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DE19754291B4 - Verschleißschutz-Segment sowie verschleißgeschütztes Maschinenteil mit einer Vielzahl derartiger Segmente - Google Patents

Verschleißschutz-Segment sowie verschleißgeschütztes Maschinenteil mit einer Vielzahl derartiger Segmente Download PDF

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DE19754291B4
DE19754291B4 DE19754291A DE19754291A DE19754291B4 DE 19754291 B4 DE19754291 B4 DE 19754291B4 DE 19754291 A DE19754291 A DE 19754291A DE 19754291 A DE19754291 A DE 19754291A DE 19754291 B4 DE19754291 B4 DE 19754291B4
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Abstract

Verschleißschutz-Segment zur Befestigung an einem
gegen Verschleiß zu schützenden Maschinenelement mit einer duktilen Grundplatte und mindestens einer von der Grundplatte getragenen Panzerschicht aus karbidhaltigem, hochlegiertem Material,
dadurch gekennzeichnet, daß
a) die Gesamtabmessungen 50 mm mal 500 mm nicht übersteigen;
b) über der Grundplatte (3; 103; 203) die folgenden Schichten in folgender Reihenfolge aufgebracht sind:
ba) eine Pufferschicht (4; 104; 204) aus einer selbsthärtenden Legierung mit Manganhartstahlcharakter oder einer 18/8/6-Legierung oder aus einer Legierung mit ca. 29% Cr, 9% Ni, 0,2% C (Rest Eisen);
bb) eine Aufbauschicht (5; 105; 205) aus einer schweißharten oder durch Schläge härtbaren Legierung mit einer Härte zwischen 300 und 600 Brinell;
bc) mindestens eine Panzerschicht (6, 7, 8; 106, 107, 108, 109; 206, 207).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verschleißschutz-Segment zur Befestigung an einem gegen Verschleiß zu schützenden Maschinenteil mit einer duktilen Grundplatte und mindestens einer von der Grundplatte getragenen Panzerschicht aus karbidhaltigem, hochlegiertem Material,
    sowie
    ein verschleißgeschütztes Maschinenteil mit einer Vielzahl derartiger Verschleißschutz-Segmente.
  • Verschleißprobleme gibt es in den unterschiedlichsten Maschinen im Bereich der mechanischen Aufarbeitung, so zum Beispiel in Maschinen zum Zerkleinern, Mischen, Trennen, Fördern, Waschen oder für Kombinationen dieser Vorgänge. In solchen Maschinen tritt an einzelnen Maschinenelementen Verschleiß auf, der früher oder später zur Verschlechterung der Funktion, zur Erhöhung des Ausschusses, zur Verminderung der Qualität oder allgemein zu Kostensteigerungen führt. Die Maschinenelemente verlieren durch Veränderung ihrer Geometrie ihre Funktionsfähigkeit. Man spricht dann davon, daß der konstruktiv eingebaute Abnutzungsvorrat erschöpft ist. Dieser ist unabhängig vom verwendeten Werkstoff. In jedem Falle muß nach Verbrauch der eingebauten Abnutzungsdicke das fragliche Maschinenelement ausgewechselt werden. Eine Verlängerung der Lebensdauer dieser Maschinenelemente kann deshalb nur dadurch erzielt werden, daß Werkstoffe mit einem höherem Abriebwiderstand eingesetzt werden, die bei einer vorgegebenen Verschleißdicke eine längere Lebensdauer ermöglichen.
  • Für die Herstellung derartiger Maschinenelemente werden bisher Werkstoffe aus drei unterschiedlichen Werkstoffgruppen ausgesucht. Die erste dieser Werkstoffgruppe umfaßt Hartmangan-Stähle mit ca. 1,4% Kohlenstoff und 14% Mangan. Diese Werkstoffe werden für große Bauteile verwendet, die nicht nur dem Abrieb sondern höheren mechanischen Beanspruchungen unterliegen, so z. B. für Pralleisten, Prallmühlen, Backen in Backenbrechern, Auskleidungen für Kegelbrecher usw.
  • Bei der zweiten Werkstoffgruppe handelt es sich um legierten Stahlguß, der einen höheren abrasiven Widerstand als die erste Werkstoffgruppe bei gleichzeitig geringerer Zähigkeit aufweist. Aus diesen Werkstoffen wurden bisher z. B. Baggerkübel, Mischerarme, Kieswaschbeläge und Auskleidungen für Prallmühlen gefertigt.
  • Die dritte Werkstoffgruppe schließlich ist diejenige mit dem höchsten abrasiven Widerstand. Es handelt sich dabei um die weißen Gußeisen, in denen Kohlenstoff in Form von Karbiden im Gefüge auftritt. Aus solchen Werkstoffen können Mischerschaufeln, Beläge für Ziegeleischnecken, Schlagleisten für Sekundärbrecher, Pumpengehäuse, Flügelräder für Pumpen, Siebbeläge usw. hergestellt werden. Diese Werkstoffgruppe hat aber den Nachteil, fast keine Dehnung aufzuweisen. Sie ist daher nur bei mäßiger mechanischer Beanspruchung des Bauteiles einsetzbar.
  • Eine besondere Form der Verwendung der letztgenannten Werkstoffgruppe ist die sogenannte "Hartpanzerung".
  • Hier werden auf einen zähen Grundkörper meist ein bis drei Lagen einer harten, karbidhaltigen Panzerung aufgebracht. Diese Methode findet bei einzelnen Maschinenelementen wie Baggerzähnen, Schnecken in Ziegeleien, Brecher im Hüttenwerk, Gichtglocken usw. Einsatz. Durch den geschilderten Verbund ergibt sich zwar ein hoher Abriebwiderstand an der Oberfläche, gepaart mit hoher Zähigkeit im Grundkörper. Wegen des hohen manuellen Anteils an der Fertigung sind diese Formen des Verschleißschutzes jedoch sehr kostspielig.
  • Zur verschleißfesten Auskleidung des Innenraumes von Mühlen und Mischern ist es auch schon bekannt, kachelförmige Platten einzusetzen, die unmittelbar nebeneinander angeordnet sind und die jeweils aus einer duktilen Grundschicht und einer darüber im Wege der Auftragschweißung angebrachten Panzerung bestehen. Dieser Gedanke blieb aber auf den genannten Einsatzzweck im wesentlichen beschränkt; außerdem steht nur verhältnismäßig wenig Verschleißmaterial zur Verfügung.
  • In diesem Zusammenhang ist das in der DE 42 10 910 C1 beschriebene Maschinenteil zu sehen. Um größere ausnutzbare Verschleißdicken an den Maschinenteilen zu erzielen und auf diese Weise den konstruktiv vorbereiteten Abnutzungsvorrat besser ausnutzen zu können, umfaßt dieses bekannte Maschinenteil eine Mehrzahl von übereinandergestapelten Einzelelementen, die jeweils aus einer duktilen Grundplatte und einer auftraggeschweißten Aufpanzerung bestehen. Die verschiedenen Einzelelemente werden durch ein gesondertes Verbindungselement zusammengehalten. Hier wird also für erforderlich gehalten, für jede Panzerschicht eine gesonderte duktile Grundschicht vorzusehen, da das unmittelbare Aneinanderfügen von Panzerschichten für unmöglich gehalten wird. Auf diese Weise läßt sich jedoch in einem bestimmten Volumen des Maschinenteiles nur verhältnismäßig wenig hochlegiertes, karbidhaltiges Material unterbringen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verschleißschutz-Segment der eingangs genannten Art so auszugestalten, daß es einerseits mit Hochleistungsschweißverfahren preiswert herstellbar ist, daß andererseits aber keine unnötigen Zwischenschichten aus duktilem Material und zusätzliche Verbindungselemente erforderlich sind.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
    • a) die Gesamtabmessungen des Verschleißschutz-Segmentes 50 mm mal 500 mm nicht übersteigen;
    • b) über der Grundplatte folgende Schichten in folgender Reihenfolge aufgebracht sind: ba) eine Pufferschicht (4; 104; 204) aus einer selbsthärtenden Legierung mit Manganhartstahlcharakter oder einer 18/8/6-Legierung oder einer Legierung mit ca. 29% Cr, 9% Ni, 0,2% C (Rest Eisen); bb) eine Aufbauschicht (5; 105; 205) aus einer schweißharten oder durch Schläge härtbaren Legierung mit einer Härte zwischen 300 und 600 Brinell; bc) mindestens eine Panzerschicht.
  • Die Erfindung fußt auf der Erkenntnis, daß unter Einhaltung bestimmter Bedingungen mehrere Panzerschichten übereinander auf einer einzigen duktilen Grundschicht aufgebracht werden können: Zum einen dürfen die Abmessungen des so erhaltenen Verschleißschutz-Segmentes bestimmte Maximalwerte nicht übersteigen, da sonst die inneren Spannungen zu hoch würden. Diese Grenzen liegen erfindungsgemäß bei Gesamtabmessungen von ungefähr 50 mm mal 500 mm. Darüber hinaus ist eine bestimmte Schichtabfolge erforderlich, welche die sehr unterschiedlichen mechanischen Eigenschaften der duktilen Grundplatte und der Panzerschicht miteinander in Einklang bringt.
  • Die Pufferschicht kann vorzugsweise aus einer Legierung mit ca. 0,8 bis 1,4% C, 8 bis 20% Mn, 0 bis 3% Cr, 0 bis 3% Ni, 0 bis 3% Mo (Rest Eisen) oder aus einer Legierung mit ca. 0,1% C, bis 6% Mn, ca. 18% Cr, ca. 8% Ni (Rest Eisen) bestehen.
  • Die Aufbauschicht wiederum besteht vorteilhafterweise 105; 205) aus einer Legierung mit ca. 0,5% C, ca. 3% Mn, ca. 7% Cr, ca. 1% Mo, ca. 0,4% Va (Rest Eisen) oder aus einer Legierung mit ca. 1,8% C, ca. 2% Mn, ca. 7% Cr, ca. 0,6% Mo, ca. 5% Ti (Rest Eisen).
  • Am einfachsten besitzt der Schichtaufbau der erfindungsgemäßen Verschleißschutz-Segmente einen quadratischen Querschnitt. Durch sogenanntes "formgebendes Auftragschweißen" lassen sich jedoch grundsätzlich beliebige Querschnittsformen erzielen, je nach den spezifischen Anforderungen, die für den konkreten Einsatzzweck an die Verschleißschutz-Segmente gestellt werden.
  • Zweckmäßig ist, wenn die Grundplatte jeden Verschleißschutz-Segmentes eine Befestigungseinrichtung zur Befestigung am Maschinenelement trägt. Die eigentliche Befestigungsstelle liegt dann nach der Montage am Maschinenelement außerhalb des Verschleißangriffes, so daß ein verschleißbedingtes Lösen des Verschleißschutz-Segmentes nicht zu befürchten ist.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Verschleißschutz-Segmentes zeichnet sich dadurch aus, daß es um eine Längsachse rotationssymmetrisch ist und als Befestigungselement einen zu der Längsachse koaxialen Gewindebolzen aufweist, der in eine Gewindebohrung des Maschinenteils einschraubbar ist. Durch die rotationssymmetrische Ausgestaltung des Verschleißschutz-Segmentes ist die Drehposition, in welcher das Verschleißschutz-Segment sich nach dem Festziehen im Maschinenteil befindet, ohne Bedeutung.
  • Besonders bevorzugt wird diejenige Ausgestaltung erfindungsgemäßer Verschleißschutz-Segmente, bei welcher dieses mehrere übereinanderliegende karbidhaltige Panzerschichten umfaßt, wobei der Karbidgehalt der Panzerschichten mit zunehmendem Abstand von der Grundplatte wächst. Auch diese Form der "Gradierung" des mehrere Schichten umfassenden Panzeraufbaues hat ihren Sinn im wesentlichen darin, zwischen benachbarten Schichten keinen zu krassen Übergang mechanischer Eigenschaften zuzulassen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es ferner, ein verschleißgeschütztes Maschinenteil zu schaffen, bei welchem der Verschleißschutz auf preiswerte Art zu bewerkstelligen ist.
  • Diese Aufgabe wird durch ein verschleißgeschütztes Maschinenteil gelöst, welches eine Vielzahl von Verschleißschutz-Segmenten nach einem der Ansprüche 1 bis 5 trägt. Die Vorteile dieses verschleißgeschützten Maschinenelementes ergeben sich sinngemäß aus den oben erläuterten Vorteilen des erfindungsgemäßen Verschleißschutz-Segmentes.
  • Die Verschleißschutz-Segmente können durchaus in Abstand voneinander angeordnet sein. Für viele Anwendungszwecke ist ein vollflächiges Abdecken der Oberfläche des Maschinenteiles durch Verschleißschutz-Segmente nicht erforderlich. Hierdurch werden verständlicherweise Kosten eingespart.
  • Grundsätzlich ist es aber selbstverständlich auch möglich, daß die Verschleißschutz-Segmente auf dem Maschinenteil unmittelbar aneinander anstoßen. Diese Form des Verschleißschutzes wird insbesondere dann gewählt, wenn das verschleißgeschützte Maschinenelement nicht mit einem starren Körper sondern mit kleinteiligem Material zusammenwirkt, welches in die Zwischenräume zwischen benachbarte Verschleißschutz-Segmente eindringen könnte.
  • Wenn eine bündige oder zumindest annähernd bündige Oberfläche des verschleißgeschützten Maschinenteiles gewünscht wird, kann eine Ausgestaltung zum Einsatz kommen, bei der das verschleißgeschützte Maschinenteil eine Vielzahl von Ausnehmungen aufweist, in denen jeweils ein komplementär geformtes Verschleißschutz-Segment aufgenommen ist.
  • Dabei ist es wiederum in vielen Fällen zweckmäßig, wenn die Ausnehmungen nicht in dem "nackten", zu schützenden Maschinenteil selbst sondern in einer gesonderten Aufnahmeplatte vorgesehen sind, die auf dem nackten Maschinenteil aufliegt. Werden in einem solchen Falle die Zwischenräume der Aufnahmeplatte, die zwischen den einzelnen Verschleißschutz-Segmenten verbleiben, durch das Schleißgut ausgewaschen, kann auch die Aufnahmeplatte leicht ausgetauscht werden.
  • Wenn die Aufnahmeplatte mit Hilfe der Befestigungsmittel der Verschleißschutz-Segmente zwischen den Verschleißschutz-Segmenten und dem "nackten" Maschinenteil verspannt ist, werden für sie keine gesonderten Befestigungsmittel benötigt.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert; es zeigen
  • 1 ein Maschinenelement mit daran in unterschiedlicher Weise befestigten Verschleißschutz-Segmenten;
  • 1a und 1b zwei weitere Ausführungsformen von Verschleiß schutz-Segmenten, die an dem Maschinenelement von 1 befestigt werden können;
  • 2 ebenfalls ein Maschinenelement mit einem Verschleißschutz, der eine Aufnahmeplatte mit hierin angeordneten Verschleißschutz-Segmenten umfaßt.
  • In 1 ist mit dem Bezugszeichen 1 ein plattenförmiges Maschinenelement bezeichnet, welches durch mehrere an ihm angeordnete Verschleißschutzsegmente 2a, 2b, 2c bzw. 2d an seiner nach oben gerichteten Fläche gegen Verschleiß geschützt ist. In dem oberhalb des Maschinenelementes 1 gelegenen Bereich unterscheiden sich die verschiedenen dargestellten Verschleißschutz-Segmente 2a bis 2d nicht. Sie umfassen alle eine Grundplatte 3a bis 3d aus verhältnismäßig zähem, duktilem Material, deren Werkstoff der Gruppe "unlegierter oder legierter Stahlguß" angehört. Direkt überhalb der Grundplatte 3a bis 3d ist eine Pufferschicht 4a bis 4d aufgebracht, die aus einer der oben angegebenen Legierungen hergestellt ist und deren Zweck in erster Linie darin besteht, die unterschiedlichen mechanischen Eigenschaften der Grundplatte 3a bis 3d mit denjenigen der weiter unten zu beschreibenden, darüber aufgebrachten weiteren Schichten verträglich zu machen.
  • Oberhalb der Pufferschicht 4a bis 4d befindet sich eine Aufbauschicht 5a bis 5d, zu deren Material ebenfalls oben schon nähere Angaben gemacht worden sind und deren Sinn ebenfalls darin zu erblicken ist, einen verträglichen Übergang zwischen den verschiedenen Schichten unterschiedlicher mechanischer Eigenschaften zu gewährleisten. Über der Aufbauschicht 5a bis 5d befindet sich eine schwachlegierte Panzerschicht 6a bis 6d, in der sich bereits Karbide, wenn auch noch mit verhältnismäßig geringem Gehalt, befinden. Die schwachlegierte Panzerschicht 6a bis 6d ihrerseits wird von einer mittellegierten Panzerschicht 7a bis 7d abgedeckt, über der sich schließlich eine Hartpanzerschicht 8a bis 8d mit hohem Karbidgehalt befindet. Das Material der drei Panzerschichten 6, 7, 8 ist also so gewählt, daß der Karbidgehalt und damit die Härte, gleichzeitig aber auch die Sprödigkeit, von unten nach oben anwächst.
  • Die insoweit übereinstimmenden Verschleißschutz-Segmente 2a bis 2d sind in 1 zu Darstellungszwecken in unterschiedlicher Weise an dem Maschinenelement 1 befestigt. In der Praxis wird normalerweise an einem bestimmten Maschinenelement 1 immer dieselbe Befestigungsart für die eingesetzten Verschleißschutz-Segmente 2a bis 2d gewählt werden.
  • Das in 1 linke Verschleißschutz-Segment 2a weist einen Stehbolzen 9 auf, der sich durch eine Durchgangsbohrung 10 des Maschinenelementes 1 hindurch erstreckt und auf den gegen die Rückseite des Maschinenelementes 1 unter Zwischenschaltung einer Beilagscheibe 11 eine Mutter 12 aufgedreht ist.
  • Bei dem zweiten Verschleißschutz-Segment 2b ist an die duktile Grundplatte 3b ein Stift 13 angeformt, der sich ebenfalls durch eine Durchgangsbohrung 14 des Maschinenelementes 1 hindurch erstreckt, jedoch kein Gewinde aufweist. Auf den Stift 13 ist eine ein Mittelloch aufweisende Ringscheibe 15 aufgeschoben und in einer Position an dem Stift 13 angeschweißt, in welcher sie an der Rückseite des Maschinenelementes 1 anliegt.
  • Das dritte Verschleißschutz-Segment 2c ist mit einem sich von der duktilen Grundplatte 3c wegerstreckenden Schaft 16 versehen, der ebenfalls durch eine Duchgangsbohrung 17 des Maschinenelementes 1 hindurchgeführt ist und einen Längsschlitz 18 aufweist. Zur Fixierung des Verschleißschutz-Segmentes 2c wird durch den Schlitz 18 im Schaft 16 ein Keil (in der Zeichnung nicht dargestellt) hindurchgetrieben, der sich an der Rückseite des Maschinenelementes 1 abstützt.
  • Das vierte Verschleißschutz-Segment 2d ist einfach durch an der Grundplatte 3d angebrachte Schweißungen 19 mit der nach oben zeigenden Fläche des Maschinenelementes 1 verbunden.
  • Die Befestigungsarten der Verschleißschutz-Segmente 2a und 2c sind also lösbar, während die Befestigungen der Verschleißschutz-Segmente 2b und 2d nicht zerstörungsfrei gelöst werden können.
  • Alle Verschleißschutz-Segmente 2a bis 2d dürfen nicht breiter als etwa 50 mm und nicht länger als 500 mm sein.
  • Andernfalls werden die Spannungen in den verschiedenen Schichten 3 bis 9 zu groß.
  • Die Schichten 4 bis 8 der verschiedenen Verschleißschutz-Segmente 2a bis 2d werden alle in einem automatisierten Hochleistungs-Schweißverfahren auf der duktilen Grundplatte 3 aufgebracht. Auf diese Weise lassen sich die einzelnen Verschleißschutz-Segmente preiswert herstellen; Handarbeit wird weitgehend erübrigt.
  • Bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die einzelnen Verschleißschutz-Segmente 2a bis 2d in gegenseitigem Abstand voneinander auf dem Maschinenelement 1 aufgebracht. Sie sind im Querschnitt rechteckig. Beide Merkmale sind jedoch nicht notwendig.
  • So zeigt etwa 1a ein Verschleißschutz-Segment 102b, welches anstelle des Verschleißschutz-Segmentes 2b in das Maschinenelement 1 von 1 eingesetzt werden könnte. Es unterscheidet sich von dem oben beschriebenen Verschleißschutz-Segment 2b im wesentlichen dadurch, daß die auf der Grundplatte 103b aufgebrachten Schichten 104b bis 109b durch "formgebende" Auftragschweißung entstanden sind, derart, daß der Querschnitt dieses Schichtaufbaus trapezförmig ist. Ein zweiter Unterschied liegt darin, daß in dem Verschleißschutz-Segment 102b zwei Hartpanzerschichten 108b, 109b im obersten Bereich vorhanden sind.
  • Das in 1b dargestellte Verschleißschutz-Segment 102c könnte grundsätzlich anstelle des Verschleißschutz-Segmentes 2c in das Maschinenelement 1 von 1 eingebaut werden. Es unterscheidet sich von diesem in dreierlei Hinsicht:
    Zunächst ist die Basisabmessung der Grundplatte 103c so groß, daß, identische Verschleißschutzsegmente 102c in das Maschinenelement 1 eingesetzt, zwischen diesen kein Abstand mehr verbliebe. Zum zweiten ist das Verschleißschutz-Segment 102c ähnlich wie das Verschleißschutz-Segment 102b formgebend aufgebaut und zwar diesmal in einer Weise, daß der oberhalb des Maschinenelementes 1 zu liegen kommende Schichtaufbau den Querschnitt eines Dreiecks aufweist. Schließlich und drittens ist auch das Verschleißschutz-Segment 102c nicht nur mit einer sondern mit zwei Hartpanzerschichten 108c und 109c versehen.
  • In 2 ist ein Ausführungsbeispiel einer Verschleißschutz-Einrichtung dargestellt, welche sich etwas stärker von der Art des in 1 gezeigten Verschleißschutzes unterscheidet.
  • Das vor Verschleiß zu schützende Maschinenelement ist in 2 mit den Bezugszeichen 201 gekennzeichnet. Es besteht wiederum aus einem verhältnismäßig weichen, duktilen Material. Auf der oberen Oberfläche des Maschinenelementes 201 ist, parallel hierzu, eine Aufnahmeplatte 220 aufgelegt, die ebenfalls aus weichem, duktilem Material besteht. Sie weist an ihrer oberen, vom Maschinenelement 201 abgewandten Fläche eine Vielzahl halbkugeliger Ausnehmungen 221 auf. Vom tiefsten Punkt dieser halbkugelförmigen Ausnehmungen 221 führt eine Durchgangsbohrung 222 durch die Aufnahmeplatte 222 und, hierzu koaxial, eine Gewindebohrung 223 durch das Maschinenelement 201 hindurch.
  • In jeder Ausnehmung 221 der Aufnahmeplatte 220 ist ein Verschleißschutz-Segment 202 eingesetzt, das in seiner Form komplementär zu der Ausnehmung 221, im dargestellten Ausführungsbeispiel also ebenfalls ungefähr halb kugelförmig ist. Das Verschleißschutz-Segment 202 umfaßt insgesamt 5 Schichten 203 bis 208, die den Schichten 3 bis 8 des Ausführungsbeispieles von 1 in jeder Hinsicht entsprechen. Insoweit kann auf die obigen Ausführungen verwiesen werden.
  • An die nach unten weisende Fläche der duktilen Schicht 203 der Verschleißschutz-Segmente 202 ist jeweils ein Gewindebolzen 209 angeformt, der sich durch die Durchgangsbohrung 222 der Aufnahmeplatte 220 hindurch erstreckt und der in die Gewindebohrung 223 des Maschinenelementes 201 eingedreht ist. Auf diese Weise findet nicht nur das jeweilige Verschleißschutz-Segment 202 seinen Halt innerhalb der Ausnehmung 221 der Aufnahmeplatte 220. Vielmehr wird gleichzeitig die Aufnahmeplatte 220 gegen das Maschinenelement 201 geklemmt.
  • Alle oben beschriebenen Verschleißschutz-Segmente zeichnen sich dadurch aus, daß aufgrund der Verbundlösung, dem gradierten Schichtaufbau und der bestimmte Obergrenzen nicht übersteigenden Abmessungen die Bruchgefahr erheblich reduziert ist. Sollen höchst abriebfeste Verschleißschutz-Segmente erzielt werden, können die beschriebenen Verschleißschutz-Segmente mittels des WIG-Verfahrens oberflächlich aufgeschmolzen und in die so erhaltene Oberflächenschmelze Wolframkarbide eingebracht werden.

Claims (15)

  1. Verschleißschutz-Segment zur Befestigung an einem gegen Verschleiß zu schützenden Maschinenelement mit einer duktilen Grundplatte und mindestens einer von der Grundplatte getragenen Panzerschicht aus karbidhaltigem, hochlegiertem Material, dadurch gekennzeichnet, daß a) die Gesamtabmessungen 50 mm mal 500 mm nicht übersteigen; b) über der Grundplatte (3; 103; 203) die folgenden Schichten in folgender Reihenfolge aufgebracht sind: ba) eine Pufferschicht (4; 104; 204) aus einer selbsthärtenden Legierung mit Manganhartstahlcharakter oder einer 18/8/6-Legierung oder aus einer Legierung mit ca. 29% Cr, 9% Ni, 0,2% C (Rest Eisen); bb) eine Aufbauschicht (5; 105; 205) aus einer schweißharten oder durch Schläge härtbaren Legierung mit einer Härte zwischen 300 und 600 Brinell; bc) mindestens eine Panzerschicht (6, 7, 8; 106, 107, 108, 109; 206, 207).
  2. Verschleißschutz-Segment nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Pufferschicht (4; 104; 204) aus einer Legierung mit ca. 0,8 bis 1,4% C, 8 bis 20% Mn, 0 bis 3% Cr, 0 bis 3% Ni, 0 bis 3% Mo (Rest Eisen) besteht.
  3. Verschleißschutz-Segment nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Pufferschicht (4; 104; 204) aus einer Legierung mit ca. 0,1% C, bis 6% Mn, ca. 18% Cr, ca. 8% Ni (Rest Eisen) besteht.
  4. Verschleißschutz-Segment nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufbauschicht (5; 105; 205) aus einer Legierung mit ca. 0,5% C, ca. 3% Mn, ca. 7% Cr, ca. 1% Mo, ca. 0,4% Va (Rest Eisen) besteht.
  5. Verschleißschutz-Segment nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufbauschicht (5; 105; 205) aus einer Legierung mit ca. 1,8% C, ca. 2% Mn, ca. 7% Cr, ca. 0,6% Mo, ca. 5% Ti (Rest Eisen) besteht.
  6. Verschleißschutz-Segment nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die verschiedenen über der Grundplatte (3; 103; 203) liegenden Schichten (4, 5, 6, 7, 8; 104, 105, 106, 107, 108, 109; 205, 206, 207) durch formgebendes Auftragschweißen aufgebracht sind.
  7. Verschleißschutz-Segment nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (3; 103; 203) eine Befestigungseinrichtung (9, 11, 12; 13, 15; 16, 18; 113; 116; 209) zur Befestigung am Maschinenelement (1; 201) trägt.
  8. Verschleißschutz-Segment nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es um eine Längsachse rotationssymmetrisch ist und als Befestigungselement einen zu der Längsachse koaxialen Gewinde bolzen (209) aufweist, der in eine Gewindebohrung (223) des Maschinenteiles (201) einschraubbar ist.
  9. Verschleißschutz-Segment nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es mehrere übereinanderliegende karbidhaltige Panzerschichten (6, 7, 8; 106, 107, 108, 109; 206, 207) umfaßt, wobei der Karbidgehalt der Panzerschichten (6, 7, 8; 106, 107, 108, 109; 206, 207) mit zunehmenden Abstand von der Grundplatte (3; 103; 203) wächst.
  10. Verschleißgeschütztes Maschinenteil, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Vielzahl von Verschleißschutz-Segmenten (2; 102; 202) nach einem der Ansprüche 1 bis 9 trägt.
  11. Verschleißgeschütztes Maschinenteil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschleißschutz-Segmente (2a, 2b, 2c, 2d; 102b; 202) einen Abstand voneinander aufweisen.
  12. Verschleißgeschütztes Maschinenteil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschleißschutz-Segmente (102c) unmittelbar aneinander anstoßen.
  13. Verschleißgeschütztes Maschinenteil nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Vielzahl von Ausnehmungen (221) aufweist, in denen jeweils ein komplementär geformtes Verschleißschutz-Segment (202) aufgenommen ist.
  14. Verschleißgeschütztes Maschinenteil nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (221) in einer gesonderten Aufnahmeplatte (220) vorgesehen sind, die auf dem nackten Maschinenteil (201) aufliegt.
  15. Verschleißgeschütztes Maschinenteil nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeplatte (220) mit Hilfe der Befestigungsmittel (209) der Verschleißschutz-Segmente (202) zwischen den Verschleißschutz-Segmenten (202) und dem nackten Maschinenteil (201) verspannt ist.
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