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DE19612647A1 - Nachtbriefkasten mit automatischer Ausgabe qualifizierter Quittungskopien - Google Patents

Nachtbriefkasten mit automatischer Ausgabe qualifizierter Quittungskopien

Info

Publication number
DE19612647A1
DE19612647A1 DE1996112647 DE19612647A DE19612647A1 DE 19612647 A1 DE19612647 A1 DE 19612647A1 DE 1996112647 DE1996112647 DE 1996112647 DE 19612647 A DE19612647 A DE 19612647A DE 19612647 A1 DE19612647 A1 DE 19612647A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
night
mailbox
receipt
data
copy
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1996112647
Other languages
English (en)
Inventor
Gerd Zander
Petra Schweinitz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1996112647 priority Critical patent/DE19612647A1/de
Publication of DE19612647A1 publication Critical patent/DE19612647A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F17/00Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services
    • G07F17/40Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services for devices for accepting orders, advertisements, or the like
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G29/00Supports, holders, or containers for household use, not provided for in groups A47G1/00-A47G27/00 or A47G33/00 
    • A47G29/12Mail or newspaper receptacles, e.g. letter-boxes; Openings in doors or the like for delivering mail or newspapers
    • A47G29/1207Mail or newspaper receptacles, e.g. letter-boxes; Openings in doors or the like for delivering mail or newspapers for posting letters

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Time Recorders, Dirve Recorders, Access Control (AREA)

Description

A.1: Ausführlicher Name der Erfindung
High-Tech-Geräte-Kombination zum automatischen Erstellen und Ausgeben von "Quittungskopien bzw. Empfangsbescheinigungen der unterschiedlichsten Art", wie nachfolgend beschrieben, als weitgehend fälschungssicherer Beweis für den Einwurf eines Schriftstückes zu einem bestimmten Zeitpunkt in den Nachtbriefkasten zum Zwecke der Fristwahrung.
A.2.: Beschreibung der Funktion und Bedeutung des Nachtbriefkastens
Briefkästen gibt es in Mitteleuropa seit der Einführung eines regelmäßigen Postverkehrs durch das von Familienunternehmen wie Thurn und Taxis betriebene Postwesen im Mittelalter. Davor wurden zwar auch schon Botschaften durch Kuriere versandt, z. B. Gaius Julius Caesar im gallischen Krieg an den Senat von Rom, aber das war kein regelmäßiger Postverkehr im landläufigen Sinn. Damals hatten die Adressaten lebendige Briefkästen in Form von Sklaven oder Domestiken.
Der Nachtbriefkasten hat seine Vorsilbe "Nacht" von einer Besonderheit des deutschen Rechts, der sogenannten "Verjährung". Theoretisch ist sie zur Wahrung des Rechtsfriedens ausgedacht worden.
Verjährung tritt beispielsweise ein, wenn bis zu einem bestimmten Tag kein Einspruch gegen einen amtlichen Bescheid eingelegt worden ist.
Damit alle Bürger des Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland die gleiche Chance haben auf Einlegung dieses Rechtsmittels" Einspruch", wurde eben dieser "Nachtbriefkasten" eingeführt.
Der Hausmeister des Gerichts (oder einer anderen Behörde) ging um Mitternacht zum Nachtbriefkasten, holte die eingeworfene Post und versah sie mit dem Eingangsstempel des abgelaufenen Tages.
Nun geschah es hin und wieder, daß auch zu spät eingereichte Einsprüche diesen begehrten Stempel des Vortages erhielten. Technisch erklärbar war dies dadurch, daß den verspäteten Briefen meist eine Flasche Schnaps oder ein Geldschein beigefügt war.
Um also Chancengleichheit herzustellen und dem Hausmeister den mitternächtlichen Gang zu ersparen, wurde der technische Nachtbriefkasten mit einer um Mitternacht herunterfallenden Klappe erfunden. Alle bis dahin eingeworfenen Schriftstücke galten als fristgerecht eingeworfen und erhielten automatisch den Eingangsstempel des alten Tages.
Nach dem Fallen der Klappe erhielten die danach eingeworfenen Schriftstücke den Eingangsstempel des neuen Tages. Die Einspruchsfristen waren damit abgelaufen.
A.3.: Auftretende Probleme dabei
Technisch war das Problem der Chancengleichheit mit der automatisch herunterfallenden Klappe beim Nachtbriefkasten gelöst.
Nun trat ein anderes, neues Problem auf: Vor Gericht und bei Behörden traten immer wieder Bürger oder Anwälte auf, die behaupteten einen Einspruch fristgerecht eingeworfen zu haben.
Manchmal fehlte dem Gericht beim Brief mit dem Einspruch das Deckblatt mit dem Eingangsstempel, ein anderes Mal war der Schriftsatz mit dem Einspruch überhaupt nicht mehr auffindbar, obwohl sogar geschworen wurde, daß das prozeßentscheidene Schriftstück rechtzeitig eingeworfen worden sei.
Um in diesen, für die betroffenen Normalbürger aussichtslosen Fällen eine legale, eine 100%ig wirksame und gleichzeitig eine nicht manipulierbare Lösung zu finden, haben wir die nachfolgende Erfindung gemacht.
A. 4.: Unser Lösungsvorschlag
Um den entscheidenden Vorteil unserer Erfindung kurz und prägnant hervorzuheben, beschreibe ich eine einfache Ausführung.
Fotokopiergerät zum automatischen Erstellen von Ausgaben von Quittungsfotokopien an den Einreicher des Originaldokuments als Beweis für (a) den Einwurf überhaupt und (b) den rechtzeitigen Einwurf durch automatischen Aufdruck der von einer automatischen Uhr gegebenen Uhrzeit und Datum auf das Original Schriftstück und auf der Fotokopie.
Damit hat der Einreicher einen schriftlichen Beweis dafür, daß er unter Fristwahrung an einem bestimmten Kalendertage das fotokopierte Schriftstück eingereicht hat.
B.: Beschreibung dieser Erfindung im Detail
Das wesentliche an dieser Erfindung sind ein Nachtbriefkasten mit der oben beschriebenen Funktion und Wirkungsweise, und eine damit gekoppelte technische Möglichkeit zum Erstellen von Kopien eines eingereichten Schriftstückes.
Diese Kopie wird mit einem Eingangsstempel versehen an den Einreicher ausgegeben und dient als gültiger Nachweis für den rechtzeitigen Einwurf eines Schriftstückes zum Zwecke der Fristwahrung.
Eine zweite - mit der ersten identische - Kopie wird in einer separaten Box der Nachtbriefkasten-Anlage als Sicherheitskopie einbehalten.
B.0.: Kombination des herkömmlichen Nachtbriefkastens mit einem oder mehreren der nachfolgend beschriebenen Geräte
Der Nachtbriefkasten als solcher ist seit Jahrzehnten bekannt. Seine Funktion kann er jedoch nur dann optimal und manipulationssicher erfüllen, wenn er - wie in dieser Erfindung beschrieben - mit einem oder mehreren der in diesem Gesamttext erwähnten Geräte kombiniert wird.
Der herkömmliche Nachtbriefkasten läßt den Einreicher eines Schriftstückes nämlich schutzlos und rechtlos bei nachträglichen Manipulationen zu seinen Lasten oder bei Verlust des ganzen Schriftstückes.
B.1 .: Entnahmeschutz: gestern - heute - morgen
Jede Version eines Nachtbriefkastens verliert ihren Sinn, wenn ein sicherer Entnahmeschutz nicht gewährleistet wird.
Früher genügte eine "unhandliche" Form des Einwurfschlitzes, um sicherzustellen, daß kein unbefugter Schriftstücke entnimmt.
Eine verbesserte Version wurde durch das einseitige Anbringen von herunterhängenden stabilen Eisenstäben geschaffen, wodurch eine Entnahme von außen erschwert wurde.
Diese Erfindung ist wichtig und ihre Anbringung an Stelle der alten, nicht manipulationsgeschützten Nachtbriefkästen dringend notwendig!
B.2.: Kombination mit einem neutralen Quittungsgeber
Diese Version wird nur der Vollständigkeit halber erwähnt, denn eine neutrale Quittung hat bei einem "Nachtbriefkasten" keinen Sinn, weil damit der Manipulation Tür und Tor geöffnet sind.
Ob man ein leeres Blatt Papier oder die Bildzeitung einwirft, man erhält eine neutrale Quittung. Daraus geht natürlich auch nicht hervor, wer welches "Papier" eingeworfen hat.
B.2.1.: Kombination mit einer automatischen Waage
Um die Mißbrauchsmöglichkeiten einzuschränken, ist die Kombination mit einer automatischen Waage hinreichender Genauigkeit und Belastbarkeit für professionellen Einsatz möglich.
Das exakte Gewicht wird nicht nur auf das eingereichte Päckchen, den eingereichten Briefumschlag oder den eingereichten Schriftsatz (mehrere aneinander gefügte Blätter Papier aufgedruckt, sondern auch auf der ausgegebenen Quittung fälschungssicher vermerkt.
Dann macht die eben beschriebene neutrale Quittung wenigstens etwas Sinn. Diese automatische Wiegevorrichtung kann selbstverständlich bei allen in diesem Gesamttext erwähnten oder beschriebenen Versionen und Varianten zusätzlich eingesetzt werden.
B.3.: Kombination mit einem vollautomatischen Fotokopiergerät
Die Probleme, welche ein herkömmlicher Nachtbriefkasten hervorrufen kann­ werden vermieden durch Kopplung des besagten Nachtbriefkastens mit einem automatischen Fotokopierer. Damit funktioniert die hier beschriebene Erfindung folgendermaßen:
Die einreichende Person steckt das entscheidende DIN A4 Blatt ohne Briefumschlag, jedoch mit Namen, Anschrift, Aktenzeichen, sowie mit Namen und Anschrift des Rechtsvertreters versehen und mit dem wichtigsten Text in Kurzform so in den Einwurfschlitz des "gekoppelten" Nachtbriefkastens, daß die beschriebene Seite nach unten zeigt.
In einer technisch aufwendigen Version dieser Erfindung kann man es auch so einrichten, daß Vorder- und Rückseite nebeneinander auf dasselbe Blatt" DIN A3 quer" kopiert werden - oder im Maßstab 1 : 2 verkleinert nebeneinander auf ein Blatt "DIN A4 quer" -. Dann spielt es keine Rolle, wie herum das original Blatt (DIN A4 längs) in den Einwurfschlitz geschoben wird.
Bei einer einfachen Ausführung dieser Erfindung wird das Blatt Papier nach dem Einführen in den Einwurfschlitz vollautomatisch auf den Fotokopierer gezogen, auf dem 2 Kopien davon gemacht werden:
Detaillierte Beschreibung des Arbeitsablaufes
Mit der ersten Kopie wird das Blatt so kopiert wie es ist. Diese Kopie wird in einem abgeschlossenen Behälter abgelegt.
Jetzt erhält das eingereichte Blatt einen genau definierten Eingangsstempel. Erdachtes Beispiel:
Amtsgericht D-46045 Oberhausen
Einwurf am 01-01-1995 ,Sonntag um 23.59 Uhr
Dann wird das eingereichte Blatt - mitsamt Eingangsstempel - nochmals fotokopiert. Diese Fotokopie wird ausgegeben an die Person, die vor dem Nachtbriefkasten wartet und die offensichtlich auch das Original eingegeben hat.
Das einbehaltene und gestempelte Original kommt in ein separates abgeschlossenes Fach. Aus Sicherheitsgründen und um nachträgliche Manipulationen zu erschweren, kann man die beiden Fächer für "Original" und "1. Kopie" mit unterschiedlichen Schlössern versehen und die Schlüssel verschiedenen Personen geben. Die 1. Kopie kommt dann in einen Tresorraum genügend großer Kapazität und kann von dort bei Bedarf zu Vergleichszwecken herangezogen werden.
Für gültige Einsprüche reicht in nahezu allen Fällen aus, was auf einer Seite DIN A4 untergebracht werden kann an Text. Dies gilt auch für die meisten anderen juristischen Probleme, welche die Benutzung eines Nachtbriefkastens erforderlich machen.
Bei umfangreicheren Schriftsätzen kann man wie folgt vorgehen: Die ersten beiden Blätter werden im notwendigen zeitlichen Abstand eingeworfen und behandelt wie oben beschrieben. Damit ist die Frist gewahrt.
Den Rest der Schriftsätze - zusammen mit vorher gemachten Kopien der ersten beiden Seiten - wirft man auf klassische Weise im geschlossenen Briefumschlag in den normalen Nachtbriefkasten, der zweckmäßigerweise neben "meinem" Fotokopier-Nachtbriefkasten angebracht sein sollte (ohne Münzeinwurf - wie später noch beschrieben sein wird - aber mit Schutzvorrichtungen gegen nachträgliches Herausnehmen).
Dieses ganze Verfahren muß selbstverständlich vollautomatisch ablaufen.
Das zweifache Fotokopieren hat folgenden Sicherheitseffekt:
Damit niemand beispielsweise einen - gefälschten - Eingangsstempel des Amtsgerichts schon vorher draufstempelt mit einem vorverlegten Datum, muß das eingereichte Blatt zweimal fotokopiert werden. Beim ersten Mal so wie es ist, und beim zweiten Mal mit dem offiziellen Eingangsstempel.
Beim Vergleich der ersten Fotokopie mit dem Original nach der offiziellen Stempelung erkennt man Manipulationen sofort.
Auf Grund des internationalen Charakters des Geschäftslebens in Deutschland und Europa sollten der Einwurfschlitz und die Arbeitsbreite des Fotokopierers so gewählt werden, daß auch die den deutschen DIN A4 Blättern entsprechenden Schriftstücke nach U.S.-amerikanischer Papiernorm, die etwas breiter sind, automatisch erkannt und bearbeitet werden können. Ideal wäre ein Fotokopierer mit 2 verschiedenen Papiervorratsbehältern. Einmal für DIN A4 Papiernorm und zweitens für U.S.- Papiernorm.
Das Papier im Vorratsbehälter des Fotokopierers muß ein spezielles Wasserzeichen haben, um die Quittungsfotokopien fälschungssicher zu machen.
Ideal wäre ein Wasserzeichen, das aus einem amtlichen Symbol und einer fortlaufenden Nummer besteht. Etwas schwieriger herzustellen, aber von sehr hoher Fälschungssicherheit.
Auf dem Dokument müßte die gleiche Nummer aufgedruckt sein, die - als fortlaufende Nummer - im Wasserzeichen enthalten ist. Damit ist die Fälschungssicherheit an der Grenze des zur Zeit machbaren angelangt.
B 4.: Videokamera; Camcorder; grafikfähiger Drucker
In dieser High-Tech Version wird die beschriebene Vorderseite des eingeworfenen Schriftstücks, bzw. werden die Vorder- und die Rückseite nebeneinander so vor das Objektiv der Videokamera gebracht - durch automatische Führung mit gesteuerten Intervallen -, daß eine fehlerfreie und nicht verwackelte Aufnahme möglich ist.
Das von der Videokamera erfaßte Bild wird auf einem separaten Videorecorder übertragen und dort aufgenommen.
Ist die Videokamera gleich als Camcorder ausgelegt - d. h. mit integriertem Videorecorder -, so ist das eine konstruktive Vereinfachung, die jedoch an der Grundidee nichts ändert.
Das Bildsignal wird elektronisch gleichzeitig auf einen grafikfähigen Drucker gegeben und dort als "Quittungskopie" ausgegeben.
Um Manipulationen dabei auszuschließen, geht man wie folgt vor:
  • a) die Rückseite des Ausdrucks wird mit Datum, Uhrzeit und Bundesadler gestempelt.
  • b) es wird ein Hochdruckstempel angebracht, der schwer zu fälschen ist.
  • c) für den Drucker wird Papier mit einem speziellen Wasserzeichen verwendet, das im Handel nicht erhältlich ist ( hohe Fälschungssicherheit).
Es wird Spezialpapier mit einer fortlaufenden Nummer als Wasserzeichen verwendet. (Fälschungssversuch fast aussichtslos)
  • d) Die gleiche Nummer wird noch mal von außen draufgedruckt (Fälschungsversuch so gut wie aussichtslos). Für beide Zahlen werden zweckmäßigerweise die gleichen Schrifttypen verwendet. Beide Zahlenreihen so übereinander anbringen, daß man sie - gegen Licht gehalten - gleichzeitig lesen kann. Da das menschliche Auge beim direkten Vergleich sehr gut Unterschiede erkennen kann, wird dadurch das heute machbare Maximum an Fälschungssicherheit erreicht.
Die Videoaufzeichnung des Originals verbleibt in der Behörde und dient als Sicherheitskopie.
Eine elektronische Schaltung steuert einen grafikfähigen Drucker, der das elektronisch aufgenommene Bild der Videokamera (welches im Normalfall das Originaldokument zeigt) als gedrucktes Blatt Papier zweimal ausgibt. Ein Exemplar wird mit Quittungsbestätigung an den Einreicher ausgegeben und dient als Quittungskopie.
Das 2. Exemplar bleibt im allgemeinen Nachtbriefkasten oder in einem darin enthaltenen oder daran angebrachten separaten Fach für Quittungskopien, die als Nachweis- und Vergleichsexemplare einbehalten werden.
B.5.: Videorecorder
Beim heutigen Stand der Technik ist ein Videorecorder für das Erstellen von Sicherheitskopien nur mit einer Videokamera gekoppelt technisch machbar.
In Zukunft wird es jedoch auch möglich sein, die Fotokopierer direkt oder über eine Wandler-Einheit mit einem Videorecorder derart zu koppeln, daß der Videorecorder auf direktem Weg eine Videoaufzeichnung von dem Dokument machen kann, das gerade vom Fotokopierer bearbeitet wird; während des Abtast- oder Kopiervorganges ohne Zwischenschaltung einer Videokamera.
Da meine Erfindung zukunftsorientiert sein soll, erwähne ich diese Möglichkeit.
B.6.: Drucker
Ein rechtsuchender Mensch mit Schreibmaschinenkenntnissen tippt auf einer von außen zugänglichen Normschreibmaschinentastatur das ein was er als Text an die Behörde oder das Gericht übermitteln möchte. Das Resultat des Eintippens wird von einem Drucker ausgedruckt und als bestätigte Quittungskopie ausgegeben.
Ein zweites Exemplar davon "wandert" in den Nachtbriefkasten.
Eine digitale Kopie davon wird auf eine behördliche Festplatte übertragen und dort gespeichert.
B.7.: Kombination mit einem herkömmlichen Fotoapparat
Eines der ersten technischen Geräte zum erstellen von originalgetreuen Kopien von Schriftstücken war der klassische Fotoapparat.
Mit den älteren Drucktechniken, z. B. System Gutenberg konnte man den "Inhalt" kopieren, aber eine originalgetreue Kopie würde den aufwendigen Faksimiliedruck erfordern. Dazu müßte man neben dem Nachtbriefkasten eine entsprechend ausgerüstete Druckerei mit Fachpersonal rund um die Uhr bereithalten.
Eine Einrichtung wie der von mir erfundene Nachtbriefkasten mit Quittungskopieausgabe soll und muß aber für Alle dasein. Mit meiner Erfindung, deren Preis je nach Ausstattung in der Größenordnung von 5.000.- bis 10.000.- DM liegt, kann dieses Ziel auch in solchen Staaten erreicht werden, die weniger reich sind als unsere Bundesrepublik Deutschland.
Ein herkömmlicher Fotoapparat würde in dieser Version meiner Erfindung zu folgendem dienen:
  • a) zum Erstellen einer Sicherungskopie sowie
  • b) zum Erstellen einer Quittungskopie.
Diese Quittungskopie kann jedoch nicht sofort ausgegeben werden (außer bei Verwendung von Sofortbildkamera, s. u. Punkt B.8.). Denn erst muß der Film voll sein, dann muß er entwickelt werden, und dann müssen Abzüge angefertigt werden, die den Einreichern per Post oder per Boten zugestellt werden müssen. Sie könnten aber auch bei einer Abteilung der Behörde, z. B. der zentralen Poststelle, abgeholt werden.
Diese Vorgehensweise wäre zu aufwendig und zu störanfällig. Außerdem schützt sie nicht vor nachträglichen Manipulationen. Aber genau das will ich mit meiner Erfindung erreichen.
Deshalb ist dieses Verfahren nicht zu empfehlen, es sei denn für ganz spezielle Anwendungsgebiete, z. B.:
  • a) Patentamt
  • b) Geheimdienste
  • c) Diplomatischer Dienst allgemein
  • d) Presse und Nachrichtenagenturen
  • e) Verlage
  • f) Kartographische Institute
  • g) Prüfungsämter an Universitäten und Hochschulen sowie staatliche und private Prüfungsämter aller Art.
B.8.: Sofortbildkamera; z. B. System Polaroid (Dr. Land)
Einige der Nachteile der im vorigen Kapitel erwähnten Kombination mit der herkömmlichen Kamera und ihrer zeitversetzten Filmentwicklung lassen sich durch den Einsatz von Sofortbildkameras vermeiden.
Sofortbildkameras lassen sich sowohl für die Erstellung der einzubehaltenden Sicherungskopien als auch für die Anfertigung und Ausgabe von Sofortbildern als Quittungskopien verwenden. Diese müssen dann auf der Rückseite den Abdruck des Eingangsstempels als Quittungsvermerk erhalten.
In der Praxis wird dazu eine mechanische Automatik verwendet. Diejenigen Spezialfirmen, die Musikboxen, Flipperautomaten und Münzautomaten aller Art herstellen, könnten so etwas problemlos sofort bauen.
Allerdings sind die heute gebräuchlichen Polaroidfilme noch nicht feinkörnig genug, um eine Dokumentenkopie zu erstellen, welche den notwendigen Qualitätsanforderungen genügt.
Da die Forschung auf dem Gebiet der Sofortbildkameras und der dazugehörigen Filme weitergeht, ist es richtig, diese Methode hier aufzuführen, denn in wenigen Jahren kann hier noch sehr viel verbessert werden, so daß ein Einsatz für den hier beschriebenen Zweck sinnvoll ist.
B .9.: Computer-Lesegerät
Nach dem Einwurf in den Schlitz des Nachtbriefkastens wird das Dokument durch ein Computer-Lesegerät nach dem jeweiligen Stand der Technik (z. B. Scanner) gezogen.
Da es nach diesem Schritt eine Vielzahl von Anschlußmöglichkeiten und Weiterverarbeitungsmöglichkeiten für den gelesenen Text (bzw. Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Fotos usw.) gibt, liste ich diese als separate Punkte der Gliederung auf, die näheren Einzelheiten werden dann bei dem jeweiligen Unterpunkten der Gliederung aufgeführt.
B.10.: Digitale Speicher
Nach dem Erfassen des Inhalts des eingereichten Schriftstückes durch ein Computerlesegerät, wird der gelesene Text, bzw. werden die auf dem Blatt befindlichen Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Fotos usw. in einem digitalen Speicher gespeichert, z. B. auf einer Festplatte oder einer Diskette beliebigen Formats.
Das Originaldokument kommt danach in einen gesicherten Behälter, während der digitale Speicher, sobald er voll ist, in einem Archiv aufbewahrt wird, um für Nachweis- und Kontrollzwecke zur Verfügung zu stehen.
Als Quittungskopie könnte man eine Diskette mit dem gespeicherten Text und einem Quittungsvermerk ausgeben. Aber solche "Quittungsdisketten "sind heute noch nicht fälschungssicher genug; bei weiterer Entwicklungsarbeit jedoch wird man auch hier eine praktikable Möglichkeit finden.
Zur Erhöhung der Sicherheit vor Fälschung und Manipulation empfiehlt sich folgende doppelte Vorgehensweise.
  • 1) Das Originaldokument wird vom Computerlesegerät gelesen und der Inhalt wird digital gespeichert.
  • 2) Das Originaldokument erhält den Eingangsstempel des Amtes
  • 3) Danach wird es - mit dem Eingangsstempel - noch mal durch das Computerlesegerät gezogen und erneut digital abgespeichert.
B.11. Grafikfähiger Drucker
Das eben beschriebene Computerlesegerät mit angeschlossenem digitalen Speicher kann um einen grafikfähigen Drucker erweitert werden, der in dieser Anordnung in der Lage ist, originalgetreue Kopien zu erstellen, wenn er vom Computergesteuerten Lesegerät mit den notwendigen Daten versorgt wird.
Zur Erhöhung der Fälschungssicherheit sollte die Behörde besonderes Papier mit einem speziellen Wasserzeichen nehmen, das im Handel nicht erhältlich ist. Die dadurch erzielte hohe Fälschungssicherheit genügt. Außerdem gibt es ja noch die digitale Kopie im Amt, sowie das Original im Nachtbriefkasten.
Dieser grafikfähige Drucker kann auch für eine erweiterte technisch aufwendige Hightech Variante dieses "Nachtbriefkastens" verwendet werden.
Die einreichende Person wird - z. B. beim Öffnen des Einwurfschlitzes - von einer Videokamera aufgenommen. Über einen digitalen Bildspeicher gelangt die Bildinformation auf diesen grafikfähigen Drucker, der auf den Rückseiten der 2 Quittungsfotokopien (sowohl der Ausgegebenen als auch der Einbehaltenen) das von der Videokamera aufgenommene Bild ausdruckt.
Das ist (a) für den Einreicher ein weiterer Beweis dafür, daß er (a1) überhaupt und (a2) wann eingeworfen hat. (b) Bei Mißbrauch hat die Polizei gleich ein Foto des Täter in digitaler Qualität, denn man kann die Bildinformation selbstverständlich auch zusätzlich auf einer Diskette oder Fotoplatte usw. speichern, um sie dann - bei Nichtbedarf zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu löschen und bei Bedarf beliebig oft ausdrucken zu können.
B 12.: Kombination des herkömmlichen Nachtbriefkasten mit einem Faxgerät, dessen Wähltastatur - von außen zugänglich - am Nachtbriefkasten angebracht ist
Der Grundgedanke dieser Erfindung ist das Anfertigen einer Quittungskopie für den Einreicher eines Schriftstücks in einen Nachtbriefkasten.
Die nachfolgend beschriebene Kombination ist nur möglich durch die vorausgegangene Erfindung des Fernkopierers (kurz: Faxgerät). Diese Faxgeräte haben inzwischen überall Einzug gehalten und sind aus keiner Behörde oder Anwaltskanzlei mehr wegzudenken. Darauf beruht der Gedanke für diese Variante meiner Erfindung.
Das eingereichte Schriftstück wird wie gehabt in den Einwurfschlitz des Nachtbriefkastens gesteckt und von dort über die Glasscheibe eines Fotokopiergerätes gezogen so wie in den vorigen Kapiteln beschrieben.
Doch dann wird das Schriftstück weitergereicht an den Einführungsschlitz eines Faxgerätes. Während das Schriftstück in der Lesezone dieses Faxgerätes gelesen wird, wird dieser Text gleichzeitig intern in einem oder in mehreren Mikrochips gespeichert. Gleichzeitig wird draußen die Wähltastatur aktiviert. Der "Kunde" kann nun diejenige Faxnummer wählen, an die eine Kopie gesendet werden soll. Das dort ankommende Fax dient als Quittungskopie, enthält es doch die Telefonnummer des absendenden Gerätes. Zuzüglich Datum und Uhrzeit sowie vollständige Bezeichnung der absendenden Stelle.
Die Sicherheit vor Fälschung, Manipulation und "Verschwinden" wird dadurch auf ein Niveau gehoben, das als praktisch manipulationssicher gelten kann.
Beim Empfänger enthält das Fax nicht nur die Kopie des Originals sondern auch die Faxnummer der absendenden Stelle als Beweis für die Echtheit. Diese Faxnummer der Absendenden Stelle ist jedoch nicht gegen Manipulationen durch "Hacker" geschützt wie in Computerfachzeitschriften wiederholt zu lesen war.
Für diesen Fall hat man ja noch die Quittungskopie und das Original im Nachtbriefkasten. Außerdem existiert noch der Sendebericht (a) als Einzelprotokoll (b) als fortlaufende Übersicht über jeweils 30 abgesandte Faxe. (Da fallen Manipulationen schnell auf.)
Im normalen Alltag ist es bei den täglichen Rechtsgeschäften schon von Vorteil, wenn beispielsweise der Normalbürger einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid in einen Nachtbriefkasten meiner Bauart einwirft und auf der außen befindlichen Faxtastatur die Nummer seines Rechtsanwalts eingibt, so daß dieser am nächsten Morgen nicht nur eine amtliche anerkannte Bestätigung für die rechtzeitige Einlegung des Einspruchs in den Händen hält, sondern auch eine Kopie des kompletten Einspruchs selbst mit allen Details.
Man könnte in einer aufwendigen Version ein "Drucktastenbrett" anbringen auf dem alle am Ort befindlichen Rechtsanwälte, Behörden und Gerichte aufgeführt sind. Nach Drücken des neben dem Namen befindlichen Druckknopfes wird automatisch die Faxnummer dieses Rechtsanwaltes gewählt und er erhält eine bestätigte Kopie.
Diese Variante meiner Erfindung birgt noch weitere Vorteile:
  • (a) Über das behördeninterne kostengünstigere Telefonnetz kann die Nummer des Faxgerätes der zuständigen Stelle erreicht werden, so daß das mühselige Aussortieren der Post am nächsten Morgen entfällt, wenn Alle , die ihre Schriftsätze über den Fax-Nachtbriefkasten einreichen, gleich ein Fax an die zuständigen Abteilungen schicken.
    Dann können die Richter am nächsten Werktag morgens um 7.30 Uhr bei Dienstbeginn gleich alle wichtigen Schriftstücke in Augenschein nehmen.
  • (b) Wenn grundsätzlich auch ein Fax gleichen Inhalts gleichzeitig an den eigenen Rechtsanwalt geschickt wird, ist das für alle Seiten von Vorteil.
  • (c) Fax zur Weiterleitung an ein räumlich entferntes Gericht.
Heute ist Mobilität Deutschlandweit, Europaweit, ja sogar Weltweit der Normalfall für einen großen Teil der Bevölkerung in Deutschland. Das gilt erst recht für Geschäftsleute und Bürger, die beruflich viel mit Behörden oder der Justiz zu tun haben.
Diese Menschen stehen oft vor dem Problem, ein Schriftstück an eine Behörde (oder einen Einspruch an ein Gericht) einreichen zu müssen, aber am Tage des Fristablaufes in einer ganz anderen Stadt ( Land, Kontinent) zu weilen. Als Lösung für dieses häufig vorkommende Problem dient die in diesem Kapitel beschriebene Variante meiner Erfindung. Das Vorhandensein oder die Schaffung der notwendigen gesetzlichen Grundlagen sowie Rechtsvorschriften wird vorausgesetzt.
Man geht also zum nächstgelegenen High-Tech-Nachtbriefkasten mit integriertem Faxgerät zum Zwecke der Weiterleitung eines Einspruchs per Fernkopierer an ein räumlich entferntes Gericht, das man vor Ablauf der Einspruchsfrist persönlich nicht mehr erreichen kann, um den Einspruch dort persönlich in den vorhandenen Nachtbriefkasten zu werfen.
Dann kann man den Einspruch in den High-Tech-Nachtbriefkasten eines beliebigen Gerichte einwerfen, wo er bis zum nächsten Werktag bleibt, um dann mit der regulären Dienstpost an seinen Bestimmungsort verbracht zu werden (zusammen mit eventuell beigefügten Anlagen).
Über das eingebaute Faxgerät wird eine offizielle Kopie an das tatsächlich zuständige Gericht gesandt, was der Verjährung endgültig entgegen wirkt. Bei der Gelegenheit empfiehlt es sich ein zweites Fax an den eigene Rechtsanwalt und ein drittes Fax an den zuständigen Richter zu senden.
  • (d) Fax an das Bundesjustizministerium.
Bei der heutigen Kompliziertheit der öffentlichen Verwaltung und des Justizwesens, die man erst nach einem Jahrzehnt hauptberuflichen Jurastudiums und etwa 2jähriger Referendarzeit einigermaßen durchschaut, kommt es bei Nichtjuristen, die etwa 99% der Bevölkerung ausmachen, immer wieder zu der Situation, daß sie nicht wissen, welche Behörde oder sonstige Dienststelle zuständig ist für das Einlegen eines Einspruchs; und Einspruchsfristen laufen für viele Normalbürger zu schnell ab.
Für diese vielen Fälle kann meine Erfindung wie folgt angewandt werden: Beim Bundesminister der Justiz wird - auf entsprechender gesetzlicher Grundlage - eine zentrale Dienststelle geschaffen, an die jeder Bundesbürger, aber auch jeder Ausländer in seiner Muttersprache, Bescheide, Einsprüche, Beschwerden und sonstige Briefe schicken kann, bei denen er nicht weiß, welche Stelle zuständig ist.
Technisch funktioniert dies so: Man legt das entsprechende Blatt Papier in den Einwurfschlitz des High-Tech-Nachtbriefkastens und wählt auf der außen befindlichen Faxwähltastatur die Faxnummer dieser eben beschriebenen zentralen Dienststelle im Bundesjustizministerium, die eine Faxkopie des eingeworfenen Dokuments erhält. Das Original liegt wohlverwahrt im Nachtbriefkasten. Damit ist die Einspruchsfrist gewahrt, das Original ist in Behördengewahrsam, und die zentrale Stelle im Bundesjustizministerium hat die Chance, die Faxkopie an die richtige, zuständige Stelle zu schicken mit beigefügter Bestätigung des primären Eingangszeitpunktes und Ortes.
In diesem Zusammenhang kann diese Stelle dann auch davon unterrichtet werden, wo sich das Originaldokument in einem amtlichen Nachtbriefkasten befindet.
B.13.: Vollautomatisches Faxgerät, gesteuert durch Selbstklebeetiketten mit Strichcode, die auf einer genormten Lesezone aufgebracht worden sind
Die eben beschriebenen Vorzüge einer Kombination von Nachtbriefkasten und Faxgerät kann man noch verbessern durch automatische Steuerung des Faxgerätes mit Hilfe von einem oder mehreren Selbstklebeetiketten mit dem sogenannten Strichcode, die auf einer genormten Lesezone- z. B. unten auf einem DIN A4 Blatt längs 3 cm breit - in der Reihenfolge angebracht werden, wie das Faxgerät, das mit dem Nachtbriefkasten gekoppelt ist, die überbrachte Botschaft weiterverarbeiten soll.
Beispielsweise könnten diese Steuerbotschaften wie folgt lauten:
  • (a) Original im Nachtbriefkasten entgegennehmen und lesen
  • (b) Inhalt in Textspeicher des Faxgerätes laden
  • (c) Erhalt des Briefes durch Stempelaufdruck quittieren
  • (d) Quittierten Briefbogen fotokopieren und Fotokopie mit Eingangsvermerk ausgeben an die einzureichende Person, z. B. eine Renogehilfin o.a.
  • (e) Faxkopie über interne Telefonleitung an Richter A
  • (f) Faxkopie über hausinterne Telefonleitung an Sachbearbeiter B
  • (g) Faxkopie über Amtsleitung an Rechtsanwalt der Gegenseite
  • (h) Faxkopie an das eigene Rechtsanwaltsbüro als Quittungskopie
  • (i) Text vom Speicher des Fax auf Festplatte des Hausspeichers
  • (k) Text im Arbeitsspeicher des Fax löschen
  • (1) Original im verschlossenen Behälter ablegen bis zur legalen Leerung.
B.14.: Lesemöglichkeit für digitalen Datenträger
Einen Brief in den klassischen Nachtbriefkasten einzuwerfen ist auch eine Form von Nachrichtenübermittlung mit Papier als Datenträger und Daten in Form von analogen aufgedruckten Signalen.
Wenn man statt eines eingeworfenen Schriftstückes einen digitalen Datenträger wie Disketten beliebigen Formats und oder CD′s bzw. eine CD-ROM einschiebt und oder Ähnliches im Zusammenhang mit der Funktion eines Nachtbriefkastens, so geschieht im Prinzip das Gleiche. Es muß lediglich Übereinkunft bestehen über die Schreibnormen und die verwendeten Schriftzeichen. Die eingereichten Informationen müssen für die Behörde lesbar sein.
Sobald der Schreibtext vom High-Tech-Nachtbriefkasten gelesen worden ist, kann dieser Text bzw. die in diesem Text enthaltene Informationen weiterverarbeitet werden wie bei allen anderen im Rahmen dieser Erfindung beschriebenen Methoden auch.
Zur Erleichterung der Weiterverarbeitung kann man das Lesegerät für digitale Datenträger mit einem automatischen Drucker kombinieren und den digital gespeicherten Text ausdrucken lassen.
Diesen Ausdruck behandelt man dann weiter so als ob er von Anfang an als Beschriebenes Blatt Papier in den High-Tech-Nachtbriefkasten geschoben worden wäre: Er wird automatisch 2 × fotokopiert; eine Fotokopie wird an den Einreicher ausgegeben; Eine Faxkopie wird gesendet . . . usw. wie bereits beschrieben.
B.15.: "Doppel-Cassettendeck"-Cassettenrecorder
Die Cassettenrecorder mit Doppelcassettendeck dienen bei dieser Erfindung dazu, auf 2 MC -Cassetten gleichzeitig eine Tonbandaufnahme zu machen von gesprochenen Text über ein am Nachtbriefkasten angebrachtes Außenmikrophon, über welches Analphabeten ihren Einspruch gegen den Bescheid einer Behörde aufsprechen können.
Bei Verwendung herkömmlicher Audiocassetten sollte das Außenmikrophon eine Empfindlichkeitsanhebung im Präsenzbereich haben, um die Sprachverständlichkeit zu erhöhen. Bei den neueren Digital-Audio-Casseten mit ihrem Dynamikumfang von übe 27622 00070 552 001000280000000200012000285912751100040 0002019612647 00004 27503r 80 dB und einem Frequenzumfang, der das menschliche Hörvermögen übertrifft, ist das nicht mehr notwendig.
Eine der beiden Audiocassetten wird nach der Aufnahme ausgegeben (auf Knopfdruck oder durch Sprechpausen gesteuert) mit einer von einem Sprachsythesizer abschließend aufgesprochenen Datums- und Zeitangabe nebst Behördenbezeichnung.
Diese Methode ist von Nutzen für des Schreibens nicht Mächtige, respektive Personen, denen das Anfertigen eines Schriftstückes aus sonstigen Gründen nicht möglich ist.
Die zweite Audiocassette aus diesem Doppelcassettendeck mit der identischen Aufnahme wird als "Original" einbehalten. Nach dem Erlassen entsprechender Gesetze kann dies als rechtsgültiger Einspruch gewertet werden. Damit trägt diese Erfindung zur Verbesserung der Chancengleichheit bei. Zur Abrundung des Vorgangs wird der Quittungsstempel mit der Eingangsbestätigung auf das leere Etikettenfeld der MC gedruckt.
Erklärung der Abkürzungen:
MC = Audiomusikcassette für Kassettenrecorder nach internationalem Standard.
Der Vollständigkeit halber kann man 1 Reservekopie des gesprochenen Textes auf einem großen Spulentonbandgerät aufnehmen. Eine 26,5 cm Spule liefert bei 4,75 cm/sec. Bandgeschwindigkeit etwa 8 Stunden ununterbrochene Aufnahmekapazität pro Spur. Das hängt auch von der Dicke und Art des verwendeten Bandmaterials ab.
Ebenso ist eine digitale Speicherung des gesprochenen Textes möglich.
B.16.: Spulentonbandgerät
Eine weitere Möglichkeit ist die feste Installation eines Spulentonbandgerätes mit einem Mikrofon das außen am Nachtbriefkasten angebracht ist. Es dient zum elektroakustischen Aufnehmen des Einspruches bei folgenden Situationen:
  • a) wenn keine Formblätter mehr verfügbar sind.
  • b) wenn Personen des Schreibens nicht kundig sind.
  • c) wenn ihnen das Anfertigen eines Schriftstückes aus sonstigen Gründen nicht möglich ist.
Durch entsprechende elektromagnetische Schaltung kann man bei einem 4-Spur- Gerät 4×4 =16 Stunden Aufnahmedauer erreichen mit einem Frequenzumfang von 20 Hz bis über 12 kHz bei guten Geräten. Das reicht sogar für qualitativ gute Sprachaufnahmen.
Eine C 60-MC von einem parallel mit aufnehmenden Cassettenrecorder wird als Quittung ausgegeben. Natürlich mit einer von einem Sprachsyntheziser aufgesprochenen Quittungsansage, z. B.
Nachtbriefkasten
Amtsgericht Oberhausen / Rhld.
01. Januar 1995 um 23.59 Uhr.
Um einen ökonomischen Bandverbrauch zu gewährleisten sollte die Aufnahme sprachgesteuert sein: Wenn z. B. 20 Sekunden lang nichts mehr zu hören ist sollte durch einen Sprachsyntheziser oder einen vorher auf Cassette aufgesprochenen Ansagetext der kurze Hinweis erfolgen, daß in Kürze, z. B. weiteren 20 Sekunden, die Aufnahmezeit abgelaufen ist.
Technisch ist heute auch eine digitale Speicherung des aufgenommenen Textes möglich.
Zur Verhinderung von Mißbrauch kann die Anlage so gestaltet werden, daß erst nach erneutem Einwurf von gültigen Münzen erneut Text aufgesprochen werden kann.
Weitere ausführliche Darlegungen und Begründungen zum Thema Münzeinwurf siehe spätere Kapitel.
B.17.: Chance für taubstumme Analphabeten
Um auch Taubstummen mit Schreibhand in Gips, taubstummen Analphabeten und anderen Personen mit Behinderungen ähnlicher Art eine reelle Chance zu geben, einen Einspruch gegen einen Verwaltungsakt einlegen zu können, kann man eine Videokamera mit einem von außen sichtbaren TV-Monitor installieren damit Angehörige dieses Personenkreises mit Hilfe der Gebärdensprache ihren Einspruch dem Gericht zur Kenntnis bringen können.
Der von außen, also vom Ratsuchenden aus, sichtbare Monitor ist notwendig, damit die Taubstummen auch kontrollieren können:
  • a) ob die Anlage überhaupt eingeschaltet ist
  • b) ob die Anlage vorschriftsmäßig funktioniert
  • c) ob der Einsprucherhebende "richtig im Bild " ist.
Die Videoaufnahme erfolgt mit 2 Videorecordern. Die Videokassette eines dieser beiden Geräte wird mit einem von einem Videogenerator oder einem Sprachsyntheziser zusätzlich aufgenommenen Quittungsvermerk an den Einreicher ausgegeben.
Die 2. Kassette - ebenfalls mit dieser Zusatzaufnahme - bleibt als "Original" - Einspruch in einem dafür geeigneten und vorgesehenen Fach des Nachtbriefkastens.
B.18.: Grafikfähiger Bildschirm mit deutschen und mehrsprachigen Formularvordrucken
Eine weitere benutzerfreundliche Variante dieser Erfindung ist der grafikfähige Bildschirm ( mit 100 Hz Bildwechselfrequenz), auf dem verschiedene Formulare vorgegeben sind, die Wahlweise aus einem Festspeicher abgerufen werden können in deutsch oder zweisprachig nach dem Schema: Deutsch und Fremdsprachig direkt unter dem deutschen Text.
Es handelt sich dabei um juristische Formulare für die gängigsten Formen von Einsprüchen und den Sprachen aller Mitgliederländer der Europäischen Gemeinschaft sowie weiteren Fremdsprachen.
Nach Druck des "i" Knopfes der an markanter Stelle angebracht ist, um Ratsuchenden schnell die notwendigen Informationen zu geben, folgt eine kurze Gebrauchsanweisung in der gewünschten Sprache.
Dann erscheint das für den jeweiligen Vorgang notwendige Formular, das der Benutzer mit Hilfe des Menüs ausgesucht hat. Eine Schreibmaschinentastatur wird herausgefahren und - dank der Benutzerführung über den Bildschirm in seiner Muttersprache - kann der Rechtssuchende mit der Tastatur die Formulare an den passenden Stellen ausfüllen. Die jeweilige Position des Cursors zeigt, an welcher Stelle "man" gerade ist.
Über die jeweilige Eingabetaste wird die Eingabe des Textes in die CPU (Centralprocessing unit) veranlaßt und damit gleichzeitig die Richtigkeit des Textes bestätigt. Die CPU des Schreibcomputers nimmt in diesem Fall die Funktion des Nachtbriefkastens wahr, gibt die Information jedoch sofort an die Festplatte genügend großer Kapazität weiter und speichert sie dort ab.
Durch den über eine Schnittstelle angeschlossenen Drucker beliebigen Typs wird eine bestätigte Quittungskopie ausgegeben. Ein zweites Exemplar dieser Kopie wandert in den Nachtbriefkasten.
B.19.: Spracherkennungsmodul mit Schreibcomputer
Um Personen, die des Schreibens nicht mächtig sind, respektive Personen, denen das Anfertigen eines Schriftstückes aus sonstigen Gründen nicht möglich ist, die Möglichkeit zu eröffnen, Einsprüche fristgerecht einzulegen, kann man das von einem neben dem Nachtbriefkasten angebrachten Außenmikrophon kommende elektrische Signal durch ein Spracherkennungsmodul schicken, das in einem Sprachcomputer integriert ist.
Der gesprochene Text wird zuerst auf dem Monitor gezeigt. Sollte ein Wort falsch erkannt worden sein, kann man z. B. durch einen Pfeifton, den der Sprecher von sich gibt oder durch Drücken eines Knopfes den Cursor auf dem Bildschirm je ein Wort zurückgehen lassen um das falsch verstandene Wort noch einmal - diesmal deutlicher - zu sprechen.
Am Ende des Vorgangs drückt man die "Bestätigungs"-Taste und erhält den aufgesprochenen Text ausgedruckt mit Quittungsvermerk des Nachtbriefkastens.
Ein zweites Exemplar dieses Textes wird ebenfalls ausgedruckt, jedoch als Sicherheitskopie vom High-Tech-Nachtbriefkasten einbehalten.
Ein drittes Exemplar kommt in den Hauptbehälter und damit am nächsten Werktag in die Postverteilstelle.
C: Verhinderung von Mißbrauch und Sabotage
Diese Erfindung dient dem öffentlichen Interesse und muß daher - wie alles öffentliche Eigentum - vor schlechten Scherzen, Mißbrauch, Sabotage, Vandalismus und anderen Formen der Kriminalität geschützt werden.
C.1.: Begründung der Notwendigkeit der Gebührenpflicht
Bei gebührenfreiem Einwurf und kostenloser Benutzung des Gerätes besteht immer die Möglichkeit, daß sogenannte Witzbolde das Gerät mißbrauchen. Dies birgt ein erhebliches Risiko für Dritte, die den im Nachtbriefkasten mit dem darin integrierten Fotokopierer bestimmungsgemäß benutzen wollen.
Beim Einführen der einzelnen Seiten einer Samstagsausgabe der FAZ an einem Samstagmorgen beispielsweise kann man bequem den ganzen Papiervorrat im Speicher aufbrauchen und damit das Gerät gebrauchsunfähig machen.
Da - um bei diesem Beispiel zu bleiben - erst am Montag morgen jemand kommt, um nach dem Gerät zu sehen, ist 48 Stunden lang das Gerät blockiert, was einzelnen Bürgern den finanziellen Ruin bringen kann, weil sie nicht nachweisen können, daß sie prozeßentscheidende Schriftstücke fristgemäß eingeworfen haben. Und das alles nur, weil die Gebührenfreiheit von einem charakterlosen Lumpen mißbraucht wurde.
Für solche Fälle wäre es sinnvoll, wenn jeder Bürger das Recht hätte zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu gehen um dort Einsprüche usw. unter Fristwahrung abgeben zu können.
Mißbrauch dieser Art und andere üble Scherze ähnlichen Charakters lassen sich vermeiden, indem man die Benutzung gebührenpflichtig macht und pro Einwurf eine Gebühr verlangt, welche so hoch ist, daß einerseits Witzbolden der Spaß vergeht, andererseits so niedrig angesetzt wird, daß die Benutzung des Nachtbriefkastens mit dem darin integrierten Fotokopierer nicht zum Privileg von Millionären wird.
Mein Vorschlag: Eine 5.- DM Münze hat fast jeder zur Hand. Sollte ein Witzbold anfangen, trotz 5.- DM pro Seite die Samstagsausgabe der FAZ einwerfen zu wollen, wird er schnell an seine Grenzen kommen.
Außerdem kann die Behörde mit Hilfe der weiter unten beschriebenen Televideokamera bzw. eines geeigneten Camcorders auf der anderen Straßenseite schnell den Täter ausfindig machen und durch die Justiz so bestrafen lassen, daß ihm der Spaß an diesem Blödsinn vergeht.
C.2.: Details zum Münzeinwurf
Um zu verhindern, daß mit wertlosen Blechscheiben, antiken Münzen oder ausländischen Münzen , die hier nicht umlauffähig sind, bezahlt wird, müssen Münzprüfer in die Münzannahme eingebaut werden. Münzprüfer aus deutscher Qualitätsproduktion sind weltweit als zuverlässig und genau bekannt.
(a) Deutsche und ausländische Münzen
Angesichts des Zusammenwachsens der europäischen Staaten empfiehlt es sich im Grenzbereich auch die Münzen des Nachbarlandes zuzulassen. In Basel beispielsweise sind in den Fahrkartenautomaten der Straßenbahn deutsche und schweizer Münzen gleichermaßen zugelassen.
Im Ruhrgebiet empfiehlt sich dieses System für deutsche und niederländische Münzen; in Schleswig-Holstein für deutsche und dänische Münzen usw.
Ein Münzeinwurf für verschiedene deutsche, europäische und U.S. amerikanische Münzen würde der Chancengleichheit dienen bei gleichzeitiger Verhinderung von Mißbrauch.
Münzprüfer sind prinzipiell anwendbar bei jeder einzelnen, mehreren oder allen in diesem Gesamttext erwähnten oder beschriebenen Möglichkeiten.
(b) Einwurf für spezielle Münzen, z. B. für ortsansässige Rechtsanwälte
Als Option kann man folgende sinnvolle Zusatzeinrichtung einbauen: Einwurfmöglichkeit für spezielle ( numerierte) Münzen, welche ortsansässige Anwaltsbüros usw. vorher bei der Gerichtskasse erwerben können.
Dies dient der Vereinfachung der Bezahlung und der Spesenabrechnung. Es verringert auch die Gefahr des Überfalls auf Benutzer des Gerätes, die z. B. mit 10 Einsprüchen und 10 Spezialmünzen (an Stelle von 10 Fünf-DM-Münzen) abends am Nachtbriefkasten stehen. Mit den numerierten Spezialmünzen kann kein potentieller Rechtsbrecher etwas anfangen.
Es ist möglich, sich bundesweit, europaweit, ja sogar weltweit auf eine Sorte oder einige wenige unterschiedliche Spezialmünzen zu einigen für diesen Zweck. Eine Numerierung dieser Münzen hilft bei Problemfällen.
(c) Automatische Banknotenannahme für deutsche und/oder ausländische Banknoten
Wir empfehlen den Einbau dieser Möglichkeit nicht nur, weil sie heute technisch machbar ist.
  • (1) Ausländische Besucher und Geschäftsleute bekommen deutsches Geld nur in Form von Banknoten, ob sie es im Heimatland bei ihrer Bank eintauschen oder hier im ec-Bargeld-Automaten ziehen.
  • (2) Die fehlende Verfügbarkeit von Münzen darf in einem Rechtsstaat nicht zum Vorenthalten von gesetzlich erlaubten Möglichkeiten führen.
  • (3) Sinngemäß gilt dies auch für Bürgern die hier ihren ständigen Aufenthalt haben.
  • (4) Um Überzahlungen zu vermeiden, kann man die Banknotenannahme mit einem Geldwechsler koppeln, der zuviel bezahlte Beträge in Form von Münzen erstattet.
  • (5) In grenznahen Städten und auf Flughäfen (siehe dazu auch (7)) sollten die Automaten auch auf die Möglichkeit zur Annahme gängiger ausländischer Banknoten eingestellt werden.
  • (6) Als Wechselgeld für zuviel bezahlte Beträge genügt es gültige deutsche Münzen auszugeben oder Gutscheine, die bei Geldinstituten eingewechselt werden können. Ebenso ist die Ausgabe von Geldscheinen als Bestandteil des Wechselgeldes möglich.
  • (7) Es ist ebenfalls technisch möglich, inländische und ausländische Münzen und/oder Banknoten gemischt oder separat auszugeben. Das setzt aber entsprechende Verträge zwischen den Staaten voraus, weil die Verfügung über die Landeswährung zu den Hoheitsrechten eines jeden selbständigen Staates gehört.
(d) Credit-Card-Lesegerät
Kreditkartenleser sind heute alltäglicher Stand der Technik. Ein großer Teil der Bevölkerung ist heute im Besitz von mindestens 1 Kreditkarte. Praktisch jeder Rechtsanwalt und Geschäftsmann besitzt eine.
Da ist es nur logisch, daß man in den High-Tech-Nachtbriefkasten auch einen Kreditkartenleser einbaut, um ein bequemes und zeitgemäßes Bezahlen der Schutzgebühr zu ermöglichen. Damit erfüllt man den Gleichheitsgrundsatz. Jeder, ob Deutscher oder Ausländer, ob im Besitz passenden Kleingeldes oder nicht, kann unter gleichen Bedingungen bezahlen und damit eine rechtsstaatliche Möglichkeit wahrnehmen.
(e) "eurocheque-card"-Lesegerät
Dieses Kapitel: "Credit-Card-Lesegerät" gilt auch - sinngemäß für eurocheque- Karten, die in Deutschland und Europa weit verbreitet sind, in den USA jedoch fast unbekannt sind.
Besonders dann, wenn jemand viele Dokumente einzeln einzuwerfen hat, zeigt sich der Vorteil einer Kreditkarte bzw. Euroscheckkarte. Ebenso bei häufigen Auslandsaufenthalten in verschiedenen Ländern, denn diese Erfindung soll international verkauft und angewendet werden.
(f) Eurocheque-Lesegerät
In einer ausführlichen High-Tech-Version darf natürlich auch ein eurocheque- Lesegerät nicht fehlen.
Es funktioniert nach den gleichen Prinzipien wie ein Banknotenleser.
Der Verwendungszweck ist klar: Um wirklich jedem den Zugang zum High-Tech- Nachtbriefkasten zu ermöglichen, sollte auch ein Eurocheque-Lesegerät zum Bezahlen der Gebühren eingebaut sein.
Damit werden die Möglichkeiten zur Verwirklichung des Gleichheitsgrundsatzes ausgeschöpft.
(g) Schlüsselschalter für ortsansässige Rechtsanwälte und Behörden
Im Alltag eines Rechtsanwaltsbüros kommt es ständig vor, daß Urkunden, Einsprüche und andere briefliche Nachrichten dem Nachtbriefkasten überantwortet werden müssen.
Für Personen, Firmen und Behörden wäre es von großem Nutzen, wenn es einen Schlüsselschalter mit einzeln kodierten Schlüssein gäbe. Dann brauchten die für" Post wegbringen" zuständigen Mitarbeiter nur den für ihre Firma speziell kodierten Schlüssel mitzunehmen und in den Schlüsselschalter für den High-Tech- Nachtbriefkasten einzustecken.
Am Monatsende erhält jede zugelassene Kanzlei (Firma ,Behörde) eine detaillierte Übersicht über die zu zahlenden Gebühren und wann ( Datum und Uhrzeit) der Nachtbriefkasten in Anspruch genommen wurde.
Auch das hilft als Nachweis beim unerklärlichen Verschwinden eines prozeßentscheidenden Schriftstückes.
(h) Vielsprachige Bedienungsanleitung
Angesichts des zusammenwachsenden Europas und der fallenden Binnengrenzen ist es der tägliche Normalfall, daß deutsche Behörden und damit deutsche Nachtbriefkästen von Personen legal benutzt werden, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.
Um Chancengleichheit in Europa herzustellen, sollten um alle Einwurfschlitze von Nachtbriefkästen herum Bedienungsanleitungen in allen gängigen Fremdsprachen angebracht werden, in denen auch kurz die deutschen Rechtsbegriffe wie "Verjährung" und "Ablauf der Einspruchsfrist" erklärt werden und in denen die negativen Folgen bei Nichtbeachtung hingewiesen wird.
(i) Ausgabe mehrsprachiger Formulare
Da mehr als 90% Bevölkerung über keinerlei juristische Ausbildung verfügen, wäre es im Sinne des Rechtsstaates gut, wenn neben jedem Nachtbriefkasten ein Formular-Ausgabe-Automat hängen würde, der auf Knopfdruck und/oder gegen Münzeinwurf die unterschiedlichsten Formulare ausgibt, - je nach Verwendungszweck - was in diesem Falle "je nach Art des Einspruchs" bedeutet.
Im Sinne des zusammenwachsenden Europas wäre es gut, wenn es diese vorgedruckten Formulare 2sprachig, nämlich Deutsch/Fremdsprachig in möglichst vielen Fremdsprachen gibt; z. B. Deutsch/Türkisch oder Deutsch/Niederländisch
Die Sprache Deutsch muß immer dabei sein.
  • 1) Es ist die offizielle Amtssprache unseres Staates Bundesrepublik Deutschland
  • 2) Es ist die Muttersprache von 90% der Bevölkerung
  • 3) Kaum ein Behördenbediensteter spricht mehr als 2 Fremdsprachen, Hier wohnen aber Menschen aus mehr als 100 Ländern mit mehr als 100 Sprachen.
Auf der Rückseite dieser Formulare könnte man, ebenfalls 2-sprachig, juristische Erläuterungen aufdrucken. Der High-Tech-Nachtbriefkasten mit automatischer Quittungserstellung steht dann gleich griffbereit zur Verfügung, um den Einspruch auf dem korrekten 2-sprachigen Formular entgegen zunehmen und eine Quittung auszugeben.
Außerdem - gegen Barzahlung am Automaten - Ausgabe mehrsprachiger Formulare (grundsätzlich mit Deutsch als 1. Sprache und der Fremdsprache unmittelbar darunter als 2. Sprache). Eine Wähltastatur ermöglicht fremdsprachigen Rechtsuchenden dasjenige 2-sprachige Formular anzufordern, dessen 2. Sprache seine Muttersprache ist, bzw. eine der europäischen Sprachen, die er (oder sie) versteht.
Fremdsprachen im Speicher bzw. auf Festplatte werden auf das "deutsche" Formular nach Bedarf aufgedruckt in freien Spalten.
(k) Vorgedruckte Formulare zum Ankreuzen für häufig vorkommende Rechtsfälle
Die eben beschriebene Variante kann man noch komfortabler und benutzerfreundlicher gestalten.
Man gibt - über den eben beschriebenen Automaten oder auf andere Weise - vorgedruckte 1sprachige oder mehrsprachige Formulare aus mit bereits vorformulierten Argumenten und Redewendungen. Der rechtssuchende Bürger braucht dann nur noch das Passende anzukreuzen und das Formular ausgefüllt und mit dem eigenen Namen nebst Anschrift sowie Namen und Adresse seines Rechtsvertreters versehen einzuwerfen. Dafür erhält er auch eine Einwurfquittung als amtliche Eingangsbestätigung.
Der Rechtsstaat muß nun einmal mit der Tatsache leben, daß große Teile der Bevölkerung Probleme mit der Rechtschreibung und/oder mit dem Formulieren von schriftlichen Begründungen haben.
Nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes haben diese Menschen aber auch Anspruch auf rechtliches Gehör und gleiche Chancen vor dem Gesetz.
Diese Erfindung verhilft ihnen dazu.
(l) CD-ROM Lesegerät und Monitor zum Abrufen aktueller Gesetzestexte und -änderungen
Die 10 Gebote im Alten Testament kommen mit etwa 100 Worten aus um eine Gebrauchsanleitung mit nahezu universeller Gültigkeit für das konfliktarme Miteinander der Menschen zu formulieren!
Für den Wust der heute gültigen Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen, Anordnungen und Gesetzeskommentare benötigt man eine Bibliothek, die ein mittleres Hochhaus füllt.
Da kein Mensch all das im Kopfe behalten kann, wäre es sinnvoll, neben dem High- Tech-Nachtbriefkasten ein Lesegerät mit Monitor für die wichtigsten und häufigsten Gesetze zu installieren.
Auf den auswechselbaren CD-ROM könnte man die im Alltag wichtigsten juristischen Texte für jedermann abrufbereit zur Verfügung stellen. Die rasche Auswechselbarkeit ist notwendig, weil Gesetze und Bestimmungen ständig geändert werden.
Die generelle Einführung dieser Erfindung mit allen in diesem Gesamttext beschriebenen Varianten wäre ein großer Schritt für die Menschheit in Richtung Chancengleichheit vor dem Gesetz.
(m) Möglichkeit der auch im Ausland gültigen Einlegung von Einsprüchen
Diese Erfindung ist zum Einsatz in allen Ländern mit rechtsstaatlicher Struktur gedacht.
Angesichts der nicht nur europaweiten sondern auch weltweiten Vernetzung durch Telekommunikation (Telefon, Fernschreiber, Fax, Datenautobahn, und Rechnernetze, online Verbindungen zu Rechenzentren, Modems, Bildtelefon, Satellitenfunk, usw.) wäre es sinnvoll für die alltägliche Praxis und rechtsstaatfördernd im Sinne des Grundgesetzes, wenn es auch im Ausland durch Verwendung dieses High-Tech-Nachtbriefkastens mit automatischer Quittungserstellung möglich wäre, Einsprüche rechtsgültig einzulegen.
Diejenige Erfindung, die dazu nötig ist, wurde in dieser Anmeldung beschrieben.
(n) Kopplung mit Polizeinotruf und Feuermelder
Auf Grund des hohen elektronischen und schaltungstechnischen Aufwandes, der in der ausführlichen Version dieser Erfindung betrieben wird, wäre es sinnvoll die vorhandene Elektronik auch noch für andere vernünftige Zwecke mitzubenutzen.
Man kann einen Polizeinotruf gleich neben dem Einwurf für den Nachtbriefkasten montieren.
  • 1) Bei Einwurf sehr wichtiger Schriftsätze und Dokumente ist es bei der heutigen Verwahrlosung der Sitten nicht auszuschließen, daß die Partei, die den Rechtsstreit zu verlieren glaubt, die prozeßentscheidenden Dokumente rauben läßt. Der Nachtbriefkasten ist ein geeigneter Ort dafür.
    Ein am gleichen Ort angebrachter Polizeinotruf kann hier Abhilfe schaffen.
  • 2) Angesichts der heutigen Straßenkriminalität kann es gar nicht genug Polizeinotrufsäulen geben. Um die Kosten dafür in Grenzen zu halten, empfiehlt es sich vorhandene Infrastruktur, wie z. B. hier beim High-Tech-Nachtbriefkasten mit seinem Telefonanschluß für das automatische Faxgerät mitzubenutzen.
  • 3) Für die Kopplung mit einem amtlichen Feuermelder gilt sinngemäß das gleiche wie für den Polizeinotruf.
(o) Kopplung mit Lesegerät für maschinenlesbaren Personalausweis
Eine weitere Sicherheitsmaßnahme ist die Kopplung dieses High-Tech- Nachtbriefkastens mit einem Lesegerät für maschinenlesbare Personalausweise, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland üblich sind.
Vorteile
  • 1) Die Daten des Einreichers werden gleich mit übertragen auf die automatisch erstellte Kopie.
  • 2) Die Personendaten des Einreichers werden auf der Rückseite des eingereichten Dokuments vermerkt. Hilfreich bei Rückfragen oder Problemen mit dem Nachweis der Rechtzeitigkeit des Einwurfs.
  • 3) Bei Mißbrauch hat die Polizei gleich die Personendaten des Täters. Bei Verwendung gestohlener Personalausweise erhält die Polizei wichtige Hinweise auf die Ausweisdiebe.
(p) Tragbares Faxgerät über Handytelefon an spezielles Nachtbriefkastenfaxgerät mit "Return-Schaltung"
Bei maximaler Mobilität der Bevölkerung ist es nur konsequent, wenn man im Rahmen dieser Erfindung ein tragbares Faxgerät über ein Modem mit einem Handytelefon koppelt, und es dadurch ermöglicht, Einsprüche gegen Behörden oder Bescheide an ein zentrales Faxgerät im Bundesjustizministerium oder in den einzelnen Landesjustizministerien zu senden, die eine von mir "Returnschaltung" genannte technische Einrichtung an ihren Faxgeräten besitzen.
Diese Faxgeräte empfangen gleichzeitig eine Nachricht und legen sie im Speicher ab. Gleichzeitig drucken sie diese Nachricht aus. Dieser Ausdruck wird automatisch zu einem zweiten Faxgerät gegeben, welches die Nachricht zusammen mit einer den Eingang einer bestimmten Nachricht mit Datum, Uhrzeit und Ort bestätigt in rechtsverbindlicher Weise.
Man kann diesen Ausdruck auch durch das 1. Gerät, das empfangende Gerät, wieder zurückschicken lassen; aber das wäre dann vorübergehend blockiert für den Empfang weiterer Nachrichten. Da die Erfindung in allen Ländern dieser Erde benutzt werden soll, kann ich über den juristischen Hintergrund nur sagen, daß die Rechtslage dem jeweiligen Rechtssystem entsprechend angepaßt werden muß, damit die in dieser Erfindungsanmeldung beschriebenen Vorgänge auch rechtsgültig vorgenommen werden können.
(g) Kabine mit Nachtbriefkasten und Faxgerät in allen Bahnhöfen
Um ein Höchstmaß an Chancengleichheit zu gewährleisten und ein Maximum an Bürgerfreundlichkeit zu erreichen könnte man an zentralen Punkten der Städte, z. B. am jeweiligen Hauptbahnhof eine Art Telefonzelle einbauen mir einem rechtsgültigen Nachtbriefkasten in der oben beschriebenen Version mit Faxgerät, von dem aus man Gerichte und Behörden an anderen Orten unter Fristwahrung erreichen kann.
Das hat mehrere Vorteile:
  • 1) für Geschäftsleute unterwegs
  • 2) für Bürger auf Reisen
  • 3) für Berufstätige und Pendler, die dadurch auf dem Heimweg keinen Umweg machen müssen, durch den sie den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz verlieren würden bei einem Wegeunfall.
  • 4) für ortsfremde Besucher, Touristen, Geschäftsleute usw., welche die jeweiligen Gerichtsgebäude nicht finden, den Hauptbahnhof einer Stadt findet jeder!
D.: Außenüberwachung dieses High-Tech-Nachtbriefkastens mit automatischer Quittungserstellung und andere Sicherheitsvorkehrungen
Man kann an einem Gebäude auf der anderen Straßenseite eine Kamera mit einem starken Teleobjektiv auf den Nachtbriefkasten und dessen unmittelbare Umgebung richten.
Diese Videokamera wird mit einem selektiven und hinreichend empfindlichen Bewegungsmelder gekoppelt und enthält intern eine Datums- und Uhrzeit Markierung auf der Video-Aufzeichnung bzw. dem herkömmlichen Film.
Eine handelsübliche SE.240 Kassette mit 4 Stunden Laufzeit dürfte auch für ein langes Wochenende reichen, da ja nur dann aufgenommen wird, wenn auch wirklich jemand am Einwurfschlitz steht (deshalb Bewegungsmelder oder Lichtschranke oder Sensor oder Berührungskontakt oder Matte mit Trittschalter o. ä.) Systeme, die in der Lage sind eine Annäherung von Menschen zu registrieren und die Aufnahme auszulösen.
Eine S-VHS Kassette , die im Longplaymodus bespielt wird, liefert immer noch brauchbare Bildqualität aber 8 Stunden lang. Technisch ist es ebenfalls möglich, einen Kassettenwechsler mit einem genügend großen Vorrat an S-VHS-Cassetten herzustellen und an diese Anlage anzuschließen. Eine Firma hat solche Wechsler schon einmal hergestellt und am Markt angeboten, aber die Nachfrage war zu gering.

Claims (66)

1. Herkömmlicher Nachtbriefkasten, wie er seit langem bei allen Gerichten üblich ist, mit folgenden bekannten Merkmalen:
Mit einer Einwurföffnung in rechteckiger Schlitzform zum Einwerfen oder Einführen von Schriftstücken aller Art.
Diese Einwurföffnung ist gegen unbefugte Entnahme von außen geschützt durch herabhängende Eisenstangen, durch rasche Weiterbeförderung des eingeworfenen Schriftstücke z. B. durch einen Rutschschacht in einen Aufbewahrungsbehälter oder durch andere geeignete und sinngemäße Vorrichtungen.
2. Versehen mit einer Vorrichtung zum automatischen Aufbringen eines Eingangsstempels mit Datum, Uhrzeit und Ortsangabe sowie dem Namen der Behörde oder des Instituts.
3. Ausgestattet mit einem zuverlässigen Schließmechanismus, der in Verbindung mit einem stabilen Gehäuse und baulichen Maßnahmen, wie dem festen Einbau in der Mauer oder in der Wand eines massiven Gebäudes, ausreichenden Schutz gegen unbefugte Entnahme bildet und nachträgliche Manipulation an den eingworfenen Schriftstücken verhindert.
4. Kennzeichnender Teil.
Hauptanspruch mit Unteranspruchen.
Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch eine Kombination und technische Koppelung mit Geräten, die in der Lage sind, eine oder mehr qualifizierte Quittungen an den Einreicher auszugeben, worauf Datum, Uhrzeit, Ort und Name der Behörde, Institution oder betreibende Firma vermerkt sind.
  • 4.1 Sowie gekennzeichnet dadurch, daß eine oder mehr geeignete gerichtsverwertbare Kopien dessen, was eingeworfen wurde, bzw. des äußeren Deckblattes davon, hergestellt werden können als qualifizierte Bestätigung dafür, was wann und wo eingereicht wurde.
  • 4.2. Sowie gekennzeichnet durch die technische Möglichkeit zur Ausgabe dieser qualifizierten Quittungen an den Einreicher und/oder an andere in Frage kommenden Personen und Stellen.
  • 4.3. Sowie gekennzeichnet durch die Möglichkeit zum Einbehalten eines zusätzlich erstellten inhaltsgleichen Exemplars dieser Quittung und/oder der Kopie in einem separaten Auffangbehälter des Nachtbriefkastens, der mit einem separaten Zugang und/oder Schloß versehen sein kann zur Erhöhung des Schutzes vor mißbräuchlicher Verwendung.
5. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet dadurch, daß an den Einreichenden unmittelbar nach dem Einwerfen des Schriftguts eine neutrale Quittung ausgegeben wird.
6. Nachtbriefkasten, dadurch gekennzeichnet, daß das eingeworfene Blatt Papier, bzw. der Briefumschlag mit Inhalt, bzw. das Schriftstück, bzw. das Päckchen, usw. mit kopierfähigem Deckblatt gewogen wird und das ermittelte Gewicht sowohl auf das eingereichte Schriftgut als auch auf die erstellten Quittungen und Kopien aufgetragen wird; sowohl auf die, welche ausgegeben werden als auch auf die, welche einbehalten werden, sowohl auch auf die, welche mittels unten beschriebener Technik an andere Stellen weitergeleitet werden.
7. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die bauliche und technische Kopplung mit einem vollautomatischen Fotokopierer und die dadurch geschaffene Möglichkeit zum Erstellen von weitgehend manipulationssicheren quittierten Kopien von einem eingereichten Schriftstück, dadurch bewirkt, daß
  • 7.1. Das eingereichte Schriftstück im Urzustand 2 × fotokopiert wird.
  • 7.2 Das fotokopierte Schriftstück qualifiziert gestempelt wird, u. a. mit Datum, Uhrzeit, Ortsangabe, Dienststellenbezeichnung und Amtssiegel als Hochdruckstempel oder Normalstempel mit urkundsechter Tinte oder durch sonstige bekannte Stempeltechniken.
  • 7.3 Das betreffende Schriftstück nach dem Stempeln erneut zweimal oder öfter fotokopiert wird.
  • 7.4. Diese beiden Fotokopien aus 7.3. erneut genauso qualifiziert gestempelt werden wie das Urschriftstück in 7.2.
  • 7.5. Je eine dieser beiden Fotokopien aus 7.1. und 7.3. an den Einreicher ausgegeben werden zum Zwecke der Nachweismöglichkeit dafür, daß er (a) überhaupt etwas und (b) was (c) wann und (d) wo eingeworfen hat.
8. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Verwendung der Zeitsignale, die von der Caesium-Atomuhr der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig ausgehend zu empfangen sind, und die zur Steuerung der Datumsanzeige und Uhrzeitangabe auf dem Eingangsstempel verwendet werden.
  • 8.1. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch eine außen angebrachte, mit der in 8. angesprochenen Uhr synchron laufenden Zeitanzeige als Kontrollinstrument für den Einreichenden/die Einreichende.
  • 8.2. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch eine Zeitangabe auf dem Eingangsstempel, die von jeder beliebigen geeigneten Normaluhr gesteuert werden kann.
9. Nachtbriefkasten, dadurch gekennzeichnet, daß er mit einem oder mehreren Videorecordern technisch gekoppelt wird zu folgendem Zweck: Aufnehmen/ Videografieren des eingereichten Schriftstückes sowie Ausgabe einer qualifizierten Kopie in Form einer bespielten Videocassette (System: alle derzeit bekannten und zukünftig noch zu entwickelnden Videosysteme).
Diese Kopie zeigt sowohl das eingereichte Schriftstück, ggf. wie oben beschrieben gestempelt, als auch ggf. den räumlichen Bereich vor dem Nachtbriefkasten. Dieser Bereich wird durch eine separat geschaltete Videokameras ausgelöst durch Bewegungs-, Personen- oder sonstige Melder in einer bisher bekannten oder noch zu entwickelnden Version/Variation, aufgenommen.
  • 9.1. Der im gleichen Arbeitsgang mit aufgenommene Vorgang der Stempelung mit Datums- und Uhrzeitangabe nach Maßgabe der Caesium-Atomuhr in Braunschweig oder einer anderen geeigneten Normaluhr macht die Kopie fälschungssicher, beweisfähig und gerichtsverwertbar.
    Die andere und alle weiteren Kopien dieser Aufnahme werden vom Nachtbriefkasten einbehalten, sei es im Hauptbehälter, sei es in einem separaten Aufbewahrungsbehälter.
  • 9.2. Sollte nur ein Videorecorder zur Verfügung stehen, wird die erstellte Videocassette als qualifizierte Kopie, wie in (9.) beschrieben, an den Einreicher ausgegeben. Gleichzeitig mit der Aufzeichnung wird diese aufgenommene Datenmenge in einem geeigneten Speicher analog oder digital gespeichert. Mit diesem Speicherinhalt können auf diesem einen vorhandenen Videorecorder oder - über Datenfernleitung - auf einem anderen Videorecorder eine oder mehr separate Videocassetten bespielt werden, die in ein separates Fach des Nachtbriefkastens fallen oder anderweitig Verwendung finden.
    Diese Daten kann man auch auf Disketten speichern. Eine oder mehr dieser Disketten können als Quittungskopie ausgegeben werden oder auf irgendeinem elektronischen Wege weiter verwendet werden.
  • 9.3. Um Videocassetten zu sparen, kann man viele Vorgänge wie in (9.1.9.) beschrieben auf einer einzigen Langzeitvideocassette aufnehmen, die als separate Beweiscassette im gesicherten Behördenarchiv verwahrt wird.
  • 9.4. Auf die ausgegebene Quittungscassette wird als Ergänzung mit Hilfe von geeigneten Geräten - wie elektronischen Signalgeneratoren oder Synthesizer - ein manipulationsgeschützter Quittungsvermerk mit allen notwendigen Daten wie Datum, Uhrzeit, Ort, Dienststelle usw. aufgebracht.
    Auf das Gehäuse der ausgegebenen Videocassetten wird ein gestempeltes Selbstklebeetikett aufgebracht, das zur Erhöhung der Manipulationssicherheit nicht ablösbar gestaltet werden kann.
10. Nachtbriefkasten, dadurch gekennzeichnet, daß die Einwurföffnung von einer Videocamera und/oder einem Scanner überwacht werden, die an einen Drucker geeigneter Art angeschlossen sind, der eine oder mehr inhaltsgetreue Wiedergaben des obersten Blattes des eingereichten Schriftstückes herstellen und eine oder mehr davon an den Einreicher ausgeben kann. Verwendung weiterer Kopien nach Wunsch möglich.
Das vom Drucker verwendete Papier kann zur Erhöhung der Fälschungssicherheit (a) aus besonderem Material sein, (b) spezielle Wasserzeichen enthalten, (c) fortlaufend numeriert sein, (d) die alphanumerisches Wasserzeichen mit fortlaufenden Nummern enthalten, (e) nach dem Druckvorgang durch Aufbringen einer speziellen Lackschicht noch weitgehend fälschungssicher gemacht werden.
11. Nachtbriefkasten, dadurch gekennzeichnet, daß in räumlicher Nähe dazu eine Normschreibmaschinentastatur oder andere geeignete Tastatur mit alphanumerischen Zeichenvorrat angebracht ist, über die ein Text, der auch Zahlen enthalten kann, eingegeben werden kann mit dem Resultat, daß der Inhalt dieses Textes über einen angeschlossenen Drucker geeigneter Bauart einfach oder mehrfach ausgedruckt wird, wobei mindestens ein Exemplar als bestätigte Kopie ausgegeben wird an die Person, die vor dem Nachtbriefkasten bzw. an der Tastatur steht.
Im Nachtbriefkasten selbst verbleibt der Inhalt dieses Textes (a) als weitere Kopie, die vom Drucker ausgedruckt wurde, oder (b) als Datenmenge auf einer Festplatte oder in anderen geeigneten Speichermedien.
12. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die technische Kombination und Kopplung mit einem herkömmlichen Fotoapparat, welcher in der Lage ist, eine oder mehrere Quittungskopien und Sicherungskopien herzustellen ,sobald ein beschriebenes und/oder bedrucktes Blatt Papier eingeschoben wird, bzw., ein umfangreiches Schriftstück oder Päckchen, das durch mechanische, elektromagnetische, pneumatische oder hydraulische Greifer und Führungsschienen so geführt und beleuchtet wird, daß der Fotoapparat beide Seiten des Eingereichten abfotografiert mit geeigneten Filmen.
Durch geeignete technische Ausstallung kann nach Wechsel des innen fotografierenden Objektives ein über Lichtleiter verbundenes Außenobjektiv an den Fotoapparat angekoppelt werden, welches das Fotografieren des draußen stehenden Einreichers ermöglicht; für entsprechende Beleuchtung oder hinreichend empfindliche Filme ist Sorge zu tragen. Datum, Uhrzeit, Ort und Dienststellenbezeichnung können auf dem Randstreifen des Films auffotografiert oder anderweitig vermerkt werden.
13. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch Kombination und technische Kopplung mit einer Sofortbildkamera, wie sie z. B. im System Polaroid verwirklicht worden ist. Dadurch können sofort ausgebbare Quittungskopien erstellt werden, welche nicht nur das eingereichte Schriftstück bzw. dessen Deckblatt zeigen, sondern, - wenn man die Fotokopie erst nach der Stempelung anfertigt - eine qualifizierte Quittungskopie darstellen, die man zur Erhöhung der Fälschungssicherheit auf der Rückseite mit dem gleichen Stempel stempelt, mit dem auch das eingereichte Original gestempelt worden ist.
14. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung mit einem Computergesteuerten Lesegerät oder Scanner mit der Möglichkeit, alles technisch Machbare an Geräten anzuschließen um Kopien, Quittungen, Quittungskopien oder Sicherheitskopien und dergleichen zu erstellen und an den Einreicher oder an andere gewünschte Stellen auszugeben.
  • 14.1 Die von einem Computergesteuerten Lesegerät oder Scanner gelesenen Daten bzw. die daraus resultierende Datenmenge werden auf einer Festplatte, auf CD′s, auf DATs, auf Disketten beliebigen Formats oder sonstigen Datenträgern gespeichert.
    Danach wird einer dieser Datenträger als Quittungskopie ausgegeben. Ein weiterer Datenträger beliebigen Typs und Formats wird als Sicherungskopie im Nachtbriefkasten bzw einem gesonderten Fach aufbewahrt.
  • 14.2 Das eingereichte Dokument wird sowohl vor als auch nach der Stempelung bzw. dem Aufbringen des Eingangsstempels durch das computergesteuerte Lesegerät bzw. den Scanner gezogen. Weitere Vorgehensweise wie bereits beschrieben.
15. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung mit einem Lesegerät geeigneter Bauart, einem Fotokopiergerät und einem Faxgerät, dessen Wähltastaturen dem außen stehenden Einreicher zugänglich in direkter Nähe zum Nachtbriefkasten angebracht sind.
  • 15.1 Eine geeignete Mechanik oder technische Konstruktion zieht Schriftstücke so durch die Lesezone, daß beide Seiten kopiert werden. Schriftträger oder Ähnliches mit nennenswerter Raumform, z. B. Päckchen oder Kassetten, werden so durch die Lesezone transportiert, daß alle vorhandenen Seiten kopiert werden. Bei manchen Raumformen ist dies nur durch mehrmaliges Drehen und Hin und Her bewegen durch die Lesezone möglich.
  • 15.2 Die Lesezone ist technisch so gestaltet, daß der Schriftträger gleich beim erstmaligen Passieren der Lesezone von allen Seiten kopierfähig gelesen wird. Dies wird bewirkt durch eine ringförmige - oder elliptische oder n-eckige - Lesezone mit einem angeschlossenen leistungsfähigen Computer, der das erhaltene 3- dimensionale Bild in 2-dimensionale ausgabefähige Kopien umrechnet und verwertbare Quittungskopien sowohl an den Einreicher ausgibt, als auch in den Nachtbriefkasten befördert.
  • 15.3 Im nächsten Arbeitsgang erhalten das Schriftstück oder der Schriftträger einen detaillierten Eingangsstempel, der mit urkundenechter Tinte den Eingang als solchen mit Datum, Uhrzeit, Ort und zuständiger Dienststelle aufstempelt. Das dermaßen mit dem Eingangsstempel versehene Schriftstück wird durch die eingebauten mechanischen und technischen Vorrichtungen auf die Glasplatte des Fotokopierers gezogen, der dann in Betrieb gesetzt wird.
    Mindestens eine davon angefertigten Fotokopien, welche nun auch ein Abbild des Eingangsstempels enthalten, wird an den Einreicher ausgegeben. Ebenso wird mindestens eine dieser Kopien in den vorgesehenen Behälter des Nachtbriefkastens verbracht.
  • 15.4 Das eingereichte Originalschriftstück wird durch die technischen Vorrichtungen in die Eingabeöffnung des Faxgerätes eingeführt.
    Dem außen stehenden Einreicher wird die Möglichkeit gegeben, an der Faxtelefonwähltastatur die Telefon/Faxnummer all der Stellen zu wählen, die je ein Fax erhalten sollen.
    Bei mehr als einer einzugebenden Faxnummer muß durch Betätigen eines passenden Schalters der elektronischen Steuerung des Faxgerätes signalisiert werden, daß eine neue Faxnummer eingegeben wird, an die ein zusätzliches Fax gesendet werden muß.
  • 15.4.1 Durch Schalten der Wähltastatur als Nebenstelle der Behördentelefonanlage kann die hausinterne Telefonleitung benutzt werden, um innerhalb des Behördenapparates Faxe zu verschicken, z. B. an zuständige Richter oder an die Poststelle dieser Behörde, damit die die Faxe kostenlos in die Gerichtspostfächer der betreffenden Stellen gelegt werden können.
  • 15.4.2. Auch eine Nebenstellentelefontastatur ist amtsleitungsfähig. Über das Bezahlen der Telefongebühren ist in den Kapiteln mit den Nebenansprüchen ein ausführliches und erschöpfendes Kapitel enthalten.
    Über eine Amtsleitung kann die gesamte Palette aller Telefonnummern weltweit erreicht werden, wenn die Wählscheibe bzw. Wähltastatur außen am Nachtbriefkasteneinwurf fernmeldetechnische entsprechend geschaltet ist.
  • 15.5. Voraussetzung des sinnvollen und ordnungsgemäßen Funktionierens der in dieser Anmeldung beschriebenen Möglichkeiten mit einem Faxgerät ist das Vorhandensein folgender Merkmale:
    • a) Speichermöglichkeit und Speicherkapazität für ausreichend viele Faxe bei starkem Andrang;
    • b) Möglichkeit der Wahlwiederholung bis zum Erfolg;
    • c) Möglichkeit zum zeitversetzten Senden;
    • d) Anschluß an eine Amtsleitung mit Zugang zum internationalen Telefonnetz;
    • e) Ausdruck von Einzelsendeberichten;
    • f) Ausdruck von Sendeprotokollen mit vollständiger Übersicht über alle in einem bestimmten Zeitraum abgesandten Faxe.
  • 15.6. Das eingereichte Originalschriftstück wird am Schluß aller Vorgänge dieses Kapitels mit dem detaillierten Eingangsstempel versehen in den Hauptbehälter des Nachtbriefkastens verbracht, ebenso ist dies für die Einzelsendeberichte des Faxgerätes möglich.
    Die Sendeprotokollübersichten nach einer bestimmten Anzahl bzw. aller in einem bestimmten Zeitraum abgesandten Faxe können aus Sicherheitsgründen in einem separaten Fach abgelegt werden.
  • 15.7 Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch ein Drucktastenbrett neben der außen befindlichen Telefonwählscheibe bzw. Telefonwähltastatur, auf dem die Namen aller ortsansässigen Rechtsanwälte, Behörden, Gerichte und ihrer Richter verzeichnet sind, und die beim automatischen Faxgerät einen Wählvorgang auslösen, durch den die Botschaft, die im eingereichten Schriftstück enthalten ist, an die dienstlichen Faxgeräte der Personen oder Institutionen weitergesendet werden, deren Name auf der gedrückten Drucktaste steht.
  • 15.8. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung mit verschiedenen unterschiedlichen Lesezonen für Steuerungssymbole aller Art, seien sie auf dem Schriftträger schon von der Herstellungsphase an eingearbeitet oder erst nachträglich aufgebracht, z. B. durch Selbstklebeetiketten mit diesen Steuerugssymbolen und Markierungen, oder durch Stempelung oder sonstiger Bearbeitung.
    Des weiteren kombiniert und gekoppelt mit einem vollautomatischen Faxgerät, das an eine Amtsleitung angeschlossen ist, mit vor- und/oder nachgeschaltetem Fotokopierer nebst diversen Auffangbehältern für Originaldokumente ungestempelte Kopien, gestempelte Kopien, Einzelsendeberichte, Übersichtssendeprotokolle usw.
    Es sind beliebig viele weitere sinnvolle Ankoppelungen und/oder Kombinationen denkbar, möglich und technisch machbar.
    Durch die von der Lesezone erkannten und gelesenen Steuerungssymbole werden sowohl die einzelnen Geräte als auch beliebige Kombinationen von zwei oder mehr Geräten aus dem aktuell vorhandenen Bestand vollautomatisch gesteuert. Für diese Steuerungsmöglichkeiten gibt es folgende prinzipielle Reaktionsmechanismen:
  • 15.8.1. Optische Steuerung im Makrobereich z. B. durch Strichcodes wie in heutigen Supermärkten üblich
  • 15.8.2 Optische Steuerung im Mikrobereich z. B. Laserabtastung von mikroskopischen Vertiefungen (pits) wie bei CD′s oder CD-Roms
  • 15.8.3 Magnetische Steuerung durch schwache Magnetfelder z. B. durch mit einfachen Geräten selbst programmierbare Magnetstreifen (wie bei den Parkkarten in heutigen Parkhäusern üblich), die z. B. als Selbstklebeetiketten gestaltet werden durch einfaches Abziehen der Schutzfolie über der Selbstklebeschicht.
  • 15.8.4. High-Tech-Steuerung wie in Telefonkarten mit integriertem Mikrochip z. B. besitzt der Anwender (User) verschiedene mit dem jeweiligen Verwendungszweck beschriftete Selbstklebeetiketten, in die ein der Beschriftung entsprechender programmierter Mikrochip eingearbeitet ist, um die auf die Lesezone des Schriftträgers aufzubringen, je nachdem was er bewirken will.
  • 15.8.5. Klassische rein mechanische Steuerung über Erhebungen (Noppen), Vertiefungen oder Löcher wie in den Spieluhren und Musikautomaten des 19. Jahrhunderts. Weiterleitung über Hebel, Stangen, Seilzüge und andere Komponenten.
  • 15.8.6. Elektromechanische Steuerung im Prinzip wie in (17.9.5.), nur daß elektrische Kontakte geöffnet oder geschlossen werden.
  • 15.8.7. Elektromagnetische Steuerung mit starken Magnetfeldern
  • 15.8.8. Am häufigsten werden folgende Steuerbotschaften eingesetzt werden:
    • a) Original im Nachtbriefkasten entgegennehmen und lesen
    • b) Inhalt in Textspeicher des Faxgerätes laden
    • c) Erhalt des eingereichten Schriftstückes durch Stempelaufdruck quittieren und bestätigen
    • d) Gestempeltes Schriftstück fotokopieren und Fotokopie mit Eingangsvermerk ausgeben an die einreichende Person
    • e) Faxkopie über interne Telefonleitung an Richter A
    • f) Faxkopie über hausinterne Telefonleitung an Sachbearbeiter B
    • g) Faxkopie über Amtsleitung an Rechtsanwalt der Gegenseite
    • h) Faxkopie an das eigene Rechtsanwaltsbüro als bestätigte Quittungskopie
    • i) Text vom Speicher des Faxgerätes auf die Festplatte des Hausspechers laden als zusätzliche Sicherheitskopie
    • j) Text im Arbeitsspeicher des Fax löschen
    • k) Originalschriftstück im verschlossenen Behälter ablegen bis zur legalen Leerung
16. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung mit Lese- und Aufzeichnungsgeräten für digitale Datenträger, sowie durch den Anschluß eines leistungsfähigen Druckers, welcher für die enormen Datenmengen auf digitalen Datenträgern Quittungskopien entsprechender Qualität liefern kann.
  • 16.1. Zum Nachtbriefkasten gehören Lesegeräte auf optischer Basis (z. B. Lasertechnologie) für heute konkret vorhandene oder in Kürze verfügbare digitale Datenträger:
  • 16.1.1. CD′s nur für Wiedergabe
  • 16.1.2. Wiederbespielbare CD′s
  • 16.1.3. CD-Rom′s
    Die eingeworfenen digitalen Datenträgerwerden gelesen.
  • 16.2. Es wird mindestens eine digitale Kopie auf einem passenden digitalen Datenträger erstellt - soweit vorgesehen und das Leermaterial ausreicht.
  • 16.3. Durch den vom Computer gesteuerten Drucker wird eine analoge Textwiedergabe der digitalen Datenmenge auf dem eingereichten Datenträger erstellt.
  • 16.4. Je ein Exemplar dieser beiden Kopien wird ausgegeben (optional auch mehr möglich), wobei sie vorher einen Eingangsstempel erhalten; der digitale Datenträger vorzugsweise mittels eines nicht zerstörungsfrei ablösbaren Selbstklebeetiketts.
  • 16.5. Zum Nachtbriefkasten gehören Lesegeräte für digitale Datenträger, welche die magnetischen Eigenschaften von Materie ausnutzen, um Informationen zu speichern.
  • 16.5.1. Die früheren Disketten (z. B. Floppy Discs)
  • 16.5.2 Die neuen Disketten (z. B. Hard Cover)
  • 16.5.3. Alle weiter existierenden oder zukünftigen Disketten.
  • 16.5.4 DAT-Cassetten (Digital Audio Tape)
  • 16.5.5. Digitale Video-Oassetten
  • 16.5.6. CD-Rom
  • 16.6. Zum Nachtbriefkasten gehören Lesegeräte für digitale Datenträger, welche die in Mikrochips gespeicherten Informationen lesen können.
    Z.B. Lesegeräte für handelsübliche Telefonkarten, Scheckkarten, Kreditkarten oder Krankenkassenmitgliedskarten.
17. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische KoppIung mit einem oder mehreren Einfachcassettendecks oder einem Doppelcassettendeck für handelsübliche Audiocassetten in den gängigen Zeitformaten oder speziell für diesen Verwendungszweck konfektionierten Längen, sowie einem Computer mit Spracherkennungsmodul und einem angeschlossenen Drucker
  • 17.1. Diese Gerätekombination nimmt den Text auf, den Personen aufsprechen, die des Schreibens unkundig sind oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, einen schriftlichen Text einzureichen. Eine mit Pictogrammen versehene Hinweistafel zeigt auf den Startknopf für die Aufnahme.
  • 17.2. Eine mit Pictogrammen oder anderen geeigneten Symbolen versehene Tafel zeigt auf den Startknopf für den Beginn der Aufnahme
  • 17.3. Ein Aufleuchten eines dieser Pictogramme zeigt die Aufnahmebereitschaft und ihre Dauer an.
  • 17.4. Eines der beiden Decks des Doppelcassettendecks oder eines zusätzlichen Einzeldecks fertigt zeitgleich eine synchrone Aufnahme des Aufgesprochenen an.
  • 17.5. Die Cassette mit der synchronen Zusatzaufnahme wird an den Einreicher als Quittungskopie ausgegeben.
  • 17.6. Die Cassette mit der synchronen Zusatzaufname wird an den Einreicher als Quittungskopie ausgegeben.
  • 17.7. Das Original verbleibt im Nachtbriefkasten.
  • 17.8 Mit einem Spracherkennungsmodul wird der auf der eingereichten Cassette aufgesprochene Text gelesen und über einen angeschlossenen Drucker ausgedruckt, so daß nach Aufbringen des Eingangsstempels eine quittierte Kopie entsteht.
18. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung mit einem Spulentonbandgerät mit möglichst großem Spulendurchmesser ( und damit Aufnahmekapazität), einem Cassettenrecorder (Tapedeck), einem Spracherkennungsmodul und einem Computer nebst angeschlossenem Drucker. Dies ermöglicht Personen, die des Schreibens nicht mächtig sind oder aus anderen Gründen keinen Schriftsatz abfassen können, trotzdem fristgerecht einen Einspruch einzulegen, indem sie ihn auf diese beschriebene Konstruktion aufsprechen.
  • 18.1. Das Spulentonbandgerät dient als elektroakustischer Sammelspeicher für Einsprüche, die auf ein außen am Nachtbriefkasten angebrachtes Mikrofon aufgesprochen werden.
  • 18.2. Das Einzelcassettendeck gibt am Ende der synchronen Aufnahme eine Quittungskopie heraus, die inhaltsgleich ist mit dem, was auf der großen Tonbandspule aufgenommen wurde. Zusätzlich erfolgt die Ausgabe einer neutralen Quittung in Form von einem entsprechend bedruckten Blatt Papier mit Eingangsstempel.
  • 18.3 Das Einzelcassettendeck gibt am Ende der synchronen Aufnahme eine Quittungskopie heraus, die inhaltsgleich ist mit dem, was auf der großen Tonbandspule aufgenommen wurde. Zusätzlich erfolgt die Ausgabe einer neutralen Quittung in Form von einem entsprechend bedruckten Blatt Papier mit Eingangsstempel.
  • 18.4 Über ein Spracherkennungsmodul und ein Computerprogramm wird während der Tonaufnahme ein Drucker gesteuert, so daß nach Ende der Aufnahme eine gedruckte Ausgabe des aufgesprochenen Textes vorliegt, die nach Stempelung mit den detaillierten Daten der Einreichung bzw. nach Aufbringen entsprechender Quittungsvermerke durch den Drucker als bestätigte Quittungskopie ausgegeben werden kann.
19. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung mit einer Videocamera, dazugehöriger Beleuchtungseinrichtung und einem oder mehreren Videorecordern geeigneter Systeme mit ausreichendem Vorrat an Videoleercassetten und einer Ausgabeeinheit für Videocassetten.
  • 19.1 Der Sektor vor der für jedermann sichtbaren Videocamera wird von dieser vollständig und mit ausreichender Tiefenschärfe und Farbtüchtigkeit erfaßt und ermöglicht Taubstummen oder anderen der Gebärdensprache mächtigen Menschen ihre "Botschaft" an den Nachtbriefkasten in einer Kombination aus Gebärdensprache und Zeichensprache mitzuteilen.
  • 19.2. Ein zweiter, synchron mitlaufender, parallel an die Videocamera angeschlossener Videorecorder fertigt eine inhaltsgleiche Aufnahme an und gibt diese auf einer separaten Videocassette als Quittungskopie an den Einreicher aus.
20. Grafikfähiger Bildschirm mit Formularvordrucken.
Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technischer Kopplung mit einem grafikfähigen Bildschirm und einer dazugehörigen grafikfähigen Steuerelektronik.
Dieser außen am Nachtbriefkasten angebrachte Bildschirm ist in der Lage, Formularvordrucke abzubilden.
Die Darstellung dieser Formulare mit juristischem Inhalt erfolgt normalerweise in der jeweiligen Amtssprache ( bei uns Deutsch). Gleichzeitig steht in der Zeile unter dem Text der Amtssprache das Sinngemäße in jeder gewünschten anderen Sprache, soweit sie einprogrammiert worden ist.
Dank der Grafikfähigkeit der Steuerelektronik für den Bildschirm sind auch Sprachen wie Japanisch, Arabisch, Russisch oder Persisch abbildbar.
  • 20.1. Mit geeigneten Tasten oder einem Joystick für die Cursorsteuerung und einer alphanumerischen Tastatur nebst Eingabetaste läßt sich das Formular auf dem Bildschirm wie gewünscht ausfüllen. Nach Beendigung des Ausfüllvorgangs wird die jeweilige Eingabetaste gedrückt, die je nach verwendetem System unterschiedlich bezeichnet sein kann.
  • 20.2. Über einen angeschlossenen grafikfähigen Drucker werden nun zwei oder mehr Kopien des Bildschirminhalts erstellt. Nach Aufbringen des detaillierten Eingangsstempels auf diese Kopien wird eine davon als bestätigte Quittungskopie ausgegeben.
    Eine zweite inhaltsgleiche Kopie wandert in den Hauptbehälter, wo auch die eingeworfenen Schriftstücke liegen, oder in einen separaten Behälter. Im Hauptspeicher des Nachtbriefkastens bleibt der Bildschirminhalt nebst wichtigen Daten wie Datum und Uhrzeit erhalten, bis er am nächsten Werktag vom zuständigen Sachbearbeiter abgerufen werden kann.
21. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung mit einem Sprachmodul, an das ein Computer angeschlossen ist, der ein Schreibgerät, z. B. Drucker oder elektrische Schreibmaschine steuert. Ergänzend kann ein Sprachsynthesizer mit einem oder mehreren Lautsprechern angeschlossen dein.
Außen, am Einwurf für den Nachtbriefkasten, ist eine Taste oder ein Schalter geeigneter Bauart angebracht, die nach Betätigen das Sprachmodul und seine angeschlossenen Geräte aktivieren, so daß ein Text ausgesprochen werden kann. Das Sprachmodul leitet den erkannten Text an den angeschlossenen Computer weiter, der ein Schreibgerät steuert. Es kann sich dabei um einen Drucker, eine Schreibmaschine oder Ähnliches handeln.
Der Sprachsynthesizer erteilt die Aufforderung, wann mit dem Sprechen begonnen werden kann und wann er die Aufzeichnung beendet. Diese ganze Anlage oder Teile davon können sprachgesteuert sein, um Leerlauf zu vermeiden.
Der vom Außenmikrofon aufgenommene Text wird 2× geschrieben. Zur Vereinfachung können fertige Papier- und Kopierpapiertrennsätze verwendet werden. Alle beschriebenen Blätter erhalten einen Eingangsstempel. Eines der beiden Blätter wird nach der Trennung als Quittungskopie ausgegeben, das andere wird in einem Behälter innerhalb des Nachtbriefkastens verwahrt.
22. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Möglichkeit Schriftstücke, deren Formate der U.S.-Papiernorm entsprechen, als solche zu erkennen und sowohl Fotokopien als auch vom Drucker erstellte Wiedergaben nach U.S.-Papiernorm herzustellen und auszugeben.
23. Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination aus beliebig vielen von den in den Schutzansprüchen aufgeführten Möglichkeiten in beliebig vielen Variationen.
24. Regelung des Zugangs durch Bezahlung.
Regelung des Zugangs zum Nachtbriefkasten durch Bezahlung.
  • 24.1 Münzeinwurf zur Regelung des Zugangs.
    Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung mit einer Münzeinwurfmöglichkeit, welche den Einwurfschlitz des Nachtbriefkastens erst dann frei gibt, wenn ein geforderter Betrag in gültigen - vorgegebenen - Münzen eingeworfen wurde, sowie diese Münzen geprüft und anschließend kassiert wurden.
  • 24.1.1. Münzprüfer.
    Es können Münzprüfer derjenigen Berliner Firmen genommen werden, die seit Jahrzehnten Münzprüfer für praktisch alle Währungen dieser Welt herstellen.
  • 24.1.2. Deutsche Münzen.
    Es werden die jeweils gültigen deutschen Münzen in allen vorkommenden Werten aufgenommen.
  • 24.1.3 Ausländische Münzen.
    Es werden neben den deutschen Münzen auch ausländische Münzen akzeptiert, insbesondere solche aus Ländern der Europäischen Union.
  • 24.1.4. Zukünftige Münzen, z. B. Euro oder Ecu.
    Zukunftsorientierte Versionen nehmen gegenwärtige und zukünftige europäische Münzen an wie ECU, Euro oder den Maria-Theresien-Taler, der als österreichische Silbermünze weltweit akzeptiert wird.
  • 24.1.5. Spezielle Münzen.
    Es werden spezielle Münzen angenommen, die an ortsansässige Rechtsanwälte, Behörden, Firmen und Institutionen ausgegeben werden und zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung den Zugang zum Nachtbriefkasten ohne Bargeld und die damit verbundenen Risiken und Komplikationen ermöglichen.
  • 24.2. Banknotenannahme zur Regelung des Zugangs.
    Der Zugang zum Nachtbriefkasten ist mit einem Gerät für die Annahme, Prüfung und Kassierung von Banknoten gekoppelt. Erst nach Bezahlung des geforderten Betrages werden der Zugang freigegeben und alle Gerätekomponenten aktiviert.
  • 24.2.1. Gültige deutsche Banknoten.
    Es werden alle gültigen deutschen Banknoten akzeptiert.
  • 24.2.2. Banknoten der Europäischen Union.
    Es werden neben den deutschen Banknoten auch die Banknoten aller Mitgliedsländer der Europäischen Union akzeptiert.
  • 24.2.3. Ausländische Banknoten.
    Es werden zusätzlich zur deutschen und zu den EU-Währungen auch andere ausländische Banknoten entgegengenommen, sofern dem keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen und geeignete Prüfgeräte zur Verfügung stehen.
  • 24.2.4. Spezielle banknotenartige Dokumente für Dauerkunden.
    Es werden spezielle banknotenartige Dokumente entgegengenommen, um Dauerkunden, z. B. deutschlandweit, europaweit oder gar weltweit agierenden Strafverteidigern, die regelmäßige Benutzung zu erleichtern.
    Eine fortaufende, sich nicht wiederholende Numerierung dieser Zugangsdokumente verringert die Gefahr von Mißbrauch und Mißverständnissen.
  • 24.2.5. Schecks aller Art.
    Es werden Urkunden entgegengenommen, geprüft und gutgeschrieben, die vom Wert und von der Qualität der Sicherheitsmerkmale her Banknoten gleich gesetzt werden können, z. B. Euroschecks und Reiseschecks.
  • 24.3 Lesegerät für Karten mit Magnetstreifen zur Regelung des Zugangs.
    Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination mit einem Lesegerät für Karten mit Magnetstreifen, welches den Zugang regelt, die Anlage aktiviert und die Ausgabe von Quittungskopien - nur an Berechtigte - ermöglicht. Handelsübliche Beispiele für solche Karten sind Kreditkarten, eurocheque-Karten und Kundenkarten der Kaufhäuser.
  • 24.3.1. Kreditkarten.
    Das Bezahlen mit Kreditkarten - sofern sie mit einem magnetisierten Magnetstreifen ausgerüstet sind - ist heute an Tankstellen und in Kaufhäusern, die an den Kassen entsprechende Lesegeräte besitzen müssen, weit verbreitet und somit Stand der Technik.
  • 24.3.2. Scheckkarten.
    Das Gleiche gilt sinngemäß für diejenigen Scheckkarten und eurocheque-Karten, die auch so einen Magnetstreifen besitzen; den haben nicht alle. Scheckkarten und Kreditkarten, wie z. B. die Diners Club Karte, sind rechtlich unterschiedlich zu bewerten und deshalb unter getrennten Punkten aufgeführt.
  • 24.3.3. Spezielle Karten mit Magnetstreifen.
    Jedermann kann in dieser Technik Gutscheine herstellen lassen und verteilen an wen er will. Kaufhäuser machen dies so mit Kundenkarten; die Araltankstellen machen etwas Sinngemäßes mit Tankkarten und Servicekarten für Berufs­ kraftfahrer.
  • 24.4. Lesegerät für Karten mit Mikrochips zur Regelung des Zugangs.
    Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination mit einem Lesegerät für Karten mit integriertem oder sonstwie befestigtem Mikrochip, welches den Zugang regelt und die Ausgabe von Quittungskopien nur an Berechtigte ermöglicht.
  • 24.4.1. Telefonkarten oder Ähnliches.
    Die Verwendung von Telefonkarten ist technisch problemlos möglich. Der Abrechnungsmodus mit den ausgebenden Stellen muß jedoch vorher geklärt werden.
  • 24.4.2. Spezielle Karten mit Mikrochips.
    Jeder kann in dieser Technik Karten herstellen lassen und als Gutscheine oder gegen Bezahlung verteilen.
    Das Bundesjustizministerium könnte zentral solche Karten für die Verwendung in diesen Nachtbriefkästen herstellen lassen und über die Justizverwaltung bundesweit verkaufen lassen.
  • 24.5. Eingebaute Möglichkeit zur Ausgabe von Wechselgeld.
    Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination mit einem Wechselgeldausgabegerät und/oder einem Quittungsdrucker. Beim Bezahlen mit Banknoten und/oder Münzen wird überbezahltes Geld zurückgegeben. Außerdem wird eine Quittung über den bezahlten Betrag ausgegeben.
  • 24.5.1. Ausgabe von Quittungen auf denen die Nummern der eingereichten Banknoten vermerkt sind.
    Die Quittung kann auch die Nummern der eingereichten Banknoten enthalten. Entsprechende Lesegeräte werden eingebaut und angeschlossen an die Steuerelektronik bzw. Steuerelektrik für den Drucker oder Schreibautomaten, der den Gelderhalt quittiert.
  • 24.5.2. Ausgabe von Quittungen auf denen die Art der Bezahlung bzw. Zugangsberechtigung vermerkt ist.
    Die Art und Weise der Bezahlung bzw. Zugangsberechtigung einschließlich der Nummern der eingereichten Banknoten wird auf allen erstellten Quittungskopien des Schriftträgers vermerkt, wunschweise auch auf dem eingereichten Original.
  • 24.5.3. Vorgehensweise bei zuwenig Wechselgeld im Speicher.
    Bei Kleingeldmangel im Wechselgeldautomaten wird auf der Quittung vermerkt, wieviel bezahlt wurde, wieviel zurückgegeben wurde und welchen Betrag sich der Einreicher noch erstatten lassen kann, z. B. an einem der folgenden Werktage bei der Gerichtskasse.
  • 24.6. Regelung des Zugangs durch eingebaute Schlüsselschalter.
    Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch Kombination mit einem Schlüsselschalter, der Allen den Zugang und die optimale Benutzung ermöglicht, die einen passenden Schlüssel besitzen und diesen in die Öffnung des Schlüsselschalters einführen.
  • 24.7. Vielsprachige Bedienungsanleitung außen am Gerät.
    Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch das Vorhandensein einer mehrsprachigen Bedienungsanleitung, die auch Bildsymbole wie z. B. Pictogramme enthalten kann.
25. Ausgabe vorgedruckter Formulare zum Ankreuzen für häufig vorkommende Rechtsfälle.
Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Möglichkeit zur Ausgabe vorgedruckter Formulare, auch mehrsprachig mit Bildsymbolen, Zeichen und Pictogrammen, auf denen Felder zu Ankreuzen für häufig vorkommende Rechtsfälle vorgesehen sind.
  • 25.1. Einsprachig:
    Die Formulare sind einsprachig abgefaßt, z. B. in der jeweiligen Amtssprache (bei uns Deutsch).
  • 25.2. Mehrsprachig
    Die Formulare sind zweisprachig oder vielsprachig.
    Die Texte sind so angeordnet, daß inhaltlich zusammengehöriges untereinander steht, so daß jeder Leser das Richtige herausliest, ganz gleich in welcher Sprache er es liest.
  • 25.3. In Blindenschrift, z. B. Braille.
    Die Formulare sind - auf besondere Aufforderung - auch in Blindenschrift, z. B. Braille, mit Unterzeilen in der jeweiligen Amtssprache, in einer anderen Sprache oder mehrsprachig hergestellt.
  • 25.4. Maschinenlesbare Schrift.
    Die Formulare sind mit markanten Normbuchstaben und Normzahlen bedruckt, so daß sie maschinengelesen werden können einschließlich der vom Einreicher gemachten Kreuzchen in ihren jeweiligen Positionen.
26. Monitor zur Wiedergabe von Texten in räumlicher Nähe zum Nachtbriefkasten zur Wiedergabe von Texten und bildlichen Darstellungen.
In räumlicher Nähe zum Nachtbriefkasten ist ein Monitor mit grafikfähiger elektronischer Steuerung angebracht, der zur Wiedergabe von Schrift besonders geeignet ist; beispielsweise durch 100Hz-Technik und freie Farbenauswahl durch den Benutzer: (a) monochrom, z. B. grün oder bernsteinfarben oder (b) polychrom bunt mit allen Farben und Farbkombinationen. Er wird von vielen unterschiedlichen Informationsquellen über alle technisch möglichen Datenübertragungs­ wege gespeist.
  • 26.1. Texte von optisch lesbaren digitalen Datenträgern.
    Die Texte, sinnvollerweise überwiegend juristischen Inhalts, werden von optisch lesbaren digitalen Datenträgern abgerufen. Diese Datenträger können sich in oder am Gerät befinden. Eine Datenübertragung durch Telefonleitung mit Modems oder durch spezielle Datenleitungen, auch unter Einsatz von Richtfunk oder Satellitenfunk, ist ebenfalls möglich, wenn sich diese Datenträger an einem entfernten Ort befinden.
  • 26.1.1. CD′s, z. B. mit Gesetzestexten und Kommentaren.
    Geeignete Datenträger sind CD′s auf denen sich Gesetzestexte und Kommentare nebst Gebrauchsanweisungen befinden, die durch optische Abtastung mit Laserstrahlen abgerufen werden können.
  • 26.1.2. Video-CD′s, z. B. mit bildlichen Erläuterungen.
    Die neuen Video-CD′s beinhalten die Möglichkeit, zusätzlich zum Text bildhafte Darstellungen und leicht verständliche Erläuterungen, z. B. durch gegenständliche Abbildungen, auf den Monitor mit grafikfähiger elektronischer Steuerung wiederzugeben.
  • 26.1.3. Wiederaufnahmefähige CD′s.
    Wiederaufnahmefähige CD′s bzw. selbst bespielbare CD′s erweitern die Möglichkeiten dieser gesamten Auflage. Werden auf dem Monitor schriftliche Fragen von einer Normal-CD oder Video-CD abgerufen und an den Einreicher gestellt, können diese zusammen mit der Antwort des Einreichers auf einer dieser selbstbespielbaren bzw. wiederaufnahmefähigen CD aufgezeichnet werden.
    Mit einer weiteren selbst bespielbaren oder wiederaufnahmefähigen CD wird eine digitale vollständige Kopie davon erstellt und mit qualifizierten Quittungsvermerken versehen an den Einreicher ausgegeben. Die zuerst aufgenommene CD wandert in den Nachtbriefkasten wie gehabt.
    Die weitere Vorgehensweise ist weiter oben bereits beschrieben worden.
  • 26.1.4. CD-Rom′s, z. B. mit dem Komplette BGB.
    CD-Rom′s mit dem kompletten BGB und/oder anderen Gesetzeswerken erlauben dem Einreicher vor Einlegen eines Einspruchs noch schnell mal nachzuschauen, ob die gesetzliche Regelung seines Anliegens, so wie sie in den abrufbaren Gesetzen niedergeschrieben ist mit dem übereinstimmt, was er zu diesem Thema im Gedächtnis gespeichert hat.
    Eine Ansammlung von mehreren CD-Rom′s erhöht die Menge und Auswahl an gespeicherten Texten in nahezu beliebiger Weise. Mindestens eine - gekennzeichnete - CD-Rom muß das komplette Inhaltsverzeichnis für diesen Satz von CD-Rom′s enthalten und eine mechanische Zugriffsvorrichtung für die jeweils gewünschte CD-Rom in die Abtast- und Leseapparatur.
  • 26.2. Texte von magnetisch lesbaren digitalen Datenträgern.
    Die Texte, die auf dem Monitor erscheinen sollen, werden von magnetisch lesbaren digitalen Datenträgern abgerufen. Es können auch analoge Signale zugemischt sein, z. B. für die Steuerung des Lesevorgangs oder des übrigen Arbeitsablaufs.
  • 26.2.1. Disketten aller Art an beliebigen Aufbewahrungssystemen.
    Disketten mit ihrer hohen Speicherdichte können ebenfalls die hier gewünschte Menge an Text speichern. Diese Disketten können in bzw. am Gerät gelagert werden, wo sie mit einer Zugriffsmechanik ins Lesegerät geschoben werden können, je nach Bedarf. Sie können aber auch an einem entfernten Ort gelagert und gelesen werden. Die dort gelesenen Daten werden über Telefonleitungen mit Modems bzw. Datenfernleitungen - auch unter Einsatz von Richtfunk und/oder Satellitenfunk - zum Monitor transportiert.
  • 26.2.2. DAT′s (Digital Audio Tape).
    Die erst wenige Jahre alten DAT′s werden im Prinzip wie Audio-Musik Cassetten von herkömmlichen Cassettenrecordern gehandhabt, zumal sie denen auch in der Größe des Gehäuses und der Anordnung der Spulen mit dem Magnetband entsprechen.
    Ansonsten gilt sinngemäß das Gleiche wie unter Punkt 26.2.1.
  • 26.2.3. Alle anderen magnetisch lesbaren digitalen, analogen oder gemischten Datenträger.
    Die Überschrift zu diesem Kapitel "26" läutet: Monitor zur Wiedergabe von Texten usw.
    Der Verwendungszweck diese Teils der Gesamtanlage ist sinnvoll und einsichtig. Für die Begründung der Formulierung des Unterkapitels "26.2.3." müssen wir ein wenig in die Geschichte der Datenaufzeichnung zurückgehen.
    Es gab soviel verschiedene Aufzeichnungsmethoden für das gesprochene Wort oder andere Daten, angefangen von Thomas Alva Edisons Phonograph mit Wachswalze über Emil Berliners Schallplatte, über Draht und Tonband bis hin zu heutigen digitalen Video CD′s, daß es unmöglich ist, in einem solchen Kapitel alles aufzuführen was es auf diesem Gebiet gab, gibt und in naher Zukunft geben wird. Deshalb soll dieses Unterkapitel nur den Schutzanspruch in seiner Überschrift allgemein formulieren.
  • 26.3. Die Texte werden von anderen Quellen geliefert.
    Es geht um das Heranholen von Texten von allen möglichen anderen Quellen über alle möglichen Wege der Datenübertragung zum Monitor.
    Die heutige Informationstechnik, die elektronische Datenverarbeitung und die Bürokommunikationstechnik sowie die Technologie der Datenfernübertragung haben ein solches im Alltag für jedermann verfügbares Ausmaß erreicht, daß in den Nebenansprüchen nur die grundsätzlichen Methoden und prinzipiellen Arbeitsweisen aufgeführt werden können, denn sonst würde eine mehrbändige Enzyklopädie nur über dieses Thema entstehen.
    Mit diesem Unterkapitel der Nebenansprüche wird Schutz begehrt sowohl für das "Anzapfen" der-unterschiedlichsten "Quellen", von denen Texte usw. abgerufen werden können, als auch für die vielen heute und in naher Zukunft möglichen Wege der Datenübertragung von all diesen Quellen bis hin zum Monitor, der am Anfang von Kapitel 26 beschrieben worden ist und der zur Unterrichtung und Information der Benutzer des Nachtbriefkastens dieser Bauart gedacht ist.
  • 26.3.1. Über die Datenautobahn und angeschlossene Benutzer.
    Da sich die Rechtsprechung ständig weiterentwickelt und laufend neue Gesetze, Verordnungen usw. erlassen werden, ergibt sich die Notwendigkeit, viele Quellen anzapfen zu können.
    Über die neue Einrichtung der Datenautobahn sind alle angeschlossenen Benutzer erreichbar. Dazu gehören auch Bibliotheken der juristischen Fakultäten von Universitäten aus aller Welt - um ein Beispiel zu nennen.
    Es wird der Schutz des Patentrechts beansprucht für die Verwendung der Datenautobahn um den Monitor vom Anfang dieses Kapitels mit Informationen und Texten zu versorgen.
  • 26.3.2. Daten-, Hörfunk- und/oder Fernsehkanäle - auch im Multiplexleseverfahren - unter Benutzung von Satellitenübertragungstechniken und Richtfunktechnik.
    Die Übertragung von Daten und Texten, die auf dem Monitor lesbar erscheinen sollen, erfolgt unter Verwendung von Telefonkanälen, separaten Datenkanälen, Hörfunkkanälen und/oder Fernsehkanälen. Dabei werden - nach Bedarf - benutzt: (a) Richtfunk, (b) Multiplexverfahren, (c) Halbseitenbandübertragung; (d) Kodierung. Daten und Texte werden auch in der Austastlücke regulärer Fernsehprogramme übertragen.
  • 26.3.3. Terrestrische ausgestrahlte Daten-, Hörfunk- und/oder Fernsehkanäle, auch im Multiplexverfahren.
    Die Übertragung von Daten und Texten, die auf dem Monitor lesbar erscheinen sollen, erfolgt unter Verwendung von separaten Datenkanälen, Hörfunkkanälen oder Fernsehkanälen, die auch terrestrisch übertragen werden.
    Dabei werden auch Multiplexverfahren verwendet, wenn es sinnvoll ist. Daten können auch in der Austastlücke regulärer Fernsehprogramme übertragen werden wie bei Videotext.
    Es werden auch Telefonleitungen benutzt. Es können bei allen hier geschilderten Möglichkeiten auch Richtfunkstrecken benutzt werden.
  • 26.3.4. Daten- und Textübertragung über Kabelnetz und andere Wege.
    Die Übertragung von Daten und Fakten, die auf dem Monitor lesbar erscheinen sollen, erfolgt unter Verwendung von Telefonkanälen, separaten Datenkanälen, Hörfunkkanälen und/oder Fernsehkanälen, die unter Einbeziehung von Kabelnetzen übertragen werden.
    Dabei werden - nach Bedarf - auch benutzt:
    (a) Richtfunk, (b) Multiplexverfahren, (c) Halbseitenübertragung, (d) Kodierung, (e) Satellitenübertragungstechnik.
    Ergänzend werden Daten und Texte auch in der Austastlücke regulärer oder besonderer Fernsehprogramme übertragen.
  • 26.3.5. Spezielle Telefon- und/oder Datenleitungen, z. B. zu Servicediensten.
    Es werden von Servicediensten der unterschiedlichsten Art Datenbanken und Informationen zur Verfügung gestellt, die geeignet, sind dem Benutzer des Nachtbriefkastens gewünschte Informationen zu liefern.
    Anforderung und Übertragung dieser Daten erfolgt auf allen Wegen, die oben beschrieben worden sind. Dieser Nachtbriefkasten mit allen angeschlossenen Geräten ist so konstruiert, gebaut und an das Telefonnetz bzw. an die Datenautobahn angeschlossen daß alle existierenden Servicedienstleistungen in der "Datenwelt" abgerufen werden können.
  • 26.3.6. Telefonleitung mit Universalmodem und Normenwandler.
    Die gesamte Nachtbriefkastenanlage - so wie in dieser Anmeldung beschrieben - ist an alle gängigen Telefonleitungen und Datenleitungen angeschlossen. Beim Telefon ist der Anschluß so ausgelegt, daß sowohl das alte Impulsverfahren als auch das neuere Tonfolge- bzw. Mehrfrequenzenverfahren verwendet werden können. Es ist auch ein Anschluß für optische Lichtleiter (Glasfaserkabel) oder Ähnliches eingebaut, mit dem Daten und Informationen in beiden Richtungen übertragen werden können. Die Weiterleitung der Daten und Informationen erfolgt auch unter Einsatz von Richtfunk und Kupferkabeln.
27. Kombination mit einem Lesegerät für maschinenlesbare Personalausweise und andere Personaldokumente.
Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung mit Lesegeraten für die seit einigen Jahren in Umlauf befindlichen maschinenlesbaren Personalausweise, Reisepässe oder sonstigen Personaldokumente.
Diese Personaldaten werden gelesen und gespeichert, wenn gleichzeitig mit dem Einwurf eines Schriftstückes in den Einwurfschlitz des Nachtbriefkastens das maschninenlesbare Personaldokument so in die Öffnung des Lesegerätes eingeführt wird, daß die gespeicherten Daten fehlerfrei gelesen werden können. Diese Daten können sowohl auf da eingereichte Original als auch auf sämtliche Kopien (einschließlich der Ausgegebenen) übertragen werden. Das erleichtert bei Bedarf den Nachweis, wer wann und wo was eingereicht hat.
28. Kombination mit einem Faxgerät, das den Inhalt empfangener Faxe auf Wunsch an andere Faxgeräte weitersendet (Zusatzfunktion: Returnschaltung).
Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung mit einem Faxgerät, das so geschaltet ist, daß es in Form einer "Returnschaltung" den Inhalt empfangener Faxe auf Wunsch an andere Faxgeräte weitersendet, deren Nummer auf dem gleichen Übertragungsweg mit übermittelt wurde.
Das Ursprungsfax kann von einem stationären Faxgerät über das "normale" leitungsgebundene Telefonnetz an dieses Nachtbriefkastenfaxgerät gesendete werden.
29. Kombination Handy mit einem tragbaren Faxgerät.
Es ist möglich, ein tragbares Faxgerät über ein spezielles Modem an ein Handy anzuschließen, um so während eines Segeltörns auf hoher See beispielsweise ein Fax an das Nachtbriefkastenfaxgerät zu senden, um damit fristwahrend einen Einspruch einzulegen.
Über eine mitübermittelte zusätzliche Faxnummer kann der Inhalt dieses Faxes vom Nachtbriefkastenfaxgerät aus weitergesendet werden an ein beliebiges gewünschtes Faxgerät. Die übrige Vorgehensweise ist weiter oben schon beschrieben worden.
30. Bürgerfreundliche Kabine mit Nachtbriefkasten in Kombination mit Faxgerät und anderen Geräten.
Nachtbriefkasten, gekennzeichnet durch die Kombination und technische Kopplung mit einem Fotokopiergerät, einem Faxgerät und allen anderen im Rahmen dieser Erfindung beschriebenen Geräten, Stromanschluß und Telefonanschlüssen. Das Ganze ist in einer transportablen Kabine untergebracht, die am Fließband in Serie hergestellt werden kann; bedarfsweise auch in Einzelanfertigung. Diese Kabine wird in öffentlichen Gebäuden aller Art landauf und landab aufgestellt und dient als Service- und Dienstleistungsstation zur besseren Verwirklichung der Forderungen, die vom Grundgesetz des Jahres 1949 gestellt werden; beispielsweise erhöht diese Erfindung die Chancengleichheit.
31. Sinnvolle Aufstellungsorte für "30".
Sinnvolle Aufstellungsorte sind alle Rathäuser, Ämter, Polizeidienststellen, Ministerien, Behörden, Banken, Börse, Versicherungen (besonders die Hauptverwaltungen), Hafenverwaltungen (Seehäfen, Binnenhafen, Freihafen), Messen, Ausstellungsgebaude, Congresscenter.
32. Die Erfindung wie beschrieben.
33. Alle einzelnen Komponenten, ob allein betrieben, in diesem Zusammenhang oder in einem anderen Zusammenhang.
34. Beliebige Farbgebung der einzelnen Komponenten und des gesamten Gerätes. Einheitlich oder unterschiedlich, Schwarz, Weiß, Farblos, Naturfarbig, Metallic, Lackfarben, mit oder ohne Decklack , Einfarbig, Mehrfarbig, Vielfarbig, Farben auf dem Material, farbiges Material in der Masse bzw. Substanz gefärbt; oder eine oder mehr beliebige Kombinationen dieser Möglichkeiten auch mit Ornamenten oder Zeichnungen.
35. Beliebige Raumformgebung der einzelnen Komponenten und des gesamten Gerätes.
36. Beliebige Kombinationen der einzelnen in diesem Gesamttext erwähnten oder beschriebenen Komponenten untereinander aber auch mit Komponenten, die in diesem Gesamttext nicht erwähnt worden sind.
37. Beliebige Kombination einzelner, zweier, mehrerer oder aller Komponenten mit einem, zwei, mehreren oder beliebig vielen Dingen, die hier nicht beschrieben oder erwähnt worden sind.
38. Alle Arten von externer Energieversorgung, z. B. Heizung im Winter, Kühlung im Sommer; Einhalten der optimalen Betriebstemperatur mit oder ohne Thermostatsteuerung durch Kühlen oder Wärmen nach Bedarf.
39. Alle Arten von Stromversorgung: Gleichstrom, Wechselstrom, Drehstrom aus dem Netz, aus Generatoren, aus Akkumulatoranlagen, aus Photovoltaikanlagen; mit und ohne Stützbatterien bei Stromausfall; mit und ohne automatische Spannungsregelung und Stromstärkenbegrenzer; mit und ohne manuelle oder automatische Umschalter für verschiedene Arten von Stromversorgung Ebenso: Windkraftanlagen und/oder Notstromaggregate.
40. Schutzansprüche für die Ausführungen, bei denen automatische Schaltungen ganz oder teilweise durch manuelle Schaltungen ersetzt worden sind.
41. Schutzansprüche für Schutzvorrichtungen aller Art gegen Mißbrauch, Sabotage, Vandalismus, Zerstörung von Einzelteilen oder totaler Zerstörung, und gegen Manipulationen aller Art.
42. Schutzansprüche für jedes Detail einzeln, für zwei, mehrere, oder alle Details zusammen; jeweils mit einer oder mehreren anderen Details, die in diesem Gesamttext nicht erwähnt worden sind.
43. Schutzansprüche für alle Arten von Briefkästen und Nachtbriefkästen, die jemals irgendwann und irgendwo erdacht, aufgeschrieben oder ausgeführt worden sind, und die mit einem oder mehrere Details dieser Erfindung kombiniert werden oder ausgestattet werden.
44. Dies gilt für alle Ausführungen der Jetztzeit aber auch Vergangenheit.
45. Dies gilt für alle Ausführungen bei denen das eingeworfene Papier gegen nachträgliche Entnahme geschützt ist, aber auch für solche Ausführungen, bei denen eine solche Vorrichtung nicht eingeplant oder nicht eingebaut ist.
46. Schutzansprüche für alle Ausführungen unabhängig von der Größe des Einwurfschlitze, ob nur für Visitenkarten, Postkarten, Schulhefte, normale Briefbögen, aber auch für - nach deutschen Maßstäben - übergroße Briefbögen wie z. B. der amerikanischen Norm. Ebenso für Ausführungen, die extrem große Einwurfschlitze für Bögen und Umschlag des Formats DIN A0 haben, das von Architekten oder Schiffsbaukonstrukteuren benutzt werden muß, weil sonst die Detailfülle der Planungen nicht unterzubringen ist.
47. Schutzansprüche für alle Arten von Einwurfmöglichkeiten: längs, quer, schräg, waagerecht, senkrecht; Reinschieben, reinwerfen, mit automatischem Einzug und ohne.
48. Schutzansprüche für alle Arten von Formaten und Papiersorten und Farben beim Fotokopierer.
49. Schutzansprüche für alle Arten von Vergrößerungen und Verkleinerungen in allen beliebigen Maßstäben bei der Bearbeitung des Originals und der Erstellung der Kopien.
50. Schutzansprüche für zwei-, drei-, oder mehrdimensionale Ausführungen der ausgegebenen Kopien und/oder Eingangsbestätigungen , z. B. Papierrollen oder gewellte Scheiben.
51. Beschriftungen, Bedienungsanleitungen und Benutzerführung einsprachig, mehrsprachig, durch Bildsymbole, durch Zeichen, durch Pictogramme oder durch Kombination von 2 oder mehr dieser Möglichkeiten oder durch Kombination mit etwas, was in diesem Gesamttext nicht erwähnt worden ist, auch mit fremden Alphabeten und Zahlensystemen, zweidimensional flach oder dreidimensional strukturiert.
52. Schutzansprüche für Sensorsteuerung mit Benutzerführung durch Pictogramme.
53. Schutzansprüche für die Betätigung der einzelnen Komponenten dieser Erfindung durch alle Formen, Ausführungen und Arten von Schaltern, Druckknöpfen, Drehknöpfen, Drucktasten, Kippschalter, Sensoren. Sensortasten, Stecker, Steckdosen, Steckerleisten, sowie berührungslos funktionierende Schaltelemente wie Lichtschranken, Bewegungsmelder, gravitationsabhängige Schaltelemente wie die "TILT"-Schalter der Flipperautomaten, Pendelschalter aber auch durch automatische Steuerungen, sei es durch Programmierung (mechanisch, elektrisch, elektronisch, elektromagnetisch), durch Zeitschaltuhren mechanisch und/oder elektrisch, elektronisch), durch Zufallsgeneratoren beliebiger Bauart oder ganz einfach manuelle oder durch beliebige Kombinationen davon; unabhängig davon, ob die Schaltelemente seriell, parallel oder hintereinander angeordnet sind.
54. Schutzansprüche für alle Arten von Material zur Aufnahme und Speicherung von Bildern.
  • a) Videosysteme: VHS, S-VHS, Beta; Video 2000, VCR und alle Abarten und Unterarten; Sony u-matic, Ampex.
  • b) Videoformate: 4 : 5; 4 : 3; 16 : 9; und alle Anderen.
  • c) Schmalfilme (Normalton 8, Super 8, 16 mm mit und ohne Ton usw.) mit Lichtton, Magnetton analog oder digital und alle Anderen.
  • d) Kinofilme 35 mm ( Normalbild, Breitwand; Cinemascope; Lichtton; Magnetton; analog oder digital, aber auch ohne Ton und alle anderen Kinofilme.
  • e) Sofortbildsysteme (z. B. Polaroid usw.)
  • f) Analoge Bildspeicherung
  • g) Digitale Bildspeicherung
  • h) Speicherung der Daten auf: Floppy Disc; Diskette beliebigen Formats; Festplatte; CD und CD-ROM optisch, magnetisch, magnetoptisch, elektronisch, elektrisch, elektromagnetisch, mechanisch, elektromechanisch; beliebige Farbgebungen und Raumformen der Datenträger; beliebige Kombinationen aus diesen Möglichkeiten; beliebige Kombinationen aus diesen Möglichkeiten mit einer oder mehr von hier nicht erwähnten Methoden oder Techniken.
  • i) Menschliche Schnellbildzeichner oder Porträtmaler; zeitweise oder im Dauereinsatz oder im Schichtbetrieb.
55.
  • a) Schutzansprüche für alle Münzen ob Deutsch, Ausländisch, ECU, Chips oder Spezialmünzen, gültig, ungültig oder historisch.
  • b) Münzprüfer aller Arten und Ausführungen, ob sie auf Gewicht, Durchmesser, Material oder sonstiges achten wie z. B. Magnetfeld oder Oberflächenbeschaffenheit, Löcher oder keine Löcher im Material, oder auf Wertmünzen oder Wertmarken.
  • c) Banknotenannahmegeräte und Banknotenprüfer aller Arten und Ausführungen für gegenwärtige und zukünftige deutsche und/oder ausländische Banknoten, gültige, ungültige, historisch.
  • d) Banknoten und Münzprüfer , welche offensichtlich falsche Münzen und Banknoten einbehalten und eine Quittung dafür ausgeben, damit bei Fehlern der Einreicher gegen diese Quittung seine irrtümlich einbehaltenen Münzen und Scheine zurückerhalten kann; die Anderen können mit dieser Quittung zur Staatsanwaltschaft gehen und sich eine Strafanzeige wegen Betruges abholen.
  • e) Ein Gerät wie in d) beschrieben jedoch ohne Quittungsausgabe ist technisch möglich, aber rechtlich bedenklich.
56. Schutzansprüche für die Kombination dieser Erfindung mit allen Arten von Kameras, Videokameras, W-Kameras, Camcorder, Videorecorder, klassischen Kameras mit Film wie z. B. bei der Radarkontrolle; noch zu erfindende Kameras.
57. Schutzansprüche für die Kombination dieser Erfindung mit allen Arten von Druckern, z. B. Tintennadel, Thermo, Laser, Matrix, mechanischer Drucker à la Schreibmaschine, Stanzdrucker.
58. Schutzansprüche für alle Kombinationen dieser Erfindung mit allen Arten von Fotokopiergeräten (Thermo; elektrostatisch) usw. auch Blaupausenersteller und deren Weiterentwicklungen.
59. Schutzansprüche für alle Arten von Fotokopierpapier und Kopiermaterial das in Zusammenhang mit dieser Erfindung benutzt wird (Normalpapier, Thermopapier,Kunststoffpapier Kunststoffolie, Metallfolie, Verbundfolie, metallisiertes Papier, Recyclingmaterial, Mehrschichtmaterial, Mehrschichtverbundmaterial) (verklebt, gepreßt, durch Adhäsion zusammengehalten, verschweißt, gelötet, genietet, geklammert) ganz oder teilweise oder oberflächlich zusammengeschmolzen usw. etc.
60. Schutzansprüche für alle Arten von Behältnissen für Originaldokument, Fotokopie, Faxkopie, Sofortbild, Tonkassette, Videokassette, Film, Foto Diskette, usw.
61. Schutzansprüche im Rahmen dieser Erfindung für alle Arten von Schaltungen: Mechanisch, elektromechanisch, elektrisch, elektromagnetisch, magnetisch, magnetooptisch, optische Verstärker, optische Schaltungen und Schaltkreise, elektronische Schaltungen, elektrische Verstärker, elektronische Schaltkreise. Ebenso Schutzansprüche für Kombinationen von 2 oder mehr dieser Komponenten oder anderen Komponenten, die in anderen Kapiteln erwähnt oder beschrieben worden sind.
62. Schutzansprüche für Informationen und Botschaften, die dem Benutzer im Rahmen dieser Erfindung durch folgende Hinweise und Signale gegeben werden:
  • a) durch einfache akustische Signale, aber auch durch eine oder mehrere Sprachsyntheziser in deutsch und/oder ausländische
  • b) durch einfache optische Signale, z. B. Blinken oder farbige Lämpchen
  • c) z. B. als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme könnte man auch Menschen einstellen, die eine oder mehrere Funktionen übernehmen, die auch von Automaten oder Teilen von Automaten wahrgenommen werden können.
  • d) durch entsprechende Symbole, Pictogramme und/oder Texte auf einem graphischen Display.
  • e) Informationsgebung durch komplexe optische Signale über Bildschirme, sonstige Bildschirme, aber auch simple Bildschirmkonstruktionen.
  • f) Informationsgebung durch auf Oberflächen aufgebrachte Texte, z. B. Aufgedruckt, mit Pinsel aufgemalt, draufgeschrieben, durch Klebefolie mit dem gesamten Text aufgebracht, durch einzelne Zahlen Buchstaben, Bildsymbole usw. aufgeklebt.
  • g) durch Kombination aus den Möglichkeiten (a-f) durch Kombination aus den Möglichkeiten (a-g) mit einer oder mehreren in diesem Gesamttext erwähnten Möglichkeiten.
63. Warnfunktionen sollten bei diesem Gerät hinweisen auf
  • a) Stromausfall
  • b) Elektronik defekt
  • c) Uhrzeit des Quittungsgebers defekt
  • d) Die Uhrzeit des Quittungsgebers stimmt nicht überein mit der Uhrzeit der Caesium-Atomuhr der PTB Braunschweig, die über LW Sender bei Frankfurt/Main europaweit ausgestrahlt wird.
  • e) Beschädigung des ganzen Gerätes oder einzelner ( wichtiger) Komponenten.
  • f) Annahmemöglichkeit aber keine Quittungsausgabe
  • g) Manipulationsversuche
  • h) Benutzung zur Zeit nicht möglich
  • i) wann eine Benutzung voraussichtlich wieder möglich ist.
64. Schutzansprüche, wenn die Informationen für den Benutzer wie folgt dargestellt werden:
  • a) analog
  • b) digital
  • c) mit Buchstaben, Ziffern, Zahlen, Zeichen, Bildern (auch Pictogramme) und Symbolen
  • d) graphisch (mit einzelnen Punkten, kurvig, flächig oder perspektivisch), momochromatisch, dichromatisch, polychromatisch und/oder farbig oberflächlich oder in der Substanz; oder beliebige Kombinationen davon
  • e) 3-dimensional räumlich, oder - vereinfacht - nur erhoben und/oder vertieft auf 2-dimensionaler Grundlage
  • f) unbeleuchtet
  • g) beleuchtet
  • h) selbstleuchtend (ganz oder teilweise) oder gemischt mit beleuchteten Flächen
  • i) a)-h) gemischt in allen denkbaren und möglichen Varianten
  • k) a)-i) kombiniert mit einer oder mehreren Möglichkeiten, die nicht in diesem Text stehen.
65. Schutzanspruch für alle prinzipiell möglichen Wege zur Daten- und Informationsübertragung bei dieser Erfindung.
Unabhängig davon, welche externen Geräte man noch anschließen wird, stehen für die Datenübertragung, Signalweitergabe, Informationsverarbeitung bzw. Impulsweiterleitung bei dieser Systemerfindung folgende prinzipielle Wege zur Verfügung. Dies gilt sowohl innerhalb aller Geräte und ihrer Verbindungen untereinander bei dieser System Erfindung als auch beim Anschluß von und an externe Geräte aller Art.
  • a) mechanisch
  • b) elektrisch bzw. elektronisch
  • c) elektromagnetisch
  • d) magnetisch
  • e) magnetooptisch
  • f) optisch
  • g) akustisch bzw. elektroakustisch
  • h) durch elektromagnetische Wellen allgemein
  • i) durch Laser als Spezialfall extrem gebündelter elektromagnetischer Wellen
  • k) durch Biotransmitter
  • l) durch neuronale Netze
  • m) durch Gravitationswellen
  • n) biochemische Reizleitung
  • o) Korpuskularstrahlen
  • p) pneumatisch
  • q) hydraulisch
  • r) durch Seilzüge
  • s) durch beliebige Kombinationen von 2 oder mehr der in a) - r) genannten Möglichkeiten
  • t) durch beliebige Kombination von 1 oder mehr der in a) - s) genannten Möglichkeiten mit einer oder mehr Möglichkeiten, die hier nicht genannt worden sind.
66. Dieses am Beispiel der in Deutschland üblichen Nachtbriefkästen beschriebene Verfahren kann als Erfindung auch in beliebig vielen anderen Einsatzgebieten Verwendung finden, z. B. bei der normalen Briefpost als Schalterersatz.
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