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Beschlag zum Verbinden mehrerer senkrecht zueinander stehender Möbelplatten
Die Erfindung betrifft einen Beschlag zum Verbinden mehrerer senkrecht zueinander
stehender Möbelplatten, bestehend aus einem in eine erste Möbelplatte eingelassenen
Zentralstück mit öffnungen und aus in diese öffnungen einsetzbaren Plattenhaltemitteln
zum Verbinden mit weiteren Möbelplatten.
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Das Zentralstück eines bekannten Beschlages dieser Gattung besteht
aus einem in die eine Möbelplatte einsetzbaren Körper mit einer oder mehreren Gewindebohrungen
zur Aufnahme des Gewindeendes je
eines Stiftes, der im eingeschraubten Zustand
in der Ebene dieser Möbelplatte oder unter rechtem Winkel zu ihr vorspringt, und
aus je einem topfartigen Teil für jede anzubauende Möbelplatte mit einem
in der Umfangsrichtung verlaufenden Keilschlitz in seinem Mantelteil zur Aufnahme
eines Hammerkopfes, der am anderen Ende des zugeordneten Stiftes gebildet ist.
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Dieser topfartige Teil ist im Abstand von der Anbaufläche der anzubauenden
Platte mit zur Ebene der Platte unter rechtem Winkel stehender Achse eingelassen,
und je eine Bohrung unter rechtem Winkel zur Anbaufläche dient zum Einführen
des betreffenden in das Zentralstück eingeschraubten Stiftes in den Schlitz des
topfartigen Teiles. Durch Verdrehen des topfartigen Teiles wird der Hammerkopf des
Stiftes gefaßt. Die topfartigen Teile weisen eine in Richtung der Verengung des
Keilschlitzes zunehmende Wanddicke zum Verkeilen des Hammerkopfes des zugeordneten
Stiftes auf.
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Das Verdrehen des topfartigen Teiles dieses bekannten Beschlages setzt
voraus, daß dieser zugänglich und daher im zusammengebauten Zustand der Möbelplatten
sichtbar ist, was das gefällige Aussehen der zusammengebauten Möbelplatten beeinträchtigt.
Zwar gestattet dieser Beschlag das Anbringen jeder Möbelplatte unabhängig von den
anderen, so daß die Möbelplatten nacheinander angebaut werden können. Das Anbringen
der einzelnen Platten ist aber umständlich, da jede Möbelplatte ja an mindestens
zwei gegenüberliegenden Anbauseiten angeschlossen werden muß und an jeder Anbauseite
mindestens zwei Beschläge erforderlich sind und infolgedessen mindestens vier topfartige
Teile mit besonderen Werkzeugen verdreht werden müssen und die Platte während der
Herstellung der Verbindung an mindestens zweien der Beschläge gehalten werden muß,
damit ein einwandfreies Einführen der Stifte in die Schlitze gewährleistet wird.
Es kommt hinzu, daß jeder dieser topfartigen Teile vor dem Heranführen an den zugecrdneten
Stift derart ausgerichtet werden muß, daß dic Erweiterung des Keilschlitzes mit
dem Hammerkopf fluchtet. Die Herstellung von Verbindungen unter Verwendung dieses
Beschlages erfordert also einen hohen Aufwand an Arbeit und Zeit.
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Ein anderer bekannter Beschlag zum Verbinden von Möbelplatten in Form
von Kreuzverbindungen weist in sämtlichen der zu verbindenden Möbelplatten in deren
Ebenen vorspringende Hammerkopfstifte auf, die durch die Wand einer hohlen Leiste
in je
einen axialen Keilschlitz eines Rohres von etwa der Länge der zu verbindenden
Seiten eingreifen. Das Rohr ist in der Leiste zum Zweck des Fassens der Hammerköpfe
um die Länge der Schlitze verschiebbar. Da das Rohr beim Zusammenbau verschoben
werden muß, muj' es von außen zugänglich sein, und so ist auch bei diesem Beschlag
ein Teil unverdeckt. Man kann dieses sichtbare Rohrende zwar an der der Wand zugewendeten
Seite des Möbelstückes vorsehen, um es zu verdecken und um zu verhindern, daß es
etwa aus Unachtsamkeit oder Spielerei verschoben wird, dadurch wird aber verhindert,
daß das Möbelstück an seinem Bestimmungsort an einer Wand zusammengebaut wird, weil
es ja dann zum Zusammenbau von rückwärts zugänglich sein muß und erst nach dem Zusammenbau
an die Wand herangerückt werden kann. Dieser Nachteil fällt um so mehr ins Gewicht,
je schwerer das Möbelstück im zusammengebauten Zustand ist. Es kommt hinzu,
daß sämtliche Möbelplatten gleichzeitig angebaut werden müssen, da alle Schlitze
ihre Hammerköpfe gleichzeitig fassen. Bei einer Kreuzverbindung, bestehend aus zwei
horizontalen und zwei vertikalen Platten, setzt dies voraus, daß mindestens drei
der Platten gleichzeitig manipuliert werden, wozu eine Person allein auf keinen
Fall in der Lage ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen einfachen, billig
herzustellenden Beschlag der eingangs genannten Gattung zu schaffen, der das Zusammenbauen
der Möbelplatten eines Möbelstückes
e-ur--h eInc, Person ohne die
Hilfe einer zweiten in einfacher und zeitsparender Weise ermöglicht und dessen Teile
im zusammengebauten Zustand verdeckt oder zumindest in einfacher Weise verdeckbar
sind.
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Dies wird gemäß der Erfindung dadurch erzielt, c7,aß das Zentralstück
ein Hohlkörper ist, der zwei sich über einen Axialabschnitt seiner Wand erstrekkende,
gegenüberliegende Schlitze zur Aufnahme von je einern Plattenhaken und außerhalb
der Schlitze eine mittlere Öffnung zum Einschrauben einer Abdeckschraube aufweist.
Die Vorteile eines so ausgebildeten Beschlages lassen sich an Hand des folgenden
Beiel spiels erläutern: An den Oberseiten zweier bereits befestigter vertikaler
Möbelplatten sei eine horizontale Möbelplatte anzubauen. In jeder der vertikalen
Platten sind zwei Zentralstücke und an jeder Anbauseite der horizontalen Möbelplatte
sind zwei diesen zugeordnete Plattenhaken vorgesehen. Eine Person ist allein in
der Lage, die horizontale Möbelplatte zu heben und erst an der einen vertikalen
Möbelplatte und dann an der anderen einzuhängen. Der Anbau einer weiteren Möbeiplatte
zwischen der zweiten und einer dritten vertikalen Möbelplatte kann davon unabhängig
vorher oder nachher vorgenommen werden. Das Zentralstück, deren obere Fläche frei
liegt, wird durch eine Abdeckschraube verdeckt.
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Jeder Beschlag gemäß der Erfindung besteht aus nur einem einzigen
Teil für jede der zusammenzubauenden Möbelplatten und einer Abdeckschraube.
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Weist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung der schlitzfreie Teil
des geschlitzten Axialabschnittes des Zentralstückes in Richtung seiner Achse eine
Hinterschneidung zum Einhaken eines Hammerkopfstückes einer weiteren Möbelplatte
auf, der durch eine schlitzartige Erweiterung der mittleren Öffnung einführbar ist,
so kann der Beschlag zur Herstellung von Kreuzverbindungen verwendet werden, und
es bedarf dann keiner Abdeckschraube. Auch diese weitere Möbelplatte kann getrennt
angebaut werden, und es besteht lediglich die Notwendigkeit, beim Zusammenbau eine
bestimmte Reihenfolge einzuhalten, insoweit als die eine oder zwei mit Plattenhaken
versehenen Möbelplatten vorher eingebaut werden müssen. Diese weitere vertikale
Möbelplatte oder, wenn diese fehlt, die Abdeckschraube verhindert ein Aushängen
der Plattenhaken der ersteren Platten.
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Die Plattenhaken können vorteilhafterweise keilförmig ausgebildet
sein, und die Innenwand des Zentralstückes im schlitzfreien Axialabschnitt desselben
kann, nach unten zunehmend, mit der gleichen Neigung keilförmig ausgeführt sein,
so daß die in das Zentralstück einzuhängenden Plattenhaken darin verkeilbar sind.
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Ein Ausführungsbeispiel ist in der Beschreibung und in den Zeichnungen
dargestellt. Es zeigt F i 1 eine perspektivische Darstellung des Zentralstückes,
F i L-. 2 bis 4 Vertikalschnitte entlang der Linien 11-11, 111-111 bzw. IV-IV
in F i g. 1,
F i g. 5 und 6 Horizontalschnitte entlang der Linien
V-V in F i g. 2 bzw. VI-VI in F i 3,
F i g. 7 eine perspektivische
Darstellung eines Plattenhakenstückes, F i g. 8 bis 10 Grund-, Auf-
und Seitenriß eines Plattenhakenstückes, F i g. 11. und 12 Grund- und Aufriß
einer Abdeckschraube, F i g. 13 eine perspektivische Darstellung eines Hammerkopfstückes
und F i g. 14 bis 16 Grund-, Auf- und Seitenriß eines Hammerkopfstückes.
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Das Zentralstück (F i g. 1 bis 6), das Plattenhakenstück
(F i g. 7 bis 10), die Abdeckschrauben (F i g. 10
und
11) und das Hammerkopfstück (F i g. 13 bis 16)
sind vorzugsweise
aus Kunststoff oder Metall gefertigt.
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Das Zentralstück ist ein Hohlzylinder 1, der zwei diamet.-al
gegenüberliegende Schlitze 2 aufweist, die sich über einen Teil seiner Wand axial
erstrecken. Außerhalb dieser Schlitze 2 ist eine mittlere Öffnung 3
vorgesehen,
die ein Innengewinde 4 aufweist.
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Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist in dem Axialabschnitt
5 der Wand, über den sich die Schlitze 2 erstrecken, im schlitzfreien Teil
eine Hinterschneidung 6 vorgesehen. In diesem Bereich springen also Teile
7 der Wand des Hohlkörpers 1 einwärts vor. Diese Teile 7 begrenzen
außer der Öffnung 3
und den Diametralschlitzen 2 eine zusätzliche radiale,
schlitzartige Erweiterung 8, die in einer zur Achsebene der Diametralschlitze
2 unter rechtem Winkel stehenden Ebene von der Leibung der Öffnung 3 bis
zur Innenfläche der Wand des Hohlkörpers 1 reicht.
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In dem schlitzfreien Axialabschnitt 9 des Hohlkörpers
1 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel schließlich die Innenfläche
10 der Wand des Zentralstückes gegen das der Öffnung 3 gegenüberliegende
Ende 11 hin kegelig verjüngt, so daß der Querschnitt der Wand gegen das Ende
11 hin keilartig zunimmt.
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Das Plattenhakenstück besteht im wesentlichen aus einer Platte 12
mit angesenkten Durchgangslöchern 13 und einem einstückig damit verbundenen
Haken 14, dessen Abmessungen denjenigen eines Diametralschlitzes 2 angepaßt sind.
Dies gilt insbesondere für die Breite 15 des Hakens bzw. der Schlitze 2 und
die Neigung der der Platte 12 zugewendeten Hakenfläche 16 und der Innenfläche
10 des Hohlkörpers 1 im schlitzfreien Axialabschnitt 9.
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Im übrigen sind die Abmessungen natürlich so gewählt, daß eine gegenseitige
Behinderung der Beschlagteile beim Zusammenbau ausgeschlossen ist.
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Im einfachsten Einbaubeispiel sind Zentralstücke in einer stehenden
Möbelplatte 17 in deren Oberkante 18 eingelassen und schließen mit
dieser ab, und eine horizontale Möbelplatte 19, die mit der Möbelplatte
17 verbunden werden soll, trägt die Plattenhakenstücke. Die Haken 14 der
Plattenhakenstücke werden nun in die entsprechenden Diametralschlitze 2 eingehängt
und durch den Eingriff der Keilflächen 10, 16
verkeilt. In diesem Zustand
reicht kein Teil des Hakens 14 über die Ebene der Oberkante 18 der stehenden
Möbelplatte hinaus, und kein Teil des Hakens 14 steht über das Innengewinde 4 des
Zentralstückes nach innen über, in das nun eine Abschlußschraube eingeschraubt wird,
deren Kopf 20 die obere Fläche des Zentralstückes voll verdeckt.
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Soll eine stehende T-Verbindung hergestellt werden, so erfolgt der
Zusammenbau in analoger Weise, nur wird die Abschlußschraube erst nach Anbau beider
horizontaler Möbelplatten 19, 19 eingeschraubt.
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Das Hammerkopfstück besteht aus einer Platte 21 mit angesenkten Durchgangslöchern
22 für Holzschrauben, ähnlich der Platte 12 des Plattenhakenstückes und einem Hammerkopf
23. Die Halshöhe 24 des Hammerkopfes 23 entspricht der Dicke 24 der
einwärts vorspringenden Wandteile 7 des hohlzylindrischen
Zentralstückes,
und die Halsbreite 25
entspricht der Breite 25 des Radialschlitzes
8. Der Hammerkopf 23 ist an einer Seite durch eine ebene Fläche
26 begrenzt. Die der Fläche 26 gegenüberliegende Fläche ist ein Kegelsegment
27, das der Innenfläche 1 der Wand des Zentralstückes im schlitzfreien
Axialabschnitt 9 in etwa angepaßt ist. Die seitlichen Flächen 28 des
Hammerkopfes sind entsprechend den Vorderflächen 29 der Haken abgeschrägt.
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Bei der Herstellung einer Verbindung in Form eines liegenden T, bei
der also an einer stehenden Möbelplatte 17 eine horizontale Möbelplatte
19 und eine weitere vertikale Platte (nicht dargestellt) angebaut werden
soll, wird die Unterkante der aufzusetzenden stehenden Möbelplatte mit dem eben
beschriebenen Hammerkopfstück ausgestattet, und der Zusammenbau erfolgt, wie oben
für den Anbau einer horizontalen Möbelplatte an einer vertikalen beschrieben, mit
der Ausnahme, daß an die Stelle der Abschlußschraube die aufzusetzende vertikale
Möbelplatte mit dem Hammerkopfstück tritt.
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Beim Anbau der aufzusetzenden vertikalen Möbelplatte, die das Hammerkopfstück
trägt, wird der Hammerkopf 23 durch die Öffnung 3 eingeführt. Die
Abmessungen des Hammerkopfes sind so gewählt, daß die Platte 21 des Hammerkopfstückes
auf der Oberkante 18 der vertikalen Möbelplatte 17 aufliegt, wenn
oder bevor die abgeschrägten Hammerkopfflächen 28 an der Vorderfläche
29 der Haken 14 anliegen. Sodann wird der Hammerkopffials in den Radialschlitz
8 des Zentralstückes eingeschoben, was ebenfalls unter einer Keilwirkung
zwischen den Schulterflächen 30 des Hammerkopfes (F i g. 16) und der
Hinterschneidung 6 erfolgen kann.
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Die mittels der Teile des Beschlages nach der Erfindung ausgestatteten
Möbelplatten können jederzeit in analoger Weise wieder voneinander getrennt werden.