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DE19702782A1 - Ringförmiges Schmuckteil - Google Patents

Ringförmiges Schmuckteil

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DE19702782A1
DE19702782A1 DE1997102782 DE19702782A DE19702782A1 DE 19702782 A1 DE19702782 A1 DE 19702782A1 DE 1997102782 DE1997102782 DE 1997102782 DE 19702782 A DE19702782 A DE 19702782A DE 19702782 A1 DE19702782 A1 DE 19702782A1
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DE
Germany
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ring
gem
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ring rail
gemstone
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DE1997102782
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Georg Bunz
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Atelier Bunz GmbH
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Atelier Bunz GmbH
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    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
    • A44CPERSONAL ADORNMENTS, e.g. JEWELLERY; COINS
    • A44C17/00Gems or the like
    • A44C17/02Settings for holding gems or the like, e.g. for ornaments or decorations
    • A44C17/0208Settings for holding gems or the like, e.g. for ornaments or decorations removable
    • A44C17/0216Settings for holding gems or the like, e.g. for ornaments or decorations removable with automatic locking action, e.g. by using a spring
    • A44C17/0225Settings for holding gems or the like, e.g. for ornaments or decorations removable with automatic locking action, e.g. by using a spring having clamping action

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Description

Gebiet der Erfindung
Die Erfindung betrifft ein ringförmiges Schmuckteil mit einem in einer Ringschiene gehaltenen Edelstein. Hierzu sind in der Ring­ schiene Kontaktflächen, die am Oberteil und Unterteil des Edelsteins angreifen und so eine Fassung für den Edelstein bilden.
Insbesondere ist Gegenstand der Erfindung ein solches ringförmiges Schmuckteil, das als Spannring ausgebildet ist, d. h., bei dem die Ringschiene zwei freie, gegeneinander verspannte Stirnflächen aufweist, zwischen denen der Edelstein gehalten ist.
Stand der Technik
Ringförmige Schmuckteile mit einer Aufnahme oder Fassung für einen Edelstein sind in mannigfachen Ausführungen bekannt.
Speziell bei Spannringen sei hierzu auf die DE 31 04 396 A1 ver­ wiesen, wo verschiedene Realisierungsmöglichkeiten der Fassung eines Edelsteines zwischen den beiden freien Enden der Ringschiene dar­ gestellt sind.
Allen diesen Ausführungsbeispielen ist gemeinsam, daß zur Erzeugung einer sicheren Fassung größere Umfangsbereiche des Edelsteins von den Enden der Ringschiene umfaßt werden, wobei in der Regel die Rondistenebene des Edelsteins (sofern vorhanden) etwa in der Ringschienenachse liegt.
Es sind jedoch auch Varianten bekannt, beispielsweise aus dem Produktionsprogramm der Anmelderin, bei denen die Ringschienenenden die beiden Spitzen eines Edelsteins fassen, so daß dessen Rondisten­ ebene dann im wesentlichen senkrecht zur Ringschienenachse steht.
Darstellung der Erfindung
Es ist Aufgabe der Erfindung, die bekannten Lösungen so weiterzu­ bilden, daß Edelsteine in der Ringschiene. Insbesondere, wenn diese als Spannring ausgebildet ist, ermöglicht werden, die dem Gestalter einen größeren Gestaltungsraum lassen, insbesondere auch zur Realisierung unsymmetrischer Edelsteinanordnungen in der Ring­ schiene.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gemäß dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Lösung hat erkannt, daß auch bei Abkehr von bisher bekannten, weitgehend symmetrischen Faßmethoden eine sichere Halterung eines Edelsteins in einem ringförmigen Schmuckteil möglich ist, wenn ein Sitz des Edelsteins im Sinne einer Umschließung oder Umfassung von mindestens zwei Edelsteinebenen nur auf einer Seite der Ringschiene erfolgt und somit die verbleibende Rondistenebene über einen durchgehenden Umfangsbereich von über 180° frei bleibt. Die Schaffung dieser technischen Voraussetzungen gibt dem Designer gestalterische Freiheiten bei der Ringschiene an den Edelstein, die weit über die bisher bekannten symmetrischen Lösungen hinausgehen und es insbesondere gestatten, den Edelstein im Rahmen der Ring­ schiene in einer besonders charakteristischen Weise hervorzuheben oder hervortreten zu lassen.
Eine besonders sichere Halterung des Edelsteins im Schmuckteil ist dann gewährleistet, wenn gemäß einer bevorzugten Ausbildung die auf dem Oberteil des Edelsteins aufliegende Kontaktfläche des einen Ringschienenendes mit der gegenüberliegenden, am Unterteil des Edelsteins angreifenden Kontaktfläche des anderen Ringschienenendes einen spitzen Winkel bildet, da dadurch auch bei Verzicht auf zusätzliche Faßmittel, insbesondere auch bei einem Spannring, bei dem die Faßwirkung ausschließlich auf der Spannkraft der Ring­ schiene beruht, eine Art Klemm- oder Arretiereffekt erzielt wird, der auch dann den festen Sitz des Edelsteins gewährleistet, wenn die in der Ringschienenachse wirkende Spannkraft Kraftkomponenten auf­ weist, die in der Ebene des Unterteils des Edelsteins verlaufen.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausbildung ist jedoch zusätzlich vorgesehen, daß bei einem Spannring die in diesem zweiten Ende der Stirnfläche der Ringschiene vorgesehene Kontaktfläche so orientiert ist, daß diese Kraft der Faßwirkung im wesentlichen ausschließlich vom Unterteil des Edelsteins in die Ringschiene eingeleitet wird, d. h., daß diese oben beschriebenen Querkomponenten der Faßkraft entsprechend der Spannkraft des Spannringes möglichst klein gehalten werden.
Bei Berücksichtigung dieser technisch-konstruktiven Randbedingungen eröffnen sich dem Gestalter eine Vielzahl von Faßmöglichkeiten, deren bevorzugte Ausgestaltungen in weiteren Unteransprüchen beschrieben ist.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Mehrere Ausführungsbeispiele werden nun anhand von Figuren näher erläutert, es zeigen im einzelnen:
Fig. 1 einen Teilschnitt durch ein erstes Ausführungs­ beispiel eines Spannrings gemäß der Erfindung,
Fig. 2 eine erste Aufsicht auf den Spannring gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine zweite Aufsicht auf den Spannring gemäß Fig. 1, wobei dieser gegenüber der Aufsicht nach Fig. 2 um einen spitzen Winkel verdreht ist,
Fig. 4 einen Schnitt in der Ebene B2-B2 der Fig. 1,
Fig. 5-8 Darstellungen von weiteren Ausführungsbeispielen von Spannringen mit unterschiedlich ausgebildetem Faßbereich.
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
Fig. 1 zeigt ein erstes, bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen ringförmigen Schmuckteils in Form eines Spannrings, wobei die Ringschiene im Schnitt und der gefaßte Edelstein in Seitenansicht zur Veranschaulichung dargestellt sind.
Bei diesem Ausführungsbeispiel hat die Ringschiene 10 exakte Kreis­ form. Ihre beiden Stirnflächen 15, 16 dienen zur Fassung des Edel­ steins 20, der bei diesem Ausführungsbeispiel ein Brillant ist, also ein Oberteil 22 mit Tafel 23 und ein Unterteil 24 aufweist, mit einem geeigneten Facettenschliff. Die erste Stirnfläche 15 dient zur Bildung eines Sitzes für den Edelstein 20, in dem sie Kontaktflächen 11A, 11B, 11C aufweist, die formschlüssig am Unterteil 24, am Oberteil 22 und auf der Tafel 23 angreifen und dabei die Rondistenebene 21 umspannen oder übergreifen. Zur Bildung des Sitzes sind hierbei insbesondere von Bedeutung die obere Kontaktfläche 11A, die auf der Tafel 23 aufsitzt und die untere Kontaktfläche 11C, die den Edel­ stein 20 untergreift. Die zweite, gegenüberliegende Stirnfläche 16 der Ringschiene 10 weist die zweite Kontaktfläche 12 auf, die in Form einer Rinne 12R (Fig. 4) ausgebildet ist und mehrere benach­ barte Facettenebenen des Unterteils 24 des Edelsteins schalenartig umgreift. Hierbei ist diese zweite Kontaktfläche 12 so orientiert, daß die in der Ringschienenebene verlaufende Grundlinie G (Fig. 4) der Rinne 12R mit der Ebene der Tafel 23 und der dort aufliegenden Kontaktfläche 11A einen spitzen Winkel α1 bildet. Diese Geometrie ermöglicht es, daß die zweite Kontaktfläche 12 die Rondistenebene 21 nicht beaufschlagt, so daß die Rondistenebene über einen Umfangsbereich U2 kräftefrei und auch frei sichtbar bleiben kann, der beim dargestellten Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 bis 4 bei über 270° liegt. Die beschriebene Faßwirkung des Edelstein­ sitzes in den beiden Stirnflächen 15 und 16 gewährleistet nämlich, daß die Spannwirkung der Ringschiene 10 zu keiner Verschiebung oder Lockerung der in Fig. 1 dargestellten Position des Edelsteins führen kann, da einerseits die Spannkräfte im wesentlichen senkrecht zur Kontaktfläche 12 vom Unterteil 24 eingeleitet werden, andererseits aber auch eventuell auftretende Querkomponenten infolge der relativen Orientierung der Kontaktflächen 12, 11A und 11C immer einen Klemm- oder Arretiereffekt hervorrufen, der so lange gegeben ist, wie die Verlängerung dieser Ebenen ein geschlossenes Dreieck bilden, was im dargestellten Ausführungsbeispiel durch den Winkel α1 repräsentiert sein soll.
Zur Erzeugung des freien, durchgehenden zweiten Umfangsabschnittes U2 der Rondistenebene 21 ist vorgesehen, daß das den Sitz des Edel­ steins bildende Ringschienenende mit der Stirnfläche 15 in Form von zwei den ersten Umfangswinkel U1 miteinander einschließenden Flanken 15A, 15B ausgebildet ist, so daß sich die in den Fig. 2 und 3 besonders deutlich hervortretende krallenartige Übergreifung der Rondistenebene über einen Umfangsbereich in der Größenordnung von nur 40° bis 50° ergibt. Gestalterisch besonders reizvoll wirkt eine Anordnung der Flanken 15A, 15B, die parallel zu Radialebenen EA und EB des Edelsteins 20 liegen, da hier in diesem Sinne die dem Edel­ stein 20 innewohnende Kreissymmetrie formal besonders zufrieden­ stellend in die Ringschienengeometrie übergeleitet wird.
Die in den Fig. 1 bis 4 dargestellte Fassung geht von einer Ringschiene 10 aus, die auch in ihren Endbereichen, die die Stirn­ flächen 15 und 16 aufweisen exakte Kreisform besitzt, wobei auch der Querschnitt der Ringschiene unverändert bleibt. Dies bewirkt bei Einhaltung der eingangs erläuterten Randbedingungen zur sicheren Fassung des Edelsteins, daß die Rotationsachse Z-Z mit der Tangente T an die Ringschienen-Längsachse einen spitzen Winkel β bildet, der Edelstein also "schräg" in der Ringschiene 10 gehalten ist. Die gestalterische Spannung dieses ersten Ausführungsbeispiels beruht zum großen Teil auf der Verbindung dieser einfachen geometrischen Strukturen mit einer Fassung des Edelsteins, die auf den ersten Blick insofern überraschend ist und "irregulär" scheint, als der Edelstein aus der Ringschiene hervorzutreten scheint und insofern ein gewisser Widerspruch zwischen der technologischen Sicherheit der Fassung einerseits und dem optisch-ästhetischen Erscheinungsbild erzeugt wird.
Die Fig. 5 bis 8 zeigen Variationen des gemeinsamen Faßprinzips, wobei durch unterschiedliche Gestaltungen und Zuordnungen der End­ bereiche der Ringschiene unterschiedliche Richtungsorientierungen des gefaßten Edelsteins erzeugt werden, die durch die Positionie­ rung der Rotationsachse Z-Z relativ zu der Ringschiene in diesen Figuren symbolisiert sein soll. Auch hier sind diese Figuren insofern als bevorzugte Ausführungsbeispiele zu verstehen, als Zuordnungen dieser Geometrien dargestellt sind, die durch ihre geometrische Einfachheit gekennzeichnet sind, die in der Regel auch einen hohen ästhetischen Reiz beinhalten. Insofern zeigen die Aus­ führungsbeispiele der Fig. 5 bis 8, daß die technische Lösung, die dem Designer gemäß der Erfindung an die Hand gegeben wird, diesem zu einer Vielzahl von überzeugenden Designlösungen in die Lage versetzt.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 5 sind die Ringschienenenden 10 so gegeneinander versetzt, daß die Rotationsachse Z-Z des Edelsteins durch den Mittelpunkt M der Ringschiene 10 verläuft, die über einen Winkelbereich von etwa 310° den Radius R1 aufweist, der dann über den restlichen Winkelbereich von etwa 50° in einen größeren Radius R2 (mit anderem Mittelpunkt) Übergeht, so daß auch hier ein hohes Maß an Harmonie erreicht wird. Auch hierbei ist jedoch zu sehen, daß die technischen Faßbedingungen eingehalten werden, wie dies hier durch den Winkel α2 symbolisiert ist.
Fig. 6 zeigt eine Abwandlung des Ausführungsbeispiels der Fig. 5, wo das Hervortreten der Rondistenebene aus der Ringschienenfassung besonders betont wird, wobei hier dann die Fassung so erfolgt, daß die Rotationsachse Z-Z des Edelsteins weit außerhalb des Mittel­ punkts der Ringschienenachse verläuft.
Fig. 7 zeigt eine weitere Ausgestaltung, bei der die Ringschiene über einen Umfangsbereich von etwa 270° als Ringschiene ausgebildet ist, mit dem Radius R1, die anschließenden, die Stirnflächen 15, 16 tragenden Ringschienenabschnitte aber geradlinig aufeinander zu laufen, wobei ihre Ebenen E1-E1 und E2-E2 einen rechten Winkel miteinander bilden.
Bei dieser Variante handelt es sich beim gefaßten Edelstein 20 um einen Stein, dessen Oberteil einen Facettenschliff aufweist (keine Tafel), so daß als Kontaktflächen, die den Sitz des Edelsteins im Umfangsbereich U1 bewirken, nur zwei Kontaktflächen 11A, 11C erfor­ derlich sind. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Edelstein 20 so positioniert, daß die Grundlinie G der an der Unterseite des Edel­ steins angreifenden zweiten Kontaktfläche durch den Mittelpunkt M des ringförmigen Teils der Ringschiene 10 verläuft, wogegen der Schliff des Unterteils des Edelsteins so gewählt ist, daß die Rotationsachse Z-Z parallel zur Ebene E2-E2 des einen Ringschienen­ endes verläuft. Auch hier ist der sichere Sitz des Edelsteins durch die Geometrie der Kontaktflächen 12, 11A und 11C gewährleistet, was wiederum durch den Winkel α4 symbolisiert sein soll.
Fig. 8 schließlich zeigt eine Variante des Ausführungsbeispiels der Fig. 7, wobei ein Edelstein eingesetzt wird, dessen Oberteil einen kugelabschnittsförmigen Schliff aufweist, auch hier ist die Fassung problemlos möglich, wenn die geometrischen Faßbedingungen erfüllt sind, was hier durch den Winkel α5 dargestellt ist.
Die dargestellten Ausführungsbeispiele zeigen sämtlich Spannringe, d. h. die Ringschiene weist eine Lücke zwischen den beiden Stirn­ flächen 15 und 16 auf, in die der Edelstein eingesetzt ist. Es versteht sich von selbst, daß auch ringförmige Schmuckteile unter Anwendung der technischen Lehre der Erfindung ermöglicht werden, bei denen eine durchgehende Ringschiene 10 Verwendung findet, beispiels­ weise durch die beim Ausführungsbeispiel der Fig. 8 gestrichelt angedeutete Fortsetzung der Ringschiene unterhalb des Edelsteins. Die Ausbildung des ringförmigen Schmuckteils als Spannring ist daher als besonders bevorzugter Anwendungsbereich der erfindungsgemäßen Lehre zu verstehen, diese umfaßt jedoch auch "konventionelle" Ringe, bei denen die erfindungsgemäße Fassung genausogut und mit Erzielung vergleichbarer gestalterischer Effekte anwendbar ist.

Claims (16)

1. Ringförmiges Schmuckteil mit einem in einer Ringschiene gehaltenen Edelstein, wozu die Ringschiene Kontaktflächen aufweist, die am Oberteil und Unterteil des Edelsteins angreifen und so eine Fassung für den Edelstein bilden, dadurch gekennzeichnet, daß erste Kontaktflächen (11) der Ringschiene (10) die Rondistenebene (21) des Edelsteins lediglich in einem oder mehreren ersten Umfangsabschnitten (U1) derart übergreifen, daß dort ein Sitz für den Edelstein gebildet wird, der/die insgesamt 180° nicht übersteigt/en, und daß die Rondistenebene (21) und das Oberteil (22) in einem zweiten Umfangsabschnitt (U2) von mindestens 180° kräftefrei bleibt.
2. Ringförmiges Schmuckteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die auf dem Oberteil (22) des Edelsteins aufliegende erste Kontaktfläche (11A) mit einer gegenüberliegenden, an der Unterseite (24) des Edelsteins angreifenden, zweiten Kontaktfläche (12) einen spitzen Winkel (α) in der Ringschienenebene bildet.
3. Ringförmiges Schmuckteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und zweite Kontaktfläche (11, 12) in den beiden freien, gegeneinander verspannten Stirnflächen (15, 16) der Ringschiene (10) ausgebildet sind, wobei die ersten Kontaktflächen (11A, B, C) der ersten Stirnfläche (15) am Unterteil (24) und am Oberteil (22) und/oder der Tafel (23) des Edelsteins (20) angreifen, und daß die gegenüberliegende, zweite Kontaktfläche (12) so in der zweiten Stirnfläche (16) angeordnet ist, daß hier das Unterteil (24) des Edelsteins so gefaßt ist, daß die Kraft der Faßwirkung im wesentlichen ausschließlich vom Unterteil (24) in die Ringschiene (10) eingeleitet wird.
4. Ringförmiges Schmuckteil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ringschiene Kreisform und zumindest im Bereich der Kontaktflächen einen gleichbleibenden Querschnitt besitzt, und
daß die Kontaktflächen (11, 12) derart am Edelstein (20) angreifen, daß dessen zentrale Symmetrieachse (Z-Z) mit der Tangente (T) an die Ringschienenachse (R-R) einen spitzen Winkel (β) bildet (Fig. 1-4).
5. Ringförmiges Schmuckteil nach Anspruch 3 mit einem Brillanten als Edelstein, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktflächen (11) der ersten Stirnfläche (15) zumindest Unterteil (24) und Tafel (23) des Brillanten zangenartig umschließen.
6. Ringförmiges Schmuckteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der den ersten Umfangsbereich (U1) des Edelsteins (20) übergreifende Abschnitt der Ringschiene (10) zwei aufeinander zu laufende Flanken (15A, B) aufweist, die einen spitzen Winkel miteinander einschließen.
7. Ringförmiges Schmuckteil nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Flanken (15A, 15B) parallel zu zwei Radialebenen (EA, EB) des Edelsteins verlaufen.
8. Ringförmiges Schmuckteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die am Unterteil (24) des Edelsteins (20) angreifende, zweite Kontaktfläche (12) rinnenartig derart ausgebildet ist, daß sie zumindest Teilbereiche zweier Facettenebenen des Unterteils (24) des Edelsteins (20) beaufschlagt.
9. Ringförmiges Schmuckteil nach Anspruch 3 und 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Rinne (12R) an ihrem zum Ringschienen­ mittelpunkt zeigenden Abschnitt einen zumindest weitgehend kräftefreien Anschlag für die Spitze (25) des Edelsteins (20) aufweist, der im unteren Bereich der Stirnfläche (15) ausgebildet ist.
10. Ringförmiges Schmuckteil nach Anspruch 2 und 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Grundlinie (G) der Rinne (12R), die den spitzen Winkel (α) mit der auf dem gegenüberliegenden Oberteil (22) aufliegenden Kontaktfläche (11A) bildet, schräg zur Ringschienenachse (R-R) steht.
11. Ringförmiges Schmuckteil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Endbereiche der Ringschiene (10) gegeneinander versetzt sind (Fig. 5, 6).
12. Ringförmiges Schmuckteil nach Anspruch 11, dadurch gekennzeich­ net, daß die zentrale Symmetrieachse (Z-Z) des Edelsteins (20) durch den Mittelpunkt (M) des kreisförmigen Abschnitts (10K) der Ringschiene (10) verläuft.
13. Ringförmiges Schmuckteil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Endabschnitte der Ringschiene (10) gerade ausgebildet sind (Fig. 7, 8).
14. Ringförmiges Schmuckteil nach Anspruch 13, dadurch gekennzeich­ net, daß die Endabschnitte der Ringschiene (10) miteinander einen rechten Winkel einschließen.
15. Ringförmiges Schmuckteil nach Anspruch 13 und 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die zentrale Symmetrieachse (Z-Z) des Edelsteins (20) parallel zu einer der Endabschnitte angeordnet ist.
16. Ringförmiges Schmuckteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Umfangsabschnitt (U1) unter 90° liegt, so daß der zweite, durchgängige Umfangsabschnitt (U2) mehr als 270° beträgt.
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