DE1220114B - Verfahren zur Herstellung von Verpackungsbehaeltern mit einer geschaeumten Einlage - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von Verpackungsbehaeltern mit einer geschaeumten EinlageInfo
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Description
- Verfahren zur Herstellung von Verpackungsbehältern mit einer geschäumten Einlage Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung von Verpackungsbehältern, die aus einer äußeren Hülle aus Karton, Papier, Kunststoff oder Metall und einem von dieser Hülle umgebenen, eine geschäumt Verpackungseinlage bildenden Innenteil aufweist, der eine der Form des zu verpacken.den Gutes entsprechende Aussparung aufweist. Derartige VerpackungsbehäIter sind zur Aufnahme von Gegenständen bestimmt, die gegen Erschütterungen geschützt werden müssen. Bei den bekannten Behältern dieser Art wird die Verpackungseinlage erst nach ihrer Herstellung und Formung in den Behälter eingesetzt und möglicherweise dort verklebt. Die Verpackungseinlage wird bei diesen bekannten Behältern beispielsweise dadurch hergestellt, daß sie außerhalb der Hülle mit Hilfe eines Formkernes und einer die Außenflächen der Verpackungseinlagen formenden Form geschäumt wird.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Herstellung derartiger Verpackungsbehäiter zu vereinfachen, damit sie preisgünstiger hergestellt werden können.
- Die Erfindung besteht darin, daß der Schaumrohstoff für die Verpackungseinlage zusammen mit einem Formkern in die Hülle eingebracht wird und daß hierauf in an sich bekannter Weise der Schaumrohstoff in der Hülle geschäumt wird. Die Verpakktmgseinlage wird also nicht zunächst in einem besondern Arbeitsgang hergestellt und erst nachträglic;b. in die die Außenverkleidung des Behälters bildende Hülle eingesetzt, sondern sie wird bereits in dieser äußeren Hülle geformt. Hierbei wird der äußere, die Polstereinlage aufnehmende und die Aien:verkleidung bildende Behälterteil als Hülle bezeichnet, sei es nun schon ein fertig geformter und verklebter Behälter (Schachtel) oder ein nur vorgef.ormter Behälter, jeweils ohne Polstereinlage, oder ein noch cmgeformter Papier- oder Karton-Zuschnitt.
- Die Verpackungseinlage kann beispielsweise aus geschäumten Polystyrol oder einem auf der Basis der Pqlyurethane hergestellten Formstoff oder aber beispielsweIse aus Schaumgummi bestehen. Das Schäumen kann in an sich bekannter Weise mit Dampf oder durch eine übliche Wärmebehandlung erfolgen. ein besonderer Vorteil der Erfindung liegt darin, daß die Verpackungseinlage nicht mehr in einem besonderen Arbeitsgang hergestellt werden muß und in einem weiteren Arbeitsgang in die äußere Hülle eingelegt und dort befesfigt werden muß. Auch ist durch das erfindungsgemäße Verfahren ge'ährleistet, d die innere Einlage stets formschlüssig an der äußeren Hülle anliegt. Bei der Erfindung wird daher mindestens ein Arbeitsgang eingespart, der bisher erforderlich war, um Verpackungsbehälter mit einer Packungseinlage herzustellen, die eine der Form des zu verpackenden Gutes entsprechende Aussparung aufweist.
- Es ist bereits bekanntgeworden, auf eine Papierbahn Schaumrohstoff aufzubringen und diese Schaumrohstoffschlcht dann mit einer weiteren Papierbahn abzudecken und den Schaumrohstoff durch eine entsprechende Wärmebehandlung zu schäumen.
- Es sind auch Warmhaltebeutel bekanntgeworden, die aus einem derartigen Material mit einer Zwischenschicht aus Schaumstoff bestehen, die so hergestellt werden, daß zunächst die äußere Hülle hergestellt wird, dann die Schaumstoffschicht aufgetragen und geschäumt wird und hierauf die innere Hülle eingesetzt wird. Hierbei handelt es sich um formlose, eingespritzte Zwischenschichten, die beidseitig mit einer Hülle umgeben sind. Dagegen handelt es sich bei der Erfindung um Verpackungseinlagen besonderer Form, die eine Aussparung aufweisen, die der Form des zu verpackenden Gegenstandes genau entspricht.
- Derartige Zwischenschichten wurden noch nie besqnders hergestellt und geformt und dann zwischen zwei Bahnen eingesetzt. Demgegenüber lassen sich die Verpackungseinlagen, auf die sich die Erfindung bezieht, wegen ihrer besonderen Gestalt nicht als formlose, zwischen Papierbahnen eingespritzte Zwischenschichten herstellen. Mit diesen bekannten Verfahren ist es daher nicht möglich, die Verpackungseinlagen herzustellen, die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren erhalten werden.
- Bei einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die äußere Hülle lediglich vorgeformt in eine die voreformte Hülle, den Schaumrohstoff und einen Formkern aufnehmende Form eingebracht und hierauf in an sich bekannter Weise der Rohstoff in der Hülle geschäumt und durch den beim Schäumen in der Form entstehenden Innendruck die äußere Hülle in ihre Endform übergeführt. Wenn also die äußere Hülle vor der Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrensschrittes noch nachgiebig ist, so entfällt die Notwendigkeit, diese äußere Hülle bereits vor Anwendung des Verfahrensschrittes in ihre endgültige Form zu bringen. Die äußere Hülle wird erfindungsgemäß unmittelbar vor dem Schäumen in eine feste Form eingelegt, der beim Schäumen entstehende Innendruck drückt dann die äußere Hülle an die Wände der Form an und gibt so der äußeren Hülle ihre endgültige Form. Diese endgültige Gestalt der äußeren Hülle wird durch die Verpackungseinlage aufrechterhalten und versteift, so daß ein gebrauchsfertiger, steifer Verpackungsbehälter entsteht.
- Der besondere Vorteil dieser Ausführungsform der Erfindung besteht darin, daß noch ein weiterer Herstellungsschritt, nämlich das Formen der äußeren Hülle eingespart wird und dadurch die Arbeitszeit verringert und die Herstellungskosten des Behälters noch mehr gesenkt werden.
- Es sind auch Konstruktionselemente zur Verwendung als Füllelemente bei Bauten oder im Karosseriebau bekanntgeworden, die innen Schaumstoff aufweisen und von einer Metall- oder Holzfolie oder einem Glasgewebe als Deckschicht umgeben sind.
- Diese Füllelemente werden dadurch hergestellt, daß man in Hohlformen, deren Aussparung dem fertigen Körper entspricht, die Deckschichten einlegt und hierauf den Schaumrohstoff einbringt und zum Schäumen bringt. Der beim Schäumen entstehende Innendruck preßt die Deckschichten an die Wände der Hohlform an, so daß der fertige Körper dann die Form der Aussparungen der Hohlform annimmt.
- Dies gibt jedoch keine Anregung, ein derartiges Verfahren auch zum Herstellen von Verpackungsbehältern anzuwenden, bei denen die Verpackungseinlage eine Aussparung zur Aufnahme des zu verpackenden Gutes. aufweist. Das bekannte Verfahren offenbart nur eine Arbeitsweise zur Herstellung von allseitig mit Deckschichten überzogenen Konstruktionsbauteilen für Bauten und Karosseriebau und nicht die Herstellung von Verp ackungsbehältern, deren Verpackungseinlage eine -Aussparung aufweist, die der Form des zu verpackenden Gutes entspricht. Der Fachmann entnimmt diesem bekannten Verfahren nicht die Anregung, Verpackungseinlagen, die bisher getrennt von der-äußeren Hülle geformt und angefertigt wurden, nunmehr innerhalb der Hülle eines Verpackungsbehälters herzustellen, so daß mindestens ein Arbeitsgang eingespart wird.
- Wenn. die äußere Hülle aus einem Material besteht, das- die beim Schäumen entstehenden Drücke aufnimmt und bereits die endgültige Gestalt aufweist, beispielsweise also eine aus hinreichend starker Kartonage gefertigte Schachtel ist, so ist es nicht erforderlich, beim Schäumen die äußeren Hüllen in eine sie umgebende Form einzubringen, sondern diese Hülle dient dann bei der Formung der Verpackungseinlage bereits als. Form. Dies. hat wiederum den Vorteil einer sehr einfachen Herstellung.
- Sofern der Rohstoffb der Verpackungseinlage. beim Schäumen nicht von selbst eine. - feste Bindung mit der Hülle eingeht, so--kann bei einer Ausführungsart der Erfindung vor. dem Einfüllen des Materials für die Verpackungseinlage die Innenseite der Hülle mit einem Klebstoff bestrichen werden.
- Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung wird die selbsttätige Verbindung zwischen der Hülle und dem Innenteil nicht durch Bestreichen der Innenseite mit Klebstoff, sondern durch eine bestimmte Formgebung der Hülle und der Einlage erreicht. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, daß, bei einer Ausführungsform der Erfindung, eine äußere Hülle verwendet wird, die Aussparungen enthält, in denen sich die Verpackungseinlage bei ihrer Formung verankert. Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung weist die äußere Hülle nach innen ragende Vorsprünge auf, an denen sich die Verpakkungseinlage beim Schäumen verankert. Derartige Vorsprünge können beispielsweise aus mehr oder weniger starken Hinterschneidungen des Querschnittes bestehen. Auch kann in einem einfachen Falle der Rand der Hülle sich von der offenen nach der geschlossenen Seite zu konisch erweitern, so daß schon allein hierdurch die Verpackungseinlage in der Hülle gehalten wird. Schließlich besteht eine weitere Möglichkeit einer Verankerung darin, daß die Hülle angestanzte Laschen aufweist, - die beim Schäumen in die Verpackungseinlage eingeschäumt werden und sich in ihnen verlagern. Es hat sich in der Praxis gezeigt, daß im allgemeinen schon der beim Schäumen entstehende und später von der Verpackungseinlage auf die Außenhülle ausgeübte Druck ausreicht, um die den Innenteil bildende Verpackungseinlage auch in einem nicht hinterschnittenen Querschnitt der äußeren Hülle sicher festzuhalten.
- Die äußere Hülle kann aus einem oder mehreren Teilen bestehen und ihre Gestalt und die Zahl ihrer Flächen kann beliebig gewählt sein. Die Einlage hat noch den weiteren Vorteil, daß sie das verpackte Gut auch gegen Temperatureinfiüsse od. dgl. isoliert.
- Die Erfindung soll nicht darauf beschränkt sein, daß nur der Schäumprozeß innerhalb der äußeren Hülle erfolgt. In den Fällen, in denen die Einlage aus Schaumgummi od. dgl. besteht, soll nach der ernndungsgemäßen Lehre -das Vulkanisieren oder ein anderer Verfahrensschritt der Herstellung bereits innerhalb der Hülle erfolgen. Auch kann, wenn ein bereits geschäumter Körper zur Herstellung seiner endgültigen Form nochmals bearbeitet, beispielsweise gepreßt od. dgl. werden muß, dieser Arbeitsgang ebenfalls schon innerhalb der Hülle erfolgen.
- Durch das erfindungsgemäße Verfahren wird also mindestens ein Arbeitsgang zur Herstellung des Verpackungsbehälters, zweckmäßig der letzte Arbeitsgang zur Herstellung der Verpackungseinlage innerhalb der äußeren Hülle durchgeführt, wobei gleichzeitig Vorsorge getroffen wird, daß sich während dieses Arbeitsganges auch die Verpackungseinlage mit der Hülle verbindet.
- In der Zeichnung ist die eine Hälfte eines erfindungsgemäßen Behälters in Ansicht und teilweise im Schnitt dargestellt.
- Aus der äußeren Hülle 1 sind zwei Lappen 2 ausgeschnitten und abgebogen, die sich in das Innere der Hülle erstrecken. In dieser Hülle wurde ein elastischer Schaumstoff auf der Basis von Polystyrol geschäumt.- Bei dem Schäumprozeß hat sich der Schaumstoff 3 um- den nach innen gebogenen Lappen 2 herumgelegt. Dieser Lappen hält die Schaumstoffeinlage 3 unverrückbar fest. Die Schaumstoff einlage weist eine nicht gezeichnete Vertiefung auf, die zur Aufnahme des zu verpackenden Gutes dient.
Claims (6)
- Patentansprüche: 1. Verfahren zur Herstellung von Verpakkungsbehältern, die aus einer äußeren Hülle aus Karton, Papier, Kunststoff oder Metall und einem von dieser Hülle umgebenen, eine geschäumte Verpackungseinlage bildenden Innenteil aufweist, der eine der Form des zu verpackenden Gutes entsprechende Aussparung aufweist, d a d u r c h gekennzeichnet, daß der Schaumrohstoff für die Verpackungseinlage zusammen mit einem Formkern in die Hülle eingebracht wird, und daß hierauf in an sich bekannter Weise der Schaumrohstoff in der Hülle geschäumt wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Hülle lediglich vorgeformt in eine die vorgeformte Hülle, den Schaumrohstoff und einen Formkern aufnehmende Form eingebracht wird und daß hierauf in an sich bekannter Weise der Rohstoff in der Hülle geformt und durch den beim Schäumen in der Form entstehenden Innendruck die äußere Hülle in ihre Endform überfiihrt wird.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Formung der Verpakkungseinlage die Hülle als Form dient.
- 4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Einfüllen des Materials für die Verpackungseinlage die Innenseite der Hülle mit einem Klebstoff bestrichen wird.
- 5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine äußere Hülle verwendet wird, die Aussparungen enthält, in denen sich die Verpackungseinlage bei ihrer Formung verankert.
- 6 Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Hülle nach innen ragende Vorsprünge aufweist, an denen sich die Verpackungseinlage beim Schäumen verankert.In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschrift Nr. 940 787; österreichische Patentschrift Nr. 10 350; schweizerische Patentschrift Nr. 289 307; USA.-Patentschrift Nr. 2 592 081; »Kunststoffe«, 1952, Heft 12, S. 450 bis 459; »Der Plastverarbeiter«, 1955, Heft 7, S.242 bis 250.
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