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DE19723927C2 - Kranken- oder Pflegebett - Google Patents

Kranken- oder Pflegebett

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DE19723927C2
DE19723927C2 DE1997123927 DE19723927A DE19723927C2 DE 19723927 C2 DE19723927 C2 DE 19723927C2 DE 1997123927 DE1997123927 DE 1997123927 DE 19723927 A DE19723927 A DE 19723927A DE 19723927 C2 DE19723927 C2 DE 19723927C2
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Germany
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bed
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Hans Guenther Weigelin
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EICKHOFF, CLAUS, 59602 RUETHEN, DE WEIGELIN, HANS
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kranken- oder Pflegebett, mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Ein Kranken- oder Pflegebett der vorgenannten Art ist aus der US 55 02 853 A bekannt. Hier wird ein Kranken und Pflegebett offenbart, das dazu geeignet ist den Matratzenrahmen in eine Schwenkbewegung um die Längsachse zu versetzen, wobei ein Riementrieb als Antrieb dient und ausschließlich kontinuierliche Schwenkbewegungen zwischen den maximalen Winkelpositionen ausgeführt werden können.
Aus der WO 95/29659 A1 ist ebenfalls ein Kranken- und Pflegebett bekannt, welches über einen geteilten Matratzenrahmen verfügt, der parallel zur Längsachse des Kranken- und Pflegebettes verfahren werden und somit den Patienten in eine andere Liegeposition bewegen kann.
In der DE 32 00 019 A1 wird ein Kranken- und Pflegebett offenbart, dessen Matratzenrahmen ebenfalls um die Längsachse des Bettes geschwenkt werden kann. Als Antrieb wird ein Elektromotor mit einem Getriebe verwendet, der den Matratzenrahmen in eine Schwenkbewegung versetzen und in den Maximalpositionen unterbrochen sein kann.
In der DE-40 39 907 A1 wird ein Kranken- oder Pflegebett der eingangs genannten Gattung beschrieben, bei den der um die Längsachse des Betts schwenkbar gelagerte Matratzenrahmen eine Wälzbewegung des Patienten ermöglichen soll. Der Wälzvorgang soll selbsttätig erfolgen können, jedoch wird weder der dafür erforderliche Antrieb, noch die bei automatischem Wälzvorgang zu verwendende Programmsteuerung noch der genaue konstruktive Aufbau des schwenkbaren Matratzenrahmens näher beschrieben. Der Fachmann erhält daher keine ausreichende Lehre bezüglich der genannten wesentlichen Punkte, die ihm einen Nachbau eines konstruktiv ausgereiften Betts für eine industrielle Fertigung ermöglichen. In der genannten DE-40 39 907 A1 ist außerdem von einer Umwälzung des Patienten um 180° Grad oder mehr die Rede. Ein solches Umwälzen um 180° Grad führt jedoch bei der Umlagerung schwerkranker Patienten für diese zu einer zu hohen Belastung und hat sich auch als für die gewünschte Decubitusprophylaxe nicht sehr geeignet erwiesen.
Die DE 44 29 062 A1 beschreibt ebenfalls ein Bett, bei dem eine Schwenkbewegung eines Liegerahmens um die Längsachse des Betts vorgesehen ist. Auch hier handelt es sich jedoch um ein so genanntes Wendebett, bei dem in erster Linie ein Wenden des Patienten um 180° Grad aus der Rückenlage in die Bauchlage oder umgekehrt angestrebt wird. Dieses bekannte Bett ist konstruktiv sehr aufwendig, da es zwei Liegerahmen aufweist, von denen der eine der Rückenlage und der andere der Bauchlage zugeordnet ist. Außerdem sind zwei Drehscheiben vorgesehen für die Schwenkbewegung der Liegerahmen, wobei der Patient zwischen den beiden Liegerahmen liegt. Aufgrund dieser recht aufwendigen Konstruktion ist die Herstellung dieses Wälzbetts zu kostenaufwendig.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Kranken- oder Pflegebett der eingangs genannten Gattung zu schaffen, das eine automatische Umwälzung des Patienten zwischen zwei nicht zu stark geneigten Grenzlagen in einer für die Decubitusprophylaxe besonders geeigneten Form ermöglicht und dabei konstruktiv einfach gestaltet ist und ein herkömmliches Pflege- oder Krankenbett ersetzen kann.
Die Lösung dieser Aufgabe liefert ein Kranken- oder Pflegebett der eingangs genannten Gattung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs.
Auf Grund langjähriger Erfahrungen im Bereich der Pflege schwerstkranker Patienten, insbesondere auch appalischer Patienten entstand der Wunsch, ein Pflegebett zu konstruieren, das in besonderem Umfange zur Vermeidung von Decubitalgeschwüren geeignet sein sollte. Desweiteren war planungsmäßig ein Konstruktionsmerkmal, die optimale Bedienungsfreundlichkeit des Bettes. Bei pflegerisch bedingten Umlagerungen, sollen die Pflegekräfte das Bett in der Höhe, sowie in der Seitenneigung, manuell so verstellen können, daß optimale Arbeitsbedingungen erreicht werden.
Auf Grund dieser Vorgaben wurde für das Bett eine elektronische Steuerung entwickelt, die eine intermittierende Umlagerung des Patienten im vorgegebenen Zeittakt schaltet. Hierbei wird standardmäßig eine Umlagerung des Patienten im X-Zeittakt um x Grad gefordert. Somit wird im Ablauf einer Stunde das Bett aus der x Grad Rechtsneigung, diskontinuierlich in die x Grad Linksneigung geführt. Mit dieser Maßnahme erreichen wir einen besonderen Decubitusschutz, da im Gegensatz zur kontinuierlichen Ebenenverstellung die Auflage des Patienten kurzfristig konstant gehalten wird. Hierdurch wird das bei gefährdeten Patienten schlecht durchblutete Haut- bzw. subkutane Fettgewebe in einer bestimmten Breite bewußt maximal belastet. Nach Ablauf des vorgegebenen Zeitintervalls z. B. einer Minute, erfolgt eine weitere Neigung um x Grad. Hierdurch wird der zuvor belastete Körperabschnitt entlastet, was zu einer reflektorischen Mehrdurchblutung führt. Somit wird durch die intermittierende Umlagerung nicht nur die druckbedingte Minderdurchblutung der belasteten Körperteile verhindert, sondern durch die definierte Entlastung auch eine reflektorische Besserversorgung mit Blut der betroffenen Gewebsanteile gesichert. Die elektronische Schaltung ist desweiteren so programmiert, daß das Bett bei Erreichen seiner maximalen Seitenneigung von z. B. 15 Grad, automatisch in die nunmehr gegenläufige Drehrichtung umgepolt wird.
Hinzu kommt, daß durch manuelle Schaltung, das Bett für die Verrichtung von pflegerischen Maßnahmen in jede erdenkliche Lage von der Horizontale bis zur maximalen Seitenneigung geführt werden kann. Hiermit wird ein aktives Umlagern des Patienten z. B. bei Anlage hygienischer Hilfsmittel oder Wechseln der Inkontinenzartikel weitestgehend vermieden, da der Patient durch Verschiebung der Unterlage selbst in die hierzu notwendige Seitenlage dreht. Mit dieser Schaltung wird vermieden, daß die Pflegenden aus eigener Körperkraft die Patienten drehen müssen. Neben dem Vorteil einer erheblichen Schonung der Mitarbeiter, insbesondere der im Pflegeberuf ja häufig überbelasteten Wirbelsäulen, wird auch für den Patienten selbst eine derartige Umlagerung schonender sein. Bei entsprechenden Messungen konnte nachgewiesen werden, daß bei der manuellen Erbringung der maximalen Seitenlagerung, wie sie für die oben beschriebenen hygienischen Maßnahmen erforderlich ist, es auch bei appalischen Patienten zu Änderungen im Blutdruck- und Pulsverhalten kommt. Durch Anstieg dieser beiden Parameter kann der Rückschluß geführt werden, daß die manuelle Umlagerung derart schwerkranker Patienten eine nicht unerhebliche Streßbelastung für den Betroffenen darstellen.
Die standardmäßige vorgegebene Umlagerung im Minutentakt konnte bei entsprechenden Versuchen mit gesunden Probanden beweisen, daß die erfindungsgemäß gewählte Antriebsart so schonend vorgeht, daß der Proband die Umlagerung kaum wahrnimmt. Von allen Probanden wurde auch bei mehrstündiger Liegezeit die Umlagerung durch Verstellung der Unterlage nicht als unangenehm oder störend empfunden. Insbesondere traten keine Übelkeiten oder Gleichgewichtsstörungen bei den Probanden auf.
Es konnte eine vollappalische Patientin in diesem Bett versorgt werden. Die Erfahrungen hinsichtlich der Decubitusprophylaxe sind sehr zufriedenstellend. Während des Erprobungszeitraums von zunächst vier Wochen, sind bei der fast drei Zentrier schweren Patientin keinerlei Druckstellen oder Hautrötungen beobachtet worden. Die Maßnahmen zur Decubitusprophylaxe konnten gegenüber der herkömmlichen Betreuung eines derartigen Patienten in einem starren Bett deutlich vermindert werden.
Insbesondere die Bedienungsfreundlichkeit wird seitens der Mitarbeiter als deutlich entlastend und hinsichtlich der Handhabung als angenehm empfunden. Die für die Patientin zuständigen Mitarbeiter berichten, daß die Umlagerung der ja extrem adipösen Patientin sich durch die manuell schaltbare Seitenlagerung erheblich vereinfachte. Auch im Probelauf mit der appalischen Patientin traten keinerlei Hinweise für kinetisch indizierte zentrale Übelkeit auf.
Das erfindungsgemäße Pflegebett ist vorzugsweise durch eine entsprechende elektronische Schaltung in Intervallen aus der 15 Grad Rechtsneigung in die 15 Grad Linksneigung überführbar. Zu pflegerischen Zwecken ist die gewünschte Seitenlagerung auch unabhängig von der Intervallsteuerung zu erzielen. Desweiteren ist das Bett in der Ausstiegs- bzw. Arbeitshöhe verstellbar. Die Kopf- und Fußlagerung ist ebenfalls verstellbar. Diese Maßnahmen sind bei dem oben genannten Bett durch entsprechende Elektromotoren und entsprechende Manuellsteuerung erreichbar. Die Ausmaße des Bettes entsprechen den herkömmlichen Ausmaßen eines Krankenhauspflegebettes. Das Mehrgewicht des Bettes beträgt ca. 20 kg gegenüber einem üblichen Krankenhausbett. Die Außenausmaße sind durch die baulichen Veränderungen nicht vergrößert und entsprechen somit den üblichen Normvorschriften. Die Manöverierbarkeit des Bettes ist bei den entsprechenden baulichen Einrichtungen derartiger Kranken- bzw. Pflegeeinrichtungen in vollem Umfange wie bei einem herkömmlichen Pflegebett gegeben. Die Energieversorgung erfordert einen normalen Netzstecker. Weitere Besonderheiten sind bei der Aufstellung des Bettes nicht zu berücksichtigen.
Bei einer bevorzugten Variante des erfindungsgemäßen Kranken- oder Pflegebettes entsprechend Anspruch 5 erfolgt die Neigungsverstellung durch eine motorisch antreibbare Spindel, die senkrecht oder annähernd senkrecht angeordnet ist mit Abstand von der Schwenkachse des Bettes. Diese Spindel ist vorzugsweise an einem mit dem Fahrgestell fest verbundenen Bettunterrahmen gelagert. Der Spindel kann z. B. eine Spindelmutter zugeordnet sein, die bei Drehung der Spindel ihre Höhenstellung verändert und die mit einem mit dem Matratzenrahmen verbundenen Klotz oder dergleichen verbunden ist (Anspruch 6). Die Schwenkachse für den neigungsverstellbaren Rahmen kann an einem Teil gelagert sein, das mit dem Bettunterrahmen fest verbunden ist (Anspruch 8). Vorzugsweise liegt weiter der neigungsverstellbare Rahmen in die Horizontale projiziert gesehen innerhalb des festen Bettunterrahmens (Anspruch 9). Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes nach Anspruch 1 ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen.
Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen
Fig. 1 eine stirnseitige Ansicht eines erfindungsgemäßen Betts;
Fig. 2 eine Seitenansicht des Bettrahmens von der Längsseite her gesehen;
Fig. 3 eine Detailansicht betreffend den Hubantrieb für das Bett;
Fig. 4 einen Längsschnitt entlang der Linie IV-IV von Fig. 3;
Fig. 5 eine Draufsicht auf das Detail entsprechend dem Pfeil V-V von Fig. 3 betrachtet;
Fig. 6 zeigt schematisch vereinfacht eine Ansicht des Schwenklagers für den Matratzenrahmen im Detail;
Fig. 7 zeigt einen Vertikalschnitt entlang der Linie VII-VII von Fig. 6.
Es wird zunächst auf die Fig. 1 Bezug genommen. Die Darstellung zeigt ein erfindungsgemäßes Kranken- oder Pflegebett 10 von der Stirnseite her gesehen. Dieses Bett umfaßt einen mit dem Fahrgestell 11 verbundenen Bettunterrahmen 12 und einen um die Längsachse 13 des Betts schwenkbar gelagerten Matratzenrahmen 14 (oder Oberrahmen). Die Darstellung ist schematisch vereinfacht und für die Erfindung nicht wesentliche Teile des Betts 10 sind nicht dargestellt. Im Prinzip handelt es sich aber seinem Aufbau nach um ein Bett 10, das einem herkömmlichen Kranken- oder Pflegebett im Hinblick auf das Fahrgestell, den Matratzenrahmen und die Höhenverstellbarkeit des Matratzenrahmens ähnlich ist, so daß das erfindungsgemäße Bett 10 optisch so gestaltet ist, daß es ein herkömmliches Krankenbett ersetzen kann.
Man erkennt, daß an einem stirnseitigen Holm 15 des Bettrahmens, der im oberen Bereich horizontal in Querrichtung verläuft ein Schaltkasten 16 angebracht ist, von dem aus eine Steuerleitung 17 zu einem im unteren Bereich des Betts untergebrachten Gehäuse 18 führt, in dem die elektronischen/elektrischen Bauteile für die Steuerung der Schwenkbewegung des Matratzenrahmens 14 untergebracht sind. An dem Schaltkasten 16 befinden sich die verschiedenen Bedienelemente 19 für die Steuerung der verschiedenen Bewegungsabläufe des schwenkbaren Rahmens 14. In der Regel ist z. B. vorgesehen, daß man diese Bewegung so einstellen kann, daß der Rahmen 14 sich automatisch in intermittierender Bewegung in Intervallen um seine Längsachse 13 schwenkend in eine maximale Seitenlage bewegt und von dort aus dann eine Bewegungsumkehr erfolgt und entsprechend eine intermittierende intervallartige und schrittweise Schwenkbewegung in die entgegengesetzte Richtung bis in die andere maximale Seitenlage, wo dann wieder eine Bewegungsumkehr erfolgt und so fort. Bei diesem Automatikbetrieb ist also eine Einwirkung einer Bedienungsperson nicht notwendig. Durch ein weiteres Bedienelement 19 kann man dann in der Regel umstellen auf Handbetrieb. Es können Anzeigen vorhanden sein an dem Schaltkasten 16 wie z. B. eine Lichtanzeige, die angibt, daß der Schwenkantrieb eingeschaltet ist. Weiterhin ist in der Regel ein Schalter vorgesehen, um den Schwenkantrieb insgesamt ein oder aus zu schalten.
Man erkennt, daß an dem Bettunterrahmen 12 ein Motor 20 gelagert ist, der eine vertikal angeordnete Spindel 21 antreibt, über die die Schwenkbewegung des Matratzenrahmens 14 um die Längsachse 13 veranlaßt wird.
Nachfolgend wird auf Fig. 2 Bezug genommen. Aus der Zeichnung kann man die Schwenklagerung des Matratzenrahmens 14 erkennen, der in seinen Abmessungen in Längsrichtung und in Querrichtung kleiner ist als der mit dem Fahrgestell verbundene Bettunterrahmen 12. In die Horizontale projiziert liegt der Matratzenrahmen 14, der um die Längsachse 13 schwenkbar ist, also innerhalb des festen Bettunterrahmens 12. Für die Schwenklagerung sind in dem Ausführungsbeispiel an dem festen Bettunterrahmen 12 angebrachte Winkel 23 vorgesehen, an denen der schwenkbare innere Matratzenrahmen 14 gelagert ist. Die Winkel 23 befinden sich endseitig an den Querseiten des Betts 10 und sind mit dem festen Bettunterrahmen 12 verbunden. Zur schwenkbaren Lagerung des Matratzenrahmens 14 kann beispielsweise an dem Winkel 23 ein Klotz 28 mit Schwenklager angebracht sein, den man im Detail auch in der vergrößerten Ansicht gemäß Fig. 7 erkennt. Als Teil des Schwenkantriebs ist ein Klotz 24 mit dem schwenkbaren Rahmen 14 verbunden. Dieser Klotz 24 ist wie aus Fig. 4 ersichtlich ist mit einer Spindelmutter 25 verbunden, die auf die Spindel 21 aufgeschraubt ist und bei Drehung der Spindel 21 sich axial in vertikaler Richtung bewegt. Da sich Spindel 21 und Klotz 24 wie man aus Fig. 1 erkennen kann mit Abstand von der Schwenkachse 13 des Matratzenrahmens 14 befinden, führt ein Aufwärtswandern des Klotzes 24 und der Spindelmutter 25 zu einer Schwenkbewegung des Matratzenrahmens 14 in eine geneigte Stellung.
Spindel 21 und Spindelmutter 25 sind auch noch einmal in Fig. 3 erkennbar, ebenso wie der Motor 20, über den die Spindel 21 angetrieben wird. Aus der Draufsicht gemäß Fig. 5 erkennt man den Klotz 24 und ein Stück des mit diesem verbundenen Matratzenrahmens 14. Man kann weiterhin in Fig. 5 auch den in Fig. 2 links am Bettende erkennbaren Winkel 22 erkennen, der in der Draufsicht eine U-Form hat sowie die Spindelmutter 25, die unter dem oberen horizontalen Schenkel dieses Winkels 22 liegt. Der Winkel 22 ist über ein Laschenpaar 26 fest mit dem Rahmen 12 verbunden, wobei das Laschenpaar 26 wie man sieht mit dem Rahmen 12 verschweißt ist und von diesem aus rechtwinklig einwärts ausgerichtet ist.
Fig. 6 zeigt im Detail den mittleren Bereich des Betts 10 mit der Schwenkachse 13, wobei der durch Schwenkbewegung in eine geneigte Lage verbrachte Rahmen 14 gestrichelt dargestellt ist. Die nicht dargestellte Spindelmutter befindet sich auf der Darstellung gemäß Fig. 6 auf der rechten Seite mit Abstand von der Schwenkachse 13, so daß bei Hochfahren der Spindelmutter 25 der Rahmen 14 sich im Gegenuhrzeigersinn gemäß der gestrichelten Darstellung in Fig. 6 in eine geneigte Stellung begibt, in der das linke Ende gemäß Fig. 6 des Rahmens 14 tieferliegt. Der feste Bettunterrahmen 12 ist in Fig. 6 ebenfalls erkennbar. Fig. 7 zeigt noch einmal eine Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie VII-VII von Fig. 6, so daß man erkennen kann, daß in der Schwenkachse 13 sich ein Bolzen 27 oder dergleichen befindet, der den Querholm 14a, einen Klotz 28 mit Lager 29 für den Bolzen 27 und einen Winkel 23, der wie man sieht mit einem unteren horizontalen Schenkel mit dem Bettunterrahmen 12 verbunden ist, so verbindet, daß der Rahmen 14 gegenüber dem Bettunterrahmen 12 um die Achse des Bolzens 27 schwenkbar ist.

Claims (10)

1. Kranken- oder Pflegebett insbesondere mit Eignung für die Decubitusprophylaxe mit einem mit dem Fahrgestell fest verbundenen Unterrahmen und mit einem an diesem Bettunterrahmen um eine Längsachse des Betts schwenkbar gelagerten Matratzenrahmen sowie einer Steuerung zur Schwenkbewegung des Matratzenrahmens um die Längsachse aus der horizontalen Ausgangslage in beiden Richtungen in eine geneigte Schräglage des Matratzenrahmens, dadurch gekennzeichnet, daß
  • a) die Steuerung eine motorisch antreibbare Spindel (21) steuert,
  • b) die dazu geeignet ist, den Matratzenrahmen (14) in eine intermittierende Schwenkbewegung um die Längsachse (13) zu versetzen,
  • c) wobei die intermittierende Schwenkbewegung mindestens eine Zwischenhalteposition umfasst, die zwischen der horizontalen Ausgangslage und den geneigten Schräglagen des Matratzenrahmens (14) vorgesehen ist.
2. Kranken- oder Pflegebett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung für die Schwenkbewegung des Matratzenrahmens (14) um die Längsachse (13) so ausgebildet ist, daß bei Erreichen einer maximalen Seitenneigung über eine Schaltung automatisch die Umpolung in die gegenläufige Schwenkrichtung erfolgt.
3. Kranken- oder Pflegebett nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die maximale Seitenneigung des Matratzenrahmens (14) in beide Neigungsrichtungen zwischen etwa 5° Grad und etwa 20° Grad beträgt, vorzugsweise annähernd 7° Grad beträgt.
4. Kranken- oder Pflegebett nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung aus einer Einstellung, in der die intermittierende Schwenkbewegung um die Längsachse (13) erfolgt in eine Einstellung umstellbar ist, in der eine gegebenenfalls raschere kontinuierliche Schwenkbewegung möglich ist.
5. Kranken- oder Pflegebett nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Neigungsverstellung durch eine motorisch antreibbare Spindel (21) erfolgt, die senkrecht oder annähernd senkrecht angeordnet ist mit Abstand von der Schwenkachse des Betts (10).
6. Kranken- oder Pflegebett nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Spindel (21) eine Spindelmutter (25) zugeordnet ist, die bei Drehung der Spindel (21) ihre Höhenstellung verändert und die mit einem mit dem Matratzenrahmen (14) verbundenen Klotz (24) oder dergleichen verbunden ist.
7. Kranken- oder Pflegebett nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindel (21) an einem mit dem Fahrgestell (11) fest verbundenen Bettunterrahmen (12) gelagert ist.
8. Kranken- oder Pflegebett nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse für den neigungsverstellbaren Rahmen (14) an einem Teil gelagert ist, das mit dem Bettunterrahmen (12) fest verbunden ist.
9. Kranken- oder Pflegebett nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der neigungsverstellbare Rahmen (14) in die Horizontale projiziert innerhalb des festen Bettunterrahmens (12) liegt.
10. Kranken- oder Pflegebett nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung für die Neigungsverstellung in einem am Bettrahmen untergebrachten Schaltkasten (16) angeordnet ist.
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