DE1454049B - Verfahren und Vorrichtung zur Behänd lung von Garnelen mit vorher abgetrenntem Kopf - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Behänd lung von Garnelen mit vorher abgetrenntem KopfInfo
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Description
50
Eine Fächerschwanzgarnele (Fantail- oder Butterflygarnele)
ist eine handelsübliche Form, bei welcher die Schalen der ersten fünf Abdomensegmente entfernt
sind, um das Fleisch freizulegen, während das sechste Abdomensegment unbeeinflußt ist und in seiner
Lage in seinem ursprünglichen natürlichen Zustand zusammen mit den Uropoden und dem Telson
bleibt, welche zusammen den Schwanzabschnitt bilden, der im wesentlichen eine Fächerform hat.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren anzugeben und eine Vorrichtung zu schaffen,
um die bisher in einzelnen Stufen bearbeiteten Garnelen wirtschaftlich und rasch mit sauberem
Schnitt zu schälen und das Fleisch unversehrt zu erhalten.
Diese Aufgabe wird gemäß dem Verfahren der Erfindung dadurch gelöst, daß die Abdomenschalensegmente
der Garnele in Kontakt mit den zeitweilig stillstehenden Schälwalzen gebracht werden, daß die
Rückenseite mindestens der Schalensegmente durchgeschnitten wird und dann die Schälwalzen gedreht
werden, um die an der Rückenseite durchgeschnittenen Schalensegmente von dem Garnelenfleisch zu
trennen, während das Abdomenschalensegment mit dem verbindenden Telson und den Uropoden im wesentlichen
intakt und an dem Garnelenfleisch hängenbleibt.
Die Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens ist gekennzeichnet durch Schälwalzen, die einen zur
Auflage der Garnelen dienenden Schälspalt bilden, in welchen die Garnelen aufeinanderfolgend mit der ;
Bauchseite zum Schälspalt einlegbar sind, eine mit | den Schälwalzen zusammenarbeitende Halteeinrich- ■
tung für die Garnelen, eine die ersten fünf Abdomen- j Segmente durchtrennende Schlitzeinrichtung und eine j
Antriebseinrichtung für die Schälwalzen in zueinan- | der entgegengesetzten Richtungen zum Schälspalt
und zum Abstreifen der Schalensegmente durch den Schälspalt, während das Garnelenfleisch im wesentlichen
nach außen gelangt.
Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung ist es möglich, das von den Schalen freigelegte Garnelenfleisch
in einen ausgeflachten zum Panieren, Handhaben und zum Verbrauch geeigneten Zustand zu überführen.
Zur weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist an einem Ende der Schälwalzen
ein Auflager angeordnet, durch welches das sechste Abdomensegment teilweise gestützt ist.
Ferner ist gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung eine Einrichtung zum Brechen des Kondylär-Gelenks
zwischen den Schalensegmenten vorgesehen.
Schließlich liegen in weiterer Ausbildung der Erfindung die den Schälwalzen zugeordneten Halteelemente
abhebbar an der Rückenseite der Garnele an und halten diese nur beim Schlitzvorgang.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher
beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Ansicht einer Garnele ohne Kopf,
F i g. 2 eine Teilansicht der Schälwalzen in schaubildlicher Darstellung,
F i g. 3 eine ähnliche Ansicht der Schälwalzen mit einer im Schälspalt eingelegten Garnele,
F i g. 4 eine Teilansicht der Schälwalzen mit einem Auflager für das sechste Abdomensegment der Garnele,
F i g. 5 eine weitere Teilansicht der Schälwalzen und der mit einer Längsöffnung versehenen Halteelemente
für die im Schälspalt befindliche Garnele sowie der Kreissäge beim Einschneiden in die Rückenseite
der Garnele,
F i g. 6 noch eine Teilansicht der Schälwalzen,
F i g. 7 eine Teilansicht der Schälwalzen in schaubildlicher Darstellung mit Zufuhr eines Druckmittels,
um die Garnele aus dem Schälspalt zu entfernen,
F i g. 8 eine schaubildliche Ansicht in verkleinertem Maßstab des nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
und mit der Vorrichtung gemäß der Erfindung erhaltenen Fächerschwanz-Garnelenprodukts,
F i g. 9 eine schaubildliche Ansicht einer Ausführungsform
einer Maschine für den Antrieb der Schälwalzen und der Kreissäge zum Einschneiden oder
Schlitzen der Schale,
den Lagerbock 43 erstreckt sich eine auf und ab bewegliche Schubstange bzw. ein Druckbolzen 60, der
an der Unterseite des Bügels 51 angreift.
Ferner kann im Lagerbock 43 eine Düse 41 α vorgesehen sein, durch die eine Flüssigkeit unter Druck
auf die Garnele gerichtet und diese dadurch ausgestoßen werden kann.
Gemäß Fig. 12 ist eine von Hand oder mechanisch betätigbare Einrichtung 61 zum Abbiegen des
Schwanzabschnittes der Garnele vorgesehen, um die zwischen den Abdomensegmenten 5 und 6 befindlichen
seitlichen Kondylärgelenke zu brechen.
Die Halteelemente 36, 37 halten dabei die Garnele gegen jede Neigung derselben zur Aufwärtsbewegung
infolge der Kraftausübung durch die Einrichtung 61 nach unten, um das Brechen der Kondylärgelenke zu
bewirken.
Das sechste Abdomensegment ist jedoch frei um das Auflager 35 schwenkbar, damit der Schwanzteil
nach unten gebogen werden kann, in welcher Stellung er aus der Schnittebene herausbewegt ist, so daß das
rotierende Sägeblatt 39 die Abdomensegmente 1 bis 5 schneiden kann, ohne das Abdomensegment 6
zu verletzen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Verfahren zur maschinellen Behandlung von Garnelen mit vorher abgetrenntem Kopf, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schalen der Abdomensegmente der Garnele in Kontakt
mit den zeitweilig stillstehenden Schälwalzen gebracht werden, daß die Rückenseite mindestens
dieser Abdomensegmente durchgeschnitten wird und dann die Schälwalzen gedreht werden, um die
an der Rückenseite der Garnele durchgeschnittenen Schalen von dem Garnelenfleisch zu trennen,
während das Abdomensegment mit dem verbindenden Telson und den Uropoden im wesentlichen
intakt und an dem Garnelenfleisch hängenbleibt.
2. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch
Schälwalzen (30, 31), die einen zur Auflage der ao Garnele dienenden Schälspalt (32) bilden, in
welchen die Garnelen aufeinanderfolgend mit der Bauchseite zum Schälspalt einlegbar sind, eine
mit den Schälwalzen (30, 31) zusammenarbeitende Halteeinrichtung (36, 37) für die Garnelen,
eine die Abdomensegmente (1 bis 5) durchtrennende Schlitzeinrichtung (39) und eine Antriebseinrichtung
für die Schälwalzen in zueinander entgegengesetzten Richtungen zum Schälspalt (32) und zum Abstreifen der Schalen durch den
Schälspalt, während das Garnelenfleisch im wesentlichen nach außen gelangt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß an einem Ende der Schälwalzen
(30, 31) ein Auflager (35) vorgesehen ist, durch welches das Abdomensegment (6) teilweise
gestützt ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch eine Einrichtung (51) zum Brechen der
zwischen den Abdomensegmenten (5 und 6) befindlichen Kondylärgelenke.
5. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die den Schälwalzen (30, 31)
zugeordneten Halteelemente (36, 37) abhebbar an der Rückenseite der Garnele anliegen und diese
beim Schlitzvorgang halten.
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