DE19652821C1 - Medizinische Schere mit verschleißmindernder Beschichtung und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents
Medizinische Schere mit verschleißmindernder Beschichtung und Verfahren zu seiner HerstellungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine medizinische Schere mit Griffteilen
und Schneiden.
Medizinische Scheren bestehen im allgemeinen aus hochlegierten
Edelstählen (Medizinstahl). Die Scheren werden gehärtet und
feingeschliffen, um gute Schneideeigenschaften über einen
längeren Zeitraum zu gewährleisten.
Gute Schneideeigenschaften erfordern aber einen bestimmten
Anpreßdruck der Scherenhälften gegeneinander. Beim eigentlichen
Schneidevorgang bewegen sich die Schneiden in etwa punktförmiger
Auflage relativ zu einander. Das bedeutet, die Schneidekraft
wird im wesentlichen auf die jeweilig etwa punktförmige Kreu
zungsstelle der beiden relativ zueinander bewegten Scheren
schneiden konzentriert.
Bedingt durch den relativ hohen Reibwert der üblicherweise
verwendeten Stähle ist eine gewisse Schwergängigkeit mit
Verschleiß der Scherenhälften vorwiegend im Schneidenbereich
unausweichlich. Der scharfe Zustand der medizinischen Scheren
ist daher begrenzt und das optimale Schneideverhalten nimmt
schnell ab.
An das Material der medizinischen Scheren werden insbesondere
deswegen hohe Anforderungen gestellt, da diese Geräte bei relativ
hohen Temperaturen mit überhitztem Wasserdampf regelmäßig
sterilisiert werden. Daher müssen die Scheren korrosionsbeständig
sein.
Darüber hinaus wird eine biologische Inertheit der Scheren
gefordert, da schon geringste Spuren an Abrieb der Schneiden
bei empfindlichen Patienten allergische Reaktionen auslösen
können.
Darüber hinaus soll der Schnitt selber möglichst glatt, d. h.
atraumatisch erfolgen.
Schon eine geringfügige Gewebequetschung verstärkt Blutungen
beim Trennen von Gewebeteilen in lebenden Körpern.
Verstärkte Blutungen verzögern die Heilung, wohingegen glatte
Wundränder ein schnelleres Zusammenwachsen des Gewebes er
möglichen.
Aus der DE 42 35 023 A1 ist ein Greif- und/oder Schneide
instrument für endoskopische Zwecke bekannt, welches präzise
führbar ist und mit dem extrem saubere Schnitte möglich sind,
bei denen das umgebende Gewebe nicht verletzt wird. Dazu ist
vorgesehen, Bauelemente mit einem reibungsminderen Material,
wie Polytetrafluorethylen, zu versehen.
Aus der DE 42 12 053 C1 ist ein chirurgisches Instrument aus
Metall zum thermischen Schneiden und/oder Koagulieren von
biologischem Gewebe bekannt, dessen metallische Oberfläche
zumindest teilweise mit einer Hartstoffschicht beschichtet ist.
Die Hartstoffschicht besteht aus einer oder einer Mischung von
Metall-Metalloid-Verbindungen, wobei das Metall ein Metall der
vierten bis achten Nebengruppe oder ein Element der dritten
Hauptgruppe des periodischen Systems der Elemente ist, und das
Metalloid aus der Stickstoff, Kohlenstoff, Sauerstoff und Bor
enthaltenden Gruppe ausgewählt ist. Die Hartstoffschicht kann
aus (TiNb)ON bestehen, und zwar mit 41 Atomprozent Titan, 19
Atomprozent Niob, 31 Atomprozent Stickstoff und 9 Atomprozent
Sauerstoff. Die Edelmetallschicht kann eine Dicke zwischen 0,01
und 3 Mikrometer aufweisen.
Aus der US 5,507,760 ist ein in einen Katheder einsetzbares
Schneidewerkzeug bekannt, das einen Körper aufweist, der aus
einem Stahl bestehen kann, ausgewählt aus der Gruppe der 440 FSe
und 440 C Stähle. Die Schneidekante weist eine reibungsarme
und härtende Schicht auf, die ausgewählt ist aus diamantartigem
Kohlenstoff, Aluminiumoxid, Titannitrid, Titankarbonitrid,
Zirkonnitrid, Bornitrid, kubischem Bornitrid und hoch chrom
haltigen Zusammensetzungen.
Aus der US 5,152,774 ist eine medizinische Schere bekannt, auf
deren Grundkörper aus Edelstahl oder Titan eine Nitridschicht
aufgetragen ist, die über ein VD-Verfahren aufgebracht wird.
Die Nitridschicht ist ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus
Titannitrid, Titannitridlegierungen und Zirkoniumnitrid, die
bei 175 bis 225°C niedergeschlagen werden. Der nitrierte
Abschnitt des Instruments hat eine Rockwell-Härte "C" von
zumindest etwa 50.
Bei den gegenwärtig bekannten Scheren der eingangs genannten
Art sind diese zuvor genannten Erfordernisse nicht zufrieden
stellend erfüllt.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schere
der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß diese
leicht gängig ist, d. h. reibungsarm schneidet, ferner atrauma
tisch schneidet, d. h. glatte, schnell heilende Schnitte erzeugt,
die biologisch inert und korrosionsfest ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die Schere
zumindest im Bereich der Schneiden mit einer amorphen dünnen
Schicht, die Silizium, Kohlenstoff und Wasserstoff enthält,
beschichtet ist, wobei der Gehalt an Silizium an der Grenzfläche
zum metallischen Scherenkörper bis zu 100% Atomanteile Silizium beträgt,
im Bereich der äußeren Oberfläche der Schicht bis zu 30%
Atomteile Silizium beträgt.
Mit dieser Ausgestaltung mit einem Gradienten an Siliziumgehalt
und den weiteren Bestandteilen Kohlenstoff und Wasserstoff kann
eine Beschichtung durchgeführt werden, die äußerst glatt und
sehr hart ist, und die außerdem chemisch und biologisch inert
ist.
Die sehr glatte Schicht wird dadurch erreicht, daß die Schicht
als amorphe Schicht abgeschieden wird. Eine kristalline Schicht
wäre durch die Ausbildung von Kristalliten wesentlich rauer.
Die amorphe glatte Schicht erlaubt ein reibungsarmes und leicht
gängiges Schneiden, die Härte der Schicht wirkt sich außerdem
verschleißmindernd aus.
Somit können mit mit einer derart beschichteten Schere atrauma
tische Schnitte durchgeführt werden, und zwar auf Dauer wie
das aus dem nachfolgend noch zu beschreibenden Test ersichtlich
ist, bei dem mit einer erfindungsgemäßen Schere 10 000 Schnitte
ohne jegliche Veränderung durchgeführt werden können, wohingegen
bei konventionellen Scheren schon bei 500 Schnitten ein zu
nehmender Abrieb beobachtet werden konnte.
Durch den Gradienten an Siliziumgehalt dahingehend, daß der
Siliziumanteil an der Grenzfläche zum Scherenkörper sehr hoch
ist, kann eine hervorragende Anbindung der Schicht an den
Scherenkörper erzielt werden. Durch den abnehmenden Silizium
anteil und dem demzufolge zunehmenden Kohlenstoff- bzw. Wasser
stoffanteil der Schicht im Bereich der äußeren Oberfläche wird
eine äußerst harte glatte und amorphe Struktur erzielt, die
die nachgesuchten Eigenschaften aufweist. Die aus den Bestand
teilen Silizium, Kohlenstoff und Wasserstoff bestehende amorphe
Schicht ist chemisch und biologisch inert, d. h. die Schicht
ist weder durch chemische Substanzen noch durch allfällige biolo
gische Angriffe korrosionsgefährdet.
Die extreme Härte und Glätte auf der äußeren Oberfläche der
Schicht kann dadurch erklärt werden, daß beim Kohlenstoff und
auch beim Silizium sp3-Hybridstrukturen vorhanden sind, also
die Grundlage für ein diamantähnliches Gitter, die Ausbildung
von Kristallen wohl aber durch den "Störstoff" Wasserstoff der
Schicht verhindert wird.
Somit wird die Aufgabe vollkommen gelöst.
Der Gehalt an Silizium an der Grenzfläche beträgt vorzugsweise
bis zu 95% Atomanteile, höchst vorzugsweise 10 bis 90%
Atomanteile.
Unter der Bezeichnung "Prozent-Atomanteile" wird die Zahl
bestimmter Atome bezogen auf 100 Gesamtatome verstanden.
Ferner ist bevorzugt, daß der Gehalt an Silizium im Bereich
der Oberfläche 0 bis 30% Atomanteile und daß zugleich der Gehalt
an Wasserstoff in der Schicht 10 bis 50% Atomanteile beträgt,
und der Rest aus Kohlenstoff besteht.
In dieser Variationsbreite läßt sich einerseits eine sehr gute
Anbindung der Schicht an den Scherengrundkörper bewerkstelligen,
andererseits an der Außenseite durch den höheren Kohlenstoff
anteil eine extrem glatte amorphe und harte Schicht ausbilden.
In beiden Bereichen sind gängige Beschichtungsmethoden durch
führbar, in denen die drei Bestandteile Silizium, Kohlenstoff
und Wasserstoff variabel niederschlagbar sind.
Bevorzugt beträgt die Dicke der Schicht 0,5 bis 5 µm bzw. höchst
vorzugsweise 0,5 bis 2 µm.
Schon mit diesen geringen Schichtdicken lassen sich hervorragende
Ergebnisse erzielen, so daß mit einem wirtschaftlich vernünftigen
Material- und apparativen Aufwand medizinische Scheren erfin
dungsgemäß beschichtet werden können.
Es ist höchst bevorzugt, daß die Schicht aus Silizium, Kohlen
stoff und Wasserstoff durch PVD (Physical Vapor Deposition)
und/oder durch CVD (Chemical Vapor Deposition), insbesondere
durch PECVD (Plasma Enhanced Chemical Vapor Deposition) abge
schieden wird.
Durch Anwendung dieser Niederschlagsmethoden ist es möglich,
die gewünschte Schicht mit dem Gradienten an Siliziumgehalt
einfach herzustellen.
Wird bspw. gewünscht, an der Grenzfläche zum Scherenkörper
zunächst ausschließlich Silizium aufzutragen, so kann dies über
ein PVD-Verfahren, z. B. durch sogenanntes Sputtern durchgeführt
werden. Geringe Wasserstoffanteile können durch ein PECVD-Ver
fahren, in dem bpsw. Silizium-Wasserstoffverbindungen eingesetzt
werden, durch Abscheiden von amorphem Si : H realisiert werden.
Die darauf folgenden Niederschläge mit Anteilen an Kohlenstoff
können insbesondere über PECVD-Methoden erzeugt werden, indem
Verbindungen zugesetzt werden, die Silizium, Kohlenstoff und
Wasserstoff enthalten, bspw. Siliziummethyl-Verbindungen. Der
höhere Kohlenstoffgehalt kann auch dadurch beigesteuert werden,
daß bei einem PECVD-Verfahren nach und nach kohlenstoffreichere
Verbindungen, z. B. Kohlenwasserstoffe zugefügt werden, so daß
definiert und mit fließenden Übergängen die Schicht mit dem
Gradienten aufgebaut werden kann.
Besonders bevorzugt ist ein PECVD-Verfahren, bei dem ausganglich
in einem Edelgasplasma zunächst die Scherenhälften von einer
möglichen Oxidschicht befreit werden und anschließend die
entsprechenden Gase zugemischt werden, um den nun hochfeinen
Scherengrundkörper mit der erfindungsgemäßen Schicht aus
Silizium, Kohlenstoff und Wasserstoff zu beschichten.
Die Erfindung wird nachfolgend in Zusammenhang mit der einzigen
beiliegenden Zeichnung näher beschrieben und erläutert.
Die einzige Zeichnung zeigt
stark schematisiert eine Ansicht einer Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Beschichtungsverfahrens.
stark schematisiert eine Ansicht einer Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Beschichtungsverfahrens.
Eine in dem Ausführungsbeispiel dargestellte medizinische Schere
besteht aus zwei Scherenhälften 10 und 12.
Jede Scherenhälfte weist ein Griffteil 14 bzw. einen Schneiden
bereich 16 und jeweils eine Schneide 18 auf.
Die aus einem Schmiederohling bestehenden Grundkörper werden
zunächst mittels Bohren, Fräsen und Schleifen in eine Rohform
gebracht.
Die Rohform der Schere wird von Hand gerichtet, d. h. die beiden
Scherenhälften 10 und 12 werden exakt aufeinander angepaßt.
Die so gerichtete Schere wird anschließend gehärtet
(Härte ≧ 50 HRC Härte nach Rockwell, Verfahren C).
Die gerichtete und gehärtete Schere wird oberflächenbearbeitet
(bspw. durch Schleifen, Polieren, Gleitschleifen), um durch
eine hohe Oberflächenqualität die Schere rostsicher zu machen.
Insbesondere im Bereich der Schneiden 18 werden die Scheren
hälften 10, 12 mit einer besonders hohen Oberflächenqualität
versehen.
Zur Beschichtung werden die Scherenhälften 10 und 12 zunächst
entfettet, bspw. durch Spülen mit Aceton und nach einer alka
lischen und sauren Feinreinigung mit deionisiertem Wasser gespült
und getrocknet.
Die gereinigten Scherenhälften 10 und 12 werden in einer
speziellen (hier nicht dargestellten) Halterung derart befestigt,
daß die geschliffenen Seiten nach außen weisen. Die Halterung
wird mit den Scherenhälften 10 und 12 in eine Vakuumkammer 20
einer PECVD-Anlage eingeschleust und diese wird auf einen Druck
von unter 10⁻5 mbar evakuiert. Dazu ist an der Vakuumkammer 20
eine Absaugöffnung 22 vorgesehen, die in Verbindung mit ent
sprechenden Vakuumpumpen steht.
Anschließend läßt man Argon in die Vakuumkammer 20 bis zu einem
Druck zwischen 5×10⁻2 und 5×10⁻1 mbar einströmen, und die
Scherenhälften 10, 12 werden mit einer Hochfrequenz von 13,56 MHz
beaufschlagt, damit ein Plasma zündet.
Dazu ist an der Vakuumkammer 20 eine Gaseinlaßöffnung 24 sowie
eine Hochfrequenzzuleitung 26 vorgesehen. Somit bildet sich
im Innern der Vakuumkammer 20 ein Plasma 28 aus, die Scheren
hälften 10 und 12 sind vom sogenannten Dunkelraum 30 des Plasmas
28 umgeben. Die Leistung der Hochfrequenz wird so eingestellt,
daß sich auf der Schere ein Gleichspannungspotential von 100
bis 600 Volt, vorzugsweise von 500 Volt bildet.
Durch das Plasma 28 wird in ca. zehn Minuten die Oxidschicht
auf der Oberfläche der Scherenhälften 10 und 12 entfernt.
Ohne das Plasma 28 abzuschalten wird durch Ersatz des Argons
ein Silizium, Kohlenstoff und Wasserstoff enthaltendes Gas,
z. B. TMS (Tetramethylsilan) in die Vakuumkammer 20 über die
Einlaßöffnung 24 eingelassen, wodurch eine Schicht aus Silizium,
Kohlenstoff und Wasserstoff auf der Grenzfläche zum Scherenkörper
entsteht. Die sich dabei niederschlagende Schicht hat einen
sehr hohen Siliziumgehalt, bis zu 90% Atomanteilen.
Nach wenigen Minuten wird als weiteres Gas Acetylen bei syn
chroner Reduzierung des TMS-Gehaltes in die Vakuumkammer 20
eingelassen, so daß nach Ende der Beschichtung der Siliziumgehalt
der Schicht auf der äußeren Schichtoberfläche bei etwa 0 bis
20% Atomanteilen liegt, mit etwa 20-40% Atomanteilen Wasser
stoff und Kohlenstoff als Rest.
Für die Schneidenüberdeckung im PECVD-Prozeß hat es sich dabei
als vorteilhaft erwiesen, die Schneiden 18 der Scherenhälften
10, 12 in einem Abstand von 1 bis 10, vorzugsweise 2 bis 5 mm
anzuordnen. Außerdem hat sich in dem Beschichtungsprozeß eine
Beaufschlagung der Scherenhälften mit einer Vorspannung von
100 bis /600 Volt, vorzugsweise 200 bis 400 Volt als vorteilhaft
erwiesen.
Der Druck in der Vakuumkammer wird bei 2×10⁻2 bis 2×10⁻1 mbar
gehalten.
Bei weiteren Ausführungsbeispielen wird anstatt TMS ein Monosilan
eingesetzt, wobei ein höherer siliziumgehalt an der Grenzfläche
zwischen der Schere und der aufzubauenden Schicht erhalten wird.
Es kann auch der PECVD-Prozeßschritt zur Erzeugung der silizium
reichen Grenzflächenschicht zunächst durch einen Sputterprozeß
ersetzt werden, d. h. bei dem ausschließlich Silizium durch
Zerstäubung von einem Target im Anschluß an die Plasmareinigung
auf die Scherenhälften 10 und 12 aufgebracht wird. In diesem
Falle wird vorteilhaft in direktem Anschluß durch einen
PECVD-Prozeß mit Hilfe von silizium- und kohlenstoffhaltigen Gasen
eine siliziumhaltige Kohlenstoffschicht auf das durch Sputtern
erzeugte Silizium aufgebracht.
Bei dieser Verfahrensweise ist es möglich, an der Grenzfläche
zunächst ausschließlich Silizium abzuscheiden und dann nach
und nach durch Zuschalten von Acetylen den Kohlenstoff und den
Wasserstoffgehalt der abgeschiedenen Schicht zu erhöhen.
Durch die vorangegangenen Beispiele ist deutlich, daß die
Übergänge des gradiellen Anteils der einzelnen Bestandteile
Silizium, Kohlenstoff und Wasserstoff in der Schicht sehr
fließend durchgeführt werden können, d. h. nicht nur eine fest
an dem Grundkörper anhaftende, sondern auch eine in sich selbst
festhaftende Schicht kann ausgebildet werden, die an der
Außenseite extrem hart und glatt ausgebildet ist.
Untersuchungen haben gezeigt, daß Kohlenstoffmoleküle im XPS
(Röntgen-Photo-Elektronenspektroskopie) und im TEM (Trans
missions-Elektronenmikroskop) als sp3-Hybrid vorliegen, somit
diamantähnliche Strukturelemente aufweisen, ohne daß Kristallite
ausgebildet werden, die die Glätte ungünstig beeinflussen würden.
Es sind auch weitere Prozeßgestaltungen vorgesehen, z. B. unter
Einsatz von Magnetfeldern zur Erhöhung des Ionisationsgrades
des Plasmas.
Es ist ebenfalls vorgesehen, mit Hilfe von Lasern oder Licht
bogenverdampfung silizium- und kohlenstoffhaltige Schichten
abzuscheiden, all diese Verfahrensweisen sind vom Rahmen der
Erfindung umfaßt.
Eine VA-Schere, d. h. eine Schere aus rostfreiem Scherenstahl,
wurde auseinandergeschraubt, eine Scherenhälfte wurde erfindungs
gemäß beschichtet, die andere Hälfte wurde nicht beschichtet.
Die Oberflächen der beiden Hälften wurden im Bereich der
Gewindebohrungen in einem Bereich von 1 bis 2 cm mit einem
Schrumpfschlauch abgedeckt.
Beide Hälften wurden in eine Lösung aus 2,5% Essigsäure und
1% NaCl (Kochsalz) mit folgendem Temperaturzyklus beaufschlagt.
4 Stunden und 40 Minuten bei 80°C, 10 Minuten abkühlen bis -10°C,
1 Stunde bei -10°C gehalten, 10 Minuten Aufheizung bis 80°C.
Dieser Zyklus wurde viermal durchgeführt.
Bei der Standard-VA-Scherenhälfte ist eine deutlich sichtbare
Kornstruktur auf der nicht abgedeckten Oberfläche zur beobachten,
was eindeutig auf Korrosionserscheinungen aufgrund der Behandlung
zurückzuführen ist. Die Lösung ist leicht rot gefärbt, was für
eine Ablösung von Chrom spricht. Das abgedeckte Oberflächen
oberteil der Standard-VA-Scherenhälfte war unverändert blank.
Bei der erfindungsgemäß beschichteten Scherenhälfte waren keine
optisch erkennbaren Veränderungen auf der nicht abgedeckten
Oberfläche zu erkennen. Die Lösung war klar. Der optische
Eindruck der abgedeckten Oberfläche (nach Entfernen der Folie)
entsprach optisch der freien Oberfläche, die dem Ätzmedium
ausgesetzt war.
Eine Standard-VA-Schere und eine erfindungsgemäß beschichtete
Schere wurden mittels eines Exzenters zur Simulation von
Schnittbewegungen angetrieben.
Ergebnisse
Diese Ergebnisse zeigen die hohen Standzeiten, die mit einer
erfindungsgemäß beschichteten Schere zu erzielen sind.
Claims (15)
1. Medizinische Schere, die Schneiden (18) aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schere zumindest im Bereich der
Schneiden (18) mit einer amorphen dünnen Schicht, die
Silizium, Kohlenstoff und Wasserstoff enthält, beschichtet
ist, wobei der Gehalt an Silizium an der Grenzfläche zum
metallischen Scherenkörper bis zu 100% Atomanteile Silizium
beträgt, im Bereich der äußeren Oberfläche der Schicht
bis zu 30% Atomanteile beträgt.
2. Medizinische Schere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Gehalt an Silizium an der Grenzfläche bis zu 95%
Atomanteile beträgt.
3. Medizinische Schere nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Gehalt an Silizium an der Grenz
fläche 10 bis 90% Atomanteile beträgt.
4. Medizinische Schere nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Gehalt an Silizium im
Bereich der Oberfläche der Schicht bis 20% Atomanteile
beträgt.
5. Medizinische Schere nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Wasserstoffgehalt der
Schicht an der Oberfläche bis zu 50% Atomanteile beträgt
und der Rest Kohlenstoff ist.
6. Medizinische Schere nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht eine Dicke von
0,5 bis 5 µm aufweist.
7. Medizinische Schere nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schicht eine Dicke von 0,5 bis 2 µm aufweist.
8. Verfahren zum Herstellen einer medizinischen Schere nach
einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
nach einer Feinbearbeitung des metallischen Grundkörpers
der Schere diese zumindest im Bereich der Schneiden mit
einer dünnen amorphen Schicht aus Silizium, Kohlenstoff
und Wasserstoff derart beschichtet wird, daß der Gehalt
an Silizium an der Grenzfläche zum Scherenkörper bis zu
100% Atomanteile beträgt, und daß im Bereich der äuße
ren Oberfläche der Schicht der Gehalt an Silizium bis zu
30% Atomanteile beträgt.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
vor dem Beschichten eine Reinigung in einem Argon-Plasma
durchgeführt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Beschichtung mittels eines PECVD-Verfahrens
durchgeführt wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Beschichtung durch ein PVD-Verfahren
in Verbindung mit einem PECVD-Verfahren durchgeführt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der PECVD-Prozeß mittels einer Hochfrequenzentladung,
vorzugsweise mit 13,56 MHz bei einem Druck von 2×10⁻2
bis 2×10⁻1 mbar durchgeführt wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß Scherenhälften (10, 12) der Schere
im PECVD-Prozeß so angeordnet sind, daß die Schneiden (18)
in einer Ebene Abstände von 1 bis 10 mm, vorzugsweise von
1 bis 5 mm aufweisen.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß während der Beschichtung die Scheren
hälften (10, 12) mit einer Vorspannung von 100 bis 600 Volt,
vorzugsweise mit 200 bis 400 Volt beaufschlagt werden.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß der PECVD-Prozeß unter Verwendung von
Tetramethylsilan und Acetylen durchgeführt wird.
Priority Applications (4)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19652821A DE19652821C1 (de) | 1996-12-18 | 1996-12-18 | Medizinische Schere mit verschleißmindernder Beschichtung und Verfahren zu seiner Herstellung |
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| DE19652821A Expired - Fee Related DE19652821C1 (de) | 1996-12-18 | 1996-12-18 | Medizinische Schere mit verschleißmindernder Beschichtung und Verfahren zu seiner Herstellung |
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