DE19522402A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Verschweissen von wenigstens zwei Plattenelementen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Verschweissen von wenigstens zwei PlattenelementenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren oder eine Vorrichtung zur Durchführung
des Verfahrens zum Verschweißen von wenigstens zwei Plattenelementen.
Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf Wärmetauscher, bei denen Flüssigkeit
über ein Plattenelement rieselt und Gas im Gegenstrom über die Flüssigkeitsoberfläche
strömt. Eine Verwendung der Erfindung ist beispielsweise für den Einbau in einem
Kraftwerk oder in einer Industrieanlage vorgesehen. Auch bei biologischen Kläranlagen
muß das Wasser fein verteilt werden, um Sauerstoff aufnehmen zu können. Die Platte
nelemente werden zu einem dicken Stapel für den Einbau an dem Bestimmungsort zu
sammengesetzt. Zur Lagerung und zum Transport bis zu dem Einsatzort werden die
Plattenelemente in platzsparender Weise übereinandergelegt, um ein geringes Lager
volumen zu beanspruchen. Bevorzugt werden die Plattenelemente unmittelbar an dem
Bestimmungsort zu einem Stapel angeordnet und miteinander verbunden. Dafür sind
bereits mehrere Verbindungstechniken bekannt.
Aus der DE-OS 42 41 859 ist bereits eine Verbindungstechnik von Plattenelementen für
einen Wärmetauscher bekannt. Diese Plattenelemente weisen zumindest eine Profil
gruppe mit einem etwa trapezförmigem Grobprofil mit Wellenkämmen und Wellentälern
auf. Auf den Wellentälern sind pilzkopfartige Vorsprünge in regelmäßigen Abständen
angeformt und in korrespondierenden Positionen der Wellentäler befinden sich Löcher.
Somit können zwei Plattenelemente miteinander verrastet werden, indem die Vorsprün
ge des einen Plattenelementes in die Löcher des anderen Plattenelementes eingreifen.
Auf diese Weise kann ein beliebig dicker Plattenstapel zusammengesetzt werden, wo
bei die Plattenelemente lose übereinander gelagert und transportiert werden können
sowie von ungelernten Kräften am Bestimmungsort vor dem Einbau in Kühltürmen zu
sammengeclipst werden. Diese Verbindungstechnik ist jedoch in der Herstellung auf
grund der Vorsprünge mit daran angeformten Hinterschneidungen relativ aufwendig.
Des weiteren ist zum Verbinden von Plattenelementen für einen Wärmetauscher be
kannt, daß auf die miteinander zu verbindenden Vorsprünge der Plattenelemente Kleb
stoff aufgetragen wird, um die Plattenelemente zusammenzufügen. Diese einfache und
von jedermann durchzuführende Verklebung der Plattenelemente weist jedoch den
Nachteil auf, daß der Kleber schädliche Dämpfe enthält und insbesondere beim Trans
port ins Ausland nicht als Luftfracht mit den Plattenelementen versandt werden kann.
Für derartige Klebstoffe, die für den Einsatz zum Zusammenkleben der Plattenelemen
te eingesetzt werden können, wäre ein Explosionsschutz erforderlich. Zudem verhindert
die Verwendung eines Klebstoffes ein Recyceln der im wesentlichen aus Kunststoff be
stehenden Plattenelemente.
Zum Verbinden von derartigen Plattenelementen ist des weiteren eine Schweißtechnik
mit einem Heizstab bekannt. Die Plattenelemente weisen hierfür auf eine erste Platten
seite weisende Vorsprünge auf, die in gestapeltem Zustand der Plattenelemente inein
ander eingreifen. Der Heizstab weist eine plane, im Durchmesser größer als die Vor
sprünge ausgebildete Schweißfläche auf, die von oben gegen die Spitze dieser Vor
sprünge geführt wird, und verschweißt zumindest die Spitzen der Vorsprünge, die
durch die Einwirkung der Wärme über den Heizstab abgeschmolzen werden. Die Vor
sprünge weisen nach dem Schweißvorgang eine im wesentliche kegelstumpfförmige
Form auf. Die gebildete Schweißnaht ist im wesentlichen ringförmig ausgebildet und
entspricht dem Durchmesser der oberen kreisförmigen Kegelfläche. Diese ring- bzw. li
nienförmige Schweißnaht weist jedoch eine sehr geringe Festigkeit auf und kann den
Anforderungen zum Einbau der Plattenelemente in Kühltürmen kaum oder nicht
genügen.
Es ist des weiteren eine alternative Verschweißung der Plattenelemente bekannt, bei
der eine Ultraschallsonotrode anstelle eines Heizstabes eingesetzt wird, die ebenfalls
eine plane Schweißfläche aufweist, die im Durchmesser größer als die Vorsprünge ist.
Die damit übertragene Ultraschallschwingung bewirkt ein Aufschmelzen der Vorsprün
ge und verschweißt diese bei gleichzeitiger geringfügiger Nachführung der Ultraschall
sonotrode gegen die Vorsprünge. Die Kegelspitze der Vorsprünge wird dadurch unter
Bildung einer kreisförmigen Schweißnaht flächig verschweißt. Der Einsatz von Ultra
schallsonotroden hat jedoch den Nachteil, daß eine einzige Sonotrode mit Konverter
und Generator etwa 5.000 bis 6.000 DM kostet, was bei einem durchschnittlichen
Schweißfeld mit 18 Schweißpunkten ein erheblicher Kostenpunkt für eine derartige
Schweißeinrichtung darstellt. Dabei ist noch zu berücksichtigen, daß aufgrund der Bau
größe der Sonotrode an jeder Sonotrode zwei Schweißspitzen angeordnet sind, so daß
insgesamt Kosten für 36 Schweißspitzen anfallen.
Diese Schweißtechnik ist insbesondere dann von Nachteil, wenn unmittelbar an dem
Bestimmungsort die Plattenelemente miteinander verschweißt werden sollen. Zum ei
nen entstehen erhebliche Fracht- und Transportkosten zur Bereitstellung der Schweiß
vorrichtung an dem Bestimmungsort und zum anderen kann die Verschweißung der
Plattenelemente nicht durch ungelernte Kräfte erfolgen. Darüber hinaus entstehen ho
he Montage- und Ersatzteilkosten bei einem Ausfall einer Ultraschallsonotrode oder der
dafür aufwendigen Steuerung.
Die Schweißung mittels Ultraschallsonotroden ist zudem zeitaufwendig, da aufgrund
der hohen Werkzeug kosten nur kleine Schweißfelder gebildet werden, so daß nur eine
feldweise Verschweißung der Plattenelemente erfolgen kann, bis sämtliche Vorsprünge
der Plattenelemente miteinander verschweißt sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Durchführung des
Verfahrens zum Verschweißen- von wenigstens zwei Plattenelementen anzugeben, das
eine zumindest einfache und sichere Handhabung der Schweißvorrichtung unter Aus
bildung einer relativ großen, die Plattenelemente miteinander verbindende Schweißflä
che ermöglicht und in ihrer Herstellung und Durchführung kostengünstig ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des in Anspruch 1 angege
benen Verfahrens gelöst. Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Durchführung des
Verfahrens ist durch die Merkmale in Anspruch 13 angegeben.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren und die dafür ausgebildete Vorrichtung kön
nen die zumindest teilweise aneinanderliegenden Vorsprünge von wenigstens zwei
Plattenelementen mantelförmig miteinander verschweißt werden und somit eine hohe
Festigkeit in ihrer Verbindung zueinander aufweisen. Die Heizspitze der Schweißeinheit
kann dabei in einer Richtung auf die Vorsprünge zubewegt werden, die der Richtung
entspricht, in die die Vorsprünge von einer ersten Plattenseite des Plattenelementes
weisen. Dadurch kann die Heizspitze zunächst in einem Grund der Vorsprünge anlie
gen und diesen zumindest teilweise aufschmelzen, wobei bei weiterer Bewegung der
Heizspitze in Vorschubsrichtung die Heizspitze zumindest teilweise in die Vorsprünge
einsticht und diese durchstechen kann. Dadurch können die an die Heizspitze angren
zenden Randbereiche der Vorsprünge zumindest teilweise aufgeweitet werden, wobei
durch das Aufschmelzen der Randbereiche und der gleichzeitigen Vorschubsbewegung
eine mechanische Verwirbelung des aufgeschmolzenen Kunststoffes erfolgen kann.
Diese Verwirbelung oder Vermischung des Kunststoffes von dem Vorsprung des ersten
Plattenelementes mit dem Vorsprung des zweiten bzw. weiteren zu verschweißenden
Plattenelementes kann durch eine Art Schleppeffekt des aufgeschmolzenen Materials
an der Mantelfläche der Heizspitze erfolgen. Somit kann eine zumindest teilweise zylin
drische Mantelfläche gebildet sein, die den Durchmesser der Heizspitze aufweisen
kann und in ihrer Länge durch den Grad der Aufweitung der Vorsprünge durch die
Heizspitze und der Größe der Heizspitze bestimmbar sein.
Des weiteren kann eine Verschweißung der aneinanderliegenden Grenzflächen zwi
schen dem oberen und unteren Vorsprung des oberen und unteren Plattenelementes
aufgrund der Wärmeeinwirkung der Heizspitze in die winklig bis radial zu der Bewe
gungsrichtung der Heizspitze angrenzenden Randbereiche erfolgen. Gleichzeitig kann
bei einer rückwärtigen Hubbewegung der Heizspitze während der Schweißphase wie
derum eine mechanische Verwirbelung oder sogar Zwangsverwirbelung erfolgen, wo
durch der Vermischungsvorgang des aufgeschmolzenen Kunststoffes in den Randzo
nen der Vorsprünge, die an die Mantelfläche der Heizspitze angrenzen, verbessert und
die Festigkeit der Schweißverbindung erhöht werden kann.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Ausführungsformen der Erfindung sind in den
Ansprüchen 2 bis 12 und den Ansprüchen 13 bis 52 entnehmbar.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausfüh
rungsbeispiels veranschaulicht. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht auf einen Teilbereich eines gemäß dem Ver
fahren zu verschweißenden Plattenelementes,
Fig. 2 eine Ansicht in Pfeilrichtung 2 von Fig. 1 auf ein zu verschweißendes Plat
tenelement voller Breite,
Fig. 3 eine schematische Ansicht einer Schweißeinheit in einer Schweißposition
zu den Plattenelementen,
Fig. 4 eine schematische Vorderansicht auf eine Vorrichtung gemäß der
Erfindung,
Fig. 5 eine schematische Seitenansicht auf eine Vorrichtung gemäß der
Erfindung,
Fig. 6 eine schematische Draufsicht auf eine Vorrichtung gemäß der Erfindung,
Fig. 7 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung in ei
ner Ruhe- oder Arbeitsbereitstellungs- und Schweißposition,
Fig. 8 eine Draufsicht auf parallel zueinander angeordnete Schweißfelder einer
Schweißvorrichtung,
Fig. 9 eine schematische Draufsicht auf zwei zueinander zugeordnete
Schweißeinheiten im Randbereich von aneinandergrenzenden Schweiß
feldern und
Fig. 10 eine schematische Seitenansicht von übereinanderliegenden Plattenele
menten mit einer gegenüber einem Schweißfeld geringeren Abmessung.
Der Teilbereich eines wellenförmig profilierten Plattenelementes 11 gemäß Fig. 1 zeigt
eine obere Profilgruppe 12, eine untere Profilgruppe 13 und einen dazwischenliegen
den Profilwechselbereich 14. Die Profilgruppen 12, 13 sind untereinander gleich, jedoch
seitlich um eine halbe Wellenlänge gegeneinander versetzt. So fluchten die Wellen
kämme 15 der Profilgruppe 12 in der Draufsicht gemäß Pfeil 2 (Fig. 2 mit den Wellentä
lern 16 der anschließenden Profilgruppe 13). Deren Wellenkämme 17 wiederum fluch
ten mit den Wellentälern 18 der Profilgruppe 12. Die Wellenkämme 15, 17 und die Wel
lentäler 16, 18 verlaufen in ihrer Längsrichtung jeweils geradlinig und untereinander
parallel.
Die obere Profilgruppe 12 wird stellvertretend näher beschrieben. Ihre Wellenkämme
15 und Wellentäler 18 stehen durch ein etwa trapezförmiges Grobprofil mit flachen und
parallel zu einer Plattenmittenebene ausgerichteten oberen Kuppen 19 und unteren
Kuppen 20 und dazwischen gerade verlaufenden Flanken 21. Die Übergänge sind na
türlich leicht gerundet.
Wegen des trapezförmigen Grobprofils zeigt der Profilwechselbereich 14 wechselweise
geneigte Rautenflächen 22 und 23. Quer zur Längsrichtung des Grobprofils erstreckt
sich über die Gruppen 19, 20 und Flanken 21 ein ebenfalls trapezförmiges Feinprofil.
An den Kuppen 19 der Wellenkämme 15 sind spitzkegelförmige Vorsprünge 26 ange
formt, und zwar in Längsrichtung jeweils mehrere in regelmäßigem Abstand. Wie in Fig.
2 dargestellt, sind an den Wellenkämmen 17 der zweiten Profilgruppe 13 ebenso sol
che Vorsprünge 26 angeformt. Der Abstand zwischen den Vorsprüngen 26 im Profil in
Längsrichtung kann 5 bis 25 cm betragen.
In den Kuppen 20 der Wellentäler 18 sind ebenfalls Vorsprünge 27 vorgesehen, die in
dieselbe Richtung weisen wie die Vorsprünge 26 der Wellenkämme 15.
Die kegelspitzförmigen Vorsprünge 26, 27 heben sich gegenüber einem im wesentli
chen plan ausgebildeten Ringabschnitt 28 ab, der an den Kuppen 19, 20 angeordnet
ist. Der Ringabschnitt 28 ist im Verhältnis zu den Kuppen 19, 20 im Durchmesser in et
wa doppelt so groß ausgebildet und bildet für die übereinander stapelbaren Plattenele
mente 11 eine Auflagefläche.
Die Positionen der Vorsprünge 26 und 27 eines ersten und wenigstens eines zweiten
Plattenelementes 11 sind gemäß Fig. 2 so festgelegt, daß die Vorsprünge 26 eines er
sten Plattenelementes in die Vorsprünge 27 eines daraufliegenden, seitlich um eine
halbe Wellenlänge versetzten, zweiten Plattenelementes 11′ eingreifen können. Gleich
zeitig kommen hierbei die die Vorsprünge 26, 27 umgebenden Randabschnitte 28 zum
Aneinanderliegen.
Das Plattenelement 11 ist vorzugsweise aus einer etwa 0,2 mm starken Kunststoff-
Folie geformt und dadurch extrem leicht. Bevorzugt werden Werkstoffe wie PVC als
auch PP eingesetzt. Ferner können weitere thermoplastische Materialien anwendungs
spezifisch eingesetzt werden.
Die Plattenelemente 11 können beispielsweise eine Breite von 50 cm und als Endlos
bahn hergestellt und nach Bedarf zugeschnitten werden. Eine Standardgröße für ein
Plattenelement 11 kann beispielsweise eine Breite von 600 mm und eine Länge von
2,5 m betragen. Dieses Material läßt sich ganz einfach mit einer Schere oder einer
Bandsäge zuschneiden, so daß eine einfache Anpassung an dem Verbauort gegeben
ist.
In Fig. 3 ist eine Schweißeinheit 32 einer in Fig. 4 bis 6 dargestellten Schweißvorrich
tung gezeigt, mit der das erste Plattenelement 11 und das über dem ersten Plattenele
ment 11 angeordnete zweite Plattenelement 11′ verschweißt wird. Die Schweißeinheit
32 weist einen Heizkörper 33 auf, dessen Wärme in eine Heizspitze 34 überführbar ist.
Zur Aufheizung der Heizspitze 34 wird eine Lötspitzenpatrone, die als Standardteil aus
der Lötkolbentechnik bekannt ist, eingesetzt. Diese Lötspitzenpatronen weisen eine
Leistung im Bereich von 25 W ± 50%, vorzugsweise in etwa 25 W, auf, die zum Auf
schmelzen des Kunststoffes und der für die Plattenelemente vorgesehenen Material
stärke genügt. Diese Lötspitzenpatronen werden bis auf eine Temperatur zwischen 200
und 300°C, vorzugsweise 250°, aufgeheizt. Die Heizspitzen 34 werden im Schweißbe
trieb mit einer Leistung von 75 bis 80% betrieben, so daß ein Dauerbetrieb im Unter
lastbereich gegeben ist, wodurch die Schweißeinheit 32 eine längere Lebensdauer
aufweist.
Die Heizspitze 34 ist mit einer Mutter mit 2 dazwischenliegenden Blechscheiben auf die
Befestigungsplatte geschraubt. Der Durchmesser auf der Befestigungsplatte ist 2 bis
3 mm größer, so daß die Heizspitze 34 zum späteren Schweißpunkt genau eingestellt
werden kann.
Die Schweiß- bzw. Heizspitze 34 ist bleistiftartig ausgebildet und vorzugsweise aus
Kupfer oder Edelstahl hergestellt. Alternativ können ebenso weitere gut wärmeleitfähige
Materialien eingesetzt werden. Die Heizspitze 34 weist eine Kegelspitze 36 und einen
sich daran anschließenden zylindrischen Schaft 37 auf. Die Neigung der Mantelfläche
der Kegelspitze 36 kann anwendungsspezifisch steiler oder flacher ausgebildet sein.
Vorteilhafterweise ist der von der Kegelmantelfläche eingeschlossene Winkel der Ke
gelspitze 36 kleiner als der eingeschlossene Winkel der inneren Mantelfläche der Vor
sprünge 26, 27 ausgebildet. Alternativ kann vorgesehen sein, daß die Heizspitze 34 an
ihrem freien Ende halbkreisförmig, kegelstumpfartig oder dergleichen ausgebildet ist,
so daß die aufgeheizten Heizspitzen 34 die Vorsprünge 26, 27 teilweise durchstoßen
können.
Der Durchmesser des zylindrischen Abschnitts 37 der Heizspitze 34 kann in Abhängig
keit der Stärke als auch der erforderlichen Festigkeit der zu verschweißenden
Kunststoff-Folie stärker ausgebildet sein. Bei einer im Durchmesser größeren Heiz
spitze 34 kann eine größere Mantelfläche erzielt werden. Vorteilhafterweise beträgt der
Durchmesser des zylindrischen Abschnittes 37 der Heizspitze 34 in etwa 3 mm. Die
Heizspitzen 34 können aufgrund der Verschraubung einfach austauschbar sein und ei
ne schnelle Umrüstung der Schweißeinheit 32 auf eine Verschweißung mit einer weiter
en Schweißspitze bzw. Heizspitze 34 von unterschiedlicher Größe ermöglichen. Der
Heizkörper 33 ist 50 mm lang und nur die vorderen 30 mm werden beheizt, so daß eine
gute Wärmeübertragung zur Heizspitze 34 gewährleistet ist. Das hintere Ende von 20
mm wird nicht beheizt und außerdem ist die Heizspitze 34 in diesem Bereich um 1 mm
weiter ausgedreht, so daß dort ein schlechterer Wärmeübergang gewährleistet ist.
Zum Auswechseln einer defekten Heizpatrone 33 sind nur die Klemmen zu lösen und
die defekte Heizpatrone 33 kann ausgetauscht werden.
Das erste und zweite Plattenelement 11, 11′ ist in der Schweißvorrichtung 31 in einer
Arbeitsposition 38 angeordnet, wie weiter unten noch ausgeführt wird. Dabei liegen die
Ringabschnitte 28 und die Vorsprünge 26, 27 im wesentlichen vollständig aneinander
an. Die Schweißeinheit 32 wird aus einer Arbeitsbereitstellungsposition 39 in Pfeilrich
tung 41 auf die Vorsprünge 26 und 27 zubewegt und führt einen Arbeitshub 42 aus, der
eine Wegstrecke von der Arbeitsbereitstellungsposition 39 bis Schweißposition 43
aufweist.
Für einen Schweißvorgang wird die Heizspitze 34 über den Heizkörper 33 auf in etwa
250°C aufgeheizt. Nach teilweisem Absenken der Schweißeinheit 32 liegt die Heizspit
ze 34 zumindest in dem Grund 44 des Vorsprungs 26 an und bewirkt ein Aufschmelzen
des Kunststoffes. Ein langsames und gleichförmiges weiteres Absenken der Schwei
ßeinheit 32 bewirkt zunächst ein Einstechen in den Grund 44 und weiteres gleichzeiti
ges Aufschmelzen der Vorsprünge 26 und 27. Beim weiteren Absenken der Heizspitze
34 werden die Vorsprünge 26, 27 durchstoßen und an den zylindrischen Abschnitt 37
der Heizspitze 34 angrenzende Randzonen 46 der Vorsprünge 26, 27 gebildet. Das Ab
senken der Schweißeinheit 32 endet in einer unteren Schweißposition 43. Bis zum Er
reichen dieser Schweißposition 34 gleitet der zylindrische Abschnitt 37 entlang den
Randzonen 46 der Vorsprünge 26, 27, wodurch eine Vermischung der aufgeschmolze
nen Randzonen 46 bewirkt wird. Diese mechanische Verwirbelung wird durch die Ober
flächenrauhigkeit des zylindrischen Abschnittes 37 bewirkt. Dadurch kann ein zu min
dest teilweises Verschmelzen der durch die zwei aneinanderliegenden Vorsprünge 26,
27 gebildeten Grenzlinie 47 ermöglicht werden.
Die Temperatur der Heizspitze 34 als auch die Abwärtsbewegung der Schweißeinheit
32, die Verweildauer in der Schweißposition 34 als auch die Geschwindigkeit der Auf
wärtsbewegung der Schweißeinheit 32 ist derart ausgelegt, daß gerade ein Aufschmel
zen in den Randzonen 46 der Vorsprünge 26, 27 erreicht wird und ein zu starkes Auf
schmelzen bzw. Aufweichen und Fließen des Werkstoffes als auch ein Verbrennen des
Kunststoffes vermieden wird.
Die Verweildauer in der Schweißposition 43 der Heizspitze 34 kann wenige Sekunden
betragen, wobei vorteilhafterweise eine Schweißdauer von weniger als zwei Sekunden
genügen.
Die Heizspitze 43 kann vorteilhafterweise eine Beschichtung aufweisen, wodurch ein
sogenannter Anbackeffekt des Kunststoffes an der Heizspitze 34 vermieden werden
kann. Dies kann beispielsweise Teflon sein, das eine gute Hitzebeständigkeit aufweist
und gleichzeitig noch eine genügend große Oberflächenrauhigkeit besitzt, um eine Ver
mischung der aufgeschmolzenen Randzonen 46 zu ermöglichen.
Die auf die Vorsprünge 26, 27 einwirkende Wärme erstreckt sich von dem zylindrischen
Schaft 37 der Heizspitze 34 entlang der Grenzlinie 47, so daß sowohl eine mantelförmi
ge Verschweißung 48 durch das Durchstoßen der Heizspitze 34 erzielt wird als auch
eine zumindest teilweise Verschweißung der Vorsprünge 26, 27 entlang der Grenzlinie
47.
Während der Aufwärtsbewegung im Arbeitshub 42 kann eine weitere Vermischung des
aufgeschmolzenen Kunststoffes in den Randzonen 46 durch einen sogenannten
Schleppeffekt erzielt werden, der zu einer weiteren mechanischen Zwangsverwirbelung
der Randzone führt.
Diese Verschweißung weist den Vorteil auf, daß eine großflächige Verschweißung ge
schaffen werden kann, bei der gleichzeitig die aneinandergrenzenden Materialschich
ten der Vorsprünge 26, 27 zumindest teilweise sowohl in der Mantelfläche 48 als auch
entlang der Grenzlinie 47 miteinander vermischt werden. Dadurch kann eine hohe
Festigkeit der Schweißverbindung geschaffen sein.
Die vorteilhafte Ausgestaltung der Schweißeinheit 32 mit einem Heizkörper 33, der als
Standardteil einer Lötspitzenpatrone ausgebildet ist, an den eine Heizspitze 34
befestigbar ist, weist im Verhältnis zu der Ultraschallsonotrode, die im wesentlichen die
gleiche Leistungsaufnahme wie die Schweißeinheit 32 aufweist, eine um ein vielfaches
kostengünstigere Ausbildung auf.
Die innenliegende Mantelfläche der Vorsprünge 26, 27 kann als eine Einführschräge für
die Heizspitze 34 dienen, so daß die Spitze der Heizspitze 34 in dem Grund 44 des
Vorsprunges 26 zum Anliegen und Einstechen gelangen kann. Dadurch kann eine defi
nierte Positionierung der Heizspitze 34 für die Bildung der Verschweißung gegeben
sein. Diese Zentrierhilfe, die durch die Ausbildung der Vorsprünge 26, 27 gegeben sein
kann, ist nicht unbedingt erforderlich, jedoch begünstigt diese Ausbildung die Herstel
lung einer mantelförmigen und gleichmäßigen Schweißverbindung. Es kann auch eine
Anordnung vorgesehen sein, bei der die Heizspitze 34 gegen ein spitzes oder stumpfes
Ende der Vorsprünge 26, 27 geführt wird.
In Fig. 4 bis 6 ist die Schweißvorrichtung 32 dargestellt. Fig. 4 zeigt eine Seitenansicht
der Schweißvorrichtung 32. Auf einem Scherenhubtisch 51, der als Haltevorrichtung für
die Plattenelemente 11 ausgebildet ist, werden die Plattenelemente 11 aufgelegt. Für
die Aufnahme und Zentrierung des ersten Plattenelementes 11 ist eine Rasterung bzw.
eine Schablone 52 vorgesehen, die das erste Plattenelement 11 in einer definierten La
ge aufnimmt und positioniert. Oberhalb des Scherenhubtisches ist ein Schweißschirm
53 angeordnet, der aus einer Arbeitsbereitstellungsposition 39 in eine Ruheposition 54
bedarfsmäßig hin- und herbewegbar ist. In der Arbeitsbereitstellungsposition 39 ist der
Schweißschirm 53 vorne angeordnet und die Schweißeinheit 32 ist in einer oberen Po
sition angeordnet. Der Schweißschirm 53 weist eine Absaugung 56 auf, über die die
während des Schweißvorganges entstehende Dämpfe abgeführt und gefiltert werden
können. Insbesondere bei PVC-Plattenelementen 11 können Chlorverbindungen und
Dämpfe entstehen, die dadurch umweltgerecht entsorgt werden können.
An dem Schweißschirm 53 ist zur Vorderseite der Schweißvorrichtung 31 weisend ein
Kontrollfeld 57 angeordnet, das von der Bedienerseite her leicht eingesehen werden
kann. Das Kontrollfeld 57 weist eine Vielzahl von Dioden 58 auf. Die Anzahl der
Leuchtdioden 58 des Bedienfeldes 57 entspricht der Anzahl der von dem Schweiß
schirm 53 aufgenommenen und für einen Schweißvorgang bereitgestellten Schweißein
heiten 34. Dadurch kann das Bedienpersonal die Funktionstüchtigkeit der Schweißein
heiten 32 einfach und schnell optisch überprüfen. Ferner kann über dieses Bedienfeld
bzw. Kontrollfeld 57 erkennbar sein, welche Schweißeinheiten in Betrieb sind. Der Heiz
körper 33 ist mit 42 Volt betrieben, so daß hier vorteilhafterweise ebenfalls normale
42-Volt-Dioden 58 eingesetzt werden, um eine einheitliche Spannungsversorgung zu
ermöglichen.
Der Schweißschirm 53 wird aus der Ruheposition 54 über bekannte Linearantriebe
oder dgl. in eine Arbeitsbereitstellungsposition 39 übergeführt.
In Fig. 7 ist ein schematischer Teilquerschnitt eines Arbeitsschirmes 53 dargestellt. Die
ser weist eine Befestigungsplatte 61 für die Schweißeinheiten 32 auf. Diese können in
einem Raster angeordnet sein, das auf die Ausbildung des Grobprofiles und der zu den
Wellentälern 16, 18 und den Wellenkämmen 15, 17 angeordneten Vorsprünge 26, 27
eingestellt werden kann. Ferner ermöglicht die Befestigungsplatte 61 eine Anpassung
an unterschiedliche Rastermaße. Die Schweißeinheiten 32 sind über eine einfache
Klemm-/Schraubverbindung zu der Befestigungsplatte 61 angeordnet. Die Schweißein
heiten 32 sind wiederum in einer Arbeitsbereitstellungsposition 39 dargestellt, wobei
deren Heizspitzen 34 hinter einer Unterkante 62 eines Niederhalters 63 liegen. Dadurch
kann ein Schutz für die frei nach unten stehenden Heizspitzen 34 der Schweißeinheiten
32 gegen Verbiegen oder Beschädigen gegeben sein. Der Niederhalter 63 weist Boh
rungen 64 auf, durch die die Heizspitzen 34 aus der Arbeitsbereitstellungsposition 39 in
die Schweißposition 43 hindurchgeführt werden.
Der Niederhalter 63 liegt während des Arbeitshubes 42 fest auf dem obersten Plattene
lement 11′ auf und fixiert das oberste Plattenelement 11′ zu den bereits darunterliegen
den zu einem Stapel 81 verschweißten Plattenelementen 11. Damit die Vorfixierung bis
zur Verschweißung des obersten Plattenelementes 11′ mit dem darunterliegenden Plat
tenelement 11 aufrechterhalten werden kann, ist die Befestigungsplatte 61 relativ zu
dem Niederhalter 63 bewegbar, so daß beim Arbeitshub 42 die Heizspitzen 34 durch
die Bohrungen 64 hindurchtreten können und in eine Schweißposition 43 überführbar
sind. Am Ende des Arbeitshubes 42 erfolgt aufgrund einer zwischen der Befestigung
splatte 61 und dem Niederhalter 63 angeordneten Rückstellfeder 66 eine Rückführung
des Niederhalters 63 in eine Ausgangsposition, so daß die Heizspitzen 34 hinter der
Unterkante 62 des Niederhalters 63 angeordnet sind.
Am oberen Ende der Schweißeinheit 32 sind Anschlußleitungen 67 für die Versorgung
von 220 Volt vorgesehen. Eine weitere Anschlußleitung 68 führt zu dem Kontrollfeld 57.
Der Arbeitshub 42 der Schweißeinheit 32 beträgt zumindest die Profiltiefe des Grobpro
files und die lichte Höhe des unteren Vorsprunges 27, so daß die Heizspitze 34 die Vor
sprünge 26, 27 zumindest teilweise durchstoßen kann. Vorteilhafterweise umfaßt der
Arbeitshub 42 zusätzlich noch die lichte Höhe der Kegelspitze 36 der Heizspitze 34 als
auch den ggf. zwischen der Unterkante 62 des Niederhalters 63 und der Heizspitze 34
der Schweißeinheit 32 in seiner Arbeitsbereitstellungsposition 39 liegenden Abstand.
In Fig. 8 ist eine teilweise Unteransicht des Schweißschirmes 53 dargestellt. Das ge
samte Schweißfeld 71 der Schweißvorrichtung 31 ist in einzelne Schweißfelder 71′ un
tergliedert. Der Schweißschirm 53 weist vorteilhafterweise zehn Schweißfelder 71′ auf,
die gemäß Fig. 8 aneinandergereiht sind. Diese Schweißfelder 71 können einzeln ein
geschaltet werden, so daß nur die darin enthaltenen Schweißeinheiten 32 aufgeheizt
werden. Dies hat den Vorteil, daß bei zu verschweißenden Plattenelementen 11,11′,
die kleiner als das gesamte Schweißfeld 71 sind, anwendungsspezifisch nur eine gerin
gere Anzahl von Schweißfeldern 71′ eingeschaltet werden und somit eine Energieein
sparung ermöglichen. Ferner kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, daß innerhalb
eines Schweißfeldes 71′ die Schweißeinheiten 32 einzeln, paarweise oder in vielzahlig
en Einheiten miteinander einschaltbar sind. Somit kann eine spezifische Anpassung der
Schweißeinheiten 32 innerhalb eines Schweißfeldes 71′ auf die jeweilige zu verschwei
ßende Größe der Plattenelement 11 ermöglicht sein.
In einem Schweißfeld 71′ sind dreißig Schweißeinheiten 32 vorgesehen, die über einen
Regler regelbar sind. Mit diesem Regler kann eine Leistung bis zu 800 Watt geregelt
werden. Es versteht sich, daß weitere Stückelungen von Schweißeinheiten 32 in einem
Schweißfeld 71′ vorgesehen sein können.
Die Anordnung der Schweißeinheiten 32 innerhalb eines Schweißfeldes 71′ erfolgen
gemäß dem Raster der Vorsprünge 26, 27 der Plattenelemente 11.
Durch die vorteilhafte Ausgestaltung des Schweißfeldes 71 kann in einem Arbeitsgang
eine vollständige Verschweißung der Plattenelemente 11, 11′ zueinander erfolgen.
Durch die kostengünstige Ausgestaltung der Schweißeinheiten 32 mit einem Heizkör
per 43 und einer Heizspitze 34 können auch großflächige Schweißfelder ausgebildet
sein, die beispielsweise eine Länge von 2,1 m und eine Breite von 0,6 m aufweisen
können.
In Fig. 9 ist eine Draufsicht auf zwei zueinander angeordneten Schweißeinheiten 32
dargestellt, dessen Abstand sehr gering ist und beispielsweise 15 mm von deren
Längsmittelachsen 76 beträgt. Insbesondere bei einem sehr kleinen Rastermaß findet
diese Ausgestaltung der Schweißeinheiten 32 Anwendung. Der Heizkörper 33 ist tan
gential abgeschrägt, so daß der Abstand zwischen den Längsmittelachsen 76 der
Schweißeinheiten 32 verringert werden kann. Dadurch lassen sich die Schweißeinhei
ten 32 auf sehr kleine Rastermaße der Vorsprünge 26, 27 einstellen. Ferner kann eine
aufwendige Ausbildung von zwei Heizspitzen 341 die einem Heizkörper 33 zugeordnet
sind und von diesem aufgeheizt werden, verhindert werden. Das Abschleifen des Heiz
körpers 33 stellt eine kostengünstige Ausführungsform dar, mit der zwei oder mehrere
Heizkörper 33 auf einem kleinen Rastermaß zueinander anordenbar sind.
In Fig. 10 ist eine schematische Seitenansicht von einem auf einem Scherenhubtisch
51 angeordneten Stapel 81 aus Plattenelementen 11, 11′ dargestellt. Der Niederhalter
63 fixiert das oberste Plattenelement 11′ in seiner zu verschweißenden Position, wobei
die Heizspitzen 34 in ihrer Schweißposition 43 dargestellt sind. Das zu verschweißende
Plattenelement 11′ weist eine Breite auf, die geringer als die Breite eines Schweißfel
des 71′ ist. Wie in Fig. 10 dargestellt ist, werden sämtliche in einem Schweißfeld 71′ an
geordneten Schweißeinheiten 32 aus ihrer Arbeitsbereitstellungsposition 39 in die
Schweißposition 43 übergeführt werden. Die nicht in die Vorsprünge 26, 27 eingreifen
den Heizspitzen 34 gehen dabei ins Leere und nehmen an dem Schweißvorgang nicht
teil. Dadurch ist eine gesonderte Ansteuerung und Aufheizung einzelner Schweißein
heiten 32 innerhalb des Schweißfeldes 71′ nicht erforderlich.
Vorteilhafte Ausgestaltung der Plattenelemente 11, 11′ mit den daran angeordneten
Vorsprüngen 26, 27, die gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren miteinander ver
schweißbar sind, weisen desweiteren den Vorteil auf, daß eine weitere Verringerung
des Transportvolumens gegenüber den beispielsweise aus der DE-OS 42 41 859 be
kannten Plattenelemente ermöglicht ist. Beim Transport der Plattenelemente 11 werden
diese deckungsgleich übereinander gestapelt. Aufgrund der Ausbildung der pilzkopfar
tigen Vorsprünge gemäß der DE-OS 42 41 849 beruhte ein Fünftel des Transportvolu
mens aufgrund der Höhe dieses Vorsprunges. Nunmehr kann eine erhebliche Reduzie
rung des Transportvolumens um diesen Anteil dadurch erreicht werden, daß die Vor
sprünge beim deckungsgleichen Übereinanderliegen ineinandergreifen können. Dies
hat insbesondere eine erhebliche Verringerung der Frachtkosten in ferne Länder zur
Folge.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens arbeitet gemäß
den nachfolgend beschriebenen Arbeitsschritten:
Nach dem Einschalten der Schweißvorrichtung 42 fährt der Schweißschirm 53 in seine
Ruheposition 54. Der Scherenhubtisch 51 wird in eine Nullstellung 59 abgesenkt, um
das zu verschweißende Plattenelement 11 auflegen zu können. Zum einfachen Be
schicken des Scherenhubtisches 51 sind links und rechts des Scherenhubtisches 51
Paletten mit Plattenelementen 11 bereitgestellt, wobei ein linker Palettenstapel 86 zu
einem rechten Palettenstapel 87 um 180° gedreht angeordnet ist. Dadurch kann eine
einfache Entnahme der Plattenelemente 11, 11′ einmal von links und einmal von rechts
erfolgen, so daß die Vorsprünge 26 der Wellenkämme 17 und 18 mit den Vorsprüngen
der Wellentäler 16, 18 ineinander eingreifen und zumindest teilweise aneinander anlie
gen können.
Der Schweißschirm 53 wird in Arbeitsstellung 39 gefahren, anschließend wird der
Scherenhubtisch 51 nach oben gefahren, bis der Scherenhubtisch in einer Arbeitsstel
lung 38 zu dem Schweißschirm 53 ist. Die Aufwärtsbewegung kann über einen Kontakt
gestoppt werden, wobei die obere Position dann erreicht sein kann, wenn das obere
Plattenelement 11′ an den Niederhalter 63 anliegt und vorfixiert wird.
Die Heizspitzen 34 werden in die Schweißposition 43 übergeführt. Nach einer Schweiß
dauer von vorteilhafterweise einer Sekunde werden die Schweißspitzen 34 in eine Ar
beitsbereitstellungspositionierung 39 übergeführt. Das Absenken des Scherenhubti
sches 51 wird zur Abkühlung der Schweißnaht um drei bis sechs Sekunden verzögert.
Der Schweißschirm 53 fährt wieder zur Ruheposition 54, der Scherenhubtisch 51 wird
auf eine einstellbare Nullstellung 59 zurückgeführt, die die Stapelhöhe 81 eines fertigen
Blocks bestimmt. Diese Höhe wird über eine Lichtschranke abgefragt und erkennt die
fertige Blockhöhe. Sobald die über die Lichtschranke eingestellte Höhe des Stapels 81
erreicht ist, wird dem Bediener dies über ein Signal angezeigt.
Das Beschicken der Plattenelemente 11, 11′ eines links und rechts des Scherenhubti
sches 51 angeordneten Plattenstapel 86, 87 kann automatisiert werden und beispiels
weise über eine Lineareinheit oder ein Greifersystem ermöglicht sein. Die Greifereinheit
weist vorteilhafterweise Saugnoppen auf, mit denen die Plattenelemente 11, 11′ von
dem Plattenstapel 86, 87 auf den Scherenhubtisch 51 umgesetzt werden können.
Claims (54)
1. Verfahren zum Verschweißen von wenigstens zwei Plattenelementen
- - bei dem das Plattenelement (11) ein etwa wellenförmiges Grobprofil mit Wellentälern (16, 18) und Wellenkämmen (15, 17) aufweist und mit zumindest einem an zu einer ersten Plattenseite weisenden Wellenkämmen (15, 17) angeformten Vorsprung (26) und mit zumindest einem an zu der ersten Plattenseite weisenden Wellentälern (16, 18) angeformten Vorsprung (27),
- - bei dem wenigstens zwei Plattenelemente (11, 11′) übereinanderliegend ange ordnet werden und wenigstens ein Vorsprung (26) des ersten Plattenelementes (11) mit wenigstens einem Vorsprung (27) eines unteren Plattenelementes (11′) in Verbindung steht,
dadurch gekennzeichnet, daß mit wenigstens einer Heizspitze (34) einer Schwei
ßeinheit (32) in die zumindest teilweise miteinander in Verbindung stehenden Vor
sprünge (26, 27) zumindest teilweise eingestochen und diese zumindest teilweise
aufgeschmolzen werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mit der Heizspitze (34)
die Vorsprünge (26, 27) der zu verschweißenden Plattenelemente (11, 11′) durch
stoßen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattenele
mente (11, 11′) auf eine auf- und abbewegbare Haltevorrichtung (51) aufgelegt
und in eine Arbeitsposition (38) übergeführt werden.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die zu verschweißenden Plattenelemente (11, 11′) mit einem Niederhalter
(63) eines Schweißschirmes (53) vorfixiert werden und die Heizspitzen (34) unter
halb des Niederhalters (63) in eine Schweißposition (43) abgesenkt werden.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Heizspitzen (34) mit einer Schweißdauer von 0,5 bis 2 Sekunden in der
Schweißposition (43) gehalten werden.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß nach dem Schweißvorgang die Haltevorrichtung (51) mit einer Verzögerung
von 1 bis 15 Sekunden aus der Arbeitsposition (38) in eine Nullstellung (59) über
geführt wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß nach
dem Schweißvorgang die Haltevorrichtung (51) mit einer Verzögerung von 3 bis
8 Sekunden aus der Arbeitsposition (38) in eine Nullstellung (59) übergeführt wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß
zum Beschicken der Haltevorrichtung (51) mit wenigstens einem weiteren zu ver
bindenden Plattenelement (11) die Haltevorrichtung (51) in der Nullstellung (59)
angeordnet wird.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet
daß das auf einen aus verschweißten Plattenelementen (11) bestehenden Stapel
(81) aufzulegende Plattenelement (11′) gegenüber dem zuletzt verschweißten
Plattenelement (11) um 180° gedreht aufgelegt wird.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das oberste Plattenelement (11′) zu dem unmittelbar darunterliegenden Plat
tenelement (11) verschweißt wird.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Heizspitze (34) in einen Grund (44) der Vorsprünge (26, 27) eingeführt
wird und die Vorsprünge (26, 27) aufgeweitet werden und entlang eines zylindri
schen Schaftes (37) der Heizspitze (34) eine mantelförmige Verschweißung (48)
der Vorsprünge (26, 27) ausgebildet wird.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Plattenelemente (11, 11′) mit den Vorsprüngen (26, 27) nach unten wei
send auf die Haltevorrichtung (51) aufgelegt werden, wobei die Heizspitze (34)
während des Arbeitshubs (42) zumindest teilweise entlang von den kegelförmigen
Vorsprüngen (26, 27) gebildeten Einführschrägen (49) geführt wird.
13. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens zum Verschweißen von wenigstens
zwei Plattenelementen (11, 11′),
- - bei dem das Plattenelement (11) ein etwa wellenförmiges Grobprofil mit Wellentälern (16, 18) und Wellenkämmen (15, 17) aufweist und mit zumindest einem an zu einer ersten Plattenseite weisenden Wellenkämmen (15, 17) angeformten Vorsprung (26) und mit zumindest einem an zu der ersten Plattenseite weisenden Wellentälern (16, 18) angeformten Vorsprung (27),
- - bei dem wenigstens zwei Plattenelemente (11, 11′) übereinanderliegend ange ordnet werden und wenigstens ein Vorsprung (26) des ersten Plattenelementes (11) mit wenigstens einem Vorsprung (27) eines weiteren Plattenelementes (11′) in Verbindung steht,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Schweißeinheit (32), die wenig
stens einen Heizkörper (33) mit wenigstens einer daran angeordneten Heizspitze
(34) aufweist, relativ zu an den Plattenelementen (11, 11′) angeformten und we
nigstens teilweise aneinanderliegenden Vorsprüngen (26, 27) bewegbar ist und in
die Vorsprünge (26, 27) während der Schweißphase zumindest teilweise einsticht.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Schweißeinheit
(32) in einer Schweißposition (43) anordenbar ist und die Vorsprünge (26, 27) zu
mindest teilweise durchsticht und die angrenzende Randzonen (46) zumindest
teilweise aufweitet und eine mantelförmige Verschweißung (48) bildet.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die an die Heizspit
ze (34) angrenzenden Randzonen (46) der Vorsprünge (26, 27) des ersten und
weiteren Plattenelements (11, 11′) entlang einer Grenzlinie (47) zwischen den zu
einander angeordneten Vorsprüngen (26, 27) miteinander verschweißbar sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizspitze (34)
durch eine Sitzklemmung zu dem Heizkörper (33) anordenbar ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizspitze (34)
bleistiftartig ausgebildet ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizspitze (34)
im Querschnitt rund ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizspitze (34)
im Querschnitt einen Durchmesser zwischen 0,5 und 5 mm aufweist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizspitze (34)
im Querschnitt einen Durchmesser zwischen 1 und 4 mm aufweist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizspitze (34)
im Querschnitt einen Durchmesser von 3 mm aufweist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizspitze (34)
auf eine Betriebstemperatur von 150°-350°C aufheizbar ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizspitze (34)
auf eine Betriebstemperatur von 220-270°C aufheizbar ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizspitze (34)
aus zumindest wärmeleitfähigem Material hergestellt ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizspitze (34)
aus Edelstahl hergestellt ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizspitze (34)
aus Kupfer hergestellt ist.
27. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizspitze (34)
zunderfrei ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizspitze (34)
eine Teflonbeschichtung aufweist.
29. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Heizkörper (33)
die Heizspitze (34) mit einer Leistung zwischen 35 Watt ± 50% aufheizt.
30. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Heizkörper (33)
die Heizspitze (34) mit einer Leistung zwischen 35 Watt ± 25% aufheizt.
31. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Heizkörper (33)
die Heizspitze (34) mit einer Leistung von 35 Watt aufheizt.
32. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Schweißeinheit
(32) in einem Unterlastbereich von 65%-90% betreibbar ist.
33. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß ein oder mehrere
Schweißfelder (71′) im Gesamtschweißfeld (71) in einem Schweißschirm (53) an
ordenbar sind.
34. Vorrichtung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere
Schweißeinheiten (32) in einem Schweißfeld (71′) angeordnet sind.
35. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 33 oder 34, dadurch gekennzeichnet, daß
mehrere rechteckförmige Schweißfelder (71′) mit deren Längsseiten parallel zu
einander angeordnet sind.
36. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 33 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß
das Grobschweißfeld (71) eine maximale Gesamtfläche von 2,5 m × 0,6 m ± 30%
aufweist.
37. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 33 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schweißfelder (71′) einzeln ansteuerbar sind.
38. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 33 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß
die in einem Schweißfeld (71′) angeordneten Schweißeinheiten (32) einzeln be
heizbar sind.
39. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 33 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß
die in einem Schweißfeld (71, 71′) angeordneten Schweißeinheiten (32) wahlwei
se beheizbar sind.
40. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Schweißeinhei
ten (32) in einem Rastermaß von 15 mm ± 30% anordenbar sind.
41. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der
Schweißeinheiten (32) eine Absaugung (56) angeordnet ist.
42. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Schweißeinhei
ten (32) und die Absaugung (56) an einem Schweißschirm (53) anordenbar sind
der auf einen Schweißschlitten aus einer Ruheposition (54) in eine Arbeitsbereit
stellungsposition (39) überführbar ist.
43. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Schweißeinheit
(32) mit einem Arbeitshub (42) aus einer Arbeitsbereitstellungsposition (39) in ei
ner Schweißposition (43) anordenbar ist, wobei der Arbeitshub (42) zumindest die
Wellenhöhe des Plattenelementes (11, 11′) und die lichte Höhe der Vorsprünge
(26, 27) umfaßt.
44. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß zur Aufnahme der
Plattenelemente (11, 11′) eine als Scherenhubtisch ausgebildete Haltevorrichtung
(51) vorgesehen ist.
45. Vorrichtung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß der Scherenhub
tisch (51) eine Rasterung (52) zur lagerichtigen Aufnahme eines ersten Plattenele
mentes (11) aufweist.
46. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß an jede
Schweißeinheit (32) ein Signalgeber (58) anschließbar ist, der in einem Kontroll
feld (57) bedienerseitig anordenbar ist.
47. Vorrichtung nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, daß der Signalgeber
(58) als Leuchtdiode ausgebildet ist.
48. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Schweißeinhei
ten (32) auf ein Raster einstellbar sind, das einem durch die Vorsprünge (26, 27)
der Plattenelemente (11, 11′) gebildeten Raster entspricht.
49. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Plattenelement
aus verschweißbarem thermoplastischem Kunststoff ist.
50. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Plattenelement
(11, 11′) aus PVC, Polyäthylen, ABS oder schlagfestem Polystyrol ist.
51. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Plattenelement
(11, 11′) aus Polypropylen ist.
52. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Plattenelement
(11, 11′) eine Dicke von 0,2 mm bis 1,5 mm aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19522402A DE19522402A1 (de) | 1995-06-21 | 1995-06-21 | Verfahren und Vorrichtung zum Verschweissen von wenigstens zwei Plattenelementen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19522402A DE19522402A1 (de) | 1995-06-21 | 1995-06-21 | Verfahren und Vorrichtung zum Verschweissen von wenigstens zwei Plattenelementen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19522402A1 true DE19522402A1 (de) | 1997-01-02 |
Family
ID=7764808
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19522402A Withdrawn DE19522402A1 (de) | 1995-06-21 | 1995-06-21 | Verfahren und Vorrichtung zum Verschweissen von wenigstens zwei Plattenelementen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19522402A1 (de) |
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP0876899A1 (de) * | 1997-05-07 | 1998-11-11 | Hamon Industrie Thermique | Verfahren und Vorrichtung zum Verschweissen von warmgeformten Thermoplastfolien |
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| DE102006025303A1 (de) * | 2006-05-31 | 2007-12-06 | Bernd Hewing | Einbauelement für Rieselkühler, insbesondere für Kühltürme von Kraftwerken |
-
1995
- 1995-06-21 DE DE19522402A patent/DE19522402A1/de not_active Withdrawn
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| DE102006025303B4 (de) * | 2006-05-31 | 2008-04-10 | Bernd Hewing | Einbauelement für Rieselkühler, insbesondere für Kühltürme von Kraftwerken |
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