DE19602655A1 - Verfahren und Testflasche zum Überprüfen einer Füllhöhenkontrolleinrichtung - Google Patents
Verfahren und Testflasche zum Überprüfen einer FüllhöhenkontrolleinrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Testflasche
zum Überprüfen einer Füllhöhenkontrolleinrichtung für
Flaschen oder dgl. gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1
bzw. Anspruchs 10.
Es ist bekannt, die Funktion von
Füllhöhenkontrolleinrichtungen während dem Betrieb einer
Füllinie mit präparierten Testflaschen in bestimmten
Zeitabständen zu überprüfen. Zu diesem Zweck werden unter-
oder überfüllte Testflaschen vor der Kontrolleinrichtung in
den zulaufenden Flaschenstrom eingefügt und durch die
Füllhöhenkontrolleinrichtung gefahren. Bei korrekter
Funktion der Füllhöhenkontrolleinrichtung müssen die
Testflaschen erkannt und ausgeschieden werden. Bei
konventionellen Füllinien mit Puffertransporteuren zwischen
den einzelnen Behandlungsmaschinen ist diese Methode
unproblematisch, weil das Einbringen der Testflaschen im
Bereich der Puffertransporteure normalerweise ohne besondere
Umstände möglich ist.
Wesentlich schwieriger gestaltet sich die gleiche Aufgabe
bei sog. Blockanlagen, die zwischen bestimmten
Behandlungsmaschinen keine Pufferabschnitte mit mehrreihigem
Flaschenstrom besitzen. Hier werden die Flaschen einspurig,
in der Regel formschlüssig mittels Sternräder, Schnecken
oder ähnlichen Förderelementen, mit entsprechend höherer
Geschwindigkeit von einer Behandlungsmaschine zur nächsten
auf kürzestem Wege überführt. In Füllinien zum Abfüllen von
Getränken in Gefäße, z. B. Bier, Wasser oder dgl. in
Flaschen, Gläser, Dosen, werden häufig die Füll-,
Verschließ- und Etikettiermaschine in der zuvor genannten
Art mit formschlüssiger Gefäßübergabe zu einem einheitlichen
Maschinenblock verbunden (DE-OS 24 36 591, DE-OS 24 51 310),
wobei die Füllhöhenkontrolle erst nach dem Verschließer oder
der Etikettiermaschine erfolgt. Der gesamte
Flaschentransport im Bereich dieser Maschinen befindet sich
normalerweise innerhalb der Schutzverkleidung der Anlage, so
daß nicht nur wegen der hohen Flaschengeschwindigkeit in der
einspurigen Reihe, sondern auch wegen der
Sicherheitsabschaltung beim Öffnen der Schutzverkleidung
kein Einfügen der Testflaschen vor der
Füllhöhenkontrolleinrichtung im laufenden Betrieb möglich
ist. Zum Testen der Füllhöhenkontrolleinrichtung müssen
deshalb Leistungsverluste in Kauf genommen werden, wodurch
der Wirkungsgrad verschlechtert wird.
Demzufolge liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, das
Überprüfen einer Füllhöhenkontrolleinrichtung zu verbessern
und vereinfachen.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale der
Ansprüche 1 und 10 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Nachfolgend werden Ausführungen der Erfindung anhand der
Figuren erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Draufsicht einer Block-Anlage zum
Füllen, Verschließen und Etikettieren von Gefäßen,
Fig. 2 eine Testflasche während dem Befüllen durch ein
Füllorgan an einer Füllmaschine,
Fig. 3 eine Testflasche nach dem Abziehen von dem Füllorgan
in Fig. 2,
Fig. 4 eine Testflasche beim Passieren einer
Füllhöhenkontrolleinrichtung und
Fig. 5 eine Testflasche mit einem komprimierbaren,
elastischen Verdrängungskörper in verschiedenen
Verfahrenstadien.
Die Fig. 1 zeigt eine Flaschenfüllinie in Block-Bauweise,
bestehend aus einer Füllmaschine 10, einem Verschließer 11
und einer Etikettiermaschine 12. Die Flaschenübergabe von
einer Maschine zur nächsten erfolgt formschlüssig mittels
Sternräder 13. Am Auslaufförderer 14 der Etikettiermaschine
12 ist eine Füllhöhenkontrolleinrichtung 5 angeordnet, die
eine nicht dargestellte Ausschleuseinrichtung zum Entfernen
von nicht korrekt befüllten Flaschen ansteuern kann. Die
Erfassung des Füllspiegels kann beispielsweise mittels
Infrarot, Gamma- oder Röntgenstrahlen, Hochfrequenz oder
anderen bekannten Verfahren, deren Funktion hier nicht
weiter erläutert wird, erfolgen. Geeignete
Füllhöhenprüfvorrichtungen sind in der Patentliteratur in
verschiedenen Ausführungen detailliert erläutert (z. B. DE-OS
22 11 594).
Zum Einleiten des Füllguts in die Flaschen ist der
umlaufende Kessel der Füllmaschine 10 an seinem Umfang in
bekannter Weise mit einer Vielzahl von Füllorganen 6
ausgestattet (Fig. 2). Jedes Füllorgan besitzt ein
steuerbares Flüssigkeitsventil 9 mit einem in den
Flaschenhals hineinragenden Rückgas- bzw. Sondenrohr 7. Das
Füllende und damit die erreichte Füllhöhe H in der Flasche
wird entweder von der Höhenlage der unteren Anschnittfläche
des Rückgasrohres in Verbindung mit einer Gassperre (z. B.
Syphon) oder einer Sonde 8 in Verbindung mit dem während dem
Füllen ansteigenden Füllspiegel bestimmt, d. h. es erfolgt
eine sog. Höhenfüllung. Beide Arten von Füllorganen sind
grundsätzlich seit langem bekannt und in verschiedenen
Ausführungen weit verbreitet. In Fig. 2 ist ein Füllorgan 6
dargestellt, bei dem die Füllhöhe H durch eine im
Rückgasrohr 7 angeordnete Sonde 8 bestimmt wird. Der Aufbau
und die Funktion eines derartigen Füllorgans ist ausführlich
in der DE-OS 19 43 503 beschrieben.
Wird mit einem derartigen Füllorgan 6 eine präparierte
Testflasche 1 mit einem vor dem Füllen in den
Flascheninnenraum eingebrachten schwimmfähigen
Verdrängungskörper 2 gefüllt, steigt der auf dem Füllspiegel
schwimmende Verdrängungskörper im Flascheninnenraum so lange
nach oben, bis ein weiteres Steigen durch Anstoßen am
Rückgasrohr 7 und/oder der Füllstandssonde 8 verhindert
wird. Das Füllgut läuft währenddessen weiter in die Flasche
ein, bis der vorbestimmte Füllspiegel H erreicht und - durch
die Sonde 8 ausgelöst - der Füllgutzulauf durch Schließen
des Flüssigkeitsventils 9 gestoppt wird. Diese Phase ist in
Fig. 2 abgebildet. Aufgrund des zwangsweise ganz oder
teilweise unter den Füllspiegel H getaucht gehaltenen
Verdrängungskörpers 2 befindet sich in der Testflasche 1 ein
geringeres Füllgutvolumen als in einer normalen Flasche,
obwohl der Füllspiegel H in beiden Flaschen gleich hoch ist,
solange sich die Flaschen in der Füllstellung am Füllorgan 6
befinden. Sobald jedoch die Testflasche 1 vom Füllorgan 6
durch den die Flasche tragenden, höhensteuerbaren Hubteller
4 nach unten abgezogen wird, kann der Verdrängungskörper 2
ungehindert vollständig zur Füllgutoberfläche aufsteigen,
wodurch gleichzeitig der Füllspiegel H, bedingt durch das
zuvor untergetauchte Volumen des Verdrängungskörpers 2, auf
einen tieferen Pegel H′ absinkt. Dieser um ΔH tiefere
Füllspiegel H′ ist in Fig. 3 erkennbar.
In Fig. 4 ist eine auf diese Weise unterfüllte und
verschlossene Testflasche 1 mit Verdrängungskörper 2 beim
Passieren der Füllhöhenkontrolleinrichtung 5 dargestellt.
Das Material und die Ausbildung des Verdrängungskörpers 2
ist in Abhängigkeit von dem zum Einsatz kommenden
Prüfverfahren so ausgewählt und abgestimmt, daß der
Verdrängungskörper bei der Bestimmung des Füllspiegels H′
nicht wahrgenommen wird bzw. die Messung nicht beeinflußt.
Arbeitet die Füllhöhenkontrolleinrichtung 5 korrekt, muß die
unterfüllte Testflasche 1 wegen des zu niedrigen
Füllspiegels H′ erkannt und ausgeschieden werden. Als
Prüfstrahl 15 können bevorzugt Gamma-Strahlen eingesetzt
werden.
Damit die zum Abführen des Gases aus der Flasche
erforderliche Rückgasöffnung am unteren Ende des
Rückgasrohres 7 durch den während dem Füllen aufsteigenden
Verdrängungskörper 2 nicht behindert wird, kann der
Verdrängungskörper eine geometrisch unregelmäßige
Außenkontur bzw. eine nicht ebene Oberfläche aufweisen, z. B.
mit Noppen oder dgl. (siehe Fig. 2 bis 4). Aufgrund dieser
Maßnahme wird ein gasdichtes Verschließen der Rückgasöffnung
bei anliegendem Verdrängungskörper vermieden. Ferner wird
ein Hineindrücken des Verdrängungskörpers in die
Rückgasöffnung verhindert, wodurch ein Hängenbleiben des
Verdrängungskörpers am Füllorgan im Moment des Abziehens der
gefüllten Testflasche ausgeschlossen ist.
Beim Befüllen von Flaschen unter Gegendruck - in der Regel
bei CO2-haltigen Getränken zwingend notwendig - kann ein
unter Druckeinwirkung zusammendrückbarer, elastischer
Verdrängungskörper 2 verwendet werden, der bei dem zur
Abfüllung erforderlichen Gegendruck (Überdruck) im
Flascheninnenraum eine höhere und bei Atmosphärendruck eine
geringere Dichte als das Füllgut besitzt. Ein derartiger
Verdrängungskörper wird zunächst in eine leere Flasche 3
(Fig. 5a) eingebracht (Fig. 5b) und beim darauffolgenden
Vorspannen einer Flasche mit Gas, z. B. CO2, zusammengedrückt
(Fig. 5c). Beim Einlassen der Füllflüssigkeit bleibt der
Verdrängungskörper 2 aufgrund der im Vergleich zum Füllgut
höheren Dichte am Flaschenboden liegen (Fig. 5d). Auf diese
Weise können störende Einflüsse auf die Funktion des
Rückgasrohres und/oder der Sonde durch einen auf dem
Füllspiegel schwimmenden Verdrängungskörper ausgeschlossen
werden. Erst wenn der vorgesehene Füllstand H erreicht, das
Flüssigkeitsventil geschlossen und der Flascheninnenraum auf
Atmosphärendruck entlastet worden ist, dehnt sich der
Verdrängungskörper so weit aus, daß er durch seine
Dichteverringerung zur Flüssigkeitsoberfläche aufsteigt und
schwimmt (Fig. 5e). Sobald sich der Verdrängungskörper an
der Flüssigkeitsoberfläche befindet, sinkt der Füllspiegel
auf einen tiefer liegenden Pegel H′, d. h. die Testflasche 1
ist - wie gewünscht - unterfüllt.
Durch das beschriebene Verfahren kann eine
Füllhöhenkontrolleinrichtung 5 mit minimalem Aufwand ohne
eine Unterbrechung des Füllbetriebs überprüft werden, d. h.
der Anlagenwirkungsgrad wird vorteilhafterweise nicht
beeinträchtigt. Es muß lediglich in eine durch den
Einlaufförderer 16 der Füllmaschine 10 (Fig. 1) zugeführte
leere Flasche 3 ein Verdrängungskörper 2 von Hand
eingebracht werden, was ohne weiteres bei laufendem Betrieb
vorgenommen werden kann. Im weiteren Verlauf wird die
Testflasche in der zuvor beschriebenen Weise selbsttätig von
der Füllmaschine erzeugt und nachfolgend durch die
Füllhöhenkontrolleinrichtung gefahren. Es versteht sich, daß
das Verfahren auch bei konventionellen Anlagen mit
zwischengeschalteten Puffertransporteuren einsetzbar ist.
Claims (19)
1. Verfahren zum Überprüfen einer
Füllhöhenkontrolleinrichtung für Flaschen oder dgl.
mittels einer einen außerhalb des zulässigen
Toleranzbereichs liegenden Füllspiegel aufweisenden
Testflasche, die durch die Füllhöhenkontrolleinrichtung
transportiert wird, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem
Füllen in eine offene Flasche ein schwimmfähiger
Verdrängungskörper eingebracht, die Flasche bis zu einem
vorgegebenen Füllspiegel gefüllt und nachfolgend durch
die Füllhöhenkontrolleinrichtung transportiert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Innenraum einer leeren Flasche vor dem Füllen mit
Überdruck beaufschlagt, anschließend die Befüllung
erfolgt und nach Erreichen des vorgebenen Füllspiegels
eine Entlastung auf Atmosphärendruck vorgenommen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
ein elastischer Verdrängungskörper verwendet wird, der
bei dem zur Befüllung erforderlichen Überdruck ein
kleineres Volumen besitzt als bei Atmosphärendruck,
wobei die Dichte des Verdrängungskörpers bei dem
Überdruck größer und bei Atmosphärendruck kleiner ist
als die Dichte des Füllguts.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Verdrängungskörper aus einem die
Messung des Füllspiegels nicht beeinflussenden Material
besteht.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß die Messung des
Füllspiegels mittels Gamma-Strahlen erfolgt.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Außenabmessungen des Verdrängungskörpers geringer
sind als der engste Querschnitt der zu befüllenden
Flaschen.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Außenabmessungen des
Verdrängungskörpers größer sind als der
Öffnungsquerschnitt eines beim Füllen in die Flasche
ragenden Gas- und/oder Sonderohres eines Füllorgans.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Verdrängungskörper während dem
Befüllen der Flasche zumindest unmittelbar vor Erreichen
des vorgegebenen Füllspiegels durch ein in den
Flascheninnenraum hineinragendes Element, insbesondere
Gasrohr und/oder Sonde eines Füllorgans, mit seinem
Volumen teilweise oder vollständig unter der Oberfläche
des Füllspiegels gehalten wird, bevor dieser seinen
vorgegebenen Pegel erreicht.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
das die Flasche befüllende Füllorgan ein den
Füllguteinlauf in die Flasche steuerndes Ventil und eine
Einrichtung zum Ansetzen und Abziehen der zu befüllenden
Flasche an/vom Füllorgan aufweist, wobei der
Verdrängungskörper nach dem Abziehen der Flasche vom
Füllorgan aus seiner tiefer liegenden getauchten
Position ungehindert in eine höher liegende Position
aufsteigen kann.
10. Testflasche (1) zum Überprüfen einer
Füllhöhenkontrolleinrichtung (5) für Flaschen, wobei die
Testflasche (1) einen außerhalb des zulässigen
Toleranzbereiches liegenden Füllspiegel (H′) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Testflasche (1) einen
schwimmfähigen Verdrängungskörper (2) beinhaltet.
11. Testflasche nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß der schwimmfähige Verdrängungskörper (2) vor dem
Befüllen in die Testflasche eingebracht wird.
12. Testflasche nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Befüllung der den
Verdrängungskörper (2) beinhaltenden Testflasche (1)
durch eine vor der Füllhöhenkontrolleinrichtung (5)
angeordnete Füllmaschine (10) erfolgt.
13. Testflasche nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Verdrängungskörper (1)
komprimierbar ist und elastische Eigenschaften besitzt.
14. Testflasche nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß das Volumen des Verdrängungskörpers (1) vor dem
Befüllen der Testflasche (1) durch Vorspannen der
Testflasche mit einem unter Überdruck stehenden Gas
verkleinerbar ist, wobei der komprimierte
Verdrängungskörper im Füllgut schwebt oder am
Flaschenboden ruht und beim Entlasten der Testflasche,
insbesondere auf Atmosphärendruck, zur Füllgutoberfläche
aufsteigt und schwimmt.
15. Testflasche nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Testflasche (1) bis zu einer
vorgebbaren Füllhöhe (H) befüllbar ist.
16. Testflasche nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Außenabmessungen des
Verdrängungskörpers (1) so bemessen sind, daß dieser
beim Füllen der Testflasche nicht höher steigen kann als
das die Füllhöhe (H) bestimmende Element (7, 8) eines
Füllorgans (6).
17. Testflasche nach einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß der Verdrängungskörper (1) aus einem
von der Füllhöhenkontrolleinrichtung (5) nicht
detektierbaren oder vom Füllgut unterscheidbaren
Material besteht.
18. Testflasche nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß das Material des Verdrängungskörpers (1) das Füllgut
oder Bestandteile davon nicht aufnimmt und/oder eine
geschlossene, flüssigkeitsdichte Oberfläche besitzt.
19. Testflasche nach einem der Ansprüche 10 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Oberfläche des
Verdrängungskörpers (1) so ausgebildet ist, daß der zum
Abführen des während dem Befüllen aus der Testflasche
verdrängten Gases vorhandene Rückgasquerschnitt nicht
oder nicht vollständig durch den Verdrängungskörper
verschließbar ist, insbesondere durch eine
unregelmäßige, nicht ebene Oberfläche des
Verdrängungskörpers.
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