DE19612647A1 - Nachtbriefkasten mit automatischer Ausgabe qualifizierter Quittungskopien - Google Patents
Nachtbriefkasten mit automatischer Ausgabe qualifizierter QuittungskopienInfo
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Description
High-Tech-Geräte-Kombination zum automatischen Erstellen und Ausgeben von
"Quittungskopien bzw. Empfangsbescheinigungen der unterschiedlichsten Art", wie
nachfolgend beschrieben, als weitgehend fälschungssicherer Beweis für den
Einwurf eines Schriftstückes zu einem bestimmten Zeitpunkt in den Nachtbriefkasten
zum Zwecke der Fristwahrung.
Briefkästen gibt es in Mitteleuropa seit der Einführung eines regelmäßigen
Postverkehrs durch das von Familienunternehmen wie Thurn und Taxis betriebene
Postwesen im Mittelalter. Davor wurden zwar auch schon Botschaften durch Kuriere
versandt, z. B. Gaius Julius Caesar im gallischen Krieg an den Senat von Rom, aber
das war kein regelmäßiger Postverkehr im landläufigen Sinn. Damals hatten die
Adressaten lebendige Briefkästen in Form von Sklaven oder Domestiken.
Der Nachtbriefkasten hat seine Vorsilbe "Nacht" von einer Besonderheit des
deutschen Rechts, der sogenannten "Verjährung". Theoretisch ist sie zur Wahrung
des Rechtsfriedens ausgedacht worden.
Verjährung tritt beispielsweise ein, wenn bis zu einem bestimmten Tag kein
Einspruch gegen einen amtlichen Bescheid eingelegt worden ist.
Damit alle Bürger des Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland die gleiche
Chance haben auf Einlegung dieses Rechtsmittels" Einspruch", wurde eben dieser
"Nachtbriefkasten" eingeführt.
Der Hausmeister des Gerichts (oder einer anderen Behörde) ging um Mitternacht
zum Nachtbriefkasten, holte die eingeworfene Post und versah sie mit dem
Eingangsstempel des abgelaufenen Tages.
Nun geschah es hin und wieder, daß auch zu spät eingereichte Einsprüche diesen
begehrten Stempel des Vortages erhielten. Technisch erklärbar war dies dadurch,
daß den verspäteten Briefen meist eine Flasche Schnaps oder ein Geldschein
beigefügt war.
Um also Chancengleichheit herzustellen und dem Hausmeister den
mitternächtlichen Gang zu ersparen, wurde der technische Nachtbriefkasten mit
einer um Mitternacht herunterfallenden Klappe erfunden. Alle bis dahin
eingeworfenen Schriftstücke galten als fristgerecht eingeworfen und erhielten
automatisch den Eingangsstempel des alten Tages.
Nach dem Fallen der Klappe erhielten die danach eingeworfenen Schriftstücke den
Eingangsstempel des neuen Tages. Die Einspruchsfristen waren damit abgelaufen.
Technisch war das Problem der Chancengleichheit mit der automatisch
herunterfallenden Klappe beim Nachtbriefkasten gelöst.
Nun trat ein anderes, neues Problem auf: Vor Gericht und bei Behörden traten
immer wieder Bürger oder Anwälte auf, die behaupteten einen Einspruch
fristgerecht eingeworfen zu haben.
Manchmal fehlte dem Gericht beim Brief mit dem Einspruch das Deckblatt mit dem
Eingangsstempel, ein anderes Mal war der Schriftsatz mit dem Einspruch überhaupt
nicht mehr auffindbar, obwohl sogar geschworen wurde, daß das
prozeßentscheidene Schriftstück rechtzeitig eingeworfen worden sei.
Um in diesen, für die betroffenen Normalbürger aussichtslosen Fällen eine legale,
eine 100%ig wirksame und gleichzeitig eine nicht manipulierbare Lösung zu
finden, haben wir die nachfolgende Erfindung gemacht.
Um den entscheidenden Vorteil unserer Erfindung kurz und prägnant
hervorzuheben, beschreibe ich eine einfache Ausführung.
Fotokopiergerät zum automatischen Erstellen von Ausgaben von
Quittungsfotokopien an den Einreicher des Originaldokuments als Beweis für (a) den
Einwurf überhaupt und (b) den rechtzeitigen Einwurf durch automatischen Aufdruck
der von einer automatischen Uhr gegebenen Uhrzeit und Datum auf das Original
Schriftstück und auf der Fotokopie.
Damit hat der Einreicher einen schriftlichen Beweis dafür, daß er unter Fristwahrung
an einem bestimmten Kalendertage das fotokopierte Schriftstück eingereicht hat.
Das wesentliche an dieser Erfindung sind ein Nachtbriefkasten mit der oben
beschriebenen Funktion und Wirkungsweise, und eine damit gekoppelte technische
Möglichkeit zum Erstellen von Kopien eines eingereichten Schriftstückes.
Diese Kopie wird mit einem Eingangsstempel versehen an den Einreicher
ausgegeben und dient als gültiger Nachweis für den rechtzeitigen Einwurf eines
Schriftstückes zum Zwecke der Fristwahrung.
Eine zweite - mit der ersten identische - Kopie wird in einer separaten Box der
Nachtbriefkasten-Anlage als Sicherheitskopie einbehalten.
Der Nachtbriefkasten als solcher ist seit Jahrzehnten bekannt. Seine Funktion kann
er jedoch nur dann optimal und manipulationssicher erfüllen, wenn er - wie in dieser
Erfindung beschrieben - mit einem oder mehreren der in diesem Gesamttext
erwähnten Geräte kombiniert wird.
Der herkömmliche Nachtbriefkasten läßt den Einreicher eines Schriftstückes nämlich
schutzlos und rechtlos bei nachträglichen Manipulationen zu seinen Lasten oder bei
Verlust des ganzen Schriftstückes.
Jede Version eines Nachtbriefkastens verliert ihren Sinn, wenn ein sicherer
Entnahmeschutz nicht gewährleistet wird.
Früher genügte eine "unhandliche" Form des Einwurfschlitzes, um sicherzustellen,
daß kein unbefugter Schriftstücke entnimmt.
Eine verbesserte Version wurde durch das einseitige Anbringen von
herunterhängenden stabilen Eisenstäben geschaffen, wodurch eine Entnahme von
außen erschwert wurde.
Diese Erfindung ist wichtig und ihre Anbringung an Stelle der alten, nicht
manipulationsgeschützten Nachtbriefkästen dringend notwendig!
Diese Version wird nur der Vollständigkeit halber erwähnt, denn eine neutrale
Quittung hat bei einem "Nachtbriefkasten" keinen Sinn, weil damit der Manipulation
Tür und Tor geöffnet sind.
Ob man ein leeres Blatt Papier oder die Bildzeitung einwirft, man erhält eine neutrale
Quittung. Daraus geht natürlich auch nicht hervor, wer welches "Papier" eingeworfen
hat.
Um die Mißbrauchsmöglichkeiten einzuschränken, ist die Kombination mit einer
automatischen Waage hinreichender Genauigkeit und Belastbarkeit für
professionellen Einsatz möglich.
Das exakte Gewicht wird nicht nur auf das eingereichte Päckchen, den
eingereichten Briefumschlag oder den eingereichten Schriftsatz (mehrere
aneinander gefügte Blätter Papier aufgedruckt, sondern auch auf der ausgegebenen
Quittung fälschungssicher vermerkt.
Dann macht die eben beschriebene neutrale Quittung wenigstens etwas Sinn. Diese
automatische Wiegevorrichtung kann selbstverständlich bei allen in diesem
Gesamttext erwähnten oder beschriebenen Versionen und Varianten zusätzlich
eingesetzt werden.
Die Probleme, welche ein herkömmlicher Nachtbriefkasten hervorrufen kann
werden vermieden durch Kopplung des besagten Nachtbriefkastens mit einem
automatischen Fotokopierer. Damit funktioniert die hier beschriebene Erfindung
folgendermaßen:
Die einreichende Person steckt das entscheidende DIN A4 Blatt ohne
Briefumschlag, jedoch mit Namen, Anschrift, Aktenzeichen, sowie mit Namen und
Anschrift des Rechtsvertreters versehen und mit dem wichtigsten Text in Kurzform
so in den Einwurfschlitz des "gekoppelten" Nachtbriefkastens, daß die beschriebene
Seite nach unten zeigt.
In einer technisch aufwendigen Version dieser Erfindung kann man es auch so
einrichten, daß Vorder- und Rückseite nebeneinander auf dasselbe Blatt" DIN A3
quer" kopiert werden - oder im Maßstab 1 : 2 verkleinert nebeneinander auf ein Blatt
"DIN A4 quer" -. Dann spielt es keine Rolle, wie herum das original Blatt (DIN A4
längs) in den Einwurfschlitz geschoben wird.
Bei einer einfachen Ausführung dieser Erfindung wird das Blatt Papier nach dem
Einführen in den Einwurfschlitz vollautomatisch auf den Fotokopierer gezogen, auf
dem 2 Kopien davon gemacht werden:
Mit der ersten Kopie wird das Blatt so kopiert wie es ist. Diese Kopie wird in einem
abgeschlossenen Behälter abgelegt.
Jetzt erhält das eingereichte Blatt einen genau definierten Eingangsstempel.
Erdachtes Beispiel:
Amtsgericht D-46045 Oberhausen
Einwurf am 01-01-1995 ,Sonntag um 23.59 Uhr
Amtsgericht D-46045 Oberhausen
Einwurf am 01-01-1995 ,Sonntag um 23.59 Uhr
Dann wird das eingereichte Blatt - mitsamt Eingangsstempel - nochmals fotokopiert.
Diese Fotokopie wird ausgegeben an die Person, die vor dem Nachtbriefkasten
wartet und die offensichtlich auch das Original eingegeben hat.
Das einbehaltene und gestempelte Original kommt in ein separates
abgeschlossenes Fach. Aus Sicherheitsgründen und um nachträgliche
Manipulationen zu erschweren, kann man die beiden Fächer für "Original" und
"1. Kopie" mit unterschiedlichen Schlössern versehen und die Schlüssel
verschiedenen Personen geben. Die 1. Kopie kommt dann in einen Tresorraum
genügend großer Kapazität und kann von dort bei Bedarf zu Vergleichszwecken
herangezogen werden.
Für gültige Einsprüche reicht in nahezu allen Fällen aus, was auf einer Seite DIN A4
untergebracht werden kann an Text. Dies gilt auch für die meisten anderen
juristischen Probleme, welche die Benutzung eines Nachtbriefkastens erforderlich
machen.
Bei umfangreicheren Schriftsätzen kann man wie folgt vorgehen: Die ersten beiden
Blätter werden im notwendigen zeitlichen Abstand eingeworfen und behandelt wie
oben beschrieben. Damit ist die Frist gewahrt.
Den Rest der Schriftsätze - zusammen mit vorher gemachten Kopien der ersten
beiden Seiten - wirft man auf klassische Weise im geschlossenen Briefumschlag in
den normalen Nachtbriefkasten, der zweckmäßigerweise neben "meinem"
Fotokopier-Nachtbriefkasten angebracht sein sollte (ohne Münzeinwurf - wie später
noch beschrieben sein wird - aber mit Schutzvorrichtungen gegen nachträgliches
Herausnehmen).
Dieses ganze Verfahren muß selbstverständlich vollautomatisch ablaufen.
Das zweifache Fotokopieren hat folgenden Sicherheitseffekt:
Damit niemand beispielsweise einen - gefälschten - Eingangsstempel des Amtsgerichts schon vorher draufstempelt mit einem vorverlegten Datum, muß das eingereichte Blatt zweimal fotokopiert werden. Beim ersten Mal so wie es ist, und beim zweiten Mal mit dem offiziellen Eingangsstempel.
Damit niemand beispielsweise einen - gefälschten - Eingangsstempel des Amtsgerichts schon vorher draufstempelt mit einem vorverlegten Datum, muß das eingereichte Blatt zweimal fotokopiert werden. Beim ersten Mal so wie es ist, und beim zweiten Mal mit dem offiziellen Eingangsstempel.
Beim Vergleich der ersten Fotokopie mit dem Original nach der offiziellen
Stempelung erkennt man Manipulationen sofort.
Auf Grund des internationalen Charakters des Geschäftslebens in Deutschland und
Europa sollten der Einwurfschlitz und die Arbeitsbreite des Fotokopierers so gewählt
werden, daß auch die den deutschen DIN A4 Blättern entsprechenden Schriftstücke
nach U.S.-amerikanischer Papiernorm, die etwas breiter sind, automatisch erkannt
und bearbeitet werden können. Ideal wäre ein Fotokopierer mit 2 verschiedenen
Papiervorratsbehältern. Einmal für DIN A4 Papiernorm und zweitens für U.S.-
Papiernorm.
Das Papier im Vorratsbehälter des Fotokopierers muß ein spezielles Wasserzeichen
haben, um die Quittungsfotokopien fälschungssicher zu machen.
Ideal wäre ein Wasserzeichen, das aus einem amtlichen Symbol und einer
fortlaufenden Nummer besteht. Etwas schwieriger herzustellen, aber von sehr hoher
Fälschungssicherheit.
Auf dem Dokument müßte die gleiche Nummer aufgedruckt sein, die - als
fortlaufende Nummer - im Wasserzeichen enthalten ist. Damit ist die
Fälschungssicherheit an der Grenze des zur Zeit machbaren angelangt.
In dieser High-Tech Version wird die beschriebene Vorderseite des eingeworfenen
Schriftstücks, bzw. werden die Vorder- und die Rückseite nebeneinander so vor das
Objektiv der Videokamera gebracht - durch automatische Führung mit gesteuerten
Intervallen -, daß eine fehlerfreie und nicht verwackelte Aufnahme möglich ist.
Das von der Videokamera erfaßte Bild wird auf einem separaten Videorecorder
übertragen und dort aufgenommen.
Ist die Videokamera gleich als Camcorder ausgelegt - d. h. mit integriertem
Videorecorder -, so ist das eine konstruktive Vereinfachung, die jedoch an der
Grundidee nichts ändert.
Das Bildsignal wird elektronisch gleichzeitig auf einen grafikfähigen Drucker
gegeben und dort als "Quittungskopie" ausgegeben.
Um Manipulationen dabei auszuschließen, geht man wie folgt vor:
- a) die Rückseite des Ausdrucks wird mit Datum, Uhrzeit und Bundesadler gestempelt.
- b) es wird ein Hochdruckstempel angebracht, der schwer zu fälschen ist.
- c) für den Drucker wird Papier mit einem speziellen Wasserzeichen verwendet, das im Handel nicht erhältlich ist ( hohe Fälschungssicherheit).
Es wird Spezialpapier mit einer fortlaufenden Nummer als Wasserzeichen
verwendet. (Fälschungssversuch fast aussichtslos)
- d) Die gleiche Nummer wird noch mal von außen draufgedruckt (Fälschungsversuch so gut wie aussichtslos). Für beide Zahlen werden zweckmäßigerweise die gleichen Schrifttypen verwendet. Beide Zahlenreihen so übereinander anbringen, daß man sie - gegen Licht gehalten - gleichzeitig lesen kann. Da das menschliche Auge beim direkten Vergleich sehr gut Unterschiede erkennen kann, wird dadurch das heute machbare Maximum an Fälschungssicherheit erreicht.
Die Videoaufzeichnung des Originals verbleibt in der Behörde und dient als
Sicherheitskopie.
Eine elektronische Schaltung steuert einen grafikfähigen Drucker, der das
elektronisch aufgenommene Bild der Videokamera (welches im Normalfall das
Originaldokument zeigt) als gedrucktes Blatt Papier zweimal ausgibt. Ein Exemplar
wird mit Quittungsbestätigung an den Einreicher ausgegeben und dient als
Quittungskopie.
Das 2. Exemplar bleibt im allgemeinen Nachtbriefkasten oder in einem darin
enthaltenen oder daran angebrachten separaten Fach für Quittungskopien, die als
Nachweis- und Vergleichsexemplare einbehalten werden.
Beim heutigen Stand der Technik ist ein Videorecorder für das Erstellen von
Sicherheitskopien nur mit einer Videokamera gekoppelt technisch machbar.
In Zukunft wird es jedoch auch möglich sein, die Fotokopierer direkt oder über eine
Wandler-Einheit mit einem Videorecorder derart zu koppeln, daß der Videorecorder
auf direktem Weg eine Videoaufzeichnung von dem Dokument machen kann, das
gerade vom Fotokopierer bearbeitet wird; während des Abtast- oder
Kopiervorganges ohne Zwischenschaltung einer Videokamera.
Da meine Erfindung zukunftsorientiert sein soll, erwähne ich diese Möglichkeit.
Ein rechtsuchender Mensch mit Schreibmaschinenkenntnissen tippt auf einer von
außen zugänglichen Normschreibmaschinentastatur das ein was er als Text an die
Behörde oder das Gericht übermitteln möchte. Das Resultat des Eintippens wird von
einem Drucker ausgedruckt und als bestätigte Quittungskopie ausgegeben.
Ein zweites Exemplar davon "wandert" in den Nachtbriefkasten.
Eine digitale Kopie davon wird auf eine behördliche Festplatte übertragen und dort
gespeichert.
Eines der ersten technischen Geräte zum erstellen von originalgetreuen Kopien von
Schriftstücken war der klassische Fotoapparat.
Mit den älteren Drucktechniken, z. B. System Gutenberg konnte man den "Inhalt"
kopieren, aber eine originalgetreue Kopie würde den aufwendigen Faksimiliedruck
erfordern. Dazu müßte man neben dem Nachtbriefkasten eine entsprechend
ausgerüstete Druckerei mit Fachpersonal rund um die Uhr bereithalten.
Eine Einrichtung wie der von mir erfundene Nachtbriefkasten mit
Quittungskopieausgabe soll und muß aber für Alle dasein. Mit meiner Erfindung,
deren Preis je nach Ausstattung in der Größenordnung von 5.000.- bis
10.000.- DM
liegt, kann dieses Ziel auch in solchen Staaten erreicht werden, die weniger reich
sind als unsere Bundesrepublik Deutschland.
Ein herkömmlicher Fotoapparat würde in dieser Version meiner Erfindung zu
folgendem dienen:
- a) zum Erstellen einer Sicherungskopie sowie
- b) zum Erstellen einer Quittungskopie.
Diese Quittungskopie kann jedoch nicht sofort ausgegeben werden (außer bei
Verwendung von Sofortbildkamera, s. u. Punkt B.8.). Denn erst muß der Film voll
sein, dann muß er entwickelt werden, und dann müssen Abzüge angefertigt werden,
die den Einreichern per Post oder per Boten zugestellt werden müssen. Sie könnten
aber auch bei einer Abteilung der Behörde, z. B. der zentralen Poststelle, abgeholt
werden.
Diese Vorgehensweise wäre zu aufwendig und zu störanfällig. Außerdem schützt sie
nicht vor nachträglichen Manipulationen. Aber genau das will ich mit meiner
Erfindung erreichen.
Deshalb ist dieses Verfahren nicht zu empfehlen, es sei denn für ganz spezielle
Anwendungsgebiete, z. B.:
- a) Patentamt
- b) Geheimdienste
- c) Diplomatischer Dienst allgemein
- d) Presse und Nachrichtenagenturen
- e) Verlage
- f) Kartographische Institute
- g) Prüfungsämter an Universitäten und Hochschulen sowie staatliche und private Prüfungsämter aller Art.
Einige der Nachteile der im vorigen Kapitel erwähnten Kombination mit der
herkömmlichen Kamera und ihrer zeitversetzten Filmentwicklung lassen sich durch
den Einsatz von Sofortbildkameras vermeiden.
Sofortbildkameras lassen sich sowohl für die Erstellung der einzubehaltenden
Sicherungskopien als auch für die Anfertigung und Ausgabe von Sofortbildern als
Quittungskopien verwenden. Diese müssen dann auf der Rückseite den Abdruck
des Eingangsstempels als Quittungsvermerk erhalten.
In der Praxis wird dazu eine mechanische Automatik verwendet. Diejenigen
Spezialfirmen, die Musikboxen, Flipperautomaten und Münzautomaten aller Art
herstellen, könnten so etwas problemlos sofort bauen.
Allerdings sind die heute gebräuchlichen Polaroidfilme noch nicht feinkörnig genug,
um eine Dokumentenkopie zu erstellen, welche den notwendigen
Qualitätsanforderungen genügt.
Da die Forschung auf dem Gebiet der Sofortbildkameras und der dazugehörigen
Filme weitergeht, ist es richtig, diese Methode hier aufzuführen, denn in wenigen
Jahren kann hier noch sehr viel verbessert werden, so daß ein Einsatz für den hier
beschriebenen Zweck sinnvoll ist.
Nach dem Einwurf in den Schlitz des Nachtbriefkastens wird das Dokument durch
ein Computer-Lesegerät nach dem jeweiligen Stand der Technik (z. B. Scanner)
gezogen.
Da es nach diesem Schritt eine Vielzahl von Anschlußmöglichkeiten und
Weiterverarbeitungsmöglichkeiten für den gelesenen Text (bzw. Zeichnungen,
Grafiken, Pläne, Fotos usw.) gibt, liste ich diese als separate Punkte der Gliederung
auf, die näheren Einzelheiten werden dann bei dem jeweiligen Unterpunkten der
Gliederung aufgeführt.
Nach dem Erfassen des Inhalts des eingereichten Schriftstückes durch ein
Computerlesegerät, wird der gelesene Text, bzw. werden die auf dem Blatt
befindlichen Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Fotos usw. in einem digitalen Speicher
gespeichert, z. B. auf einer Festplatte oder einer Diskette beliebigen Formats.
Das Originaldokument kommt danach in einen gesicherten Behälter, während der
digitale Speicher, sobald er voll ist, in einem Archiv aufbewahrt wird, um für
Nachweis- und Kontrollzwecke zur Verfügung zu stehen.
Als Quittungskopie könnte man eine Diskette mit dem gespeicherten Text und einem
Quittungsvermerk ausgeben. Aber solche "Quittungsdisketten "sind heute noch
nicht fälschungssicher genug; bei weiterer Entwicklungsarbeit jedoch wird man auch
hier eine praktikable Möglichkeit finden.
Zur Erhöhung der Sicherheit vor Fälschung und Manipulation empfiehlt sich
folgende doppelte Vorgehensweise.
- 1) Das Originaldokument wird vom Computerlesegerät gelesen und der Inhalt wird digital gespeichert.
- 2) Das Originaldokument erhält den Eingangsstempel des Amtes
- 3) Danach wird es - mit dem Eingangsstempel - noch mal durch das Computerlesegerät gezogen und erneut digital abgespeichert.
Das eben beschriebene Computerlesegerät mit angeschlossenem digitalen
Speicher kann um einen grafikfähigen Drucker erweitert werden, der in dieser
Anordnung in der Lage ist, originalgetreue Kopien zu erstellen, wenn er vom
Computergesteuerten Lesegerät mit den notwendigen Daten versorgt wird.
Zur Erhöhung der Fälschungssicherheit sollte die Behörde besonderes Papier mit
einem speziellen Wasserzeichen nehmen, das im Handel nicht erhältlich ist. Die
dadurch erzielte hohe Fälschungssicherheit genügt. Außerdem gibt es ja noch die
digitale Kopie im Amt, sowie das Original im Nachtbriefkasten.
Dieser grafikfähige Drucker kann auch für eine erweiterte technisch aufwendige
Hightech Variante dieses "Nachtbriefkastens" verwendet werden.
Die einreichende Person wird - z. B. beim Öffnen des Einwurfschlitzes - von einer
Videokamera aufgenommen. Über einen digitalen Bildspeicher gelangt die
Bildinformation auf diesen grafikfähigen Drucker, der auf den Rückseiten der 2
Quittungsfotokopien (sowohl der Ausgegebenen als auch der Einbehaltenen) das
von der Videokamera aufgenommene Bild ausdruckt.
Das ist (a) für den Einreicher ein weiterer Beweis dafür, daß er (a1) überhaupt und
(a2) wann eingeworfen hat. (b) Bei Mißbrauch hat die Polizei gleich ein Foto des
Täter in digitaler Qualität, denn man kann die Bildinformation selbstverständlich
auch zusätzlich auf einer Diskette oder Fotoplatte usw. speichern, um sie dann - bei
Nichtbedarf zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu löschen und bei Bedarf beliebig
oft ausdrucken zu können.
Der Grundgedanke dieser Erfindung ist das Anfertigen einer Quittungskopie für den
Einreicher eines Schriftstücks in einen Nachtbriefkasten.
Die nachfolgend beschriebene Kombination ist nur möglich durch die
vorausgegangene Erfindung des Fernkopierers (kurz: Faxgerät). Diese Faxgeräte
haben inzwischen überall Einzug gehalten und sind aus keiner Behörde oder
Anwaltskanzlei mehr wegzudenken. Darauf beruht der Gedanke für diese Variante
meiner Erfindung.
Das eingereichte Schriftstück wird wie gehabt in den Einwurfschlitz des
Nachtbriefkastens gesteckt und von dort über die Glasscheibe eines
Fotokopiergerätes gezogen so wie in den vorigen Kapiteln beschrieben.
Doch dann wird das Schriftstück weitergereicht an den Einführungsschlitz eines
Faxgerätes. Während das Schriftstück in der Lesezone dieses Faxgerätes gelesen
wird, wird dieser Text gleichzeitig intern in einem oder in mehreren Mikrochips
gespeichert. Gleichzeitig wird draußen die Wähltastatur aktiviert. Der "Kunde" kann
nun diejenige Faxnummer wählen, an die eine Kopie gesendet werden soll. Das dort
ankommende Fax dient als Quittungskopie, enthält es doch die Telefonnummer des
absendenden Gerätes. Zuzüglich Datum und Uhrzeit sowie vollständige
Bezeichnung der absendenden Stelle.
Die Sicherheit vor Fälschung, Manipulation und "Verschwinden" wird dadurch auf
ein Niveau gehoben, das als praktisch manipulationssicher gelten kann.
Beim Empfänger enthält das Fax nicht nur die Kopie des Originals sondern auch die
Faxnummer der absendenden Stelle als Beweis für die Echtheit. Diese Faxnummer
der Absendenden Stelle ist jedoch nicht gegen Manipulationen durch "Hacker"
geschützt wie in Computerfachzeitschriften wiederholt zu lesen war.
Für diesen Fall hat man ja noch die Quittungskopie und das Original im
Nachtbriefkasten. Außerdem existiert noch der Sendebericht (a) als Einzelprotokoll
(b) als fortlaufende Übersicht über jeweils 30 abgesandte Faxe. (Da fallen
Manipulationen schnell auf.)
Im normalen Alltag ist es bei den täglichen Rechtsgeschäften schon von Vorteil,
wenn beispielsweise der Normalbürger einen Einspruch gegen einen
Bußgeldbescheid in einen Nachtbriefkasten meiner Bauart einwirft und auf der
außen befindlichen Faxtastatur die Nummer seines Rechtsanwalts eingibt, so daß
dieser am nächsten Morgen nicht nur eine amtliche anerkannte Bestätigung für die
rechtzeitige Einlegung des Einspruchs in den Händen hält, sondern auch eine Kopie
des kompletten Einspruchs selbst mit allen Details.
Man könnte in einer aufwendigen Version ein "Drucktastenbrett" anbringen auf dem
alle am Ort befindlichen Rechtsanwälte, Behörden und Gerichte aufgeführt sind.
Nach Drücken des neben dem Namen befindlichen Druckknopfes wird automatisch
die Faxnummer dieses Rechtsanwaltes gewählt und er erhält eine bestätigte Kopie.
Diese Variante meiner Erfindung birgt noch weitere Vorteile:
- (a) Über das behördeninterne kostengünstigere Telefonnetz kann die Nummer des
Faxgerätes der zuständigen Stelle erreicht werden, so daß das mühselige
Aussortieren der Post am nächsten Morgen entfällt, wenn Alle , die ihre Schriftsätze
über den Fax-Nachtbriefkasten einreichen, gleich ein Fax an die zuständigen
Abteilungen schicken.
Dann können die Richter am nächsten Werktag morgens um 7.30 Uhr bei Dienstbeginn gleich alle wichtigen Schriftstücke in Augenschein nehmen. - (b) Wenn grundsätzlich auch ein Fax gleichen Inhalts gleichzeitig an den eigenen Rechtsanwalt geschickt wird, ist das für alle Seiten von Vorteil.
- (c) Fax zur Weiterleitung an ein räumlich entferntes Gericht.
Heute ist Mobilität Deutschlandweit, Europaweit, ja sogar Weltweit der Normalfall für
einen großen Teil der Bevölkerung in Deutschland. Das gilt erst recht für
Geschäftsleute und Bürger, die beruflich viel mit Behörden oder der Justiz zu tun
haben.
Diese Menschen stehen oft vor dem Problem, ein Schriftstück an eine Behörde (oder
einen Einspruch an ein Gericht) einreichen zu müssen, aber am Tage des
Fristablaufes in einer ganz anderen Stadt ( Land, Kontinent) zu weilen. Als Lösung
für dieses häufig vorkommende Problem dient die in diesem Kapitel beschriebene
Variante meiner Erfindung. Das Vorhandensein oder die Schaffung der notwendigen
gesetzlichen Grundlagen sowie Rechtsvorschriften wird vorausgesetzt.
Man geht also zum nächstgelegenen High-Tech-Nachtbriefkasten mit integriertem
Faxgerät zum Zwecke der Weiterleitung eines Einspruchs per Fernkopierer an ein
räumlich entferntes Gericht, das man vor Ablauf der Einspruchsfrist persönlich nicht
mehr erreichen kann, um den Einspruch dort persönlich in den vorhandenen
Nachtbriefkasten zu werfen.
Dann kann man den Einspruch in den High-Tech-Nachtbriefkasten eines beliebigen
Gerichte einwerfen, wo er bis zum nächsten Werktag bleibt, um dann mit der
regulären Dienstpost an seinen Bestimmungsort verbracht zu werden (zusammen
mit eventuell beigefügten Anlagen).
Über das eingebaute Faxgerät wird eine offizielle Kopie an das tatsächlich
zuständige Gericht gesandt, was der Verjährung endgültig entgegen wirkt. Bei der
Gelegenheit empfiehlt es sich ein zweites Fax an den eigene Rechtsanwalt und ein
drittes Fax an den zuständigen Richter zu senden.
- (d) Fax an das Bundesjustizministerium.
Bei der heutigen Kompliziertheit der öffentlichen Verwaltung und des Justizwesens,
die man erst nach einem Jahrzehnt hauptberuflichen Jurastudiums und etwa 2jähriger
Referendarzeit einigermaßen durchschaut, kommt es bei Nichtjuristen, die
etwa 99% der Bevölkerung ausmachen, immer wieder zu der Situation, daß sie nicht
wissen, welche Behörde oder sonstige Dienststelle zuständig ist für das Einlegen
eines Einspruchs; und Einspruchsfristen laufen für viele Normalbürger zu schnell ab.
Für diese vielen Fälle kann meine Erfindung wie folgt angewandt werden: Beim
Bundesminister der Justiz wird - auf entsprechender gesetzlicher Grundlage - eine
zentrale Dienststelle geschaffen, an die jeder Bundesbürger, aber auch jeder
Ausländer in seiner Muttersprache, Bescheide, Einsprüche, Beschwerden und
sonstige Briefe schicken kann, bei denen er nicht weiß, welche Stelle zuständig ist.
Technisch funktioniert dies so: Man legt das entsprechende Blatt Papier in den
Einwurfschlitz des High-Tech-Nachtbriefkastens und wählt auf der außen
befindlichen Faxwähltastatur die Faxnummer dieser eben beschriebenen zentralen
Dienststelle im Bundesjustizministerium, die eine Faxkopie des eingeworfenen
Dokuments erhält. Das Original liegt wohlverwahrt im Nachtbriefkasten. Damit ist die
Einspruchsfrist gewahrt, das Original ist in Behördengewahrsam, und die zentrale
Stelle im Bundesjustizministerium hat die Chance, die Faxkopie an die richtige,
zuständige Stelle zu schicken mit beigefügter Bestätigung des primären
Eingangszeitpunktes und Ortes.
In diesem Zusammenhang kann diese Stelle dann auch davon unterrichtet werden,
wo sich das Originaldokument in einem amtlichen Nachtbriefkasten befindet.
Die eben beschriebenen Vorzüge einer Kombination von Nachtbriefkasten und
Faxgerät kann man noch verbessern durch automatische Steuerung des Faxgerätes
mit Hilfe von einem oder mehreren Selbstklebeetiketten mit dem sogenannten
Strichcode, die auf einer genormten Lesezone- z. B. unten auf einem DIN A4 Blatt
längs 3 cm breit - in der Reihenfolge angebracht werden, wie das Faxgerät, das mit
dem Nachtbriefkasten gekoppelt ist, die überbrachte Botschaft weiterverarbeiten
soll.
Beispielsweise könnten diese Steuerbotschaften wie folgt lauten:
- (a) Original im Nachtbriefkasten entgegennehmen und lesen
- (b) Inhalt in Textspeicher des Faxgerätes laden
- (c) Erhalt des Briefes durch Stempelaufdruck quittieren
- (d) Quittierten Briefbogen fotokopieren und Fotokopie mit Eingangsvermerk ausgeben an die einzureichende Person, z. B. eine Renogehilfin o.a.
- (e) Faxkopie über interne Telefonleitung an Richter A
- (f) Faxkopie über hausinterne Telefonleitung an Sachbearbeiter B
- (g) Faxkopie über Amtsleitung an Rechtsanwalt der Gegenseite
- (h) Faxkopie an das eigene Rechtsanwaltsbüro als Quittungskopie
- (i) Text vom Speicher des Fax auf Festplatte des Hausspeichers
- (k) Text im Arbeitsspeicher des Fax löschen
- (1) Original im verschlossenen Behälter ablegen bis zur legalen Leerung.
Einen Brief in den klassischen Nachtbriefkasten einzuwerfen ist auch eine Form von
Nachrichtenübermittlung mit Papier als Datenträger und Daten in Form von
analogen aufgedruckten Signalen.
Wenn man statt eines eingeworfenen Schriftstückes einen digitalen Datenträger wie
Disketten beliebigen Formats und oder CD′s bzw. eine CD-ROM einschiebt und
oder Ähnliches im Zusammenhang mit der Funktion eines Nachtbriefkastens, so
geschieht im Prinzip das Gleiche. Es muß lediglich Übereinkunft bestehen über die
Schreibnormen und die verwendeten Schriftzeichen. Die eingereichten
Informationen müssen für die Behörde lesbar sein.
Sobald der Schreibtext vom High-Tech-Nachtbriefkasten gelesen worden ist, kann
dieser Text bzw. die in diesem Text enthaltene Informationen weiterverarbeitet
werden wie bei allen anderen im Rahmen dieser Erfindung beschriebenen
Methoden auch.
Zur Erleichterung der Weiterverarbeitung kann man das Lesegerät für digitale
Datenträger mit einem automatischen Drucker kombinieren und den digital
gespeicherten Text ausdrucken lassen.
Diesen Ausdruck behandelt man dann weiter so als ob er von Anfang an als
Beschriebenes Blatt Papier in den High-Tech-Nachtbriefkasten geschoben worden
wäre: Er wird automatisch 2 × fotokopiert; eine Fotokopie wird an den Einreicher
ausgegeben; Eine Faxkopie wird gesendet . . . usw. wie bereits beschrieben.
Die Cassettenrecorder mit Doppelcassettendeck dienen bei dieser Erfindung dazu,
auf 2 MC -Cassetten gleichzeitig eine Tonbandaufnahme zu machen von
gesprochenen Text über ein am Nachtbriefkasten angebrachtes Außenmikrophon,
über welches Analphabeten ihren Einspruch gegen den Bescheid einer Behörde
aufsprechen können.
Bei Verwendung herkömmlicher Audiocassetten sollte das Außenmikrophon eine
Empfindlichkeitsanhebung im Präsenzbereich haben, um die Sprachverständlichkeit
zu erhöhen. Bei den neueren Digital-Audio-Casseten mit ihrem Dynamikumfang von
übe 27622 00070 552 001000280000000200012000285912751100040 0002019612647 00004 27503r 80 dB und einem Frequenzumfang, der das menschliche Hörvermögen
übertrifft, ist das nicht mehr notwendig.
Eine der beiden Audiocassetten wird nach der Aufnahme ausgegeben (auf
Knopfdruck oder durch Sprechpausen gesteuert) mit einer von einem
Sprachsythesizer abschließend aufgesprochenen Datums- und Zeitangabe nebst
Behördenbezeichnung.
Diese Methode ist von Nutzen für des Schreibens nicht Mächtige, respektive
Personen, denen das Anfertigen eines Schriftstückes aus sonstigen Gründen nicht
möglich ist.
Die zweite Audiocassette aus diesem Doppelcassettendeck mit der identischen
Aufnahme wird als "Original" einbehalten. Nach dem Erlassen entsprechender
Gesetze kann dies als rechtsgültiger Einspruch gewertet werden. Damit trägt diese
Erfindung zur Verbesserung der Chancengleichheit bei. Zur Abrundung des
Vorgangs wird der Quittungsstempel mit der Eingangsbestätigung auf das leere
Etikettenfeld der MC gedruckt.
Erklärung der Abkürzungen:
MC = Audiomusikcassette für Kassettenrecorder nach internationalem Standard.
MC = Audiomusikcassette für Kassettenrecorder nach internationalem Standard.
Der Vollständigkeit halber kann man 1 Reservekopie des gesprochenen Textes auf
einem großen Spulentonbandgerät aufnehmen. Eine 26,5 cm Spule liefert bei 4,75
cm/sec. Bandgeschwindigkeit etwa 8 Stunden ununterbrochene Aufnahmekapazität
pro Spur. Das hängt auch von der Dicke und Art des verwendeten Bandmaterials
ab.
Ebenso ist eine digitale Speicherung des gesprochenen Textes möglich.
Eine weitere Möglichkeit ist die feste Installation eines Spulentonbandgerätes mit
einem Mikrofon das außen am Nachtbriefkasten angebracht ist. Es dient zum
elektroakustischen Aufnehmen des Einspruches bei folgenden Situationen:
- a) wenn keine Formblätter mehr verfügbar sind.
- b) wenn Personen des Schreibens nicht kundig sind.
- c) wenn ihnen das Anfertigen eines Schriftstückes aus sonstigen Gründen nicht möglich ist.
Durch entsprechende elektromagnetische Schaltung kann man bei einem 4-Spur-
Gerät 4×4 =16 Stunden Aufnahmedauer erreichen mit einem Frequenzumfang von
20 Hz bis über 12 kHz bei guten Geräten. Das reicht sogar für qualitativ gute
Sprachaufnahmen.
Eine C 60-MC von einem parallel mit aufnehmenden Cassettenrecorder wird als
Quittung ausgegeben. Natürlich mit einer von einem Sprachsyntheziser
aufgesprochenen Quittungsansage, z. B.
Nachtbriefkasten
Amtsgericht Oberhausen / Rhld.
01. Januar 1995 um 23.59 Uhr.
Nachtbriefkasten
Amtsgericht Oberhausen / Rhld.
01. Januar 1995 um 23.59 Uhr.
Um einen ökonomischen Bandverbrauch zu gewährleisten sollte die Aufnahme
sprachgesteuert sein: Wenn z. B. 20 Sekunden lang nichts mehr zu hören ist sollte
durch einen Sprachsyntheziser oder einen vorher auf Cassette aufgesprochenen
Ansagetext der kurze Hinweis erfolgen, daß in Kürze, z. B. weiteren 20 Sekunden,
die Aufnahmezeit abgelaufen ist.
Technisch ist heute auch eine digitale Speicherung des aufgenommenen Textes
möglich.
Zur Verhinderung von Mißbrauch kann die Anlage so gestaltet werden, daß erst
nach erneutem Einwurf von gültigen Münzen erneut Text aufgesprochen werden
kann.
Weitere ausführliche Darlegungen und Begründungen zum Thema Münzeinwurf
siehe spätere Kapitel.
Um auch Taubstummen mit Schreibhand in Gips, taubstummen Analphabeten und
anderen Personen mit Behinderungen ähnlicher Art eine reelle Chance zu geben,
einen Einspruch gegen einen Verwaltungsakt einlegen zu können, kann man eine
Videokamera mit einem von außen sichtbaren TV-Monitor installieren damit
Angehörige dieses Personenkreises mit Hilfe der Gebärdensprache ihren Einspruch
dem Gericht zur Kenntnis bringen können.
Der von außen, also vom Ratsuchenden aus, sichtbare Monitor ist notwendig, damit
die Taubstummen auch kontrollieren können:
- a) ob die Anlage überhaupt eingeschaltet ist
- b) ob die Anlage vorschriftsmäßig funktioniert
- c) ob der Einsprucherhebende "richtig im Bild " ist.
Die Videoaufnahme erfolgt mit 2 Videorecordern. Die Videokassette eines dieser
beiden Geräte wird mit einem von einem Videogenerator oder einem
Sprachsyntheziser zusätzlich aufgenommenen Quittungsvermerk an den Einreicher
ausgegeben.
Die 2. Kassette - ebenfalls mit dieser Zusatzaufnahme - bleibt als "Original" -
Einspruch in einem dafür geeigneten und vorgesehenen Fach des
Nachtbriefkastens.
Eine weitere benutzerfreundliche Variante dieser Erfindung ist der grafikfähige
Bildschirm ( mit 100 Hz Bildwechselfrequenz), auf dem verschiedene Formulare
vorgegeben sind, die Wahlweise aus einem Festspeicher abgerufen werden können
in deutsch oder zweisprachig nach dem Schema: Deutsch und Fremdsprachig direkt
unter dem deutschen Text.
Es handelt sich dabei um juristische Formulare für die gängigsten Formen von
Einsprüchen und den Sprachen aller Mitgliederländer der Europäischen
Gemeinschaft sowie weiteren Fremdsprachen.
Nach Druck des "i" Knopfes der an markanter Stelle angebracht ist, um
Ratsuchenden schnell die notwendigen Informationen zu geben, folgt eine kurze
Gebrauchsanweisung in der gewünschten Sprache.
Dann erscheint das für den jeweiligen Vorgang notwendige Formular, das der
Benutzer mit Hilfe des Menüs ausgesucht hat. Eine Schreibmaschinentastatur wird
herausgefahren und - dank der Benutzerführung über den Bildschirm in seiner
Muttersprache - kann der Rechtssuchende mit der Tastatur die Formulare an den
passenden Stellen ausfüllen. Die jeweilige Position des Cursors zeigt, an welcher
Stelle "man" gerade ist.
Über die jeweilige Eingabetaste wird die Eingabe des Textes in die CPU
(Centralprocessing unit) veranlaßt und damit gleichzeitig die Richtigkeit des Textes
bestätigt. Die CPU des Schreibcomputers nimmt in diesem Fall die Funktion des
Nachtbriefkastens wahr, gibt die Information jedoch sofort an die Festplatte
genügend großer Kapazität weiter und speichert sie dort ab.
Durch den über eine Schnittstelle angeschlossenen Drucker beliebigen Typs wird
eine bestätigte Quittungskopie ausgegeben. Ein zweites Exemplar dieser Kopie
wandert in den Nachtbriefkasten.
Um Personen, die des Schreibens nicht mächtig sind, respektive Personen, denen
das Anfertigen eines Schriftstückes aus sonstigen Gründen nicht möglich ist, die
Möglichkeit zu eröffnen, Einsprüche fristgerecht einzulegen, kann man das von
einem neben dem Nachtbriefkasten angebrachten Außenmikrophon kommende
elektrische Signal durch ein Spracherkennungsmodul schicken, das in einem
Sprachcomputer integriert ist.
Der gesprochene Text wird zuerst auf dem Monitor gezeigt. Sollte ein Wort falsch
erkannt worden sein, kann man z. B. durch einen Pfeifton, den der Sprecher von sich
gibt oder durch Drücken eines Knopfes den Cursor auf dem Bildschirm je ein Wort
zurückgehen lassen um das falsch verstandene Wort noch einmal - diesmal
deutlicher - zu sprechen.
Am Ende des Vorgangs drückt man die "Bestätigungs"-Taste und erhält den
aufgesprochenen Text ausgedruckt mit Quittungsvermerk des Nachtbriefkastens.
Ein zweites Exemplar dieses Textes wird ebenfalls ausgedruckt, jedoch als
Sicherheitskopie vom High-Tech-Nachtbriefkasten einbehalten.
Ein drittes Exemplar kommt in den Hauptbehälter und damit am nächsten Werktag in
die Postverteilstelle.
Diese Erfindung dient dem öffentlichen Interesse und muß daher - wie alles
öffentliche Eigentum - vor schlechten Scherzen, Mißbrauch, Sabotage, Vandalismus
und anderen Formen der Kriminalität geschützt werden.
Bei gebührenfreiem Einwurf und kostenloser Benutzung des Gerätes besteht immer
die Möglichkeit, daß sogenannte Witzbolde das Gerät mißbrauchen. Dies birgt ein
erhebliches Risiko für Dritte, die den im Nachtbriefkasten mit dem darin integrierten
Fotokopierer bestimmungsgemäß benutzen wollen.
Beim Einführen der einzelnen Seiten einer Samstagsausgabe der FAZ an einem
Samstagmorgen beispielsweise kann man bequem den ganzen Papiervorrat im
Speicher aufbrauchen und damit das Gerät gebrauchsunfähig machen.
Da - um bei diesem Beispiel zu bleiben - erst am Montag morgen jemand kommt, um
nach dem Gerät zu sehen, ist 48 Stunden lang das Gerät blockiert, was einzelnen
Bürgern den finanziellen Ruin bringen kann, weil sie nicht nachweisen können, daß
sie prozeßentscheidende Schriftstücke fristgemäß eingeworfen haben. Und das
alles nur, weil die Gebührenfreiheit von einem charakterlosen Lumpen mißbraucht
wurde.
Für solche Fälle wäre es sinnvoll, wenn jeder Bürger das Recht hätte zur
nächstgelegenen Polizeidienststelle zu gehen um dort Einsprüche usw. unter
Fristwahrung abgeben zu können.
Mißbrauch dieser Art und andere üble Scherze ähnlichen Charakters lassen sich
vermeiden, indem man die Benutzung gebührenpflichtig macht und pro Einwurf eine
Gebühr verlangt, welche so hoch ist, daß einerseits Witzbolden der Spaß vergeht,
andererseits so niedrig angesetzt wird, daß die Benutzung des Nachtbriefkastens
mit dem darin integrierten Fotokopierer nicht zum Privileg von Millionären wird.
Mein Vorschlag: Eine 5.- DM Münze hat fast jeder zur Hand. Sollte ein Witzbold
anfangen, trotz 5.- DM pro Seite die Samstagsausgabe der FAZ einwerfen zu
wollen, wird er schnell an seine Grenzen kommen.
Außerdem kann die Behörde mit Hilfe der weiter unten beschriebenen
Televideokamera bzw. eines geeigneten Camcorders auf der anderen Straßenseite
schnell den Täter ausfindig machen und durch die Justiz so bestrafen lassen, daß
ihm der Spaß an diesem Blödsinn vergeht.
Um zu verhindern, daß mit wertlosen Blechscheiben, antiken Münzen oder
ausländischen Münzen , die hier nicht umlauffähig sind, bezahlt wird, müssen
Münzprüfer in die Münzannahme eingebaut werden. Münzprüfer aus deutscher
Qualitätsproduktion sind weltweit als zuverlässig und genau bekannt.
Angesichts des Zusammenwachsens der europäischen Staaten empfiehlt es sich im
Grenzbereich auch die Münzen des Nachbarlandes zuzulassen. In Basel
beispielsweise sind in den Fahrkartenautomaten der Straßenbahn deutsche und
schweizer Münzen gleichermaßen zugelassen.
Im Ruhrgebiet empfiehlt sich dieses System für deutsche und niederländische
Münzen; in Schleswig-Holstein für deutsche und dänische Münzen usw.
Ein Münzeinwurf für verschiedene deutsche, europäische und U.S. amerikanische
Münzen würde der Chancengleichheit dienen bei gleichzeitiger Verhinderung von
Mißbrauch.
Münzprüfer sind prinzipiell anwendbar bei jeder einzelnen, mehreren oder allen in
diesem Gesamttext erwähnten oder beschriebenen Möglichkeiten.
Als Option kann man folgende sinnvolle Zusatzeinrichtung einbauen:
Einwurfmöglichkeit für spezielle ( numerierte) Münzen, welche ortsansässige
Anwaltsbüros usw. vorher bei der Gerichtskasse erwerben können.
Dies dient der Vereinfachung der Bezahlung und der Spesenabrechnung. Es
verringert auch die Gefahr des Überfalls auf Benutzer des Gerätes, die z. B. mit 10
Einsprüchen und 10 Spezialmünzen (an Stelle von 10 Fünf-DM-Münzen) abends am
Nachtbriefkasten stehen. Mit den numerierten Spezialmünzen kann kein potentieller
Rechtsbrecher etwas anfangen.
Es ist möglich, sich bundesweit, europaweit, ja sogar weltweit auf eine Sorte oder
einige wenige unterschiedliche Spezialmünzen zu einigen für diesen Zweck. Eine
Numerierung dieser Münzen hilft bei Problemfällen.
Wir empfehlen den Einbau dieser Möglichkeit nicht nur, weil sie heute technisch
machbar ist.
- (1) Ausländische Besucher und Geschäftsleute bekommen deutsches Geld nur in Form von Banknoten, ob sie es im Heimatland bei ihrer Bank eintauschen oder hier im ec-Bargeld-Automaten ziehen.
- (2) Die fehlende Verfügbarkeit von Münzen darf in einem Rechtsstaat nicht zum Vorenthalten von gesetzlich erlaubten Möglichkeiten führen.
- (3) Sinngemäß gilt dies auch für Bürgern die hier ihren ständigen Aufenthalt haben.
- (4) Um Überzahlungen zu vermeiden, kann man die Banknotenannahme mit einem Geldwechsler koppeln, der zuviel bezahlte Beträge in Form von Münzen erstattet.
- (5) In grenznahen Städten und auf Flughäfen (siehe dazu auch (7)) sollten die Automaten auch auf die Möglichkeit zur Annahme gängiger ausländischer Banknoten eingestellt werden.
- (6) Als Wechselgeld für zuviel bezahlte Beträge genügt es gültige deutsche Münzen auszugeben oder Gutscheine, die bei Geldinstituten eingewechselt werden können. Ebenso ist die Ausgabe von Geldscheinen als Bestandteil des Wechselgeldes möglich.
- (7) Es ist ebenfalls technisch möglich, inländische und ausländische Münzen und/oder Banknoten gemischt oder separat auszugeben. Das setzt aber entsprechende Verträge zwischen den Staaten voraus, weil die Verfügung über die Landeswährung zu den Hoheitsrechten eines jeden selbständigen Staates gehört.
Kreditkartenleser sind heute alltäglicher Stand der Technik. Ein großer Teil der
Bevölkerung ist heute im Besitz von mindestens 1 Kreditkarte. Praktisch jeder
Rechtsanwalt und Geschäftsmann besitzt eine.
Da ist es nur logisch, daß man in den High-Tech-Nachtbriefkasten auch einen
Kreditkartenleser einbaut, um ein bequemes und zeitgemäßes Bezahlen der
Schutzgebühr zu ermöglichen. Damit erfüllt man den Gleichheitsgrundsatz. Jeder,
ob Deutscher oder Ausländer, ob im Besitz passenden Kleingeldes oder nicht, kann
unter gleichen Bedingungen bezahlen und damit eine rechtsstaatliche Möglichkeit
wahrnehmen.
Dieses Kapitel: "Credit-Card-Lesegerät" gilt auch - sinngemäß für eurocheque-
Karten, die in Deutschland und Europa weit verbreitet sind, in den USA jedoch fast
unbekannt sind.
Besonders dann, wenn jemand viele Dokumente einzeln einzuwerfen hat, zeigt sich
der Vorteil einer Kreditkarte bzw. Euroscheckkarte. Ebenso bei häufigen
Auslandsaufenthalten in verschiedenen Ländern, denn diese Erfindung soll
international verkauft und angewendet werden.
In einer ausführlichen High-Tech-Version darf natürlich auch ein eurocheque-
Lesegerät nicht fehlen.
Es funktioniert nach den gleichen Prinzipien wie ein Banknotenleser.
Der Verwendungszweck ist klar: Um wirklich jedem den Zugang zum High-Tech-
Nachtbriefkasten zu ermöglichen, sollte auch ein Eurocheque-Lesegerät zum
Bezahlen der Gebühren eingebaut sein.
Damit werden die Möglichkeiten zur Verwirklichung des Gleichheitsgrundsatzes
ausgeschöpft.
Im Alltag eines Rechtsanwaltsbüros kommt es ständig vor, daß Urkunden,
Einsprüche und andere briefliche Nachrichten dem Nachtbriefkasten überantwortet
werden müssen.
Für Personen, Firmen und Behörden wäre es von großem Nutzen, wenn es einen
Schlüsselschalter mit einzeln kodierten Schlüssein gäbe. Dann brauchten die für"
Post wegbringen" zuständigen Mitarbeiter nur den für ihre Firma speziell kodierten
Schlüssel mitzunehmen und in den Schlüsselschalter für den High-Tech-
Nachtbriefkasten einzustecken.
Am Monatsende erhält jede zugelassene Kanzlei (Firma ,Behörde) eine detaillierte
Übersicht über die zu zahlenden Gebühren und wann ( Datum und Uhrzeit) der
Nachtbriefkasten in Anspruch genommen wurde.
Auch das hilft als Nachweis beim unerklärlichen Verschwinden eines
prozeßentscheidenden Schriftstückes.
Angesichts des zusammenwachsenden Europas und der fallenden Binnengrenzen
ist es der tägliche Normalfall, daß deutsche Behörden und damit deutsche
Nachtbriefkästen von Personen legal benutzt werden, deren Muttersprache nicht
Deutsch ist.
Um Chancengleichheit in Europa herzustellen, sollten um alle Einwurfschlitze von
Nachtbriefkästen herum Bedienungsanleitungen in allen gängigen Fremdsprachen
angebracht werden, in denen auch kurz die deutschen Rechtsbegriffe wie
"Verjährung" und "Ablauf der Einspruchsfrist" erklärt werden und in denen die
negativen Folgen bei Nichtbeachtung hingewiesen wird.
Da mehr als 90% Bevölkerung über keinerlei juristische Ausbildung verfügen, wäre
es im Sinne des Rechtsstaates gut, wenn neben jedem Nachtbriefkasten ein
Formular-Ausgabe-Automat hängen würde, der auf Knopfdruck und/oder gegen
Münzeinwurf die unterschiedlichsten Formulare ausgibt, - je nach
Verwendungszweck - was in diesem Falle "je nach Art des Einspruchs" bedeutet.
Im Sinne des zusammenwachsenden Europas wäre es gut, wenn es diese
vorgedruckten Formulare 2sprachig, nämlich Deutsch/Fremdsprachig in möglichst
vielen Fremdsprachen gibt; z. B. Deutsch/Türkisch oder Deutsch/Niederländisch
Die Sprache Deutsch muß immer dabei sein.
Die Sprache Deutsch muß immer dabei sein.
- 1) Es ist die offizielle Amtssprache unseres Staates Bundesrepublik Deutschland
- 2) Es ist die Muttersprache von 90% der Bevölkerung
- 3) Kaum ein Behördenbediensteter spricht mehr als 2 Fremdsprachen, Hier wohnen aber Menschen aus mehr als 100 Ländern mit mehr als 100 Sprachen.
Auf der Rückseite dieser Formulare könnte man, ebenfalls 2-sprachig, juristische
Erläuterungen aufdrucken. Der High-Tech-Nachtbriefkasten mit automatischer
Quittungserstellung steht dann gleich griffbereit zur Verfügung, um den Einspruch
auf dem korrekten 2-sprachigen Formular entgegen zunehmen und eine Quittung
auszugeben.
Außerdem - gegen Barzahlung am Automaten - Ausgabe mehrsprachiger
Formulare (grundsätzlich mit Deutsch als 1. Sprache und der Fremdsprache
unmittelbar darunter als 2. Sprache). Eine Wähltastatur ermöglicht fremdsprachigen
Rechtsuchenden dasjenige 2-sprachige Formular anzufordern, dessen 2. Sprache
seine Muttersprache ist, bzw. eine der europäischen Sprachen, die er (oder sie) versteht.
Fremdsprachen im Speicher bzw. auf Festplatte werden auf das "deutsche"
Formular nach Bedarf aufgedruckt in freien Spalten.
Die eben beschriebene Variante kann man noch komfortabler und
benutzerfreundlicher gestalten.
Man gibt - über den eben beschriebenen Automaten oder auf andere Weise -
vorgedruckte 1sprachige oder mehrsprachige Formulare aus mit bereits
vorformulierten Argumenten und Redewendungen. Der rechtssuchende Bürger
braucht dann nur noch das Passende anzukreuzen und das Formular ausgefüllt
und mit dem eigenen Namen nebst Anschrift sowie Namen und Adresse seines
Rechtsvertreters versehen einzuwerfen. Dafür erhält er auch eine Einwurfquittung
als amtliche Eingangsbestätigung.
Der Rechtsstaat muß nun einmal mit der Tatsache leben, daß große Teile der
Bevölkerung Probleme mit der Rechtschreibung und/oder mit dem Formulieren von
schriftlichen Begründungen haben.
Nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes haben diese Menschen aber
auch Anspruch auf rechtliches Gehör und gleiche Chancen vor dem Gesetz.
Diese Erfindung verhilft ihnen dazu.
Die 10 Gebote im Alten Testament kommen mit etwa 100 Worten aus um eine
Gebrauchsanleitung mit nahezu universeller Gültigkeit für das konfliktarme
Miteinander der Menschen zu formulieren!
Für den Wust der heute gültigen Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen,
Anordnungen und Gesetzeskommentare benötigt man eine Bibliothek, die ein
mittleres Hochhaus füllt.
Da kein Mensch all das im Kopfe behalten kann, wäre es sinnvoll, neben dem High-
Tech-Nachtbriefkasten ein Lesegerät mit Monitor für die wichtigsten und häufigsten
Gesetze zu installieren.
Auf den auswechselbaren CD-ROM könnte man die im Alltag wichtigsten
juristischen Texte für jedermann abrufbereit zur Verfügung stellen. Die rasche
Auswechselbarkeit ist notwendig, weil Gesetze und Bestimmungen ständig geändert
werden.
Die generelle Einführung dieser Erfindung mit allen in diesem Gesamttext
beschriebenen Varianten wäre ein großer Schritt für die Menschheit in Richtung
Chancengleichheit vor dem Gesetz.
Diese Erfindung ist zum Einsatz in allen Ländern mit rechtsstaatlicher Struktur
gedacht.
Angesichts der nicht nur europaweiten sondern auch weltweiten Vernetzung durch
Telekommunikation (Telefon, Fernschreiber, Fax, Datenautobahn, und
Rechnernetze, online Verbindungen zu Rechenzentren, Modems, Bildtelefon,
Satellitenfunk, usw.) wäre es sinnvoll für die alltägliche Praxis und
rechtsstaatfördernd im Sinne des Grundgesetzes, wenn es auch im Ausland durch
Verwendung dieses High-Tech-Nachtbriefkastens mit automatischer
Quittungserstellung möglich wäre, Einsprüche rechtsgültig einzulegen.
Diejenige Erfindung, die dazu nötig ist, wurde in dieser Anmeldung beschrieben.
Auf Grund des hohen elektronischen und schaltungstechnischen Aufwandes, der in
der ausführlichen Version dieser Erfindung betrieben wird, wäre es sinnvoll die
vorhandene Elektronik auch noch für andere vernünftige Zwecke mitzubenutzen.
Man kann einen Polizeinotruf gleich neben dem Einwurf für den Nachtbriefkasten
montieren.
- 1) Bei Einwurf sehr wichtiger Schriftsätze und Dokumente ist es bei der heutigen
Verwahrlosung der Sitten nicht auszuschließen, daß die Partei, die den Rechtsstreit
zu verlieren glaubt, die prozeßentscheidenden Dokumente rauben läßt. Der
Nachtbriefkasten ist ein geeigneter Ort dafür.
Ein am gleichen Ort angebrachter Polizeinotruf kann hier Abhilfe schaffen. - 2) Angesichts der heutigen Straßenkriminalität kann es gar nicht genug Polizeinotrufsäulen geben. Um die Kosten dafür in Grenzen zu halten, empfiehlt es sich vorhandene Infrastruktur, wie z. B. hier beim High-Tech-Nachtbriefkasten mit seinem Telefonanschluß für das automatische Faxgerät mitzubenutzen.
- 3) Für die Kopplung mit einem amtlichen Feuermelder gilt sinngemäß das gleiche wie für den Polizeinotruf.
Eine weitere Sicherheitsmaßnahme ist die Kopplung dieses High-Tech-
Nachtbriefkastens mit einem Lesegerät für maschinenlesbare Personalausweise,
wie sie in der Bundesrepublik Deutschland üblich sind.
- 1) Die Daten des Einreichers werden gleich mit übertragen auf die automatisch erstellte Kopie.
- 2) Die Personendaten des Einreichers werden auf der Rückseite des eingereichten Dokuments vermerkt. Hilfreich bei Rückfragen oder Problemen mit dem Nachweis der Rechtzeitigkeit des Einwurfs.
- 3) Bei Mißbrauch hat die Polizei gleich die Personendaten des Täters. Bei Verwendung gestohlener Personalausweise erhält die Polizei wichtige Hinweise auf die Ausweisdiebe.
Bei maximaler Mobilität der Bevölkerung ist es nur konsequent, wenn man im
Rahmen dieser Erfindung ein tragbares Faxgerät über ein Modem mit einem
Handytelefon koppelt, und es dadurch ermöglicht, Einsprüche gegen Behörden oder
Bescheide an ein zentrales Faxgerät im Bundesjustizministerium oder in den
einzelnen Landesjustizministerien zu senden, die eine von mir "Returnschaltung"
genannte technische Einrichtung an ihren Faxgeräten besitzen.
Diese Faxgeräte empfangen gleichzeitig eine Nachricht und legen sie im Speicher
ab. Gleichzeitig drucken sie diese Nachricht aus. Dieser Ausdruck wird automatisch
zu einem zweiten Faxgerät gegeben, welches die Nachricht zusammen mit einer
den Eingang einer bestimmten Nachricht mit Datum, Uhrzeit und Ort bestätigt in
rechtsverbindlicher Weise.
Man kann diesen Ausdruck auch durch das 1. Gerät, das empfangende Gerät,
wieder zurückschicken lassen; aber das wäre dann vorübergehend blockiert für den
Empfang weiterer Nachrichten. Da die Erfindung in allen Ländern dieser Erde
benutzt werden soll, kann ich über den juristischen Hintergrund nur sagen, daß die
Rechtslage dem jeweiligen Rechtssystem entsprechend angepaßt werden muß,
damit die in dieser Erfindungsanmeldung beschriebenen Vorgänge auch
rechtsgültig vorgenommen werden können.
Um ein Höchstmaß an Chancengleichheit zu gewährleisten und ein Maximum an
Bürgerfreundlichkeit zu erreichen könnte man an zentralen Punkten der Städte, z. B.
am jeweiligen Hauptbahnhof eine Art Telefonzelle einbauen mir einem
rechtsgültigen Nachtbriefkasten in der oben beschriebenen Version mit Faxgerät,
von dem aus man Gerichte und Behörden an anderen Orten unter Fristwahrung
erreichen kann.
Das hat mehrere Vorteile:
- 1) für Geschäftsleute unterwegs
- 2) für Bürger auf Reisen
- 3) für Berufstätige und Pendler, die dadurch auf dem Heimweg keinen Umweg machen müssen, durch den sie den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz verlieren würden bei einem Wegeunfall.
- 4) für ortsfremde Besucher, Touristen, Geschäftsleute usw., welche die jeweiligen Gerichtsgebäude nicht finden, den Hauptbahnhof einer Stadt findet jeder!
Man kann an einem Gebäude auf der anderen Straßenseite eine Kamera mit einem
starken Teleobjektiv auf den Nachtbriefkasten und dessen unmittelbare Umgebung
richten.
Diese Videokamera wird mit einem selektiven und hinreichend empfindlichen
Bewegungsmelder gekoppelt und enthält intern eine Datums- und Uhrzeit
Markierung auf der Video-Aufzeichnung bzw. dem herkömmlichen Film.
Eine handelsübliche SE.240 Kassette mit 4 Stunden Laufzeit dürfte auch für ein
langes Wochenende reichen, da ja nur dann aufgenommen wird, wenn auch wirklich
jemand am Einwurfschlitz steht (deshalb Bewegungsmelder oder Lichtschranke
oder Sensor oder Berührungskontakt oder Matte mit Trittschalter o. ä.) Systeme, die
in der Lage sind eine Annäherung von Menschen zu registrieren und die Aufnahme
auszulösen.
Eine S-VHS Kassette , die im Longplaymodus bespielt wird, liefert immer noch
brauchbare Bildqualität aber 8 Stunden lang. Technisch ist es ebenfalls möglich,
einen Kassettenwechsler mit einem genügend großen Vorrat an S-VHS-Cassetten
herzustellen und an diese Anlage anzuschließen. Eine Firma hat solche Wechsler
schon einmal hergestellt und am Markt angeboten, aber die Nachfrage war zu
gering.
Claims (66)
1. Herkömmlicher Nachtbriefkasten, wie er seit langem bei allen Gerichten üblich ist,
mit folgenden bekannten Merkmalen:
Mit einer Einwurföffnung in rechteckiger Schlitzform zum Einwerfen oder Einführen von Schriftstücken aller Art.
Diese Einwurföffnung ist gegen unbefugte Entnahme von außen geschützt durch herabhängende Eisenstangen, durch rasche Weiterbeförderung des eingeworfenen Schriftstücke z. B. durch einen Rutschschacht in einen Aufbewahrungsbehälter oder durch andere geeignete und sinngemäße Vorrichtungen.
Mit einer Einwurföffnung in rechteckiger Schlitzform zum Einwerfen oder Einführen von Schriftstücken aller Art.
Diese Einwurföffnung ist gegen unbefugte Entnahme von außen geschützt durch herabhängende Eisenstangen, durch rasche Weiterbeförderung des eingeworfenen Schriftstücke z. B. durch einen Rutschschacht in einen Aufbewahrungsbehälter oder durch andere geeignete und sinngemäße Vorrichtungen.
2. Versehen mit einer Vorrichtung zum automatischen Aufbringen eines
Eingangsstempels mit Datum, Uhrzeit und Ortsangabe sowie dem Namen der
Behörde oder des Instituts.
3. Ausgestattet mit einem zuverlässigen Schließmechanismus, der in Verbindung mit
einem stabilen Gehäuse und baulichen Maßnahmen, wie dem festen Einbau in der
Mauer oder in der Wand eines massiven Gebäudes, ausreichenden Schutz gegen
unbefugte Entnahme bildet und nachträgliche Manipulation an den eingworfenen
Schriftstücken verhindert.
4. Kennzeichnender Teil.
Hauptanspruch mit Unteranspruchen.
Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch eine Kombination und technische Koppelung mit Geräten, die in der Lage sind, eine oder mehr qualifizierte Quittungen an den Einreicher auszugeben, worauf Datum, Uhrzeit, Ort und Name der Behörde, Institution oder betreibende Firma vermerkt sind.
Hauptanspruch mit Unteranspruchen.
Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch eine Kombination und technische Koppelung mit Geräten, die in der Lage sind, eine oder mehr qualifizierte Quittungen an den Einreicher auszugeben, worauf Datum, Uhrzeit, Ort und Name der Behörde, Institution oder betreibende Firma vermerkt sind.
- 4.1 Sowie gekennzeichnet dadurch, daß eine oder mehr geeignete gerichtsverwertbare Kopien dessen, was eingeworfen wurde, bzw. des äußeren Deckblattes davon, hergestellt werden können als qualifizierte Bestätigung dafür, was wann und wo eingereicht wurde.
- 4.2. Sowie gekennzeichnet durch die technische Möglichkeit zur Ausgabe dieser qualifizierten Quittungen an den Einreicher und/oder an andere in Frage kommenden Personen und Stellen.
- 4.3. Sowie gekennzeichnet durch die Möglichkeit zum Einbehalten eines zusätzlich erstellten inhaltsgleichen Exemplars dieser Quittung und/oder der Kopie in einem separaten Auffangbehälter des Nachtbriefkastens, der mit einem separaten Zugang und/oder Schloß versehen sein kann zur Erhöhung des Schutzes vor mißbräuchlicher Verwendung.
5. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet dadurch, daß an den Einreichenden unmittelbar
nach dem Einwerfen des Schriftguts eine neutrale Quittung ausgegeben wird.
6. Nachtbriefkasten, dadurch gekennzeichnet, daß das eingeworfene Blatt Papier,
bzw. der Briefumschlag mit Inhalt, bzw. das Schriftstück, bzw. das Päckchen, usw.
mit kopierfähigem Deckblatt gewogen wird und das ermittelte Gewicht sowohl auf
das eingereichte Schriftgut als auch auf die erstellten Quittungen und Kopien
aufgetragen wird; sowohl auf die, welche ausgegeben werden als auch auf die,
welche einbehalten werden, sowohl auch auf die, welche mittels unten
beschriebener Technik an andere Stellen weitergeleitet werden.
7. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die bauliche und technische Kopplung mit
einem vollautomatischen Fotokopierer und die dadurch geschaffene Möglichkeit
zum Erstellen von weitgehend manipulationssicheren quittierten Kopien von einem
eingereichten Schriftstück, dadurch bewirkt, daß
- 7.1. Das eingereichte Schriftstück im Urzustand 2 × fotokopiert wird.
- 7.2 Das fotokopierte Schriftstück qualifiziert gestempelt wird, u. a. mit Datum, Uhrzeit, Ortsangabe, Dienststellenbezeichnung und Amtssiegel als Hochdruckstempel oder Normalstempel mit urkundsechter Tinte oder durch sonstige bekannte Stempeltechniken.
- 7.3 Das betreffende Schriftstück nach dem Stempeln erneut zweimal oder öfter fotokopiert wird.
- 7.4. Diese beiden Fotokopien aus 7.3. erneut genauso qualifiziert gestempelt werden wie das Urschriftstück in 7.2.
- 7.5. Je eine dieser beiden Fotokopien aus 7.1. und 7.3. an den Einreicher ausgegeben werden zum Zwecke der Nachweismöglichkeit dafür, daß er (a) überhaupt etwas und (b) was (c) wann und (d) wo eingeworfen hat.
8. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Verwendung der Zeitsignale, die von
der Caesium-Atomuhr der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) in
Braunschweig ausgehend zu empfangen sind, und die zur Steuerung der
Datumsanzeige und Uhrzeitangabe auf dem Eingangsstempel verwendet werden.
- 8.1. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch eine außen angebrachte, mit der in 8. angesprochenen Uhr synchron laufenden Zeitanzeige als Kontrollinstrument für den Einreichenden/die Einreichende.
- 8.2. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch eine Zeitangabe auf dem Eingangsstempel, die von jeder beliebigen geeigneten Normaluhr gesteuert werden kann.
9. Nachtbriefkasten, dadurch gekennzeichnet, daß er mit einem oder mehreren
Videorecordern technisch gekoppelt wird zu folgendem Zweck: Aufnehmen/
Videografieren des eingereichten Schriftstückes sowie Ausgabe einer qualifizierten
Kopie in Form einer bespielten Videocassette (System: alle derzeit bekannten und
zukünftig noch zu entwickelnden Videosysteme).
Diese Kopie zeigt sowohl das eingereichte Schriftstück, ggf. wie oben beschrieben gestempelt, als auch ggf. den räumlichen Bereich vor dem Nachtbriefkasten. Dieser Bereich wird durch eine separat geschaltete Videokameras ausgelöst durch Bewegungs-, Personen- oder sonstige Melder in einer bisher bekannten oder noch zu entwickelnden Version/Variation, aufgenommen.
Diese Kopie zeigt sowohl das eingereichte Schriftstück, ggf. wie oben beschrieben gestempelt, als auch ggf. den räumlichen Bereich vor dem Nachtbriefkasten. Dieser Bereich wird durch eine separat geschaltete Videokameras ausgelöst durch Bewegungs-, Personen- oder sonstige Melder in einer bisher bekannten oder noch zu entwickelnden Version/Variation, aufgenommen.
- 9.1. Der im gleichen Arbeitsgang mit aufgenommene Vorgang der Stempelung mit
Datums- und Uhrzeitangabe nach Maßgabe der Caesium-Atomuhr in Braunschweig
oder einer anderen geeigneten Normaluhr macht die Kopie fälschungssicher,
beweisfähig und gerichtsverwertbar.
Die andere und alle weiteren Kopien dieser Aufnahme werden vom Nachtbriefkasten einbehalten, sei es im Hauptbehälter, sei es in einem separaten Aufbewahrungsbehälter. - 9.2. Sollte nur ein Videorecorder zur Verfügung stehen, wird die erstellte Videocassette
als qualifizierte Kopie, wie in (9.) beschrieben, an den Einreicher ausgegeben.
Gleichzeitig mit der Aufzeichnung wird diese aufgenommene Datenmenge in einem
geeigneten Speicher analog oder digital gespeichert. Mit diesem Speicherinhalt
können auf diesem einen vorhandenen Videorecorder oder - über Datenfernleitung -
auf einem anderen Videorecorder eine oder mehr separate Videocassetten bespielt
werden, die in ein separates Fach des Nachtbriefkastens fallen oder anderweitig
Verwendung finden.
Diese Daten kann man auch auf Disketten speichern. Eine oder mehr dieser Disketten können als Quittungskopie ausgegeben werden oder auf irgendeinem elektronischen Wege weiter verwendet werden. - 9.3. Um Videocassetten zu sparen, kann man viele Vorgänge wie in (9.1.9.) beschrieben auf einer einzigen Langzeitvideocassette aufnehmen, die als separate Beweiscassette im gesicherten Behördenarchiv verwahrt wird.
- 9.4. Auf die ausgegebene Quittungscassette wird als Ergänzung mit Hilfe von
geeigneten Geräten - wie elektronischen Signalgeneratoren oder Synthesizer - ein
manipulationsgeschützter Quittungsvermerk mit allen notwendigen Daten wie
Datum, Uhrzeit, Ort, Dienststelle usw. aufgebracht.
Auf das Gehäuse der ausgegebenen Videocassetten wird ein gestempeltes Selbstklebeetikett aufgebracht, das zur Erhöhung der Manipulationssicherheit nicht ablösbar gestaltet werden kann.
10. Nachtbriefkasten, dadurch gekennzeichnet, daß die Einwurföffnung von einer
Videocamera und/oder einem Scanner überwacht werden, die an einen Drucker
geeigneter Art angeschlossen sind, der eine oder mehr inhaltsgetreue Wiedergaben
des obersten Blattes des eingereichten Schriftstückes herstellen und eine oder mehr
davon an den Einreicher ausgeben kann. Verwendung weiterer Kopien nach
Wunsch möglich.
Das vom Drucker verwendete Papier kann zur Erhöhung der Fälschungssicherheit (a) aus besonderem Material sein, (b) spezielle Wasserzeichen enthalten, (c) fortlaufend numeriert sein, (d) die alphanumerisches Wasserzeichen mit fortlaufenden Nummern enthalten, (e) nach dem Druckvorgang durch Aufbringen einer speziellen Lackschicht noch weitgehend fälschungssicher gemacht werden.
Das vom Drucker verwendete Papier kann zur Erhöhung der Fälschungssicherheit (a) aus besonderem Material sein, (b) spezielle Wasserzeichen enthalten, (c) fortlaufend numeriert sein, (d) die alphanumerisches Wasserzeichen mit fortlaufenden Nummern enthalten, (e) nach dem Druckvorgang durch Aufbringen einer speziellen Lackschicht noch weitgehend fälschungssicher gemacht werden.
11. Nachtbriefkasten, dadurch gekennzeichnet, daß in räumlicher Nähe dazu eine
Normschreibmaschinentastatur oder andere geeignete Tastatur mit
alphanumerischen Zeichenvorrat angebracht ist, über die ein Text, der auch Zahlen
enthalten kann, eingegeben werden kann mit dem Resultat, daß der Inhalt dieses
Textes über einen angeschlossenen Drucker geeigneter Bauart einfach oder
mehrfach ausgedruckt wird, wobei mindestens ein Exemplar als bestätigte Kopie
ausgegeben wird an die Person, die vor dem Nachtbriefkasten bzw. an der Tastatur
steht.
Im Nachtbriefkasten selbst verbleibt der Inhalt dieses Textes (a) als weitere Kopie, die vom Drucker ausgedruckt wurde, oder (b) als Datenmenge auf einer Festplatte oder in anderen geeigneten Speichermedien.
Im Nachtbriefkasten selbst verbleibt der Inhalt dieses Textes (a) als weitere Kopie, die vom Drucker ausgedruckt wurde, oder (b) als Datenmenge auf einer Festplatte oder in anderen geeigneten Speichermedien.
12. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die technische Kombination und Kopplung
mit einem herkömmlichen Fotoapparat, welcher in der Lage ist, eine oder mehrere
Quittungskopien und Sicherungskopien herzustellen ,sobald ein beschriebenes
und/oder bedrucktes Blatt Papier eingeschoben wird, bzw., ein umfangreiches
Schriftstück oder Päckchen, das durch mechanische, elektromagnetische,
pneumatische oder hydraulische Greifer und Führungsschienen so geführt und
beleuchtet wird, daß der Fotoapparat beide Seiten des Eingereichten abfotografiert
mit geeigneten Filmen.
Durch geeignete technische Ausstallung kann nach Wechsel des innen fotografierenden Objektives ein über Lichtleiter verbundenes Außenobjektiv an den Fotoapparat angekoppelt werden, welches das Fotografieren des draußen stehenden Einreichers ermöglicht; für entsprechende Beleuchtung oder hinreichend empfindliche Filme ist Sorge zu tragen. Datum, Uhrzeit, Ort und Dienststellenbezeichnung können auf dem Randstreifen des Films auffotografiert oder anderweitig vermerkt werden.
Durch geeignete technische Ausstallung kann nach Wechsel des innen fotografierenden Objektives ein über Lichtleiter verbundenes Außenobjektiv an den Fotoapparat angekoppelt werden, welches das Fotografieren des draußen stehenden Einreichers ermöglicht; für entsprechende Beleuchtung oder hinreichend empfindliche Filme ist Sorge zu tragen. Datum, Uhrzeit, Ort und Dienststellenbezeichnung können auf dem Randstreifen des Films auffotografiert oder anderweitig vermerkt werden.
13. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch Kombination und technische Kopplung mit
einer Sofortbildkamera, wie sie z. B. im System Polaroid verwirklicht worden ist.
Dadurch können sofort ausgebbare Quittungskopien erstellt werden, welche nicht
nur das eingereichte Schriftstück bzw. dessen Deckblatt zeigen, sondern, - wenn
man die Fotokopie erst nach der Stempelung anfertigt - eine qualifizierte
Quittungskopie darstellen, die man zur Erhöhung der Fälschungssicherheit auf der
Rückseite mit dem gleichen Stempel stempelt, mit dem auch das eingereichte
Original gestempelt worden ist.
14. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung
mit einem Computergesteuerten Lesegerät oder Scanner mit der Möglichkeit, alles
technisch Machbare an Geräten anzuschließen um Kopien, Quittungen,
Quittungskopien oder Sicherheitskopien und dergleichen zu erstellen und an den
Einreicher oder an andere gewünschte Stellen auszugeben.
- 14.1 Die von einem Computergesteuerten Lesegerät oder Scanner gelesenen Daten
bzw. die daraus resultierende Datenmenge werden auf einer Festplatte, auf CD′s,
auf DATs, auf Disketten beliebigen Formats oder sonstigen Datenträgern
gespeichert.
Danach wird einer dieser Datenträger als Quittungskopie ausgegeben. Ein weiterer Datenträger beliebigen Typs und Formats wird als Sicherungskopie im Nachtbriefkasten bzw einem gesonderten Fach aufbewahrt. - 14.2 Das eingereichte Dokument wird sowohl vor als auch nach der Stempelung bzw. dem Aufbringen des Eingangsstempels durch das computergesteuerte Lesegerät bzw. den Scanner gezogen. Weitere Vorgehensweise wie bereits beschrieben.
15. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung
mit einem Lesegerät geeigneter Bauart, einem Fotokopiergerät und einem Faxgerät,
dessen Wähltastaturen dem außen stehenden Einreicher zugänglich in direkter
Nähe zum Nachtbriefkasten angebracht sind.
- 15.1 Eine geeignete Mechanik oder technische Konstruktion zieht Schriftstücke so durch die Lesezone, daß beide Seiten kopiert werden. Schriftträger oder Ähnliches mit nennenswerter Raumform, z. B. Päckchen oder Kassetten, werden so durch die Lesezone transportiert, daß alle vorhandenen Seiten kopiert werden. Bei manchen Raumformen ist dies nur durch mehrmaliges Drehen und Hin und Her bewegen durch die Lesezone möglich.
- 15.2 Die Lesezone ist technisch so gestaltet, daß der Schriftträger gleich beim erstmaligen Passieren der Lesezone von allen Seiten kopierfähig gelesen wird. Dies wird bewirkt durch eine ringförmige - oder elliptische oder n-eckige - Lesezone mit einem angeschlossenen leistungsfähigen Computer, der das erhaltene 3- dimensionale Bild in 2-dimensionale ausgabefähige Kopien umrechnet und verwertbare Quittungskopien sowohl an den Einreicher ausgibt, als auch in den Nachtbriefkasten befördert.
- 15.3 Im nächsten Arbeitsgang erhalten das Schriftstück oder der Schriftträger einen
detaillierten Eingangsstempel, der mit urkundenechter Tinte den Eingang als
solchen mit Datum, Uhrzeit, Ort und zuständiger Dienststelle aufstempelt.
Das dermaßen mit dem Eingangsstempel versehene Schriftstück wird durch die
eingebauten mechanischen und technischen Vorrichtungen auf die Glasplatte des
Fotokopierers gezogen, der dann in Betrieb gesetzt wird.
Mindestens eine davon angefertigten Fotokopien, welche nun auch ein Abbild des Eingangsstempels enthalten, wird an den Einreicher ausgegeben. Ebenso wird mindestens eine dieser Kopien in den vorgesehenen Behälter des Nachtbriefkastens verbracht. - 15.4 Das eingereichte Originalschriftstück wird durch die technischen Vorrichtungen in
die Eingabeöffnung des Faxgerätes eingeführt.
Dem außen stehenden Einreicher wird die Möglichkeit gegeben, an der Faxtelefonwähltastatur die Telefon/Faxnummer all der Stellen zu wählen, die je ein Fax erhalten sollen.
Bei mehr als einer einzugebenden Faxnummer muß durch Betätigen eines passenden Schalters der elektronischen Steuerung des Faxgerätes signalisiert werden, daß eine neue Faxnummer eingegeben wird, an die ein zusätzliches Fax gesendet werden muß. - 15.4.1 Durch Schalten der Wähltastatur als Nebenstelle der Behördentelefonanlage kann die hausinterne Telefonleitung benutzt werden, um innerhalb des Behördenapparates Faxe zu verschicken, z. B. an zuständige Richter oder an die Poststelle dieser Behörde, damit die die Faxe kostenlos in die Gerichtspostfächer der betreffenden Stellen gelegt werden können.
- 15.4.2. Auch eine Nebenstellentelefontastatur ist amtsleitungsfähig. Über das Bezahlen der
Telefongebühren ist in den Kapiteln mit den Nebenansprüchen ein ausführliches
und erschöpfendes Kapitel enthalten.
Über eine Amtsleitung kann die gesamte Palette aller Telefonnummern weltweit erreicht werden, wenn die Wählscheibe bzw. Wähltastatur außen am Nachtbriefkasteneinwurf fernmeldetechnische entsprechend geschaltet ist. - 15.5. Voraussetzung des sinnvollen und ordnungsgemäßen Funktionierens der in dieser
Anmeldung beschriebenen Möglichkeiten mit einem Faxgerät ist das Vorhandensein
folgender Merkmale:
- a) Speichermöglichkeit und Speicherkapazität für ausreichend viele Faxe bei starkem Andrang;
- b) Möglichkeit der Wahlwiederholung bis zum Erfolg;
- c) Möglichkeit zum zeitversetzten Senden;
- d) Anschluß an eine Amtsleitung mit Zugang zum internationalen Telefonnetz;
- e) Ausdruck von Einzelsendeberichten;
- f) Ausdruck von Sendeprotokollen mit vollständiger Übersicht über alle in einem bestimmten Zeitraum abgesandten Faxe.
- 15.6. Das eingereichte Originalschriftstück wird am Schluß aller Vorgänge dieses Kapitels
mit dem detaillierten Eingangsstempel versehen in den Hauptbehälter des
Nachtbriefkastens verbracht, ebenso ist dies für die Einzelsendeberichte des
Faxgerätes möglich.
Die Sendeprotokollübersichten nach einer bestimmten Anzahl bzw. aller in einem bestimmten Zeitraum abgesandten Faxe können aus Sicherheitsgründen in einem separaten Fach abgelegt werden. - 15.7 Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch ein Drucktastenbrett neben der außen befindlichen Telefonwählscheibe bzw. Telefonwähltastatur, auf dem die Namen aller ortsansässigen Rechtsanwälte, Behörden, Gerichte und ihrer Richter verzeichnet sind, und die beim automatischen Faxgerät einen Wählvorgang auslösen, durch den die Botschaft, die im eingereichten Schriftstück enthalten ist, an die dienstlichen Faxgeräte der Personen oder Institutionen weitergesendet werden, deren Name auf der gedrückten Drucktaste steht.
- 15.8. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung
mit verschiedenen unterschiedlichen Lesezonen für Steuerungssymbole aller Art,
seien sie auf dem Schriftträger schon von der Herstellungsphase an eingearbeitet
oder erst nachträglich aufgebracht, z. B. durch Selbstklebeetiketten mit diesen
Steuerugssymbolen und Markierungen, oder durch Stempelung oder sonstiger
Bearbeitung.
Des weiteren kombiniert und gekoppelt mit einem vollautomatischen Faxgerät, das an eine Amtsleitung angeschlossen ist, mit vor- und/oder nachgeschaltetem Fotokopierer nebst diversen Auffangbehältern für Originaldokumente ungestempelte Kopien, gestempelte Kopien, Einzelsendeberichte, Übersichtssendeprotokolle usw.
Es sind beliebig viele weitere sinnvolle Ankoppelungen und/oder Kombinationen denkbar, möglich und technisch machbar.
Durch die von der Lesezone erkannten und gelesenen Steuerungssymbole werden sowohl die einzelnen Geräte als auch beliebige Kombinationen von zwei oder mehr Geräten aus dem aktuell vorhandenen Bestand vollautomatisch gesteuert. Für diese Steuerungsmöglichkeiten gibt es folgende prinzipielle Reaktionsmechanismen: - 15.8.1. Optische Steuerung im Makrobereich z. B. durch Strichcodes wie in heutigen Supermärkten üblich
- 15.8.2 Optische Steuerung im Mikrobereich z. B. Laserabtastung von mikroskopischen Vertiefungen (pits) wie bei CD′s oder CD-Roms
- 15.8.3 Magnetische Steuerung durch schwache Magnetfelder z. B. durch mit einfachen Geräten selbst programmierbare Magnetstreifen (wie bei den Parkkarten in heutigen Parkhäusern üblich), die z. B. als Selbstklebeetiketten gestaltet werden durch einfaches Abziehen der Schutzfolie über der Selbstklebeschicht.
- 15.8.4. High-Tech-Steuerung wie in Telefonkarten mit integriertem Mikrochip z. B. besitzt der Anwender (User) verschiedene mit dem jeweiligen Verwendungszweck beschriftete Selbstklebeetiketten, in die ein der Beschriftung entsprechender programmierter Mikrochip eingearbeitet ist, um die auf die Lesezone des Schriftträgers aufzubringen, je nachdem was er bewirken will.
- 15.8.5. Klassische rein mechanische Steuerung über Erhebungen (Noppen), Vertiefungen oder Löcher wie in den Spieluhren und Musikautomaten des 19. Jahrhunderts. Weiterleitung über Hebel, Stangen, Seilzüge und andere Komponenten.
- 15.8.6. Elektromechanische Steuerung im Prinzip wie in (17.9.5.), nur daß elektrische Kontakte geöffnet oder geschlossen werden.
- 15.8.7. Elektromagnetische Steuerung mit starken Magnetfeldern
- 15.8.8. Am häufigsten werden folgende Steuerbotschaften eingesetzt werden:
- a) Original im Nachtbriefkasten entgegennehmen und lesen
- b) Inhalt in Textspeicher des Faxgerätes laden
- c) Erhalt des eingereichten Schriftstückes durch Stempelaufdruck quittieren und bestätigen
- d) Gestempeltes Schriftstück fotokopieren und Fotokopie mit Eingangsvermerk ausgeben an die einreichende Person
- e) Faxkopie über interne Telefonleitung an Richter A
- f) Faxkopie über hausinterne Telefonleitung an Sachbearbeiter B
- g) Faxkopie über Amtsleitung an Rechtsanwalt der Gegenseite
- h) Faxkopie an das eigene Rechtsanwaltsbüro als bestätigte Quittungskopie
- i) Text vom Speicher des Faxgerätes auf die Festplatte des Hausspechers laden als zusätzliche Sicherheitskopie
- j) Text im Arbeitsspeicher des Fax löschen
- k) Originalschriftstück im verschlossenen Behälter ablegen bis zur legalen Leerung
16. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung
mit Lese- und Aufzeichnungsgeräten für digitale Datenträger, sowie durch den
Anschluß eines leistungsfähigen Druckers, welcher für die enormen Datenmengen
auf digitalen Datenträgern Quittungskopien entsprechender Qualität liefern kann.
- 16.1. Zum Nachtbriefkasten gehören Lesegeräte auf optischer Basis (z. B. Lasertechnologie) für heute konkret vorhandene oder in Kürze verfügbare digitale Datenträger:
- 16.1.1. CD′s nur für Wiedergabe
- 16.1.2. Wiederbespielbare CD′s
- 16.1.3. CD-Rom′s
Die eingeworfenen digitalen Datenträgerwerden gelesen. - 16.2. Es wird mindestens eine digitale Kopie auf einem passenden digitalen Datenträger erstellt - soweit vorgesehen und das Leermaterial ausreicht.
- 16.3. Durch den vom Computer gesteuerten Drucker wird eine analoge Textwiedergabe der digitalen Datenmenge auf dem eingereichten Datenträger erstellt.
- 16.4. Je ein Exemplar dieser beiden Kopien wird ausgegeben (optional auch mehr möglich), wobei sie vorher einen Eingangsstempel erhalten; der digitale Datenträger vorzugsweise mittels eines nicht zerstörungsfrei ablösbaren Selbstklebeetiketts.
- 16.5. Zum Nachtbriefkasten gehören Lesegeräte für digitale Datenträger, welche die magnetischen Eigenschaften von Materie ausnutzen, um Informationen zu speichern.
- 16.5.1. Die früheren Disketten (z. B. Floppy Discs)
- 16.5.2 Die neuen Disketten (z. B. Hard Cover)
- 16.5.3. Alle weiter existierenden oder zukünftigen Disketten.
- 16.5.4 DAT-Cassetten (Digital Audio Tape)
- 16.5.5. Digitale Video-Oassetten
- 16.5.6. CD-Rom
- 16.6. Zum Nachtbriefkasten gehören Lesegeräte für digitale Datenträger, welche die in
Mikrochips gespeicherten Informationen lesen können.
Z.B. Lesegeräte für handelsübliche Telefonkarten, Scheckkarten, Kreditkarten oder Krankenkassenmitgliedskarten.
17. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische KoppIung
mit einem oder mehreren Einfachcassettendecks oder einem Doppelcassettendeck
für handelsübliche Audiocassetten in den gängigen Zeitformaten oder speziell für
diesen Verwendungszweck konfektionierten Längen, sowie einem Computer mit
Spracherkennungsmodul und einem angeschlossenen Drucker
- 17.1. Diese Gerätekombination nimmt den Text auf, den Personen aufsprechen, die des Schreibens unkundig sind oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, einen schriftlichen Text einzureichen. Eine mit Pictogrammen versehene Hinweistafel zeigt auf den Startknopf für die Aufnahme.
- 17.2. Eine mit Pictogrammen oder anderen geeigneten Symbolen versehene Tafel zeigt auf den Startknopf für den Beginn der Aufnahme
- 17.3. Ein Aufleuchten eines dieser Pictogramme zeigt die Aufnahmebereitschaft und ihre Dauer an.
- 17.4. Eines der beiden Decks des Doppelcassettendecks oder eines zusätzlichen Einzeldecks fertigt zeitgleich eine synchrone Aufnahme des Aufgesprochenen an.
- 17.5. Die Cassette mit der synchronen Zusatzaufnahme wird an den Einreicher als Quittungskopie ausgegeben.
- 17.6. Die Cassette mit der synchronen Zusatzaufname wird an den Einreicher als Quittungskopie ausgegeben.
- 17.7. Das Original verbleibt im Nachtbriefkasten.
- 17.8 Mit einem Spracherkennungsmodul wird der auf der eingereichten Cassette aufgesprochene Text gelesen und über einen angeschlossenen Drucker ausgedruckt, so daß nach Aufbringen des Eingangsstempels eine quittierte Kopie entsteht.
18. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung
mit einem Spulentonbandgerät mit möglichst großem Spulendurchmesser ( und
damit Aufnahmekapazität), einem Cassettenrecorder (Tapedeck), einem
Spracherkennungsmodul und einem Computer nebst angeschlossenem Drucker.
Dies ermöglicht Personen, die des Schreibens nicht mächtig sind oder aus anderen
Gründen keinen Schriftsatz abfassen können, trotzdem fristgerecht einen Einspruch
einzulegen, indem sie ihn auf diese beschriebene Konstruktion aufsprechen.
- 18.1. Das Spulentonbandgerät dient als elektroakustischer Sammelspeicher für Einsprüche, die auf ein außen am Nachtbriefkasten angebrachtes Mikrofon aufgesprochen werden.
- 18.2. Das Einzelcassettendeck gibt am Ende der synchronen Aufnahme eine Quittungskopie heraus, die inhaltsgleich ist mit dem, was auf der großen Tonbandspule aufgenommen wurde. Zusätzlich erfolgt die Ausgabe einer neutralen Quittung in Form von einem entsprechend bedruckten Blatt Papier mit Eingangsstempel.
- 18.3 Das Einzelcassettendeck gibt am Ende der synchronen Aufnahme eine Quittungskopie heraus, die inhaltsgleich ist mit dem, was auf der großen Tonbandspule aufgenommen wurde. Zusätzlich erfolgt die Ausgabe einer neutralen Quittung in Form von einem entsprechend bedruckten Blatt Papier mit Eingangsstempel.
- 18.4 Über ein Spracherkennungsmodul und ein Computerprogramm wird während der Tonaufnahme ein Drucker gesteuert, so daß nach Ende der Aufnahme eine gedruckte Ausgabe des aufgesprochenen Textes vorliegt, die nach Stempelung mit den detaillierten Daten der Einreichung bzw. nach Aufbringen entsprechender Quittungsvermerke durch den Drucker als bestätigte Quittungskopie ausgegeben werden kann.
19. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung
mit einer Videocamera, dazugehöriger Beleuchtungseinrichtung und einem oder
mehreren Videorecordern geeigneter Systeme mit ausreichendem Vorrat an
Videoleercassetten und einer Ausgabeeinheit für Videocassetten.
- 19.1 Der Sektor vor der für jedermann sichtbaren Videocamera wird von dieser vollständig und mit ausreichender Tiefenschärfe und Farbtüchtigkeit erfaßt und ermöglicht Taubstummen oder anderen der Gebärdensprache mächtigen Menschen ihre "Botschaft" an den Nachtbriefkasten in einer Kombination aus Gebärdensprache und Zeichensprache mitzuteilen.
- 19.2. Ein zweiter, synchron mitlaufender, parallel an die Videocamera angeschlossener Videorecorder fertigt eine inhaltsgleiche Aufnahme an und gibt diese auf einer separaten Videocassette als Quittungskopie an den Einreicher aus.
20. Grafikfähiger Bildschirm mit Formularvordrucken.
Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technischer Kopplung mit einem grafikfähigen Bildschirm und einer dazugehörigen grafikfähigen Steuerelektronik.
Dieser außen am Nachtbriefkasten angebrachte Bildschirm ist in der Lage, Formularvordrucke abzubilden.
Die Darstellung dieser Formulare mit juristischem Inhalt erfolgt normalerweise in der jeweiligen Amtssprache ( bei uns Deutsch). Gleichzeitig steht in der Zeile unter dem Text der Amtssprache das Sinngemäße in jeder gewünschten anderen Sprache, soweit sie einprogrammiert worden ist.
Dank der Grafikfähigkeit der Steuerelektronik für den Bildschirm sind auch Sprachen wie Japanisch, Arabisch, Russisch oder Persisch abbildbar.
Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technischer Kopplung mit einem grafikfähigen Bildschirm und einer dazugehörigen grafikfähigen Steuerelektronik.
Dieser außen am Nachtbriefkasten angebrachte Bildschirm ist in der Lage, Formularvordrucke abzubilden.
Die Darstellung dieser Formulare mit juristischem Inhalt erfolgt normalerweise in der jeweiligen Amtssprache ( bei uns Deutsch). Gleichzeitig steht in der Zeile unter dem Text der Amtssprache das Sinngemäße in jeder gewünschten anderen Sprache, soweit sie einprogrammiert worden ist.
Dank der Grafikfähigkeit der Steuerelektronik für den Bildschirm sind auch Sprachen wie Japanisch, Arabisch, Russisch oder Persisch abbildbar.
- 20.1. Mit geeigneten Tasten oder einem Joystick für die Cursorsteuerung und einer alphanumerischen Tastatur nebst Eingabetaste läßt sich das Formular auf dem Bildschirm wie gewünscht ausfüllen. Nach Beendigung des Ausfüllvorgangs wird die jeweilige Eingabetaste gedrückt, die je nach verwendetem System unterschiedlich bezeichnet sein kann.
- 20.2. Über einen angeschlossenen grafikfähigen Drucker werden nun zwei oder mehr
Kopien des Bildschirminhalts erstellt. Nach Aufbringen des detaillierten
Eingangsstempels auf diese Kopien wird eine davon als bestätigte Quittungskopie
ausgegeben.
Eine zweite inhaltsgleiche Kopie wandert in den Hauptbehälter, wo auch die eingeworfenen Schriftstücke liegen, oder in einen separaten Behälter. Im Hauptspeicher des Nachtbriefkastens bleibt der Bildschirminhalt nebst wichtigen Daten wie Datum und Uhrzeit erhalten, bis er am nächsten Werktag vom zuständigen Sachbearbeiter abgerufen werden kann.
21. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung
mit einem Sprachmodul, an das ein Computer angeschlossen ist, der ein
Schreibgerät, z. B. Drucker oder elektrische Schreibmaschine steuert. Ergänzend
kann ein Sprachsynthesizer mit einem oder mehreren Lautsprechern angeschlossen
dein.
Außen, am Einwurf für den Nachtbriefkasten, ist eine Taste oder ein Schalter geeigneter Bauart angebracht, die nach Betätigen das Sprachmodul und seine angeschlossenen Geräte aktivieren, so daß ein Text ausgesprochen werden kann. Das Sprachmodul leitet den erkannten Text an den angeschlossenen Computer weiter, der ein Schreibgerät steuert. Es kann sich dabei um einen Drucker, eine Schreibmaschine oder Ähnliches handeln.
Der Sprachsynthesizer erteilt die Aufforderung, wann mit dem Sprechen begonnen werden kann und wann er die Aufzeichnung beendet. Diese ganze Anlage oder Teile davon können sprachgesteuert sein, um Leerlauf zu vermeiden.
Der vom Außenmikrofon aufgenommene Text wird 2× geschrieben. Zur Vereinfachung können fertige Papier- und Kopierpapiertrennsätze verwendet werden. Alle beschriebenen Blätter erhalten einen Eingangsstempel. Eines der beiden Blätter wird nach der Trennung als Quittungskopie ausgegeben, das andere wird in einem Behälter innerhalb des Nachtbriefkastens verwahrt.
Außen, am Einwurf für den Nachtbriefkasten, ist eine Taste oder ein Schalter geeigneter Bauart angebracht, die nach Betätigen das Sprachmodul und seine angeschlossenen Geräte aktivieren, so daß ein Text ausgesprochen werden kann. Das Sprachmodul leitet den erkannten Text an den angeschlossenen Computer weiter, der ein Schreibgerät steuert. Es kann sich dabei um einen Drucker, eine Schreibmaschine oder Ähnliches handeln.
Der Sprachsynthesizer erteilt die Aufforderung, wann mit dem Sprechen begonnen werden kann und wann er die Aufzeichnung beendet. Diese ganze Anlage oder Teile davon können sprachgesteuert sein, um Leerlauf zu vermeiden.
Der vom Außenmikrofon aufgenommene Text wird 2× geschrieben. Zur Vereinfachung können fertige Papier- und Kopierpapiertrennsätze verwendet werden. Alle beschriebenen Blätter erhalten einen Eingangsstempel. Eines der beiden Blätter wird nach der Trennung als Quittungskopie ausgegeben, das andere wird in einem Behälter innerhalb des Nachtbriefkastens verwahrt.
22. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Möglichkeit Schriftstücke, deren
Formate der U.S.-Papiernorm entsprechen, als solche zu erkennen und sowohl
Fotokopien als auch vom Drucker erstellte Wiedergaben nach U.S.-Papiernorm
herzustellen und auszugeben.
23. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination aus beliebig vielen von
den in den Schutzansprüchen aufgeführten Möglichkeiten in beliebig vielen
Variationen.
24. Regelung des Zugangs durch Bezahlung.
Regelung des Zugangs zum Nachtbriefkasten durch Bezahlung.
Regelung des Zugangs zum Nachtbriefkasten durch Bezahlung.
- 24.1 Münzeinwurf zur Regelung des Zugangs.
Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung mit einer Münzeinwurfmöglichkeit, welche den Einwurfschlitz des Nachtbriefkastens erst dann frei gibt, wenn ein geforderter Betrag in gültigen - vorgegebenen - Münzen eingeworfen wurde, sowie diese Münzen geprüft und anschließend kassiert wurden. - 24.1.1. Münzprüfer.
Es können Münzprüfer derjenigen Berliner Firmen genommen werden, die seit Jahrzehnten Münzprüfer für praktisch alle Währungen dieser Welt herstellen. - 24.1.2. Deutsche Münzen.
Es werden die jeweils gültigen deutschen Münzen in allen vorkommenden Werten aufgenommen. - 24.1.3 Ausländische Münzen.
Es werden neben den deutschen Münzen auch ausländische Münzen akzeptiert, insbesondere solche aus Ländern der Europäischen Union. - 24.1.4. Zukünftige Münzen, z. B. Euro oder Ecu.
Zukunftsorientierte Versionen nehmen gegenwärtige und zukünftige europäische Münzen an wie ECU, Euro oder den Maria-Theresien-Taler, der als österreichische Silbermünze weltweit akzeptiert wird. - 24.1.5. Spezielle Münzen.
Es werden spezielle Münzen angenommen, die an ortsansässige Rechtsanwälte, Behörden, Firmen und Institutionen ausgegeben werden und zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung den Zugang zum Nachtbriefkasten ohne Bargeld und die damit verbundenen Risiken und Komplikationen ermöglichen. - 24.2. Banknotenannahme zur Regelung des Zugangs.
Der Zugang zum Nachtbriefkasten ist mit einem Gerät für die Annahme, Prüfung und Kassierung von Banknoten gekoppelt. Erst nach Bezahlung des geforderten Betrages werden der Zugang freigegeben und alle Gerätekomponenten aktiviert. - 24.2.1. Gültige deutsche Banknoten.
Es werden alle gültigen deutschen Banknoten akzeptiert. - 24.2.2. Banknoten der Europäischen Union.
Es werden neben den deutschen Banknoten auch die Banknoten aller Mitgliedsländer der Europäischen Union akzeptiert. - 24.2.3. Ausländische Banknoten.
Es werden zusätzlich zur deutschen und zu den EU-Währungen auch andere ausländische Banknoten entgegengenommen, sofern dem keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen und geeignete Prüfgeräte zur Verfügung stehen. - 24.2.4. Spezielle banknotenartige Dokumente für Dauerkunden.
Es werden spezielle banknotenartige Dokumente entgegengenommen, um Dauerkunden, z. B. deutschlandweit, europaweit oder gar weltweit agierenden Strafverteidigern, die regelmäßige Benutzung zu erleichtern.
Eine fortaufende, sich nicht wiederholende Numerierung dieser Zugangsdokumente verringert die Gefahr von Mißbrauch und Mißverständnissen. - 24.2.5. Schecks aller Art.
Es werden Urkunden entgegengenommen, geprüft und gutgeschrieben, die vom Wert und von der Qualität der Sicherheitsmerkmale her Banknoten gleich gesetzt werden können, z. B. Euroschecks und Reiseschecks. - 24.3 Lesegerät für Karten mit Magnetstreifen zur Regelung des Zugangs.
Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination mit einem Lesegerät für Karten mit Magnetstreifen, welches den Zugang regelt, die Anlage aktiviert und die Ausgabe von Quittungskopien - nur an Berechtigte - ermöglicht. Handelsübliche Beispiele für solche Karten sind Kreditkarten, eurocheque-Karten und Kundenkarten der Kaufhäuser. - 24.3.1. Kreditkarten.
Das Bezahlen mit Kreditkarten - sofern sie mit einem magnetisierten Magnetstreifen ausgerüstet sind - ist heute an Tankstellen und in Kaufhäusern, die an den Kassen entsprechende Lesegeräte besitzen müssen, weit verbreitet und somit Stand der Technik. - 24.3.2. Scheckkarten.
Das Gleiche gilt sinngemäß für diejenigen Scheckkarten und eurocheque-Karten, die auch so einen Magnetstreifen besitzen; den haben nicht alle. Scheckkarten und Kreditkarten, wie z. B. die Diners Club Karte, sind rechtlich unterschiedlich zu bewerten und deshalb unter getrennten Punkten aufgeführt. - 24.3.3. Spezielle Karten mit Magnetstreifen.
Jedermann kann in dieser Technik Gutscheine herstellen lassen und verteilen an wen er will. Kaufhäuser machen dies so mit Kundenkarten; die Araltankstellen machen etwas Sinngemäßes mit Tankkarten und Servicekarten für Berufs kraftfahrer. - 24.4. Lesegerät für Karten mit Mikrochips zur Regelung des Zugangs.
Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination mit einem Lesegerät für Karten mit integriertem oder sonstwie befestigtem Mikrochip, welches den Zugang regelt und die Ausgabe von Quittungskopien nur an Berechtigte ermöglicht. - 24.4.1. Telefonkarten oder Ähnliches.
Die Verwendung von Telefonkarten ist technisch problemlos möglich. Der Abrechnungsmodus mit den ausgebenden Stellen muß jedoch vorher geklärt werden. - 24.4.2. Spezielle Karten mit Mikrochips.
Jeder kann in dieser Technik Karten herstellen lassen und als Gutscheine oder gegen Bezahlung verteilen.
Das Bundesjustizministerium könnte zentral solche Karten für die Verwendung in diesen Nachtbriefkästen herstellen lassen und über die Justizverwaltung bundesweit verkaufen lassen. - 24.5. Eingebaute Möglichkeit zur Ausgabe von Wechselgeld.
Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination mit einem Wechselgeldausgabegerät und/oder einem Quittungsdrucker. Beim Bezahlen mit Banknoten und/oder Münzen wird überbezahltes Geld zurückgegeben. Außerdem wird eine Quittung über den bezahlten Betrag ausgegeben. - 24.5.1. Ausgabe von Quittungen auf denen die Nummern der eingereichten
Banknoten vermerkt sind.
Die Quittung kann auch die Nummern der eingereichten Banknoten enthalten. Entsprechende Lesegeräte werden eingebaut und angeschlossen an die Steuerelektronik bzw. Steuerelektrik für den Drucker oder Schreibautomaten, der den Gelderhalt quittiert. - 24.5.2. Ausgabe von Quittungen auf denen die Art der Bezahlung bzw.
Zugangsberechtigung vermerkt ist.
Die Art und Weise der Bezahlung bzw. Zugangsberechtigung einschließlich der Nummern der eingereichten Banknoten wird auf allen erstellten Quittungskopien des Schriftträgers vermerkt, wunschweise auch auf dem eingereichten Original. - 24.5.3. Vorgehensweise bei zuwenig Wechselgeld im Speicher.
Bei Kleingeldmangel im Wechselgeldautomaten wird auf der Quittung vermerkt, wieviel bezahlt wurde, wieviel zurückgegeben wurde und welchen Betrag sich der Einreicher noch erstatten lassen kann, z. B. an einem der folgenden Werktage bei der Gerichtskasse. - 24.6. Regelung des Zugangs durch eingebaute Schlüsselschalter.
Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch Kombination mit einem Schlüsselschalter, der Allen den Zugang und die optimale Benutzung ermöglicht, die einen passenden Schlüssel besitzen und diesen in die Öffnung des Schlüsselschalters einführen. - 24.7. Vielsprachige Bedienungsanleitung außen am Gerät.
Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch das Vorhandensein einer mehrsprachigen Bedienungsanleitung, die auch Bildsymbole wie z. B. Pictogramme enthalten kann.
25. Ausgabe vorgedruckter Formulare zum Ankreuzen für häufig vorkommende
Rechtsfälle.
Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Möglichkeit zur Ausgabe vorgedruckter Formulare, auch mehrsprachig mit Bildsymbolen, Zeichen und Pictogrammen, auf denen Felder zu Ankreuzen für häufig vorkommende Rechtsfälle vorgesehen sind.
Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Möglichkeit zur Ausgabe vorgedruckter Formulare, auch mehrsprachig mit Bildsymbolen, Zeichen und Pictogrammen, auf denen Felder zu Ankreuzen für häufig vorkommende Rechtsfälle vorgesehen sind.
- 25.1. Einsprachig:
Die Formulare sind einsprachig abgefaßt, z. B. in der jeweiligen Amtssprache (bei uns Deutsch). - 25.2. Mehrsprachig
Die Formulare sind zweisprachig oder vielsprachig.
Die Texte sind so angeordnet, daß inhaltlich zusammengehöriges untereinander steht, so daß jeder Leser das Richtige herausliest, ganz gleich in welcher Sprache er es liest. - 25.3. In Blindenschrift, z. B. Braille.
Die Formulare sind - auf besondere Aufforderung - auch in Blindenschrift, z. B. Braille, mit Unterzeilen in der jeweiligen Amtssprache, in einer anderen Sprache oder mehrsprachig hergestellt. - 25.4. Maschinenlesbare Schrift.
Die Formulare sind mit markanten Normbuchstaben und Normzahlen bedruckt, so daß sie maschinengelesen werden können einschließlich der vom Einreicher gemachten Kreuzchen in ihren jeweiligen Positionen.
26. Monitor zur Wiedergabe von Texten in räumlicher Nähe zum Nachtbriefkasten
zur Wiedergabe von Texten und bildlichen Darstellungen.
In räumlicher Nähe zum Nachtbriefkasten ist ein Monitor mit grafikfähiger elektronischer Steuerung angebracht, der zur Wiedergabe von Schrift besonders geeignet ist; beispielsweise durch 100Hz-Technik und freie Farbenauswahl durch den Benutzer: (a) monochrom, z. B. grün oder bernsteinfarben oder (b) polychrom bunt mit allen Farben und Farbkombinationen. Er wird von vielen unterschiedlichen Informationsquellen über alle technisch möglichen Datenübertragungs wege gespeist.
In räumlicher Nähe zum Nachtbriefkasten ist ein Monitor mit grafikfähiger elektronischer Steuerung angebracht, der zur Wiedergabe von Schrift besonders geeignet ist; beispielsweise durch 100Hz-Technik und freie Farbenauswahl durch den Benutzer: (a) monochrom, z. B. grün oder bernsteinfarben oder (b) polychrom bunt mit allen Farben und Farbkombinationen. Er wird von vielen unterschiedlichen Informationsquellen über alle technisch möglichen Datenübertragungs wege gespeist.
- 26.1. Texte von optisch lesbaren digitalen Datenträgern.
Die Texte, sinnvollerweise überwiegend juristischen Inhalts, werden von optisch lesbaren digitalen Datenträgern abgerufen. Diese Datenträger können sich in oder am Gerät befinden. Eine Datenübertragung durch Telefonleitung mit Modems oder durch spezielle Datenleitungen, auch unter Einsatz von Richtfunk oder Satellitenfunk, ist ebenfalls möglich, wenn sich diese Datenträger an einem entfernten Ort befinden. - 26.1.1. CD′s, z. B. mit Gesetzestexten und Kommentaren.
Geeignete Datenträger sind CD′s auf denen sich Gesetzestexte und Kommentare nebst Gebrauchsanweisungen befinden, die durch optische Abtastung mit Laserstrahlen abgerufen werden können. - 26.1.2. Video-CD′s, z. B. mit bildlichen Erläuterungen.
Die neuen Video-CD′s beinhalten die Möglichkeit, zusätzlich zum Text bildhafte Darstellungen und leicht verständliche Erläuterungen, z. B. durch gegenständliche Abbildungen, auf den Monitor mit grafikfähiger elektronischer Steuerung wiederzugeben. - 26.1.3. Wiederaufnahmefähige CD′s.
Wiederaufnahmefähige CD′s bzw. selbst bespielbare CD′s erweitern die Möglichkeiten dieser gesamten Auflage. Werden auf dem Monitor schriftliche Fragen von einer Normal-CD oder Video-CD abgerufen und an den Einreicher gestellt, können diese zusammen mit der Antwort des Einreichers auf einer dieser selbstbespielbaren bzw. wiederaufnahmefähigen CD aufgezeichnet werden.
Mit einer weiteren selbst bespielbaren oder wiederaufnahmefähigen CD wird eine digitale vollständige Kopie davon erstellt und mit qualifizierten Quittungsvermerken versehen an den Einreicher ausgegeben. Die zuerst aufgenommene CD wandert in den Nachtbriefkasten wie gehabt.
Die weitere Vorgehensweise ist weiter oben bereits beschrieben worden. - 26.1.4. CD-Rom′s, z. B. mit dem Komplette BGB.
CD-Rom′s mit dem kompletten BGB und/oder anderen Gesetzeswerken erlauben dem Einreicher vor Einlegen eines Einspruchs noch schnell mal nachzuschauen, ob die gesetzliche Regelung seines Anliegens, so wie sie in den abrufbaren Gesetzen niedergeschrieben ist mit dem übereinstimmt, was er zu diesem Thema im Gedächtnis gespeichert hat.
Eine Ansammlung von mehreren CD-Rom′s erhöht die Menge und Auswahl an gespeicherten Texten in nahezu beliebiger Weise. Mindestens eine - gekennzeichnete - CD-Rom muß das komplette Inhaltsverzeichnis für diesen Satz von CD-Rom′s enthalten und eine mechanische Zugriffsvorrichtung für die jeweils gewünschte CD-Rom in die Abtast- und Leseapparatur. - 26.2. Texte von magnetisch lesbaren digitalen Datenträgern.
Die Texte, die auf dem Monitor erscheinen sollen, werden von magnetisch lesbaren digitalen Datenträgern abgerufen. Es können auch analoge Signale zugemischt sein, z. B. für die Steuerung des Lesevorgangs oder des übrigen Arbeitsablaufs. - 26.2.1. Disketten aller Art an beliebigen Aufbewahrungssystemen.
Disketten mit ihrer hohen Speicherdichte können ebenfalls die hier gewünschte Menge an Text speichern. Diese Disketten können in bzw. am Gerät gelagert werden, wo sie mit einer Zugriffsmechanik ins Lesegerät geschoben werden können, je nach Bedarf. Sie können aber auch an einem entfernten Ort gelagert und gelesen werden. Die dort gelesenen Daten werden über Telefonleitungen mit Modems bzw. Datenfernleitungen - auch unter Einsatz von Richtfunk und/oder Satellitenfunk - zum Monitor transportiert. - 26.2.2. DAT′s (Digital Audio Tape).
Die erst wenige Jahre alten DAT′s werden im Prinzip wie Audio-Musik Cassetten von herkömmlichen Cassettenrecordern gehandhabt, zumal sie denen auch in der Größe des Gehäuses und der Anordnung der Spulen mit dem Magnetband entsprechen.
Ansonsten gilt sinngemäß das Gleiche wie unter Punkt 26.2.1. - 26.2.3. Alle anderen magnetisch lesbaren digitalen, analogen oder gemischten
Datenträger.
Die Überschrift zu diesem Kapitel "26" läutet: Monitor zur Wiedergabe von Texten usw.
Der Verwendungszweck diese Teils der Gesamtanlage ist sinnvoll und einsichtig. Für die Begründung der Formulierung des Unterkapitels "26.2.3." müssen wir ein wenig in die Geschichte der Datenaufzeichnung zurückgehen.
Es gab soviel verschiedene Aufzeichnungsmethoden für das gesprochene Wort oder andere Daten, angefangen von Thomas Alva Edisons Phonograph mit Wachswalze über Emil Berliners Schallplatte, über Draht und Tonband bis hin zu heutigen digitalen Video CD′s, daß es unmöglich ist, in einem solchen Kapitel alles aufzuführen was es auf diesem Gebiet gab, gibt und in naher Zukunft geben wird. Deshalb soll dieses Unterkapitel nur den Schutzanspruch in seiner Überschrift allgemein formulieren. - 26.3. Die Texte werden von anderen Quellen geliefert.
Es geht um das Heranholen von Texten von allen möglichen anderen Quellen über alle möglichen Wege der Datenübertragung zum Monitor.
Die heutige Informationstechnik, die elektronische Datenverarbeitung und die Bürokommunikationstechnik sowie die Technologie der Datenfernübertragung haben ein solches im Alltag für jedermann verfügbares Ausmaß erreicht, daß in den Nebenansprüchen nur die grundsätzlichen Methoden und prinzipiellen Arbeitsweisen aufgeführt werden können, denn sonst würde eine mehrbändige Enzyklopädie nur über dieses Thema entstehen.
Mit diesem Unterkapitel der Nebenansprüche wird Schutz begehrt sowohl für das "Anzapfen" der-unterschiedlichsten "Quellen", von denen Texte usw. abgerufen werden können, als auch für die vielen heute und in naher Zukunft möglichen Wege der Datenübertragung von all diesen Quellen bis hin zum Monitor, der am Anfang von Kapitel 26 beschrieben worden ist und der zur Unterrichtung und Information der Benutzer des Nachtbriefkastens dieser Bauart gedacht ist. - 26.3.1. Über die Datenautobahn und angeschlossene Benutzer.
Da sich die Rechtsprechung ständig weiterentwickelt und laufend neue Gesetze, Verordnungen usw. erlassen werden, ergibt sich die Notwendigkeit, viele Quellen anzapfen zu können.
Über die neue Einrichtung der Datenautobahn sind alle angeschlossenen Benutzer erreichbar. Dazu gehören auch Bibliotheken der juristischen Fakultäten von Universitäten aus aller Welt - um ein Beispiel zu nennen.
Es wird der Schutz des Patentrechts beansprucht für die Verwendung der Datenautobahn um den Monitor vom Anfang dieses Kapitels mit Informationen und Texten zu versorgen. - 26.3.2. Daten-, Hörfunk- und/oder Fernsehkanäle - auch im Multiplexleseverfahren -
unter Benutzung von Satellitenübertragungstechniken und Richtfunktechnik.
Die Übertragung von Daten und Texten, die auf dem Monitor lesbar erscheinen sollen, erfolgt unter Verwendung von Telefonkanälen, separaten Datenkanälen, Hörfunkkanälen und/oder Fernsehkanälen. Dabei werden - nach Bedarf - benutzt: (a) Richtfunk, (b) Multiplexverfahren, (c) Halbseitenbandübertragung; (d) Kodierung. Daten und Texte werden auch in der Austastlücke regulärer Fernsehprogramme übertragen. - 26.3.3. Terrestrische ausgestrahlte Daten-, Hörfunk- und/oder Fernsehkanäle, auch
im Multiplexverfahren.
Die Übertragung von Daten und Texten, die auf dem Monitor lesbar erscheinen sollen, erfolgt unter Verwendung von separaten Datenkanälen, Hörfunkkanälen oder Fernsehkanälen, die auch terrestrisch übertragen werden.
Dabei werden auch Multiplexverfahren verwendet, wenn es sinnvoll ist. Daten können auch in der Austastlücke regulärer Fernsehprogramme übertragen werden wie bei Videotext.
Es werden auch Telefonleitungen benutzt. Es können bei allen hier geschilderten Möglichkeiten auch Richtfunkstrecken benutzt werden. - 26.3.4. Daten- und Textübertragung über Kabelnetz und andere Wege.
Die Übertragung von Daten und Fakten, die auf dem Monitor lesbar erscheinen sollen, erfolgt unter Verwendung von Telefonkanälen, separaten Datenkanälen, Hörfunkkanälen und/oder Fernsehkanälen, die unter Einbeziehung von Kabelnetzen übertragen werden.
Dabei werden - nach Bedarf - auch benutzt:
(a) Richtfunk, (b) Multiplexverfahren, (c) Halbseitenübertragung, (d) Kodierung, (e) Satellitenübertragungstechnik.
Ergänzend werden Daten und Texte auch in der Austastlücke regulärer oder besonderer Fernsehprogramme übertragen. - 26.3.5. Spezielle Telefon- und/oder Datenleitungen, z. B. zu
Servicediensten.
Es werden von Servicediensten der unterschiedlichsten Art Datenbanken und Informationen zur Verfügung gestellt, die geeignet, sind dem Benutzer des Nachtbriefkastens gewünschte Informationen zu liefern.
Anforderung und Übertragung dieser Daten erfolgt auf allen Wegen, die oben beschrieben worden sind. Dieser Nachtbriefkasten mit allen angeschlossenen Geräten ist so konstruiert, gebaut und an das Telefonnetz bzw. an die Datenautobahn angeschlossen daß alle existierenden Servicedienstleistungen in der "Datenwelt" abgerufen werden können. - 26.3.6. Telefonleitung mit Universalmodem und Normenwandler.
Die gesamte Nachtbriefkastenanlage - so wie in dieser Anmeldung beschrieben - ist an alle gängigen Telefonleitungen und Datenleitungen angeschlossen. Beim Telefon ist der Anschluß so ausgelegt, daß sowohl das alte Impulsverfahren als auch das neuere Tonfolge- bzw. Mehrfrequenzenverfahren verwendet werden können. Es ist auch ein Anschluß für optische Lichtleiter (Glasfaserkabel) oder Ähnliches eingebaut, mit dem Daten und Informationen in beiden Richtungen übertragen werden können. Die Weiterleitung der Daten und Informationen erfolgt auch unter Einsatz von Richtfunk und Kupferkabeln.
27. Kombination mit einem Lesegerät für maschinenlesbare Personalausweise und
andere Personaldokumente.
Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung mit Lesegeraten für die seit einigen Jahren in Umlauf befindlichen maschinenlesbaren Personalausweise, Reisepässe oder sonstigen Personaldokumente.
Diese Personaldaten werden gelesen und gespeichert, wenn gleichzeitig mit dem Einwurf eines Schriftstückes in den Einwurfschlitz des Nachtbriefkastens das maschninenlesbare Personaldokument so in die Öffnung des Lesegerätes eingeführt wird, daß die gespeicherten Daten fehlerfrei gelesen werden können. Diese Daten können sowohl auf da eingereichte Original als auch auf sämtliche Kopien (einschließlich der Ausgegebenen) übertragen werden. Das erleichtert bei Bedarf den Nachweis, wer wann und wo was eingereicht hat.
Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung mit Lesegeraten für die seit einigen Jahren in Umlauf befindlichen maschinenlesbaren Personalausweise, Reisepässe oder sonstigen Personaldokumente.
Diese Personaldaten werden gelesen und gespeichert, wenn gleichzeitig mit dem Einwurf eines Schriftstückes in den Einwurfschlitz des Nachtbriefkastens das maschninenlesbare Personaldokument so in die Öffnung des Lesegerätes eingeführt wird, daß die gespeicherten Daten fehlerfrei gelesen werden können. Diese Daten können sowohl auf da eingereichte Original als auch auf sämtliche Kopien (einschließlich der Ausgegebenen) übertragen werden. Das erleichtert bei Bedarf den Nachweis, wer wann und wo was eingereicht hat.
28. Kombination mit einem Faxgerät, das den Inhalt empfangener Faxe auf Wunsch
an andere Faxgeräte weitersendet (Zusatzfunktion: Returnschaltung).
Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung mit einem Faxgerät, das so geschaltet ist, daß es in Form einer "Returnschaltung" den Inhalt empfangener Faxe auf Wunsch an andere Faxgeräte weitersendet, deren Nummer auf dem gleichen Übertragungsweg mit übermittelt wurde.
Das Ursprungsfax kann von einem stationären Faxgerät über das "normale" leitungsgebundene Telefonnetz an dieses Nachtbriefkastenfaxgerät gesendete werden.
Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung mit einem Faxgerät, das so geschaltet ist, daß es in Form einer "Returnschaltung" den Inhalt empfangener Faxe auf Wunsch an andere Faxgeräte weitersendet, deren Nummer auf dem gleichen Übertragungsweg mit übermittelt wurde.
Das Ursprungsfax kann von einem stationären Faxgerät über das "normale" leitungsgebundene Telefonnetz an dieses Nachtbriefkastenfaxgerät gesendete werden.
29. Kombination Handy mit einem tragbaren Faxgerät.
Es ist möglich, ein tragbares Faxgerät über ein spezielles Modem an ein Handy anzuschließen, um so während eines Segeltörns auf hoher See beispielsweise ein Fax an das Nachtbriefkastenfaxgerät zu senden, um damit fristwahrend einen Einspruch einzulegen.
Über eine mitübermittelte zusätzliche Faxnummer kann der Inhalt dieses Faxes vom Nachtbriefkastenfaxgerät aus weitergesendet werden an ein beliebiges gewünschtes Faxgerät. Die übrige Vorgehensweise ist weiter oben schon beschrieben worden.
Es ist möglich, ein tragbares Faxgerät über ein spezielles Modem an ein Handy anzuschließen, um so während eines Segeltörns auf hoher See beispielsweise ein Fax an das Nachtbriefkastenfaxgerät zu senden, um damit fristwahrend einen Einspruch einzulegen.
Über eine mitübermittelte zusätzliche Faxnummer kann der Inhalt dieses Faxes vom Nachtbriefkastenfaxgerät aus weitergesendet werden an ein beliebiges gewünschtes Faxgerät. Die übrige Vorgehensweise ist weiter oben schon beschrieben worden.
30. Bürgerfreundliche Kabine mit Nachtbriefkasten in Kombination mit Faxgerät und
anderen Geräten.
Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung mit einem Fotokopiergerät, einem Faxgerät und allen anderen im Rahmen dieser Erfindung beschriebenen Geräten, Stromanschluß und Telefonanschlüssen. Das Ganze ist in einer transportablen Kabine untergebracht, die am Fließband in Serie hergestellt werden kann; bedarfsweise auch in Einzelanfertigung. Diese Kabine wird in öffentlichen Gebäuden aller Art landauf und landab aufgestellt und dient als Service- und Dienstleistungsstation zur besseren Verwirklichung der Forderungen, die vom Grundgesetz des Jahres 1949 gestellt werden; beispielsweise erhöht diese Erfindung die Chancengleichheit.
Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung mit einem Fotokopiergerät, einem Faxgerät und allen anderen im Rahmen dieser Erfindung beschriebenen Geräten, Stromanschluß und Telefonanschlüssen. Das Ganze ist in einer transportablen Kabine untergebracht, die am Fließband in Serie hergestellt werden kann; bedarfsweise auch in Einzelanfertigung. Diese Kabine wird in öffentlichen Gebäuden aller Art landauf und landab aufgestellt und dient als Service- und Dienstleistungsstation zur besseren Verwirklichung der Forderungen, die vom Grundgesetz des Jahres 1949 gestellt werden; beispielsweise erhöht diese Erfindung die Chancengleichheit.
31. Sinnvolle Aufstellungsorte für "30".
Sinnvolle Aufstellungsorte sind alle Rathäuser, Ämter, Polizeidienststellen, Ministerien, Behörden, Banken, Börse, Versicherungen (besonders die Hauptverwaltungen), Hafenverwaltungen (Seehäfen, Binnenhafen, Freihafen), Messen, Ausstellungsgebaude, Congresscenter.
Sinnvolle Aufstellungsorte sind alle Rathäuser, Ämter, Polizeidienststellen, Ministerien, Behörden, Banken, Börse, Versicherungen (besonders die Hauptverwaltungen), Hafenverwaltungen (Seehäfen, Binnenhafen, Freihafen), Messen, Ausstellungsgebaude, Congresscenter.
32. Die Erfindung wie beschrieben.
33. Alle einzelnen Komponenten, ob allein betrieben, in diesem Zusammenhang oder in
einem anderen Zusammenhang.
34. Beliebige Farbgebung der einzelnen Komponenten und des gesamten Gerätes.
Einheitlich oder unterschiedlich, Schwarz, Weiß, Farblos, Naturfarbig, Metallic,
Lackfarben, mit oder ohne Decklack , Einfarbig, Mehrfarbig, Vielfarbig, Farben auf
dem Material, farbiges Material in der Masse bzw. Substanz gefärbt; oder eine oder
mehr beliebige Kombinationen dieser Möglichkeiten auch mit Ornamenten oder
Zeichnungen.
35. Beliebige Raumformgebung der einzelnen Komponenten und des gesamten
Gerätes.
36. Beliebige Kombinationen der einzelnen in diesem Gesamttext erwähnten oder
beschriebenen Komponenten untereinander aber auch mit Komponenten, die in
diesem Gesamttext nicht erwähnt worden sind.
37. Beliebige Kombination einzelner, zweier, mehrerer oder aller Komponenten mit
einem, zwei, mehreren oder beliebig vielen Dingen, die hier nicht beschrieben oder
erwähnt worden sind.
38. Alle Arten von externer Energieversorgung, z. B. Heizung im Winter, Kühlung im
Sommer; Einhalten der optimalen Betriebstemperatur mit oder ohne
Thermostatsteuerung durch Kühlen oder Wärmen nach Bedarf.
39. Alle Arten von Stromversorgung: Gleichstrom, Wechselstrom, Drehstrom aus dem
Netz, aus Generatoren, aus Akkumulatoranlagen, aus Photovoltaikanlagen; mit und
ohne Stützbatterien bei Stromausfall; mit und ohne automatische
Spannungsregelung und Stromstärkenbegrenzer; mit und ohne manuelle oder
automatische Umschalter für verschiedene Arten von Stromversorgung Ebenso:
Windkraftanlagen und/oder Notstromaggregate.
40. Schutzansprüche für die Ausführungen, bei denen automatische Schaltungen ganz
oder teilweise durch manuelle Schaltungen ersetzt worden sind.
41. Schutzansprüche für Schutzvorrichtungen aller Art gegen Mißbrauch, Sabotage,
Vandalismus, Zerstörung von Einzelteilen oder totaler Zerstörung, und gegen
Manipulationen aller Art.
42. Schutzansprüche für jedes Detail einzeln, für zwei, mehrere, oder alle Details
zusammen; jeweils mit einer oder mehreren anderen Details, die in diesem
Gesamttext nicht erwähnt worden sind.
43. Schutzansprüche für alle Arten von Briefkästen und Nachtbriefkästen, die jemals
irgendwann und irgendwo erdacht, aufgeschrieben oder ausgeführt worden sind,
und die mit einem oder mehrere Details dieser Erfindung kombiniert werden oder
ausgestattet werden.
44. Dies gilt für alle Ausführungen der Jetztzeit aber auch Vergangenheit.
45. Dies gilt für alle Ausführungen bei denen das eingeworfene Papier gegen
nachträgliche Entnahme geschützt ist, aber auch für solche Ausführungen, bei
denen eine solche Vorrichtung nicht eingeplant oder nicht eingebaut ist.
46. Schutzansprüche für alle Ausführungen unabhängig von der Größe des
Einwurfschlitze, ob nur für Visitenkarten, Postkarten, Schulhefte, normale
Briefbögen, aber auch für - nach deutschen Maßstäben - übergroße Briefbögen wie
z. B. der amerikanischen Norm. Ebenso für Ausführungen, die extrem große
Einwurfschlitze für Bögen und Umschlag des Formats DIN A0 haben, das von
Architekten oder Schiffsbaukonstrukteuren benutzt werden muß, weil sonst die
Detailfülle der Planungen nicht unterzubringen ist.
47. Schutzansprüche für alle Arten von Einwurfmöglichkeiten: längs, quer, schräg,
waagerecht, senkrecht; Reinschieben, reinwerfen, mit automatischem Einzug und
ohne.
48. Schutzansprüche für alle Arten von Formaten und Papiersorten und Farben beim
Fotokopierer.
49. Schutzansprüche für alle Arten von Vergrößerungen und Verkleinerungen in allen
beliebigen Maßstäben bei der Bearbeitung des Originals und der Erstellung der
Kopien.
50. Schutzansprüche für zwei-, drei-, oder mehrdimensionale Ausführungen der
ausgegebenen Kopien und/oder Eingangsbestätigungen , z. B. Papierrollen oder
gewellte Scheiben.
51. Beschriftungen, Bedienungsanleitungen und Benutzerführung einsprachig,
mehrsprachig, durch Bildsymbole, durch Zeichen, durch Pictogramme oder durch
Kombination von 2 oder mehr dieser Möglichkeiten oder durch Kombination mit
etwas, was in diesem Gesamttext nicht erwähnt worden ist, auch mit fremden
Alphabeten und Zahlensystemen, zweidimensional flach oder dreidimensional
strukturiert.
52. Schutzansprüche für Sensorsteuerung mit Benutzerführung durch Pictogramme.
53. Schutzansprüche für die Betätigung der einzelnen Komponenten dieser Erfindung
durch alle Formen, Ausführungen und Arten von Schaltern, Druckknöpfen,
Drehknöpfen, Drucktasten, Kippschalter, Sensoren. Sensortasten, Stecker,
Steckdosen, Steckerleisten, sowie berührungslos funktionierende Schaltelemente
wie Lichtschranken, Bewegungsmelder, gravitationsabhängige Schaltelemente wie
die "TILT"-Schalter der Flipperautomaten, Pendelschalter aber auch durch
automatische Steuerungen, sei es durch Programmierung (mechanisch, elektrisch,
elektronisch, elektromagnetisch), durch Zeitschaltuhren mechanisch und/oder
elektrisch, elektronisch), durch Zufallsgeneratoren beliebiger Bauart oder ganz
einfach manuelle oder durch beliebige Kombinationen davon; unabhängig davon, ob
die Schaltelemente seriell, parallel oder hintereinander angeordnet sind.
54. Schutzansprüche für alle Arten von Material zur Aufnahme und Speicherung von
Bildern.
- a) Videosysteme: VHS, S-VHS, Beta; Video 2000, VCR und alle Abarten und Unterarten; Sony u-matic, Ampex.
- b) Videoformate: 4 : 5; 4 : 3; 16 : 9; und alle Anderen.
- c) Schmalfilme (Normalton 8, Super 8, 16 mm mit und ohne Ton usw.) mit Lichtton, Magnetton analog oder digital und alle Anderen.
- d) Kinofilme 35 mm ( Normalbild, Breitwand; Cinemascope; Lichtton; Magnetton; analog oder digital, aber auch ohne Ton und alle anderen Kinofilme.
- e) Sofortbildsysteme (z. B. Polaroid usw.)
- f) Analoge Bildspeicherung
- g) Digitale Bildspeicherung
- h) Speicherung der Daten auf: Floppy Disc; Diskette beliebigen Formats; Festplatte; CD und CD-ROM optisch, magnetisch, magnetoptisch, elektronisch, elektrisch, elektromagnetisch, mechanisch, elektromechanisch; beliebige Farbgebungen und Raumformen der Datenträger; beliebige Kombinationen aus diesen Möglichkeiten; beliebige Kombinationen aus diesen Möglichkeiten mit einer oder mehr von hier nicht erwähnten Methoden oder Techniken.
- i) Menschliche Schnellbildzeichner oder Porträtmaler; zeitweise oder im Dauereinsatz oder im Schichtbetrieb.
55.
- a) Schutzansprüche für alle Münzen ob Deutsch, Ausländisch, ECU, Chips oder Spezialmünzen, gültig, ungültig oder historisch.
- b) Münzprüfer aller Arten und Ausführungen, ob sie auf Gewicht, Durchmesser, Material oder sonstiges achten wie z. B. Magnetfeld oder Oberflächenbeschaffenheit, Löcher oder keine Löcher im Material, oder auf Wertmünzen oder Wertmarken.
- c) Banknotenannahmegeräte und Banknotenprüfer aller Arten und Ausführungen für gegenwärtige und zukünftige deutsche und/oder ausländische Banknoten, gültige, ungültige, historisch.
- d) Banknoten und Münzprüfer , welche offensichtlich falsche Münzen und Banknoten einbehalten und eine Quittung dafür ausgeben, damit bei Fehlern der Einreicher gegen diese Quittung seine irrtümlich einbehaltenen Münzen und Scheine zurückerhalten kann; die Anderen können mit dieser Quittung zur Staatsanwaltschaft gehen und sich eine Strafanzeige wegen Betruges abholen.
- e) Ein Gerät wie in d) beschrieben jedoch ohne Quittungsausgabe ist technisch möglich, aber rechtlich bedenklich.
56. Schutzansprüche für die Kombination dieser Erfindung mit allen Arten von Kameras,
Videokameras, W-Kameras, Camcorder, Videorecorder, klassischen Kameras mit
Film wie z. B. bei der Radarkontrolle; noch zu erfindende Kameras.
57. Schutzansprüche für die Kombination dieser Erfindung mit allen Arten von Druckern,
z. B. Tintennadel, Thermo, Laser, Matrix, mechanischer Drucker à la
Schreibmaschine, Stanzdrucker.
58. Schutzansprüche für alle Kombinationen dieser Erfindung mit allen Arten von
Fotokopiergeräten (Thermo; elektrostatisch) usw. auch Blaupausenersteller und
deren Weiterentwicklungen.
59. Schutzansprüche für alle Arten von Fotokopierpapier und Kopiermaterial das in
Zusammenhang mit dieser Erfindung benutzt wird (Normalpapier,
Thermopapier,Kunststoffpapier Kunststoffolie, Metallfolie, Verbundfolie,
metallisiertes Papier, Recyclingmaterial, Mehrschichtmaterial,
Mehrschichtverbundmaterial) (verklebt, gepreßt, durch Adhäsion
zusammengehalten, verschweißt, gelötet, genietet, geklammert) ganz oder
teilweise oder oberflächlich zusammengeschmolzen usw. etc.
60. Schutzansprüche für alle Arten von Behältnissen für Originaldokument, Fotokopie,
Faxkopie, Sofortbild, Tonkassette, Videokassette, Film, Foto Diskette, usw.
61. Schutzansprüche im Rahmen dieser Erfindung für alle Arten von Schaltungen:
Mechanisch, elektromechanisch, elektrisch, elektromagnetisch, magnetisch,
magnetooptisch, optische Verstärker, optische Schaltungen und Schaltkreise,
elektronische Schaltungen, elektrische Verstärker, elektronische Schaltkreise.
Ebenso Schutzansprüche für Kombinationen von 2 oder mehr dieser Komponenten
oder anderen Komponenten, die in anderen Kapiteln erwähnt oder beschrieben
worden sind.
62. Schutzansprüche für Informationen und Botschaften, die dem Benutzer im Rahmen
dieser Erfindung durch folgende Hinweise und Signale gegeben werden:
- a) durch einfache akustische Signale, aber auch durch eine oder mehrere Sprachsyntheziser in deutsch und/oder ausländische
- b) durch einfache optische Signale, z. B. Blinken oder farbige Lämpchen
- c) z. B. als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme könnte man auch Menschen einstellen, die eine oder mehrere Funktionen übernehmen, die auch von Automaten oder Teilen von Automaten wahrgenommen werden können.
- d) durch entsprechende Symbole, Pictogramme und/oder Texte auf einem graphischen Display.
- e) Informationsgebung durch komplexe optische Signale über Bildschirme, sonstige Bildschirme, aber auch simple Bildschirmkonstruktionen.
- f) Informationsgebung durch auf Oberflächen aufgebrachte Texte, z. B. Aufgedruckt, mit Pinsel aufgemalt, draufgeschrieben, durch Klebefolie mit dem gesamten Text aufgebracht, durch einzelne Zahlen Buchstaben, Bildsymbole usw. aufgeklebt.
- g) durch Kombination aus den Möglichkeiten (a-f) durch Kombination aus den Möglichkeiten (a-g) mit einer oder mehreren in diesem Gesamttext erwähnten Möglichkeiten.
63. Warnfunktionen sollten bei diesem Gerät hinweisen auf
- a) Stromausfall
- b) Elektronik defekt
- c) Uhrzeit des Quittungsgebers defekt
- d) Die Uhrzeit des Quittungsgebers stimmt nicht überein mit der Uhrzeit der Caesium-Atomuhr der PTB Braunschweig, die über LW Sender bei Frankfurt/Main europaweit ausgestrahlt wird.
- e) Beschädigung des ganzen Gerätes oder einzelner ( wichtiger) Komponenten.
- f) Annahmemöglichkeit aber keine Quittungsausgabe
- g) Manipulationsversuche
- h) Benutzung zur Zeit nicht möglich
- i) wann eine Benutzung voraussichtlich wieder möglich ist.
64. Schutzansprüche, wenn die Informationen für den Benutzer wie folgt dargestellt
werden:
- a) analog
- b) digital
- c) mit Buchstaben, Ziffern, Zahlen, Zeichen, Bildern (auch Pictogramme) und Symbolen
- d) graphisch (mit einzelnen Punkten, kurvig, flächig oder perspektivisch), momochromatisch, dichromatisch, polychromatisch und/oder farbig oberflächlich oder in der Substanz; oder beliebige Kombinationen davon
- e) 3-dimensional räumlich, oder - vereinfacht - nur erhoben und/oder vertieft auf 2-dimensionaler Grundlage
- f) unbeleuchtet
- g) beleuchtet
- h) selbstleuchtend (ganz oder teilweise) oder gemischt mit beleuchteten Flächen
- i) a)-h) gemischt in allen denkbaren und möglichen Varianten
- k) a)-i) kombiniert mit einer oder mehreren Möglichkeiten, die nicht in diesem Text stehen.
65. Schutzanspruch für alle prinzipiell möglichen Wege zur Daten- und
Informationsübertragung bei dieser Erfindung.
Unabhängig davon, welche externen Geräte man noch anschließen wird, stehen für die Datenübertragung, Signalweitergabe, Informationsverarbeitung bzw. Impulsweiterleitung bei dieser Systemerfindung folgende prinzipielle Wege zur Verfügung. Dies gilt sowohl innerhalb aller Geräte und ihrer Verbindungen untereinander bei dieser System Erfindung als auch beim Anschluß von und an externe Geräte aller Art.
Unabhängig davon, welche externen Geräte man noch anschließen wird, stehen für die Datenübertragung, Signalweitergabe, Informationsverarbeitung bzw. Impulsweiterleitung bei dieser Systemerfindung folgende prinzipielle Wege zur Verfügung. Dies gilt sowohl innerhalb aller Geräte und ihrer Verbindungen untereinander bei dieser System Erfindung als auch beim Anschluß von und an externe Geräte aller Art.
- a) mechanisch
- b) elektrisch bzw. elektronisch
- c) elektromagnetisch
- d) magnetisch
- e) magnetooptisch
- f) optisch
- g) akustisch bzw. elektroakustisch
- h) durch elektromagnetische Wellen allgemein
- i) durch Laser als Spezialfall extrem gebündelter elektromagnetischer Wellen
- k) durch Biotransmitter
- l) durch neuronale Netze
- m) durch Gravitationswellen
- n) biochemische Reizleitung
- o) Korpuskularstrahlen
- p) pneumatisch
- q) hydraulisch
- r) durch Seilzüge
- s) durch beliebige Kombinationen von 2 oder mehr der in a) - r) genannten Möglichkeiten
- t) durch beliebige Kombination von 1 oder mehr der in a) - s) genannten Möglichkeiten mit einer oder mehr Möglichkeiten, die hier nicht genannt worden sind.
66. Dieses am Beispiel der in Deutschland üblichen Nachtbriefkästen beschriebene
Verfahren kann als Erfindung auch in beliebig vielen anderen Einsatzgebieten
Verwendung finden, z. B. bei der normalen Briefpost als Schalterersatz.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996112647 DE19612647A1 (de) | 1996-03-30 | 1996-03-30 | Nachtbriefkasten mit automatischer Ausgabe qualifizierter Quittungskopien |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996112647 DE19612647A1 (de) | 1996-03-30 | 1996-03-30 | Nachtbriefkasten mit automatischer Ausgabe qualifizierter Quittungskopien |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19612647A1 true DE19612647A1 (de) | 1997-10-02 |
Family
ID=7789922
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996112647 Withdrawn DE19612647A1 (de) | 1996-03-30 | 1996-03-30 | Nachtbriefkasten mit automatischer Ausgabe qualifizierter Quittungskopien |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19612647A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19950801A1 (de) * | 1999-10-21 | 2001-04-26 | S. Siedle & Soehne,Telefon- Und Telegrafenwerke Stiftung & Co | Vorrichtung zum Aufnehmen von Sendungen |
| JP2007519063A (ja) * | 2003-10-15 | 2007-07-12 | アール. ブランバーグ マーヴィン | 配送証明を提供するシステムおよび方法 |
| CN109602256A (zh) * | 2019-02-19 | 2019-04-12 | 吉林大学 | 一种快递柜及其控制方法 |
-
1996
- 1996-03-30 DE DE1996112647 patent/DE19612647A1/de not_active Withdrawn
Cited By (6)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19950801A1 (de) * | 1999-10-21 | 2001-04-26 | S. Siedle & Soehne,Telefon- Und Telegrafenwerke Stiftung & Co | Vorrichtung zum Aufnehmen von Sendungen |
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| EP1687143A4 (de) * | 2003-10-15 | 2008-06-18 | Marvin Blumberg | System und verfahren zur bereitstellung von zustellnachweis |
| US7436536B2 (en) | 2003-10-15 | 2008-10-14 | Blumberg Marvin R | System and method of providing proof of delivery |
| CN109602256A (zh) * | 2019-02-19 | 2019-04-12 | 吉林大学 | 一种快递柜及其控制方法 |
| CN109602256B (zh) * | 2019-02-19 | 2023-06-02 | 吉林大学 | 一种快递柜及其控制方法 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8122 | Nonbinding interest in granting licenses declared | ||
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |