DE19529439C1 - Bodenbearbeitungsgerät - Google Patents
BodenbearbeitungsgerätInfo
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Description
Gegenstand des Hauptpatentes DE 44 05 303 ist ein Bodenbearbeitungsgerät
mit einem oberirdisch angeordneten Antriebsmittel, das eine in den zu
bearbeitenden Boden eindrehbare Hohlwelle antreibt, an deren Außenumfang
ein Schneid- und Rührwerkzeug angeordnet ist und das Austrittsöffnungen für
über das Innere der Hohlwelle zuführbare Medien aufweist, wobei das
Schneid- und Rührwerkzeug einzelne schräg gestellte Flügel aufweist, die in
Umfangs- und Längsrichtung der Hohlwelle derart beabstandet zueinander
angeordnet sind, daß das Flügelende des jeweils vorlaufenden Flügels oberhalb
der Schneidkante oder auf derselben Ebene wie die Schneidkante des
nachlaufenden Flügels liegt (positive Überdeckung) und wobei mindestens eine
Austrittsöffnung unterhalb des jeweils zugeordneten Flügels angeordnet ist.
Es hat sich gezeigt, daß mit einer Flügelanordnung mit ausschließlich positiver
Überdeckung nicht alle Bodenarten in der gewünschten Qualität aufbereitet
werden können. Insbesondere bei steinigen Böden wurde festgestellt, daß die
Durchlässigkeit zwischen den Flügeln zu gering und der Verschleiß der Flügel
zu groß ist, die u. U. sogar brechen können. Oft weichen auch die
Bodenverhältnisse in unterschiedlichen Bodentiefen erheblich voneinander ab,
so daß eine Anpassung an die jeweilige Bodenbeschaffenheit wünschenswert
erscheint.
Aus der DE 40 03 362 ist ein Bodenbearbeitungsgerät bekannt, das in Form eines
kombinierten Schneid- und Rührgerätes ausgestaltet und in den kontaminierten
Boden eindrehbar ist. Zu diesem Zweck ist an einem oberirdisch angeordneten
Träger ein drehbares Hohlgestänge vorgesehen, das wenigstens an seinem unteren
Ende Schneid- und Mischflügel in Form von Schnecken aufweist. Zwischen den
Schnecken befinden sich am Hohlgestänge spezielle, in einer Ebene angeordnete
Mischflügel mit Suspensionsaustrittsöffnungen.
Mit diesem Bodenbearbeitungsgerät ist es nicht möglich, über die gesamte zu
bearbeitende Bodentiefe Mikroorganismen oder Nährlösungen auszutragen, da im
Bereich der Schnecken keine Austrittsöffnungen vorgesehen sind. Außerdem wird
durch die schneckenförmige Schneid- und Mischflügel während der Rotation des
Bodenbearbeitungsgerätes ständig Bodenmaterial nach oben und somit gegen die
Austrittsöffnungen befördert, wodurch der Austritt der Suspension behindert,
wenn nicht sogar unmöglich gemacht wird. Auf jeden Fall ist eine homogene
Beaufschlagung des Bodens mit Suspension nicht möglich. Ein weiterer Nachteil
besteht darin, daß der zu bearbeitende Boden durch die Schnecken zunächst
vollständig nach oben transportiert werden muß und erst dann nach unten fällt,
was den Wirkungsgrad des Bodenbearbeitungsgerätes mindert.
Die Aufgabe der Zusatzerfindung besteht darin, das Bodenbearbeitungsgerät
besser an die jeweilige Bodenbeschaffenheit anzupassen und den Verschleiß der
Flügel zu reduzieren.
Diese Aufgabe wird gemäß Patentanspruch 1 dadurch gelöst, daß mindestens
ein Teil der Flügel derart beabstandet zueinander angeordnet ist, daß das
Flügelende des jeweils vorlaufenden Flügels unterhalb der Schneidkante des
nachlaufenden Flügels liegt (negative Überdeckung).
Es hat sich gezeigt, daß mit einer solchen Flügelanordnung, die als negative
Überdeckung bezeichnet wird, nicht der Durchmischungs- und
Zerkrümelungsgrad erreicht wird, wie mit einer Flügelanordnung mit positiver
Überdeckung. Andererseits konnte festgestellt werden, daß feste und steinige
Böden mit einer Flügelanordnung mit negativer Überdeckung mit weitaus
geringerem Energieeintrag und unter erheblicher Verschleißreduzierung der
Flügel aufbereitet werden können. Auch Böden, die keine oder wenig Steine
aufweisen, können mit einer solchen Flügelanordnung aufbereitet werden,
insbesondere dann, wenn nicht unbedingt ein hoher Zerkrümelungsgrad
notwendig ist.
Wenn der aufzubereitende Boden über die gesamte Bearbeitungstiefe der
Vorrichtung eine steinige Struktur aufweist, wird man vorzugsweise die
gesamte Flügelanzahl mit negativer Überdeckung ausbilden. Wenn jedoch
verschieden geartete Bodenschichten vorliegen, die in einem Arbeitsgang
aufbereitet werden sollen, wird man vorzugsweise nur den Teil der Flügel mit
negativer Überdeckung anordnen, der die grobe bzw. groben Bodenschichten
aufbereiten soll, und der verbleibende Anteil der Flügel wird mit positiver
Überdeckung angeordnet. In diesen Fällen wird man die Flügel in mindestens
zwei Gruppen anordnen, die jeweils unterschiedliche Überdeckung aufweisen.
Da in allen Fällen ein Auflockern und keine Verdichtung des Bodens erreicht
werden soll, sind alle Flügel bezüglich der Drehrichtung der Hohlwelle zum
Anheben des Bodens ausgerichtet.
Um die Einsatzmöglichkeit des Gerätes weiter zu erhöhen, ist vorzugsweise ein
Teil der Flügel lösbar an der Hohlwelle befestigt. Man wird in diesem Falle
alle Flügel zunächst mit positiver Überdeckung anordnen und zur Erzielung
einer negativen Überdeckung beispielsweise jeden zweiten Flügel entfernen.
Somit kann die gesamte Flügelanordnung oder lediglich ein oder mehrere
Abschnitte der Hohlwelle zu einer Flügelanordnung mit negativer Überdeckung
umgebaut werden.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform sind die Flügel schwenkbar
angeordnet, wobei die Schwenkachse vorzugsweise senkrecht zur Hohlwelle
ausgerichtet ist. Um von einer negativen zu einer positiven Überdeckung und
umgekehrt übergehen zu können, muß der axiale Abstand der Schwenkachsen
zwischen dem vorlaufenden und dem jeweils nachlaufenden Flügel kleiner als
die Flügelbreite sein. Wenn die Flügelbreite kleiner ist, läßt sich durch
Verschwenken lediglich der Grad der negativen Überdeckung einstellen, eine
positive Überdeckung kann jedoch nicht erzielt werden.
Um die Breite der Flügel zur Erreichung einer positiven Überdeckung zu
vergrößern, können vorzugsweise Verlängerungselemente am Flügelende lösbar
befestigt werden. Die Verlängerungselemente können gerade oder gekrümmt
sein und/oder als gerade Verlängerung oder unter einem Winkel am Flügel
befestigt sein. Dies hat den Vorteil, daß der Neigungswinkel der Flügel
beibehalten werden kann, wenn dies für eine bestimmte Bodenstruktur
erforderlich sein sollte.
Vorzugsweise ist zwischen den Flügeln und der Hohlwelle eine Schnecke
angeordnet, wie dies im Hauptpatent beschrieben ist.
Da das gesamte Gerät während der Bodenbearbeitung in horizontaler Richtung
bewegt wird, sind vorzugsweise Mittel zur Befestigung an einer verfahrbaren
Einrichtung vorgesehen.
Die zusätzlich im Hauptpatent beschriebenen Ausführungsformen, insbesondere
die die Einbringung der Medien betreffenden Merkmale, können auch mit einer
negativen Überdeckung der Flügel kombiniert werden.
Beispielhafte Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend anhand
der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Bodenbearbeitungsgerät in Seitenansicht und teilweise im
Schnitt und
Fig. 2 ein Bodenbearbeitungsgerät in Seitenansicht und teilweise im
Schnitt gemäß einer weiteren Ausführungsform.
In der Fig. 1 ist ein Bodenbearbeitungsgerät dargestellt, das eine Hohlwelle 1
aufweist, die über eine Getriebehohlwelle 4 mit einer Antriebseinrichtung 11
verbunden ist. Die Getriebehohlwelle 4 und die Antriebseinrichtung 11 sind an
einer gemeinsamen Halterung 21 befestigt, die über den Gelenkarm 24 und
über Hydraulikzylinder 25, 26 an einem Träger 22 schwenkbar betestigt ist.
Der Träger 22 ist an einer horizontal verfahrbaren Einrichtung, wie z. B. einem
Portalkan oder einem Ackerschlepper befestigt, der in der Fig. 1 jedoch
nicht dargestellt ist. Über eine Betätigung des Hydraulikzylinders 26 kann ein
Verschwenken der Hohlwellen 1, 4 aus der Vertikalen heraus ermöglicht
werden.
An der Unterseite der Getriebehohlwelle 4 ist ein Flansch 20a angeformt, an
dem die Hohlwelle 1 mit einem entsprechenden Flansch 20b befestigt ist.
Dadurch kann mit wenig Aufwand ein Austausch der Hohlwelle erfolgen.
An der Hohlwelle 1 sind an der Außenseite eine Mehrzahl von Flügel 3a, 3c,
3e, 3g, 3l, 3n angeordnet, die derart beabstandet zueinander angeordnet sind,
daß das jeweilige Flügelende 28 des jeweils vorlaufenden Flügels unterhalb der
Schneidkante 27 des nachlaufenden Flügels liegt. Die Bezugszeichen 27, 28
sind lediglich am Flügel 3a eingezeichnet. In der hier gezeigten
Ausführungsform ist man von einer Flügelanordnung mit positiver
Überdeckung ausgegangen und hat jeweils den zweiten Flügel entfernt. In
einem Bereich unterhalb der Flügel 3a-3n sind Austrittsöffnungen 10 in der
Hohlwelle 1 angeordnet. Diejenigen Austrittsöffnungen, deren zugeordnete
Flügel entfernt wurden, werden um ein Eindringen von Schmutz in das Innere
der Hohlwelle 4 zu vermeiden, mit einem Stopfen 10′ verschlossen.
Die Flügel 3a-3n sind an Haltern 2a-2n befestigt, die an der Hohlwelle
angeschweißt sein können. Vorzugsweise sind die Flügel 3a-3n an diesen
Halterungen 2a-2n angeschraubt.
Die Flügel 3a-3n sind jeweils schräg angeordnet und können zusätzlich eine
Krümmung aufweisen. In der hier gezeigten Ausführungsform bestehen die
Flügel 3a-3n aus ebenen Platten. Um die Flügelbreite zu vergrößern, können
am Flügelende 28 Verlängerungselemente gerade oder gekrümmt befestigt sein,
wovon zur Veranschaulichung lediglich am Flügel 3l ein Element 3l′
gestrichelt eingezeichnet ist. Mit solchen Verlängerungselementen 3l′ ist es
möglich, ausgehend von einer negativen Überdeckung die Breite der Flügel im
aktiven Bereich so weit zu vergrößern, daß eine positive Überdeckung erzielt
werden kann, ohne den Neigungswinkel der Flügel verändern zu müssen.
Mittels der Verlängerungselemente 31′ kann die Breite der Flügel so weit
vergrößert werden, daß sie breiter sind als der jeweilige axiale Abstand von
vorlaufendem und nachlaufendem Flügel.
Granulate können über den in Fig. 1 eingezeichneten Trichter 7 in die
Hohlwelle eingebracht werden. Durch die in Fig. 1 eingezeichneten
Ablenkbleche 9 werden die eingefüllten Granulate unterstützt durch
Fallgeschwindigkeit, Fliehkraft und eventuell Druckluft nach außen geleitet und
den entsprechenden Austrittsöffnungen 10, die nicht verschlossen sind,
zugeführt, aus denen dann das Granulat in das aufzubereitende Erdreich
austritt.
Zusätzlich können über Rohre (nicht dargestellt) Luft bzw. Aerosole und
Granulate getrennt in die Hohlwelle 1 eingebracht werden. Vorteilhafterweise
wird ein Luftüberschuß eingebracht, so daß eine Entgasung des Bodens
vorgenommen wird. Dieser Spüleffekt führt zu einem wesentlich schnelleren
Schadstoffabbau. Es kann auch Flüssigkeit unter Druck mit Hilfe einer
Drehdurchführung in das Sprühsystem eingebracht werden.
Werden Flüssigkeiten in das Erdreich eingebracht, so sind die
Austrittsöffnungen 10 mit Sprühdüsen versehen. Es besteht auch die
Möglichkeit, Austrittsöffnungen und Sprühdüsen nebeneinander anzuordnen.
In der Fig. 1 ist eine sogenannte vorlaufende Anordnung der Flügel 3a-3n
dargestellt. Die Verbindungslinie 39 der Flügelenden 28 der jeweils
übereinander angeordneten Flügel 3a-3n bilden eine linksdrehende
Schraubenlinie. Diese vorlaufende Anordnung hat dann Vorteile, wenn ein
gleichförmiges Antriebsverhalten gewünscht wird und wenn ein Boden
bearbeitet wird, der mit Steinen durchsetzt ist.
In der Fig. 2 ist eine weitere Ausführungsform dargestellt, die sich von der in
Fig. 1 gezeigten Ausführungsform lediglich dadurch unterscheidet, daß im
unteren Bereich eine erste Gruppe 100 von Flügeln 3a-3g vorgesehen ist, die
eine positive Überdeckung aufweisen, und im oberen Bereich der Hohlwelle 4
eine zweite Gruppe 200 von Flügeln 3h-3o, die eine negative Überdeckung
aufweisen. Die negative Überdeckung wurde dadurch erzielt, daß die oberen
Flügel 3h-3o um ihre jeweilige Schwenkachse 201 unter Verringerung des
Neigungswinkels gedreht wurden.
Bezugszeichenliste
1 Hohlwelle
2a-2o Halter
3a- o Flügel
3l′ Verlängerungselement
4 Getriebehohlwelle
7 Trichter
9 Ablenkblech
10 Austrittsöffnung
10′ Stopfen
11 Antriebseinrichtung
20a, b Flansch
21 Halterung
22 Träger
24 Gelenkarm
25 Hydraulikzylinder
26 Hydraulikzylinder
27 Schneidkante
28 Flügelende
39 Verbindungslinie
100 Flügelgruppe
200 Flügelgruppe
201 Schwenkachse
2a-2o Halter
3a- o Flügel
3l′ Verlängerungselement
4 Getriebehohlwelle
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10′ Stopfen
11 Antriebseinrichtung
20a, b Flansch
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25 Hydraulikzylinder
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27 Schneidkante
28 Flügelende
39 Verbindungslinie
100 Flügelgruppe
200 Flügelgruppe
201 Schwenkachse
Claims (9)
1. Bodenbearbeitungsgerät mit einem oberirdisch angeordneten
Antriebsmittel, das eine in den zu bearbeitenden Boden eindrehbare
Hohlwelle antreibt, an deren Außenumfang ein Schneid- und
Rührwerkzeug angeordnet ist und das Austrittsöffnungen für über das
Innere der Hohlwelle zuführbare Medien aufweist, wobei das Schneid- und
Rührwerkzeug einzelne schräg gestellte Flügel aufweist, die in Umfangs-
und Längsrichtung der Hohlwelle beabstandet zueinander angeordnet sind
und wobei mindestens eine Austrittsöffnung unterhalb des jeweils
zugeordneten Flügels angeordnet ist nach Patent 44 05 303, dadurch
gekennzeichnet,
daß mindestens ein Teil der Flügel (3a-3o) derart beabstandet zueinander
angeordnet ist, daß das Flügelende (28) des jeweils vorlaufenden Flügels
unterhalb der Schneidkante (27) des nachlaufenden Flügels liegt (negative
Überdeckung).
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß alle Flügel (3a- 3o)
bezüglich der Drehrichtung der Hohlwelle (4) zum Anheben des Bodens
ausgerichtet sind.
3. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil der
Flügel (3a-3o) derart angeordnet ist, daß das Flügelende (28) des
jeweils vorlaufenden Flügels oberhalb der Schneidkante (27) oder auf
derselben Ebene wie die Schneidkante (27) des nachlaufenden Flügels liegt
(positive Überdeckung).
4. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Flügel (3a-3o) an der Hohlwelle (4) lösbar befestigt sind.
5. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Flügel (3a-3o) zur Einstellung einer positiven oder negativen
Überdeckung schwenkbar an der Hohlwelle (4) angeordnet sind.
6. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
axiale Abstand der Schwenkachsen (201) zwischen dem vorlaufenden und
dem nachlaufenden Flügel kleiner ist als die Flügelbreite.
7. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß am
Flügelende (28) mindestens ein Verlängerungselement (3l′) lösbar befestigt
ist.
8. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen den Flügeln und der Hohlwelle (4) eine Schnecke angeordnet ist.
9. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
Mittel zur Befestigung an einer horizontal verfahrbaren Einrichtung
vorgesehen sind.
Applications Claiming Priority (1)
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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