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Blecheimer mit Traghenkel Bei der bislang überwiegend verwendeten
Befestigungsart für Traghenkel an Blecheimern werden außen am Oberrand des Eimers
an zwei einander gegenüberliegenden Stellen Blechlaschen mit einem Loch angebracht,
in welche die umgebogenen Enden des Traghenkels eingehängt werden. Da die herausstehenden
Laschen scharfe Blechkanten besitzen, besteht die Gefahr, daß die meist lackierten
bzw. mit Werbeaufschriften versehenen Gefäße beim Transport verkratzt werden. Auch
kann man sich bei der Handhabung solcher Eimer leicht verletzen.
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Es ist deshalb vorgeschlagen worden, zur Befestigung des Tragbügels
elastische Lagerkörper in am oberen Rand des Gefäßmantels eingearbeitete Löcher
einzusetzen. Zum Beispiel wird gemäß der deutschen Patentschrift 1005 443 in das
Blech eine Öffnung eingestanzt und in diese ein knopfartiger Körper aus elastischem
Werkstoff hineingedrückt, welcher entweder eine nach außen offene zylindrische Ausnehmung
zur Aufnahme des umgebogenen Endes des Traghenkels aufweist oder mit einer rundumlaufenden
runden Nut versehen ist, in welche die Tragbügelenden als Ösen hineingebogen werden.
Diese letztere Ausführungsart wird auch in dem deutschen Gebrauchsmuster 1 736 971
beschrieben.
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Damit wurde zwar die bislang übliche Befestigung in Form einer Blechlasche
verbessert. Die Befestigungsart, bei der ein rechtwinklig abgebogenes Ende des Traghenkels
in eine zylindrische Ausnehmung im Lagerkörper eingeschoben wird, ist jedoch nicht
für schwere Gefäße geeignet, da sich die Enden des Tragbügels dann aufbiegen und
aus der Halterung herausgezogen werden. Das gleiche tritt ein, wenn der Tragbügel
nur geringfügig verbogen wird. Auch kommt es häufig vor, daß der Tragbügel an der
Seite angefaßt wird, z. B. dann, wenn der Eimer über eine Fläche gezogen wird, und
auch hierbei wird das Ende des Traghenkels aus dem Lagerkörper herausgezogen.
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Wenn der Lagerkörper zur Befestigung eines Traghenkels mit Ösen dienen
soll, muß er eine rundumlaufende Nut bzw. einen vorstehenden Außen rand zur Sicherung
der Traghenkelöse besitzen. Da der Lagerkörper jedoch einen etwas größeren Durchmesser
als die Durchbohrung in der Gefäßwand aufweisen muß, um einen festen Sitz zu gewährleisten,
wird eine derartige Nut beim Einsetzen des Lagerkörpers durch die scharfe Kante
der Durchbohrung leicht beschädigt. Darüber hinaus muß bei diesen bekannten Halterungen
der Traghenkel nachträglich in die Rinne bzw. Nut des Lagerkörpers hineingebogen
werden, nachdem dieser in die Gefäßwand eingesetzt ist. Dies bereitet insbesondere
bei Tragbügeln aus
starkem Draht große Schwierigkeiten, wobei hinzukommt, daß auch
die Gefäßwand bei diesem Arbeitsschritt sehr stört. Diese Schwierigkeiten führen
dazu, daß der Lagerkörper leicht beschädigt wird. Ferner ist es nicht möglich, eine
Öse genau vom Durchmesser der Nut zu biegen, weil der um den Körper herumgebogene
Draht sich wegen seiner Elastizität stets wieder etwas öffnet. Darüber hinaus ist
es besonders bei stärkerem Draht nicht möglich, beliebig kleine Ösen zu biegen,
was dazu führt, daß sehr große Durchbohrungen in der Gefäßwand erforderlich sind,
da der Durchmesser der zur Aufnahme der Traghenkelöse dienenden Rinne stets kleiner
als der der Durchbohrung sein muß. Bei einer weiteren vorbekannten Konstruktion
findet als Halterung für den Traghenkel eine ähnliche Konstruktion Verwendung, bei
der der Lagerkörper durch einen an der Innenwand des Blecheimers gegengesetzten
Ring in der Gefäßwand fest verankert wird. Um eine vollständige Abdichtung zwischen
dem Lagerkörper und der Gefäßwand zu erreichen, muß ersterer nach dem Einsetzen
mittels entsprechender Werkzeuge zur Vergrößerung seines Durchmessers aufgetrieben
werden.
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Die oben beschriebenen Schwierigkeiten werden jedoch auch durch diese
Gestaltung der Halterung nicht beseitigt.
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Mit der vorliegenden Erfindung wird gegenüber dem Stand der Technik
eine Reihe von wichtigen Vorteilen erzielt. Erfindungsgemäß wird ein Blecheimer
mit einem Traghenkel, der durch zwei in die Gefäßwand eingesetzte Halterungen aus
Kunststoff mittels einer um einen Zapfen der Halterungen gelegten Öse befestigt
ist, vorgeschlagen, der dadurch gekennzeichnet ist, daß die Halterung aus einem
in eine runde Öffnung der Gefäßwand dichtschließend eingesetzten Stopfen mit einem
eine zylinderförmige Bohrung aufweisenden Zapfen, dessen Länge mindestens der Dicke
von Gefäßwand und Öse zusammen entspricht, und aus einem in den Zapfen eingedrtickten,
nietenförmigen Gegenstopfen mit einem übcr
den Rand des Zapfens
ragenden Kopf zur Sicherung der um den herausragenden Zapfen gelegten Öse des Traghenkels
besteht.
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Die Öffnung in der Gefäßwand weist vorzugsweise einen nach außen
vorgetriebenen und konisch abgeschrügten Rand auf. Die Formstabilität der Durchbohrung
in der Gefäßwand wird vorzugsweise noch dadurch erhöht, daß eine mit geringem Abstand
zum Lochrand umlaufende Ringnut eingestanzt oder eingesickt wird, wobei dann der
an der Innenseite der Eimerwand anliegende Flansch des Stopfens eine Aussparung
zur Aufnahme des der Ringnut entsprechenden rückwärtigen Wulstes aufweist. Die zylinderförmige
Bohrung des Stopfens und der Zapfen des Gegenstopfens können glatt sein oder zur
Verstärkung des Zusammenhaltes eine sägezahnartige Rillung aufweisen. Wenn gewünscht,
ikönnen diese auch mit einem Gewinde versehen werden, so daß der Gegenstopfen in
die Bohrung des Zapfens vom Stopfen eingeschraubt werden kann. Vorzugsweise werden
der Stopfen und der Gegenstopfen aus einem elastischen Kunststoff, insbesondere
Polyäthylen, hergestellt.
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Die vorliegende Erfindung soll an Hand der beiliegenden Zeichnung
näher erläutert werden. Diese zeigt einen vergrößerten Teilschnitt durch die Traghenkelhalterung
am oberen Randteil des erfindungsgemäßen Blecheimers. In die Offnung 22 der Gefäßwand
21 ist der Stopfen 1 mit seinem eine zylindrische Bohrung aufweisenden runden Zapfen
2 eingedrückt. Der nach außen vorgetriebene und trichterförmig zum Lochinnern abgeschrägte
Rand 23 der Öffnung22 greift dabei fest in den elastischen Zapfen 2 des Stopfens
1 ein, da der Durchmesser des Zapfens 2 im entspannten Zustand etwas größer ist
als die Offnung 22. Mit geringem Abstand zum Lochrand 23 läuft eine Ringnut 24 um
die Öffnung 22, und der Flansch des Stopfens 1 weist eine ringförmige Aussparung
3 zur Aufnahme des durch die Ringnut 24 gebildeten rückwärtigen Wulstes 25 der Gefäßwand
21 auf. Über den Zapfen 2 des Stopfens 1 ist die Öse 31 des Tragbügels 32 geschoben
und dort durch den über den Rand des Zapfens 2 ragenden Kopf 12 des Gegenstopfens
11 gesichert. Der Gegenstopfen 11 ist dabei mit seinem Zapfen 13 in die zylinderförmige
Öffnung 5 des Stopfens 1 eingedrückt und steht in festem Eingriff mit diesem, weil
der Durchmesser des Zapfens 13 etwas größer ist als der innere Durchmesser der zylindrischen
Bohrung 5. Bei der in der Zeichnung gezeigten Ausführungsform weisen die Wand der
zylindrischen Bohrung 5 eine sägezahnartige Rillung 4 und der Zapfen 13 des Gegenstopfens
11 eine sägezahnartige Rillung 14 auf, wodurch ein Herausziehen des Gegenstopfens
11 besonders wirksam verhindert wird.
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Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Traghenkelhalterung werden
zunächst die erforderlichen Löcher 22 in die Gefäßwand 2 gestanzt, der Rand 23 nach
außen vorgetrieben und im Abstand zum Lochrand eine Ringnut 24 eingepreßt. Darauf
werden die Stopfen 1 in die Öffnung 22 eingedrückt, wobei der Außendurchmesser des
Zapfens 2 vorzugsweise etwas größer ist als der Durchmesser der Offnung 22 im Blech.
Da der Zapfen 2 hohl ist, gibt er beim Eindrücken etwas nach und dehnt sich außen
wieder etwas aus. Durch Eindrücken des Zapfens 13 des Gegenstopfens 11 wird später
noch eine stärkere Erweiterung erzielt.
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Der vorgetriebene und trichterförmig zum Lochinneren abgeschrägte
Rand 23 der Durchbohrung 22 im Blech greift mit seiner scharfen Kante in die Außenwand
des Zapfens 2 ein und »beißt« sich dort fest. Dieser Rand 23 kann gegebenenfalls
so weit vorgetrieben werden, daß er fast den ganzen Zapfen 2 bedeckt und als eigentliche
Angriffsstelle für die Traghenkelösen 31 dient. Dadurch wird erreicht, daß das Gewicht
des Eimers nicht von der Plastikhalterung, sondern vom Blech des Gefäßes selbst
getragen wird, was besonders bei sehr großem Gewicht von Vorteil sein kann. Es ist
auch möglich, den Rand 23 gerade, d. h. senkrecht zur Gefäßwand 21, vorzutreiben
und ihn erst nach Eindrücken des Stopfens 1 festzusicken.
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Die oben geschilderten Arbeitsschritte können gegebenenfalls vor
Herstellung des Blecheimers am glatten Blech ausgeführt werden, welches erst danach
zur Herstellung des Gefäßmantels gebogen wird. Dies ist für die maschinelle Durchführung
günstig und wird insbesondere durch die eingestanzte Ringnut 24 ini Blech ermöglicht,
welche verhindert, daß der Rand der Öffnungen mit gebogen wird. Diese Ringnut 24
sorgt ferner später bei Gebrauch des Eimers dafür, daß z. B. bei einem Schlag gegen
die Seitenwand des Eimers die Durchbohrung 22 ihre Form beibehält und der Eimer
an der Befestigungsstelle nicht undicht wird.
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Nach Fertigstellung des erfindungsgemäß mit zwei Stopfen 1 versehenen
Blecheimers werden die bereits gebogenen Ösen 31 des Tragbügels 32 über die Zapfen
2 geschoben und durch Eindrücken der Gegenstopfen 11 gesichert. Ein Beschädigen
der Halterung ist dabei nicht möglich. Ein weiterer beträchtlicher Vorteil der vorliegenden
Erfindung liegt darin, daß an Stelle eines Tragbügels aus gebogenem Draht auch ein
gebogener Blechstreifen mit umgebördelten Rändern verwendet werden kann, welcher
an seinen beiden Enden je eine kreisförmige Öffnung vom Durchmesser des Zapfens
2 besitzt. Diese Öffnungen werden wie die Ösen eines drahtförmigen Traghenkels über
die Zapfen 2 geschoben und mit den Gegenstopfen 11 gesichert. Ein derartiger bandförmiger
Tragbügel ist besonders vorteilhaft, weil er beim Tragen nicht wie ein Drahtbügel
in die Hand einschneidet. Ein solcher Bügel kann mit Hilfe der bislang bekannten
Kunststofflagerkörper überhaupt nicht befestigt werden.