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Die Erfindung betrifft einen Polsterkörper, insbesondere für Fahrzeugsitze,
der aus einer Schaumstoffauflage als Sitzspiegel mit angearbeiteter elastischer,
vorgeformter Randverstärkung aus Gummihaar mit einem im Bereich der Schaumstoffauflage
dünn auslaufenden, deren Mittelteil frei lassenden Schenkel besteht.
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Die bekannten Ausführungen dehnbarer Unterlagen aus gummiertem Haar
mit formgeschäumten Polsterauflagen, bei denen die verformte und dadurch dehnbare
Unterlage gleichzeitig als Härteausgleich besonders in den Randzonen und als Befestigungselement
für den gesamten Polsterkörper gedacht sind, haben den Mangel, an den Außenkanten
relativ weich zu sein.
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Fahrzeugsitze erfordern aber ebenso wie die Fahrzeugrückenlehnen eine
feste Kante, die ohne fühlbaren Übergang einen gebrauchsfähigen Sitz ergibt.
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Es sind auch konfektionierte, aus mehreren Zuschnitten zusammengeklebte
haubenartige Polsterkörper mit verstärkten Randzonen bekanntgeworden, bei denen
die Kanten allerdings nur von unten her, und zwar durch das umlaufende Gummipolster
verstärkt sind. Die verhärteten Randzonen, die durch die mehrfachen Klebeverbindungen
bedingt sind, wirken sich auf die Geschmeidigkeit der Polsterkörper nachteilig aus.
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Bei den bekannten formgeschäumten Kissen, deren Kantenversteifung
unter der Schaumstoffhaube liegt, sind diese sehr hart. Die Härteigenschaft läßt
sich auch nicht regulieren, da der Schaum durch die Einlagen an den Berühungsstellen
filmbildend zusammenbricht.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bestehenden Mängel zu
beseitigen und Polsterkörper zu schaffen, die bei ausreichender Randstabilisierung
eine dauerhafte, äußert flexible, schmiegsame Verbindung ohne spürbaren Übergang
zwischen Schaumstoffauflage und Randverstärkung aufweisen. Durch eine materialgerechte
Verbindung von Schaumstoffen und gummierten Haaren soll unter Vermeidung einer Klebenaht
ohne fühlbaren Übergang eine ausreichende, nicht verhärtete, regelbare Kantenverfestigung
erreicht werden.
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Erfindungsgemäß wird die gestellte Aufgabe dadurch gelöst, daß die
eine plattenförmige Schaumstoffauflage zweischenklig, mindestens teilweise umgebende,
aus unvulkanisiertem Gummihaar oder einem glatten und gummierten Preßflor in unvulkanisicrtem
Zustand bestehende Randverstärkung mit der Schaumstoffauflage durch Vulkanisieren
in einer gemeinsamen Form fest verbunden ist.
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Um diese feste Verbindung zu erzielen, werden die Schaumstoffauflage
(Polyurethanscliaumstoff, derunbedenklich bis 150° C, maximal bis 180° C, erhitzbar
ist, ohne daß der Schaum sich verformt oder zusammenfällt) und die aus unvulkanisiertem
Gummihaar (Gummhiaßliaar) oder einem glatten und gtinunicrten, vorgetrockneten und
unvulkanisierten l'reßl'lor bestehende, vorgeformte Randverstärkung in der Vtilkanisierfo
-ni bei _ einer Temperatur von etwa l05' C während 4 b15 _S Minuten zusammcnvtilktuiisiert.
Beim Vulkanisiervorgang schafft das im Vcrbindungsbt:reich vorliandcne Latex eüie
dauerhafte, weiche Vcrhindtitig zwischen Schatimstoffauflzt@tc arid Rawlvcrstärkwig,
arid gleichzeitig wird tImch dir fornigcliende Eigenschaft der Vulkanisierfonn eilt
tmincrklicher, eitiw:indfreier Übergang zwischen Randverstärkung und Schaumstoffauflage
erstellt. Durch Änderung der Verdichtung der Gummihaare läßt sich entsprechend den
jeweiligen Erfordernissen in einfacher Weise eine unterschiedliche Steifigkeit der
Randverstärkung erzielen.
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Die aus Tausenden von Einzelhaaren bzw. Fasern bestehende vulkanisierte
Randverstärkung federt immer wieder in ihre durch die Vulkanisation bestimmte Lage
zurück; die Haare oder Fasern brechen nicht und verformen sich auch nicht bleibend.
Die Vulkanisationsverbindung zwischen den Haaren bzw. den Fasern und dem Schaumstoff
kann sich unter normalen Gegebenheiten nicht lösen. Wenn sich zusätzlich noch eine
geringe Kantenerhöhung ergeben kann, so wird diese dadurch auch vorteilhaft, daß
sie bei der Herstellung nur einen sehr geringen Aufwand erfordert. Bei der Herstellung
läßt sich ebenso ohne weiteren Aufwand im selben Arbeitsgang eine randseitige Befestigungsnase
(Nasenrandhinterschneidung) auf der Unterseite bilden, die das Verrutschen des Polsters
auf dem Federkern verhütet.
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Zweckmäßig läuft die Randverstärkung mit einem Schenkel dünn auf der
Oberfläche der Schaumstoffauflage aus, wogegen der andere Schenkel so weit über
die Unterkante der Schaumstoffauflage hinausragt, daß eine wenigstens dreiseitige
Begrenzung des Bodens des Polsterkörpers gebildet ist.
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Dadurch wird auf der Sitzfläche des Polsterkörpers ein unmerklicher
Übergang geschaffen, auf der Unterseite aber eine so kräftige Schicht belassen,
daß eine wirksame Befestigung erzielt wird. Die Abstützung des menschlichen Körpers
durch den wünschenswert weichen Sitzspiegel mit weichem Übergang zu der Randverstärkung
ist so intensiv, daß Ermüdungserscheinungen der Person weitgehend vermieden werden.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Randverstärkung
mit ihrem oberen Schenkel ganz oder teilweise in Spalten des oberen Randbereiches
der Sehaumstoffauflage eingefügt und danach mit der Schaumstoffauflage durch Vulkanisieren
in einer gemeinsamen Form fest verbunden.
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Der in einen Spalt der Schaumstoffauflage eingeführte obere Schenkel
der Randverstärkung ist dabei zweiseitig mit der Schaumstoffauflage zusammenvulkanisiert.
Hierdurch wird im Sitzspiegelbereich eine doppelte Verbindung beider Teile erzielt,
und möglicherweise verhandene, oben und/oder randbereichseitige Unebenheiten der
Randversteifungseinlage werden durch den die Randverstärkung teilweise überdeckenden
Lappen der Schaumstoffauflage in vorteilhafter Weise ausgeglichen. Der in dieser
Weise ausgebildete Polsterkörper zeigt einerseits die den Randbereich stabilisierende,
ohne spürbaren Übergang vorhandene Randverstärkung und andererseits eine gleichmäßige
Randausbildung.
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Wesentlich ist, daß bei den Polsterkörpern gemäß der Erfindung von
in Platten geschnittenen Schaumstoffteilen ausgegangen werden kann, die billig zugeschnitten
und danach auf die erfindungsgemäße Weise mit Randverstärkungen versehen werden
können.
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Die gemäß der Erfindung ausgebildeten Polsterkörper gewährleisten
nicht nur eine weiche, elastische und dauerhaft haltbare Verbindung zwischen Schaumstoffatiflage
wid Randverstärkung, bei der der Übergang zwischen beiden nicht spürbar ist, durch
unterschiedlich starkes Anordnen und/oder Formgebung
der Gummihaarwulst
läßt sich auch in einfacher und wirtschaftlicher Weise ein den jeweiligen Erfordernissen
angepaßter Polsterkörper schaffen, ohne eine Vielzahl von unterschiedlichen Randverstärkungen
auf Lager halten zu müssen.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
Es zeigt F i g. I eine perspektivische Ansicht eines Polsterkörpers mit aufvulkanisierter
Randverstärkung, F i g. 1I eine perspektivische Ansicht eines Polsterkörpers mit
abgeänderter Randverstärkung, F i g. III eine perspektivische Ansicht eines abgeänderten
Polsterkörpers, dessen Schaumstoffplatte auf einer Preßflorunterlage angeordnet
ist, F i g. III a einen Ausschnitt einer Randausbildung eines Polsterkörpers gemäß
F i g. III, F i g. IV einen Schnitt durch ein Sitzteil eines Fahrzeugsitzes, F i
g. V eine perspektivische Ansicht eines weiter abgeänderten, matratzenartigen Polsterkissens
mit U-förmiger, die Randzonen dreiseitig umgebender Randverstärkung, F i g. VI a
eine Vorderansicht eines als Fahrzeugrückenlehne ausgebildeten, weiter abgeänderten
Polsterkörpers, F i g. VI b einen senkrechten Querschnitt desselben Polsterkörpers,
F i g. VI c einen waagerechten Schnitt durch denselben Polsterkörper, F i g. VI
d einen Ausschnitt eines abgeänderten Fahrzeugrückenlehnen-Polsterkörpers im Bereich
einer Verstärkungs- und/oder Flächenteilungswulst, F i g. VII eine perspektivische
Ansicht eines weiteren, abgeänderten Polsterkörperstückes, in dessen randseitig
geschlitze Schaumstoffplatte die Randverstärkung teilweise eingelassen ist.
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Bei einem in F i g. I dargestellten Polsterkörper ist eine nach dem
bekannten Blockschäumverfahren und daher kostensparender als formgeschäumte Ware
hergestellte, plattenförmige Schaumstoffauflage 1 an den Kanten (Rändern) ringsum
mit einer eine Wulst bildenden Randverstärkung 2 aus gummierten Tierhaaren, Fasern
oder Gemischen aus beiden Stoffen, derart umgeben, daß eine mehr oder weniger feste
Polsterkörperkante besteht. Randverstärkung 2 und Schaumstoffauflage sind dabei
in einer Vulkanisierform durch Vulkanisation fest miteinander verbunden.
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Die Randverstärkung 2 hat einen U- bzw. V-förmigen Querschnitt und
besitzt zwei sich endseitig verjüngende Schenkel; der sitzflächenseitige Randverstärkungs-Schenkel
2 a läuft dabei ohne merklichen Übergang ganz dünn auf der Oberfläche der Schaumstoffauflage
aus, während der andere Schenkel 3 so weit über die Unterkante (Unterfläche) der
Schaumstoffauflage 1 und/oder eine dieser unterlegten Bodenschicht hinausragt, daß
eine mindestens dreiseitige Begrenzung des Polsterkörperbodens gegeben ist.
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Der untenseitig vorspringende Polsterkörperrand dient der Justierung
und Fixierung des erfindungsgemäß ausgebildeten Polsterkörpers auf einer Unterlage
(Unterfederung) und umgreift mit dem zwischen Polsterkörperbodenfläche und Randverstärkungsschenkel
bestehenden, eine Hintersclmeidung bildenden Winkel die Versteifungsleisten od.
dgl. als Federkerne und verhindert jede Verschiebung, ohne daß sie (wie bisher)
eingeklammert werden muß - da das Material auch ein hervorragender Klammerhalter
ist, kann jedoch auch in gewohnter Weise befestigt werden.
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Um eine haltbare Polsterkörperunterfläche zu schaffen und insbesondere
eine Verteilung der Druckkräfte zwischen Schaumstoffauflage 1 und Polsterkörperunterfederung,
wie Federkern, zu erzielen, ist unter der Schaumstoffauflage 1 eine mit dieser und/
oder der Randverstärkung 2 durch Kleben oder Vulkanisieren fest verbundene
Juteunterlage 4 (vgl. F i g. I) bzw. Preßflorunterlage 6 (vgl. F i g. III) angeordnet.
Die Preßflorunterlage hat dabei vorzugsweise eine vorteilhafterweise dreidimensional
dehn- und reckbare Wellwabenform, deren Wellwaben jede Bewegung durch Be- und Entlastung
mitmachen.
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Als Randverstärkung 2 kann an Stelle eines vollen Gummihaarwulstes
auch, wie in F i g. 1I gezeigt, ein glatter und gummierter Preßflor vorgesehen sein,
der als Rahmen im vorgetrockneten, unvulkanisierten Zustand maschinell vorgepreßt
und dann mit der Schaumstoffauflage 1 sowie Bodenschicht zusammen vulkanisiert
ist. Hierbei bildet der Preßflor eine Hohlwulst 5, die eine gute und scharfe Polsterkante
mit großer Flexibilität ergibt. Die Höhe der Hohlwulst 5 kann entsprechend den Erfordernissen
bestimmt werden. Der Auslauf des Preßflores zur Sitzfläche hin ist so dünn gehalten,
daß ein unmerklicher Übergang erzielt wird.
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Bei einem weiter abgeänderten, in F i g. IIl dargestellten Polsterkörper
ist die Schaumstoffauflage 1 in einer damit durch Vulkanisation verbundenen, sich
aus einer im Querschnitt wellenförmigen Preßflorunterlage 6 sowie einer Preßflorrandverstärkung
2 zusammensetzenden Schale eingebettet; auch besteht hierbei ein unmerklicher Auslauf
des Preßflors zur Sitzfläche hin. Die obenseitig umlaufende Hohlwulst 5 und untenseitig
umlaufenden, der Polsterkörperlagebegrenzung dienenden Schenkel 3 sind ebenso wie
bei den vorbeschriebenen Polsterkörpern vorhanden (vgl. F i g. I bis III).
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Wie aus F i g. III a zu ersehen, kann bei einer Randverstärkung 2
aus Preßflor bei obenseitig winkligem Randverstärkungsprofil auf eine Hohlwulst
5 verzichtet und dennoch eine ausreichende Polsterkörperkante erzielt werden. Auch
bei dieser Schaumstoffauflageneinfassung kann die Bodenschicht aus' einem Wellwabenpreßflor
oder glattem Preßflor aus Gummihaar oder gummierten Fasern bestehen.
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Die Randverstärkung 2 braucht keinesfalls in einer Ebene liegen, sondern
kann jede gewünschte Form erhalten (vgl. die Autositzausführung gemäß F i g. IV),
die sie für immer beibehält.
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Eine erfindungsgemäße Randverstärkung 2 kann auch als Einfassung von
Matratzen, Polsterkissen od. dgl., bei denen Kantenfestigkeit erforderlich ist,
vorgesehen sein. Diese neuartige Kombination Haar/ Fasern mit Schaumstoffplatten
ist aber nicht nur auf die Kantenversteifung beschränkt, es läßt sich vielmehr jede
beliebige Partie eines Polsterkörpers nach dieser Methode versteifen.
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Die F i g. VI a bis VI c zeigen einen Polsterkörper für eine Rückenlehne
eines Fahrzeugdoppelsitzes, bei dem sowohl die Randzonen als auch eine obere Kinnschutzrolle
7 sowie die Mittelpartie 8 zwischen beiden Sitzen eersteift ist. Die Kinnschutzrolle
7 besitzt in bekannter Weise eine eine Schutzplatte 9 aufnehmende tiefe Aussparung
7 u, und an den drei übrigen Seiten - mindestens an zwei Versteifungskantenbildenden
Schenkel
3 der Randverstärkung 2 vorbeschriebene Hinterschneidungen, in denen die Schutzplatte
9 klemmend festgehalten wird. Es liegt jedoch im Rahmen der Erfindung, die Schutzplatte
9 durch Vulkanisation mit dem Polsterkörper zu verbinden.
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Die Versteifung der Mittelpartie des Rückenlehnenpolsterkörpers kann
nach F i g. VI c in festerer oder nach F i g. VI d in weicherer Ausführung erfolgen,
indem entweder zwischen zwei mit Abstand zueinander gehaltene Schaumstoffauflagen
1 eine H-artige Anfüllung von Haar oder Fasern erfolgt oder auf eine durchgehende
Schaumstoffauflage 1
eine rippenartige Haar- oder Faserwulst angeordnet wird
- der über die Plattenebene vorspringende Versteifungsstrang läuft vorzugsweise
ohne merklichen übergang in die Schaumstoffauflagenfläche aus.
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Sofern als Bezugsstoff ein Textilgewebe verwendet wird, kann bei vorbeschriebener
Ausführung der Randverstärkung (Kantenversteifung) eine weitere Polsterauflage entfallen.
Bei einer Kunststoffolie als Bezug ist jedoch eine zusätzliche Abdeckung des Polsterkörpers
mit einer dünnen Deckschicht wie Schaumstoffolie oder Polsterwatte vorteilhaft -dieses
Verfahren erübrigt sich jedoch, wenn die Schaumstoffauflage 1 in der Randzone
so gespalten wird, daß eine relativ dünne Abdeckung die Randverstärkung 2 überdeckt.
F i g. VII zeigt hierfür ein Ausführungsbeispiel. Die Schaumstoffauflage
1 ist dabei ringsum eingeschnitten und ein Teil der dadurch entstandenen
unteren Lappen abgetrennt, so daß obere, die Sitzfläche um einige Zentimeter überragende
Abde:klappen 10, 11 entstehen, die nach Einschieben der Randverstärkung
2 in den erstellten Trennspalt über die Randverstärkung 2 geklappt
werden. Ein Polsterkörper mit einer derartigen Schaumstoffauflage besitzt eine feste
Kante und außerdem eine weiche Oberfläche, die möglicherweise vorhandene Unebenheiten
der Randverstärkung ausgleicht.