ausgebildet ist und sich die oberen Enden der Schenkel (14, 14') über die obere Seite der Platte (12) hinaus erstrecken und mit einem vertikal ausgerichteten Durchgangsloch (34) mit rechteckiger Gestalt ausgebildet sind.
3. Konsole nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schlitze (32) in Längsrichtung erstrecken, wobei sie von dem Bereich nahe bei dem unteren Ende der Schenkel (14, 14') ausgehen, und zwar entlang einer Strecke mindestens gleich der Hälfte der Gesamterstreckung der Schenkel.
4. Konsole nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet daß sich die Schlitze (32) in Längsrichtung entlang jedes Schenkels (18, 18') der Platte (16) erstrecken, wobei sie von den Bereichen nahe an den einander ge­ genüberliegenden Enden der Schenkel ausgehen.
5. Konsole nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (18, 18') der Platte (16) nach unten in der Richtung der Platte (12) ausgerichtet sind, die bei Ausrichtung der Schenkel (14, 14') in Richtung zu der vorderen Vorderseite hin vertikal angeordnet ist.
6. Konsole nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein Paar Zugstangen (20, 20') aufweist, die in Winkel­ richtung zwischen den Platten (12, 16) ausgerichtet sind, an denen sie mit Hilfe von Schrauben oder äquivalenten Mitteln befestigt sind.
7. Konsole nach einem oder mehreren vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugstangen (20, 20') mit einem Durchgangsloch (50) in der Nähe der jeweiligen unteren Endbereiche zum Einsetzen eines Schaftes (56) oder einer Schraube ausgestattet sind, der bzw. die des weiteren in den Schlitzen (32) der Schenkel (14, 14') der Platte (12) eingesetzt ist, wobei eine Mutter (58) auf dem Schaft aufgeschraubt ist.
8. Konsole nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugstangen (20, 20') mit einem Durchgangsloch (48) in der Nähe der jeweiligen oberen Endbereiche zum Einsetzen eines Schaftes (56) oder einer Schraube ausgestattet sind, der bzw. die des weiteren in den Schlitzen (44) der Schenkel (18, 18') der Platte (12) eingesetzt ist, wobei eine Mutter (58) auf den Schaft aufgeschraubt ist.
9. Konsole nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (18, 18') der Platte (16) zwischen den Schen­ keln (14, 14') der Platte (12) in der Nähe der oberen Verlängerungsbereiche der Schenkel angeordnet sind.
10. Konsole nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Platten (12, 16) miteinander mittels einander ge­ genüberliegender Schrauben verbunden sind, deren Schaft (52) in einem Loch (34) der Schenkel (14, 14') und in einem Schlitz (44) der Schenkel (18, 18') ein­ gesetzt ist, wobei eine Mutter (54) auf dem Schaft (52) aufgeschraubt ist.
11. Konsole nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß der zentrale flache Bereich (12') der Platte (12) mit Durchgangslöchern (22, 24) ausgestattet ist, von denen mindestens eines als Langloch ausgebildet ist.
12. Konsole nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß sie ein plattenförmiges Element (76) mit einer im wesentlichen L-förmigen Konfiguration umfaßt, das auf der Platte (16) an deren oberen Außenseite, die durch den zentralen Bereich (16) gebildet bzw. begrenzt ist, aufgelegt ist und mit der Platte (16) verbunden ist, wobei die obere Außenseite (78) des Elements (76) mit mindestens einem Durchgangsloch oder einem Langloch (84) ausgestattet ist, das mit dem Loch bzw. den Löchern (42) der Platte (16) fluchtet.
13. Konsole nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß der vertikale Schenkel des plattenförmigen Elements (76) ein oder mehrere Durchgangslöcher oder Langlöcher (82) aufweist.
14. Konsole nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Erstreckung der oberen Außenseite (78) des vertikalen Schenkels (80) des plattenförmigen Elements (76) im wesentlichen den Abmessungen des Bereichs (16') der Platte (16) bzw. der Schenkel (18, 18') der­ selben entspricht.
15. Konsole nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß sie mindestens einen Träger (60) aufweist, der durch zwei in Winkelrichtung ausrichtbare Schenkel (64, 66) gebildet ist, an denen jeweils ein Durchgangsloch ausgebildet ist und die an dem unteren Teil des Schenkels bzw. der Schenkel (14 und/oder 14') der Platte (12) mittels einer Schraube befestigt sind, an deren Schaft (70), der von einem Schlitz (32) auf vor­ steht, eine Mutter (72) aufgeschraubt ist, wobei eine Schutzschürze (62), die in entsprechender Weise mit Löchern (74) ausgestattet ist, an dem Schenkel (66) des Trägers bzw. der Träger (60) befestigt ist.
16. Konsole nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (12, 16) eine U-förmige Konfiguration aufweisen, die einen zentralen flachen Bereich (12', 16') bildet, von dem aus seitliche Schenkel (14, 14' und 18, 18') an den bei­ den einander gegenüberliegenden Außenseiten ausgehen, wobei ein Schlitz (32, 44) an jedem der Schenkel ausgebildet ist und sich die oberen Enden der Schen­ kel (14, 14') über die obere Seite des zentralen Schenkels (12') der Platte (12) hinaus erstrecken und mit einem vertikal ausgerichteten Durchgangsloch (34) mit rechteckiger Gestalt ausgebildet sind.
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