DE19712316A1 - Ladefläche eines Nutzfahrzeuges mit Verladeschiene/n - Google Patents
Ladefläche eines Nutzfahrzeuges mit Verladeschiene/nInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Ladefläche eines Nutzfahrzeuges
mit relativ dazu bewegbarer und einends an ihr abstützbarer
Verladeschiene/n als Auffahrhilfe für Lasten, insbesondere
mit einem Paar von - jeweils wenigstens ein
Strangpreßprofil aufweisenden - Verladeschienen für Klein
fahrzeuge.
Verladeschienen für Kleinfahrzeuge sind beispielsweise aus
dem Prospekt der Firma Altec GmbH, 78224 Singen, 1989, be
kannt und werden entweder an der Ladefläche angelenkt oder
auf dieser lose mitgeführt sowie zur Gebrauchsstellung mit
tels Haken od. dgl. Verbindungselementen geneigt
angeschlossen. Der DE-C-42 34 592 ist ein Auffahrprofil für
Kleinfahrzeuge mit zwischen einem Fahrgrund und einer
Ladefläche geneigt verlaufendem Auffahrarm zu entnehmen,
das mit einem Neigungsmesser für die jeweilige Neigungslage
versehen ist.
Als nachteilig hat sich bei den auf dem Markt befindlichen
Verladeschienen sowohl ihr komplizierter Einsatz als auch
ihre Unterbringung außer Gebrauch erwiesen, weshalb sich
der Erfinder das Ziel gesetzt hat, eine Einheit aus
Ladefläche und Verladeschiene/n zu schaffen, die eine
problemlose Unterbringung samt leichter Handhabung
ermöglicht. Dazu soll die Ladefläche Zusatzelemente für die
Verladeschiene anbieten, die günstigenfalls ohne thermisch
belastende Verbindungen angebracht zu werden vermögen.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt die Lehre des unabhängigen
Patentanspruches, die Unteransprüche geben günstige Weiter
bildungen an.
Erfindungsgemäß ist an der Ladefläche wenigstens eine Füh
rungsbahn für die Verladeschiene angeordnet und letztere
unter der Ladefläche in deren Längsrichtung verschieblich-
insbesondere verfahrbar - gelagert. Dazu hat es sich als
günstig erwiesen, daß die Führungsbahn von Profilen
gebildet wird, die einander unter der Ladefläche in Abstand
gegenüberstehen und zueinandergekehrte Führungsflächen für
Gegenelemente der Verladeschienen aufweisen; diese
Gegenelemente - bevorzugt an der Verladeschiene
vorgesehene Laufrollen - werden auf jene Führungsflächen
aufgesetzt und sind darauf verschiebbar bzw. abrollbar.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung weist die
Verladeschiene beidseits jeweils wenigstens eine an einer
Achse drehbare Laufrolle als Gegenelement für die
Führungsfläche/n auf. Für diese besondere Ausstattung der
Verladeschiene mit Laufrollen wird gesondert Schutz
begehrt. Dazu hat es sich als günstig erwiesen, den
Durchmesser der Laufrollen als größte Höhe für die
Verladeschiene zu wählen, um die Bauhöhe der die
Führungsfläche anbietenden Profile so gering wie möglich
halten zu können.
Das Strangpreßprofil weist vorteilhafterweise in Abstand
voneinander durch wenigstens eine Platte verbundene
Kastenholme, also Hohlprofilsabschnitte, auf zur Lagerung
der Rollenachsen der Laufrollen.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, daß das die
Führungsfläche anbietende Profil ein einseitig offenes
Kastenprofil ist, dessen Untergurt als freier
Horizontalschenkel die Führungsfläche anbietet.
In einer erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist das einseitig
offene Kastenprofil Teil eines die Ladefläche begrenzenden
Randprofils, dem eine ihm zugekehrte lösbare Führungsfläche
gegenüberstehen kann. Dieses Randprofil kann fester Teil
des Fahrzeuges oder an ihm lösbar angebracht sein. Im
letztgenannten Falle ist das Randprofil - wie auch das
lösbare Kastenprofil - an der Ladefläche durch wenigstens
eine Klemmgarnitur gehalten.
In einer weiteren Ausgestaltung kann die Führungsfläche von
einem lösbar an einem Längsträger des Fahrzeuges
angebrachten Profil gebildet werden, bevorzugt einem
Winkel- oder einem Doppelwinkelprofil, dessen einer
Endschenkel mit dem Längsträger verschraubt oder in anderer
Weise demontierbar verbunden ist.
Auch dieser Längsträger wird vorteilhafterweise an der
Ladefläche durch wenigstens eine Klemmgarnitur abnehmbar
gehalten. Diese Klemmgarnitur umfaßt erfindungsgemäß
zumindest einen in eine hinterschnittene Nut des Fahrzeugs
einsetzbaren Nutenstein sowie ein an diesen durch eine
Schraube od. dgl. Verbindungsorgan angeschlossenes
Klemmstück, mit dem das Profil oder der Längsträger
klemmend an die Unterseite der Ladefläche gepreßt wird -
jegliche thermische Beeinflussung durch Schweißarbeiten
kann so vermieden werden.
Bevorzugt untergreift das Klemmstück mit einer
leistenartigen Klemmnase eine Nasenleiste des Kastenprofils
oder einen Flansch jenes Längsträgers. Der Längsträger ist
erfindungsgemäß ein Strangpreßprofil, das querschnittlich
einen Abschnitt in Form eines T-Stückes aus Firstflansch
und Steg umfaßt sowie einen an letzteren einseitig
angeformten Seitenschenkel. Das Winkel- oder
Doppelwinkelprofil ist mit dem Endschenkel an jenen Steg
des Längsträgers angeschraubt, also ebenfalls lösbar.
Zur sicheren Festlegung des Winkel- oder
Doppelwinkelprofils ist dafür aus dem Steg eine Längsrippe
als Anschlag herausgeformt. Der besseren Rollenführung
wegen ist schließlich die Führungsfläche an ihrer offenen
Längsseite mit einem von ihr aufragenden Endschenkel als
Führungsanschlag für die Laufrolle der Verladeschiene
versehen, mit dem gegebenenfalls noch ein ihm gegenüber
stehender Gegenschenkel fluchtet.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter
Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese
zeigt in:
Fig. 1 die Seitenansicht eines Nutzfahrzeuges mit La
defläche;
Fig. 2 die Darstellung der Fig. 1 mit veränderter Po
sition der Ladefläche;
Fig. 3 den Längsschnitt durch eine gegenüber Fig. 1,2
vergrößerte Bodenplanke der Ladefläche;
Fig. 4 eine Schrägsicht unter die Ladefläche;
Fig. 5 Details der Fig. 4 in Schrägsicht;
Fig. 6 bis Fig. 8 Stirnansichten unterschiedlichen Maßstabes von
an der Ladefläche angeordneten stranggepreßten
Profilen;
Fig. 9, 13 zwei verschiedene Teilrückenansichten der
Ladefläche mit Verladeschienen;
Fig. 10 eine Seitenansicht einer Verladeschiene;
Fig. 11 eine Schrägsicht auf ein Teil einer Verlade
schiene;
Fig. 12 ein Detail der Fig. 9 nach deren Pfeil XII in
vergrößerter Schrägsicht;
Fig. 14 eine Teilrückenansicht zu einer anderen Lade
fläche.
Ein Nutzfahrzeug 10 ist beispielsweise für den Transport
von in der Zeichnung vernachlässigten Personenkraftwagen
mit einer kippbaren Ladefläche 12 ausgestattet, unter deren
Heckende 14 Verladeschienen 16 verlaufen. Diese sind in
Fig. 2 in axial ausgezogenem Zustand angedeutet, in dem sie
dem Fahrgrund G aufliegen.
Die Ladefläche 12 weist stranggepreßte Bodenplanken 18 auf,
von denen eine vergrößert in Fig. 3 dargestellt ist. Einen
Obergurt 20 der Länge a von 300 mm und der Dicke e von 30
mm verbinden mehrere Querwände 21 mit einem Untergurt 22,
der frontwärts eine Zunge 23 bildet. Der Obergurt 20 über
greift mehrere - von jenen Querwänden 21 begrenzte -
Kammern 24 sowie eine hinterschnittene Einsatznut 26 mit
über ihr angeordneter schlitzartiger Kammer 24a. Von dieser
kragt eine Heckzunge 28 als freies Ende des Obergurtes 20
ab.
In Fig. 4 liegt dem Untergurt 22 der Bodenplanke 18
außenseitig ein aus einer Aluminiumlegierung
stranggepreßter Längsträger 30 der Höhe h von hier 120 mm
an, der mittels einer Klemmgarnitur 32 an der Bodenplanke
18 lösbar befestigt ist. Diese Klemmgarnitur 32 besteht aus
einem in die hinterschnittene Einsatznut 26 eingeführten
Nutenstein 34 und einem der Außenfläche des Untergurtes 22
bzw. der Unterseite der Ladefläche 12 anliegenden
Klemmstück 36, das mit dem Nutenstein 34 durch eine
Schraube 38 verbunden ist. Eine Klemmnase 37 des
Klemmstücks 36 untergreift einen - dem Untergurt 22 der
Bodenplanke 18 anliegenden - Firstflansch 40 des
Längsträgers 30 und preßt ihn an den Untergurt 22.
Jener Firstflansch 40 der Querschnittslänge b von 110 mm
bildet mit einem Steg 42 des Längsträgers 30 ein T-Stück,
an das am freien Ende des Steges 42 ein einseitig abragen
der Schenkel 44 der Länge b1 von hier 74 mm angeformt ist.
Der Firstflansch 40 des Längsträgers 30 ist an seinen bei
den Querschnittsenden mit - abwärts vorstehenden - Rand
leisten 41 unterschiedlicher Höhen i versehen.
Fig. 6 verdeutlicht, daß der Steg 42 querschnittlich außer
mittig am Firstflansch 40 angeordnet ist; der - hier
rechte - längere Flanschabschnitt entspricht dabei dem pa
rallelen unteren Schenkel 44, der seinerseits eine aufra
gende Randleiste 41 anbietet; diese fluchtet mit der ent
sprechenden Randleiste 41 des Firstflansches 40.
In Abstand f von etwa 70 mm sind unterhalb des
Firstflansches 40 aus dem Steg 42 beidseits Längsrippen 46
herausgeformt. Die auf der Schenkelseite verlaufende
Längsrippe 46 fluchtet mit einer Ausformung 48 am Übergang
des Steges 42 in den Firstflansch 40 und dient als Anschlag
für ein Doppelwinkelprofil 50 etwa S-förmiger
Querschnittsform, das in Fig. 9, 11 in angeschraubtem
Zustand skizziert ist; in diesem liegt ein innerer
Endschenkel 51 i dem Steg 42 des Längsträgers 30 an, während
der am anderen Ende eines Verbindungssteges 52 aufragende
kürzere andere Endschenkel 51 zum Firstflansch 40 hin
zeigt.
In Fig. 8 ist ein stranggepreßtes - in Einbaulage rechtes -
Randprofil 54 für die Ladefläche 12 wiedergegeben, das
sich aus einem oberen Kastenteil 55, einem daran nach unten
angeformten Winkelstück 56 mit freiem Horizontalschenkel 57
der beispielsweisen Querschnittslänge g von 56 mm, einer
dazu parallel vom unteren Ende des Kastenprofils 55
abragenden Profilzunge 58 und einem zu letzterer in Abstand
parallel gleichgerichteten Zungenleiste 59 zusammensetzt.
In den oberen Bereich der zur Ladefläche 12 weisenden
Innenwand 60 des Kastenteils 55 ist eine hinterschnittene
Längsnut 62 mit - gemäß Fig. 10 - gewellten Nutenkanten
63 eingeformt. In der Art eines sog. Airline-Systems ist in
der Längsnut 62 ein Rasteinsatz 64 eines Zurrgurtes 66
verschiebbar.
Zwischen die Profilzunge 58 und die parallele Zungenleiste
59 ist in das Randprofil 54 der Fig. 9 eine Plattform 68
mit der beschriebenen Bodenplanke 18 eingeschoben, von der
nach unten hin der Längsträger 30 mit angeschraubtem Dop
pelwinkelprofil 50 abragt. Des letzteren freier Endschenkel
52 steht zu einem entsprechenden Endschenkel 52 des Hori
zontalschenkels 57 des Randprofils 54 in einem Abstand n,
der so bemessen ist, daß die durch eine Gerade M angedeu
tete Fahrzeugmitte außerhalb der Profilpaarung 50/54 ver
läuft. Letztere nimmt die Verladeschiene 16 bzw. beidseits
dieser an Achsen 70 abragende Laufrollen 72 auf. Die
Rollenachsen 70 lagern in seitlichen Kastenholmen 73 eines
Strangpreßprofils 74 der Höhe c; die beiden Kastenholme 73
sind durch eine angeformte Platte 75 verbunden.
An die Kastenholme 73 des Strangpreßprofils 74 sind einends
hornartige Endstücke 76 angeschlossen als Teil einer
gekrümmten Auffahrfläche 77. In Fig. 11 ist an letztere
noch ein Schwenkflügel 78 angelenkt.
Vor allem Fig. 9 läßt erkennen, daß die Achslinie A der
Rollenachsen 71 das Strangpreßprofil 74 der Verladeschiene
16 etwa in dessen halber Höhe c durchsetzt und diese Höhe c
kürzer ist als der Durchmesser d der Laufrollen 72;
letztere bestimmen somit die größte Höhe der Verladeschiene
16.
Die Maße des Winkelstücks 56 nach Fig. 9,14 bzw. des Längs
trägers 30 samt Doppelwinkelprofil 50 gemäß Fig. 13 sind
hier für die zweite Verladeschiene 16 des Nutzfahrzeuges 10-
den Laufrollen 72 des Durchmessers d von 75 mm und der
Breite q von 47 mm angepaßt. Die Schenkel- und Stegdicke t
mißt 5 mm, die Dicke z der Verdickung durch die beiden
Längsrippen 46 hier 11 mm.
Bei der Ausführung nach Fig. 14 steht an der Plattform 68
bzw. der Bodenplanke 18 dem - hier linken - mittels einer
Klemmgarnitur 32 angeschlossenen Winkelstück 56 der Höhe k
von hier 77 mm in Abstand n von 430 mm ein Kastenprofil 80
gegenüber, das ebenfalls von einer Klemmgarnitur 32 gehal
ten wird. Auch dieses bildet mit einem Horizontalschenkel
57 a mit angeformtem Endschenkel 51 sowie einem mit letzte
rem fluchtenden Gegenschenkel 53 eine Aufnahme für jene
Laufrollen 72. Die Klemmnase 37 des Klemmstückes 36
untergreift hier eine Nasenleiste 82 des Kastenprofils 80.
Nicht dargestellt ist eine Antriebseinheit für die Verlade
schiene/n, die deren gesteuerte Lageveränderung erlaubt.
Claims (20)
1. Ladefläche eines Nutzfahrzeuges mit einends an ihr
abstützbarer Verladeschiene/n als Auffahrhilfe für
Lasten, insbesondere mit einem Paar von jeweils
wenigstens ein Strangpreßprofil aufweisenden
Verladeschienen für Kleinfahrzeuge,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der Ladefläche (12) wenigstens eine Führungs
bahn für die Verladeschiene (16) angeordnet und
letztere unter der Ladefläche in deren Längsrichtung
(x) verfahrbar gelagert ist.
2. Ladefläche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsbahn von Profilen (50, 56, 80) gebildet
ist, die einander unter der Ladefläche (12) in
Abstand (n) gegenüberstehen und zueinandergekehrte
Führungsflächen (52, 57, 57 a) für Gegenelemente (72)
der Verladeschiene (16) aufweisen.
3. Ladefläche nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Verladeschiene (16) beidseits we
nigstens jeweils eine an einer Achse (70) drehbare
Laufrolle (72) aufweist- die beide als Gegenelemente
den Führungsflächen (52, 57, 57 a) zugeordnet sind.
4. Ladefläche nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Durchmesser (d) der Laufrollen (72) die
größte Höhe der Verladeschiene (16) bestimmt und die
Höhe (c) von deren Profil/e (74), insbesondere von
deren Strangpreßprofil/e, kürzer ist als jener
Durchmesser.
5. Ladefläche nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Strangpreßprofil (74) in
Abstand voneinander durch wenigstens eine Platte (75)
verbundene Kastenholme aufweist, in denen die
Rollenachsen (70) der Laufrollen (72) gelagert sind.
6. Ladefläche nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das die Führungsfläche (57, 57 a)
aufweisende Profil (56, 80) als einseitig offenes
Kastenprofil ausgebildet ist, dessen Untergurt als
freier Horizontalschenkel (57, 57 a) die Führungsfläche
anbietet.
7. Ladefläche nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das einseitig offene Kastenprofil (56) Teil eines
die Ladefläche (12) begrenzenden Randprofils (54)
ist.
8. Ladefläche nach Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß dem Randprofil (54) eine ihm
zugekehrte lösbare Führungsfläche (52, 57 a)
gegenübersteht.
9. Ladefläche nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kastenprofil (56, 80) an der
Ladefläche (12) durch wenigstens eine Klemmgarnitur
(32) lösbar gehalten ist.
10. Ladefläche nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führungsfläche (52) von einem
lösbar an einem Längsträger (30) des Fahrzeuges (10)
angebrachten Profil (50) gebildet ist.
11. Ladefläche nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß das Profil ein Winkel- oder ein
Doppelwinkelprofil (50) ist, dessen einer Endschenkel
(51 i) mit dem Längsträger (30) verschraubt oder
verklemmt ist.
12. Ladefläche nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Längsträger (30) an der
Ladefläche (12) durch wenigstens eine Klemmgarnitur
(32) lösbar gehalten ist.
13. Ladefläche nach Anspruch 9 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Klemmgarnitur (32) zumindest
einen in eine hinterschnittene Nut (26) des Fahrzeugs
(10) einsetzbaren Nutenstein (34) sowie ein an dieses
durch eine Schraube (38) od. dgl. Verbindungsorgan
angeschlossenes Klemmstück (36) aufweist, mit dem das
Profil (80) oder der Längsträger (30) an der
Unterseite (22) der Ladefläche (12) klemmend gehalten
ist.
14. Ladefläche nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß das Klemmstück (36) mit einer leistenartigen
Klemmnase (37) eine Nasenleiste (82) des
Kastenprofils (56, 80) oder einen Flansch (40) des
Längsträgers (30) untergreift.
15. Ladefläche nach einem der Ansprüche 10 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der Längsträger (30) ein
Strangpreßprofil ist, das sich querschnittlich aus
einem T-Stück aus Firstflansch (40) und Steg (42)
sowie wenigstens einem an letzteren angeformten
Seitenschenkel (44) zusammensetzt.
16. Ladefläche nach Anspruch 11 und 15, dadurch
gekennzeichnet, daß das Winkel- oder
Doppelwinkelprofil (50) mit dem Endschenkel (51 i) an
den Steg (42) des Längsträgers (30) angeschraubt ist.
17. Ladefläche nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß aus dem Steg (42) eine Längsrippe (46) als
Anschlag für das Winkel- oder Doppelwinkelprofil (50)
herausgeformt ist.
18. Ladefläche nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
17, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsfläche
(52, 57, 57 a) an ihrer offenen Längsseite von einem von
ihr aufragenden Endschenkel (51) als Führungsanschlag
für die Laufrolle (72) der Verladeschiene (16)
begrenzt ist.
19. Ladefläche nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß mit dem Endschenkel (51) ein in Abstand
vorgesehener Gegenschenkel (53) des Kastenprofils
(56, 80) etwa fluchtet.
20. Ladefläche nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
19, dadurch gekennzeichnet, daß die Verladeschiene
(16) mit einer Antriebseinheit ausgestattet ist.
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