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DE19603671C1 - Verwendung eines Etiketts - Google Patents

Verwendung eines Etiketts

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DE19603671C1
DE19603671C1 DE19603671A DE19603671A DE19603671C1 DE 19603671 C1 DE19603671 C1 DE 19603671C1 DE 19603671 A DE19603671 A DE 19603671A DE 19603671 A DE19603671 A DE 19603671A DE 19603671 C1 DE19603671 C1 DE 19603671C1
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DE
Germany
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label
edge surface
bottle
adhesive
labels
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Application number
DE19603671A
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English (en)
Inventor
Juergen Preuss
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Individual
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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/08Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself
    • G09F3/10Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself by an adhesive layer

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft die Verwendung eines Etiketts mit runder Grundfläche, wobei die Grundfläche aus einer ringförmigen Randfläche und einer runden Etikettfläche besteht und die Randfläche Einkerbungen in Richtung auf die Mitte des Etiketts aufweist.
Solche Etiketten finden beispielsweise als aufklebbare Etiketten für gekrümmte Körper, wie zum Beispiel Obst und Gemüse, Verwendung. So beschreibt die US-PS 4,547,001 ein Etikett, das eine runde oder elliptische Form besitzt und eine Vielzahl von radialen Einschnitten aufweist, wodurch voneinander relativ unabhängige Zungen entstehen, die eine Anpassung des Etiketts an eine konvexe oder auf andere Weise unregelmäßige Oberfläche ermöglichen.
Die DE 82 15 907 U1 beschreibt eine Etikettiermaschine, wobei durch die gleiche Maschine sowohl Brust- als auch Boden-Etiketten aufbringbar sind. Diese, zumeist einen Barcode enthaltenen Boden-Etiketten, können jedoch nur auf plane Flaschenböden aufgebracht werden, da es ansonsten zu einem "Verknittern" derselben kommt, wodurch der Code unlesbar würde.
Einen kegelförmigen Einsatz offenbart die DE-GM 19 41 956. Dieser Einsatz wird auf die Wände einer kegelförmigen Einbuchtung eines Flaschenbodens aufgeklebt. Die Fertigung solcher Einsätze stellt einen erheblichen Aufwand dar, da für jede Flaschenform eigene Einsätze gefertigt werden müssen.
Das internationale Geschmacksmuster DM/030 922 hat Boden-Etiketten zum Gegenstand, deren Befestigung durch Aufkleben auf die Standfläche der Flasche erfolgt. Dies hat den Nachteil, daß die Etiketten leicht abgerieben oder beschädigt werden, wenn die Flasche auf ihre Standfläche gestellt wird.
Eine Befestigung an dem meist nach innen kegelstumpfartig ausgeformten Flaschenboden ist wegen des nur linienartigen Rand-/Verbindungsbereiches schwierig.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit aufzuzeigen, Etiketten auch in mit Einbuchtungen versehenen Flaschenböden leicht anzubringen.
Die Lösung der Aufgabe ergibt sich einschließlich vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildung der Erfindung aus dem Inhalt der Patentansprüche, welche dieser Beschreibung nachgestellt sind.
Flaschen weisen an ihrer Unterseite meist die erwähnten kegelstumpfförmigen Einbuchtungen in Richtung auf den Flaschenhals auf, so daß eine ringförmige Standfläche entsteht, wodurch die Stabilität der stehenden Flasche vergrößert wird. Die genannte Ausgestaltung der Etiketten besitzt den Vorteil, daß die Etiketten nicht wie bisher auf die Standfläche aufgeklebt werden müssen, sondern in der Einbuchtung versenkt gegenüber der Standfläche über ihre speziell ausgebildete Randfläche angebracht werden können und damit geschützt sind vor Abrieb und Verschmutzung. Gleichzeitig wird ein vergrößerter Randstreifen zur Verbindung mit der Flasche zur Verfügung gestellt.
Um eine sichere Anbringung des Etiketts in der Einbuchtung zu gewährleisten, wird der Randbereich des Etiketts umgebogen. Durch dieses Umbiegen wird erreicht, daß das Etikett im Bereich seiner mehr oder weniger gesamten Randfläche mit der Flasche in Kontakt steht, wodurch eine ausreichend große Klebefläche entsteht. Durch die vorgesehenen Einkerbungen der Randfläche in Richtung auf die Mitte des Etiketts wird ein "Verknittern" des Etiketts bei der Anbringung im Bereich der Einbuchtung verhindert. Die Einkerbungen können grundsätzlich eine beliebige Form aufweisen, zum Beispiel V-förmig (nach außen "geöffnet") oder halbkreisförmig. Auch einfache radiale Ein­ schnitte können vorgesehen sein. Durch die versenkte Anord­ nung des Etiketts ist ein einfaches Einpassen und Befestigen gewährleistet, wodurch auch die Optik der angebrachten Etiketten verbessert wird.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, mindestens die Rückseite der Randfläche des Etiketts selbstklebend auszubilden. Durch diese Ausgestaltung wird das Anbringen der Etiketten erleichtert und es ist kein Verschmutzen der Flasche oder des Etiketts durch Klebstoff zu besorgen.
Dies kann besonders einfach verwirklicht werden, indem mindestens die Rückseite der Randfläche des Etiketts als Klebefolie ausgebildet ist. Denkbar ist jedoch auch eine Ausführungsform, bei der die Etiketten als Naßetiketten gestaltet sind.
Das Etikett kann jedoch auch als doppelseitige Klebefolie gestaltet sein. Eine solche Ausgestaltung ermöglicht beispielsweise die Verwendung unbedruckter Etiketten (Grundetiketten), die durch Abziehen der Schutzfolie auf der Rückseite des Etiketts in der Flasche angebracht werden. Auf der Vorderseite des Grundetiketts kann dann durch Abziehen der Schutzfolie im Bereich der Etikettfläche ein zweites rundes, der Größe der Etikettfläche entsprechendes, bedrucktes Etikett (Zusatzetikett) eingeklebt werden.
Denkbar ist auch ein unbedrucktes Grundetikett nur rückseitig oder zumindest im Bereich seiner rückseitigen Randfläche selbstklebend auszubilden und das Befestigen des bedruckten Zusatzetiketts mittels Klebstoff vorzunehmen, beziehungsweise das bedruckte Zusatzetikett an seiner Rückseite mit einer Klebefolie auszustatten. Eine solche Ausführungsform bietet den Vorteil, die Etiketten in großer Stückzahl herzustellen und herkömmliche Aufkleber beziehungsweise Etiketten mit Beschriftung als Zusatzetikett verwenden zu können.
Das Umbiegen der Randfläche in Richtung auf die Standfläche der Flasche (bei angebrachtem Etikett) kann durch das Anbringen einer Falzung, Prägung oder Perforierung entlang der Trennlinie von Randfläche und Etikettfläche erleichtert werden.
Eine solche Perforation erleichtert vor allem das Abziehen der Schutzfolie, wenn das Etikett als Klebefolie ausgebildet ist, und vermeidet eine Beschädigung des Etiketts durch sich nicht vollständig ablösende Schutzfolie.
Um einen Luftaustausch zwischen der durch das Etikett verschlossenen Einbuchtung des Flaschenbodens und der Umgebung zu gewährleisten sieht eine Ausführungsform vor, daß das Etikett mindestens ein Loch besitzt. Dieses Loch erlaubt beispielsweise die Verdunstung von Flüssigkeit. Hierdurch wird die Haltbarkeit des Etiketts verbessert. Denkbar ist auch, das Loch so groß auszubilden, daß die Etikettfläche eine ringförmige Form erhält.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele von Etiketten und Flaschen wiedergegeben, welche nachstehend beschrieben sind.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Boden-Etikett,
Fig. 2 einen Schnitt durch eine Flasche mit eingeklebten Boden-Etikett gemäß Fig. 1,
Fig. 3 ein Zusatz- und ein Grundetikett.
In Fig. 1 ist ein Boden-Etikett 10 mit kreisförmigen Querschnitt gezeigt, das aus einer ringförmigen Randfläche 12 sowie einer kreisförmigen Etikettfläche 14 besteht. Die Trennlinie 16 zwischen den beiden Flächen ist hier durch eine dicke schwarze Markierungslinie gekennzeichnet. Die Etikettfläche 14 weist eine typische Etikettbeschriftung 15 auf, die Hinweise über die Herkunft, den Jahrgang sowie die Weinsorte in der entsprechenden Flasche gibt. Die Randfläche 12 des Boden-Etiketts 10 ist mit Einkerbungen 18 in Richtung auf die Mitte des Etiketts 17 im Winkelabstand von je 30 Grad versehen. Die Einkerbungen 18 sind als gleichschenklige Dreiecke ausgeführt, wobei die Dreieckspitze 19 auf der Trennlinie 16 zwischen Etikettfläche 14 und Randfläche 12 liegt. Die Basis der dreieckförmigen Einkerbungen 18 entspricht Sehnenstücken 20 des kreisbogenförmigen Umfanges des Bodenetiketts 10.
In Fig. 2 ist eine Flasche 22 mit einer in Richtung auf den Flaschenhals 24 weisenden Einbuchtung 26 des Flaschenbodens 28 gezeigt. In der Einbuchtung 26 ist ein Boden-Etikett 10 gegenüber der Standfläche 29 versenkt angebracht.
Zum Anbringen des Boden-Etiketts 10 ist die Randfläche 12 entlang der Trennlinie 16 zwischen der Randfläche 12 und der Etikettfläche 14 umgebogen worden. Die Randfläche 12 weist nun in Richtung der Standfläche 29 der Flasche 22. Das Etikett 10 ist an seiner Rückseite im Bereich der Randfläche 12 mit einer Klebefolie ausgestattet, so daß die Anbringung des Bodenetiketts 10 nach dem Umbiegen der Randfläche 12 durch einfaches Andrücken erfolgt ist, wobei die Einkerbungen 18 in der Randfläche 12 gespreizt worden sind.
Die Fig. 3 zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel des Etiketts, wobei das Etikett hier aus einem Grundetikett 30 sowie einem Zusatzetikett 32 gebildet ist. Das Grundetikett 30 entspricht dem in Fig. 1 beschriebenen Bodenetikett, weist jedoch keinen Aufdruck auf. Ausgehend vom Rand 34 des kreisförmigen Grundetiketts 30 sind in diesem ebenfalls dreiecksförmige Einkerbungen 36 im Winkelabstand von 30 Grad angebracht. Solche Grundetiketten 30 können in großer Stückzahl hergestellt werden und sind universell verwendbar. Ihre Anbringung in der Einbuchtung des Flaschenbodens erfolgt wie in Fig. 2 gezeigt. Um den Inhalt der Flasche zu kennzeichnen, finden Zusatzetiketten 32 Verwendung. Während das Grundetikett 30 an seiner einen Seite im Bereich der Randfläche 38 mit einer Klebefolie ausgestattet ist, ist seine andere Seite so gestaltet, daß das Zusatzetikett 32 leicht angebracht werden kann. Das Zusatzetikett 32 ist als Aufkleber ausgebildet, das heißt seine Rückseite ist selbstklebend, nachdem sie von einer Schutzfolie befreit worden ist. Die Befestigung des Zusatzetiketts 32 auf dem Grundetikett 30 kann vor dessen Anbringung in der Einbuchtung des Flaschenbodens erfolgen, es ist jedoch auch möglich, das Grundetikett 30 zuerst zu befestigen und danach auf dieses das Zusatzetikett 32 aufzukleben.

Claims (8)

1. Verwendung eines Etiketts mit runder Grundfläche, wobei die Grundfläche aus einer ringförmigen Randfläche (12) und einer runden Etikettfläche (14) besteht und die Randfläche (12) Einkerbungen (18) in Richtung auf die Mitte des Etiketts (17) aufweist, zur Verklebung der Randfläche (12) in einer gegenüber einer Standfläche (29) versenkten Einbuchtung (26) eines Bodens einer Flasche (22).
2. Verwendung eines Etiketts nach Anspruch 1, bei dem mindestens die Randfläche (12) auf der Etikettrückseite selbstklebend ist.
3. Verwendung eines Etiketts nach Anspruch 1 oder 2, bei dem mindestens die Randfläche (12) der Etikettrückseite als Klebefolie ausgebildet ist.
4. Verwendung eines Etiketts nach Anspruch 3, bei dem das gesamte Etikett (10) doppelseitig selbstklebend ausgebildet ist.
5. Verwendung eines Etiketts nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem zwischen Randfläche (12) und Etikettfläche (14) eine Falzung, Prägung oder Perforierung vorgesehen ist.
6. Verwendung eines Etiketts nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei dem die Einkerbungen (18) eine sich nach außen öffnende V-Form aufweisen.
7. Verwendung eines Etiketts nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei dem die Einkerbungen (18) in gleichen Winkelabständen auf dem Umfang der Randfläche (12) verteilt angeordnet sind.
8. Verwendung eines Etiketts nach einem der Ansprüche 1 bis 7, mit mindestens einem Loch.
DE19603671A 1996-02-02 1996-02-02 Verwendung eines Etiketts Expired - Fee Related DE19603671C1 (de)

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