-
Die Erfindung betrifft eine Flachstrickmaschine, insbesondere zur
Herstellung schmaler Rechts-Rechts-Ware, die zwei getrennte, jeweils einem der Nadelbetten
zugeordnete und jeweils für sich allein mit einer Antriebsvorrichtung gekuppelte
Schloßschlitten aufweist.
-
Zur Herstellung schmaler Rechts-Rechts-Ware (Borten) ist es gebräuchlich,
normale Motor-Flachstrickmaschinen zu verwenden, die mit einem oder mehreren nebeneinander
angeordneten Fadenführern versehen sind. Die Leistung dieser Maschinen ist jedoch,
insbesondere durch das Gewicht und damit die träge Masse des hin- und herbewegten
Schlittens, begrenzt, wozu noch das Beharrungsvermögen des Fadenführers tritt, der
bei höheren Geschwindigkeiten keine exakte Pendelbewegung mehr ausführt.
-
über eine wesentlich geringere träge Masse des Schlittens verfügt
eine andere bekannte Flachstrickmaschine, eine Lambsche Strickmaschine, bei der,
ebenso wie bei der erfindungsgemäßen Maschine, zwei getrennte, jeweils einem der
Nadelbetten zugeordnete und jeweils für sich allein mit einer Antriebsvorrichtung
in Gestalt eines Hebelgetriebes gekuppelte Schloßschlitten vorgesehen sind. Bei
dieser Maschine entfällt somit die Masse des bei der weiter oben erwähnten bekannten
Maschine vorgesehenen, die beiden Schlitten miteinander verbindenden Bügels; auch
besteht die Möglichkeit, den Fadenführer mit dem Schloß fest zu verbinden. Diese
Maschine hat jedoch den Nachteil, daß zur Veränderung der Kuliertiefe Verstellungen
der Schloßteile an beiden Schloßschlitten vorgenommen werden müssen. Das ist umständlich,
zumal da der hintere Schlitten weniger gut zugänglich ist als der vordere.
-
Ziel der Erfindung ist es, eine solche Maschine in der Weise zu verbessern,
daß die Kuliertiefe in einfacher Weise verändert werden kann, ohne daß es nötig
wäre, die Lage der Nadelsenker in den beiden Schlössern zu beeinflussen, und ohne
daß letzteres mit einer Einbuße an Arbeitsgeschwindigkeit erkauft werden müßte.
-
Um dieses Ziel zu erreichen, sind gemäß der Erfindung zur Veränderung
der Kuliertiefe die Führungsschienen beider Schlitten gegenüber den Nadelbetten
in Richtung nach oben oder nach unten gemeinsam verlagerbar. Da die Schlitten gemeinsam
verlagerbar sind, brauchen am Schloß keine Mittel zur Veränderung der Kuliertiefe
vorgesehen zu sein und insbesondere keine Verbindungsglieder für die genannten Mittel
an den beiden Schlitten. Dadurch ist die Schlittenmasse verhältnismäßig klein.
-
Bei einer bevorzugten weiteren Ausführungsform der Erfindung sind
# die Führungsschienen beider Schlitten durch am Maschinengestell gelagerte, gemeinsam
angetriebene Schraubenspindeln verlagerbar. Diese Maßnahme läßt sich ohne großen
baulichen Aufwand verwirklichen. Die Schraubenspindeln beanspruchen auch nur wenig
Raum und ermöglichen eine genaue Einstellung.
-
Um eine freie Zugänglichkeit des Nadelbettes zu erzielen, wie sie
beispielsweise zur raschen Auswechslung einzelner Nadeln erforderlich ist, können
ferner die Führungsschienen mit den zugehörigen Schlitten an durch die Schraubenspindeln
verlagerbaren Lagerteilen hochklappbar angeordnet sein und die Schlitten über je
eine Verbindungsstange mit Kugelgelenken mit der Schlittenantriebsvorrichtung in
Verbindung stehen. Die Verbindungsstangen mit Kugelgelenken stellen Bauelemente
mit verhältnismäßig geringer träger Masse dar und tragen dazu bei, eine hohe Arbeitsgeschwindigkeit
zu ermöglichen.
-
Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung an Hand der
Zeichnung beschrieben. In dieser zeigt F i g. 1 eine Draufsicht auf eine
Flachstrickmaschine gemäß der Erfindung ohne die Einrichtung zum Verlagern der Schlitten,
F i g. 2 eine Seitenansicht der Flachstrickmaschine, in der der Schlitten
und das Nadelbett auf der einen Seite nach der Linie I-I in F i g. 1 und
auf der anderen Seite nach der Linie II-11 in F i g. 1 geschnitten dargestellt
sind, und F i g. 3 eine Draufsicht auf die Flachstrickmaschine mit abgenommenen
Schlitten und Schlittenführungsschienen.
-
Auf den schräg abfallenden oberen Schmalseiten der Seitenwände
1 des Nadelbettträgers liegen Nadelbetten 2, in denen Nadeln 3 gleiten,
die von den Nadelschienen 4 und den Federschienen 5 festgehalten werden.
Die Nadeln 3 werden durch zwei Schloßschlitten 7 und 8 bewegt,
von denen jeder in einer vorderen und einer hinteren, durch Halteplatten
6
miteinander verbundenen Schloßführungsschiene 9
bzw. 10 verschieblich
gelagert ist. Die Schlitten werden von zwei Taumelscheiben 11 angetrieben,
die sich in Taumelringen 12 drehen, die über Zapfen 13
(F i g. 2) mit
Gleitsteinen in geraden Schlitzen, die nicht dargestellt sind, gegen Umlaufen gesichert
und über verstellbare Verbindungsstangen 14 mit Kugelgelenken mit den Schlitten
7, 8 verbunden sind. Die beiden Taumelscheiben 11 sitzen auf einer
Welle 15,
die über Kegelräder 16, 17 und eine Antriebswelle
18 von einem nicht gezeichneten Motor angetrieben wird. Die Schlitten
7, 8 bestehen aus einem Führungsrahmen 19, an dem die Schloßteile,
und zwar ein Nadelheber 20 und ein Nadelsenker 21, befestigt sind. Diese sind aus
je einem Stück gefertigt und begrenzen den Schloßkanal 22.
-
Die Schloßführungsschienen 10 sind um Achsen 23 drehbar,
so daß die Schlitten 7, 8, beispielsweise zum Austauschen von Nadeln
3, in der durch die Pfeile 24 angezeigten Richtung von den Nadelbetten 2
we '-geschwenkt werden können (F i g. 2). Die Achse 23 ist in Lagerböcken
25 geführt, die mit Gleitschuhen 26 verbunden sind. Diese sind auf
den oberen Schmalseiten der Seitenwände 1 des Nadelbettträgers verschieblich
und werden seitlich von Laschen 28 geführt, die mittels der Schrauben
29 an den Seitenwänden 1 befestigt sind. Von oben sind sie durch Deckplatten
38 gehalten.
-
In den Lappen 30 der Laschen 28 sind Schraubenspindeln
31 axial unverschieblich gelagert, die jeweils paarweise über Kegelräder
32 verbunden sind, wobei die gegenüberliegenden Spindeln eine gegenläufige
Gewindesteigung aufweisen. Sie stehen im Eingriff mit Spindelmuttem 27, die
an der Außenseite der Gleitschuhe 26 befestigt sind. Je eine Spindel jeder
der beiden an den Seitenwänden 1 gelagerten Spindelpaare weist ein Kettenrad
33 auf. Die beiden Kettenräder sind über eine Kette 34 miteinander in Verbindung.
Wird ein mit einem der Kettenräder 33 verbundenes Handrad 35 verdreht,
so werden alle vier Spindeln 31 bewegt, und werden damit über die Spindelmuttern.
27, die Gleitschuhe 26 und die Schloßführungsschienen 9, 10
die beiden Schlitten
7, 8 auf den Nadelbetten 2 nach oben
oder unten verschoben. Auf diese Weise kann durch Verdrehen des Handrades
35 eine beliebige Maschenfestigkeit des Gestricks eingestellt werden, ohne
daß die Nadelsenker 21 verändert zu werden brauchen. Die jeweils eingestellte Maschenfestigkeit
kann auf einer Skala 36, die an den Seitenwänden 1 angebracht ist
und die mit einem in den Gleitschuh 26 eingravierten Zeiger 37 zusammenwirkt,
abgelesen werden (F 1 g. 2). Die Nadelbetten 2, die von Deckplatten
38, die mittels der Schrauben 39 auf den oberen Schmalseiten der Seitenwände
1 befestigt sind, verschiebbar geführt sind, können auch noch durch eine
andere Einrichtung nach oben oder unten verlagert werden. Hierzu sind sie mit einem
ein Gewinde aufweisenden Ansatz 40 versehen, in den eine Stellschraube 41 eingreift,
die in einer am Nadelbettträger befestigten Halterung 42 axial unverschieblich verdrehbar
ist und über einen Bedienungsknopf 43 betätigt werden kann. Der auf diese Weise
einstellbare Bettenabstand ist jeweils an zwei auf den Deckplatten 38 befindliehen
Skalen 44, denen an den Nadelbetten 2 angebrachte Zeiger 45 gegenüberstehen, abzulesen.
-
Auf dem Führungsrahmen 19 des Schlittens 7 ist schließlich
ein Halter 46 für Nadelbürsten 47 angeordnet, an dem ein Fadenführer 48 befestigt
ist. Da die Maschine zur Herstellung schmaler Rechts-Rechts-Ware (Borten) Verwendung
findet, beträgt der Schlittenhub nur ungefähr 120 mm. Die Schloßkanalkurve kann
bei Verwendung entsprechender Nadeln so kurz gehalten werden, daß auf ein Nachpendeln
des Fadenführers verzichtet werden kann.