DE1578210B - Ladevorrichtung für eine, in einem gepanzerten Fahrzeug eingebaute, schwenkbare, schwere Steilfeuerwaffe - Google Patents
Ladevorrichtung für eine, in einem gepanzerten Fahrzeug eingebaute, schwenkbare, schwere SteilfeuerwaffeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Ladevorrichtung für eine in einem gepanzerten Fahrzeug eingebaute
schwenkbare, schwere Steilfeuerwaffe, die über einen Halter mit dem Waffenrohr verbunden ist, wobei die
Munition außerhalb des Abschußrohrs parallel zu diesem bewegt sowie mittels eines zangenartigen
Greifers oberhalb der Rohrmündung in die Seelenachse des Abschußrohrs bewegt wird, wo sie nach
Betätigung einer Auslösevorrichtung durch Schwerkraft in die Abschußlage absinkt.
Bei derartigen Ladevorrichtungen für Steilfeuerwaffen ist es erforderlich, der Waffe die Munition
schnell und sicher zuzuführen, so daß die Schußfolge über einen längeren Intervall nicht gestört oder verzögert
wird.
Es ist eine Ladevorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Gattung bekannt (USA.-Patentschrift
2 264 791), bei der die vom zangenartigen Greifer gehaltene Munition während der
Transportbewegung in einer Schale liegt, die zusammen mit dem Greifer mittels eines Handstabs in
Längsrichtung des Waffenrohrs bewegt und in die Ladestellung geschwenkt wird. Für die Transportbewegung
bis zur Ladestellung dient ein mit Rollen in Führungsschienen auf- und abbewegbarer Wagen,
auf dem sich ein Lagerzapfen für den schwenkbaren Handstab befindet.
Beim Einschwenken in die Ladestellung trifft die Transportschale gegen einen an der Rohrmündung
befindlichen Anschlag. In dieser Stellung wird der zangenartige Greifer geöffnet, und die Granate rutscht
über die Ladeschale zur Öffnung des Waffenrohrs.
ίο Nachteilig ist bei dieser Bauart, wenn sich zwischen
der Granate und der Transportschale bzw. dieser und dem Anschlag am Waffenrohr Fremdkörper befinden
und die Längsachse der Granate nicht mit der Seelenachse des Waffenrohrs fluchtet, weil dadurch die
Granate nach dem Öffnen des Greifers nicht in die Abschußlage im Waffenrohr absinkt, sondern auf der
Stirnseite an der Rohrmündung auftrifft.
Bei einer ähnlichen Ladevorrichtung (USA.-Patentschrift 1 827 031) ist die Granate mit ihrem oberen
Ende in einer besonderen Halterung aufgehängt, die ebenfalls in Führungsschienen auf- und abbewegbar
ist und einen abgewinkelten Handgriff aufweist. Sobald die Halterung die Ladestellung erreicht hat, bewegt
sich die Granate um die beiden Haltepunkte in der Halterung und schwenkt zwischen den beiden
Führungsschienen in das Waffenrohr ein.
Auch hierbei verläuft die Längsachse der Granate nicht in Verlängerung der Seelenachse des Waffenrohrs,
sondern beide Achsen schließen einen Winkel zwischen sich ein, so daß auch bei dieser Ausführung
beim Einführen der Granate in das Waffenrohr Schwierigkeiten auftreten können.
Ferner ist ein schwenkbarer, mit einem unter Federbelastung stehenden Handgriff versehener zangenartiger
Greifer bekannt, mit dem die Munition in die Seelenachse des Waffenrohrs bewegt wird (USA.-Patentschrift
2 933 020). Hierbei handelt es sich aber nicht um einen Greifer, der die Munition oberhalb
der Rohrmündung verschwenkt, sondern der die Munition in eine Mulde vor dem Geschützverschluß
überführt, von wo aus sie mit einem Ladestock in das Waffenrohr geschoben wird.
Somit ist ersichtlich, daß diese Ladevorrichtung für eine andere Waffengattung vorgesehen ist.
Damit beim Laden von den Bedienungspersonen nicht immer einige Handbetätigungen ausgeführt
werden müssen, die bei erhöhter Schußfolge ein Nachlassen der Kondition des Ladeschützen zur
Folge haben, welches sich insbesondere beim Kampfeinsatz nachteilig bemerkbar macht, ist es bekannt,
Munitionsansetzer hydraulisch anzutreiben (deutsche Patentschrift 1111 990).
Diese bekannte Ansetzvorrichtung ist auch für Schußwaffen gedacht, bei denen die Patrone in die
Verschlußkammer eingeführt wird, und eignet sich nicht für Steilfeuerwaffen, bei denen die Munition
an der Mündung in das Abschußrohr eingeführt wird und durch Schwerkraft in die Abschußlage absinkt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Ladevorrichtung der eingangs genannten Art so zu
verbessern, daß eine rasche Feuerbereitschaft verbunden mit kurzzeitiger, konstanter Schußfolge und
erhöhter Schußzahl durch schnelles Nachladen gewährleistet ist, wobei der Ladeschütze weitgehend
von seiner manuellen Arbeit befreit und geschützt im Fahrzeug untergebracht ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Ladevorrichtung einen an sich bekann-
ten. hydraulisch betätigbaren Zylinder aufweist, dessen Kolbenstange den Greifer trägt und daß der
Zylinder durch einen Motor um seine Längsachse drehbar ist und der Greifer das in die Seelenachse des
Waffenrohrs eingeschwenkte Geschoß beim Fluchten der Geschoßlängsachse mit der Seelenachse des
Waffenrohrs so weit in dieses einführt, bis ein am Greifer befindlicher Kontaktschalter die Stirnseite an
der Mündung des Waffenrohrs berührt, wodurch das Öffnen des Greifers bewirkt wird.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Zylinder mit Kolbenstange und Greifer um mindestens
90° drehbar und das Hydraulikaggregat und die Drehbewegung wird durch eine an sich bekannte
Folgeschaltung durch einen Kontaktschalter beim Füllen des Greifers eingeleitet.
Ein weiteres Erfindungsmerkmal besteht darin, daß die Kolbenstange an ihrem äußeren Ende einen abgewinkelten,
den Abstand Kolbenstange—Waffenrohr überbrückenden Arm aufweist, an dem der Greifer
befestigt ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird im folgenden
näher beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Ladevorrichtung in Grundstellung, wobei die Ladeposition
gestrichelt gezeichnet ist,
F i g. 2 eine Draufsicht der in F i g. 1 dargestellten Ladevorrichtung.
Mit 1 ist eine schwenkbare, schwere Steilfeuerwaffe bezeichnet, die in einem gepanzerten Fahrzeug eingebaut
ist und mit ihrer Mündung aus diesem herausragt. Die Steilfeuerwaffe ist mit einer senkrecht zur
Waffenlängsachse angeordneten Konsole 2 versehen. Auf dieser Konsole 2 befindet sich ein Zuführer, der
beispielsweise aus einem Hydraulikaggregat bestehen kann. Hierbei ist ein Zylinder 3 parallel zur Seelenachse
des Waffenrohrs auf einem Lager 4 angeordnet und durch Halter 5 mit dem Waffenrohr verbunden.
Ein am Zylinder 3 angebrachtes Zahnrad 6 bzw. befestigter Zahnkranz, das oder der von einem Stellmotor
7 über ein nicht dargestelltes Ritzel antreibbar ist, erlaubt ein Drehen des Zylinders 3 um seine
Längsachse. Eine im Zylinder 3 befindliche Kolbenstange 8 weist in ihrem äußeren Ende einen abgewinkelten
Arm 9 auf, der mit einem aus beweglichen Gliedern bestehenden zangenartigen Greifer 10 für
ein Geschoß 11 versehen ist. Zweckmäßig ist der Schlitz in der Schutzkuppel, aus dem die Mündung
des Abschlußrohrs herausragt, bis zum Waffenrohr hin mit beweglichen Verschlußorganen versehen, die
zum Ein- und Ausfahren der Ladevorrichtung geöffnet werden.
Der Ladevorgang geht wie folgt vor sich: Ein Geschoß 11 wird vom Ladeschützen oder mittels einer
ίο entsprechenden Vorrichtung (beides nicht gezeigt) in
den zangenartigen Greifer 10, der sich entsprechend F i g. 1 in Grundstellung befindet, eingeführt und anschließend
von diesem erfaßt. Hierbei wird ein Kontakt 12 betätigt, der das Hydraulikaggregat einschaltet,
so daß die Kolbenstange 8 ausfährt. Hat die Kolbenstange ihre Endstellung erreicht, in der sich
der zangenartige Greifer 10 mit dem Geschoß 11 außerhalb des gepanzerten Fahrzeugs befindet, wird
der Stellmotor? eingeschaltet, der über ein Ritzel und Zahnrad 6 den Zylinder 3 und damit die Kolbenstange
8 mit dem abgewinkelten Arm 9 und dem zangenartigen Greifer 10 sowie Geschoß 11 dreht. Ein
nicht gezeichneter Kontakt stoppt die Hub-Drehbewegung der Kolbenbstange 8 in dem Moment, wenn
die Geschoß- und Waffenachse übereinstimmen. Gleichzeitig leitet dieser Kontakt eine Senkbewegung
der Kolbenstange 8 ein, wobei das Geschoß in das Waffenrohr eingeführt wird. Der zangenartige Greifer
10 gibt das Geschoß 11 frei, wenn ein am Arm 9 befindlicher Kontakschalter 14 die Mündung 15 des
Waffenrohrs berührt.
Dieser Kontaktschalter 14 bewirkt auch gleichzeitig die Rückwärtsbewegung der Ladevorrichtung in ihre
Ausgangsstellung. Die Abschußvorrichtung ist dabei solange blockiert, bis der Greifer den Bereich der
Waffenrohrmündung verlassen hat.
Dann kann ein neuer Zyklus des Ladevorganges eingeleitet werden.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß
a) eine erhöhte Schußzahl erreicht wird, die über unbegrenzte Zeit eingehalten werden kann,
b) dem Ladeschützen weitgehendst schwere körperliche Arbeit erspart wird,
c) der Ladeschütze den Kampfraum zum Laden nicht mehr verlassen muß.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Ladevorrichtung für eine in einem gepanzerten Fahrzeug eingebaute, schwenkbare,
schwere Steilfeuerwaffe, die über einen Halter mit dem Waffenrohr verbunden ist, wobei die
Munition außerhalb des Abschußrohrs parallel zu diesem bewegt sowie mittels eines zangenartigen
Greifers oberhalb der Rohrmündung in die Seelenachse des Abschußrohrs bewegt wird,
wo sie nach Betätigung einer Auslösevorrichtung durch Schwerkraft in die Abschußlage absinkt,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ladevorrichtung einen an sich bekannten hydraulisch
betätigbaren Zylinder (3) aufweist, dessen Kolbenstange (8) den Greifer (10) trägt und daß der
Zylinder (3) durch einen Motor (7) um seine Längsachse drehbar ist und der Greifer (10) das
in die Seelenachse des Waffenrohrs (1) eingeschwenkte Geschoß (11) beim Fluchten der Geschoßlängsachse
mit der Seelenachse des Waffenrohrs so weit in dieses einführt, bis ein am Greifer
(10) befindlicher Kontaktschalter (14) die Stirnseite an der Mündung des Waffenrohrs berührt,
wodurch das Öffnen des Greifers (10) bewirkt wird.
2. Ladevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Zylinder (3) mit der
Kolbenstange (8) und Greifer (10) um mindestens 90° drehbar ist und daß das Hydraulikaggregat
und die Drehbewegung durch eine an sich bekannte Folgeschaltung durch einen Kontakt (12)
beim Füllen des Greifers (10) eingeleitet wird.
3. Ladevorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kolbenstange
(8) an ihrem äußeren Ende einen abgewinkelten, den Abstand Kolbenstange—Waffenrohr überbrückenden
Arm (9) aufweist, an dem der Greifer (10) befestigt ist.
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