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Fensterheber, insbesondere für Kraftfahrzeuge Die Erfindung bezieht
sich auf einen Fensterheber, insbesondere für Kraftfahrzeuge, an dessen Grundplatte
ein antreibbares Ritzel lagert, das seinerseits mit einem Zahnsegment kämmt, welches
mit einem Hubhebel zusammenwirkt, der eine in bezug auf die Grundplatte ortsfeste
Lagerstelle besitzt, auf der der unter Belastung einer Lastausgleichsfeder stehende
Hubhebel sowohl längsverschiebbar als auch drehbar gelagert ist.
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Diese Fensterheber sind derart bemessen, daß das Ende des Hubhebels
sich auf einer geraden Linie bewegt, was den Vorteil hat, daß er ständig mittig
an der Fensterscheibe angreift. Ein Verkanten der Fensterscheibe und damit ein Klemmen
ist somit weitgehend vermieden. Bei den bekannten Fensterhebern dieser Art ist die
Lastausgleichsfeder als Spiralfeder ausgebildet. Spiralfedern haben den Nachteil,
daß sie verhältnismäßig schnell erlahmen. Zum anderen haben Lastausgleichsfedern
in der Form von Spiralfedern den Mangel, daß sie - während des Anhebens des Fensters
- einen unterschiedlichen Lastausgleich bewirken. In der einen Endstellung des Fensterhebers
ist somit ein wesentlich höherer Wirkungsgrad vorhanden als in seiner anderen Endstellung.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Fensterheber der eingangs
näher gekennzeichneten Art weiterzuverbessern, wobei insbesondere die angeführten
Mängel bekannter Ausführungsformen beseitigt werden sollen.
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Dieses Ziel ist nach der Erfindung dadurch erreicht, daß auf der Lagerstelle
des Hubhebels ein weiterer Hebel schwenkbar gelagert ist, an dessen freiem Ende
die in Form einer Zugfeder ausgebildete Lastausgleichsfeder angreift und der einen
Abstützkörper aufweist, der sich auf dem Hubhebel entweder unmittelbar oder mittelbar
über einem an diesem befestigten Teil, z. B. einer Hülse, schiebbar abstützt.
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Die erfindungsgemäße Ausführungsform des Fensterhebers hat gegenüber
dem Bekannten erhebliche Vorteile. Insbesondere ist die Ausgleichskraft der in Form
einer Zugfeder ausgebildeten Lastausgleichsfeder nahezu konstant gehalten, denn
nahezu unabhängig von der jeweiligen Stellung des Hubhebels des Fensterhebers bleibt
die Länge der Zugfeder durch ihren Angriff nahe dem Drehpunkt des Hubhebels. Zum
anderen haben Zugfedern den Vorteil, daß sie in ihrer Kraft weniger rasch erlahmen
als die bisher benutzten Spiralfedern. Vorteilhaft ist es auch, daß zur Lagerung
des weiteren Hebels die Lagerstelle des Hubhebels benutzt wird, so daß auf eine
besondere zusätzliche Lagerstelle für den weiteren Hebel verzichtet werden kann.
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Zweckmäßig kann der weitere Hebel als Winkelhebel ausgebildet sein,
an dessen einem Schenkel die Zugfeder angreift und dessen anderer Schenkel einen
Abstützkörper trägt.
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Der Abstützkörper ist ferner zweckmäßig als Gleitkörper ausgebildet,
der an einer der Längskanten des Hubhebels oder an einer Längskante der zugeordneten
Hülse angreift. Es empfiehlt sich, den aus einem Polyamid gefertigten blockartigen
Abstützkörper mittels eines Befestigungselements am Hebel zu befestigen und mit
einer Verlängerung die Kante des Hubhebels oder die der Hülse zu übergreifen.
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Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann der Hebel als
geradliniger Hebel ausgebildet sein, an dessen freiem Ende die Zugfeder angreift
und bei dem der Abstützkörper zwischen der Lagerstelle des Hebels und der Angriffsstelle
der Zugfeder liegt.
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Unabhängig davon, ob der Hebel als Winkelhebel oder als geradliniger
Hebel ausgebildet ist, ist es vorteilhaft, die Lagerstelle des Hebels als Zapfen
zu bilden, auf dem er drehbar gelagert ist und der einerseits ortsfest an der Grundplatte
angebracht ist und andererseits einen Längsschlitz des Hubhebels durchgreift und
der ferner einen das Gleiten des Hubhebels erleichternden Gleitkörper, vorzugsweise
aus einem Polyamid, aufweist. Dabei kann der Zapfen des Hubhebels sowohl einen Längsschlitz
des Hubhebels als auch einen weiteren Längsschlitz der Hülse durchgreifen, wobei
die Begrenzungskanten eines Schlitzes, vorzugsweise des Längsschlitzes, in putenartige
Rillen des Gleitkörpers eingreifen.
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Das eine Ende der Zugfeder kann auch an einer Verlängerung der Grundplatte
befestigt sein. Dies hat den Vorteil, daß man die Grundplatte klein dimensionieren
und daher wirtschaftlich fertigen kann.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in mehreren Ausführungsbeispielen
dargestellt, und zwar zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht eines Fensterhebers,
F
i g. 2 einen Längsschnitt durch den Fensterheber nach der F i g. 1, F i g. 3 eine
Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform eines Fensterhebers und F i g. 4 einen
Längsschnitt durch den Fensterheber nach der F i g. 3.
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Es sei zunächst erwähnt, daß bei der Darstellung des Fensterhebers
nur die für das Verständnis der Erfindung erforderlichen Teile desselben berücksichtigt
sind. So ist beispielsweise die Betätigungseinrichtung weggelassen; diese kann eine
elektromotorische oder aber auch eine manuell zu bedienende sein. Ferner fehlt in
der Zeichnung die Aufnahme für die Fensterscheibe und auch die Fensterscheibe selbst.
Im übrigen können alle fehlenden Teile des Fensterhebers eine an sich bekannte Ausbildung
besitzen.
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Der Fensterheber gemäß der ersten Ausführungsform, welche in den F
i g. 1 und 2 der Zeichnung dargestellt ist, besitzt eine Grundplatte 50, die einerseits
der Befestigung des Fensterhebers an Karosserieteilen eines Kraftfahrzeuges dient
und andererseits Teile des Fensterhebers aufnimmt. Die Form der Grundplatte
50 entspricht im wesentlichen der eines ungleichschenkligen und stumpfwinkligen
Dreiecks. Wie insbesondere aus der F i g. 2 hervorgeht, ist die Grundplatte 50 napfförmig
ausgebildet und außerdem durch sickenartige Ausprägungen versteift. Zum Ermöglichen
einer Befestigung an Karosserieteilen od. dgl. sind der Grundplatte 50 Durchbrüche
51 zugeordnet. Eine der Lagerstellen der Grundplatte 50
dient der dreh- bzw.
schwenkbaren Befestigung eines Zahnsegments 52. Das Zahnsegment 52 ist auf einem
Zapfen 53 drehbar gelagert, welcher mit seinem einen Ende die Grundplatte 50 durchgreift
und dann durch Bildung eines Kopfes festgelegt ist. Das entgegengesetzte andere
Ende des Lagerzapfens 53 durchgreift, wie bereits erwähnt, das Zahnsegment 52 und
außerdem einen Hebel 54. Das durchgesteckte Ende ist dann wieder nietkopfartig verbreitert.
Der Hebel 54 ist, wie insbesondere aus der F i g. 2 hervorgeht, abgeknöpft und zum
Lagerzapfen 53 zusätzlich noch mit einem Niet 55 am Zahnsegment 52 befestigt. Das
freie abgeknöpfte Ende des Hebels 54 wirkt, wie im einzelnen noch beschrieben wird,
mit einem Hubhebel 59 zusammen.
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Das Zahnsegment 52 weist eine mit der Bezugsziffer 56 bezeichnete
und in bezug auf den Lagerzapfen 53 kreisbogenförmige Kante auf, die mit einer Verzahnung
versehen ist. Die verzahnte Kante 56 des Zahnsegments 52 steht mit einem Ritzel
57 im Eingriff, welches von einem Lagerzapfen 58 aufgenommen ist. Über den Lagerzapfen
58 erfolgt der Antrieb, der - wie schon erwähnt - sowohl manuell als auch elektromotorisch
erfolgen kann. Im übrigen ist der Lagerzapfen 58 der Grundplatte 50 ortsfest zugeordnet
und hat eine bekannte Ausbildung, so daß auf die Angabe von weiteren Einzelheiten
verzichtet werden kann.
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Der bereits erwähnte, abgeknöpfte Hebel 54, welcher fest mit dem Zahnsegment
52 verbunden ist, steht mit seinem freien, von der Fläche des Zahnsegments 52 entfernt
liegenden Ende mit einem Hubhebel 59 in Verbindung. Die Verbindung erfolgt drehbar
über einen Gelenkzapfen 60. Damit können der Hebel 54 und der Hubhebel
59 unterschiedliche Winkelstellungen zueinander einnehmen. Der Hubhebel 59
ist aber außerdem längsverschiebbar gelagert. Zu diesem Zweck wirkt er mit einem
Gleitkörper 83 zusammen, welcher mittels eines Zapfens an der Lagerstelle 62 drehbar
auf der Grundplatte 50 gelagert ist. Der Gleitkörper 83 ist ein im Querschnitt rechteckig
gestalteter Block, dessen den Begrenzungskanten des Hubhebels 59 zugekehrte Seitenflächen
in Längsrichtung des Hubhebels 59 verlaufende, im Querschnitt U-förmig gestaltete
Rillen 84 aufweisen. In diese Rillen 84 greifen die Begrenzungskanten eines Längsschlitzes
85 des Hubhebels 59. Im Bereich des Längsschlitzes 85 ist der Hubhebel 59 von einer
Hülse 61 umgriffen, die mit Nieten 86 od. dgl. am Hubhebel 59 befestigt ist. Die
Hülse 61 weist wie der Hubhebel 59 einen Längsschlitz 65 auf, der im wesentlichen
die gleiche Länge wie der Längsschlitz 85 des Hubhebels 59 besitzt. In seiner Breite
ist er jedoch geringer gehalten, da lediglich der die Lagerstelle 62 bildende Zapfen
den Längsschlitz 65 durchgreift. Dies bedeutet, daß die Breite des Längsschlitzes
65 nur um einen geringen Betrag den Durchmesser des Zapfens übertrifft. Bei dieser
Ausbildung wirkt die Innenfläche der Hülse 61 mit einer Seitenfläche des Gleitkörpers
83 zusammen, wodurch eine zusätzliche Führung der sich verschiebenden Teile erreicht
wird. Die Hülse 61 dient aber auch einer Biegestabilisierung des Hubhebels 59, der
durch den relativ breiten Längsschlitz 85 in seinen Festigkeitswerten geschwächt
ist.
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Die Lagerung des Hubhebels 59 ist derart vorgenommen, daß er im Bereich
eines Lagerlochs 64
an einem freien Ende für eine Aufnahme für die nicht dargestellte
Fensterscheibe eine geradlinige Bewegung ausführt. Um dies zu erreichen, ist der
abgeknöpfte Hebel 54 entsprechend bemessen. Während eines vollständigen Hubes macht
der Hubhebel 59 jeweils eine Hin- und eine Herbewegung in seiner Längsrichtung,
d. h., er macht eine Hin- und Herbewegung innerhalb der Längsschlitze 65 und 85.
Der Hin- und Herbewegung des Hubhebels 59 ist dabei eine Drehbewegung überlagert.
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Die in der F i g. 1 wiedergegebene Stellung des Fensterhebers ist
eine Mittelstellung, d. h., daß der Hubhebel 59 mit seinem Lagerloch 64 für die
Fensteraufnahme sowohl noch weiter nach oben als auch weiter nach unten geschwenkt
werden kann. Erkennbar ist die Mittelstellung an der Stellung des Zahnsegments 52
in bezug auf diejenige des Ritzels 57. Danach nimmt das Zahnsegment 52 auch eine
Mittelstellung ein, so daß es durch Drehen des Ritzels 57 sowohl rechts- als auch
linksherum bewegt werden kann. In beiden Drehrichtungen verschiebt sich der Hubhebel
59 in bezug auf einen Lagerpunkt, den Zapfen an der Lagerstelle 62.
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Die bereits erwähnte Lagerstelle 62, die auf der Grundplatte 50 festgelegt
ist und die - wie ebenfalls bereits erwähnt - der Führung des Hubhebels 59 über
den Gleitkörper 83 dient, ist außerdem für die Lagerung eines Hebels 63 in Form
eines Winkelhebels bestimmt. Der Hebel 63 hat zwei Aufgaben zu erfüllen.
Einmal soll er den Hubhebel 59 seitlich führen. Zu diesem Zweck wirkt der Hubhebel
59 und die zugeordnete Hülse 61 mit noch zu nennenden Teilen des Hebels 63 zusammen.
Zum anderen soll der Hebel 63 die Kraft einer Lastausgleichsfeder auf den Hubhebel
59 übertragen. Im gewählten Ausführungsbeispiel ist als Ausgleichsfeder eine Zugfeder
66 in Form einer Schraubenfeder benutzt, welche mit ihrem einen Ende an dem freien
Ende des längeren Schenkels des Hebels 63 in einer dort vorgesehenen,
nicht
näher bezeichneten Öse eingehakt ist. Das andere Ende der Zugfeder 66 greift in
eine Öse ein, die sich an dem freien Ende einer Verlängerung 67 befindet. Die Verlängerung
67 ragt ein größeres Stück über den Rand der Grundplatte 50 hinaus und ist an dieser
durch Niete, Schweißen od. dgl. befestigt. Die Verlängerung 67 verläuft im wesentlichen
flächenparallel mit der Grundplatte 50. Es ist der F i g. 1 der Zeichnung zu entnehmen,
daß der Hebel 63 durch die Zugfeder 66 im Sinn der Drehrichtung eines Uhrzeigers
belastet ist. Die Zugfeder 66 wird - wie gesagt - dazu ausgenutzt, den Hubhebel
59 im gleichen Drehsinn zu belasten, so daß dadurch eine Gewichtsentlastung für
die Fensterscheibe auftritt. Durch eine solche Zugfeder 66 kann man - in Abhängigkeit
von ihrer Dimensionierung - das Gewicht der Fensterscheibe und der ihr zugeordneten
Teile ganz oder zumindest teilweise aufheben. Im allgemeinen wird man die Dimensionierung
so vornehmen, daß das Zahnsegment 52 und das Ritzel 57 weitgehend entlastet sind;
dadurch wird die Bewegung des Fensters erleichtert. Dies ist insbesondere dann von
Vorteil, wenn der Fensterheber manuell bedient wird.
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Die Übertragung der von der Zugfeder 66 herrührenden Kraft über den
Hebel 63 auf den Hubhebel 59 ist im Ausführungsbeispiel über die Hülse 61
vorgenommen. Zu diesem Zweck weist das freie Ende des kleineren Schenkels des Hebels
63 einen Abstützkörper 68 auf, welcher mittels eines Befestigungselements 69 in
Form eines Zapfens drehbar vom Hebel 63 aufgenommen ist. Der Abstützkörper 68 ist
ein im wesentlichen rechteckiger Körper, welcher mit seiner einen schmaleren Seite
an der oberen Kante der Hülse 61 anliegt (F i g. 1). Zur besseren Führung weist
der Abstützkörper 68 eine Nut 70 auf, welche mit ihrem freien Winkelschenkel die
Hülse 61 auf der der Grundplatte 50 zugekehrten Seite hintergreift.
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Die F i g. 3 und 4 zeigen eine weitere Ausführungsform eines Fensterhebers,
der in seinem Grundaufbau dem Fensterheber nach den F i g. 1 und 2 entspricht. Einige
Elemente sind jedoch abweichend gestaltet. Hierzu gilt im einzelnen folgendes: Die
mit 71 bezeichnete Grundplatte hat etwa die Gestalt eines ungleichseitigen Vierecks.
Sie wird wiederum wie auch die Grundplatte 50 gemäß der F i g. 1 einerseits mit
Karosserieteilen verbunden und dient andererseits als Lagerplatte für Teile des
Fensterhebers. Zur Befestigung der Grundplatte 71 besitzt diese wiederum Durchbrüche
51. Wie aus der F i g. 4 hervorgeht, ist die Grundplatte 71 auch mit nicht näher
bezeichneten Ausprägungen, Sicken od. dgl. versehen.
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Beim Fensterheber gemäß den F i g. 3 und 4 der Zeichnung ist der Hubhebel
mit 72 bezeichnet, er wirkt, wie der vergleichbare Hubhebel 59 nach der F
i g. 1, als doppelarmiger Hebel. Die mittige Lagerung des Hubhebels 72 entspricht
derjenigen des Hubhebels 59. Auch ist wiederum eine Hülse 61 vorhanden, die die
schon geschilderten Funktionen zu erfüllen hat. Die Befestigung der Hülse 61 des
Hubhebels 72 erfolgt durch einen Niet 86. Der Gleitkörper 83 ist mittels des als
Lagerstelle 62 dienenden Zapfens auf der Grundplatte 71 festgelegt. Dieser Zapfen
durchgreift den Längsschlitz 85 der Hülse 61. Der Hubhebel 72 ist auch mit einem
Längsschlitz 65 ausgerüstet, der ebenfalls vom Zapfen der Lagerstelle 62 durchgriffen
wird. Das der Grundplatte 71 abgekehrte Ende dieses Zapfens nimmt einen federbelasteten
Hebel 81 auf, der jedoch nicht mehr die Gestalt eines Winkelhebels, sondern
die eines einarmigen Hebels hat. Das eine Ende des Hebels 81 ist vom Zapfen der
Lagerstelle 62 drehbar aufgenommen.
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Als Lastausgleichsfeder dient wiederum eine Zugfeder 66, die mit ihrem
einen Ende an einer Verlängerung 80 der Grundplatte 71 befestigt ist. Das andere
Ende der Zugfeder 66 greift am Hebel 81 an. Die Verlängerung 80 ist größer dimensioniert
als die vergleichbare Verlängerung 67 des ersten Ausführungsbeispiels; außerdem
ist sie mittels Nieten auf der Grundplatte 71 befestigt. Während die Verlängerung
67 nach oben gerichtet ist, weist die Verlängerung 80 schräg nach unten (F i g.
1 und 3).
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Der Hebel 81 ist - wie schon gesagt - als einarmiger Hebel ausgebildet
und mit einem Zapfen der Lagerstelle 62 auf der Grundplatte 71 festgelegt. Der Hebel
81, der durch die Zugfeder 66 im Sinn des Uhrzeigers belastet wird, weist etwa in
seiner Mitte einen Abstützkörper 68 auf. Dieser liegt mit seiner Unterkante auf
der Oberkante der Hülse 61. Während die Zugfeder 66 gemäß der F i g. 1 seitlich
an den übrigen Elementen des Fensterhebers vorbeigeführt ist (vgl. F i g. 1), kreuzt
sie beim zweiten Ausführungsbeispiel die Grundplatte 71 und andere Teile des Fensterhebers.
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Das Zahnsegment ist mit 77 bezeichnet und mittels eines Lagers 75
auf der Grundplatte 71 drehbar gelagert. Aus der F i g. 4 der Zeichnung ist am besten
ersichtlich, daß das Zahnsegment 77 mit einem Hebel 76 versehen ist, der die Verbindung
mit dem Hubhebel 72 herstellt. Aus der gleichen Figur ist auch deutlich erkennbar,
daß der Hebel 76 wiederum abgekröpft ist. Seine Befestigung am Zahnsegment 77 erfolgt
mittels bekannter Befestigungselemente 78, beispielsweise mittels Nieten. Der Antrieb
für das Zahnsegment 77 ist generell mit 79 bezeichnet. Zu ihm gehört ein nicht näher
bezeichnetes Ritzel, das mit der Zahnung des Zahnsegments 77 kämmt und das seinerseits
entweder manuell über eine kurbelartige Handhabe oder auch elektromotorisch gedreht
werden kann.
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In der F i g. 3 der Zeichnung ist wiederum die Mittelstellung des
Fensterhebers wiedergegeben. Das Ritzel greift somit etwa in der Mitte des Zahnsegments
77 in dessen Verzahnung ein. In dieser Lage haben der Hebel 76 und der Hubhebel
72 eine sich überdeckende Stellung.
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Wie bereits erwähnt, sind die dargestellten Ausführungen nur beispielsweise
Verwirklichungen der Erfindung und diese nicht darauf beschränkt. Vielmehr sind
noch mancherlei andere Ausführungen und Anordnungen im Rahmen der Patentansprüche
möglich. So kann insbesondere die Ausbildung und Gestalt sowohl des Hebels 63 als
auch die des Hebels 81 abweichend von den dargestellten Ausführungsbeispielen gewählt
werden.