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DE1249501B - - Google Patents

Info

Publication number
DE1249501B
DE1249501B DENDAT1249501D DE1249501DA DE1249501B DE 1249501 B DE1249501 B DE 1249501B DE NDAT1249501 D DENDAT1249501 D DE NDAT1249501D DE 1249501D A DE1249501D A DE 1249501DA DE 1249501 B DE1249501 B DE 1249501B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
parts
rods
building
rod
fastened
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DENDAT1249501D
Other languages
English (en)
Publication date
Publication of DE1249501B publication Critical patent/DE1249501B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01GHORTICULTURE; CULTIVATION OF VEGETABLES, FLOWERS, RICE, FRUIT, VINES, HOPS OR SEAWEED; FORESTRY; WATERING
    • A01G9/00Cultivation in receptacles, forcing-frames or greenhouses; Edging for beds, lawn or the like
    • A01G9/14Greenhouses
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y02TECHNOLOGIES OR APPLICATIONS FOR MITIGATION OR ADAPTATION AGAINST CLIMATE CHANGE
    • Y02ATECHNOLOGIES FOR ADAPTATION TO CLIMATE CHANGE
    • Y02A40/00Adaptation technologies in agriculture, forestry, livestock or agroalimentary production
    • Y02A40/10Adaptation technologies in agriculture, forestry, livestock or agroalimentary production in agriculture
    • Y02A40/25Greenhouse technology, e.g. cooling systems therefor

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Greenhouses (AREA)

Description

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. a.:
E 04 h
DeutscheKl.: 37 f-15/20
Nummer: 1 249 501
Aktenzeichen: M 51282 V/37 f
Anmeldetag: 21. Dezember 1961
Auslegetag: 7. September 1967
Die Erfindung bezieht sich auf einen Binder für ein als Gewächshaus, Schuppen od. dgl. verwendbares Gebäude, welches aus einem starren Traggerippe, bei dem die spitzbogenförmigen Binder aus symmetrischen Einzelteilen unter Verwendung von Schnellverbindungsvorrichtungen zusammengesetzt sind, und aus einer das Traggerippe überdekkenden Haut besteht. Bei den bekannten Gebäuden dieser Art ist die Form des Gebäudes festgelegt.
Zweck der Erfindung ist die Schaffung eines Gebäudes, dessen Abmessungen in Breite und Höhe den tatsächlichen Verwendungserfordernissen leicht angepaßt werden können. Bekanntlich muß beispielsweise ein Gewächshaus zu Beginn der Saison eine sehr große Bodenfläche bedecken, sei es um alle im Boden gesäten jungen Pflanzen zu schützen, sei es zum Ziehen niedriger Pflanzen. Während dieser Zeit kann also die Höhe des Gewächshauses ziemlich gering sein. Etwas später, wenn die Pflanzen größer und stärker geworden sind und die kritische ao Zeit der Fröste vorübergegangen ist, ist der Schutz nicht mehr erforderlich. In diesem Zeitpunkt wäre es also vorteilhaft, das Gewächshaus an einen anderen Ort zu verlegen und es so umzubauen, daß es den Schutz hoher Pflanzen ermöglicht.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht darin, daß jede Binderhälfte aus zwei in sich starren Teilen besteht, die sich auf einen Teil der Länge der Binderhälften überdecken und von denen der untere Teil an seinem oberen Ende mit dem oberen Teil in der Nähe des Firstes gelenkig verbunden ist, und daß der Zusammenhalt der Teile im Bereich der Überdeckung durch einen Verschluß erreicht wird, bei dessen Lösen die oberen Teile sich mit ihren unteren Enden unter gleichzeitigem Auseinanderspreizen der unteren Teile auf den Boden setzen. Wenn die oberen Teile sich auf den Boden setzen, verändern sie ihren Neigungswinkel nicht, während die unteren Teile, indem sie sich spreizen, ihre Neigung verringern, so daß die vom niedrigen Gebäude bedeckte Bodenfläche wesentlich vergrößert ist, ohne daß eine andere Haut verwendet zu werden braucht und ohne daß die Stabilität des Rahmengestells beeinträchtigt ist, da die oberen Teile die Aufgabe von Zwischenstützen übernehmen.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist jede Binderhälfte durch einen dritten Teil verlängert, der an dem unteren Ende des untern Teils angelenkt ist, so daß bei jeder beliebigen Neigung des unteren Teiles der genannte dritte Teil in eine beliebige Stellung, insbesondere in lotrechte Stellung, gebracht und infolgedessen leicht an der Binder für ein als Gewächshaus, Schuppen
od. dgl. verwendbares Gebäude
Anmelder:
Maurice Messer, Brüssel
Vertreter:
O. Schubert, Patentanwalt,
Berlin 41, Traegerstr. 4
Als Erfinder benannt:
Maurice Messer, Brüssel
Beanspruchte Priorität:
Belgien vom 30. Dezember 1960 (598 690)
den unteren Teil des Rahmengestells umgebenden Schalungsplanke befestigt werden kann, auch wenn diese nicht lotrecht steht.
In der Zeichnung ist die Erfindung an Hand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Halbansicht eines aus erfindungsgemäß ausgebildeten Bindern gebauten Gewächshauses in den Stellungen »normal«, »niedrig« und »weiter erhöht«,
Fig. 2 eine Ansicht eines Binders in größerer Darstellung in der Stellung »normal«,
Fig. 3a und 3b eine Ansicht entsprechend Fig. 2, jedoch in der Stellung »niedrig«,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines Gewächshauses,
F i g. 5 die Draufsicht auf das Gewächshaus gemäß F i g. 4 und
F i g. 6 die Draufsicht auf eine abgeänderte Form eines Gewächshauses, bei welchem die Binder kreuzförmig angeordnet sind.
Das bewegliche und umbaufähige Gebäude, das in erster Linie als Gewächshaus dienen soll, besteht aus einem starren Traggerippel aus verschiedenen Bauteilen, welche miteinander verbunden und z. B. durch Flügelmuttern 2 aneinander befestigt sind. Das Traggerippel ist mit einer Haut 3, möglichst aus Kunststoff, überdeckt. Jeder Binder besteht aus Binderhälften 4, weiche am Scheitelpunkte durch eine Vorrichtung 6 verbunden sind, die aus einer zweckentsprechend gebogenen und durch eine Flügelmutter 2 befestigten Zunge 7 besteht.
709 640/33

Claims (6)

Jede Binderhälfte 4 besteht aus drei Teilen 8, 9 und 10. Der obere Teil 8 besteht aus den Stäben 11, 12, 13 und 14, der untere Teil 9 aus den Stäben 15 und 16 und der dritte Teil 10 nur aus dem Stab 17. Die Stäbe 11, 12, 13 und 14 des oberen Teils 8 sind für die Dauer miteinander verbunden durch die Zungenie und 19 und bilden ein einziges starres Stück. Die Stäbe 15 und 16 des unteren Teils 9 sind durch ein Gelenk 20 verbunden, das mit einem Verschluß 21 verriegelt werden kann. Wenn der Verschluß 21 geschlossen ist, bilden die Stäbe 15 und 16 also ebenfalls ein starres Stück. Die beiden Teile 8 und 9 überdecken sich in einer bestimmten Länge, und das obere Ende des unteren Teils 9 ist mit dem oberen Teil 8 durch eine Gelenkverbindung 22 verbunden, welche in einem Punkt in der Nähe des FirstesS angebracht ist. Die Gelenkverbindung 22 ist dergestalt angeordnet, daß nach Freigabe der Teile 8 und 9 durch Lösen des Verschlusses die oberen Teile 8 auf den Boden zu sitzen kommen, ohne den Neigungsgrad zu verändern, während die unteren Teile 9 sich nach der Seite spreizen und dadurch ihren Neigungsgrad verringern. Die Stabilität kann in der niedrigen Stellung in einfacher Weise verbessert werden, indem zwisehen die Teile 8 und 9 Versteifungen 23 eingesetzt werden. Der dritte Teil 10 verlängert den unteren Teil 9, und sein einziger Stab 17 ist mit dem Stab 15 des Teils 9 verbunden durch ein Gelenk 24, das mit einem Verschluß 25 festgemacht werden kann. Das Gelenk 24 ist dergestalt, daß unabhängig vom Neigungsgrad des Teils 9 der Stab 17 in jede beliebige Stellung in der Bogenebene, insbesondere in eine lotrechte Stellung, gebracht und infolgedessen leicht an der den unteren Teil des Schutzraums umgebenden Schalungsplanke 26 befestigt werden kann. Da die Stellung der drei Teile 8, 9 und 10 im »normalen« und im »niedrigen« Gebäude bekannt ist, ist der Verschluß 25 in der Weise angeordnet, daß er die beiden benachbarten Stäbe 15 und 17 in einer der beiden Stellungen festhält, die dem »normalen« bzw. dem »niedrigen« Gebäude entsprechen. Die Stäbe 15 und 16 des unteren Teils 9 sind durch ein mit dem Verschluß 21 ergänztes Gelenk 20 vereinigt. Der Verschluß ist so angeordnet, daß die benachbarten Stäbe 15 und 16 ebenso wie die Stäbe 15 und 17 in zwei verschiedenen Stellungen zueinander festgehalten werden können. Der untere StablS besteht aus den beiden Teilen 27 und 28, die durch eine mit Flügelmuttern befestigte Zunge 29 verbunden sind. Der Stab 15 kann also leicht in zwei Teile getrennt und seine Länge durch Zwischenfügen eines Zusatzbauteiles 30 verlängert werden, dessen Zunge 31 der Zunge 29 genau gleicht. Das Einsetzen der Zusatzbauteile 30 in die Binderhälften 4 des Traggerippesl ermöglicht also die Umwandlung eines »normalen« Gebäudes in die Stellung »weiter erhöht« und die Erweiterung der überdachten Bodenfläche bei gleichbleibender Höhe. Selbstverständlich könnte der Bauteil 15 auch ausziehbar gestaltet sein, wodurch die Verwendung besonderer Zusatzbauteile hinfällig wäre. Um die Stabilität des Gestells sicherzustellen, wird der Stab 15 von einer Versteifung 32 gestützt, die auf der einen Seite auf dem Boden und auf der anderen Seite in einem Punkt des StabeslS be- festigt ist. Die Versteifung 32 kann sowohl im Fall des »normalen« Gebäudes als auch in der Stellung »weiter erhöht« verwendet werden. Jeder Verschluß 21 oder 25, der jeweils zwei benachbarte, durch ein Gelenk 20 bzw. 24 verbundene Stäbe in den vorbestimmten Stellungen festhält, besteht aus einem Haken 33, der an einem der zwei benachbarten Stäbe befestigt ist, und aus einem Streifen 34, der um eine am anderen Stab befestigte Achse 35 drehbar ist. Die Enden 36 und 37 des Streifens 34 sind dergestalt gebogen, daß je nach der gewählten Stellung eines seiner Enden in den Haken 33 eintritt und der Streifen dann durch Anziehen einer die Achse 35 bildenden Schraube 38 unbeweglich befestigt wird. Bei der Umwandlung des Gebäudes wird also der Streifen 34 um 180° geschwenkt und dann befestigt. Längs der Binder sind über der Haut 3 Druckstücke 44 angeordnet, die mittels einer Schnur 47 gehalten werden, die durch die Haken 46 geführt ist. Der Boden des Gebäudes ist mit einer Schalung umgeben, die aus Planken 26 aus nicht faulendem Material besteht, die durch einen Holm 51 verstärkt sind. Das Gebäude kann eine beliebige Anzahl von erfindungsgemäß ausgebildeten Bindern umfassen, die parallel zueinander angeordnet sind und miteinander durch Riegel58 und 59 verbunden sind (Fig. 4). Die Binder können aber auch über Kreuz angeordnet sein, wie dies in F i g. 6 dargestellt ist. Die Befestigung der Binder bzw. der Schalung 48 am Erdboden erfolgt durch Schuhe 54 und 55, die durch Erdnägel 57 festgelegt sind. Patentansprüche:
1. Binder für ein als Gewächshaus, Schuppen od. dgl. verwendbares Gebäude, welches aus einem starren Traggerippe, bei dem die spitzbogenförmigen Binder aus symmetrischen Einzelteilen unter Verwendung von Schnellverbindungsvorrichtungen zusammengesetzt sind, und aus einer das Traggerippe überdeckenden Haut besteht, dadurch gekennzeichnet, daß jede Binderhälfte aus zwei in sich starren Teilen besteht, die sich auf einem Teil der Länge der Binderhälfte überdecken und von denen der untere Teil (9) an seinem oberen Ende mit dem oberen Teil (8) in der Nähe des Firstes gelenkig verbunden ist, und daß der Zusammenhalt der Teile im Bereich der Überdeckung durch einen Verschluß (21) erreicht wird, bei dessen Lösen die oberen Teile sich mit ihren unteren Enden unter gleichzeitigem Auseinanderspreizen der unteren Teile auf den Boden setzen.
2. Binder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Teil (9) jeder Binderhälfte durch einen dritten Teil (10) verlängert ist, der an dem unteren Ende des unteren Teiles (9) angelenkt ist.
3. Binder nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk (24) zwischen dem dritten Teil (10) und dem unteren Teil (9) mit einem Verschluß (25) versehen ist, von dessen zwei Stellungen eine der Stellung des Binders entspricht, bei der der obere Teil (8) auf dem Boden ruht, und die andere der Stellung des Binders entspricht, bei der der obere Teil (8) sich gegen den unteren Teil (9) stützt.
4. Binder nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Teil (9) jeder Binderhälfte aus wenigstens zwei durch Gelenk (20) verbundenen Stäben (15 und 16) besteht, die durch Verschlüsse (21) zu dem in sich starren Teil vereinigt sind.
5. Binder nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß einer der Stäbe (15) des unteren Teiles (9) durch einen zusätzlichen Teil (30) verlängerbar ist. ίο
6. Binder nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Verschluß
(21 bzw. 25) aus einem Streifen (34) mit unter verschiedenen Winkeln abgebogenen Enden (36 und 37) besteht und an einem der zu verbindenden Stäbe durch einen Haken (33), am anderen durch eine als Drehpunkt ausgebildete Schraube (38) befestigt ist, so daß jeweils zwei verschiedene Verriegelungsstellungen möglich sind.
In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Gebrauchsmuster Nr. 1718 354, 631, 1791384.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
709 640/33 8.67 QBundesdruckereiBerlin
DENDAT1249501D Pending DE1249501B (de)

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE1249501B true DE1249501B (de) 1967-09-07

Family

ID=603575

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Application Number Title Priority Date Filing Date
DENDAT1249501D Pending DE1249501B (de)

Country Status (1)

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DE (1) DE1249501B (de)

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE9104257U1 (de) * 1991-04-09 1991-06-06 Kröger, Anita, 2723 Scheeßel Schwimmbad-Überdachung

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE9104257U1 (de) * 1991-04-09 1991-06-06 Kröger, Anita, 2723 Scheeßel Schwimmbad-Überdachung

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