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Abspannvorrichtung für einen Kettenkratzförderer einschließlich Kohlenhobel
Das Hauptpatent 1115 208 betrifft eine Abspannvorrichtung für einen geschlossen
umrückbaren, insbesondere zur Führung einer Gewinnungsmaschine dienenden Strebförderer,
wobei eine der Antriebs-und/oder Umkehrstationen des Förderers sowie gegebenenfalls
des Gewinnungsgerätes durch Haltestempel festlegbar ist und der Förderer mittels
in seiner Längsrichtung wirksamer Spannzylinder abspannbar und diese Station längs
eines im Streb oder in der Strecke zwischen Hangendern und Liegendem durch Haltestempel
verspannbaren Spannbalken quer zum Förderer verschiebbar ist. Das Patent
1115 208 ist dadurch gekennzeichnet, daß einerseits der Spannbalken mit in
Verlegerichtung mitnehmbaren Haltestempeln und andererseits die diesem Spannbalken
zugeordnete Antriebs- und/oder Umkehrstation mit für die Sicherung der Spannstellung
des Förderers dienenden und von dieser Station mitverlegbaren Haltestempeln ausgerüstet
ist, wobei dann die Spannzylinder im Bereich dieser Station derart angeordnet sind,
daß der Spannbalken einschließlich Haltestempel ohne Aufhebung des Verspannungszustandes
des Förderers nach dem Entspannen ihrer Haltestempel im Wechsel mit der ihre Stützen
ebenfalls mitführenden Station nachziehbar und festlegbar ist.
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Bei der grundsätzlichen Bauart des Hauptpatentes 1115
208 ist die auf dem Spannbalken in Richtung auf den Abbaustoß verschiebliche Station
mit einem als Grundplatte ausgebildeten Rahmenteil versehen, auf welchem die zweite
Haltestempelgruppe angeordnet ist; ferner ist zu beiden Seiten des Förderers je
ein Spannzylinder angeordnet, und nahe des Fördererendes liegen die Motor- und Getriebeteile
des Fördererantriebs. Letztere sind mit dem Fördererende gemeinsam längsverschieblich
auf dem grundplattenartigen Rahmenteil gelagert. Bei einer weiteren Bauart des Hauptpatentes
1115 208 soll der gegenüber dem Rahmenteil mittels der Spannzylinder in Längsrichtung
des Förderers verschiebbare Antriebskopf mit den Haltestempeln ausgerüstet sein.
Es ist ausdrücklich erklärt, daß die Haltestempel auch unmittelbar auf dem Antriebskopf
gelagert sein können. Nach einem älteren, nicht veröffentlichten Vorschlag (britische
Patentschrift 918 024) wurden die für die Festlegung des Antriebskopfes bestimmten
Haltestempel stirnseitig des Förderers in einer den Austrag behindernden Weise vorgesehen.
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Bei einer vorbekannten, zum Stand der Technik gehörenden Abspannvorrichtung
(deutsche Patentschrift 1019 984) durchsetzt ein Spannbalken einen mit einer Queröffnung
versehenen Rinnenschuß des austragenden Endes des Förderers. Nur den Enden dieses
Spannbalkens sind unter Zwischenschaltung von Spannzylindern Haltestempel zugeordnet.
Es fehlt daher die zweite Haltestempelgruppe. An dem anderen Fördererende sind die
Spann- und Haltemittel stirnseitig des Fördererendes vorgesehen. Bei einer weiteren,
den Stand der Technik bildenden Bauart (deutsche Auslegeschrift 1035 605) sind zum
Spannen und Rücken eines Förderers zwei senkrecht zueinander angeordnete Zylindergruppen
vorgesehen. Auf die Enden des Spannbalkens werden Haltestempel gestellt. Weitere
Angaben über die Ausbildung und Anordnung der Haltestempel fehlen.
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Bei einem nicht zum Stande der Technik gehörenden älteren Vorschlag
(deutsche Patentschrift 1114 765) ist an dem dem Austrag abgewendeten, d.
h. hinteren Fördererende eine gegenüber dem Förderer breitere, jedoch über das Fördererende
hinausragende Grundplatte vorgesehen, auf welcher stirnseitig des Fördererendes
die Stempel einer Haltestempelgruppe gelagert sind und die danebenliegenden, seitlich
auskragenden Abschnitte Konsolen tragen, die mit noch weiter stirnseitig des Fördererendes
versetzten, untereinander relativ verschieblich gekuppelten Abspannrahmen verbunden
sind. Hier befindet sich das gesamte System der Abspannvorrichtung einschließlich
Stempel in Verlängerung des Förderers, wodurch die Verwendung des Fördererendes
als Austrag erheblich behindert ist.
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Die Erfindung betrifft eine vorteilhafte bauliche Ausgestaltung der
Abspannvorrichtung nach dem Hauptpatent 1115 208. Der Erfindung liegt die Aufgabe
zugrunde, eine räumlich in kleinen Abmessungen zu haltende und dabei einfach bleibende
Bauart zu schaffen, die trotz der Verwendung von zwei im Wechsel steuerbaren Haltestempelgruppen
bei Freihaltung des Antriebskopfes von Belastungen seitens
der Haltestempel
die Ausnutzung des Fördererendes als Austrag erlaubt und auch die stirnseitige Beladung
zuläßt. Dabei soll während des Nachholens des entlasteten Spannbalkens die gespannte
Stellung des Förderers erhalten bleiben können, und ferner sollen Spannbalkenkorrekturen
vorgenommen werden können.
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Die Abspannvorrichtung nach der Erfindung ist demgemäß dadurch gekennzeichnet,
daß von der äußeren Haltestempelgruppe die Haltestempel auf an dem Fördererantriebskopf
in Höhe seines Antriebskettenrades beiderseits der Rinne und der Getriebegehäuse
flügelartig zur Seite ausragenden Bodenplattenabschnitten angeordnet sind und der
Gleitrahmen bei Begrenzung seiner Abmessung auf eine lediglich die Spannzylinder
aufnehmende Gesamtbreite vollständig strebseitig der breiteren flügelartigen Bodenplatte
angeordnet ist.
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In weiterer Ausbildung der Vorrichtung nach der Erfindung wird der
die Förderrinne untergreifende Gleitrahmen beiderseits der Rinne im Bereich hinter
den flügelartigen Bodenplatteriabschnitten mit taschen- oder hülsenartigen Gehäusen
versehen, in welchen die Spannzylinder beweglich, insbesondere gelenkig, befestigt
sind. Dabei kann der im Gleitrahmen vorgesehene Verstellbereich der Förderrinne
durch an letzterer vorgesehene Anschläge begrenzt sein. Vorteilhaft ist es ferner,
wenn diese taschenförmigen Gehäuse des Gleitrahmens die seitlichen Führungswände
für die Lagerung der Förderrinne bilden.
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Dieser Gleitrahmen erfüllt bei kleinen Abmessungen und großer Stabilität
verschiedene Aufgaben. In den taschen- oder hülsenartigen Gehäusen sind die Spannzylinder
in unkomplizierter Bauweise ausreichend gelenkig gelagert und geschützt untergebracht.
Dabei bilden diese Gehäuse im Zusammenwirken mit Anschlägen an der Förderrinne eine
zuverlässige Hubbegrenzung der Zylinder. Zwischen den taschenförmigen Gehäusen ist
der längsverschiebliche Schuß der Förderrinne zuverlässig gelagert und geführt.
Die in diesen Taschen angeordneten Spannzylinder erlauben durch differenzierte Beaufschlagung
eine begrenzte Horizontalschwenkung des Spannbalkens und damit ein Ausrichten der
Spannbalkenlage während der Nachholbewegung.
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In besonderer Ausgestaltung der Erfindung erhält die Bodenplatte des
Antriebskopfes eine nach dem Fördererende hin gabelförmig gespreizte Form, wobei
zwischen den Gabelschenkeln die Abwurfstelle des Förderers liegt. Obwohl die Haltestempel
bis an das Fördererende herangerückt werden und infolge ihrer Anordnung dem Fördererende
eine stabilisierte Betriebslage geben, bleibt der Austrag des Förderers völlig frei
und übersichtlich.
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Weitere Merksaale der Erfindung sind in Verbindung mit der Beschreibung
der Zeichnung behandelt. Die Zeichnung zeigt ein Ausführungsbeispiel in Verbindung
mit einem Endabschnitt eines Förderers.
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F i g. 1 ist ein Grundriß der am Antriebsende eines Förderers vorgesehenen
Abspannvorrichtung, teilweise im Schnitt, F i g. 2 ist eine Seitenansicht zu F i
g. 1, Der im Streb, etwa parallel zum Kohlenstoß, angeordnete Förderer
1 besteht aus einer größeren Anzahl gelenkig miteinander verbundener Binnenschüsse
mit Ober- und Untenrum zur Führung einer nicht dargestellten Kratzerkette. Neben
dem Förderer ist auf der dem Abbaustoß zugekehrten Seite ein Kohlenhobel geführt
(nicht dargestellt). Aus der Zeichnung ist nur ein Teil des Hobelzugmittels 2 ersichtlich
und das Antriebskettenrad 3. Der Hobelantrieb 4 ist auf der anderen Seite des Förderers
angeordnet. Der Hobelantrieb ist in geeigneter Weise mit den Rinnenschüssen des
Förderers 1 verbunden. Das Ende des Förderers ist durch den Antriebskopf 5 gebildet,
in welchem das Doppelkettenrad zur Umkehr der Kratzerkette gelagert ist. Zwischen
dem Hobelantrieb 4 und dem Fördererantriebskopf 5 ist der Spannbalken 6 angeordnet.
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Die Abspannvorrichtung besitzt den Spannbalken 6, welcher an seinen
Enden durch hydraulische Haltestempel 7 zwischen Hangendem und Liegendem verspannbar
ist. Über dem Spannbalken 6 ist ein Gleitrahmen 8 angeordnet, welcher nach Art eines
Schlittens in Längsrichtung des Spannbalkens verschieblieh ist. Über denn Gleitrahmen
ist eine Spannrinne 9 gelagert. Diese Spannrinne 9 ist auf der nach dem Streb gerichteten
Seite reit den Rinnenschüssen des Förderers 1 und auf der entgegengesetzt gerichteten
äußeren Seite mit dein Antriebskopf versehen. Der Gleitrahmen 8 besitzt an der Unterseite
eine krallenartige Führungsleiste 10, welche unter eitre entsprechend abgesetzte
Längsseite des Spannbalkens 6 greift. An der Oberseite besitzt der Gleitrahmen zu
beiden Seiten der Spannrinne taschen- oder hülsenartige Gehäuse 11, in welchen als
Druckzylinder ausgebildete Spannzylinder 12 mit umfangsseitigem Bewegungsspiel
gelagert sind. Die Kolbenstangen der Spannzylinder 12 sind an den Taschenböden
13 gelenkig abgestützt und durch quer gerichtete Bolzen 14
befestigt.
Die äußeren Enden der Spannzylinder sind in Böcken oder Konsolen 15 gelenkig
gelagert, welche an der Seitenwand der Spannrinne 9 befestigt sind.
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Die taschenartigen Gehäuse 11 bilden die Seitenwände einer
Führung für die Spannrinne 9. Gleichzeitig bilden die Gehäuse 11 einen
Schutz für die Spannzylinder. Die Gehäuse 11 und die Spannzylinder haben
eine länge, die etwa der Breite des Spannbalkens 6 entspricht. Die Spannrinne 9
ist länger bemessen und so ausgebildet, daß sie sich um den Hub der Spannzylinder
in dem Gleitrahmen verschieben kann. Der Verstellbereich der Spannrinne innerhalb
des Gleitrahmens kann durch an, der Spannrinne vorgesehene Anschläge begrenzt werden.
Der Spannbalken ist als hohler Kasten ausgebildet. Sämtliche erforderliche hydraulische
Leitungen sind innerhalb dieses Hohlraumes geschützt verlegt. Die Oberseite dieses
kastenförmigen Spannbalkens ist durch eine Platte abgedeckt, die an der einen Seite
derart übersteht, daß die krallenartige Führungsleiste 10 des Gleitrahmens
letzteren gegen Abheben vom Spannbalken sichert. An Stelle der Gleitleiste können
aber auch Rollenführungen vorgesehen werden.
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Ein taschenförmiges Gehäuse 11 des Gleitrahmens besitzt eine
Konsole 16 zum Anschließen der Kolbenstange des Vordrückzylinders
17. Für diesen Vordrückzylinder 17 ist an dem Balkenende eine besondere
Lagerstelle 18 vorgesehen, die als Querführung ausgebildet ist und in welche
der Zylinderfuß oder ein entsprechender Zylinderteil von der Seite her eingeschoben
und befestigt werden kann. Eine entsprechende Lagerstelle 18a ist auch am anderen
Balkenende vorgesehen. An dem Balkenende befindet sich ein hydraulisches Antriebs
und Steueraggregat 19, das nach Bedarf auch an dem anderen Balkenende angeordnet
werden kann. Das Aggregat 19 besteht
aus Ölbehälter, Pumpe
und Motor (Elektro-oder Druckluftmotor).
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Der Antriebskopf 5 des Förderers ist auf der flügelartigen Bodenplatte
20 der Spannrinne gelagert. Auf den Flügelabschnitten der Bodenplatte sind hülsenartige
Halterungen 21 für die Anordnung und Befestigung hydraulischer Haltestempel 22 angeordnet.
Diese Haltestempel sind - ebenso wie die Haltestempel 7 - als einfach wirkende,
mit einer Rückdruckfeder ausgestattete hydraulische Stempel ausgebildet und gegen
die Spannrichtung schräg gestellt. Die Haltestempel 22 sind seitlich des Fördererendes
außerhalb des Bereichs des Fördereraustragendes angeordnet.
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Sämtliche Haltestempel 7 und 22 sowie die Spannzylinder 12 und der
Rückzylinder 17 sind an das Aggregat 19 angeschlossen. Der Rück- und Spannvorgang
der hydraulischen Stempel und Zylinder erfolgt mittels des Steuerhebels 23, der
einen Steuerschieber 24 betätigt. Mittels des Steuerhebels kann der Steuerschieber
in fünf verschiedene Stellungen M, a, b, c, d gebracht werden. Wie in der
Zeichnung schematisch dargestellt ist, führt der Schaltweg von einer der Stellungen
a, b, c oder d zur anderen immer über die Mittelstellung M.