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DE1610047U - Fassung für kleinere Gegenstände - Google Patents

Fassung für kleinere Gegenstände

Info

Publication number
DE1610047U
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
socket
smaller objects
elements
attached
fashionable
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
Other languages
English (en)
Original Assignee
J. F. Sick G.m.b.H., Schwäbisch Gmünd
Publication date

Links

Description

r 371/2234 JE
20·
Beschroibun
" Passung für kleinere Gegenstände "
1Is ist vielfach Liblich, kleinere kunstgewerbliche oder modiscxie oder auch praktische und tec^iaische Artikel in Passungen einzusetzen, die entweder zur Verzierung aienen oder lediglich als Haltemittel benutzt werden. In der kegel handelt es sich dabei um dünne Leisten aus Blech, '-unststoff o.dgl., die irgendwie umgebördelt oder mit Verstärkungen versehen sind und durch umzubiegende Splinte oder Zungen gehalten werden; so werden z.B, Stoffknöpfe gerne in blanke Letallfassungen eingesetzt. Aach kleine Plättchen aus Glas, Galalith o.dgl. sind oft so gefasst.
Hierbei ergibt sich vielfach der ilachteil, dass ciierseits die umfasste ITlacu.e im Gebrauch nicafc hinreichead geschont wird und dass andererseits der Halt der Fliehe i.a Sahnen ungenügend ist. Auch der aahuen selbst, sofern es sich z,B. um viereckige Passungen handelt, hält nicht allzuviel aus, da es sich fast immer um schwaches material handelt, an dem schon aus Billigkeits^ründen nicnt viel verstärkt, gelötet usw. werden kann.
Die feuerung betrifft eine Verbesserung derartiger Einfassungen. Sie besteht darin, dass die vom Rahmen uoi-EChlossene Eläche teilweise von Elementen bedec_t wird, die, vorzugsweise alsVerzierung ausgebildet und untereinander zusammenhangend, am Rahmen befestigt sind.
Jie genannten Elemente sind geeignet, die beschriebenen Nachteile völlig zu beheben, denn sie wirken als eine
Abdeckung und Verstärkung. Indem man sie in Form irgendwelcher Lotive oder als f iligranartiges Gewebe,Gitter o.dgl. ausbildet, können sie ihre technische Aufgabe in einer äusserlich an&preciienden .'/eise erfüllen, wobei das !,lass ihrer Ausdehnung, der Aussparungen zwischen ihnen usw. von Fall zu Fall wechselt. Es ist klar, dass das Prinzip der !Teuerung weder durch Grosse und FjT'ai des einzufassenden Gegenstandes, noch durch die Art des Werkstoffes, die Herstellungsweise o.dgl. berührt wird.
Die Einfassung kann aus einem einzigen Stanzstück oder PresstüCi, bestehen, das in entsprechender V/eise gebogen bzw. gepresst ist, derart, dass es aus einem eigentlichen liahuen und aus Elementen besteht, die in Form eines G-itterweri-.es, einer sternartigen Verzierung o.dgl. das eingefasste Stück überdecken. Räumen und Oberflächeneleruente könnten aber gegebenenfalls auch aus getrennt herzustellenden oder durch Löten o.dgl. zu vereinigenden Teilen gebildet werden und aus verscniedenem Material bestehen, in verschiedener Farbe gehalten sein usw.
Als Anlage sind zwei Muster des Anmeldungsgegenstandes beigefügt. Das Llodell I zeigt Passung und Zwischenelemente als einheitliches gestanztes Stück, während das llodell II eine ringförmige Fassung darstellt, in welche ein gesondert nergestelltes Gitterwerk eingepresst bezw, eingelötet ist.

Claims (2)

Schutz ansprüche
1.) Fassung zur Umrahmung kleinerer Gegenstände praktischer, modischer oder kunstgewerblicher Art, z.B. von luiöpfen, Täf eichen, Scherben usw., dadurch g· e k e η η ζ e i c hn e t, dass die von der Fassung umschlossene 'Fläche teilweise von Elementen überdeckt ist, die, vorzugsweise als Verzierung ausgebildet und untereinander zusammenhängend, am Hahnen befestigt sind.
2.) Metallrahmen nach Anspruch 1), dadurch g e k e η η-zeichnet, dass Fassung und Elemente ein Stanzstück bildet·
3«) j-etallrahiaen nach Anspruch 1), dadurch g e k e η η-zeichne t, dass Fassung und Element als getrennte Teile hergestellt sind.

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